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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 3

… erinnert daran, dass, wie dem Ministerrat bekannt sei, die finanziellen Mittel für die Kriegführung bisher durch Transaktionen mit der Oesterreichisch-ungarischen Bank und zwar zum größeren Teile durch Konstituierung eines direkten Schuldverhältnisses zwischen Staat und Noteninstitut, zum kleineren Teile aber unter Interzedierung der Großbanken beschafft worden seien…

… Bereits in den Verhandlungen des Ministerrates vom 5., 6. und 7. Oktober d. J., in welchen der sprechende Minister das letzte Übereinkommen mit der Oesterreichisch-ungarischen Bank vortrug, habe er Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen, dass er für einen späteren Zeitpunkt des laufenden Jahres in Gemeinschaft mit seinem ungarischen Kollegen eine andere Form der Geldbeschaffung ins Auge fasse, nämlich die Auflegung eines öffentlichen Subskriptionsanlehens, eine Finanzoperation, für welche allerdings damals die Situation noch nicht reif war. Gegenwärtig sei nun in dieser Richtung von der …

… Schon der erwähnte Umstand sichere einem Subskriptionsanleihen ziemlichen Erfolg. Dazu komme noch, dass die Oesterreichisch-ungarische Bank bereit sei, die Lombardierung anderer Effekten, ja sogar der zu erwerbenden neuen Titres zur Grundlage von Darlehensgeschäften zu machen, deren Erlös vom Publikum für die Übernahme des Anlehens verwendet werden könne. Der sprechende Minister erachte daher die Voraussetzungen für günstig und glaube, dass sich für Österreich in der nächsten Zeit ein Betrag von rund einer Milliarde werde platzieren lassen, während die Anleihe in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 2

… erklärt, dass er sich selbst mit der vom Handelsminister befürworteten Kombination beschäftigt habe. Eine eingehende Fühlungnahme mit den Bankkreisen habe ihn aber in der Überzeugung bestärkt, dass diese Kombinationen einerseits das vom Eisenbahnminister gekennzeichnete Bedenken aufweisen, andererseits aber, als Vereinigung eines bisher dem Publikum nicht vertrauten mit einem anderen ebenso wenig vertrauten und ziemlich komplizierten Typus, den Geldmarkt verwirren und damit das Ergebnis der vierten Kriegsanleihe gefährden könnte. Ebenso müsse er sich gegen irgendwelche Limitierung der Emission des kurzfristigen Schatzscheines aussprechen. Die langfristige Type allein würde lange kein ausreichendes Ergebnis liefern, wenngleich der sprechende Minister in dieser Richtung vielleicht auf eine Milliarde hoffen zu dürfen glaube. Der materielle Erfolg müsse in erster Linie vom siebenjährigen Schatzscheine kommen. Man dürfe sich daher hinsichtlich des letzteren keinerlei willkürliche Beschränkung auferlegen, da es sich ja doch gegenwärtig darum handle, den Kreditmarkt so viel als möglich auszuschöpfen. Er stimme aber mit dem Handelsminister in der Sympathie für die langfristige Type vollkommen überein und habe daher bereits Mittel und Wege in Aussicht genommen, um dieser im Publikum eine gewisse Vorzugstellung zu sichern. Bekanntlich werden die Mittel zur Erwerbung der neuen Kriegsanleihe vielfach dadurch beschafft, dass der Erwerber nicht nur andere schon früher in seinem Besitze befindliche Effekten, sondern speziell auch die neue Kriegsanleihe selbst bis zu einem gewissen Grade belehnen lässt. Die Kalkulation dieses Geschäftes für den Einzelnen, die auf einer Gegenüberstellung des Zinsenerträgnisses der neuen Kriegsanleihe und der für die Belehnung zu zahlenden Passivzinsen beruht, hänge natürlich davon ab, für wie lange die Lombardierung zu einem bestimmten günstigen Zinsfuße gesichert ist. Die Oesterreichisch-ungarische Bank habe nun bereits bei den früheren Kriegsanleihen eine gewisse begünstigte Lombardierung zugesichert, jedoch nur bis zum Erlöschen ihres Privilegiums, über welches hinaus sie nach außen hin eine Verpflichtung nicht übernehmen kann. Um nun für die vierte Kriegsanleihe eine weitgehende Erleichterung zu schaffen, habe sich die …

… habe nun bereits bei den früheren Kriegsanleihen eine gewisse begünstigte Lombardierung zugesichert, jedoch nur bis zum Erlöschen ihres Privilegiums, über welches hinaus sie nach außen hin eine Verpflichtung nicht übernehmen kann. Um nun für die vierte Kriegsanleihe eine weitgehende Erleichterung zu schaffen, habe sich die Bank der Regierung gegenüber intern verpflichtet, auch aufgrund des zu gewärtigenden künftigen Privilegiums noch durch eine angemessene Frist die Lombardierung unter den gleichen Verhältnissen aufrechtzuerhalten. Dadurch werde die Regierung in die Lage versetzt, bei Auflegung der Kriegsanleihe dem Publikum die Zusicherung zu geben, dass sie für die Aufrechterhaltung dieser Lombardierung bis zu einem späteren Zeitpunkte sorgen werde. Hier sei nun die Möglichkeit, eine Differenzierung zugunsten des langfristigen Typus zu machen, so zwar, dass für diesen die begünstigte Lombardierung für im Ganzen fünf Jahre, für den kurzfristigen aber nur auf drei Jahre zugesichert wird. Ein weiteres Mittel liege in den Appoints selbst. Der kleinste Appoint für den kurzfristigen Schatzschein werde mit 1.000 K fixiert, während geringere Beträge nur in der langfristigen Type gezeichnet werden können. Überdies werde man dafür sorgen, dass durch eine entsprechende Propaganda das Eindringen des langfristigen Typus in das Publikum gefördert wird.…

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