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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… referiert in der Angelegenheit der Besetzung der Stelle eines Oberlandesgerichtspräsidenten in Brünn, welche seit April d. J. vakant, füglich nicht länger unbesetzt bleiben könne.…

… bilde. Diese Frage lasse sich unter den obwaltenden Verhältnissen allerdings nicht verneinen, da nicht geleugnet werden könne, dass ein großer Teil der Agenden des Oberlandesgerichtes in Mähren in Strafsachen wohl gut [] Drittteile sich auch in slawischer Sprache auf Akten beziehen, abgesehen davon, dass es sich aus höheren []tischen Rücksichten nicht zu [] scheine, einen so hohen Gerichts[] in ein Land mit national ge[] Bevölkerung zu berufen, welcher [] anderen Landessprache gänzlich unkundig wäre. In dieser Beziehung sei []schen einer neuen Ernennung und [] Belassung auf einem unter den früheren Verhältnissen erlangten Posten ein wesentlicher Unterschied. Mit Rücksicht hierauf glaube er auf …

… kann nicht umhin, auf Grund seiner persönlichen Kenntnis der Verhältnisse zu bestätigen, dass es allerdings sehr wünschenswert sei, wenn der Präsident des Oberlandesgerichtes in Brünn die Kenntnis der slawischen Sprache besitze. Unter diesen Umständen erübrige daher auch ihm nur, …

… für die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Brünn [] Erwirkung []…

… zum Präsident des mährisch-schlesischen Oberlandesgerichts bestellt; zu ihm siehe…

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