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Banken, allgemein 

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… Diese Grundsätze sind: 1) Die Emission junger Aktien vor erfolgter Volleinzahlung der früher Emittierten ist ausnahmslos nicht zu gestatten. 2) Bei Banken und Kreditinstituten wird nur die Emission von volleingezahlten, auf 200 fr. lautenden Aktien zugelassen. Um Umgehungen zu verhindern, dürfen dieselben nicht in Aktienanteile zerlegt werden. …

… hält die beantragten Restriktionen im Hinblick auf die Schädigung des Publikums, insbesondere der kleinen Leute durch den Ankauf uneingezahlter Aktien, wie auch auf die Benachteiligung, welche die soliden Anstalten und Unternehmungen durch die Winkelbanken und den Schwindel erleiden, für sehr wohltätig, und bestätigt aus selbst vernommenen Äußerungen, dass diese Maßregel vom Publikum zustimmend und dankbar aufgenommen werden wird.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 16

… Hiernach wurden die Punkte 1) und 3), letzterer mit den im Konferenzprotokolle vom 28. Februar ersichtlich gemachten Beisätzen angenommen, während der Punkt 2), welcher die eigentlichen Kreditunternehmungen (Banken im engeren Sinne) betrifft, nicht …

… allerdings auf Grund eines frühern Ministerratsbeschlusses dahin formuliert, dass von derlei Unternehmungen nur Aktien im Nominalbetrag von mindestens 200 fl. und nur gegen Volleinzahlung emittiert werden dürfen. Es wurde nun das Bedenken laut, dass man mit dieser Beschränkung eine Reihe von kleinen Bankunternehmungen welche dermalen in kleineren Städten im Entstehen begriffen, unmöglich machen, und dass es vielleicht genügen würde, solche Aktien dadurch vom Börsenmarkt auszuschließen, wenn die Côtierung an der Börse von der Einzahlung von 200 fl. per Aktie abhängig gemacht wird. Nebenbei wurde die Frage ventiliert, ob zur Konstituierung von derlei Unternehmungen nicht vielleicht die Einzahlung von 50% oder 60% statt 100% als hinreichend …

… bemerkt, er für seine Person wäre bezüglich der kleinern Banken, deren Nützlichkeit nicht zu unterschätzen ist, weniger streng gewesen, und hätte eine Einzahlung von 60% (somit um 20% mehr als bei Industrialunternehmungen laut Punkt 3) gefordert wird) zur Konstituierung solcher minder gefährlicher …

… , deren Nützlichkeit nicht zu unterschätzen ist, weniger streng gewesen, und hätte eine Einzahlung von 60% (somit um 20% mehr als bei Industrialunternehmungen laut Punkt 3) gefordert wird) zur Konstituierung solcher minder gefährlicher Banken für genügend gehalten. Der Zweck der Restriktionen sei doch kein anderer, als die Ausbeutung des Publikums durch den Gründungsschwindel hintanzuhalten. Die bisherige Methode bestand darin, dass man auf 200 fl. Nominal, 80 fl. einzahlen ließ, sodann die Aktien mit einem Emissionskurs von 110–120 fl. auf die Börse brachte, den Kurs durch Börsenmanöver hinauftrieb, um die Differenz als Gründerge…

… würde auf die erwähnten kleinern Banken nicht die vom …

… angedeutete Rücksicht nehmen. Wenn bei großen Banken ein namhafter Gewinn, so werde hier ein kleinerer Gewinn angestrebt. Verhältnismäßig aber liege derselbe Schwindel zu Grunde. Er besorgt, dass durch das Misslingen solcher Anstalten gerade die kleinen Leute, die sich in dem Vertrauen beteiligen, die Bank repräsentiere in der Tat das in ihren Augen enorme Nominalkapital, am meisten würden geschädigt werden. Sind sie aber außerstande, eine höhere Einzahlung zu leisten, so könne es nicht als ein so …

… [] [Gesch]äftskreis solcher [] Institute, welche nur ge[] werden, um neue zu gründen, gehe ins Unendliche und sei ein gänzlich undefinierbarer. Während sich bei Eisenbahnen der Nutzen approximativ berechnen lässt, können Banken ganz ungewöhnliche Gewinne realisieren. Sie sind imstande, ihren Papieren einen Kurs zu geben, über den man sich eine Rechenschaft zu legen nicht vermag, und sie nehmen, indem sie Pfandbriefe und Kassascheine ausstellen, direkt den Kredit des Publikums in Anspruch. Es sei wichtig, dass dies Letztere nicht in ungerechtfertigter Weise geschieht. Er weist auf die Gefahren hin, die den Geldmarkt bedrohen können, wenn zufällig gegen irgendeine Bank ein Misstrauen entstünde, und ihre Kassascheine plötzlich in großer Menge präsentiert würden. Irgendein Zweifel gegen eine noch so kleine Bank könne durch die sich daran knüpfen…

… []lich der kleinen [Banken] könne er sich von der Notwendigkeit einer minder [stre]ngen Behandlung nicht überzeugen. Abgesehen von der möglichen Umgehung durch Fusionierung mehrerer kleiner …

… ] könne er sich von der Notwendigkeit einer minder [stre]ngen Behandlung nicht überzeugen. Abgesehen von der möglichen Umgehung durch Fusionierung mehrerer kleiner Banken, glaube er, dass wo wirklich ein Bedürfnis besteht, dies die großen …

… , glaube er, dass wo wirklich ein Bedürfnis besteht, dies die großen Banken zur Errichtung von Filialen führen wird, welche dem realen Bedürfnis vollständig genügen. Wenn aber eine kleine Bank gegründet werden soll, so könne man die Volleinzahlung anstandslos verlangen, denn ist die Sache solid, so werde die Leistung möglich sein. Und ist dies nicht der Fall, so müsste er die Gründung solcher Anstalten noch mehr perhorreszieren, als jene von großen …

… zur Errichtung von Filialen führen wird, welche dem realen Bedürfnis vollständig genügen. Wenn aber eine kleine Bank gegründet werden soll, so könne man die Volleinzahlung anstandslos verlangen, denn ist die Sache solid, so werde die Leistung möglich sein. Und ist dies nicht der Fall, so müsste er die Gründung solcher Anstalten noch mehr perhorreszieren, als jene von großen Banken, weil der Schaden zunächst unwissende Leute trifft. Übrigens sei es unvermeidlich, dass mit einer allgemeinen Maßregel einzelne Interessen unangenehm berührt werden. Zwischen …

… erwähnt der volkswirtschaftlichen Vorteile kleiner Banken für die sonst leicht in Wucherhände fallende Landbevölkerung. Die Errichtung solcher Anstalten werde durch die Volleinzahlung positiv erschwert. Die Sparkassen am flachen Lande erfüllen wohl den Zweck, die Sparsamkeit zu fördern, jenen aber, den Geldbedarf zu vermitteln, nur in sehr ungenügender Weise, da sie nach ihren Statuten auf Hypotheken angewiesen sind. Die Vorschusskassen finden nicht überall Anklang, namentlich in …

… nicht. Es frage sich weiter, ob durch eine so strenge Bestimmung nicht den Interventionsbanken erst recht in die …

… [] wird, an [] sich zu wenden, der [den] Geldbesitzer genötigt [] um Aktien kaufen zu können. Was die Errichtung von Filialen größerer Banken auf dem Lande anbelangt, so bemerke er, dass der Bauer misstrauisch ist, und zu Anstalten, die er selbst mitbegründet, entschieden mehr Vertrauen hat. Der Übelstand bestehe doch hauptsächlich darin, dass die …

… auf dem Lande anbelangt, so bemerke er, dass der Bauer misstrauisch ist, und zu Anstalten, die er selbst mitbegründet, entschieden mehr Vertrauen hat. Der Übelstand bestehe doch hauptsächlich darin, dass die Banken, kaum gegründet, ihre Papiere auf die Börse werfen können, und die Differenz aus dem erkünstelten Kurs als Erwerb in Empfang nehmen. Diesem Schwindel würde aber durch die vom …

… an. Von der Voraussetzung ausgehend, dass die Notwendigkeit, dem Aktienschwindel Einhalt zu tun anerkannt wird, glaube er, dass speziell gegenüber den Banken die größtmögliche Strenge gerechtfertigt erscheine. Wenn der vom …

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