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                <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
                <title level="s" type="main" n="3">Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918</title>
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                <title level="a" type="desc" n="415">Nr. 415 Ministerrat</title>
                <title level="m" type="main">Band IV: 1879–1893</title>
                <title level="m" type="main" n="04">Band IV</title>
                <title level="m" type="sub" n="1">Teilband 1</title>
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                <publisher key="http://d-nb.info/gnd/1001454-8">Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
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                    Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)
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                <idno type="ISBN_Print">978-3-7001-9546-7</idno>
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                <title type="overarching" level="s">Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title type="overarching" level="s" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and of the Austro-Hungarian Monarchy 1848-1918, digital edition</title>
                <title>Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918</title>
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                    <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
                    <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
                </respStmt>
                <biblScope unit="series">8 geplante Bände, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter <ref target="volumes.html">volumes.html</ref>
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                <note>This TEI document has been used to generate a printed version of this edition</note>
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                        <monogr>
                            <editor key="http://d-nb.info/gnd/142135011" ref="#editor_Schmied-Kowarzik">Anatol Schmied-Kowarzik</editor>
                            <title type="main">Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918, Band IV/1</title>
                            <title type="sub">17. Februar 1879–28. Dezember 1882</title>
                            <idno type="ISBN">978-3-7001-9546-7</idno>
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                <bibl>Quellbestand: AT-OeStA/AVA Inneres MRP Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1867-1918 (Teilbestand) <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1558">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1558</ref>
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            <editorialDecl>
                <hyphenation>
                    <p>Silbentrennung wird ignoriert und stillschweigend normalisiert.</p>
                </hyphenation>
                <correction>
                    <p>Schreibungsvarianten werden nur verzeichnet, wenn es sich um schriftliche Interventionen der berechtigten Sitzungsteilnehmer handelt; solche werden als <ident type="tag">note type="variant"</ident> aufgenommen. Schreibfehler werden stillschweigend korrigiert.</p>
                </correction>
                <normalization>
                    <p>Die Schreibung wird der heutigen Rechtschreibung angepasst, sofern sich der Lautstand durch solche Normalisierung nicht ändern würde. Teilweise geschieht das seit 2018 in nachvollziehbarer Form anhand von Dictionary-Files; eine Rekonstruktion des Quellbefundes steht gegenüber der Erschließung und erstmaligen Sicherung und Zurverfügungstellung der Protokolle im Hintergrund.</p>
                </normalization>
                <punctuation>
                    <p>Die Interpunktion wird stillschweigend an heutige Gebräuche angepasst.</p>
                </punctuation>
                <stdVals>
                    <p>Datumsangaben werden aus den Quellen übernommen und auf Plausibilität geprüft; berechtigte Richtigstellungen gegenüber in den Quellen angegebenen Daten werden jeweils in <ident type="tag">note type="footnote"</ident> angemerkt.</p>
                </stdVals>
                <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler) und zur Serie 3 (Kletečka, Malfèr, Schmied-Kowarzik) aufgrund der außerordentlichen Quellenlage mit Brandakten sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
            </editorialDecl>
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                    <title type="num">Nr. 415</title>
                    <title type="descr">Ministerrat, Wien, 9. September 1882</title>
                    <date when-iso="1882-09-09"/>
                </head>
<div type="regest">
                    <p ana="participant_list">RS.; P. Jaeger; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 9. 9.), Ziemiałkowski, Pražák, Dunajewski, Pino; außerdem anw. Kubin, Bacquehem; BdE. und abw. Falkenhayn, Conrad, Welsersheimb (26. 9.).</p>
<meeting>
                        <list type="agenda">
                            <item>
                                <label>
                                    <num n="1">I.</num>
                                </label>
                                <ref target="#top_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_1"> Frage der Erlassung einer Sprachenverordnung für Schlesien.</ref>
                            </item>
                            <item>
                                <label>
                                    <num n="2">II.</num>
                                </label>
                                <ref target="#top_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_2"> Wegen Ernennung des Leiters der Landesregierung in Schlesien, Hofrat Marquis de Bacquehem, zum Landespräsidenten in Schlesien.</ref>
                            </item>
                            <item>
                                <label>
                                    <num n="3">III.</num>
                                </label>
                                <ref target="#top_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_3"> Erwirkung der Geheimen Ratswürde für den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Dr. Franz Smolka.</ref>
                            </item>
                            <item>
                                <label>
                                    <num n="4">IV.</num>
                                </label>
                                <ref target="#top_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_4"> Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Hofrat Franz Ritter v. Novák.</ref>
                            </item>
                        </list>
                    </meeting>
                </div>
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                    <head ana="inline-identificators">
                        <idno type="KZ">86</idno>
                        <idno type="MRZ">71</idno>
                    </head>
<head>Protokoll des zu Wien am 9. September 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.</head>
</div>
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                    <div type="agenda_item" xml:id="top_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_1" corresp="printpage#342">
                        <head>
                            <label>
                                <num n="1">I. </num>
                            </label> Frage der Erlassung einer Sprachenverordnung für Schlesien</head>
                        <p>I. <tei:index xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                                <term type="lvl1">Sprachenpolitik<term type="lvl2">Amtssprache</term>
                                </term>
                            </tei:index>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3438" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Ministerpräsident</hi>
                            </tei:rs> bringt zur Behandlung die vom Leiter des Justizministeriums, [] [Erlassu]ng einer Sprachen[v]erordnung für <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs>
                            <note type="footnote" n="1" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_1"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Sprachenverordnung (Abschrift) von Taaffe und von Justizminister </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3570">
                                    <hi rend="italic">Stremayr</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> v. 19. 4. 1880 für </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr2828">
                                    <hi rend="italic">Böhmen</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> und </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1439">
                                    <hi rend="italic">Mähren</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> – </hi>
                                <bibl>Ava.</bibl>
                                <title>, JM., allg., Karton 903, Sig. I H I/3–30½, Zl. 5519/1882</title>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">, Verordnung der k. k. Minister des Innern und der Justiz v. 19. 4. 1880, für </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr2828">
                                    <hi rend="italic">Böhmen</hi>
                                </rs> <bibl>Lgbl. Böhmen</bibl>
                                <title xml:space="preserve"> Nr. </title>
                                <ref target="https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lbo&amp;datum=1880&amp;page=50&amp;size=45">14</ref>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">, für </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1439">
                                    <hi rend="italic">Mähren</hi>
                                </rs> <bibl>Lgbl. Mähren</bibl> Nr. 17<hi rend="italic" xml:space="preserve">, beide ex </hi>1880<hi rend="italic" xml:space="preserve">, besprochen in MR. I v. 18. 11. 1879/III, MR. v. 14. 4. 1880/I, MR. v. 3. 5. 1880/III und MR. v. 21. 5. 1880/XI (liegen alle nicht ein) – machte auch eine Regelung für </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1678">
                                    <hi rend="italic">Schlesien</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> notwendig; zum Beginn dieser Beratungen im </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr1983">
                                    <hi rend="italic">Justizministerium</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> siehe </hi>
                                <bibl>Ava.</bibl>
                                <title>, JM., allg., Karton 903, Sig. I H I/3–34, Zl. 6469/1882</title>.</note>. Der Ministerpräsident glaubt zwar, dass diese wichtige Frage in der heutigen Ministerkonferenz, in welcher drei Minister fehlen, nicht zur Schlussfassung zu bringen wäre, will jedoch eine vorläufige Erörterung deshalb aufnehmen, weil jetzt gerade der Leiter der <rs type="org" ref="#mpr2743">Landesregierung von Schlesien</rs> hier sei und es zweckentsprechend erscheine, dessen Wahrnehmungen und Anschauungen über den Gegenstand zu vernehmen.</p>
<p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister" ref="#mpr3790">
                                <hi rend="#letterspaced">Leiter des Justizministeriums Minister Dr. Pražák</hi>
                            </tei:rs> referiert, indem er das aus der Anlage ersichtliche Schriftstück, nämlich die einleitenden Bemerkungen zur Erlassung einer Sprachenverordnung und den Entwurf eines Justizministerialerlasses zur [Re]gelung der Sprachenfrag[e] bei Gericht zur Verlesung bringt<note type="variant" n="a" target="#fn_d3e134"> <hi rend="italic">Der Entwurf des Justizministerialerlasses liegt dem Originalprotokoll samt Bemerkungen dazu als Beilage 1 bei.</hi>
                            </note>.</p>
<p>Der Minister bemerkt hiezu: Gegenüber der jetzt bestehenden Anordnung des Justizministerialerlasses vom 3. November 1851, wornach für ganz <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs> die deutsche Sprache als die ausschließliche Gerichtssprache erklärt wurde<note type="footnote" n="2" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_2"> <hi rend="italic">Der Akt mit dem Justizministerialerlass v. 3. 11. 1851 (Abschrift) in</hi>
                                <bibl xml:space="preserve"> Ava.</bibl>
                                <title>, JM., allg., Faszikel I S 9, Verzeichnis 13, Zl. 13470/1851</title>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">, liegt nicht mehr ein. Abschrift des Erlasses in </hi>
                                <bibl>Ava.</bibl>
                                <title>, JM., allg., Faszikel I H I/3 (Schlesien), Zl. 15847/1882</title>.</note>, wäre nun der Sukkus der proponierten Anordnung folgender: In den rein deutschen Bezirken bliebe das jetzige Verhältnis, nur wären die Gerichte verpflichtet, Zuschriften der autonomen Behörden aus den anderen Bezirken auch in polnischer oder böhmischer Sprache anzunehmen. In den gemischten Bezirken wären Eingaben auch in polnischer und böhmischer Sprache sowie auch in den ein[sprachigen Bezirken <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesiens</rs> wären] die Bescheide dar[übe]r nach Tunlichkeit in der Sprache der Eingabe hinauszugeben. Nur bei Grundrechtsbescheiden hätte die Erledigung durchwegs in deutscher Sprache aufrecht zu bleiben.</p>
<p>Bei Prozessen hätte, wenn sie in verschiedenen Sprachen geführt würden, das Erkenntnis deutsch zu erfolgen. Würde aber ein Prozess nur in einer der drei Sprachen geführt, so wäre das Erkenntnis darüber in der bezüglichen Sprache, allerdings auch nur nach Tunlichkeit auszufertigen. Der Minister glaubt, dass jedenfalls etwas geschehen müsse. Leider seien die Verhältnisse, insbesondere auch was die Ausstattung des Gerichtspersonals an[be]lange, solche, dass man noch nicht weiter gehen könne, während andererseits auf deutscher Seite wahrscheinlich auch dieses als zu viel befunden werden dürfte, daher möglicherweise niemand befriedigt sein dürfte.</p>
<p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3438" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Ministerpräsident</hi>
                            </tei:rs> fordert den <rs type="person" ref="#mpr3828">Leiter der Landesregierung von Schlesien</rs> auf, seine Wahrnehmungen darzulegen, nachdem es vor Erlassung einer bestimmten Anordnung erforderlich sei zu wissen, ob überhaupt die Notwendigkeit hiezu vorhanden und ob der Moment geeignet sei.</p>
<p>
                            <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister" ref="#mpr3828">
                                <hi rend="#letterspaced">Hofrat Marquis Bacquehem</hi>
                            </tei:rs> legt Folgendes dar: Er könne aufgrund sei[ner] [] [Anschau]ung teilen, dass [die p]roponierte Verordnung wahrscheinlich niemanden befriedigen würde. Zunächst würden die Polen und die Böhmen nicht vollkommen zufrieden gestellt sein. Er meine nämlich die leitenden Kreise und nicht die Masse der Bevölkerung. Denn die Bevölkerung selbst sei gemütlich und erwärme sich nicht aus sich heraus für solche Fragen, sondern müsse diesfalls immer erst aufgefordert werden, zufrieden oder unzufrieden zu sein. Die bezüglichen Kreise würden nicht zufrieden sein, weil die wesentlichsten Anordnungen der Verordnung nur „nach Tunlichkeit“ zu vollziehen sind. Da die Richter wenig geneigt sein we[r]den, polnische und böhmische Bescheide hinauszugeben, so dürften alsbald darüber Beschwerden einlaufen und man würde dann entscheiden müssen, ob die Tunlichkeit vorhanden gewesen sei oder nicht. Beim <rs type="org" ref="#mpr2902">Kreisgerichte Teschen</rs> sei z. B. nur ein der polnischen Sprache mächtiger Richter und seien die Richter überhaupt zumeist Böhmen. Man dürfte sohin bei anderssprachigen Erledigungen wieder das Böhmische vor dem Polnischen bevorzugen.</p>
<p>Größer aber würde die Verstimmung bei den Deutschen sein. Während einerseits vom Damoklesschwerte der Sprachenverordnung die Rede sei, hält man in deutschen Kreisen da[ran fest] [] [e]rlassen werde [soll,] glaubt namentlich auch deshalb nicht daran, weil man eine vollständige Durchführung der Sprachenfrage nicht für möglich erachtet. Die Deutschen werden sagen, dass seit dem Jahre 1849 immer nur deutsch amtiert worden sei. In der Tat habe er (<rs type="person" ref="#mpr3828">Leiter der Landesregierung</rs>) auch gefunden, dass alles in deutscher Sprache amtiere.</p>
<p>Man werde die Stimme der maßgebenden autonomen Organe <rs type="org" ref="#mpr16580">des Landes</rs> nicht übersehen können. Wie das Votum eines <rs type="org" ref="#mpr6985">Landtages</rs> lauten würde, in welchem sich unter 30 Mitgliedern nur drei slawischer Nationalität befinden, sei klar. Das Votum des <rs type="org" ref="#mpr16539">Landesausschusses</rs>, wenn er statt der <rs type="org" ref="#mpr6985">Landesvertretung</rs> spräche, sowie das Votum sä[mt]licher Stadtvertretungen würde gegen die Sprachenverordnung sein. Alle Stadtvertretungen, also auch die Vertretungen der polnischen und böhmischen Städte, amtieren immer deutsch. So amtiere die böhmische Stadt <rs type="place" ref="#mpr16308">Friedek</rs> durchgehends deutsch, obwohl nur zwei deutsche Vertreter in der Gemeindevertretung sitzen. Noch prononcierter sei die Gestaltung in den polnischen Städten. <rs type="place" ref="#mpr2904">Teschen</rs> habe eine ganz deutsche Gemeindevertretung, in <rs type="place" ref="#mpr17855">Jablunkau</rs> amtiere ein entschieden deutscher Bürgermeister. Wie wenig Wert die slawischen Gemeinden auf slawische Amtierung legen, gehe daraus hervor, dass die Gemeinden im ganzen <rs type="place" ref="#mpr1678">Lande</rs> deutsch korrespondieren, obwohl sie nicht [] [au]ch in den ande[ren] Sprachen zu korrespondieren.</p>
<p>In den böhmischen Gegenden werden die Schriftstücke der Gemeindevorsteher meist von den Lehrern verfasst. Nur von zwei Gemeinden kommen an die <rs type="org" ref="#mpr17856">Bezirkshauptmannschaft Troppau</rs> auch slawische Berichte. In den polnischen Gegenden seien es wieder die deutschen Beamten der <rs type="org" ref="#mpr17857">erzherzoglichen Kammer</rs>
                            <note type="footnote" n="3" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_3"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Gemeint ist der Kameralbesitz der Linie Österreich-Teschen im Besitz </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr8477">
                                    <hi rend="italic">Erzherzog Albrechts</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">, die verwaltet wurde von der Erzherzoglichen Kameraldirektion in </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr2904">
                                    <hi rend="italic">Teschen</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">, </hi>
                                <bibl>Die Kammer Teschen.</bibl>
                                <title xml:space="preserve"> Domäne Seiner kaiserlichen und königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Friedrich, Herzog von Teschen (Teschen 1898) </title>
                                <ref target="https://sbc.org.pl/dlibra/show-content/publication/375604/edition/354748/">10</ref>.</note>, welche meist als Gemeindevorsteher fungieren, daher dort die Amtierung ausschließlich in deutscher Sprache geführt werde. Der <rs type="person" ref="#mpr3828">Leiter der Landesregierung</rs> habe den ganzen polnischen Teil des <rs type="place" ref="#mpr1678">Landes</rs> bereist und nirgends sei jemand mit einem Anliegen wegen der Sprachenfrage an ihn herangetreten.</p>
<p>Er halte zwar dafür, dass das von deutscher Seite häufig gebrauchte Argument, dass man in <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs> nicht polnisch und nicht böhmisch, sondern nur sich an diese Sprachen anlehnende Dialekte spreche, nicht zutreffend sei. Hingegen scheine der gegen die Sprachenpetitionen erhobenen Einwand berechtigter zu sein. Man wisse, wie Petitionen zustande kommen. Die meisten dieser Petitionen stammen aus den Jahren 1870 und 1871<note type="footnote" n="4" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_4"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zu den polnischen und tschechischen Forderungen in </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1678">
                                    <hi rend="italic">Schlesien</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> 1871 siehe </hi>
                                <bibl>Ava.</bibl>
                                <title>, IM., Präs., Karton 76, Sig. 3/Schlesien Nr. 35–39, 44</title>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> und </hi>
                                <title>47, Zl. 1688, 1811, 1903, 2044, 2323, 2678</title>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> und </hi>
                                <title>3289</title>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">; 30 </hi>Petitionen aus <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs> in Betreff der Gleichberechtigung der Sprache<hi rend="italic" xml:space="preserve"> aus dem Jahr 1881 befinden sich in</hi>
                                <bibl>Ava.</bibl>
                                <title>, Ministerratspräsidium, Zl. 974/1881</title>.</note>. Sooft aber ein bezügliches Promemoria hervortrat, erschien auch ein Gegenpromemoria.</p>
<p>Wenn also die Verordnung erschiene, so würden zunächst der <rs type="org" ref="#mpr6985">Landtag</rs> oder der <rs type="org" ref="#mpr16539">Länderausschuss</rs>, dann die Vertretungen sämtlicher Städte dagegen Stellung nehmen. Wahrschein[lich] [] [Gemein]den dem Pro[test] anschließen, Letztere wegen der Besorgnis, dass aus der Verordnung weiter[e] Konsequenzen für die Schulen gezogen werden dürften und die deutsche Sprache aus der Schule entfernt werden könnte. Auch die Bewegung im Kreise der deutschen Advokaten, die verlieren würden, könnte nicht unterschätzt werden. Endlich würde wieder die Absicht der Aufteilung <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesiens</rs> zur Beunruhigung aller Kreise hinausgetragen werden. Als im Jahre 1870 von einem Zeitungsblatte die Nachricht der beabsichtigten Aufteilung <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesiens</rs> gebracht wurde, entstand ein furchtbarer Lärm. Obgleich der <rs type="person" ref="#mpr3828">Landespräsident</rs> erklärte, dass diese Nachricht keinerlei Begründung habe, konnte man sich nicht beruhigen, bis eine Deputation am Ah. Hoflager die volle Versicherung eingeholt hatte<note type="footnote" n="5" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_5"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zu den Petitionen, </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1678">
                                    <hi rend="italic">Schlesien</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> als eigenes Kronland zu erhalten, siehe MR. II v. 30. 4. 1882/I, Anm. 2.</hi>
                            </note>. Er könne also nur sagen, dass die leitenden polnischen und böhmischen Kreise durch die Verordnung nicht vollkommen befriedigt sein würden und dass dieselbe bei den Deutschen eine arge Verstimmung hervorrufen würde.</p>
<p>
                            <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister" ref="#mpr3735">
                                <hi rend="#letterspaced">Minister Freiherr v. Ziemiałkowski</hi>
                            </tei:rs> bemerkt: Wenn auch alles das, was der <rs type="person" ref="#mpr3828">Leiter der Landesregierung</rs> vorgebracht habe, richtig sein möge, so bleibe der Regierung angesichts des Art. 19 des Staatsgrundgesetzes doch nichts übrig, als den Schritt zu machen, zumal es nicht anginge, in einem Gebiete, wo die böhmische und die polnische [Sprache] [] schon für das [Geb]iet der slowenischen Sprache ähnliche Anordnungen getroffen habe<note type="footnote" n="6" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_6"> <hi rend="italic">Zu den Regelungen bezüglich der slowenischen Sprache siehe MR. v. 17. 4. 1882/I.</hi>
                            </note>. Der Schritt sei also jedenfalls notwendig und lange werde man damit auch keineswegs hinhalten können.</p>
<p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3822" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Handelsminister</hi>
                            </tei:rs> bemerkt, dass die Darlegungen des <rs type="person" ref="#mpr3828">Leiters der Landesregierung</rs> auf ihn einen großen Eindruck gemacht haben. Gegen die Anordnungen selbst, welche mit dem Entwurfe des Leiters des Justizministeriums sowie zum Anschlusse daran mit dem Entwurfe einer Verordnung des <rs type="org" ref="#mpr1928">Ministeriums des Innern</rs> proponiert werden, und welche, was das Politikum anbelange, mit dem faktischen Vorgange in anderen sprachlich gemischten Gebieten harmonieren, [hät]te er keine Einwendung zu erheben. Was ihm aber bedenklich erscheine, das sei die Hinausgabe einer förmlichen Sprachenverordnung vom Zentrale aus und namentlich die Hinausgabe einer Verordnung mit den Argumenten, wie sie der Entwurf des Minister Dr. Pražák enthalte. Das, das äußerliche Momente, würde die Beunruhigung veranlassen. Er glaube, dass der Zweck vollkommen erreicht würde, wenn man die bezüglichen Anordnungen von hier aus lediglich intern als Norm für die danach sodann vom <rs type="person" ref="#mpr18246">Oberlandesgerichtspräsidenten</rs> und bzw. vom <rs type="person" ref="#mpr3828">Landespräsidenten</rs> zu betreffenden Verfügungen hinausgäbe. Jedenfalls wäre aber bis nach Ablauf der Landtagssession zu warten.</p>
<p>[Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister" ref="#mpr3790">
                                <hi rend="#letterspaced">Leiter des Justizministeriums Minister Dr. Pražák</hi>
                            </tei:rs>] [] für die Justiz[behö]r<?latex "-?>den eine ledigliche Verfügung des <rs type="person" ref="#mpr18246">Oberlandesgerichtspräsidenten</rs> nicht genügen würde. Auch auf ihn haben die Auseinandersetzungen des <rs type="person" ref="#mpr3828">Leiters der Landesregierung</rs> großen Eindruck gemacht. Trotzdem könnte er nicht damit einverstanden sein, dass nichts getan werde. Im Gegenteile, es sei notwendig, dass man vorgehe, weil sonst die Klagen nicht aufhören werden. Auch könne man nicht lange warten. Daher solle man, wenn auch nicht vor Ablauf des <rs type="org" ref="#mpr6985">Landtages</rs>, so doch vor Eröffnung des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> vorgehen. Nach seinen Erfahrungen könne es übrigens mit der Kenntnis der polnischen Sprache in <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs> nicht schlecht stehen.</p>
<p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3438" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Ministerpräsident</hi>
                            </tei:rs> bemerkt zum Hergange der Sache Folgendes: Vor Abschluss der Reichsratssession sei der Obmann des <rs type="org" ref="#mpr6682">Polenklubs</rs> <rs type="person" ref="#mpr3662">Grocholski</rs> bei ihm gewesen, um zu fragen, wie es bezüglich <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesiens</rs> stehe und ob Aussicht vorhanden sei, dass die <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> dort den Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes durchführe<note type="footnote" n="7" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_7"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zu </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3662">
                                    <hi rend="italic">Grocholski</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> siehe </hi><?biblio ADDIN ZOTERO_ITEM CSL_CITATION {"citationID":"iK9Z057l","properties":{"formattedCitation":"{\\scaps {\\scaps Adlgasser}}, Die Mitglieder der \\uc0\\u246{}sterreichischen Zentralparlamente 1: 374 f.","plainCitation":"Adlgasser, Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente 1: 374 f.","noteIndex":7},"citationItems":[{"id":19829,"uris":["http://zotero.org/groups/2042149/items/34V478P9"],"itemData":{"id":19829,"type":"book","collection-number":"33","collection-title":"Studien zur Geschichte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie","event-place":"Wien","language":"ger","number-of-volumes":"2","publisher":"Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften","publisher-place":"Wien","source":"search.obvsg.at","title":"Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente 1848–1918: konstituierender Reichstag 1848–1849. Reichsrat 1861–1918. Ein biographisches Lexikon","title-short":"Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente","URL":"http://d-nb.info/1059761033/04","author":[{"family":"Adlgasser","given":"Franz"}],"accessed":{"date-parts":[["2017",12,20]]},"issued":{"date-parts":[["2014"]]}},"label":"page","suffix":" 1: 374 f"}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
                                <bibl>Adlgasser</bibl>, Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente 1: 374 f.,<hi rend="italic" xml:space="preserve"> auf der Homepage des Parlaments </hi>
                                <ref target="https://www.parlament.gv.at/recherchieren/personen/parlamentarierinnen-ab-1848/parlamentarier-1848-1918/grocholski">Kurzbiografie Grocholski | Parlament Österreich</ref>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> (Zugriff 27. 2. 2023).</hi>
                            </note>. Er habe darauf erwidert, dass die Sache in <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs> schwierig sei, weil dort nicht wie in <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> nur zwei, sondern drei Sprachen herrschen und weil dort bisher der entgegengesetzte Standpunkt eingenommen wurde, indem man seit 30 Jahren alles getan habe, um zu germanisieren. Jedoch habe er bemerkt, dass der jetzige <rs type="person" ref="#mpr3828">Leiter der Landesregierung</rs>, welcher in fraglicher Beziehung nicht voreingenommen sei, das Land bereisen [] darauf die Re[gie]rung erwägen werde, wann und wie sie ihrer Verpflichtung nachkommen könne.</p>
<p>Nun habe der <rs type="person" ref="#mpr3828">Leiter der Landesregierung</rs> seine Wahrnehmungen gemacht und hier vorgebracht. Daraus sei zu entnehmen, dass die Bevölkerung selbst keinen Wunsch nach einer Sprachenregelung habe, sondern die deutsche Amtierung über sich ergehen lasse. Der Standpunkt der Regierung könne nun keinesfalls der sein, die Leute etwa zu zwingen, dass sie polnisch oder böhmisch mit den Behörden verkehren, sondern die Regierung könne nur Anordnungen treffen, dass für denjenigen, welche in den anderen Sprachen verkehren wollen, dies möglich sei. Durch diese Ermöglichung komme sie ihrer Verpflichtung nach Art. 19 des Staatsgrundgesetzes nach.</p>
<p>Bezüglich der politischen Behörden wäre der Ministerpräsident mit der Anschauung des Handelsministers einverstanden, dass nur dem <rs type="person" ref="#mpr3828">Landespräsidenten</rs> zur Verfügung seinerseits eine Instruktion gegeben werde. Bezüglich der Justizbehörden müsste jedoch jedenfalls eine Verordnung des Ministers erfließen. Doch glaube er, dass die Form dieser Verordnung noch in weitere reifliche Überlegung zu ziehen sein würde. Übereinstimmung glaube er dahin konstatieren zu können, dass keinesfalls vor Ablauf der Landtagssession vorzugehen wäre. Es wird nun der aus der [Anlage ersichtliche Entwurf einer Vero]rdnung [f]ür den [Bere]ich der politischen Behörden vorgetragen<note type="variant" n="b" target="#fn_d3e446"> <hi rend="italic">Der Entwurf eines Erlasses des Ministerpräsidenten an den Leiter der schlesischen Landesregierung liegt dem Originalprotokoll als Beilage 2 bei.</hi>
                            </note>.</p>
<p>
                            <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister" ref="#mpr3828">
                                <hi rend="#letterspaced">Hofrat Marquis Bacquehem</hi>
                            </tei:rs> bemerkt hiezu, dass diese Verordnung wesentlich nur das enthalte, was schon jetzt in Gemäßheit der den Behörden gegebenen Weisungen beobachtet werde. Wenn daher diese Verordnung erlassen und nicht publiziert werde, so bleibe es diesfalls beim Alten. Er könne jedoch nicht unterlassen, zu bemerken, dass in <rs type="place" ref="#mpr6914">Bielitz</rs> die Leute auf polnische Erlässe deutsch geantwortet haben. Nichtdeutsche Eingaben werden übrigens fast ausschließlich von polnischen und böhmischen Vereinen gemacht. Hinsichtlich des Justizgebietes sei unbillig, dass jetzt bei den Gerichten in <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs> gar nichts [an]genommen werde, was nicht deutsch sei, keine Beilage, kein Dokument und nicht einmal ein Taufschein.</p>
<p>
                            <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister" ref="#mpr3790">
                                <hi rend="#letterspaced">Minister Dr. Pražák</hi>
                            </tei:rs> betont, dass für die Justizbehörden jedenfalls und auch schon deshalb eine Ministerialverordnung erlassen werden müsste, weil es vor allem gelte, die frühere Ministerialverordnung vom Jahre 1851 aufzuheben. Was die Form anbelange, so habe er hinsichtlich des <rs type="org" ref="#mpr7738">Oberlandesgerichtes Graz</rs> die Erfahrung gemacht, dass gerade erst die eingehende Begründung erfolgreich wirkte. Er wolle sich übrigens diesfalls Modifikationen unterwerfen. Weiters bemerkt der Minister, dass er auch einen anderen Entwurf vorbereitet habe, welcher sich lediglich auf []sprachigen Einga[ben be]schränkt. In einer weiteren kurzen Diskussion wird das im vorgetragenen Entwurfe aufgenommene Moment des Vorgehens „nach Tunlichkeit“ ventiliert und die Anschauung zum Ausdrucke gebracht, dass dieser Rückhalt voraussichtlich alle Anordnungen, für welche er gelte, illusorisch machen dürfte. Minister Dr. Pražák erklärt sonach, dass er sich vorläufig auf eine Verordnung beschränken wolle, durch welche der Erlass vom Jahre 1851 aufgehoben und lediglich die Annahme von anderssprachigen Eingaben angeordnet werde<note type="variant" n="c" target="#fn_d3e478"> <hi rend="italic">Randbemerkung Pražáks</hi> Ich habe dabei die weitere Beschlussfassung dem Ministerrate vorbehalten, indem ich versuchte, dermal noch einen Beschluss nicht zu fassen.</note>.</p>
<p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3438" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Ministerpräsident</hi>
                            </tei:rs> findet diese Beschränkung für jetzt [a]ngemessen. Später, wenn man [e]inmal die Gerichtsstellen mit sprachkundigen Elementen besetzt haben werde, könne man dann leichter weitergehen<note type="footnote" n="8" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_8"> <hi rend="italic">Fortsetzung in MR. v. 26. 9. 1882/III. Zu dem hier angesprochenen Verordnungsentwurf siehe dort.</hi>
                            </note>.</p>
</div>
<div type="agenda_item" xml:id="top_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_2" corresp="printpage#346">
                        <head>
                            <label>
                                <num n="2">II. </num>
                            </label> Wegen Ernennung des Leiters der Landesregierung in Schlesien, Hofrat Marquis de Bacquehem, zum Landespräsidenten in Schlesien</head>
                        <p>II. <tei:index xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                                <term type="lvl1">Ernennungen<term type="lvl2">Landespräsident, Schlesien</term>
                                </term>
                            </tei:index>Der Ministerpräsident erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, den Leiter der <rs type="org" ref="#mpr2743">Landesregierung in Schlesien</rs>, <rs type="person" ref="#mpr3828">Hofrat Marquis de Bacquehem</rs>
                            <note type="footnote" n="9" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_9"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Leitung der Landesregierung in </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1678">
                                    <hi rend="italic">Schlesien</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> war behandelt worden in MR. II v. 30. 4. 1882/I. In MR. v. 18. 4. 1879 war bereits eine Auszeichnung für </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3828">
                                    <hi rend="italic">Oliver Marquis de Bacquehm</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> beraten worden, die er über Vortrag des gemeinsamen Finanzministers </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3490">
                                    <hi rend="italic">Leopold Friedrich Freiherr v. Hofmann</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> v. 22. 4. 1879 mit Ah. E. v. 25. 4. 1879 erhalten hatte,</hi> <bibl>Hhsta.</bibl>
                                <title>, Kab. Kanzlei, KZ. 1661/1879</title>.</note>, bei <rs type="person" ref="#mpr10628">Sr. Majestät</rs> für die Ag. Ernennung zum Landespräsidenten von <rs type="place" ref="#mpr1678">Schlesien</rs> au. vorzuschlagen. <rs type="person" ref="#mpr3828">Hofrat Marquis Bacquehem</rs> habe sich bereits in die Verhältnisse eingearbeitet und sich während der Leitung bestens bewährt. Nachdem nun die Eröffnung []d [] des <rs type="person" ref="#mpr3828">Chefs der [La]ndesregierung</rs> durch die definitive Eigenschaft jedenfalls gewinne, so glaube er, dass jetzt der Zeitpunkt für die definitive Ernennung gekommen sei. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung<note type="footnote" n="10" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_10"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Der mit Vortrag Taaffes v. 10. 9. 1882 beantragten Ernennung </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3828">
                                    <hi rend="italic">Bacquehems</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> wurde mit Ah. E. v. 15. 9. 1882 zugestimmt,</hi> <bibl>Hhsta.</bibl>
                                <title>, Kab. Kanzlei, KZ. 3512/1882</title>.</note>.</p>
</div>
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                        <head>
                            <label>
                                <num n="3">III. </num>
                            </label> Erwirkung der Geheimen Ratswürde für den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Dr. Franz Smolka</head>
                        <p>III. <tei:index xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                                <term type="lvl1">Auszeichnungen</term>
                            </tei:index>Der Ministerpräsident referiert ferner über seine Absicht, für den Präsidenten des <rs type="org" ref="#mpr2248">Abgeordnetenhauses</rs>, <rs type="person" ref="#mpr7201">Dr. Franz Smolka</rs>, eine Ah. Auszeichnung zu erwirken, nachdem <rs type="person" ref="#mpr7201">Smolka</rs> nicht nur im Allgemeinen als Präsident stets vorzüglich gewirkt, sondern insbesondere auch vermöge seines [T]aktes von der Regierung viel Unangenehmes abgewendet und anderseits wieder durch seinen Einfluss zu Durchbringung mancher wichtiger Vorlage beigetragen habe. Mit Rücksicht auf die bezüglichen Präzedenzien könne als Art der Auszeichnung wohl nur die Verleihung der <rs type="org" ref="#mpr2120">geheimen Ratswürde</rs> entsprechend erscheinen und sei für die Zuwendung einer solchen Berücksichtigung jetzt deshalb der entsprechende Moment, weil <rs type="person" ref="#mpr7201">Smolka</rs> in der nächsten Delegation voraussichtlich als deren Präsident fungieren dürfte. Der Statthalter <rs type="person" ref="#mpr3588">Graf Potocki</rs> habe sich gleichfalls für Berücksichtigung <rs type="person" ref="#mpr7201">Smolkas</rs> auch in dieser Art ausgesprochen. []<note type="footnote" n="11" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_11">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"><rs type="person" ref="#mpr7201">Smolka</rs> wurde über Vortrag Taaffes v. 11. 9. 1882 mit Ah. E. v. 16. 9. die geheime Ratswürde verliehen,</hi> <bibl>Hhsta.</bibl>
                                <title>, Kab. Kanzlei, KZ. 3538/1882</title>.</note>
                        </p>
</div>
<div type="agenda_item" xml:id="top_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_4" corresp="printpage#347">
                        <head>
                            <label>
                                <num n="4">IV. </num>
                            </label> Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Hofrat Franz Ritter v. Novák</head>
                        <p>IV. <tei:index xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                                <term type="lvl1">Auszeichnungen</term>
                            </tei:index>Der Ministerpräsident referiert über die von dem <rs type="org" ref="#mpr7044">gemeinsamen Ministerium</rs> beziehungsweise vom Reichsfinanzminister angeregte Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den bei der <rs type="org" ref="#mpr17635">bosnischen Landesregierung</rs> verwendeten Hofrat <rs type="person" ref="#mpr18247">Franz Ritter v. Novák</rs> anlässlich der Übernahme desselben in den dauernden Ruhestand. Der Ministerpräsident wolle auf die Anregung eingehen, jedoch in der Weise, dass er sich, was die Würdigung der Verdienste <rs type="person" ref="#mpr18247">Nováks</rs> anbelange, lediglich auf den Reichsfinanzminister berufen und hierbei jedoch auch der Vorteile Erwähnung tun wolle, welche <rs type="person" ref="#mpr18247">Novák</rs> schon [dur]ch seine nur für die Verwen[d]ung in <rs type="place" ref="#mpr17670">Bosnien</rs> möglich erschienene Ernennung zum Hofrate und die Erwerbung des höheren Pensionsanspruches verlangt habe. Auch erscheine ihm die proponierte Erwirkung des Komturkreuzes des <rs type="org" ref="#mpr2340">Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne</rs> zu hoch gegriffen, weshalb er nur auf die Ag. Verleihung des <rs type="org" ref="#mpr2221">Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens</rs> au. antragen wolle. Zu diesem Vorgehen erbitte er sich die Zustimmung des Ministerrates. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung<note type="footnote" n="12" target="#fn_MRP-3-0-04-1-18820909-P-0415_12"> <hi rend="italic" xml:space="preserve">Mit Ah. E. v. 24. 9. 1882 erhielt </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr18247">
                                    <hi rend="italic">Novák</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> das </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr2221">
                                    <hi rend="italic">Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> über Vortrag Taaffes v. 14. 9. 1882,</hi> <bibl>Hhsta.</bibl>
                                <title>, Kab. Kanzlei, KZ. 3631/1882</title>.</note>.</p>
</div>
</div>
<closer>
                    <dateline>Wien, am 9. September 1882. Taaffe.</dateline>
<seg type="emperorsapproval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 4. November 1882. Franz Joseph.</seg>
</closer>
</div>
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    </text>
</TEI>