Digitale EditionDie Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918Nr. 59 MinisterratBand III: 1871–1879Band IIITeilband 125. November 1871–23. April 1872WienMinisterrat1872-03-18KlausKochÖsterreichische Akademie der Wissenschaften, Institute for Habsburg and Balkan Studies0000-0002-7502-0503Open Access (OA) Fonds der ÖAW
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978-3-7001-8807-08807-0978-3-7001-9236-710.1553/978OEAW8807010.5281/zenodo.4568291Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Minutes of Ministers’ Councils of Austria and of the Austro-Hungarian Monarchy 1848-1918, digital editionDie Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918Franz AdlgasserAnatol Schmied-KowarzikBearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften9 geplante Bände, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter volumes.htmlThis TEI document has been used to generate a printed version of this editionKlausKochÖsterreichische Akademie der Wissenschaften, Institute for Habsburg and Balkan Studies0000-0002-7502-0503Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918, Band III/1: 1871–187225. November 1871–23. April 1872978-3-7001-8807-0978-3-7001-9236-7WienVerlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften2022Quellbestand: AT-OeStA/AVA Inneres MRP Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1867-1918 (Teilbestand) https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=155844952font-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 59Ministerrat, Wien, 18. März 1872 – Protokoll II
RS.Reinschrift und bA.; P. Weber; VS.Vorsitz Auersperg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Auersperg 18. 3.) Lasser 28. 3., Banhans 26. 3., Stremayr, Glaser, Unger, Chlumecký 27. 3., Pretis, Horst 7. 4.
Mitteilung einer Ah. Entschließung betreffend die Einbringung einer Gesetzesvorlage über die direkten Reichsratswahlen. dtto. in Angelegenheit der Lostrennung Białas von Galizien. Mitteilung einer Ah. Entschließung betreffs der Publizierung des Notwahlgesetzes. dtto. wegen Vertagung des Reichsrates. Belassung des Hofratstitels für den aus dem Staatsdienste austretenden technischen Bahnkonsulenten von Nördling. Zinsengarantie für die Prioritätsobligationen der Erzherzog-Albrecht-Bahn vom Tage der Ausfertigung. Antrag auf eine Ah. Auszeichnung für den Prälaten Gregor Mendel in Brünn. dtto. für den Notar und Gutsbesitzer in Steiermark Dr. Julius Mullé. dtto. für den landschaftlichen Buchhalter Alois Zimmeter in Innsbruck.
Protokoll II des zu Wien am 18. März 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.
Mitteilung einer Ah. Entschließung betreffend die Einbringung einer Gesetzesvorlage über die direkten Reichsratswahlen
I. WahlenWahlreform Der Ministerpräsident [macht] der Konferenz folgende [Mitteilung]: [Der] am 14. l. M. im Ver[fassungsaus]schuss zur Verhand[lung] [gelangte] Antrag Dr. Giskras, welcher dahin abzielte, die Wirksamkeit des galizischen Ausgleiches von der Einführung allgemeiner direkter Wahlen abhängig zu machen, und worüber, nachdem die Regierung den Antrag lebhaft bekämpft hatte, die Abstimmung auf die nächste Sitzung vertagt worden war, musste es der Regierung vom höchsten Wert erscheinen lassen, von Sr. Majestät die Ah. Bewilligung zu der Erklärung zu erhalten, die Regierung sei Ah. ermächtigt, in der Herbstsession des Reichsrates eine Gesetzesvorlage wegen Einführung direkter Wahlen für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme Galiziens und mit Festhaltung des Gruppensystems einzubringen. Siehe dazu zuletzt MR. v. 14. 3. 1872/IV; zur Junktimierung der Wahlrechtsdebatte mit der galizischen Frage siehe zuletzt MR. II v. 21. 2. 1872/I.
Auf die im telegrafischen Wege au. gestellte Bitte geruhten Se. Majestät mittelst Ah. Telegrammes vom 15. l. M. die Ermächtigung zu der [be]antragten Erklärung unter [der] Voraussetzung zu er[teilen], dass dadurch das Zu[stande]kommen des galizischen [Ausgleiches] in beiden Häusern [des] Reichsrates gesichert wird. Siehe dazu Anm. 4. [Unge]achtet des festen Entschlusses des Ministeriums, [der] Förderung des galizischen [Ausgl]eiches seine fortgesetzten [] Bemühungen auf[] glaubte es doch ei[ne Bürg]schaft im eigentlichen [Sinne] für das sichere Zustan[dekommen] desselben nicht [über]nehmen zu können. Der Ministerpräsident [erlaubte] sich, dieses Bedenken [und zwar] da sich Graf Andrássy [an jenem] Tage an das A[h.] Hoflager begab, durch [Vermitt]lung desselben Sr. Majestät au. zu unterbreiten. Se. Majestät hatten [hierauf] die Gnade, an den Ministerpräsidenten folgendes Telegramm ddo. Ofen 16. [März 1872] zu erlassen: „[] Besprechung mit dem [] Andrássy und in der Überzeugung der festgesetzten Wirksamkeit der Regierung zur Erreichung des in der galizischen Angelegenheit angestrebten Zieles, erteile ich dem Ministerium die unbedingte Ermächtigung, die in Meinem Telegramme vom 15. erwähnte Erklärung abzugeben.“ Siehe dazu bereits MR. v. 16. 2. 1872 und MR. v. 18. 2. 1872/IIch ertheile die Ermächtigung zur beantragten Erklärung unter der Voraussetzung, dass dadurch das Zustandekommen des sogenannten galizischen Ausgleiches in beiden Häusern des Reichsrathes gesichert wird, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 660/1872.
Mittlerweile war im Verfassungsausschusse der Antrag des Subkomitees, für welchen die Regierung nachdrücklichst eintrat, zur Annahme gelangt. Hiedurch erschienen alle anderen Anträge beseitigt, und entfiel damit auch die Notwendigkeit für die Regierung, von der Ah. Erlaubnis Gebrauch zu machen, was auch Sr. Majestät sofort zur Ah. Kenntnis gebracht wurde. Siehe dazu bereits MR. v. 23. 1. 1872/I, MR. v. 24. 1. 1872/II, MR. v. 27. 1. 1872/II, MR. v. 9. 3. 1872/III und zuletzt MR. v. 14. 3. 1872/IVLasser und Auersperg über den Stand der Verhandlungen im Abgeordnetenhaus bezüglich des Notwahlgesetzes und der Frage der direkten Wahlen Bericht erstattet, worauf folgende Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 15. 3. 1872 erging: Das Ministerium ist ermächtigt, bei dem Wiederzusammentritt des Reichsrates im Herbst dieses Jahres die zur Einführung der direkten Reichratswahlen für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme Galiziens erforderlichen Gesetzesvorlagen einzubringen, wobei jedoch alle vertretungsberechtigten Interessen gewahrt und die Bestimmungen über die Entsendung der auf Galizien entfallenden Zahl der Reichsratsabgeordneten durch den Landtag, abweichend von dem im zweiten Absatze des § 7 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung enthaltenen Grundsatze, der Landesgenehmigung überlassen werden sollen, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 660/1872Lasser um Sanktionierung des vom Reichsrat verabschiedeten Gesetzes an, worauf am 13. 3. 1872 folgende Ah. E.Allerhöchste Entschließung erging: Ich erteile dem von beiden Häusern des Reichsrates beschlossenen Gesetzentwurfe betreffend eine Zusatzbestimmung zum § 18 des Staatsgrundgesetzes über die Reichsvertretung meine Sanktion … Mit Beziehung auf das Protokoll der Ministerratssitzung v. 9. d. M. sehe ich einer schriftlichen oder telegrafischen Anzeige über den Augenblick entgegen, in welchem dieses Gesetz zu verlautbaren sein wird, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 989/1872Rgbl. Nr. 24/1872, die Einführung direkter Wahlen zum Reichsratv. 2. 4. 1873"},{"id":6861,"uris":["http://zotero.org/groups/2042149/items/85J5P4RY"],"uri":["http://zotero.org/groups/2042149/items/85J5P4RY"],"itemData":{"id":6861,"type":"legislation","abstract":"15. Stück vom 12. April","note":"RGBl. Nr. 40/1873","number":"40/1873","page":"161","title":"Gesetz, wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 21. December 1867 (R. G. Bl. Nr. 141) abgeändert wird","title-short":"Rgbl.","URL":"http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=rgb&datum=18730004&seite=00000161","issued":{"date-parts":[["1873",4,2]]}},"label":"page"}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
Rgbl. Nr. 141/1867, v. 2. 4. 1873; Rgbl. Nr. 40/1873 und dem Gesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates v. 2. 4. 1873, Rgbl. Nr. 41/1873; Fortsetzung dieses Gegenstandes im Tagesordnungspunkt III dieses MRProt.
dtto. in Angelegenheit der Lostrennung Białas von Galizien
II. BesitzverhältnisseTerritorialfragen Aus Anlass des Ministerratsprotokolles vom 14. l. M. geruhten Se. Majestät mittelst Ah. Telegrammes, Ofen 16. März 1872, die Frage, [] der von der Gemeindevertretung Biała angestrebten Ausscheidung aus dem [Landesver]bande mit Galizien [] wichtig zu bezeichnen, [] dem dringenden Wunsch Ausdruck zu geben, dass sich das Ministerium ja nicht in [] der gestellten Bitte gün[stigem] Sinne ausspreche, ehe [Ah.] Denselben über die [Ange]legenheit in einem ein[gehenden] Vortrage die Ansicht des Ministeriums entwickelt [worden] ist. Siehe dazu bereits MR. II v. 14. 1. 1872/V und MR. v. 14. 3. 1872/V.
Der Ministerpräsident [ist] in der Lage, Sr. Majestät sofort die au. Anzeige zu erstatten, [dass] sich das Ministerium [im] Ausschusse gegen jede Trennung Białas entschieden ausgesprochen hat, infolge[dessen] alle darauf abzielenden Anträge fielen und be[schlossen] wurde, die Petitionen Komitee zur Erwägung []stellung in der Lostrennung Białas dessen spezielle Interessen zu wahren wären.
Der Ministerpräsident macht hievon der Konferenz die Mitteilung. Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 22. 3. 1872/VII.
Mitteilung einer Ah. Entschließung betreffs der Publizierung des Notwahlgesetzes
III. WahlenWahlreform Der Minister des Innern eröffnet, dass Se. Majestät den au. Antrag in Betreff der Publikation des Notwahlgesetzes nach eingetretener Vertagung des Reichsrates genehmigend zur Ah. Kenntnis genommen haben, Siehe dazu zuletzt MR. v. 14. 3. 1872/IV und den Tagesordnungspunkt I dieses MRProt.; Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 10. 2. 1873/I und VII. und dass
dtto. wegen Vertagung des Reichsrates
IV. VertagungenReichsrat, Parlament wegen Vertagung des Reichsrates bis zum 7. Mai l. J. die Ah. Ermächtigung eingelangt ist. Siehe dazu bereits MR. v. 14. 3. 1872/IIIReichsrates auf den 7. 5. 1872 war auf den Vortrag Lassers v. 14. 3. 1872 erfolgt, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1063/1872; Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 21. 3. 1872.
Belassung des Hofratstitels für den aus dem Staatsdienste austretenden technischen Bahnkonsulenten von Nördling
V. StaatsbediensteteTitel Der Handelsminister teilt mit, dass der vor zwei Jahren als technischer Konsulent für Eisenbahnangelegenheiten in das Handelsministerium berufene Hofrat [Wilhelm v.] Nördling am 12. d. M. seine [Resignation] eingereicht hat, da[mit mo]tiviert, er habe die Über[zeugung] gewonnen, dass er in [seiner] Stellung nicht jene Wirksamkeit entfalten könne, die [er er]wartet hat, und die Resul[tate] seiner Wirksamkeit seien [so] geringfügig, dass ihn die Pflicht [gegen] sich selbst sowohl als gegen [die] Regierung mahne, seine [Enthebung] anzusuchen. Siehe dazu bereits MR. I v. 21. 4. 1870/II, (MRProt. nicht erhalten);"}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
Cmr. II, Nr. 359 (MRProt. nicht erhalten); die Berufung Wilhelm v. Nördlings in das Handelsministerium war seinerzeit mit Vortrag Ignaz Edler v. Pleners – Adlgasser, Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente 1848–1918 2: 935Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 19. 3. 1870 genehmigt worden, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 992/1870;
Öbl. 7: 143.
Mündlich habe Nördling, der [eine] Berufung zur ungarischen Bahn mit 24.000 fr. Gehalt und [] sich auf weitere 16–20.000 fr. []enden Tantieme erhalten, angenommen hat, um tunlichste Beschleunigung seiner Enthebung gebeten. Der Handelsminister fügt bei, er habe nach der ersten [Mitteilung] Nördlings demselben [wieder]holt sein Bedauern zu [] gegeben, ihn ersucht, [] [gege]benen Versprechen ge[] Organisationsent[wurf dem] Eisenbahn[departement] im Handelsministerium vorzulegen, und sich bereit erklärt, ihm eine seinen Wünschen zusagende Stellung zu schaffen. Nördling habe jedoch erklärt, außerstande zu sein, eine Organisation zu entwerfen und durchzuführen, die dem Zwecke entspricht. Der Handelsminister gedenkt nun, mit Rücksicht auf die Stellung, die Nördling als Techniker einnimmt, und dessen sehr vorteilhaften Ruf, den au. Antrag zu stellen, Se. Majestät geruhe bei Ag. Gewährung des Enthebungsgesuches unter gleichzeitigem Ausdruck der Ah. Zufriedenheit zu gestatten, dass Nördling den Titel eines k. k. Hofrates fortführen dürfe.
Der Finanzminister bemerkt, die Berufung Nördlings sei unter seiner und des vormaligen Ministers von Plener Mitwirkung erfolgt. Er habe die Überzeugung, dass, wäre der gegenwärtige Handelsminister früher ins Amt getreten, es demselben gewiss gelungen wäre, Nördling dem Staatsdienste zu erhalten, und dass es nicht die [materiellen] Vorteile der dem [Hofrate] Nördling von der Theiß[gesell]schaft gebotenen Stellung [sind] die denselben je bestimmt [haben] würden, seinen Posten im Handelsministerium zu ver[lassen]. Es seien dies vielmehr Schwierigkeiten, die ihn dort [bei jeder] Gelegenheit bereitet [worden] sind. Die Opposition in [Eisenbahn]sachen sei eine so mäch[tige ge]wesen, dass er ihr nicht [mehr] Stand halten zu können glaubte. Durch Verfügungen, die gegen seine technischen Pa[] getroffen wurden, sah er [seine] Autorität als Fachmann [leiden], und wurde so zu dem Entschlusse gedrängt, aus dem Handelsministerium zu scheiden, ein Schritt, der im Interesse [des] Dienstes nur bedauert wer[den kann]. Nördling habe sich [] als eine höchst achtbare [Persönlich]keit gezeigt, und habe [] auf eine ehrenvolle Ent[] Deshalb könne der Finanz[minister den] Antrag des [Handels]ministers nur unterstützen. Der Handelsminister fügt bei, Nördling habe ihm erklärt, dass sein Entschluss auszutreten seit sechs bis acht Monaten unerschütterlich feststehe.
Der Antrag des Handelsministers wird einhellig genehmigt. Den entsprechenden Antrag für Nördling stellte BanhansAh. E.Allerhöchste Entschließung v. 23. 3. 1872 genehmigt wurde, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1111/1872; das Enthebungsgesuch Nördlings an Banhans v. 12. 3. 1872, Ava., HM., Präs. 375/1872 (= Sign. III E, Kart. 13).
Zinsengarantie für die Prioritätsobligationen der Erzherzog-Albrecht-Bahn vom Tage der Ausfertigung
VI. EisenbahnlinienErzherzog-Albrecht-Bahn Der Finanzminister referiert über folgende Angelegenheit: Der § 24 der Konzessionsurkunde vom 22. Oktober 1871 über die Eisenbahn von Lemberg–Stryj-ungarische Grenze am Beskid nebst einer Zweigbahn von Stryj nach Stanislau enthält die Bestimmung, dass die Zinsengarantie der Staatsverwaltung für die Obligationen der Eisenbahn Lemberg–Stryj–Beskid über Verlangen der Konzessionäre vom Tage der Ausfertigung dieser Effekten an unter der Bedingung zugestanden werden kann, dass für die Berichtigung der Zinsen angemessene Sicherheit geleistet wird. Von dieser auch in anderen Konzessionen enthaltenen Bestimmung ist bisher nie Gebrauch gemacht worden. Siehe dazu bereits MR. v. 21. 10. 1871/II, Cmr. II, Nr. 606, und zuletzt – im Zusammenhang mit dem Vereinsstatut der Eh. Albrecht-Bahn – MR. II v. 11. 1. 1872/IVRgbl. Nr. 135/1871, als Druckexemplar u. a. in Fa., FM., Präs. 940/1872 und Ka., MKSM. 34–1/8/1872.
Die Konzessionäre der oben genannten Bahn, beziehungs[weise] die Österreichische Allge[meine] Bank im Namen der[selben] bitten in einer Eingabe [an das] Finanzministerium um [Gewährung] der Staatsgarantie für [Zin]sen der auszugebenden [Obligationen], wogegen die Konzessionäre zur Sicherstellung des Ärars einen aliquoten [Teil] des Nominalbetrages der [] zur Emission gelangenden Obligationen in Kassascheinen hinterlegen wollen. Diese Eingabe der Oesterreichischen Allgemeinen Bank im Namen der k. k. priv. Eh. Albrecht-Bahn an das Finanzministerium v. 7. 1. 1872 befindet sich in Fa., FM., Präs. 118/1872; zu den Modalitäten der Staatsgarantie wandte sich Banhans am 18. 1. 1872 an Pretis, Fa., FM., Präs. 324/1872; am 22. 2. 1872 ersuchte die Bahngesellschaft PretisFa., FM., Präs. 803/1872. [Es] ist das erste Mal, dass ein [] Ansuchen von einer Bahn[gesell]schaft gestellt wird. Die Allgemeine Österreichische Bank gilt als ein Geldinst[itut] [vier]ten Ranges und hat über[dies] ihren Ruf durch Zerwürfnisse [in] ihrer Leitung und durch [] Geschäfte wesentlich ge[] [] Finanzminister [] Frage heran, welche Sicherstellung er verlangen soll. Der Handelsminister, dessen Äußerung diesfalls eingeholt wurde, hat erklärt, dass er bisher keinen Grund habe, an dem ernsten Willen der Konzessionäre, ihren konzessionsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen, zu zweifeln, dass er jedoch keineswegs in der Lage sei, für die Einhaltung der im § 6 der Konzessionsurkunde vorgeschriebenen Bau- und Vollendungstermine einzustehen. Was insbesondere die Strecke Stryj-Beskid betrifft, so sei ihm bekannt, dass der ungarischerseits in Aussicht genommene Vollendungstermin der Linie Munkács–Beskid kaum eingehalten werden kann, während die galizische Strecke gleichzeitig mit derselben in Betrieb zu setzen ist. Bezüglich der Strecke Stryj–Stanislau scheinen dem Handelsminister diese Bedenken nicht im gleichen Maße obzuwalten, da dieselbe ganz auf galizischem Boden gelegen und von der Vollendung der ungarischen Linie unabhängig ist. Am 17. 2. 1872 hatte sich Banhans beim zuständigen ungarischen Minister für öffentliche Arbeiten Lajos Tisza über den Stand der Beskid-Bahn (Munkács–Stryj–Lemberg) erkundigt, Ava., VA., HM., Präs. 195/1872 (= Sign. III E, Kart. 13); davor hatten am 23. 1. und am 29. 1. 1872 im Handelsministerium bereits entsprechende Beratungen dazu stattgefunden, deren Protokolle mit der gesamten Vorgeschichte dieses Eisenbahnprojekts sich in Ava., VA., HM., Präs. 186/1872 (= Sign. III E, Kart. 13) befinden. Der Handelsminister sprach die Ansicht [aus], dass die Emission der Schuld[] für diese Strecke gegen [Sicher]stellung eines Betrages ge[währt] werden könnte, der etwa [] doppelten oder höchstens drei[fachen] Betrag der nach der kon[zessions]mäßigen Baufrist sich [ergebende] Interkalarzinsen ent[sprechen] würde.
Der Finanzminister hält [bei dem] Abgang jeder Sicher[heit] für die Durchführung des [Termins] die größte Vorsicht geboten. Er könnte es mit [der] Verantwortlichkeit der Regierung nicht vereinbar finden, [eine] vorzeitige Garantie [auszu]sprechen, außer wenn von [den] Konzessionären eine solche [] geleistet wird, dass das [] für den Belauf der Obli[gations]zinsen vom Zeitpunkte der []emission bis zur Betriebs[eröffnung], als dem Termin ge[] ist, mit welchem die staat[liche] Reinertragsgarantie be[] durch die sodann die [] der Prioritätsob[ligationen] gesichert ist. Die [] müsste daher [] [im] Betrage der emittierten Obligationen gleichkommenden Werte geleistet werden.
In dieser Richtung habe er die Absicht, die Eingabe der Allgemeinen Österreichischen Bank zu erledigen.
Der Handelsminister erklärt sich einverstanden. Die übrigen Konferenzmitglieder stimmen gleichfalls bei. Nachdem PretisFa., FM., Präs. 803/1872, teilte die k. k. priv. Erzherzog Albrecht-Bahngesellschaft dem Finanzministerium am 1. 4. 1872 mit, dass sie nicht in der Lage ist, die […] für die Gewährung der staatlichen Garantie für die Verzinsung der Prioritätsschuld vorgezeichneten Bedingungen zu erfüllen, Fa., FM., Präs. 1363/1872; weiteres Material dazu in Fa., FM., Präs. 1553/1872 und Präs. 1837/1872.
Antrag auf eine Ah. Auszeichnung für den Prälaten Gregor Mendel in Brünn
VII. Auszeichnungen Dem Minister des Innern liegt ein Bericht des mährischen Statthalters vor, in welchem die ersprießliche Wirksamkeit des Prälaten Gregor Mendel in Altbrünn, dessen besondere Ergebenheit für das Ah. Kaiserhaus, seine frühere verdienstliche Tätigkeit im Lehrfache, und seine trotz aller Anfechtungen von den Standesgenossen bewährtes treues Festhalten an der Verfassung gerühmt, und die Erwirkung einer Ah. Auszeichnung, bestehend in dem Komturkreuze vom Franz-Joseph-Orden wärmstens befürwortet wird.
Der Minister des Innern [ist mit] diesem Antrage einverstanden, ersucht um die Zustimmung der Konferenz zur Erstattung des bezüglichen au. Vortrages. Der Kultus- und Unterrichtsminister bestätigt die außerordentlich loyale und mit Rücksicht auf die Durchführung der [Kirchenge]setze besonders anerkennenswerte Haltung des Prälaten Mendel, mit dem Beifügen, [dass der]selbe schon bei der Besetzung [des] Brünner Bistums zur Sprache [gekom]men ist, und dass auch er, [der Kultus]minister sich bereits [mit dem] Statthalter wegen Er[wirkung] einer Ah. Auszeichnung für den genannten [Präla]ten ins Einvernehmen [gesetzt] hatte. Nachdem auch der Ackerbauminister die beantragte Aus[zeichnung] lebhaft befürwortet [hatte] [] er den guten Ein[druck], [] welchen dieselbe bei der allseitigen hohen Achtung, die Abt Mendel wegen seiner milden und humanen Auffassung seiner priesterlichen Stellung genießt, im Lande zu üben nicht verfehlen würde, schließt sich der Ministerrat dem Antrage des Ministers des Innern einhellig an.Lasser um die Verleihung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den als Begründer der modernen Vererbungslehre oft auch als Vater der Genetik bezeichneten Gregor Johann Mendel an, was mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 21. 3. 1872 gewährt wurde, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1096/1872;
Öbl. 6: 218 f.; zum Statthalter in MährenGraf Thun-Hohenstein siehe u. a. Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich 45: 35.
dtto. für den Notar und Gutsbesitzer in Steiermark Dr. Julius Mullé
VIII. Auszeichnungen Der Ackerbauminister referiert über einen Antrag des steiermärkischen Statthalters auf Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den k. k. Notar und Gutsbesitzer in MarburgDr. Julius Mullé. Der Empfehlung des Statthalters in GrazGuido Kübeck Frh. v. Kübau an Chlumecký v. 13. 3. 1872 folgte eine telegrafische Antwort des Ackerbauministers, worin er vom gegenständlichen Antrag im Ministerrat berichtet, Ava., AckM., Präs. 161/1872.
Anlässlich der am 11. l. M. stattgehabten Eröffnung der landwirtschaftlichen Obst- und Weinbauschule in Marburg hat der Landeshauptmann als Präsident der steiermärkischen Landwirtschaftsgesellschaf dem Dr. Mullé die demselben von der genannten Gesellschaft für seine langjährige und hervorragende Tätigkeit auf landwirtschaftlichem Gebiete verliehene goldene Gesellschaftsmedaille feierlich übergeben. Der Statthalter bezeichnet den [Anlass] zur Übergabe dieser [Auszeich]nung als einen um so []fender gewählten, als Mullé sich gerade um das [Zustande]kommen der nun ins [Leben] gerufenen neuen, für [das Land] so wichtigen Anstalt [die hervor]ragendsten Verdienste erworben hat, und spricht [sich sehr] warm dafür aus, dass [] von Seite der RegierungDr. Mullé eine Anerkennung zuteil werden sollte. Der Ackerbauminister teilt die Ansicht des Statthalters und [wird] sich erlauben, von Sr. Majestät die Verleihung des [Ritter]kreuzes vom Franz-Joseph-Orden an Dr. Julius Mullé au. zu erbitten.
Die Konferenz gibt hiezu ihre Zustimmung.Chlumecký um die Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Notar Dr. Julius Mullé an, was mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 5. 4. 1872 gewährt wurde, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1278/1872 bzw. Ava., AckM., Präs. 102/1872 undPräs. 193/1872; zur erwähnten Eröffnung der Weinbauschule in Marburg und zur Rolle Mullés siehe u. a. Marburger Zeitung Nr. 31 v. 13. 3., Nr. 32 v. 15. 3., Nr. 33 v. 17. 3. und Nr. 46 v. 17. 4. 1872, zu dessen Biografie außerdem Öbl. 6: 439.
dtto. für den landschaftlichen Buchhalter Alois Zimmeter in Innsbruck
IX. Auszeichnungen Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums wird ermächtigt, auf Grund eines Antrages des Statthalters Statthalter von Tirol und Vorarlberg (30. 5. 1871–7. 3. 1879) Eduard Graf Taaffe, Adlgasser, Die Mitglieder der österreichischen Zentralparlamente 1848–1918 2: 1268. als Vorsitzenden der Landesverteidigungsoberbehörde für Tirol und Vorarlberg die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes vom Franz-Joseph-Orden an den Vorstand der Landesbuchhaltung Alois Zimmeter, welcher seit dem Jahre 1848 in Angelegenheiten der Landesverteidigung in hervorragender und erfolgreicher Weise tätig ist, bei Se. Majestät au. zu befürworten.Horst um die Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für Alois Zimmeter an, was mit Ah. E.Allerhöchste Entschließung v. 26. 3. 1872 gewährt wurde, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1149/1872 und Ka., MLV., Hauptreihe, militärischer Teil, Zl. 3373/776 IV ex 1872; der entsprechende Antrag des Statthalters von Tirol v. 24. 2. 1872 als Beilage zu Ka., MLV., Hauptreihe, militärischer Teil, Zl. 2357/520 IV ex 1872 (beide Kart. 1665); zu Zimmeter und seinem Engagement im Rahmen der Tiroler Landesverteidigung siehe u. a. außerdem","suffix":": 142 ff."}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
Bote für Tirol und Vorarlberg; außerdem Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich 60: 142 ff.
Wien, am 18. März 1872. Auersperg.Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 10. April 1872. Franz Joseph.