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                <title level="s" type="main" n="3">Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918</title>
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                    Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)
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                <title type="overarching" level="s">Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title type="overarching" level="s" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and of the Austro-Hungarian Monarchy 1848-1918, digital edition</title>
                <title>Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918</title>
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                    <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
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                <biblScope unit="series">9 geplante Bände, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter <ref target="volumes.html">volumes.html</ref>
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                            <title type="main">Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918, Band II: 1868–1871</title>
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                <hyphenation>
                    <p>Silbentrennung wird ignoriert und stillschweigend normalisiert.</p>
                </hyphenation>
                <correction>
                    <p>Schreibungsvarianten werden nur verzeichnet, wenn es sich um schriftliche Interventionen der berechtigten Sitzungsteilnehmer handelt; solche werden als <ident type="tag">note type="variant"</ident> aufgenommen. Schreibfehler werden stillschweigend korrigiert.</p>
                </correction>
                <normalization>
                    <p>Die Schreibung wird der heutigen Rechtschreibung angepasst, sofern sich der Lautstand durch solche Normalisierung nicht ändern würde. Teilweise geschieht das seit 2018 in nachvollziehbarer Form anhand von Dictionary-Files; eine Rekonstruktion des Quellbefundes steht gegenüber der Erschließung und erstmaligen Sicherung und Zurverfügungstellung der Protokolle im Hintergrund.</p>
                </normalization>
                <punctuation>
                    <p>Die Interpunktion wird stillschweigend an heutige Gebräuche angepasst.</p>
                </punctuation>
                <stdVals>
                    <p>Datumsangaben werden aus den Quellen übernommen und auf Plausibilität geprüft; berechtigte Richtigstellungen gegenüber in den Quellen angegebenen Daten werden jeweils in <ident type="tag">note type="footnote"</ident> angemerkt.</p>
                </stdVals>
                <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler) und zur Serie 3 (Kletečka, Malfèr, Schmied-Kowarzik) aufgrund der außerordentlichen Quellenlage mit Brandakten sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
                <p>Die in <att>facs</att> angegebenen Links auf aus den Datei/en erzeugte externe PDF-Ressourcen (Referenzen in <gi>fileDesc</gi>/<gi>publicationStmt</gi>/<gi>idno</gi>) beinhalten gegenüber der in <att>corresp</att> mit „printpage#123“ angegebenen gedruckten Seitenzahl um einen Offset erhöhten Seitenzahlwert.</p>
            </editorialDecl>
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                    <title type="num">Nr. 605</title>
                    <title type="descr">Ministerrat, Wien, 20. Oktober 1871 – Protokoll II</title>
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                            <tei:abbr>RS.</tei:abbr>
                            <tei:expan>Reinschrift</tei:expan>
                        </tei:choice> und bA.; P. Artus; <tei:choice xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                            <tei:abbr>VS.</tei:abbr>
                            <tei:expan>Vorsitz</tei:expan>
                        </tei:choice> Kaiser; <tei:choice xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                            <tei:abbr>BdE.</tei:abbr>
                            <tei:expan>Bestätigung der Einsicht</tei:expan>
                        </tei:choice> und <tei:choice xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                            <tei:abbr>anw.</tei:abbr>
                            <tei:expan>anwesend</tei:expan>
                        </tei:choice> (<tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3634">Hohenwart</tei:rs> 20. 10.), <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3487">Holzgethan</tei:rs> 30. 10., <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3649">Scholl</tei:rs> 31. 10., <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3641">Jireček</tei:rs> 3. 11., <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3656">Schäffle</tei:rs> 2./3. 11., <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3645">Habietinek</tei:rs> 1. 11., <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3662">Grocholski</tei:rs>; außerdem <tei:choice xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                            <tei:abbr>anw.</tei:abbr>
                            <tei:expan>anwesend</tei:expan>
                        </tei:choice> Beust, Kuhn, Lónyay 29.10, Andrássy, Wenkheim 30. 10.</p>
<p ana="source_documentation">
                        <hi rend="italic">Druck:</hi> <bibl xml:space="preserve">Gmr. </bibl>I/2, Ergänzende Protokolle anderer Provenienz Nr. 2.</p>
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                                    <num n="1">[I.]</num>
                                </label>
                                <ref target="#top_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_1"> Reskript an den böhmischen Landtag (Fortsetzung), im Zusammenhang damit böhmische Fundamentalartikel.</ref>
                            </item>
                        </list>
                    </meeting>
                </div>
<div type="protocol-head">
                    <label ana="inline-identificators">
                        <idno type="KZ">2817</idno>
                        <idno type="MRZ">112</idno>
                    </label>
    <head>
                        <pb facs="./605-II-20okt71/P1010091.JPG"/>Protokoll II des zu Wien am 20. Oktober 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
</div>
    <div type="protocol">
                    <div type="agenda_item" xml:id="top_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_1" corresp="printpage#590" facs="https://fedora.e-book.fwf.ac.at/fedora/objects/o:1718/methods/bdef:Document/getPDF?#page717 https://austriaca.at/0xc1aa5576_0x003d6454.pdf#page717">
                        <head>
                            <label>
                                <num n="1">I. </num>
                            </label> Reskript an den böhmischen Landtag (Fortsetzung), im Zusammenhang damit böhmische Fundamentalartikel</head>
                        <p>[I.] <tei:index xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                                <term type="lvl1">Ausgleich, böhmischer<term type="lvl2">Reskript, kaiserliches</term>
                                </term>
                            </tei:index> <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr10628" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Se. Majestät</hi>
                            </tei:rs> geruhen aufzufordern, dass sich von den <pb facs="./605-II-20okt71/P1010092.JPG"/>beteiligten Ministern über jene Punkte der Fundamentalartikel ausgesprochen werde, gegen welche Bedenken vorliegen<note type="footnote" n="1" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_1">
                                <hi rend="italic">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18711020" ana="prot1 top1">MR. I v. <date when="1871-10-20">20. 10. 1871</date>/I</ref>. Zu den sogenannten Fundamentalartikeln siehe <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18711009" ana="prot0 top4">MR. v. <date when="1871-10-09">9. 10. 1871</date>/IV</ref>
                                </hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>.</p>
<p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">ungarische Ministerpräsident</hi>
                            </tei:rs> erklärt, folgende Bedenken zu haben:</p>
<p rend="list">1. schiene ihm die Veränderung des Namens „<rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs>“ nicht ohne Bedenken<note type="footnote" n="2" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_2">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Artikel 12 der Fundamentalartikel sah an Stelle des </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr1395">
                                    <hi rend="italic">Reichsrates</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> einen Kongress vor</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>. So unbedeutend die Sache an und für sich scheine, so sei doch der Effekt nicht zu unterschätzen, den die Sache machen würde. Er halte dafür, dass derartige Änderungen in einer auf konservativen Grundlagen beruhenden Monarchie überhaupt nicht stattfinden sollten.</p>
<p rend="list">2. Gegen die Umgestaltung des <rs type="org" ref="#mpr6895">Oberhauses</rs> müsse er sich prinzipiell entschieden erklären, schon wegen der unausbleiblichen Rückwirkungen auf <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs>
                            <note type="footnote" n="3" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_3">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zur Umgestaltung des </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr6895">
                                    <hi rend="italic">Oberhauses</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> in einen Senat siehe Artikel 17 der Fundamentalartikel</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>. Diese Maßregel erscheine auch in sich durch nichts gerechtfertigt.</p>
<p rend="list">3. Das Quotensystem halte er für absolut unmöglich<note type="footnote" n="4" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_4">
                                <hi rend="italic">Zur Quotenregelung siehe Artikel 14 und Artikel 15 der Fundamentalartikel</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>.</p>
        <p rend="list">
                            <pb facs="./605-II-20okt71/P1010093.JPG"/>4. Halte er es zumal mit Rücksicht auf eventuelle Schwierigkeiten in <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs> für notwendig, dass es ausgesprochen werde, dass die Delegation aus den Reichsvertretungsmitgliedern gewählt werde, wozu ja <rs type="person" ref="#mpr3634">Graf Hohenwart</rs> zugestimmt habe.</p>
<p rend="list">5. In die Kompetenz des Reichsvertretungskörpers müsste die Erneuerung der Übereinkommen mit <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> auf Zeit ausdrücklich eingeschaltet werden.</p>
<p>Nach näherer Beleuchtung dieser Punkte bemerkt der <rs type="person" ref="#mpr3465">ungarische Ministerpräsident</rs>, dass dies die Bedenken seien, welche sich ihm im Allgemeinen ergeben. Ob noch andere einzelne Punkte entsprechend seien, will er im Hinblick auf den Umfang seiner Berechtigung<note type="variant" n="a" target="#fn_d2e134">
                                <hi rend="italic">Satzteil</hi> und seiner Verantwortlichkeit <hi rend="italic" xml:space="preserve">von </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3465">
                                    <hi rend="italic">Andrássy</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> gestrichen.</hi>
                            </note> nicht untersuchen.</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Reichskanzler</hi>
                            </tei:rs> nimmt auf die bereits erörterten Motive der Stellungnahme des gemeinsamen Ministeriums in der böhmischen Frage Bezug. <pb facs="./605-II-20okt71/P1010094.JPG"/>Soweit die Agenden der gemeinsamen Ministerien des <rs type="org" ref="#mpr3358">Krieges</rs> und der <rs type="org" ref="#mpr3361">Finanzen</rs> tangiert werden, würden sich seine Kollegen auszusprechen haben. Von dem Standpunkte des ihn zunächst berührenden Ressorts des <rs type="org" ref="#mpr2057">Ministeriums des Äußern</rs> müsse er vor allem bemerken, dass in den Vorlagen zwar nicht ausdrücklich gesagt werde, dass die <rs type="org" ref="#mpr7940">Hofkanzler</rs> in Bezug auf die auswärtige Politik diejenige Stellung einzunehmen haben würden, welche bisher die <rs ref="#mpr3367 #mpr6800" type="org" subtype="multi-ref">Ministerpräsidenten beider Reichshälften</rs> hatten, allein es lasse sich voraussehen, dass die Entwicklung der Verhältnisse die <rs type="org" ref="#mpr7940">Hofkanzler</rs> dazu drängen würde, in Dingen der auswärtigen Politik eine gewisse Ingerenz in Anspruch zu nehmen<note type="footnote" n="5" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_5">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Kreierung der </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr7940">
                                    <hi rend="italic">Hofkanzler</hi>
                                </rs> <hi rend="italic">postulierte der Artikel 13 der Fundamentalartikel</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>. Es sei namentlich vorauszusehen, dass sich der <rs type="org" ref="#mpr6801">böhmische Landtag</rs> mit auswärtigen Angelegenheiten wird beschäftigen wollen. Eine Änderung des dermaligen Verhältnisses schiene nun in keiner Weise erwünscht. <pb facs="./605-II-20okt71/P1010095.JPG"/>Eine weiterer Punkt sei die Zusammensetzung der Delegationen<note type="footnote" n="6" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_6">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Artikel 3 und 4 der Fundamentalartikel bestimmten, dass die cisleithanische Delegation direkt von den einzelnen </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr6628">
                                    <hi rend="italic">Landtagen</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> beschickt werde</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>. Es sei von Bedeutung und nach den vorliegenden Erfahrungen von sehr gutem Erfolge gewesen, dass hier wie in <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> ein Drittel der Delegierten aus dem <rs type="org" ref="#mpr7937">Oberhause</rs> gewählt wurde. In diesen Elementen liege eine erprobte Gewähr für den befriedigenden Lauf der Delegationen. Es dürfte auch schwer abzusehen sein, wie die Umwandlung des <rs type="org" ref="#mpr6895">Herrenhauses</rs> würde ermöglicht werden können, es müsste jedenfalls ein ungewöhnlicher großer Pairsschub eintreten. Abgesehen hievon falle aber das Gewicht auf die eventuell wesentlich geänderte Zusammensetzung der diesseitigen Delegation.</p>
        <p>Vom Standpunkte der Machtstellung des Reiches spreche er die Überzeugung aus, dass man sich bei der beabsichtigten Umgestaltung einem großen Anachronismus gegenüber finde. <pb facs="./605-II-20okt71/P1010096.JPG"/>Sie entspreche den österreichischen Verhältnissen ante 1848, welche eine derartige Nebenstellung der einzelnen Länder ermöglichten. Seither haben sich die Verhältnisse überhaupt und insbesondere in Bezug auf das Nationalitätsprinzip wesentlich geändert, welches damals entweder nicht gekannt oder, wo es gekannt war, seitens der überwiegenden Mehrzahl der <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierungen</rs> entschieden perhorresziert wurde. In jener Zeit war einmal ein sehr konzentrischer Zustand im Reiche für die auswärtige Politik viel weniger nötig. Dann aber waren die einzelnen Völker auswärtigen Einflüssen viel weniger zugänglich als jetzt. Es sei mit Sicherheit vorauszusehen, dass slawische, germanische und römische Einflüsse bei einer derartigen Gestaltung der Monarchie sich innerhalb derselben weit mehr werden geltend machen, als dies bisher der Fall war. Abgesehen davon sei die ganze Physiognomie der Monarchie eine <pb facs="./605-II-20okt71/P1010097.JPG"/>Sache, die nicht eine Schwächung zulässt, sondern eine Stärkung erfordert. <rs type="place" ref="#mpr7106">Österreich</rs> als Großstaat beruhe eben auf dem Ansehen der Kaiserkrone, welches in Absicht auf Emanationen nach außen eine gewisse Konzentration voraussetze. Unter allen Umständen gewinne die Konzentration durch die intendierte Neugestaltung nichts und werden die Einflüsse von außen verstärkt. Wenn ferner der Zusammenhang mit der gegenwärtigen politischen Lage in das Auge gefasst werde, so entspreche das Projekt auch von diesem Standpunkte demjenigen nicht, was wünschenswert erscheine. Die Richtung der auswärtigen Politik, welche eingeschlagen worden, habe erst vor kurzem einen neuen präzisen Ausdruck gefunden. Die Delegationen haben ihr zugestimmt, und sie habe im Auslande ohne Unterschied den freundlichsten Wiederhall <pb facs="./605-II-20okt71/P1010098.JPG"/>gefunden, ja nicht eine entgegengesetzte Stimme habe sich gegen diese Politik erhoben, welche für die Sicherheit und friedliche Entwicklung Bürgschaft biete<note type="footnote" n="7" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_7">
                                <rs type="person" ref="#mpr3437">
                                    <hi rend="italic">Beust</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> thematisiert die hauptsächlich von ihm betriebene Annäherung an das neugegründete </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1423">
                                    <hi rend="italic">Deutsche Reich</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic">. Sichtbarer Ausdruck war die gegenseitige Erhebung der Gesandtschaften zu Botschaften; der notwendige Mehraufwand war von der cisleithanischen Delegation anstandslos bewilligt worden,</hi> <bibl>Prot. Delegation RR</bibl>
                                <bibl xml:space="preserve">. </bibl>
                                <title>12. 7. 1871 (4. Sitzung) 49.</title>
                            </note>.</p>
        <p>Es verstehe sich von selbst, dass die Gestaltung der inneren Zustände nicht ohne Rückwirkung bleiben könnte. Wenn auch hinsichtlich der zum Ausdrucke gelangten Besorgnisse wegen einer Bedrückung des deutschen Elementes eine große Übertreibung mit unterläuft, so dürfe man sich doch nicht an das halten, was die Menschen bei ruhiger objektiver Erwägung denken sollten, sondern an die tatsächlich vorhandene Wirkung auf die Gemüter. Es werde allerdings den Deutschen in <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> ein Nationalitätengesetz geboten, aber abgesehen davon, dass einzelne Bestimmungen, wie z. B. dass die Erlangung von Ämtern <pb facs="./605-II-20okt71/P1010099.JPG"/>unbedingt an die Kenntnis beider Sprachen gebunden ist, die Deutschen kaum immer in die günstige Lage bringen dürfte, ist es Tatsache, dass unter Umständen an sich ganz entsprechende Gesetze die beabsichtigte Wirkung nicht erzielen<note type="footnote" n="8" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_8">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zugleich mit der Adresse und den Fundamentalartikeln hatte der </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr6801">
                                    <hi rend="italic">böhmische Landtag</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> auch die Regierungsvorlage eines Nationalitätengesetzes für </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr2828">
                                    <hi rend="italic">Böhmen</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> angenommen,</hi> <bibl>Prot. Landtag Böhmen</bibl> <title>10. 10. 1871 (4. Sitzung) 35</title>; <hi rend="italic">abgedruckt in</hi> <?biblio ADDIN ZOTERO_ITEM CSL_CITATION {"citationID":"7WhantAz","properties":{"formattedCitation":"{\\scaps {\\scaps Bernatzik}}, Verfassungsgesetze, Nr. 204.","plainCitation":"Bernatzik, Verfassungsgesetze, Nr. 204.","noteIndex":8},"citationItems":[{"id":99,"uris":["http://zotero.org/groups/2042149/items/GWYLZ5T3"],"uri":["http://zotero.org/groups/2042149/items/GWYLZ5T3"],"itemData":{"id":99,"type":"book","edition":"2","event-place":"Leipzig","language":"ger","publisher":"Nirndfeld","publisher-place":"Leipzig","source":"search.obvsg.at","title":"Die Österreichischen Verfassungsgesetze","title-short":"Verfassungsgesetze","URL":"https://archive.org/details/dieosterreichisc00aust","editor":[{"family":"Bernatzik","given":"Edmund"}],"issued":{"date-parts":[["1911"]]}},"suffix":", Nr. 204"}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
                                <hi rend="smallcaps">Bernatzik</hi>, Verfassungsgesetze, Nr. 204.</note>. In dieser Beziehung weise er nur auf das italienische Garantiegesetz hin, von welchem <ref xml:id="fn_d2e287">man nicht leugnen könne, dass es dem Hl. Stuhle sehr liberale Zugeständnisse mache und von dem gleichwohl</ref>
                            <note type="variant" n="b" target="#fn_d2e287">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Einfügung </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3437">
                                    <hi rend="italic">Beusts</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note> niemand behaupten werde, es habe dazu geführt, dass sich <rs type="org" ref="#mpr7002">Rom</rs> und die <rs type="org" ref="#mpr3224">Kirche</rs> damit befreundet haben<note type="footnote" n="9" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_9">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zum sogenannten Garantiegesetz v. 13. 5. 1871, der das Verhältnis des </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1417">
                                    <hi rend="italic">italienischen Staates</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> zum </hi>
                                <rs type="org" ref="#mpr1596">
                                    <hi rend="italic">Vatikan</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> und die Rechte des Papstes regelte,</hi> <?biblio ADDIN ZOTERO_ITEM CSL_CITATION {"citationID":"ALH1kTYQ","properties":{"formattedCitation":"{\\scaps {\\scaps Seton-Watson}}, L\\uc0\\u8217{}Italia dal liberalismo 1: 63-67.","plainCitation":"Seton-Watson, L’Italia dal liberalismo 1: 63-67.","noteIndex":9},"citationItems":[{"id":17974,"uris":["http://zotero.org/groups/2042149/items/RZ7SIGNX"],"uri":["http://zotero.org/groups/2042149/items/RZ7SIGNX"],"itemData":{"id":17974,"type":"book","collection-number":"240","collection-title":"Universale laterza","event-place":"Roma/Bari","publisher-place":"Roma/Bari","title":"L’Italia dal liberalismo al fascismo 1870–1925","title-short":"L’Italia dal liberalismo 1","volume":"1","author":[{"family":"Seton-Watson","given":"Christopher"}],"issued":{"date-parts":[["1973"]]}},"label":"volume","suffix":": 63-67"}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
                                <hi rend="smallcaps">Seton-Watson</hi>, L’Italia dal liberalismo 1: 63–67.</note>. Ähnliches werde in <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> eintreten, und lasse sich voraussehen, dass es dort zu Schmerzensschreien der Deutschen kommen werde. Dass den Deutschen in dieser Beziehung keine Handhabe geboten werde, sei vom Standpunkte der äußern Politik jedenfalls von großer Wichtigkeit. Es seien zwar alle Garantien gegeben, dass die <rs type="org" ref="#mpr7941">preußische Regierung</rs> sich von <pb facs="./605-II-20okt71/P1010100.JPG"/>Einmischungen in innere Fragen ferne halten werde, allein, es könnten Umstände eintreten, deren Macht stärker wäre als der beste Wille. Wenn auf die Eventualität eines fortdauernden Widerstandes des tschechischen Elementes und auf die Eventualität einer gleichen Resistenz der Deutschen hingeblickt wird, so schiene es in dem letzteren Falle wohl fraglich, ob, wenn es sehr weit käme, die <rs type="org" ref="#mpr7941">deutsche Regierung</rs> ruhig würde zusehen können, während der tschechische Widerstand auf materielle Hilfe von außen nicht rechnen könnte. Denn die hiebei in Frage kommende Macht würde wohl an der Befriedigung des tschechischen Elementes Gefallen finden<note type="variant" n="c" target="#fn_d2e338">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Korrektur </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3437">
                                    <hi rend="italic">Beusts</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> aus</hi> an der Nichtbefriedigung des tschechischen Elementes interessiert sein.</note>. An ein Dazwischentreten derselben wäre aber<note type="variant" n="d" target="#fn_d2e352">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Einfügung </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3437">
                                    <hi rend="italic">Beusts</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note> nicht zu denken; sie habe auf ein anderes Land ihre Blicke gerichtet und werde es nicht ungern sehen, wenn diesem Lande aus dem böhmischen Ausgleich nicht allzu große Hoffnungen erwachsen<note type="variant" n="e" target="#fn_d2e366">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Einfügung </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3437">
                                    <hi rend="italic">Beusts</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>.</p>
        <p>Diese Umstände seien sehr in das Auge zu fassen und scheinen zu der ernsten Er<pb facs="./605-II-20okt71/P1010101.JPG"/>wägung aufzufordern, wie, ohne ungerecht zu sein und den Ausgleich zu hindern, vorzugehen wäre, ohne dass zu so vielen Besorgnissen nach einer Seite hin Anlass gegeben würde. Das Ganze in das Auge fassend, könne er von seinem Standpunkt aus nur erklären, dass dadurch jede auswärtige Politik erschwert werde. Insoferne er sich auf die nähere Erörterung der sein Ressort zunächst tangierenden Punkte beschränkt habe, sei hiefür der früher angedeutete Standpunkt, der von Seite der gemeinsamen Minister eingenommen worden, maßgebend gewesen, und involviere dies nicht, dass bezüglich des Übrigen irgend eine Verantwortung seitens des gemeinsamen Ministeriums übernommen werde.</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3534" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Reichskriegsminister</hi>
                            </tei:rs> findet zwar in den Propositionen die Einheit der <rs type="org" ref="#mpr3211">Armee</rs> im Allgemeinen gewahrt, glaubt aber doch in der Bestimmung des Art. XI 5, wornach, wenn es sich <pb facs="./605-II-20okt71/P1010102.JPG"/>um eine Änderung in dem Maßstabe der Aufteilung der auszuhebenden Mannschaft handeln sollte, die Zustimmung des <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtages</rs> hiezu als notwendig erklärt werde, eine Alteration des Wehrgesetzes zu erblicken, für dessen intakte Aufrechthaltung er sich im Hinblick auf die voraussichtlichen enormen Schwierigkeiten des Zustandekommens eines dem jetzigen entsprechenden Wehrgesetzes auf das allerentschiedenste aussprechen müsste<note type="footnote" n="10" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_10">
                                <hi rend="italic">Wehrgesetz v. 5. 12. 1868</hi>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">, </hi><?biblio ADDIN ZOTERO_ITEM CSL_CITATION {"citationID":"piJEkUVu","properties":{"formattedCitation":"{\\scaps Rgbl.} Nr. 151/1868.","plainCitation":"Rgbl. Nr. 151/1868.","noteIndex":10},"citationItems":[{"id":14352,"uris":["http://zotero.org/groups/2042149/items/W3G43PPH"],"uri":["http://zotero.org/groups/2042149/items/W3G43PPH"],"itemData":{"id":14352,"type":"legislation","abstract":"66. Stück vom 8. Dec.","note":"RGBl. Nr. 151/1868","number":"151/1868","page":"437","title":"Gesetz, womit für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder die Art und Weise der Erfüllung der Wehrpflicht geregelt wird","title-short":"Rgbl.","URL":"http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=rgb&datum=18680004&seite=00000437","issued":{"date-parts":[["1868",12,5]]}}}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
                                <hi rend="smallcaps">Rgbl.</hi> Nr. 151/1868.</note>.</p>
<p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Vorsitzende des diesseitigen Ministerrates</hi>
                            </tei:rs> klärt auf, dass es sich um eine Konzession handle, die praktisch keinen Wert habe, da nur in dem für sobald kaum vorauszusetzenden Fall einer Änderung des Wehrgesetzes in Bezug auf den Maßstab der Aufteilung der auszuhebenden Mannschaft eine Ingerenz des Landtages eintreten würde.</p>
        <p>Dem <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">ungarischen Ministerpräsidenten</hi>
                            </tei:rs> erscheint die Sache als nicht so ganz unbedenklich, <pb facs="./605-II-20okt71/P1010103.JPG"/>[es kön]nten immerhin auf diesem Wege ganz unerwartete Dinge kommen. Er wisse aus Erfahrung, welche Schwierigkeiten gewisse, nicht präzise Bestimmungen über die Befugnisse des <rs type="org" ref="#mpr7735">Reichstages</rs> in Militärsachen in den ungarischen Ausgleichsartikeln nach sich gezogen haben.</p>
<p>Auch dem <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3447" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Reichsfinanzminister</hi>
                            </tei:rs> schiene volle Klarheit der betreffenden Kompetenzbestimmungen sehr wünschenswert.</p>
<p>Dem <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3534" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Reichskriegsminister</hi>
                            </tei:rs> schiene auch der Passus wegen der Landwehrangelegenheiten nicht ohne Bedenken, jedenfalls aber einer präzisen Erläuterung bedürftig.</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Vorsitzende des diesseitigen Ministerrates</hi>
                            </tei:rs> klärt auf, dass es sich höchstens um Angelegenheiten der Verwaltung handeln könne, wie die Evidenzhaltung der Urlauber, die Verfügungen wegen der Aufbewah<pb facs="./605-II-20okt71/P1010104.JPG"/>rung der Monturen und dergleichen, die vielleicht im Lande zweckentsprechender besorgt würden. Jedenfalls aber könnte eine derartige Ingerenz nur in Folge einer Änderung des Landwehrgesetzes Platz greifen<note type="footnote" n="11" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_11">
                                <hi rend="italic">Landwehrgesetz v. 13. 5. 1869, </hi><?biblio ADDIN ZOTERO_ITEM CSL_CITATION {"citationID":"dekFhOCq","properties":{"formattedCitation":"{\\scaps Rgbl.} Nr. 68/1869.","plainCitation":"Rgbl. Nr. 68/1869.","noteIndex":11},"citationItems":[{"id":4363,"uris":["http://zotero.org/groups/2042149/items/HF56EH7U"],"uri":["http://zotero.org/groups/2042149/items/HF56EH7U"],"itemData":{"id":4363,"type":"legislation","abstract":"33. Stück vom 25. Juni","note":"RGBl. Nr. 68/1869","number":"68/1869","page":"315","title":"Gesetz, über die Landwehr für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder","title-short":"Rgbl.","URL":"http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=rgb&datum=18690004&seite=00000315","issued":{"date-parts":[["1869",5,13]]}}}],"schema":"https://github.com/citation-style-language/schema/raw/master/csl-citation.json"}?>
                                <hi rend="smallcaps">Rgbl.</hi> Nr. 68/1869.</note>.</p>
<p><?latex {\LetterSpaceMinusTwo}?>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">ungarische Ministerpräsident</hi>
                            </tei:rs> meint, das Prinzip liege darin, als ein Teil der Landwehrangelegenheiten <?latex {\LetterSpaceNull}?>eventuell Landessache werden würde, während die Legislative jetzt der Reichsvertretung vorbehalten sei. Das wäre denn doch nicht ohne Bedenken. Wenn das <rs type="place" ref="#mpr2606">Galizien</rs> zugestanden werden wollte, hätte er keine Einwendung, insoferne aber in <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> die einschlägigen Befugnisse gewissermaßen als Ausfluss der staatsrechtlichen Stellung aufgefasst werden könnten, würden wohl Anstände obwalten. Die Frage sei, wer wird die künftige landtägliche Ingerenz regeln?</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Vorsitzende des diesseitigen Ministerrates</hi>
                            </tei:rs> bemerkt, durch diese Bestimmung <pb facs="./605-II-20okt71/P1010105.JPG"/>werde den <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtagen</rs> noch gar nichts eingeräumt, insoferne in dieser Richtung etwas in Anspruch genommen werden sollte, könnte dies nur im gesetzlichen Wege durch den Delegiertenkongress geschehen.</p>
<p>
                            <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr10628" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Se. Majestät</hi>
                            </tei:rs> geruhen anzudeuten, dass, wenn für die <rs type="org" ref="#mpr3216">Landwehr</rs> der <rs type="place" ref="#mpr1435">diesseitigen Länder</rs> etwas geschehen solle, dies nur durch die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> zu erzielen wäre, welche der Natur der Sache nach ein größeres Interesse daran haben. Die Erfahrung habe gezeigt, dass auf dem bisherigen Wege ersprießliche Resultate nicht zu erwarten seien, da die Reichsvertretung sich der Förderung dieses Institutes wenig geneigt zeige.</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3649" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Minister für Landesverteidigung</hi>
                            </tei:rs> weiset in dieser Richtung darauf hin, dass der <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> sogar für Zwecke, <pb facs="./605-II-20okt71/P1010106.JPG"/>welche in dem von ihm selbst votierten Landwehrgesetzte vorgesehen seien, die nötigen Mittel verweigere. So habe nach dem Gesetze eine <rs type="org" ref="#mpr3216">Landwehrkavallerie</rs> zu bestehen, der <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> bewillige aber nichts für Pferde, <ref xml:id="fn_d2e490">nicht einmal die Sättel</ref>
                            <note type="variant" n="f" target="#fn_d2e490">
                                <hi rend="italic">Einfügung <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3649">Scholls</tei:rs>.</hi>
                            </note>.</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3534" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Reichskriegsminister</hi>
                            </tei:rs> bemerkt, dass, insoferne nach dem, was vorgebracht worden, es darauf hinauslaufen würde, den <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtagen</rs> eventuell eine Ingerenz in Landwehrsachen in der Weise einzuräumen, wie dies in <rs type="place" ref="#mpr1444">Tirol</rs> der Fall sei, er dagegen nichts einzuwenden hätte<note type="footnote" n="12" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_12">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zur Ausnahmestellung </hi>
                                <rs type="place" ref="#mpr1444">
                                    <hi rend="italic">Tirols</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> siehe § 35 des in Anm. 11 zit. Landwehrgesetzes</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>. Auch er sei in Anbetracht des voraussichtlich regeren Interesses für eine mehrere Ingerenz der <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs>. Eine andere Frage sei freilich, ob, falls die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> bedeutende Mittel für die <rs type="org" ref="#mpr3216">Landwehr</rs> aufwenden würden, dies nicht auf die Bewilligungen für <pb facs="./605-II-20okt71/P1010107.JPG"/>die reguläre <rs type="org" ref="#mpr3211">Armee</rs> nachteilig zurückwirken würde. Es sei dies ein Gesichtspunkt von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit, zumal die Quelle, aus welcher die Mittel für beide zu fließen haben, in letzter Auflösung doch immer eine und dieselbe bleibe. Im Übrigen habe er weitere Bedenken nicht.</p>
        <p>Des <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3447" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Reichsfinanzministers</hi>
                            </tei:rs> wichtigstes Bedenken vom Standpunkte der gemeinsa<?latex -{\linebreak}?>men Finanzen in Bezug auf die Frage, welcher Vertretung der zur Erneuerung der mit 1877 ablaufenden Übereinkommen wegen der Quote zum gemeinsamen Aufwande und wegen des Zoll- und Handelsbündnisses kompetent wäre, sei durch die zugestandene Zuweisung der Kompetenz an den Delegiertenkongress beseitigt. Indes sei vom Standpunkte der gemeinsamen <pb facs="./605-II-20okt71/P1010108.JPG"/>Finanzen nicht zu verkennen, dass man in den auf die <ref xml:id="fn_d2e539">Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten und Bestimmung und Leistung der</ref>
                            <note type="variant" n="g" target="#fn_d2e539">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Einfügung </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3447">
                                    <hi rend="italic">Lónyays</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note> Quote bezüglichen Bestimmungen uneingedenk der Machtstellung der Monarchie wohl zu weit gegangen sei und dass die Besorgnis einer Schädigung begründet erscheine<note type="footnote" n="13" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_13">
                                <hi rend="italic">Siehe dazu Artikel 14 und 15 der Fundamentalartikel</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>. Die Zuweisung aller direkten Steuern und der Gesetzgebung hierüber an den <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtag</rs> bilde namentlich, wenn die Konsequenzen für die Quotenbedeckung in das Auge gefasst werden, eine große Schwierigkeit. Auch in Beziehung auf die indirekten Steuern, in Beziehung auf den Abzug der im Lande eingehenden Stempeln und Gebühren (in <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> sieben Millionen) von den Länderquoten ergeben sich wesentliche Bedenken. Die Ingerenz der Landesvertretung ziehe sich auch durch alles Weitere hindurch, in das Kommunikationswesen, in die Verwaltung der <rs type="org" ref="#mpr7942">Post- und Telegrafenanstalten</rs> und der <rs type="org" ref="#mpr1393">Eisenbahnen</rs>.</p>
        <p>
                            <pb facs="./605-II-20okt71/P1010109.JPG"/>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3656" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Handelsminister</hi>
                            </tei:rs> klärt auf, dass kein Zweifel darüber bestehen könne, dass die <rs type="org" ref="#mpr7942">Post</rs>- und die <rs type="org" ref="#mpr7942">Telegrafen</rs>- als Reichsanstalten der Zentralverwaltung verbleiben. Bezüglich der <rs type="org" ref="#mpr1393">Eisenbahnen</rs> wurde sich darüber geeinigt, der Delegiertenkongress solle darüber entscheiden, welche <rs type="org" ref="#mpr1393">Eisenbahnen</rs> fürderhin als Reichsbahnen zu behandeln sein sollen. Diese würden selbstverständlich der Zentralverwaltung vorbehalten bleiben, bezüglich der andern Bahnen, bei welchen Reichsinteressen nicht eintreten, wurde die Überlassung der betreffenden Einflussnahme an die Länder als in mannigfacher, namentlich in finanzieller Beziehung vorteilhaft erkannt.</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr3447" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Reichsfinanzminister</hi>
                            </tei:rs> findet ein weiteres Bedenken auch gegen § 6, Punkt b, in welchem in Bezug auf das gegenwärtige Staatsvermögen Ansprüche eröffnet worden, deren <pb facs="./605-II-20okt71/P1010110.JPG"/>Tragweite nicht klargestellt erscheine, welche Unklarheit jedenfalls unerwünscht sei und zu Komplikationen führen könnte. Übrigens sei in Beziehung auf die Regelung der Finanzangelegenheiten noch manches sehr unklar. So die Art und Weise der Bestimmung der Quote, es frage sich, wie bei den Deputationsvereinbarungen vorgegangen werden würde, werde die Parität so gewahrt werden, dass der Konsens aller Deputationen zu der Vereinbarung erforderlich sein werde. Der beabsichtigte Weg scheine kaum praktisch, der vorgeschlagene Modus der Lösung in Fällen des Nichtzustandekommens einer Vereinbarung, <ref xml:id="fn_d2e599">da voraussichtlich jährlich <rs type="person" ref="#mpr10628">Se. Majestät</rs> entscheiden müsste</ref>
                            <note type="variant" n="h" target="#fn_d2e599">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Einfügung </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3447">
                                    <hi rend="italic">Lónyays</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>, nicht wünschenswert. Wie es mit der Staatsschuld gehen werde, wenn ein Land wie <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> mit einer so bedeutenden Kontributionskraft herausgenommen würde, sei auch fraglich. <pb facs="./605-II-20okt71/P1010111.JPG"/>Da die Art und Ausmaß der direkten Steuern maßgebend ist in Betreff der Erträgnisse der indirekten Steuern und umgekehrt, würde [bei] einer Trennung der Gesetzgebung und Verwaltung des Steuerwesens<note type="variant" n="i" target="#fn_d2e616">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Korrektur </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3447">
                                    <hi rend="italic">Lónyays</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> aus</hi> Bei der Unmöglichkeit einer Erhöhung der indirekten Steuern könnte.</note> unter gewissen Verhältnissen der Staatskredit in höchst bedenklicher Weise leiden. Eine geordnete Finanzverwaltung erheische ein geordnetes Ganzes, eine einheitliche wohldurchdachte Leitung. <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs> habe Ähnliches verlangt, er hätte aber lieber auf sein Amt resigniert, als die Verantwortung für eine derartige Einrichtung auf sich genommen. Vom Standpunkte des <rs type="org" ref="#mpr3361">gemeinsamen Finanzministeriums</rs> erscheine es im Allgemeinen von Wichtigkeit, dass die regelmäßige Abfuhr der Quoten sichergestellt erscheine. Die Leistungen der beiden Finanzverwaltungen seien bisher anstandslos erfolgt, für 1871 sei die Deckung für den gemeinsamen Aufwand gesichert, insoferne aber nicht vorausgesehen werden könnte, dass für das nächste Jahr eine gesetzmäßige Körperschaft die nötigen Mittel bewillige, <pb facs="./605-II-20okt71/P1010112.JPG"/>dürfte die Lage sich weniger günstig gestalten. Abgesehen hievon würde schon die Einforderung der Quoten von 17 Ländern eine sehr große Schwierigkeit bilden.</p>
        <p>Der <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">diesseitige Finanzminister</hi>
                            </tei:rs> schickt voraus, dass er in der sogenannten Ausgleichspolitik von Anbeginn an nicht eine Ära des Friedens, sondern eine Ära des Unfriedens und der Zerstörung zu erblicken vermochte und sich daher entschieden dagegen erklärte. Vom Ressortstandpunkte müsse er die finanziellen Punktationen des böhmischen Operates in ihrer Totalität unbedingt perhorreszieren, zumal als die Ausdehnung derselben auf die übrigen Länder sich als unausweichliche Konsequenz ergeben würde. Zu den einzelnen Punkten habe er folgendes zu bemerken: Es werde zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden, die ersteren den Ländern zugewiesen, die letzteren <pb facs="./605-II-20okt71/P1010113.JPG"/>dem Reiche vorbehalten. Diese Bestimmung sei ganz unpraktisch, weil ein unbestrittenes Kriterium für beide Gattungen von Steuern noch nirgends, nicht in der Theorie, nicht in der Praxis festgestellt erscheine. Er weist auf das Gebührenäquivalent hin, welches als indirekte Steuer behandelt werde, seiner Natur nach aber zu den direkten gehöre. Der Streit würde sogleich entbrennen, und zwar zwischen der Reichsvertretung und 17 <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtagen</rs>. Es sei ganz unmöglich, die Gesetzgebung für die direkten und die indirekten Steuern zu trennen. Die Gesetzgebung müsse in einer Hand bleiben. <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> sei ein aktives Land. Es könnte leicht geschehen, dass man dort Veranlassung fände, die Grundsteuer herabzusetzen. Das wäre für <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs> sehr angenehm, welche Rückwirkungen würde es aber auf <ref xml:id="fn_d2e651">die übrigen, insbesonders auf die angrenzenden Länder</ref>
                            <note type="variant" n="j" target="#fn_d2e651">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Korrektur </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3487">
                                    <hi rend="italic">Holzgethans</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> aus</hi> Niederösterreich.</note> üben? Die Tendenz gehe nicht <pb facs="./605-II-20okt71/P1010114.JPG"/>dahin, dem Reiche Lasten abzunehmen, sondern diverse Millionen am Reiche zu ersparen. Schon jetzt sei ein Defizit vorhanden, was soll dann geschehen? <rs type="place" ref="#mpr2606">Galizien</rs>, <rs type="place" ref="#mpr1732">Bukowina</rs>, <rs type="place" ref="#mpr1444">Tirol</rs>, <rs type="place" ref="#mpr1955">Krain</rs>, <rs type="place" ref="#mpr1804">Istrien</rs>, <rs type="place" ref="#mpr1574">Dalmatien</rs> seien passiv, sollen alle diese Länder von dem Reichtum des Stammlandes <rs type="place" ref="#mpr1670">Niederösterreich</rs> erhalten werden? Es sei eine eigentümliche Erscheinung, dass dahin getrachtet werde, Land und Staat in eine bis zur gegenseitigen Kontoführung gesonderte Stellung zu bringen, in welchem Konto sich Soll und Haben genau ausgleichen sollen. Diese Auffassung hebe den Staat ganz auf.</p>
        <p>Was die Staatsschuldenquote betreffe, möge man sich einen Schuldner denken, welcher Gläubiger von 17 anderen Schuldnern sei. Welchen Kredit könne er haben? Im Allgemeinen Verkehrsleben hätte er gar keinen. <pb facs="./605-II-20okt71/P1010115.JPG"/>Im Konkreten sei zu bemerkten, dass schon die bloße Verlautbarung der einschlägigen Bestimmungen des böhmischen Operates einen gewaltigen Rentensturz auf einen Kriegskurs zur Folge hatte. Die Papierrente hatte bereits 61 erreicht und fiel aus den erwähnten Gründen auf 56, ja 55. Sie stehe jetzt auf 57, weil sie von regierungsfreundlicher Hand ohne seinen Einfluss mit großer Mühe gehalten werde. Sie notiere unter der französischen Rente und beiläufig gleich mit der italienischen. Für die Finanzverwaltung sei Rente bereits ein unverkäuflicher Artikel geworden. Im Laufe des Sommers habe er <ref xml:id="fn_d2e689">[]-8 Millionen und zwar größtenteils</ref>
                            <note type="variant" n="k" target="#fn_d2e689">
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve">Korrektur </hi>
                                <rs type="person" ref="#mpr3487">
                                    <hi rend="italic">Holzgethans</hi>
                                </rs>
                                <hi rend="italic" xml:space="preserve"> aus</hi> [eine] Million.</note> in das Ausland verkauft, sie sei zurückgeströmt, und habe die vermittelnde Anstalt ihren Kommissionskredit bei dieser Gelegenheit vollständig eingebüßt. Pro 1872 werde sich das Defizit auf 50 Millionen stellen. <pb facs="./605-II-20okt71/P1010116.JPG"/>Die Kassabestände seien wohl in sehr erfreulicher Höhe vorhanden, gleichwohl werde man mit kaum mehr als zehn Millionen in die Gebarung des künftigen Jahres übergehen können. Es sei also für die Deckung von 40 Millionen Vorsorge zu treffen. Es bestehen keine anderen Deckungsmittel als Rentenreserven. Unter anderen Verhältnissen wäre es möglich gewesen, die Deckung durch Rentenverkäufe zu schaffen. Jetzt nicht, und sei für 1872 eine Stockung im Staatshaushalte unvermeidlich. Fundamentalartikel und Staatsbankrott seien für ihn gleichbedeutend, er sei daher mit aller Entschiedenheit gegen diese Idee.</p>
<p>
                            <tei:rs xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" ref="#mpr10628" type="person" subtype="talking-minister">
                                <hi rend="#letterspaced">Se. Majestät</hi>
                            </tei:rs> geruhen hierauf die Sitzung zu schließen<note type="footnote" n="14" target="#fn_MRP-3-0-02-0-18711020-P-0605_14">
                                <hi rend="italic">Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 21. 10. 1871/I</hi>
                                <hi rend="italic">.</hi>
                            </note>.</p>
</div>
</div>
<closer>
                    <dateline>Wien, am 20. Oktober 1871. <tei:rs xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="person" ref="#mpr3634">Hohenwart</tei:rs> </dateline>
<seg type="emperorsapproval">
                        <tei:choice xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
                            <tei:abbr>Ah. E.</tei:abbr>
                            <tei:expan>Allerhöchste Entschließung</tei:expan>
                        </tei:choice> Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 12. November 1871. Franz Joseph.</seg>
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