Silbentrennung wird ignoriert und stillschweigend normalisiert.
Schreibungsvarianten werden nur verzeichnet, wenn es sich um schriftliche Interventionen der berechtigten Sitzungsteilnehmer handelt; solche werden als
Die Schreibung wird der heutigen Rechtschreibung angepasst, sofern sich der Lautstand durch solche Normalisierung nicht ändern würde. Teilweise geschieht das seit 2018 in nachvollziehbarer Form anhand von Dictionary-Files; eine Rekonstruktion des Quellbefundes steht gegenüber der Erschließung und erstmaligen Sicherung und Zurverfügungstellung der Protokolle im Hintergrund.
Die Interpunktion wird stillschweigend an heutige Gebräuche angepasst.
Datumsangaben werden aus den Quellen übernommen und auf Plausibilität geprüft; berechtigte Richtigstellungen gegenüber in den Quellen angegebenen Daten werden jeweils in
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler) und zur Serie 3 (Kletečka, Malfèr, Schmied-Kowarzik) aufgrund der außerordentlichen Quellenlage mit Brandakten sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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I.
Se. Majestät
geruhten zu eröffnen: Bereits am 25. d. M. habe Er den Reichskanzler ermächtigt, in der an diesem Tage stattfindenden Sitzung des
Mit Rücksicht jedoch auf die zu allgemein gehaltene Textierung des § 1 des Gesetzes und die von ihm bereits in der Ministerratssitzung vom 15. JuliIm MR. v. / stand das Gesetz nicht auf der Tagesordnung; vielleicht äußerte der Kaiser die Bedenken im Verlauf des Tagesordnungspunktes I, oder es handelt sich um eine Verschreibung statt 8. Juli; im MR. v. / stand das Gesetz unter Punkt VI auf der Tagesordnung (beide Protokolle nicht erhalten).
Der
Kriegsminister
Freiherr v.
machte bei diesem Anlasse auf die eigentümliche Stellung des
Se. Majestät
bemerkten hierauf, die große Mehrzahl militärischer Angelegenheiten beruhen immer auf dem Ressort eines anderen Ministeriums; dieses gelte ausnahmslos von allen, deren Regelung in die Kompetenz der beiden Reichsversammlungen falle und deren Vertretung vor diesen dadurch von selbst gegeben sei