Digitale EditionDie Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918Nr. 16 MinisterratBand I: 1867Band 119. Februar 1867–15. Dezember 1867WienMinisterrat1867-03-29StefanMalfèrÖsterreichische Akademie der Wissenschaften, Institute for Habsburg and Balkan StudiesÖsterreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Neuzeit- und ZeitgeschichtsforschungProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurz, IHBÖsterreichische Akademie der Wissenschaften
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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918Franz AdlgasserAnatol Schmied-KowarzikBearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften8 geplante Bände, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter https://mrp.acdh-dev.oeaw.ac.at/pages/volumes.htmlThis TEI document has been generated from the same source as the printed version of this editionStefan MalfèrDie Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918, Band I: 186719. Februar 1867–15. Dezember 1867978-3-7001-8406WienVerlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften2018163 S.Quellbestand: AT-OeStA/AVA Inneres MRP Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1867-1918 (Teilbestand) https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1558143338font-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler) und zur Serie 3 (Kletečka, Malfèr, Schmied-Kowarzik) aufgrund der außerordentlichen Quellenlage mit Brandakten sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition.
Nr. 16Ministerrat, Wien, 29. März 1867
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift, Ava
., Ministerratsprotokolle, Karton 33 (Abschriften Prof. Redlich); Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1867.
, Zentralverwaltung 3/4, Nr. 51.
Landmarschallsstelle in Böhmen und Mähren. Vorschlag zur Ernennung von zwei geheimen Räten aus Böhmen. Kroatische Frage. Reform des politischen Organismus. Ungarische Eisenbahnen. Vorlagen zum Reichsrate. Tag der Einberufung des Reichsrates.
Ministerratsprotokoll vom 29. März 1867 unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Freiherrn v. Beust.
Landmarschallsstelle in Böhmen und Mähren###
I. Der
Ministerpräsident
Baron v. Beust
brachte die Frage in Anregung, welche Persönlichkeit Sr. Majestät für die Würde eines Landmarschalls in BöhmenRichtig: Oberstlandmarschall. Der vom Kaiser zu ernennende Oberstlandmarschall leitete den Landtag und den Landesausschuss, §§ 4 und 11 der Landesordnung für Böhmen, Beilage II l zum Februarpatent, Rgbl. Nr. 20/1861. in Vorschlag gebracht werden solleFür die aufgelösten und neu einberufenen Landtage von Böhmen, Mähren und Krain, vgl. MR. v. 12. 3. 1867/II, waren gemäß den Landesordnungen vom Kaiser Vorsitzende zu ernennen..
Alle Mitglieder waren darüber einverstanden, dass, wenn Fürst Carlos Auersperg die Wahl annehme, keine geeignetere und würdigere Persönlichkeit hiefür vorhanden seiZu Karl (Carlos) Wilhelm Fürst Auersperg, dem Chef der fürstlichen Linie des Hauses, siehe Österreichisches Bibliographisches Lexikon 1, 36.. Es wurde beschlossen, den Statthalter, Freiherrn v. KellerspergKellersperg war am 8. 3. 1867 zum Statthalter in Böhmen ernannt worden, siehe MR. I. v. 1. 3. 1867/II., telegrafisch anzuweisen, sich hierüber mit dem Fürsten ins Einvernehmen zu setzen und ebenfalls telegrafisch über das Resultat der Unterredung Bericht zu erstatten.
Falls eine Ablehnung erfolgen sollte, glaubte man sodann auf die Person des Grafen Hartig reflektieren zu sollenZu Edmund Graf v. Hartig siehe Wurzbach, Biographisches Lexikon 7, 398. Carlos Auersperg lehnte ab; auf Vortrag Taaffes v. 4. 4. 1867, Präs. 2186, ernannte der Kaiser mit Ah. E. v. 5. 4. 1867Edmund Graf Hartig zum Oberstlandmarschall in Böhmen, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1398/1867. Hartig bekleidete das Amt nur bis 4. 8. 1867. Auf Vortrag Taaffes v. 1. 8. 1867, Präs. 3513, wurde mit Ah. E. v. 4. 8. 1867Hartig enthoben und Adolf Fürst Auersperg, Bruder von Carlos, zum Oberstlandmarschall ernannt, ebd. KZ. 3026/1867, vgl. auch MR. v. 29. 7. 1867/V (Protokoll nicht erhalten); zu Adolf Fürst Auersperg siehe Österreichisches Bibliographisches Lexikon 1, 35..
Für Mähren war man allgemein einverstanden, den früheren Landeshauptmann Graf Dubský wieder in Vorschlag bringen zu sollenIn Mähren hieß der Vorsitzende des Landtages und des LandesausschussesLandeshauptmann. Auf Vortrag Taaffes v. 2. 4. 1867, Präs. 2150, ernannte der Kaiser mit Ah. E. v. 3. 4. 1867Emanuel Graf Dubský von Třebomyslitzzum Landeshauptmann von Mähren, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1369/1867. Zu Emanuel Graf Dubský siehe Biographisches Lexikon zur Geschichte der böhmischen Länder 1, 283. Für den Landtag von Krain wurde auf Vortrag Taaffes v. 3. 4. 1867, Präs. 2163, mit Ah. E. v. 5. 4. 1867Karl Wurzbach Edler v. Tannenberg zum Landeshauptmann ernannt, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1390/1867..
Vorschlag zur Ernennung von zwei geheimen Räten aus Böhmen
II.
Graf Taaffe
brachte zur Kenntnis, dass der Statthalter von Böhmen, Freiherr v. Kellersperg, eindringlich die Verleihung der geheimen Ratswürde an den Grafen Ernst Waldstein, k. k. Kämmerer und Major in der Armee, in Vorschlag gebracht habe.
Man war hierüber allgemein einverstanden, und der Minister des Innern übernahm es, diesfalls einen au. Antrag Sr. Majestät zu unterbreiten.
Bei diesem Anlasse wurde auch auf die Verdienste des Altgrafen Franz Salm aufmerksam [gemacht], welche er durch Unterstützung der Regierung in ihren Finanzoperationen sich erworben habe. Der
Finanzminister Freiherr v. Becke
übernahm es, die Frage wegen Verleihung der geheimen Ratswürde für denselben bei dem Ministerium des Innern in Anregung zu bringenMit Vortrag v. 1. 4. 1867, Präs. 2125, beantragte Taaffe die Verleihung der geheimen Ratswürde an Waldstein und Salm, der Kaiser genehmigte nur die Verleihung an Waldstein mit Ah. E. v. 14. 4. 1867, Hhsta., Kab. Kanzlei, KZ. 1361/1867..
Kroatische Frage
III. Der
Ministerpräsident
Baron v. Beust
bemerkte, dass er übermorgen abends nach Pest an das Ah. HoflagerFranz Joseph war am 12. 3. 1867 nach Pest und Ofen gereist und blieb mit kurzer Unterbrechung bis zum 5. 4. 1867 in Ungarn, Wiener Zeitung v. 13. 3. und v. 6. 4. 1867. In dieser Zeit führte er sechs Mal den Vorsitz im ungarischen Ministerrat. sich begeben werde, wo die kroatische Frage in Verhandlung zu kommen habeZur kroatischen Frage siehe zuletzt MR. v. 6. 3. 1867/III. Im ungarischen Ministerrat stand sie am 1. und am 4. 4. 1867, beide Male unter dem Vorsitz Franz Josephs, auf der Tagesordnung, Hhsta., Kab. Kanzlei, ung. MR. v. 1. 4. 1867/Iund II, MR. v. 4. 4. 1867/II; an der Sitzung vom 1. 4. nahm Beust teil.. Er stellte die Anfrage, ob der eine oder andere der Herren Minister besondere Wünsche diesfalls zu eröffnen habe.
Der
Kriegsminister
Freiherr v. John
empfahl dringend, dass das Verhältnis der Militärgrenze außer Berührung gelassen werde; das ungarische Ministerium habe diesfalls noch keine klare Stellung eingenommen, und es sei leicht möglich, dass es diesfalls in eine Richtung gedrängt werde, welche dem Interesse der Gesamtmonarchie zuwiderlaufeSiehe dazu den dritten von John vorgebrachten Punkt und Andrássys Antwort in MR. v. 14. 2. 1867/I, Gmr. I/1, Anhang Nr. I;dazu auch MR. I. v. 19. 2. 1867, Anm. 4. Allgemein zur Militärgrenze siehe Angetter, Militärgrenze 231 f.Fortsetzung zu KroatienMR. v. 8. 4. 1867/III und IV..
Es kamen hiebei auch die Verhältnisse Bosniens zur Sprache, wo die Tendenz Serbiens dahin gehe, die Verwaltung dieses Landes von der türkischen Regierung gleichsam in Pacht zu nehmen, um so den Übergang zu finden, dieses Land sich später zu inkorporieren. Allgemein wurde die Ansicht geteilt, dass einem solchen Plan hierseits entgegengewirkt werden müsseZur serbischen bzw. österreichischen Haltung betreffend Bosnien siehe Vranešević, Die außenpolitischen Beziehungen zwischen Serbien und der Habsburgermonarchie. In: Wandruszka – Urbanitsch, Habsburgermonarchie 6/2, 329−334..
Reform des politischen Organismus
IV.
Graf Taaffe, der Minister des Innern,
bringt der Versammlung zur Kenntnis einen für das Abendblatt der Wiener Zeitung bestimmten Artikel, in welchem ausführlich der Standpunkt auseinandergesetzt wird, von welchem aus die frühere Regierung die im Zuge befindliche Reform der politischen Verwaltung in Angriff genommen habeEs ging in erste Linie um die gemischten Bezirksämter. Die Trennung der Justiz von der Administration war eine Forderung der Revolution von 1848, sie wurde im § 102 der Reichsverfassung v. 4. 3. 1849, Rgbl. Nr. 150/1849, durchgeführt. Mit den Silvesterpatenten wurde das Prinzip für die unterste Ebene durch die Einrichtung der gemischten Bezirksämter aufgehoben, Absatz 19 der Grundsätze für organische Einrichtungen in den Kronländern des österreichischen Kaiserstaates, Bernatzik, Verfassungsgesetze Nr. 50. Im Handschreiben an Gołuchowski v. 20. 10. 1860, Beilage zum Oktoberdiplom, ebd. Nr. 59, wurde das Prinzip wieder anerkannt und die >Regierung zur Vorlage von entsprechenden Anträgen aufgefordert. Eine sofortige Durchführung war aus verwaltungstechnischen Gründen schwer möglich, MR. II v. 30. 11. 1861/VI, Ömr.V/3, Nr. 161. Ein von der Regierung 1863 eingebrachter Gesetzentwurf hatte nicht Gesetzeskraft erlangt, MR. v. 21. 9. 1863/III, Ömr. V/6, Nr. 391. Die Regierung Belcredi hatte mit der kronländerweisen Umsetzung begonnen, MR. v. 3. 12. 1866/VII, ebd. VI/2, Nr. 114; dazu die Verordnungen des Staatsministeriums v. 12. 1. 1867, Rgbl. Nr. 13/1867 (Salzburg), v. 23. 1. 1867, ebd. Nr. 17/1867(Galizien) und v. 3. 2. 1867, ebd. Nr. 22/1867(Krain). . Graf Taaffe bemerkte, mit Stillschweigen könne die Regierung diese Frage nicht übergehen, und noch weniger halte er es für rätlich, mit der Reform fortzufahren, ohne in irgendeiner passenden Form die Frage im Reichsrate zur Sprache gebracht zu haben. Es sei wohl zu bedenken, dass das Verlangen nach Behandlung derselben im Reichsrate von der verfassungsgetreuen Partei ausging und dass es unklug wäre, sich mit dieser wegen dieser Angelegenheit zu überwerfen. Dem Artikel liege nur die Absicht zu Grunde, die Sache vorderhand auf das Feld der öffentlichen Diskussion zu bringen; je nach Gestaltung derselben könne man dann zu einem Vorgehen sich entschließen.
Der
Justizminister
Ritter v. Komers
sprach sich für die Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzentwurfes an den Reichsrat aus, welcher aber von jedem Detail sich fern zu halten und nur in großen Umrissen die Grundzüge des künftigen politischen Organismus zu enthalten hätte. Für die Justizorganisation habe er bereits den Entwurf einer solchen Regierungsvorlage ausarbeiten lassenEin entsprechender Entwurf wurde erst 1868 eingebracht, Prot. Reichsrat AH. 21. 3. 1868 (82. Sitzung) 2291 f..
Der
Finanzminister Freiherr v. Becke
vermochte nicht sein Bedenken gegen eine solche Regierungsvorlage zu unterdrücken. Es werde damit die Kompetenz des Reichsrates in einer Sache anerkannt, die lediglich Gegenstand der Exekutive sei. Wenn die Regierung inner der Schranken des Budgets sich bewege, so sei es lediglich ihre Sache, zu erwägen, ob sie für den Verwaltungsdienst mehr oder weniger Bezirksämter oder Steuerämter in einem Kronlande bedürfe, ob sie mehr oder weniger Beamte bei einem solche Amt brauche, ob sie den Beamten diesen oder jenen Namen gebe, diese oder jene Besoldung zumesse. Die Trennung der Justiz von der politischen Verwaltung sei gesetzlich ausgesprochenVgl. das in Anm. 12 zit. Handschreiben v. 20. 10. 1860.; die Vollziehung dieser Trennung inner des Rahmens der für beide Verwaltungszweige bewilligten Summen, könne nur Sache der Regierung und nicht des Gesetzgebers sein. Da zudem in dem Wirkungskreise der politischen Behörden keine Änderung eintrete, so vermöge er nämlich nicht einzusehen, unter welchem Titel, ohne Preisgebung unbestreitbarer Rechte der Regierungsgewalt, ein solcher Gegenstand vor das Forum des Gesetzgebers gezogen werden könne. Gegen die Publikation des Zeitungsartikels wolle er übrigens keine Einwendung erhebenDer Artikel erschien in der Wiener Zeitungv. 30. 3. 1867 (A.).Im MR. v. 13. 12. 1867/I wurde ein Gesetzentwurf über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden beraten, ebenso in MR. v. 3. 3. 1868/II (Protokolle nicht erhalten). Am 14. 3. 1868 brachte die Regierung den Gesetzentwurf ein, Prot. Reichsrat AH. (79. Sitzung) 2194;das Gesetz wurdeam 19. 5. 1868 sanktioniert, Rgbl. Nr. 44/1868; parallel dazu wurde das Gesetz v. 11. 6. 1868 betreffend die Organisierung der Bezirksgerichte erlassen, Rgbl. Nr. 59/1868. Damit war die Trennung der Justiz von der Administration auch auf der untersten Ebene durchgeführt..
Ungarische Eisenbahnen
V.
Freiherr v. Wüllerstorff
machte darauf aufmerksam, dass das ungarische Ministerium damit umgehe, für den Bau dortiger Eisenbahnen eine Anleihe in Paris oder London aufzunehmen. Es scheine demnach, dass das ungarische Ministerium in Eisenbahnangelegenheiten selbständig vorgehen wolle, während es im Interesse der Gesamtmonarchie liege, dass in der Anlage der Eisenbahnen, selbst der Landesbahnen, nach einem allgemeinen Plane, auf Grundlage eines Eisenbahnnetzes, vorgegangen werdeAusführlich legte Wüllerstorff seine abweichenden Ansichten über die Eisenbahnfrage im Bericht über die Verhandlungen bezüglich der Festsetzung des Wirkungskreises der beiderseitigen Handelsministerien dar, Beilage zu MR. v. 8. 4. 1867/I, Nr. 18 a. .
Über diese Anregung machte sich jedoch die Ansicht geltend, dass, wenn das ungarische Ministerium mit Mitteln des Landes Verkehrsbahnen im Innern des Landes bauen wolle, eine Einmischung kaum sich rechtfertigen ließe. Die Anlage von inneren Verkehrsbahnen werde übrigens auf die Anlage allgemeiner Verkehrsbahnen keinen hemmenden Einfluss ausüben, sondern dieselbe vielmehr befördernDie ungarische Eisenbahnanleihe wurde mehrmals im ungarischen Ministerrat besprochen, Hhsta., Kab. Kanzlei, ung. MR. v. 22. 7. 1867/II, v. 6. 8. 1867/III, v. 14. 8. 1867/II, v. 26. 8. 1867/I, v. 7. 10. 1867/I..
Vorlagen zum Reichsrate
VI. Der
Ministerpräsident
Baron v. Beust
bemerkte, dass die Beratung der Vorlagen an den Reichsrat zu einem Stadium gelangt sei, welches die betreffenden Gesetzesentwürfe als reif zur Vorlage und Beratung erscheinen lasseFortsetzung von MR. v. 12. 3. 1867/III. Die Beratung der Gesetzentwürfe im Ministerrat begann am 16. 4. 1867 mit dem Gesetz über die Abänderung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861, MR. v. 16. 4. 1867/I, siehe dazu Einleitung $$$..
Vor allem aber wäre auf den Reichsrat zu wirken, dass die Wahl der Mitglieder der Deputation, die sich mit der ungarischen Deputation über Feststellung der gemeinsamen Angelegenheiten ins Einvernehmen zu setzen habe, beförderlich vorgenommen werde. Dadurch allein werde es ermöglichet werden, dass man noch vor der Krönung, was außerordentlich zu wünschen sei, sich diesfalls mit den Ungarn auseinandersetzeDie Befassung des Reichsrates mit dem Ausgleich vor der Krönung unterblieb, Péter, Die Verfassungsentwicklung in Ungarn. In:Rumpler – Urbanitsch(Hg.), Habsburgermonarchie 7/1, 331 ff.;Redlich, Staats- und Reichsproblem 2, 632 ff.;Žolger, Ausgleich 20−25und 34 ff.Die genannte Deputation des Reichsrates wurde erst am 20. 7. 1867 gewählt, Prot. Reichsrat AH. (23. Sitzung) 491 f.; dazu Žolger, Ausgleich 38 f..
Tag der Einberufung des Reichsrates
VII. Ohne bereits jetzt schon einen definitiven Beschluss zu fassen, einigte man sich in der Ansicht, dass die Einberufung des Reichsrates auf den 4. Mai ein geeigneter Zeitpunkt wäreFortsetzung von MR. v. 12. 3. 1867/I; Fortsetzung MR. v. 8. 4. 1867/VI..
Wien, 29. März 1867.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. 15. April 1867.