<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            <title level="s" type="main" n="3">Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918</title>
            <title level="s" type="main" n="0"/>
            <title level="a" type="desc" n="0003">Einleitung</title>
            <title level="m" type="main">Band I: 1867</title>
            <title level="m" type="main" n="01">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub" n="0"/>
            <title level="m" type="sub">19. Februar 1867–15. Dezember 1867</title>
            <title level="m" type="dates" from="1867-02-19" to="1867-12-15"/>
            <funder/>
            <meeting>
               <placeName/>
               <orgName>Ministerrat</orgName>
            </meeting>
            <author key="http://d-nb.info/gnd/109427793" role="editor" ref="#editor_Malfer"><!-- in editor/@key bitte den betreffenden GND-Eintrag verlinken -->
               <persName>
                  <forename>Stefan</forename>
                  <surname>Malfèr</surname>
               </persName>
               <affiliation key="http://d-nb.info/gnd/1202798799" from="2020-01-01">Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institute for Habsburg and Balkan Studies</affiliation>
               <affiliation key="http://d-nb.info/gnd/1047201437" to="2019-12-31">Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung</affiliation>
               <!-- Legacy Doppelung nur bei Malfèr, weil da das Institut noch INZ hieß -->
               <idno type="ORCID"/>
               <!-- ORCID-Link im Element angeben -->
            </author>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="org" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName key="http://d-nb.info/gnd/13281899X" ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>, <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher key="http://d-nb.info/gnd/1001454-8">Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <date when="2020"/>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">
                    Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)
                </licence>
            </availability>
         </publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918</title>
            <editor key="http://d-nb.info/gnd/115424881" ref="#editor_Adlgasser">Franz Adlgasser</editor>
            <editor key="http://d-nb.info/gnd/142135011" ref="#editor_Schmied-Kowarzik">Anatol Schmied-Kowarzik</editor>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">8 geplante Bände, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter <ref target="https://mrp.acdh-dev.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.acdh-dev.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>This TEI document has been generated from the same source as the printed version of this edition</note>
            <!-- Das ist ein Spezialfall; in den neuen Editionen: This TEI document has been used to generate a printed version of this edition -->
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor key="http://d-nb.info/gnd/109427793" ref="#editor_Malfer">Stefan Malfèr</editor>
                     <title type="main">Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918, Band I: 1867</title>
                     <title type="sub">19. Februar 1867–15. Dezember 1867</title>
                     <idno type="ISBN">978-3-7001-8406</idno>
                     <!-- tei:ptr zum Verlinken auf die Zotero-Bibliothek ergänzen -->
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher key="http://d-nb.info/gnd/2068748-5">Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <!-- ÖAW Verlag: http://d-nb.info/gnd/2068748-5 -->
                        <date when="2018">2018</date>
                     </imprint>
                     <extent>163 S.</extent>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <bibl>Quellbestand: AT-OeStA/AVA Inneres MRP Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1867-1918 (Teilbestand) <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1558">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1558</ref>
            </bibl>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ"/>
               </msIdentifier>
            </msDesc>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <p><!--to be generated--></p>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="MRPdotx2TEI.xsl" ident="MRPdotx2TEI.xsl" version="1.0">
               <label>generic docx to TEI XML</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <hyphenation>
               <p>Silbentrennung wird ignoriert und stillschweigend normalisiert.</p>
            </hyphenation>
            <correction>
               <p>Schreibungsvarianten werden nur verzeichnet, wenn es sich um schriftliche Interventionen der berechtigten Sitzungsteilnehmer handelt; solche werden als <ident type="tag">note type="variant"</ident> aufgenommen. Schreibfehler werden stillschweigend korrigiert.</p>
            </correction>
            <normalization>
               <p>Die Schreibung wird der heutigen Rechtschreibung angepasst, sofern sich der Lautstand durch solche Normalisierung nicht ändern würde. Teilweise geschieht das seit 2018 in nachvollziehbarer Form anhand von Dictionary-Files; eine Rekonstruktion des Quellbefundes steht gegenüber der Erschließung und erstmaligen Sicherung und Zurverfügungstellung der Protokolle im Hintergrund.</p>
            </normalization>
            <punctuation>
               <p>Die Interpunktion wird stillschweigend an heutige Gebräuche angepasst.</p>
            </punctuation>
            <stdVals>
               <p>Datumsangaben werden aus den Quellen übernommen und auf Plausibilität geprüft; berechtigte Richtigstellungen gegenüber in den Quellen angegebenen Daten werden jeweils in <ident type="tag">note type="footnote"</ident> angemerkt.</p>
            </stdVals>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler) und zur Serie 3 (Kletečka, Malfèr, Schmied-Kowarzik) aufgrund der außerordentlichen Quellenlage mit Brandakten sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml">
            <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_1">
               <head type="document" corresp="https://austriaca.at/0xc1aa5576%200x0039f02b.pdf">
                  <title type="desc">
                     <hi rend="bold">Einleitung</hi>
                  </title>
               </head>
               <p xml:id="p_02">Von Stefan Malfèr </p>
               <!--<p xml:id="p_03">Die Ministerratsprotokolle der Übergangszeit vom Ende des Ministeriums <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> bis zur Ernennung des cisleithanischen Ministeriums (XXX): a) Ministerrat – aus eins mach drei (XXX), b) Wirkungskreis (XXX), c) Kaiserliche oder parlamentarische Regierung? (XXX), d) Das Ende der Übergangszeit (XXX). −  Beginn der Umsetzung des Ausgleichs − Verwaltungsübergang (XXX). − Hindernisse bei der Annahme des Ausgleichs in Cisleithanien (XXX): a) Der Regierungserlass an die Landtage (XXX), b) Widerstand einiger Landtage (XXX). – Im Reichsrat: Gesetzgebung und Verfassungsänderung in Cisleithanien (XXX). − Andere Themen im Ministerrat (XXX).</p>-->
            </div>
            <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_2">
               <head type="chapter">
                  <title type="desc">
                     <hi rend="bold">Die Ministerratsprotokolle der Übergangszeit vom Ende des Ministeriums <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> bis zur Ernennung des cisleithanischen Ministeriums</hi>
                  </title>
               </head>
               <p xml:id="p_05">Das Jahr 1867 ist für die Quellengattung Ministerratsprotokolle ein Umbruch- und Übergangsjahr, wie es für die Monarchie selbst eines gewesen ist. Zu Beginn des Jahres gab es nur ein Gremium mit dem Namen Ministerrat, dann zwei, am Ende des Jahres drei. Um die Protokolle, die im vorliegenden Band ediert werden, richtig einordnen zu können, soll diese Entwicklung nachgezeichnet werden.</p>
               <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_2.a">
                  <head type="chapter">
                     <title type="desc">
                        <hi rend="bold">a) Ministerrat – aus eins mach drei</hi>
                     </title>
                  </head>
                  <p xml:id="p_06"/>
                  <p xml:id="p_07">Im Jänner 1867 traten die Verhandlungen der <rs type="org" ref="#mpr9080">kaiserlichen Regierung</rs> mit den Vertretern des <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarischen Landtages</rs> über den Ausgleich mit <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> in ihr Endstadium<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic" style="font-size:10pt" xml:space="preserve">In der Literatur werden die entscheidenden Gespräche </hi>
                        <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">Wiener Verhandlungen </hi>
                        <hi rend="italic" style="font-size:10pt" xml:space="preserve">oder </hi>
                        <hi style="font-size:10pt">Jännerverhandlungen</hi>
                        <hi rend="italic" style="font-size:10pt">genannt. Zur Chronologie der Ereignisse siehe</hi>
                        <hi style="font-size:10pt">Karin</hi>
                        <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Olechowski-Hrdlicka</hi>
                        <hi style="font-size:10pt">, Die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Vorgeschichte  – Ausgleich 1867 – Staatsrechtliche Kontroversen (= Rechtshistorische Reihe 232, Frankfurt am Main u. a. 2001) 146−179.</hi>
                     </note>. In der dramatischen Ministerratssitzung vom 1. Februar 1867<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="italic">
                           <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18670201-P-0125.xml#top_MRP-1-6-02-0-18670201-P-0125.xml_2">MR. v. <date when="1867-02-01">
                                            <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-01">1. 2. 1867</date>
                                        </date>/II</ref>
                        </hi>, <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848−1867 </hi>[<hi rend="italic">weiterhin zit. als</hi>
                        <hi rend="smallcaps">Ömr</hi>.] VI/2: Das Ministerium <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs>, 8. April 1866 – 6. Februar 1867, bearbeitet von Horst Brettner-Messler<hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">, </hi>mit einer Einleitung von Friedrich Engel-Janosi (Wien 1973) Nr. 125.</note> sagte der Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern, <rs type="person" ref="#mpr3437">Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust</rs>, dem der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> als erstem das Wort erteilt hatte, nun sei in der Verfassungsfrage für die Regierung „der entscheidende Wendepunkt“ eingetreten. Der Ausgleich sei in Kürze eine vollendete Tatsache, welcher unmittelbar die Ernennung des <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministeriums</rs> folgen müsse. In der Tat war für die Ungarn die Wiederherstellung der Verfassung samt Bestellung eines eigenen verantwortlichen Ministerpräsidenten und eines verantwortlichen <rs type="org" ref="#mpr9349">Ministerrates</rs> gemäß den ungarischen Aprilgesetzen des Jahres 1848<note type="footnote" n="3"> Edmund <hi rend="smallcaps">Bernatzik</hi> (Hg.), Die österreichischen Verfassungsgesetze (Wien <hi rend="superscript">2</hi>1911) Nr. 26 bis Nr. 35.</note> der unbedingt notwendige erste Schritt der politischen Aussöhnung zwischen Nation und König. Auch der amtierende Ministerpräsident, <rs type="person" ref="#mpr9078">Richard Graf Belcredi</rs>, dessen Name mit der Sistierung des Februarpatents verbunden war, wollte die Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände, doch auf einem anderen Weg als ihn der <rs type="person" ref="#mpr3437">Minister des Äußern</rs> vorschlug. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> fuhr fort, wolle man das Ganze nicht wieder in Frage stellen, dann müsse der im September 1865 sistierte ordentliche, verfassungsmäßige <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> einberufen werden, nur so könnten die „deutschen Bevölkerungen des Reiches“ eingebunden werden. <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs>, gegen dessen Politik die Wortmeldung <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> gerichtet war, konterte: „In allen Teilen müsse er dem Vorredner gegenüber eine entgegengesetzte Ansicht vertreten.“ Das mit den Ungarn ausgehandelte Ergebnis müsse dem bereits einberufenen außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> zur Annahme vorgelegt werden. Nicht nur die deutsche, auch die slawische Bevölkerung müsse beachtet werden. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> fasste die „bewegte Diskussion“ so zusammen: Der von Graf <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> angeratene Weg sei der korrektere, der von Baron <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> führe als der kürzere vielleicht eher zum Ziel. Für welchen der beiden Wege er sich entscheiden würde (oder schon entschieden hatte), gab der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> in der Sitzung nicht bekannt. In aller Regel traf er seine Entscheidungen außerhalb der Sitzungen. <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> aber reichte noch am selben Tag seinen Rücktritt ein, wohl wissend oder ahnend, dass sich der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> schon gegen ihn und für <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> entschieden hatte<note type="footnote" n="4">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Enthebungsgesuch <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredis</rs> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-01">1. 2. 1867</date>, </hi>
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Hhsta., </hi>Kab. Kanzlei, Geheimakten, Karton 17 a; Josef<hi rend="smallcaps" xml:space="preserve"> Redlich</hi>, Das österreichische Staats- und Reichsproblem. Geschichtliche Darstellung der inneren Politik der habsburgischen Monarchie von 1848 bis zum Untergang des Reiches, Bd. 2 (Leipzig 1926) 566 f.; Eduard von <hi rend="smallcaps">Wertheimer</hi>, Graf Julius <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs>. Sein Leben und seine Zeit. Bd. 1 (Stuttgart 1910) 265−259.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_08">Der Ministerrat vom 1. Februar 1867 war der letzte, an dem <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> teilnahm. Das Protokoll erhielt die laufende Ministerratszahl 125. Am 6. Februar gab es noch eine Sitzung, an der <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> aber nicht mehr teilnahm; sie erhielt die Ministerratszahl 126<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve"><ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18670206-P-0126.xml">MR. v. <date when="1867-02-06"/>/</ref>, </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Ömr.</hi> VI/2, Nr. 126.</note>. Damit enden die Ministerratsprotokolle des Ministeriums <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs>.</p>
                  <p xml:id="p_09">Am selben Tag billigte die Kommission der 67 Abgeordneten, die der <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarische Landtag</rs> mit der Ausarbeitung eines Ausgleichsgesetzentwurfs beauftragt hatte, das Ergebnis der Wiener Verhandlungen. Die Würfel waren gefallen. Am nächsten Tag, dem 7. Februar 1867, unterzeichnete der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> die Schreiben zur Enthebung <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredis</rs> und zur Ernennung <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> zum Ministerpräsidenten<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Wiener Zeitung </hi>v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-08">8. 2. 1867</date>.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_10">Die nächste Ministerratssitzung fand am 14. Februar 1867 statt. Es war eine außergewöhnliche Sitzung. Den Vorsitz führte „Se. Majestät der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs>“. Teilnehmer waren Ministerpräsident <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs>, alle Minister, der <rs type="person" ref="#mpr8655">ungarische Hofkanzler</rs> und acht ungarische Herren, darunter Graf Julius <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs>, also das designierte <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarische Ministerium</rs>. Es ging um „Besprechung und Regelung mehrerer Durchführungsmaßregeln des Ausgleichswerkes zwischen beiden Reichshälften“. Das Protokoll erhielt die laufende Ministerratszahl 127, doch wurde es im Archiv nicht bei den österreichischen Ministerratsprotokollen, sondern bei den späteren gemeinsamen Ministerratsprotokollen hinterlegt. Éva Somogyi hat es nach seinem Inhalt als einen Vorläufer der gemeinsamen Ministerratsprotokolle betrachtet und im Anhang des ersten Bandes der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates  <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_zusatz1.pdf">ediert</ref>
                     <note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="smallcaps">Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates der österreichisch-ungarischen Monarchie</hi> 1867−1918 [<hi rend="italic">weiterhin zit. als</hi>
                        <hi rend="smallcaps">Gmr</hi>.] I/1: 1867−1870, bearbeitet von Éva <hi rend="smallcaps">Somogyi</hi> (Budapest 1999) <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_zusatz1.pdf">Anhang Nr. I.</ref>
                     </note>.</p>
                  <p xml:id="p_11">Drei Tage später, am 17. Februar 1867, ernannte der <rs type="person" ref="#mpr10628">Monarch</rs>, wie vorgesehen als erste konkrete Maßnahme zur Durchführung des Ausgleichs, <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs> zum ungarischen Ministerpräsidenten. Das bezügliche Handschreiben lautete: „Lieber Graf <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs>! Ich ernenne Sie zum Präsidenten Meines <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministeriums</rs> und gewärtige sofort Ihren Vorschlag zur Besetzung der übrigen Ministerstellen. Wien, am 17. Februar 1867. Franz Joseph.“<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Hhsta., </hi>CBProt. 32c/6/1867; <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-19">19. 2. 1867</date>.</note> Diesen Vorschlag unterbreitete <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs> mit dem Vortrag vom 19. Februar, worauf am 20. Februar die ungarischen Minister ernannt wurden<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Ah. Entschließung lautete: </hi>Über Vorschlag meines <rs type="person" ref="#mpr3465">ungarischen Ministerpräsidenten</rs> vom 19. l. M. ernenne Ich hiemit den Obergespan des <rs type="place" ref="#mpr9362">Zalaer Komitates</rs>
                        <rs type="person" ref="#mpr3446">Georg Grafen Festetics</rs> zum Minister an Meinem Hoflager; den Obergespan des <rs type="place" ref="#mpr9364">Békéser Komitates</rs>
                        <rs type="person" ref="#mpr9311">Béla Freiherrn v. Wenckheim</rs> zum Minister des Innern; die Abgeordneten <rs type="person" ref="#mpr3447">Melchior v. Lónyay</rs> zum Landesfinanzminister; <rs type="person" ref="#mpr7447">Joseph Freiherrn v. Eötvös</rs> zum Minister für Kultus und Unterricht; <rs type="person" ref="#mpr7447">Balthasar v. Horváth</rs> zum Justizminister; <rs type="person" ref="#mpr9369">Emrich Grafen Mikó</rs> zum Minister für öffentliche Arbeiten und das Kommunikationswesen und <rs type="person" ref="#mpr7046">Stephan v. Gorove</rs> zum Minister für Handel, Industrie und Landwirtschaft für Mein <rs type="place" ref="#mpr1398">Königreich Ungarn</rs>. Die Agenden des Landesverteidigungsministers finde Ich […] einstweilen Meinem <rs type="person" ref="#mpr3465">ungarischen Ministerpräsidenten</rs> zu übertragen, den ich hiemit auch mit dem Vollzuge dieser Meiner Entschließung betraue. Wien, am 20. Februar 1867. <rs type="person" ref="#mpr10628">Franz Joseph</rs>, <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>., Kab. Kanzlei, KZ. 784/1867 <hi rend="italic">und</hi> CBProt. 35c/1867.</note>. Die Allerhöchste Entschließung wurde, mit der Gegenzeichnung <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássys</rs> versehen, in der „<rs type="org" ref="#mpr1861">Wiener Zeitung</rs>“ vom 24. Februar publiziert<note type="footnote" n="3">
                        <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-24">24. 2. 1867</date>.</note>. Die designierten Minister waren bereits am 15. Februar in <rs type="place" ref="#mpr7448">Buda</rs> zu einer Besprechung unter dem Vorsitz des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs> zusammengekommen, die als erster <rs type="org" ref="#mpr9349">königlich ungarischer Ministerrat</rs> gezählt wird. Am 25. Februar 1867 trafen sie sich unter dem Vorsitz <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs>s zum ersten Mal als ernannte Minister<note type="footnote" n="4">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">In der Reihe der ungarischen Ministerratsprotokolle, </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>., Kab. Kanzlei, <hi rend="italic">trägt die Sitzung v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-15">15. 2. 1867</date> die MRZ. (Ministerratszahl) 1, die Sitzung v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-25">25. 2. 1867</date> die MRZ. 13.</hi>
                     </note>. Der <rs type="org" ref="#mpr9349">ungarische Ministerrat</rs> hielt in diesem Jahr insgesamt 72 Sitzungen ab.</p>
                  <p xml:id="p_12">Es gab nun also zwei Gremien mit dem Namen Ministerrat, eines in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> und eines in <rs type="place" ref="#mpr7448">Buda</rs> / <rs type="place" ref="#mpr8050">Budapest</rs>, und selbstverständlich zwei Protokollreihen.</p>
                  <p xml:id="p_13">Der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> traf sich unter dem Vorsitz <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> am 19. Februar 1867 zur nächsten Sitzung, deren Protokoll die Ministerratszahl 128 erhielt. Es folgten weitere Sitzungen, die Zählung wurde einfach fortgeführt. In Summe waren es zwischen dem 19. Februar und dem 15. Dezember 69 Sitzungen.</p>
                  <p xml:id="p_14">Ende Dezember kam es dann zu einer weiteren Teilung. Die Annahme des österreichischen Ausgleichsgesetzes im <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> und seine Sanktionierung am 21. Dezember 1867 schufen die Voraussetzung für die Ernennung einerseits der gemeinsamen Minister, andererseits eines <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Landesministeriums</rs>. Zuerst wurden – mit dem Handschreiben vom 24. Dezember − die drei Ministerien des <rs type="org" ref="#mpr2057">Äußern</rs>, des <rs type="org" ref="#mpr2054">Krieges</rs> und der <rs type="org" ref="#mpr2113">Finanzen</rs> zu Reichsministerien, d. h. zu gemeinsamen Ministerien erklärt und deren Amtsinhaber <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> (Äußeres), <rs type="person" ref="#mpr3442">Franz Freiherr v. John</rs> (Krieg) und <rs type="person" ref="#mpr3443">Franz Karl Freiherr v. Becke</rs> (Finanzen) zu Reichsministern bestellt<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic">Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-12-24">24. 12. 1867</date>,</hi>
                        <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>., CBProt. 202c/1867; <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-12-27">27. 12. 1867</date>.</note>. Der gemeinsame Ministerrat hielt seine erste Sitzung am 31. Dezember 1867 ab<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Protokolle sind ediert in </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Gmr</hi>. I/1. <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zu diesem Gremium siehe </hi>Miklós <hi rend="smallcaps">Komjáthy</hi>, Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges. <hi rend="italic">In:</hi>
                        <hi rend="smallcaps">Die Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie</hi> (1914−1918). Eingeleitet und zusammengestellt von Miklós Komjáthy (= Publikationen des Ungarischen Staatsarchivs II, Quellenpublikationen 10, Budapest 1966) [zugleich <hi rend="smallcaps">Gmr</hi>. VII] 1−137; Éva<hi rend="smallcaps" xml:space="preserve"> Somogyi</hi>, Der gemeinsame Ministerrat der österreichisch-ungarischen Monarchie 1867−1906 (= Veröffentlichungen der Kommission für die Neuere Geschichte Österreichs 73, Wien/Köln/Weimar 1996).</note>. Wenige Tage später, mit mehreren Handschreiben vom 30. Dezember 1867, wurde ein eigenes Landesministerium für die im <rs type="place" ref="#mpr1435">Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder</rs>, also für <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs>, ernannt, wie es für <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> schon seit März 1867 bestand. Das <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanische Ministerium</rs>, das so genannte <rs type="org" ref="#mpr3552">Bürgerministerium</rs> unter Ministerpräsident <rs type="person" ref="#mpr3550">Fürst Karl Auersperg</rs>, Pendant zum <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministerium</rs> unter Graf <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs>, hielt seine erste Sitzung am 1. Jänner 1868 ab<note type="footnote" n="3">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Ernennungsschreiben wurden in der </hi>
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Wiener Zeitung </hi>v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1868-01-01">1. 1. 1868</date> <hi rend="italic" xml:space="preserve">publiziert; die erhaltenen Protokolle werden im zweiten Band der mit dem vorliegenden Band beginnenden Reihe ediert: </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates</hi> 1867−1918 [<hi rend="italic">weiterhin zit. als</hi>
                        <hi rend="smallcaps">Cmr</hi>.] II, bearbeitet und eingeleitet von Thomas Kletečka.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_15">Jetzt gab es also drei Gremien mit dem Namen Ministerrat, den <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen</rs>, den <rs type="org" ref="#mpr9349">ungarischen</rs> und den <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen</rs>, anstatt wie bis Februar 1867 nur einen, den <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat des Kaisertums Österreich</rs>, also den <rs type="org" ref="#mpr3214">österreichischen Ministerrat</rs>. Der <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsame Ministerrat</rs> war für die gemeinsamen Angelegenheiten Äußeres, Armee und deren Finanzierung zuständig, der <rs type="org" ref="#mpr9349">ungarische Ministerrat</rs> für die Angelegenheiten der <rs type="place" ref="#mpr1398">Länder der ungarischen Krone</rs>, der <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanische</rs> für die Angelegenheiten der im <rs type="place" ref="#mpr1435">Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder</rs>. Dementsprechend gibt es ab diesem Zeitpunkt drei Serien von Sitzungsprotokollen.</p>
                  <p xml:id="p_16">Sowohl von den Zeitgenossen als auch von der Historiographie wurde die Frage gestellt, was der Ministerrat in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> unter dem Vorsitz <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> zwischen Februar und Dezember 1867 gewesen ist, dessen Protokolle der Gegenstand des vorliegenden Bandes sind. Er tagte jedenfalls in einer Übergangszeit. Die Empfindung, dass es so war, hatten schon die Zeitgenossen. Das Reskript an den <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarischen Landtag</rs> vom 17. Februar 1867 spricht von den „zahlreichen und ernsten Schwierigkeiten des Überganges“<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-19">19. 2. 1867</date>.</note>. Die Geschichtsschreibung hat verschiedene Ausdrücke dafür verwendet. Der deutschliberale Historiker Gustav Kolmer prägte – aus dem Blickpunkt der Parlaments- und Verfassungsgeschichte Cisleithaniens – das Wort vom staats- oder verfassungsrechtlichen Interim<note type="footnote" n="2"> Gustav <hi rend="smallcaps">Kolmer</hi>, Parlament und Verfassung in Österreich, Bd. 1 (Wien 1902, Photomechanischer Nachdruck Graz 1972) 253 <hi rend="italic" xml:space="preserve">und </hi>314<hi rend="italic">.</hi>
                     </note>. Während in <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> schon das verantwortliche Ministerium auf Grund der dualistischen Staatsform regierte, sollte in Österreich der Übergang zu dieser Staatsform erst hergestellt werden. Josef Redlich sprach in seinem großen Werk über das österreichische Staats- und Reichsproblem von „einer irregulären Stellung“, in der sich <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> befunden habe, und davon, dass die österreichischen Ressortminister „während des ganzen Jahres 1867 […] formellrechtlich in einer juristisch höchst unklaren Stellung“ gewesen seien<note type="footnote" n="3"> Josef <hi rend="smallcaps">Redlich</hi>, Staats- und Reichsproblem 2, 618.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_17">Stimmt das? Was war der Ministerrat unter <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs>? War er die Fortsetzung des <rs type="org" ref="#mpr3214">kaiserlichen Ministerrates</rs>, der bis Februar 1867 existiert hatte? War er ein Vorläufer des <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Ministerrates</rs>? War er ein Vorläufer des <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen Ministerrates</rs>?</p>
                  <p xml:id="p_18">Unentschieden blieben diese Fragen, als die Protokolle des Ministeriums <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> ediert wurden. Horst Brettner-Messler wies darauf hin, dass „einerseits die Protokolle des <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen</rs>, andererseits die Protokolle des <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Ministerrates</rs> nicht unmittelbar an die Protokolle der <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs>-Ära anschließen“, indem die Protokolle des <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen</rs> mit 31. Dezember 1867, jene des <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen</rs> mit 1. Jänner 1868 einsetzten, während <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> schon am 7. Februar 1867 enthoben wurde. „Ein österreichischer Ministerrat hat aber als eine Art verfassungsrechtliche Interimslösung de facto bis Dezember 1867 weiterbestanden.“<note type="footnote" n="1">
                        <ref target="MRP-1-6-02-0-00000000-probleme.xml#fna_122">Horst <hi rend="smallcaps">Brettner-Messler</hi>, Probleme der Edition. <hi rend="italic" xml:space="preserve">In: </hi>
                           <hi rend="smallcaps">Ömr</hi>. VI/2, LXXVI.</ref>
                     </note> Er fügte hinzu: „Die Frage, in welchem Zusammenhang sie publiziert werden sollen – d. h. ob als eigenständige Edition oder in Verbindung mit den österreichischen, den gemeinsamen oder den cisleithanischen Ministerratsprotokollen −, wird noch zu entscheiden sein.“ Ihre Edition in Verbindung mit den österreichischen, also der 1. Serie, unterblieb in der Folge. Diese endet mit dem Ministerium <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs>.</p>
                  <p xml:id="p_19">Eine erste Entscheidung traf Éva Somogyi anlässlich der Edition des ersten Band der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates<note type="footnote" n="1"> Éva <hi rend="smallcaps">Somogyi</hi>, <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1.xml%23;oe_hu_mrp_I1_einl.pdf%23;page=41">Einleitung. <hi rend="italic" xml:space="preserve">In: </hi>
                           <hi rend="smallcaps">Gmr.</hi> I/1, XLI f.</ref>
                     </note>. In Übereinstimmung mit Aussagen aus dem Jahr 1867, auf die ich zurückkomme, sprach sie dem <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> unter dem Vorsitz <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> zwischen Februar und Dezember 1867 eine „Doppelfunktion“ zu. Er war „die Regierung des Reiches und auch <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithaniens</rs>“. Das habe zu Problemen sowohl für die Zeitgenossen als auch für die Historiker geführt. Somogyi vertrat nun die Ansicht, dass weniger die formalen Merkmale als der Gegenstand und Inhalt der Ministersitzungen entscheidend seien. Die meisten Sitzungen seien als Nachfolger des <rs type="org" ref="#mpr3214">österreichischen Ministerrates</rs> vor Februar 1867 zu betrachten, einige der Verhandlungen dieser Monate seien aber eindeutig Vorläufer der späteren gemeinsamen Ministerratssitzungen. Diese Protokolle, es waren fünf, nahm sie in den Anhang der Edition der gemeinsamen Protokolle auf<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Es handelt sich um folgende Sitzungen: <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1.xml#oe_hu_mrp_I1_zusatz1.pdf"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-14">14. 2. 1867</date>, MRZ. 127</ref>; <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1.xml#oe_hu_mrp_I1_zusatz2.pdf"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-07-31">31. 7. 1867</date>, MRZ. 168</ref>; <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1.xml#oe_hu_mrp_I1_zusatz3.pdf"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-08-30">30. 8. 1867</date>, MRZ. 173</ref>; <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1.xml#oe_hu_mrp_I1_zusatz4.pdf"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-09-15">15. 9. 1867</date>, MRZ. 175</ref>; <ref target="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1.xml#oe_hu_mrp_I1_zusatz5.pdf"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-09-19">19. 9. 1867</date>, MRZ. 176</ref>. Sie sind in </hi>
                        <hi rend="italic smallcaps">Gmr</hi>
                        <hi rend="italic">. I/1 im Anhang als Protokolle anderer Provenienz abgedruckt.</hi>
                     </note>. Sie konnte sich dabei auch auf die Hinterlegung der Akten stützen. Diese Protokolle wurden zwar in der <rs type="org" ref="#mpr8422">Kabinettskanzlei</rs> wie die anderen registriert, doch wurden sie gleich jenem vom 14. Februar 1867 bei den Protokollen des <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen Ministerrates</rs> hinterlegt.</p>
                  <p xml:id="p_20">Auch die anderen 65 Protokolle dieser Monate fanden ihren Platz nicht in der <rs type="org" ref="#mpr8422">Kabinettskanzlei</rs>, wie die Protokolle ab 1848 bis zur Enthebung <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredis</rs>, sondern im <rs type="org" ref="#mpr9370">Verwaltungsarchiv</rs> im Bestand des <rs type="org" ref="#mpr2127">cisleithanischen Ministerratspräsidiums</rs>. Damit teilten sie deren Schicksal und wurden auch zu Brandakten. Überliefert sind nur jene Texte, die für den Historiker Josef Redlich abgeschrieben worden waren, nämlich 43 Tagesordnungspunkte aus 15 Protokollen<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Ministerratsprotokolle zählten zu den wichtigsten Akten, auf die sich Redlich bei der Abfassung seines Werkes über </hi>Das österreichische Staats- und Reichsproblem <hi rend="italic" xml:space="preserve">stützte. Die meisten Protokolle aber, die er zitiert, sind Teil des im <rs type="org" ref="#mpr7765">Haus-, Hof- und Staatsarchiv</rs> befindlichen Bestandes. Aus den im <rs type="org" ref="#mpr9370">Verwaltungsarchiv</rs> befindlichen Protokollen wurden nur wenige für ihn abgeschrieben. </hi>
                     </note>. Da nun diese Protokolle, bzw. die Teile, die von ihnen in Abschrift erhalten geblieben sind, weder im Rahmen der österreichischen noch der gemeinsamen ediert worden sind, werden sie im vorliegenden ersten Band der nun beginnenden Edition der cisleithanischen herausgegeben. Dafür sprechen aber nicht nur praktische sowie archivalische, sondern auch inhaltliche Gründe.</p>
               </div>
               <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_2.b">
                  <head type="chapter">
                     <title type="desc">
                        <hi rend="bold">b) Wirkungskreis</hi>
                     </title>
                  </head>
                  <p xml:id="p_22">Man kann die zugrundeliegende Frage, welcher Art diese Sitzungen gewesen seien, von verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachten und beantworten. Solche können sein die archivalische Hinterlegung, die genaue Beachtung der Ernennungsschreiben der Minister, der Inhalt der Beratungen, staatsrechtliche Überlegungen, schließlich der Gesichtspunkt der Kompetenz, oder, wie man damals sagte, des Wirkungskreises. Wählt man diesen Gesichtspunkt, so lösen sich die scheinbaren Irregularitäten und Unsicherheiten auf. Die Übergangszeit bestand darin, dass die Neuverteilung der Kompetenzen nicht mit einem Mal, sondern, dem politischen Prozess folgend, nur in einzelnen Schritten erfolgen konnte. Die Zuständigkeiten für die einzelnen staatlichen Bereiche konnten nicht verschwinden, weil die Bereiche selbst nicht verschwanden. Irgendjemand musste die Verantwortung wahrnehmen. Es ging nicht um Staatsrecht und Theorie, sondern um Verwaltungspraxis. Verfolgen wir die Schritte im Einzelnen.</p>
                  <p xml:id="p_23">
                     <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> übernahm am 7. Februar 1867 den Vorsitz des <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrates</rs> an der Stelle <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredis</rs>. Die anderen Minister blieben vorerst im Amt. Der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> setzte seine Arbeit fort, als ob nichts geschehen wäre. Im Grunde war das selbstverständlich, denn er war ja nicht abgeschafft, es war ihm nur die Kompetenz hinsichtlich <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarns</rs> entzogen, genauer gesagt, hinsichtlich eines Teils der Länder der <rs type="place" ref="#mpr1398">ungarischen Krone</rs>, und zwar <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarns</rs> und <rs type="place" ref="#mpr9372">Siebenbürgens</rs>, nicht aber hinsichtlich des anderen Teils, <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatiens und Slawoniens</rs>. Es wurden nämlich gleichzeitig mit der Konstituierung des <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministeriums</rs> zwar die <rs type="org" ref="#mpr3398">ungarische</rs> und die <rs type="org" ref="#mpr8343">siebenbürgische Hofkanzlei</rs> aufgelöst, und es wurden die Einstellung ihrer Amtstätigkeit und die Übergabe der Geschäfte an das <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarische Ministerium</rs> angeordnet<note type="footnote" n="1">
                        <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670219">
                           <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Wiener Zeitung </hi>v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-19">19. 2. 1867</date>.</ref>
                     </note>, für <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs> aber unterblieb dieser Schritt. Die <rs type="org" ref="#mpr8821">kroatisch-slawonische Hofkanzlei</rs> wurde nicht aufgelöst, der kroatisch-slawonische Hofkanzler <rs type="person" ref="#mpr3448">Aemilian Baron Kussevich</rs> blieb im Amt. Folgerichtig wurden im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs>
                     <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs> betreffende Angelegenheiten beraten, und der Hofkanzler nahm an diesen Sitzungen teil. Die <rs type="org" ref="#mpr8821">kroatisch-slawonische Hofkanzlei</rs> wurde erst nach Abschluss des ungarisch-kroatischen Ausgleichs aufgelöst. Mit 31. Jänner 1869 stellte sie ihre Amtstätigkeit ein und gingen ihre Agenden auf den kroatisch-slawonisch-dalmatinischen Minister über, der Mitglied des <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministeriums</rs> war<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>., Kab. Kanzlei, KZ. 307/1869; <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18690202">
                           <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1869-02-02">2. 2. 1869</date>
                                </ref>; <hi rend="smallcaps">Das Vaterland</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1869-02-08">8. 2. 1869</date>.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_24">Der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> unter <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> setzte also seine Arbeit mit territorial eingeschränkter Kompetenz fort. Seine Zuständigkeit erstreckte sich aber weiterhin auf alle Angelegenheiten, die gemeinsam waren oder jedenfalls über den Kreis eines der Teile hinausgingen, dann auf die Angelegenheiten <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatiens</rs> und auf die Angelegenheiten aller übrigen Länder, also <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithaniens</rs>. Daran war nichts irregulär oder juristisch unklar. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> hat dafür den Ausdruck „gemischter Ministerrat“ verwendet<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Denkschrift v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-11">11. 6. 1867</date>, </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>., Administrative Registratur, F 4, Karton 399<hi rend="italic" xml:space="preserve">; zit. bei </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Komjáthy</hi>, Einleitung <hi rend="smallcaps">Gmr</hi>. VII, 34.</note>. Der Abgeordnete <rs type="person" ref="#mpr7098">Moriz v. Kaiserfeld</rs> sprach von der „Doppelstellung“ des Ministeriums. Es sei zugleich <rs type="org" ref="#mpr6996">Reichsministerium</rs> und <rs type="org" ref="#mpr3214">Landesministerium</rs> für die diesseitigen Länder<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="smallcaps">Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des Österreichischen Reichsrates, IV. Session</hi> 1867−1869 [<hi rend="italic">weiterhin zit. als</hi>
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Prot. Reichsrat AH.] </hi>
                                <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-07-18">18. 7. 1867</date> (21. Sitzung) 429.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_25">Die differenzierte Kompetenz spiegelt sich auch in den Ernennungsschreiben wider. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> übernahm am 7. Februar von <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> nicht nur das <rs type="org" ref="#mpr3401">Präsidium des Ministerrates</rs>, sondern auch die einstweilige Leitung des <rs type="org" ref="#mpr3370">Staatsministeriums</rs>, dessen Wirkungskreis sich ausdrücklich nur über die im (engeren) <rs type="place" ref="#mpr1435">Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder</rs> erstreckte<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1865-07-27">27. 7. 1865</date>, </hi>
                        <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18650729&amp;seite=1">
                           <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1865-07-29">29. 7. 1865</date>
                                </ref>; <hi rend="italic" xml:space="preserve">das <rs type="org" ref="#mpr3370">Staatsministeriums</rs> war mit dem Handschreiben an Rechberg v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1860-10-20">20. 10. 1860</date>, Beilage zum Oktoberdiplom, errichtet worden, </hi>
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Bernatzik, </hi>Verfassungsgesetze Nr. 58. <hi rend="italic">Es war für die politische Administration der <rs type="place" ref="#mpr1435">cisleithanischen Kronländer</rs> zuständig, nicht aber für die <rs type="place" ref="#mpr1435">Länder der ungarischen Krone</rs>, wo die jeweiligen Hofkanzler, der ungarische, der siebenbürgische und der kroatisch-slawonische, die politische Verwaltung verantworteten und ihre Länder im Rat der Krone vertraten.</hi>
                     </note>. Ebenfalls übernahm er von <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> die einstweilige Leitung des <rs type="org" ref="#mpr3378">Polizeiministeriums</rs>, bei dem die Einschränkung auf <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> nicht ausgesprochen war<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Gesondertes Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1865-07-27">27. 7. 1865</date>, </hi>
                        <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18650729&amp;seite=1">
                           <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1865-07-29">29. 7. 1865</date>
                                </ref>. <hi rend="italic">Dieses Ministerium wurde wenig später aufgelöst, seine Agenden blieben direkt beim Ministerpräsidenten.</hi>
                     </note>. Am 2. März 1867 wurde das <rs type="org" ref="#mpr3370">Staatsministerium</rs> aufgehoben und wieder ein <rs type="org" ref="#mpr3404">Ministerium des Innern</rs> errichtet, ausdrücklich für die politisch-administrativen Angelegenheiten der <rs type="place" ref="#mpr1435">nicht zur ungarischen Krone gehörigen Länder</rs>, und <rs type="person" ref="#mpr3438">Eduard Graf Taaffe</rs> wurde mit der Leitung dieses Ministeriums betraut. Auch beim <rs type="org" ref="#mpr3410">Justizministerium</rs> war die territoriale Einschränkung ausgesprochen<note type="footnote" n="3">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Handschreiben an Hye v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-28">28. 6. 1867</date>, </hi>
                        <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670630">
                           <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-30">30. 6. 1867</date>.</ref>
                     </note>. Dagegen fehlte sie beim Kultus und beim Handel. Für die Angelegenheiten des Kultus und Unterrichts, die dem <rs type="org" ref="#mpr3370">Staatsministerium</rs> zugeteilt gewesen waren, wurde am 2. März wieder ein eigenes <rs type="org" ref="  #mpr3407">Ministerium</rs> bestellt. Obwohl es bereits einen ungarischen Minister für Kultus und Unterricht gab, wurde hier keine territoriale Einschränkung ausgesprochen, wohl weil manche seiner Agenden über die Verwaltung <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithaniens</rs> hinausgingen und allgemeiner Art waren, man denke z. B. an die Bischofsernennungen. Dasselbe galt für den Handel. Obwohl es bereits einen ungarischen Handelsminister gab, wurde Finanzminister <rs type="person" ref="#mpr3443">Becke</rs> nach dem Rücktritt <rs type="person" ref="#mpr3441">Wüllerstorffs</rs> einfach mit der Leitung des <rs type="org" ref="#mpr3392">Ministeriums für Handel und Volkswirtschaft</rs> betraut<note type="footnote" n="4">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Handschreiben an <rs type="person" ref="  #mpr3443">Becke</rs> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-20">20. 4. 1867</date>, </hi>
                        <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670421">
                           <hi rend="smallcaps">
                                        <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=1867421">Wiener Zeitung v. <date when="1867-04-21">21. 4. 1867</date>
                                        </tei:ref>.</hi>
                        </ref>
                     </note>. Auch die Agenden dieses <rs type="org" ref="#mpr3392">Ministeriums</rs> waren umfassender als die bloße Administration in den Teilen des <rs type="place" ref="#mpr7106">Reiches</rs>, man denke an Handels- und andere internationale Verträge.</p>
                  <p xml:id="p_26">Der gemischte Charakter des <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrates</rs> in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> von Februar bis Dezember 1867 ist auch aus den behandelten Gegenständen zu sehen. Dass einige Sitzungen geradezu Vorläufer des späteren <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen Ministerrates</rs> waren, wurde schon gesagt<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Es gab auch zwei ungarische Ministerratssitzungen, die wegen ihres Inhalts und der Anwesenheit nichtungarischer Minister in diese Kategorie fallen, nämlich ung. <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18670321" ana="prot0 top0">MR. v. <date when="1867-03-21"/>/</ref> (anwesend waren <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs>, <rs type="person" ref="  #mpr3441">Wüllerstorff</rs> und <rs type="person" ref="  #mpr3443">Becke</rs>), und ung. <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18670401" ana="prot0 top0">MR. v. <date when="1867-04-01"/>/</ref> (anwesend waren <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> und <rs type="person" ref="#mpr3448">Kussevich</rs>), </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>
                        <hi rend="italic">.</hi> Kab. Kanzlei, ung. MR.</note>. Darüber hinaus betrafen eine Reihe von Tagesordnungspunkten Gegenstände allgemeiner, gemeinsamer Art, die jedenfalls über <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs>, aber auch über <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> allein hinausreichten. Dazu gehörten Details zur Umsetzung des Ausgleichs, die Münzfrage, Handelsverträge, die ostasiatische Expedition, ein neuer Vertrag mit der <rs type="org" ref="#mpr3118">Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft</rs>, manche Eisenbahnfragen, der Friedensvertrag mit <rs type="place" ref="#mpr1417">Italien</rs>, die Pariser Weltausstellung, die Staatsschulden, die <rs type="org" ref="#mpr1910">Nationalbank</rs>, das Konkordat und diesbezügliche Verhandlungen mit <rs type="org" ref="#mpr1596">Rom</rs>, Armeeangelegenheiten, die Heeresergänzung, Ausfuhrverbote, panslawistische Umtriebe, die Choleraepidemie in <rs type="place" ref="#mpr1929">Montenegro</rs>, die Frage der Aufhebung des Wuchergesetzes, die Durchfuhr von Gewehren nach <rs type="place" ref="#mpr1478">Serbien</rs> usw. Derartige Themen waren von der <rs type="org" ref="#mpr9080">bisherigen Regierung</rs> in ihrer Funktion als <rs type="org" ref="#mpr9313">Gesamt- oder Reichsregierung</rs> abgehandelt und entschieden worden. Ab 1868, nach Beendigung der Übergangsphase, wurden solche Gegenstände je nach ihrem Inhalt entweder im <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen Ministerrat</rs> abgehandelt, oder sie mussten in beiden Landesministerien, dem <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen</rs> und dem <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen</rs>, besprochen werden, dann konnte ein Interessenausgleich herbeigeführt werden.</p>
                  <p xml:id="p_27">Ungefähr ein Drittel aller Verhandlungsgegenstände in den Wiener Ministerratsprotokollen zwischen Februar und Dezember 1867 sind einem solchen weiteren Wirkungskreis zuzuordnen, gehörten also zur Funktion einer <rs type="org" ref="#mpr9313">Reichregierung</rs>.</p>
                  <p xml:id="p_28">In zehn Sitzungen kamen kroatische Angelegenheiten zur Sprache. Von den 15 diesbezüglichen Tagesordnungspunkten sind immerhin sieben in Abschrift auf uns gekommen. Zwei Mal war der kroatische Hofkanzler <rs type="person" ref="#mpr3448">Baron Kussevich</rs> anwesend<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic">
                           <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670306-P-0009.xml">MR. v. <date when="1867-03-06"/>/</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670408-P-0018.xml">MR. v. <date when="1867-04-08"/>/</ref>.</hi>
                     </note>. Es ging um die Auswirkungen des Ausgleichs auf <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs>, um die Person des Banus, um die Einberufung des <rs type="org" ref="#mpr8782">kroatisch-slawonischen Landtages</rs>, um Eisenbahnfragen und um wenige sonstige Fragen. Dass <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs> zu den <rs type="org" ref="#mpr1398">Ländern der ungarischen Krone</rs> gehörte und letztlich nicht mehr Angelegenheit <rs type="place" ref="#mpr1494">Wiens</rs>, sondern <rs type="place" ref="#mpr8050">Budapests</rs> war, das geht aus einer kurzen Protokollpassage vom 29. März 1867 klar hervor<note type="footnote" n="2">
                        <hi rend="italic">
                           <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670329-P-0016.xml">MR. v. <date when="1867-03-29">
                                            <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-29">29. 3. 1867</date>
                                        </date>/III</ref>.</hi>
                     </note>. Das letzte Mal kam <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs>
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670831-P-0045.xml">am 31. August</ref> vor. Es ging um eine verwaltungstechnische Frage mit politischem Hintergrund, nämlich ob Kundmachungen des <rs type="org" ref="#mpr3407">Kultusministeriums</rs> betreffend <rs type="place" ref="#mpr1714">Fiume</rs> an die <rs type="org" ref="#mpr8821">kroatische Hofkanzlei</rs> zu richten seien. Das Protokoll ist nicht erhalten.</p>
                  <p xml:id="p_29">Alle anderen Gegenstände, also die überwiegende Mehrheit von rund zwei Dritteln, bezogen sich nur auf <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs>. Es handelte sich zum Teil um Verwaltungsfragen in Bezug auf eine Stadt oder auf ein Kronland, um Personalangelegenheiten, um Eisenbahnen usw., also um administrative Gegenstände aller Art, wie sie auch bisher von der Regierung zu bearbeiten gewesen waren. Sie war ja nie nur <rs type="org" ref="#mpr9313">Reichsregierung</rs> gewesen, sondern hatte selbstverständlich auch die Funktion einer obersten kaiserlichen Exekutive für jedes einzelne Kronland oder für Gruppen von Kronländern gehabt, anders gesagt, auch lokale Angelegenheiten konnten oder mussten Gegenstand der Beratung in der Regierung werden. Ihren Entscheidungen lagen dabei natürlich allgemeine Prinzipien zugrunde. Das Oktoberdiplom hatte in dieser Hinsicht zwar bereits die Trennung zwischen den <rs type="place" ref="#mpr1690">Kroatien</rs> zu den <rs type="org" ref="#mpr1398">ungarischen</rs> und den <rs type="place" ref="#mpr1435">nichtungarischen Kronländern</rs> eingeführt, doch saßen die zuständigen Hofkanzler bzw. der Staatsminister noch im selben Gremium, dem einzigen und einheitlichen <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs>. Durch die Bildung des <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministeriums</rs> traten die nur <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> und <rs type="place" ref="#mpr9372">Fiume</rs> betreffenden Gegenstände aus dem Wirkungskreis des <rs type="org" ref="#mpr3214">Wiener Ministerrates</rs>. Die anderen verblieben ihm.</p>
                  <p xml:id="p_30">Die untergeordneten Verwaltungsgegenstände machen aber nur einen Teil aus, die größere Zahl der Tagesordnungspunkte betraf die durch den Ausgleich herbeigeführte neue Situation für <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> als solches, d. h. für alle <rs type="place" ref="#mpr1435">nicht zur ungarischen Krone gehörenden Länder</rs>. Dazu gehörten die Debatten, wie mit den cisleithanischen Landtagen umzugehen sei und wie sich die <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> dem <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> gegenüber verhalten solle. Dazu gehörten die zahlreichen Gesetzesentwürfe, unabhängig davon, ob sie von der <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> oder vom <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> kamen, überhaupt die ganze Verfassungsfrage und die Annahme des Ausgleichs in <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs>. In allen diesen Fragen ist in der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung Beust</rs> eine Vorläuferin der <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> gegenüber verhalten solle. Dazu gehörten die zahlreichen Gesetzesentwürfe, unabhängig davon, ob sie von der <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Landesregierung</rs> zu sehen.</p>
               </div>
               <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_2.c">
                  <head type="chapter">
                     <title type="desc">
                        <hi rend="bold">c) Kaiserliche oder parlamentarische Regierung?</hi>
                     </title>
                  </head>
                  <p xml:id="p_32">In diesen zuletzt genannten, <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> betreffenden Angelegenheiten bestand nicht notwendigerweise Übereinstimmung der Interessen zwischen der <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> und dem <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs>. Ein gravierender Unterschied zu <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> bestand ja darin, dass das <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarische Ministerium</rs> parlamentarisch war, d. h. das Vertrauen des <rs type="org" ref="#mpr7938">Landtages</rs>/<rs type="org" ref="#mpr7735">Reichstages</rs>
                     <note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic">So wie das ungarische Wort ország mit Land, Reich oder Staat übersetzt werden kann, so kann országgyűlés mit Landtag, Reichstag, Parlament wiedergegeben werden.</hi>
                     </note> besaß, während die <rs type="org" ref="#mpr3214">Wiener Regierung</rs> eine rein kaiserliche war. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> bemühte sich um die Bildung einer <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Regierung</rs>, die das Vertrauen der Mehrheit des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> besaß, doch lehnten es die meisten Clubs ab, vorschnell die <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> zu unterstützen. Erst mit der Verabschiedung der Dezemberverfassung und des Ausgleichsgesetzes bildete sich eine Regierungsmehrheit. Das neue <rs type="org" ref="#mpr3699">Ministerium Auersperg</rs> hatte dann das Vertrauen der Mehrheit des <rs type="org" ref="#mpr2248">
                                <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>es</rs>. Es war, nicht de jure aber de facto, eine weitgehend parlamentarische Regierung. Diese Qualifikation ist bekanntlich vielen späteren <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Regierungen</rs> abhandengekommen.</p>
                  <p xml:id="p_33">Die Versuche <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs>, eine <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> für <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> zu bilden, ja sie durch Mitglieder aus dem <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> quasi zu parlamentarisieren, sind aus seinen Denkschriften vom 11. Juni und vom 31. August 1867 ersichtlich<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Die Denkschrift v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-11">11. 6. 1867</date>, </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>., Administrative Registratur, F 4, Karton 399; <hi rend="italic" xml:space="preserve">zit. bei </hi>
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Komjáthy, </hi>Einleitung <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Gmr. VII, </hi>32−35; <hi rend="italic" xml:space="preserve">die Denkschrift v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-08-31">31. 8. 1867</date>, </hi>
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Hhsta., </hi>Kab. Kanzlei, Geheimakten, Karton 17 a, <hi rend="italic" xml:space="preserve">ist auszugsweise gedruckt bei </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Redlich</hi>, Staats- und Reichsproblem 2, 654−657.</note>. Schon am 11. Juni unterschied er zwischen dem künftigen <rs type="org" ref="#mpr6996">Reichsministerium</rs> und den Regierungen der beiden Länder, die nach dem Ausgleich ihr Amt antreten sollten. (Die <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarische</rs> hatte ihr Amt schon angetreten). Den <rs type="org" ref="#mpr3214">Wiener Ministerrat</rs> nannte er einen gemischten, weil bis zum Abschluss des österreichischen Teiles des Ausgleiches auch die österreichischen, d. i. die cisleithanischen Minister in ihm verbleiben, ja gelegentlich auch Mitglieder der <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Regierung</rs> beigezogen werden müssten. Um die Lage, in der sich der <rs type="org" ref="#mpr3214">Wiener Ministerrat</rs> befand, nach außen darzustellen, schlug <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> vor, dass er in seiner Funktion als Vorsitzender des <rs type="org" ref="#mpr6996">Reichsministeriums</rs> (d. h. des zukünftigen <rs type="org" ref="#mpr6996">gemeinsamen Ministeriums</rs>) zum Reichskanzler ernannt werde. Für seinen als vorübergehend betrachteten Wirkungskreis als Vorsitzender des <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Ministeriums</rs> sollte ein Stellvertreter ernannt werden. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> folgte diesen Vorschlägen mit dem Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> vom 23. Juni 1867. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> wurde Reichkanzler. Zugleich hatte er das <rs type="org" ref="#mpr3401">Präsidium des Ministerrates</rs> „bis zu dem Zeitpunkte, wo die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen den Ländern <rs type="place" ref="#mpr1398">Meiner ungarischen Krone</rs> und <rs type="place" ref="#mpr1435">Meinen übrigen Ländern</rs> endgültig geregelt sein werden“ fortzuführen, wurde aber ermächtigt, für diese Funktion einen Stellvertreter vorzuschlagen<note type="footnote" n="2">
                        <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670630">
                           <hi rend="smallcaps">
                                        <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=1867630">Wiener Zeitung v. <date when="1867-06-30">30. 6. 1867</date>
                                        </tei:ref>.</hi>
                        </ref>
                     </note>. Vier Tage später wurde dem Leiter des <rs type="org" ref="#mpr3404">Ministeriums des Innern</rs>, Graf <rs type="person" ref="#mpr3438">Taaffe</rs>, die Stellvertretung im <rs type="org" ref="#mpr3401">Präsidium des Ministerrates</rs> übertragen<note type="footnote" n="3">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr3438">Taaffe</rs> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-27">27. 6. 1867</date>, </hi>ebd.</note>. Es war im Handschreiben nicht ausgesprochen, aber im Kontext des Ganzen klar, dass mit <rs type="org" ref="#mpr3401">Präsidium des Ministerrates</rs> bzw. dessen Stellvertretung die Funktion der <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> als <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanische Regierung</rs> gemeint war. Was im Handschreiben vom 23. Juni noch nicht ausgesprochen war, wurde beim nächsten Schritt ausdrücklich formuliert. Im Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> vom 24. Dezember 1867 hieß es, es sei jetzt „der in meinem Handschreiben vom 23. Juni d. J. bereits in Aussicht gestellte Zeitpunkt eingetreten, wo Ihre Wirksamkeit als Ministerpräsident für die <rs type="place" ref="#mpr1435">im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder</rs> verfassungsgemäß aufzuhören hat. Indem Ich Sie daher von der weiteren Führung dieses <rs type="org" ref="#mpr3401">Ministerratspräsidiums</rs> enthebe […]“<note type="footnote" n="4">
                        <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18671227">
                           <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Wiener Zeitung </hi>v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-12-27">27. 12. 1867</date>.</ref>
                     </note>. Mit demselben Handschreiben wurden die Ministerien des <rs type="org" ref="#mpr2057">Äußern</rs>, des <rs type="org" ref="#mpr2054">Krieges</rs> und der <rs type="org" ref="#mpr2113">Finanzen</rs> zu Reichsministerien und deren Leiter zu Reichsministern erklärt.</p>
                  <p xml:id="p_34">Dieser Schritt und die darauffolgende Ernennung der <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Regierung</rs> waren vorbereitet worden durch die Denkschrift <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> vom 31. August 1867. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> tadelte zuerst das <rs type="org" ref="  #mpr2248">
                                <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>
                            </rs>, weil es ein parlamentarisches Ministerium verlangt habe, aber erkennen musste, dass keine Parteirichtung die erforderliche Mehrheit besaß, allein eine Verfassungsreform durchzubringen. Daher müsse die <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> von oben herab dafür sorgen, dass eine oberste Verwaltung für die <rs type="place" ref="#mpr1435">nicht zur ungarischen Krone gehörigen Länder</rs> eingesetzt werde. Er beantragte zu diesem Zweck mittelfristig die Erweiterung der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> durch namhafte Abgeordnete der Mehrheitspartei, also der deutschliberalen Verfassungspartei, aber auch nichtdeutscher Nationalitäten. Er sprach wörtlich von einem Koalitionsministerium als der besten Lösung.</p>
                  <p xml:id="p_35">Diese Sicht der Dinge wird durch eine aufschlussreiche vorangegangene Debatte im <rs type="org" ref="#mpr2248">
                                <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>
                            </rs> in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> am 18. August 1867 bestätigt<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="smallcaps">Prot. Reichsrat AH.</hi> (21. Sitzung) 424−455.</note>. Anlass war der ausführlich begründete Antrag des für die Prüfung der Finanzlage bestellten Ausschusses, das <rs type="org" ref="#mpr2248">Haus</rs> möge den <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> um die Errichtung eines vollständigen Landesministeriums für die Angelegenheiten der <rs type="place" ref="#mpr1435">im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder</rs> bitten. Diese <rs type="place" ref="#mpr1435">Länder</rs> seien gegenwärtig in einer unvorteilhaften Lage. Sie seien gegenüber <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> benachteiligt, das schon eine eigene Landesregierung habe, die seine Interessen sowohl gegenüber der <rs type="org" ref="#mpr6996">Reichsregierung</rs>, als gegenüber der <rs type="place" ref="#mpr1435">anderen Reichshälfte</rs> vertrete. Die Finanzverwaltung der <rs type="place" ref="#mpr1435">diesseitigen Länder</rs> sei aber noch mit der Reichs-Finanzverwaltung kumuliert. Es sei zu befürchten, dass die Interessen der <rs type="place" ref="#mpr1435">diesseitigen Länder</rs> nicht gebührende Beachtung finden könnten. Denn der Vollendung des Ausgleichswerkes müssten ja, wie der Berichterstatter formulierte, „die Lösung hochwichtiger, die materiellen Interessen der <rs type="place" ref="#mpr1435">diesseitigen Reichshälfte</rs> zunächst berührender finanzieller und volkswirtschaftlicher Probleme vorausgehen“. Damit waren die Verhandlungen über den Wirtschaftsausgleich angesprochen.</p>
                  <p xml:id="p_36">Die Föderalisten und die Vertreter der slawischen Bevölkerungen lehnten den Antrag ab, weil sie überhaupt die dualistische Gestaltung des Reiches ablehnten. Erst wenn die Verfassung feststehe, somit die Kompetenzaufteilung zwischen dem Reich und den Ländern, könne über die Bildung eines Ministeriums geredet werden.</p>
                  <p xml:id="p_37">Als Sprecher der deutschliberalen Verfassungsmehrheit fungierte der steirische Abgeordnete <rs type="person" ref="#mpr7098">Moriz von Kaiserfeld</rs>. Die derzeitige <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> habe eine Doppelstellung, sie vereine die Funktionen eines <rs type="org" ref="#mpr6996">Reichsministeriums</rs> mit den Funktionen eines <rs type="org" ref="#mpr3214">Landesministeriums für die diesseitigen Länder</rs>. Dies könne sich aber erst nach vollzogenem Ausgleich ändern. Das <rs type="org" ref="#mpr2248">Haus</rs> wolle den Ausgleich, aber nicht unter jeder Bedingung. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, und er meinte damit eine die Mehrheit befriedigende Verfassungsänderung, könnten Abgeordnete es verantworten, in die Regierung einzutreten. Er sei also prinzipiell für die Bildung eines eigenen parlamentarischen Landesministeriums, aber der Zeitpunkt sei noch nicht gekommen. Den Ausschussantrag befürwortete er, weil ja kein bestimmter Zeitpunkt genannt sei<note type="footnote" n="1"> Ebd. 429−433.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_38">Ministerpräsident <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> meldete sich in der Debatte zu Wort. Er begrüßte den Antrag, den er als Schritt zur Akzeptanz des Ausgleichs durch den <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> wertete. Er sagte, das Verlangen nach einem <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerium</rs>, „welches den zu <rs type="place" ref="#mpr1435">der ungarischen Krone nicht gehörigen Königreichen und Ländern</rs> ausschließlich angehöre und von dem mit der Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten zu betrauenden <rs type="org" ref="#mpr6996">Reichsministerium</rs> auszuscheiden ist“, sei ein entschiedener Fortschritt auf dem Weg der Annahme des Ausgleichs. Noch ein zweites Mal verwendete er den Ausdruck „Ausscheidung“ von Kompetenzen<note type="footnote" n="1"> Ebd. 438 f.</note>.</p>
                  <p xml:id="p_39">Es dauerte aber noch bis Ende Dezember, bis der Ausgleich in <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> beschlossen wurde. Damit war endlich der von <rs type="person" ref="#mpr7098">Kaiserfeld</rs> am 18. Juli genannte Zeitpunkt gekommen, und die von <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> am 31. August skizzierte Erweiterung der <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> konnte vorgenommen werden. Neben den Ministern der Verfassungspartei <rs type="person" ref="#mpr3557">Ignaz Edler v. Plener</rs>, <rs type="person" ref="#mpr3560">Leopold Ritter Hasner von Artha</rs>, <rs type="person" ref="#mpr3564">Karl Giskra</rs>, <rs type="person" ref="#mpr3573">Eduard Herbst</rs>, <rs type="person" ref="#mpr3444">Rudolf Brestel</rs> und <rs type="person" ref="  #mpr3595">Johann Nepomuk Berger</rs> wurde auch der Pole <rs type="person" ref="#mpr3588">Alfred Graf Potocki</rs> in die <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> berufen. Sie alle waren Reichsratsabgeordnete. Nur <rs type="person" ref="#mpr3438">Taaffe</rs>, der im Kabinett blieb, als Stellvertreter des Ministerpräsidenten und zugleich mit der Führung des <rs type="org" ref="#mpr2588">Ministeriums für Landesverteidigung und öffentliche Sicherheit</rs> betraut, war kein parlamentarischer Minister.</p>
                  <p xml:id="p_40">Diese Vorgänge bedeuteten aus der Sicht <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithaniens</rs> und der späteren österreichischen Geschichtsschreibung, dass nun endlich auch die <rs type="place" ref="#mpr1435">nicht ungarischen Länder</rs> ihre eigene Landesregierung erhielten.</p>
               </div>
               <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_2.d">
                  <head type="chapter">
                     <title type="desc">
                        <hi rend="bold">d) Das Ende der Übergangszeit</hi>
                     </title>
                  </head>
                  <p xml:id="p_42">Aus der Sicht des kaiserlichen <rs type="org" ref="#mpr6996">Reichsministeriums</rs>, dessen Leitung <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> nach dem Rücktritt <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredis</rs> übernommen hatte – und dieser Blickwinkel ist für die Einordnung der hier edierten Ministerratsprotokolle vorrangig  −, bedeutete der Schritt, dass, nachdem zuerst die Angelegenheiten <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarns</rs> und <rs type="place" ref="#mpr9372">Siebenbürgens</rs> aus seinem Wirkungskreis weggefallen waren, nun nach der Logik des Ausgleichs auch die Kompetenzen für die administrativen Angelegenheiten der übrigen Länder, also <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithaniens</rs>, aus seinem Wirkungskreis ausgeschieden wurden. Es verblieben ihm nur mehr die Kompetenzen für jene Angelegenheiten, die weder den einen noch den anderen Teil allein betrafen, sondern die <rs type="place" ref="#mpr7106">ganze Monarchie</rs>, und auch da nur für jene Angelegenheiten, die sich aus der Pragmatischen Sanktion ergaben und die in den Ausgleichgesetzen als die gemeinsamen Angelegenheiten bezeichnet wurden<note type="footnote" n="1">
                        <hi rend="italic">§ 27 der ungarischen Ausgleichsgesetzartikels</hi> XII/1867, <hi rend="smallcaps">Bernatzik</hi>, Verfassungsgesetze Nr. 119.</note>. Der alte einheitliche, für alles zuständige <rs type="org" ref="#mpr3214">österreichische Ministerrat</rs> 1848−1867 hatte sich im Übergangsjahr 1867 durch die sukzessive Abgabe von Kompetenzen an neu errichtete Gremien in den nur mehr für die neu definierten gemeinsamen Angelegenheiten zuständigen <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen Ministerrat</rs> verwandelt.</p>
               </div>
            </div>
            <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_3">
               <head type="chapter">
                  <title type="desc">
                     <hi rend="bold">Beginn der Umsetzung des Ausgleichs − Verwaltungsübergang</hi>
                  </title>
               </head>
               <p xml:id="p_44">
                  <hi style="font-size:12pt">In den ersten Wochen des Jahres 1867 gelang der Durchbruch in den Ausgleichsverhandlungen der <rs type="org" ref="#mpr7106">Regierung</rs> mit den Vertretern <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarns</rs>
                  </hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Olechowski-Hrdlicka</hi>
                     <hi style="font-size:10pt">, Die gemeinsamen Angelegenheiten 146 ff.; László</hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Péter</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">, Die Verfassungsentwicklung in Ungarn. </hi>
                     <hi rend="italic" style="font-size:10pt">In:</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Helmut</hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Rumpler – </hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">Peter </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Urbanitsch</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> (Hg.), Die Habsburgermonarchie 1848−1918, 7/1: Verfassungsrecht, Verfassungswirklichkeit, zentrale Repräsentativkörperschaften (Wien 2000) 319 f.; Éva </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Somogyi</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">, Vom Zentralismus zum Dualismus. Der Weg der deutschösterreichischen Liberalen zum Ausgleich von 1867 (Budapest 1983) 85 ff.; Otto </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt" xml:space="preserve">Urban, </hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">Die tschechische Gesellschaft 1848 bis 1918, Bd. I (= Anton Gindely Reihe zur Geschichte der Donaumonarchie und Mitteleuropas 2, Wien 1984) 315; Ivan </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Žolger</hi>
                     <hi style="font-size:10pt">, Der staatsrechtliche Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn (Leipzig 1911) 15−18.</hi>
                  </note>
                  <hi style="font-size:12pt">. In direkten Gesprächen in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> ab dem 9. Jänner konnte man sich über das Elaborat des Fünfzehner Subkomitees einigen, der eigentlichen Arbeitsgruppe des Komitees der 67 Abgeordneten, die der <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarische Landtag</rs> mit der Ausarbeitung eines Ausgleichsgesetzentwurfs beauftragt hatte. Dieses Elaborat lag schon seit dem 25. Juni 1866 vor, doch war der Landtag am 26. Juni 1866 vertagt worden und erst wieder am 19. November zusammengetreten. Ein entscheidender Schritt wurde von keiner Seite getan, das gegenseitige Misstrauen war noch groß. Auch ein Besuch des neu ernannten Ministers des Äußern <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> in <rs type="place" ref="#mpr1555">Pest</rs> am 20. Dezember 1866 blieb ohne Ergebnis. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> schlug nun direkte Verhandlungen in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> vor. Sie führten zu den „Wiener Vereinbarungen“, einer Reihe von Abänderungen und Zugeständnissen von beiden Seiten. <rs type="person" ref="#mpr9281">Ferencz Deák</rs>, der unbestrittene Führer der Mehrheitspartei, signalisierte seine Zustimmung zu den Abänderungen, und am 6. Februar stimmte ihnen die Mehrheit des 67er Komitees zu. Dies sicherte auch die Annahme durch den <rs type="org" ref="#mpr7938">Landtag</rs> selbst, wo die Deák-Partei eine ausreichende Mehrheit hatte. Damit waren, wie schon oben gesagt, die Würfel gefallen.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_45">
                  <hi style="font-size:12pt">Nun war die <rs type="org" ref="#mpr9313">Wiener Regierung</rs> am Zug. Die Ernennung des <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministeriums</rs> war der nächste Schritt. Vorher war aber die notwendige Änderung der Zuständigkeiten und überhaupt der Verwaltungsübergang zu beraten. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> hielt es für notwendig, über einige Dinge „vollkommen ins klare“ zu kommen. Dem war der schon zitierte Ministerrat vom 14. Februar 1867 gewidmet. In dieser Sitzung legte der ungarische Hofkanzler, <rs type="person" ref="#mpr8655">Georg v. Mailáth</rs>, auch das an den <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarischen Landtag</rs> zu erlassende Reskript vor, mit dem das positive Ergebnis der Verhandlungen mitgeteilt werden sollte</hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18670214" ana="prot0 top0">MR. v. <date when="1867-02-14">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-14">14. 2. 1867</date>
                                    </date>/</ref> V,</hi>
                     <hi rend="smallcaps">Gmr</hi>. I/1, Anhang Nr. 1.</note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Es brauchte noch einige Tage, bis alle erforderlichen Schriftstücke vorbereitet waren. Am 17. Februar 1867 war es so weit. An diesem Tag unterzeichnete <rs type="person" ref="#mpr10628">Franz Joseph</rs> mehrere kaiserliche bzw. königliche Schreiben, mit denen die rechtliche Umsetzung des erzielten Durchbruchs eingeleitet wurde. Sie wurden am Montag, dem 18. Februar 1867, in der „<rs type="org" ref="#mpr9375">Wiener Abendpost</rs>“, einer Beilage der „<rs type="org" ref="#mpr1861">Wiener Zeitung</rs>“, angekündigt − die „<rs type="org" ref="#mpr1861">Wiener Zeitung</rs>“ selbst erschien am Montag nicht − und tags darauf im amtlichen Teil der <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670219">„<rs type="org" ref="#mpr1861">Wiener Zeitung</rs>“ vom 19. Februar 1867 </ref>veröffentlicht. Man erkannte sofort die Tragweite der Erlässe. Die „<rs type="org" ref="#mpr7818">Neue Freie Presse</rs>“ zog einen Vergleich mit dem Aktenkonvolut des Oktoberdiploms vom 20. Oktober 1860 und fügte hinzu: „Dass sie für die Zukunft Österreichs gleich folgenschwer in die Waagschale fallen, brauchen wir nicht erst hinzuzufügen.“</hi>
                  <note type="footnote" n="4">
                     <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&amp;datum=18670220">
                        <hi rend="smallcaps">Neue Freie Presse</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-20">20. 2. 1867</date>.</ref>
                  </note>
               </p>
               <p xml:id="p_46">
                  <hi style="font-size:12pt">Das erste dieser Schreiben war ein königliches Reskript an den <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarischen Landtag</rs>. Es enthielt die Zusage, die Verfassung der <rs type="place" ref="#mpr1398">Königreiches Ungarn</rs> herzustellen und zu diesem Zweck ein verantwortliches <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarisches Ministerium</rs> zu konstituieren. Das Reskript enthielt die Mitteilung, dass in Ausführung dieses Entschlusses <rs type="person" ref="#mpr3465">Graf Julius Andrássy</rs> zum Ministerpräsidenten ernannt und beauftragt worden war, die Vorschläge in Bezug auf die Bildung des <rs type="org" ref="#mpr3011">Ministeriums</rs> zu unterbreiten. Anders als in <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> hatte der <rs type="person" ref="#mpr3465">ungarische Ministerpräsident</rs> das Recht, die Minister vorzuschlagen</hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">Die Ernennung der Minister erfolgte mit Handschreiben v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-20">20. 2. 1867</date>
                            </hi>, <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670224">
                        <hi rend="smallcaps">Wiener Zeitung</hi> v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-24">24. 2. 1867</date>.</ref>
                  </note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Ein königliches Reskript an die <rs type="org" ref="#mpr8737">ungarische Statthalterei</rs> verfügte die Einstellung der Amtstätigkeit dieser Behörde und die Übergabe der Geschäfte an das zu aktivierende verantwortliche <rs type="org" ref="#mpr3011">Ministerium</rs>. Es folgten sieben Handschreiben an ungarische und siebenbürgische Funktionäre, und zwar 1. an den bisherigen Hofkanzler, <rs type="person" ref="#mpr8655">Georg v. Mailáth</rs>, betreffend die Übergabe der Geschäfte der <rs type="org" ref="#mpr3398">ungarischen Hofkanzlei</rs> an das <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarische Ministerium</rs>; 2. an den bisherigen Leiter der <rs type="org" ref="#mpr8737">ungarischen Statthalterei</rs>, <rs type="person" ref="#mpr8736">Baron Paul Sennyey</rs>, betreffend seine Enthebung von der Leitung der <rs type="org" ref="#mpr8737">ungarischen Statthalterei</rs> und die Einstellung der Amtstätigkeit dieser Behörde; 3. und 4. an den bisherigen Leiter der <rs type="org" ref="#mpr8343">siebenbürgischen Hofkanzlei</rs>, <rs type="person" ref="#mpr9106">Franz Graf Haller</rs>, betreffend die Einstellung der Amtstätigkeit dieser Behörde und seine Enthebung von der Leitung derselben; 5. an <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs> betreffend seine Ernennung zum Ministerpräsidenten; 6. und 7. ebenfalls an <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs> mit der Mitteilung über die Einstellung der Amtstätigkeit der <rs type="org" ref="#mpr3398">ungarischen Hofkanzlei</rs> und der <rs type="org" ref="#mpr8737">ungarischen Statthalterei</rs>, sowie der Mitteilung über die Einstellung der Amtstätigkeit der <rs type="org" ref="#mpr8343">siebenbürgischen Hofkanzlei</rs>.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_47">
                  <hi style="font-size:12pt">Den Abschluss bildete ein Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs>, in dem die Konstituierung eines <rs type="org" ref="#mpr3011">ungarischen Ministeriums</rs> und die Ernennung <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs> zum ungarischen Ministerpräsidenten mitgeteilt wurde. Dieses Handschreiben an <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> enthielt auch die Aufforderung, „rücksichtlich der Abgrenzung des beiderseitigen Wirkungskreises und Abgabe der Geschäfte von den betreffenden Ministerien an die ungarischen Landesminister, nach Ernennung der Letzteren und mit Beiziehung derselben die geeigneten Anträge vorzubereiten“, natürlich „im Einvernehmen mit Meinem neuernannten <rs type="person" ref="#mpr3465">ungarischen Ministerpräsidenten</rs>“</hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="smallcaps">Hhsta</hi>., Kab. Kanzlei, CBProt. 32c/9/1867.</note>
                  <hi style="font-size:12pt">.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_48">
                  <hi style="font-size:12pt">Es ging also auch hier wieder um Kompetenzen, um den Wirkungsbereich, so wie beim <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs>, es ging um die Abgabe von Amtsgeschäften an andere Behörden. Man kann den Ausgleich von 1867 aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Selbstverständlich war er in seinem Wesen ein machtpolitischer Vorgang, das Ergebnis eines jahrelangen Tauziehens, Taktierens und Traktierens zwischen dem <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs>, seiner <rs type="org" ref="#mpr9313">Regierung</rs> und den hinter ihr stehenden gesellschaftlichen Gruppen auf der einen Seite und der ungarischen Nation auf der anderen Seite. In rechtlicher Hinsicht bedurfte der Ausgleich, um gültig zu werden, eines legistischen Kleides. Das waren vor allem die Ausgleichsgesetze, nämlich der ungarische Gesetzartikel XII/1867 vom 12. Juni 1867 und das cisleithanische Ausgleichsgesetz vom 21. Dezember 1867, Nr. 146, sowie eine Reihe anderer Gesetze. Dafür waren der <rs type="org" ref="#mpr7735">ungarische Reichstag</rs> und der <rs type="org" ref="#mpr1395">cisleithanische Reichsrat</rs> zuständig. Diese rechtliche Umsetzung nahm das ganze Jahr 1867 in Anspruch. Zugleich aber, ja sogar zeitlich der Gesetzwerdung vorausgehend, wirkte sich der Ausgleich in vielfältiger Weise auf die Verwaltung aus, er löste einen komplexen administrativen Vorgang aus. Das äußerte sich in personeller Hinsicht in der Abberufung und Ernennung von Ministern und von Verwaltungsfunktionären, in organisatorischer Hinsicht in der Auflösung und Neuerrichtung von Behörden sowie in der Änderung von Kompetenzen, also der Verminderung oder Erweiterung des Wirkungskreises vieler Behörden, des Übergangs der Zuständigkeit von einer zu einer anderen Behörde, damit verbunden die Übergabe der Geschäftsunterlagen, also der Akten. Alle diese Verfügungen waren Angelegenheit der Exekutive, also des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers bzw. Königs</rs> und seiner Regierungen. Dieser administrative Prozess wurde mit den zahlreichen Schreiben vom 17. Februar 1867 rechtlich in Gang gesetzt und öffentlich gemacht.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_49">
                  <hi style="font-size:12pt">Die Vorbereitungen waren schon im Laufen. Ihnen diente der zitierte Ministerrat vom 14. Februar 1867, an dem auch die designierten ungarischen Minister teilnahmen. Es wurde über drei Bereiche besprochen, über das <rs type="org" ref="#mpr3211">Heer</rs>, die Finanzen und den Handel samt Verkehr. In Bezug auf die <rs type="org" ref="#mpr3211">Armee</rs> legte Kriegsminister <rs type="person" ref="#mpr3442">John</rs> zwölf Punkte vor. Den ungarischen Standpunkt vertrat <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs>. In allen Punkten kam man zu einem Einverständnis</hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18670214" ana="prot0 top0">MR. v. <date when="1867-02-14">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-14">14. 2. 1867</date>
                                    </date>/</ref> I,</hi>
                     <hi rend="smallcaps">Gmr</hi>. I/1, Anhang Nr. 1.</note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Dasselbe traf auf die Finanzen zu. Diesbezüglich hatte sich Finanzminister <rs type="person" ref="  #mpr3443">Becke</rs> „mit den ungarischen Herrn“ besprochen, also wohl mit <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs> und mit dem designierten ungarischen Finanzminister, <rs type="person" ref="#mpr3447">Menyhért Lónyay</rs>, und das Ergebnis in einem sieben Punkte enthaltenden Papier vorgelegt, über das sich auch im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> „im allgemeinen Einverständnis“ ergab</hi>
                  <note type="footnote" n="4"> Ebd., Tagesordnungspunkt III.</note>
                  <hi style="font-size:12pt">. In Bezug auf Handel und Verkehr wurde nur vorläufig gesprochen. Der Handelsminister, <rs type="person" ref="#mpr3441">Bernhard Freiherr v. Wüllerstorff</rs>, „bedauerte, nicht in der Lage gewesen zu sein, mit den ungarischen Herrn sich diesfalls ins Einvernehmen setzen zu können“. <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs> anerkannte die Notwendigkeit einer Verständigung. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> ordnete an, die Angelegenheit wie jene der <rs type="org" ref="#mpr3211">Armee</rs> und der Finanzen vorzubesprechen und dann vorzulegen</hi>
                  <note type="footnote" n="6"> Ebd., Tagesordnungspunkt IV.</note>
                  <hi style="font-size:12pt">.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_50">
                  <hi style="font-size:12pt">Auch im ersten Ministerrat unter <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> Vorsitz, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670219-P-0001.xml">am 19. Februar 1867, Ministerratszahl 128</ref>, ging es gleich eingangs um das Thema der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den bestehenden und den neu zu errichtenden Behörden. Der erste Tagesordnungspunkt dieses Protokolls ist eine Rekapitulation des Protokolls vom 14. Februar, insbesondere des Punktes IV. In der Folge wurden die Gespräche zwischen <rs type="person" ref="#mpr3441">Wüllerstorff</rs> und dem inzwischen ernannten ungarischen Handelsminister, <rs type="person" ref="#mpr7046">István v. Gorove</rs>, aufgenommen. Man konnte sich aber nicht einigen. <rs type="person" ref="#mpr3441">Wüllerstorff</rs> schwebte ein viel weiterer Wirkungskreis vor, als es die Ungarn zugestehen wollten. Er dachte an ein zu gründendes Handelsamt, das de facto ein weiteres gemeinsames Ministerium gewesen wäre, und an ein ebensolches Marineministerium. Dazu waren die Ungarn nicht bereit. Im ungarischen Ministerrat wurde am 17. März und wieder am 21. März 1867, diesmal unter dem Vorsitz des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs> und im Beisein von <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> und <rs type="person" ref="  #mpr3441">Wüllerstorff</rs>, eine Liste von 16 Gegenständen erörtert</hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Ung. <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18670317" ana="prot0 top6">MR. v. <date when="1867-03-17"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-17">17. 3. 1867</date></date>/VI</ref> und ung. <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18670321" ana="prot0 top4">MR. v. <date when="1867-03-21"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-21">21. 3. 1867</date></date>/IV</ref>, </hi>
                     <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Hhsta., </hi>Kab. Kanzlei.</note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Im Ministerrat in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> am 8. April 1867 berichtete <rs type="person" ref="  #mpr3441">Wüllerstorff</rs> von diesen Verhandlungen</hi>
                  <note type="footnote" n="4">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670408-P-0018.xml">MR. v. <date when="1867-04-08">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-08">8. 4. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>.</hi>
                  </note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Er legte einen Schriftsatz über sieben Punkte vor, der im Weg der Abschriften für Prof. Redlich erhalten geblieben ist</hi>
                  <note type="footnote" n="6">
                     <hi rend="italic">Druck als Beilage zum <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670408-P-0018.xml">MR. v. <date when="1867-04-08"/>/</ref>, Nr. 18 a.</hi>
                  </note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Darin ist ein Handelsamt enthalten, auch von einem Marineministerium sprach das Papier. Bei den Eisenbahnen forderte <rs type="person" ref="#mpr3441">Wüllerstorff</rs> gemeinsame oder Reichsbahnen. In allen diesen Fragen konnte er sich nicht durchsetzen, vielmehr reichte er seinen Rücktritt ein und wurde am 18. April enthoben. Seine Agenden übernahm Finanzminister <rs type="person" ref="  #mpr3443">Becke</rs>, der einen pragmatischeren Zugang hatte, worauf die einschlägigen und notwendigen administrativen Übereinkommen zustande kamen</hi>
                  <note type="footnote" n="8">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670408-P-0018.xml">MR. v. <date when="1867-04-08"/>/</ref>, Anm. 6.</hi>
                  </note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Eine gemeinsame Gestaltung der Handels- und Verkehrsangelegenheiten, wie sie <rs type="person" ref="#mpr3441">Wüllerstorff</rs> vorschwebte, nämlich durch tatsächlich gemeinsame oder Reichsbehörden, kam nicht zustande. Die Angelegenheiten wurden im Wesentlichen durch das Zoll- und Handelsbündnis zwischen den <rs type="place" ref="#mpr1435">cisleithanischen Ländern</rs> und den <rs type="place" ref="#mpr1398">Ländern der ungarischen Krone</rs> geregelt. Es handelte sich also um so genannte paktierte Angelegenheiten, die zwar im gemeinsamen Interesse geregelt wurden, sich aber nicht aus der Pragmatischen Sanktion als gemeinsame Angelegenheiten ergaben. Es waren keine „pragmatischen“ Angelegenheiten. Zu solchen zählten eben nur Äußeres und das <rs type="org" ref="#mpr3211">Heer</rs> und die Finanzierung dieser beiden Bereiche.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_51">
                  <hi style="font-size:12pt">Wir sehen also, dass der Ausgleich zuerst auf der administrativen Ebene umgesetzt wurde. Der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> erwies sich als der Ort, wo die durch die politischen Entscheidungen notwendig gewordenen Änderungen des Wirkungskreises der Behörden zur Sprache kamen, und zwar <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> im weiten Sinn unabhängig von der staatsrechtlichen oder archivalischen Zuordnung. Sowohl der Ministerrat vom 14. Februar, den Éva Somogyi als Vorläufer des <rs type="org" ref="#mpr9350">gemeinsamen Ministerrates</rs> gewertet hat, als auch der <rs type="org" ref="#mpr3214">Wiener Ministerrat</rs> vom 19. Februar und vom 8. April</hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">Auch einige nicht erhaltene Besprechungspunkte gehören zu diesem Themenkomplex, z. B. <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670405-P-0017.xml">MR. v. <date when="1867-04-05">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-05">5. 4. 1867</date>
                                    </date>/I</ref> und III, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670426-P-0021.xml">MR. v. <date when="1867-04-26">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-26">26. 4. 1867</date>
                                    </date>/V</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670511-P-0024.xml">MR. v. <date when="1867-05-11">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-05-11">11. 5. 1867</date>
                                    </date>/XIV</ref>.</hi>
                  </note>
                  <hi style="font-size:12pt" xml:space="preserve"> und der ungarische Ministerrat vom 17. und vom 21. März behandelten dieses Thema. An ihnen nahmen mehrmals österreichische und ungarische Minister teil. Alle diese Beratungen und die schließlich getroffenen Ressortvereinbarungen gehören inhaltlich zusammen und dokumentieren den administrativen Übergang vom <rs type="place" ref="#mpr7023">Kaisertum Österreich</rs> zur <rs type="place" ref="#mpr7106">österreichisch-ungarischen Monarchie</rs>. Dieser Übergang wurde bürokratisch korrekt und sorgfältig gestaltet, ohne rechtliche Lücken und mit dem Ziel, administrative Stockungen zu vermeiden.</hi>
               </p>
            </div>
            <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_4">
               <head type="chapter">
                  <title type="desc">
                     <hi rend="bold">Hindernisse bei der Annahme des Ausgleichs in Cisleithanien</hi>
                  </title>
               </head>
               <p xml:id="p_53">Der einsame Widerstand <rs type="person" ref="  #mpr3441">Wüllerstorffs</rs> in Handels- und Verkehrsangelegenheiten konnte den Fortgang des Ausgleichs nicht aufhalten. Viel wichtiger und schwieriger war es, den <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> zur Annahme des Ausgleichs zu bewegen. Dem <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> hatte eine Landtagssession vorauszugehen, da ja die Mitglieder des <rs type="org" ref="#mpr2248">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>es des Reichsrates</rs> von den <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtagen</rs> zu wählen waren. Die cisleithanischen <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> waren noch unter <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> auf den 11. Februar 1867, der <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs>, und zwar als außerordentlicher <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs>, auf den 25. Februar einberufen worden. In der oben erwähnten dramatischen Ministerratssitzung vom 1. Februar hatte <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> beantragt, statt des außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> − und damit der Fortsetzung der Sistierung der Verfassung − einen ordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> gemäß der sonach wiederhergestellten Verfassung einzuberufen. Nur dadurch könnten die maßgebenden Kräfte der Deutschliberalen gewonnen werden. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> hatte sich für den von <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> vorgeschlagenen Weg entschieden. Wie war dieser Umschwung durchzuführen?</p>
               <p xml:id="p_54">In Bezug auf die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> bestand zunächst kein Handlungsbedarf, einzig das Zusammentreten wurde um eine Woche auf den 18. Februar verschoben. Später, als es sich zeigte, dass einige <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> der <rs type="org" ref="#mpr9313">Regierung</rs> nicht folgen wollten, sprach der Justizminister, <rs type="person" ref="#mpr9181">Emanuel Heinrich Komers Ritter v. Lindenbach</rs>, im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> ganz offen vom „Unglück“, dass die Landtagswahlen auf einer ganz anderen Basis erfolgt seien als die neue Regierungslinie. „Der frühere Staatsminister habe alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, um die Wahlen in jener Weise zustande zu bringen, wie sie mit Rücksicht auf den außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> von ihm gewünscht werden mussten. Die jetzige <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> hätte das Recht gehabt, diese <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> insgesamt wieder aufzulösen und neue Landtagswahlen vornehmen zu lassen.“<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve"><ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670301-P-0007.xml#top_MRP-3-0-01-0-18670301-P-0007_1">MR. II v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-01">1. 3. 1867</date>/I</ref>. Die Tagebücher Egbert <rs type="person" ref="#mpr6826">Belcredis</rs>, des Bruders das Staatsministers, enthalten bemerkenswerte Aussagen über die Wahlen zu den <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtagen</rs> und über die Rolle der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs>, </hi>Lothar <hi rend="smallcaps">Höbelt</hi>, Johannes <hi rend="smallcaps">Kalwoda</hi>, Jiří <hi rend="smallcaps">Malíř</hi> (Hg.), Die Tagebücher des Grafen Egbert <rs type="person" ref="#mpr6826">Belcredi</rs> 1850−1894. Nach editorischen Vorarbeiten von Antonín Okáč (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 114, Wien/Köln/Weimar 2016) 306−318.</note> Davon nahm <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> aber Abstand.</p>
               <p xml:id="p_55">Handlungsbedarf bestand jedoch in Bezug auf den <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs>. Die Einberufung des ordentlichen statt des außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs>, die nach der Ministerratssitzung vom 1. Februar beschlossen wurde, musste öffentlich mitgeteilt und begründet werden. Das war nicht ganz einfach, war doch der außerordentliche <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> in feierlicher Form durch ein kaiserliches Patent am 2. Jänner 1867 einberufen worden<note type="footnote" n="1">
                     <ref target="http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&amp;aid=rgb&amp;datum=18670004&amp;seite=00000001">
                        <hi rend="italic" xml:space="preserve">Kaiserliches Patent v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-01-02">2. 1. 1867</date>, </hi>
                        <hi rend="smallcaps">Rgbl</hi>. Nr. 1/1867.</ref>
                  </note>. Zur Kundmachung der neuen Politik in <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> legte <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> den Entwurf einer kaiserlichen Botschaft an die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> vor, die bei deren Eröffnung am 18. Februar vom <rs type="org" ref="#mpr7502">Statthalter</rs> mitzuteilen war. Dieses Schriftstück, das zwar in den Landtagsprotokollen und in der Presse vielfach abgedruckt wurde<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Z. B. </hi>
                     <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670218">
                        <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Wiener Abendpost </hi>v.<hi rend="smallcaps" xml:space="preserve"> <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-18">18. 2. 1867</date>, </hi>
                     </ref>
                     <hi rend="italic">Beilage zur</hi>
                     <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve"> Wiener Zeitung.</hi>
                  </note>, dessen Original aber leider nicht erhalten ist, verdient eine dreifache Betrachtung, formal, chronologisch und inhaltlich.</p>
               <p xml:id="p_56">a) Der Regierungserlass an die Landtage</p>
               <p xml:id="p_57">Bei der Benennung und Datierung des Schriftstücks handelt es sich um sehr detaillierte Dinge, deren folgende Erörterung vielleicht übertrieben und spitzfindig erscheinen mag. Doch handelt es sich um Tatsachen, außerdem ist das Schriftstück von hoher Bedeutung, begann doch damit die inhaltliche Umsetzung des Ausgleichs in <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> in rechtlicher und politischer Hinsicht. Am selben Tag, Montag 18. Februar 1867, wurde das königliche Reskript an den <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarischen Landtag</rs>, welches die Wiederherstellung der ungarischen Verfassung erklärte, veröffentlich, wurde die Ernennung <rs type="person" ref="#mpr3465">Andrássy</rs>s zum ungarischen Ministerpräsidenten publiziert, und wurden die <rs type="org" ref="#mpr6628">cisleithanischen Landtage</rs> eröffnet und die Regierungserklärung abgegeben, in der den „diesseitigen“ Kronländern die neue Politik verkündet und erklärt wurde. Der 18. Februar beendete also ein jahrelanges Tauziehen und eröffnete die letzte Etappe auf dem Weg zum Ausgleich.</p>
               <p xml:id="p_58">Zuerst ist auf einen formalen Aspekt hinzuweisen. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> Entwurf verwendete den Ausdruck „kaiserliche Botschaft“. Dieser Ausdruck bezeichnete die schriftliche Mitteilung des <rs type="person" ref="#mpr10628">Landesfürsten</rs> an einen <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtag</rs> bzw. des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs> an den <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs>. Eine solche Botschaft wurde von der <rs type="org" ref="#mpr9313">Regierung</rs> überbracht, im <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtag</rs> durch den <rs type="org" ref="#mpr7502">Statthalter</rs>, im <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> durch den Regierungschef oder einen Minister. Im Gegensatz zur Thronrede sprach nicht der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs>, sondern die Regierung, trotzdem wurde die Botschaft stehend angehört. Das Instrument wurde nur selten und bei wichtigen Fragen eingesetzt. In den drei Sitzungsperioden des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> von 1861−1865 gab es nur zwei kaiserliche Botschaften<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" style="font-size:10pt" xml:space="preserve">Behandlung der Finanzvorlagen, </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Prot. Reichsrat</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> AH. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1863-10-05">5. 10. 1863</date> (19. Sitzung) 304; </hi>
                     <hi rend="italic" style="font-size:10pt" xml:space="preserve">Einberufung des <rs type="org" ref="#mpr8782">kroatisch-slawonischen Landtages</rs>, </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Prot. Reichsrat</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> AH. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1865-06-08">8. 6. 1865</date> (74. Sitzung) 2175.</hi>
                  </note>. Zweifellos rechtfertigte die politische Entscheidung im Februar 1867 ein solche Botschaft, in diesem Fall an die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs>. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> genehmigte die Botschaft durch Unterzeichnung des gleichzeitig vorgelegten Resolutionsentwurfs: „Ich ermächtige Sie, die Mir vorgelegte kaiserliche Botschaft sämtlichen auf den <date when="1867-02-18">18. Februar l. J.</date> einberufenen <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtagen</rs> sowie dem <rs type="org" ref="#mpr6702">Stadtrate in Triest</rs> sogleich nach ihrem Zusammentritte durch die betreffenden Länderchefs mitteilen zu lassen.“ Als aber dann die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> zusammentraten und die Mitteilung gemacht wurde, fiel nirgendwo das Wort „kaiserliche Botschaft“, es war nur mehr von „Erlass“, „Regierungserlass“, „Regierungsvorlage“, „Eröffnungserlass“ die Rede. Es ließ sich nicht eruieren, wie es zu dieser gewiss nicht zufälligen semantischen Änderung kam. Ihr Sinn konnte aber nur darin liegen, die Mitteilung protokollarisch herabzustufen. Das kaiserliche Wort musste geschützt werden. Durfte man den <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs>, der mit feierlichem Patent den außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> einberufen hatte, wenige Wochen später veranlassen, diesen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> einfach zum ordentlichen zu erklären? Es war der Würde des kaiserlichen Wortes zweifellos angemessener, dass diese Erklärung nur von der <rs type="org" ref="#mpr9313">Regierung</rs> ausgesprochen wurde, wenn auch vom <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> dazu ermächtigt. Dadurch nahm sie die Schärfe der politischen Wende auf sich, sie übernahm die Verantwortung. Wie sehr die Minister jeweils abwogen, welches Instrument des Regierens am besten einzusetzen und wie das Ansehen des <rs type="person" ref="#mpr10628">Monarchen</rs> am besten zu schützen war, zeigt z. B. die Debatte, ob die Auflösung des <rs type="org" ref="#mpr6801">böhmischen Landtages</rs> vor oder nach der Überreichung der Adresse auszusprechen war<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670226-P-0005.xml">MR. v. <date when="1867-02-26"/>/</ref>.</hi>
                  </note>, oder die Diskussion über die Verschiebung des Zusammentritts des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichrates</rs>
                  <note type="footnote" n="3">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670312-P-0013.xml">MR. v. <date when="1867-03-12">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-12">12. 3. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>.</hi>
                  </note>. Es mutet wie die Ausnahme an, welche die Regel bestätigt, dass als einziges das liberale <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfb&amp;datum=18670219">„<rs type="org" ref="#mpr7813">Neue Fremden-Blatt</rs>“ im Leitartikel am 19. Februar</ref> den Ausdruck „kaiserliche Botschaft“ verwendete, entgegen der klaren Aussage aller Landtagsprotokolle.</p>
               <p xml:id="p_59">Neben der Benennung ist auch die Datierung dieses Schriftstücks bemerkenswert. Es wurde im „<rs type="org" ref="#mpr9376">Wiener Abendblatt</rs>“ vom 18. Februar, in den Zeitungen, in den Landtagsprotokollen und sogar in der Thronrede am 22. Mai mit 4. Februar datiert. Signiert war es von den Ministern <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs>, <rs type="person" ref="#mpr9181">Komers</rs>, <rs type="person" ref="#mpr3441">Wüllerstorff</rs> und <rs type="person" ref="#mpr3442">John</rs>, nicht aber von <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs>. Der 4. Februar war aber nur das Datum des Ministervortrags an den <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs>. Das Datum eines Vortrags ist in der Regel das Datum der Unterschrift des Ministers und kann vom Datum der Einreichung in der Kabinettskanzlei abweichen. Am 4. Februar hatte <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> seinen Rücktritt schon eingereicht, dieser war aber noch nicht angenommen, und <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> trug noch nicht den Titel „Präsident des Ministerrates“. Beides erfolgte erst am 7. Februar<note type="footnote" n="1">
                     <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670208">
                        <hi rend="smallcaps">
                                    <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=186728">Wiener Zeitung v. <date when="1867-02-08">8. 2. 1867</date>
                                    </tei:ref>.</hi>
                     </ref>
                  </note>. Erst tags zuvor, am 6. Februar, waren, wie oben gesagt, die Abänderungen des 15er Elaborates in <rs type="place" ref="#mpr1555">Pest</rs> angenommen worden, erst damit waren die Würfel tatsächlich gefallen. Diese Entscheidung musste abgewartet werden.</p>
               <p xml:id="p_60">Der Vortragsextrakt in der Kabinettskanzlei, KZ. 617/1867, ist überschrieben mit: „Vortrag des Präsidenten des Ministerrates ddt<hi rend="superscript" xml:space="preserve">o </hi>4. Februar 1867, Nr. 27/M. K., womit der Entwurf der kaiserlichen Botschaft an die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs>, wornach es von der Einberufung des außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> abzukommen hat und dagegen der verfassungsmäßige <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> im Sinne des Ah. Patentes vom 26. Februar 1861 einzuberufen ist […] zur Ah. Genehmigung unterbreitet wird.“ Dieser Vortrag wurde − jedenfalls offiziell bzw. aktenkundig − erst am 11. Februar vorgelegt und noch am selben Tag mit dem im vorigen Absatz zitierten Wortlaut resolviert<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Das Datum der Vorlage geht sowohl aus dem Vermerk auf dem Vortragsextrakt der <rs type="org" ref="#mpr8422">Kabinettskanzlei</rs> </hi>Präsent[tatum]. 11. Februar, <hi rend="italic" xml:space="preserve">als auch aus dem Protokollbuch hervor, wo die Eintragung unter der Kabinettszahl 617 erfolgte; diese Zahl kann nicht am 4. 2., sondern erst am 11. 2. vergeben worden sein, wie aus dem Datum der vorausgehenden Nummern hervorgeht. Über eine allfällige informelle Vorlage durch <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> direkt an den <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> schon vor dem 11. 2. kann naturgemäß nichts gesagt werden. </hi>
                  </note>. Es fällt auf, dass am 4. Februar noch <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> Vorsitzender des <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrates</rs> war und <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> erst am 7. Februar zum Präsidenten des <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrates</rs> ernannt wurde. War der „4. Februar“ das Datum des Entwurfs des Schriftstückes, war er ein Schreibfehler, wurde der Vortrag vordatiert? Der Kabinettskanzleiakt enthält dazu – schon an sich ein seltener Vorgang − eine Klarstellung in Form eine Aktennotiz, die aber durch eine seltsame, wenig glaubwürdige Begründung auffällt: „Dieser laut des beigehefteten Ah. paraphierten Resolutionsentwurfes mit Ah. Entschließung vom 11. Februar 1867 resolvierte und laut der hieramtlichen Zustellungsbücher noch am selben Tage expedierte Vortrag des Ministerpräsidiums ist daselbst in Verstoß geraten. Bei Publizierung dieser Ah. Entschließung im <ref target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18670218">Abendblatte der <rs type="org" ref="#mpr1861">Wiener Zeitung</rs> vom 18. Februar l. J.</ref> wurde das Datum derselben statt mit 11. mit <hi rend="underline">4. Februar</hi> angegeben, und erscheint dieses unrichtige Datum auch in der Ah. Thronrede vom 22. Mai l. J. zitiert. Zu einer Berichtigung jenes Datums ist dermal kein genügender Grund vorhanden, und dürfte diese Bemerkung zur Klarstellung des Sachverhaltes genügen. Über h. Auftrag Pachner <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-05-27">27. 5. 1867</date>.“ Der Datierungsirrtum war in der Folge von keiner weiteren Bedeutung, doch muss man sich fragen: Kann ein so wichtiger Vortrag in Verstoß geraten, d. h. verloren gehen? Wurde er vielleicht nach der Publikation am 18. Februar absichtlich verlegt, um den Irrtum nicht mehr vollständig aufklären zu können? Die liberale „<rs type="org" ref="#mpr7818">Neue Freie Presse</rs>“ vom 19. Februar hat jedenfalls das – wie wir wissen falsche − Datum kommentiert. Sie stellte fest, dass der Erlass beim Patent vom 2. Jänner anknüpfe, dasselbe zunächst verteidige, um dann die neue Politik zu begründen. Dies sei verständlich, und man dürfe nicht übersehen, „dass dieselben Minister, welche das Januar-Patent kontrasigniert, nun auch den Februar-Erlass gezeichnet haben – den Grafen <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> allein ausgenommen. Der Umstand aber, dass der Erlass das Datum schon des 4. Februar trägt, während das kaiserliche Handschreiben, das dem Grafen <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> die Entlassung bewilligt, vom 7. Februar datiert, ist von Bedeutung, denn die beiden Daten zeigen an, dass uns nun in dem Erlasse der authentische Bericht über den politischen Sinn des Ministerwechsels vorliegt. Die in diesem Erlasse enthaltenen Beschlüsse sind es, vor denen Graf <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> sich zurückzog. Seine Kollegen, die dies nicht taten, mussten aber doch als seine Genossen bis dahin jetzt auch den Drang fühlen, das Januar-Patent noch zu rechtfertigen […].“ Zu dieser Interpretation der „<rs type="org" ref="#mpr7818">Neuen Freien Presse</rs>“ ist zu sagen, dass, auch wenn der Erlass mit dem richtigen Datum 11. Februar publiziert worden wäre, alle Welt gewusst hätte, warum <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> zurückgetreten war. Durch das frühe Datum konnte aber der Eindruck entstehen, dass sich <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> erst zurückgezogen hatte, nachdem die Beschlüsse gefasst waren. Damit tat man ihm Unrecht. <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> hatte schon früher dem <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> erklärt, dass er den Weg <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> nicht mitgehen könne und dass er sein Amt zur Verfügung stellen würde, wenn der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> für <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> entscheide<note type="footnote" n="4">
                     <hi rend="smallcaps">Redlich</hi>, Staats- und Reichsproblem 2, 556.</note>, und <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredis</rs> Rücktrittsgesuch trägt das Datum vom 1. Februar.</p>
               <p xml:id="p_61">Nun zum Inhalt des Regierungserlasses vom irrtümlich 4., richtig <date when="1867-02-11">11. Februar 1867</date>. Er sprach ganz offen von den Widersprüchen zwischen dem ungarischen und dem gesamtösterreichischen Verfassungsrecht und von der schon lange dauernden Verfassungskrise. Sowohl die Sistierung der Verfassung 1865 als auch die Einberufung des außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> am 2. Jänner 1867 hätten nur den Zweck gehabt, diese Verfassungsfrage zu lösen. Die Lage sei seit dem <date when="1867-01-02">2. Jänner</date> verändert, weil die Verhandlungen mit den <rs type="place" ref="#mpr1368">Ländern der ungarischen Krone</rs> erfolgreich waren. Es gebe jetzt Anträge, die geeignet seien, die Machtstellung der Gesamtmonarchie zu wahren, und deren Annahme im <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarischen Landtag</rs> sicher erwartet werde. Dadurch seien alle bisherigen Schritte überholt. Deshalb habe der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> verordnet, „dass von der Einberufung eines außerordentlichen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> abzukommen sei“ und stattdessen der verfassungsmäßige <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> zusammentrete. Ihm würden die mit Rücksicht auf den Ausgleich notwendigen Verfassungsänderungen zur Annahme vorgelegt werden.</p>
               <p xml:id="p_62">Hinter dieser glatt wirkenden Formulierung verbarg sich der schwache Punkt. Dem <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> sollte nicht der Ausgleich vorgelegt werden, sondern nur die sich daraus für <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> ergebenen Verfassungsänderungen. Der Ausgleich selbst wurde den <rs type="place" ref="#mpr1435">cisleithanischen Kronländern</rs> als ein Fait accompli vorgelegt. Die notwendigen Änderungen im Grundgesetz über die Reichsvertretung aber sollten nicht oktroyiert werden, sondern verfassungsmäßig zustande kommen. Das hatte seinen Preis. So wie die Krone <rs type="place" ref="#mpr1398">Ungarn</rs> gegenüber durch Zugeständnisse einen Preis bezahlen musste, um deren Zustimmung zur Lösung des Verfassungsproblems zu erlangen, so musste sie auch den Deutschliberalen in <rs type="place" ref="#mpr1435">Cisleithanien</rs> als der entscheidenden Gruppe Zugeständnisse machen. Der Regierungserlass nannte sofort den Preis, den die Krone zu zahlen bereit war, nämlich die Bereitschaft, über die konstitutionelle Fortbildung zu verhandeln und entsprechende Gesetze vorzulegen. Konkret wurden u. a. Gesetze über die Ministerverantwortlichkeit und über den Notverordnungsparagraphen angekündigt, zwei zentrale Forderungen der Deutschliberalen. Der Regierungserlass schloss mit der Aufforderung an die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs>, sofort die Mitglieder in den <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> zu entsenden.</p>
               <p xml:id="p_63">b) Widerstand einiger Landtage</p>
               <p xml:id="p_64">Schon bald zeigte sich die erste Hürde für die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs>. Viele föderalistische Abgeordnete der Landtage von <rs type="org" ref="#mpr6830">Tirol</rs>, <rs type="org" ref="#mpr6801">Böhmen</rs>, <rs type="org" ref="#mpr6984">Mähren</rs>, <rs type="org" ref="#mpr7095">Galizien</rs> und <rs type="org" ref="#mpr7281">Krain</rs> beharrten auf dem vom <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> gegebenen Versprechen, „die Verhandlungsresultate“ – also den Ausgleich selbst − vorzulegen und vor der Schlussfassung den „gleichgewichtigen Ausspruch“ der <rs type="place" ref="#mpr1435">nichtungarischen Kronländer</rs> zu hören<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Kaiserliches Manifest v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1865-09-20">20. 9. 1865</date>, </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Bernatzik</hi>, Verfassungsgesetze Nr. 106.</note>. Dies wollten sie schon in den <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtagen</rs> aussprechen. Wollte <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> auf dem Weg zum Ausgleich weiterkommen, musste er diesen Widerstand rasch und energisch brechen. Damit kommen wir zu den Ministerratsprotokollen des vorliegenden Bandes. Der <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670219-P-0001.xml#top_MRP-3-0-01-0-18670219-P-0001_2">zweite Tagesordnungspunkt des ersten Ministerrates</ref> unter dem Vorsitz <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> am 19. Februar handelte davon. Die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> war durch die Presse und durch die <rs type="org" ref="#mpr7502">Statthalter</rs> über die Stimmung unter den Abgeordneten informiert. Der <rs type="person" ref="#mpr3437">Ministerpräsident</rs> konnte an diesem Tag zwar positiv berichten, dass sich die Landtage von <rs type="org" ref="#mpr6801">Böhmen</rs>, <rs type="org" ref="#mpr6984">Mähren</rs>, <rs type="org" ref="#mpr7095">Galizien</rs> und <rs type="org" ref="#mpr7281">Krain</rs> nun doch, wie es schien, an den Wahlen zum verfassungsmäßigen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> beteiligen dürften, doch könne es sein, dass sie die Wahl an Bedingungen und Voraussetzungen knüpfen würden. Dies sei mit der Februarverfassung unvereinbar. § 15 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung verbot den Abgeordneten die Annahme von Instruktionen. Daher müsste ein solcher <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtag</rs> aufgelöst und neu gewählt werden. Es ging <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> aber nicht um die genaue Beachtung der Februarverfassung, sondern darum, die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> zu warnen, dass die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> keinen Widerstand gegen den Ausgleich dulden würde. Es war für <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> und die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> entscheidend, die von slawischer und föderalistischer Seite geäußerte Meinung zurückzuweisen, dass der nun einberufene verfassungsmäßige <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> zur Annahme des Ausgleichs gar nicht kompetent sei, weil es ja nur der engere <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> der <rs type="place" ref="#mpr1435">cisleithanischen Kronländer</rs> sei, nicht aber der Gesamtreichsrat des Oktoberdiploms. Die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> musste solche Ansichten schon im Vorfeld der <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> bekämpfen. Der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> ermächtigte daher <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs>, die <rs type="org" ref="#mpr7502">Statthalter</rs> in geeigneter Weise zu instruieren.</p>
               <p xml:id="p_65">Hinter all dem verbarg sich die grundsätzliche Frage, die auch zwischen <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredi</rs> und <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> gestanden hatte, ob der Ausgleich als ein nur die Ungarn und die Deutschen zufriedenstellender oder doch auch die Slawen berücksichtigender Vorgang sein und bleiben solle. Dieser Konflikt war durch die Entlassung <rs type="person" ref="#mpr9078">Belcredis</rs> und die Berufung <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> nicht ausgeräumt. Am <date when="1867-02-15">15. Februar</date> hatte in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> eine als „Slawenkongress“ bezeichnete Versammlung slawischer und föderalistischer Abgeordneter stattgefunden, um die einzuschlagende Vorgangsweise zu besprechen<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670221-P-0003.xml">MR. v. <date when="1867-02-21"/>/</ref>, Anm. 21.</hi>
                  </note>. Dieser slawisch-föderalistische Widerstand sollte durch ein hartes Vorgehen gegen renitente <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> im Keim erstickt werden. Für die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> war stets nur der <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> ein ernst zu nehmender Gegner, nicht jedoch die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs>. Sie konnten durch verschiedene Maßnahmen, gegebenenfalls durch die Auflösung und Einleitung von Neuwahlen botmäßig gehalten werden.</p>
               <p xml:id="p_66">Im Ministerrat vom <date when="1867-02-21">21. Februar</date> kam <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> wieder auf dieses Thema zu sprechen<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670221-P-0003.xml">MR. v. <date when="1867-02-21">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-21">21. 2. 1867</date>
                                    </date>/III</ref>.</hi>
                  </note>. Man beschloss, schon die Diskussion einer Adresse vor der Wahl der Abgeordneten als Auflösungsgrund zu betrachten. Die Warnungen der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> zeigten nur teilweise Wirkung. Der <rs type="org" ref="#mpr6801">böhmische Landtag</rs> ließ es sich nicht nehmen, eine Adresse an den <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> zu beschließen. Folgerichtig beantragte <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> im Ministerrat am 26. Februar unter dem Vorsitz des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs> die Auflösung des <rs type="org" ref="#mpr6801">Landtages</rs>, die nach eingehender Diskussion beschlossen wurde<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670226-P-0005.xml">MR. v. <date when="1867-02-26"/>/</ref>.</hi>
                  </note>. Die energische Aktion <rs type="person" ref="#mpr3437">Beusts</rs> fand ihren Höhepunkt am 1. März. Nun ging es um nicht weniger als um vier weitere Landtage, jene von <rs type="org" ref="#mpr6984">Mähren</rs>, <rs type="org" ref="#mpr7281">Krain</rs>, <rs type="org" ref="#mpr7095">Galizien</rs> und <rs type="org" ref="#mpr6830">Tirol</rs>. In zwei Ministerratssitzungen, einer vorbereitenden<note type="footnote" n="3">
                     <hi rend="italic">MR. II v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-01">1. 3. 1867</date>/I.</hi>
                  </note> und einer unter dem Vorsitz des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs>
                  <note type="footnote" n="4">
                     <hi rend="italic">MR. I v. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-01">1. 3. 1867</date>/I.</hi>
                  </note>, wurde eingehend über die Auflösung und Neuwahl dieser Landtage diskutiert. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> beantragte, alle vier aufzulösen. Es war der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> selbst, der für <rs type="org" ref="#mpr7095">Galizien</rs> und für <rs type="org" ref="#mpr6830">Tirol</rs> sprach und für <rs type="org" ref="#mpr7095">Galizien</rs> eher aus praktischen, für <rs type="org" ref="#mpr6830">Tirol</rs> eher aus Gründen der Sympathie von der Auflösung absehen wollte. Man einigte sich darauf, vorerst nur die Landtage von <rs type="org" ref="#mpr6984">Mähren</rs> und von <rs type="org" ref="#mpr7281">Krain</rs> aufzulösen, jenen von <rs type="org" ref="#mpr7095">Galizien</rs> und <rs type="org" ref="#mpr6830">Tirol</rs> aber eine eindeutige Warnung im Weg der <rs type="org" ref="#mpr7502">Statthalter</rs> zu erteilen.</p>
               <p xml:id="p_67">Damit war der Widerstand der <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> gebrochen. In <rs type="place" ref="#mpr2828">Böhmen</rs>, <rs type="place" ref="#mpr1439">Mähren</rs> und <rs type="place" ref="#mpr1955">Krain</rs> kam es zu Neuwahlen<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Ebd. Anm. 8; </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Olechowski-Hrdlicka</hi>, Die gemeinsamen Angelegenheiten 166−171; <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Urban, </hi>Die tschechische Gesellschaft 1, 319 f.</note>. Deswegen musste die für <date when="1867-03-18">18. März</date> vorgesehene Einberufung des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> verschoben werden. Die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> hatte aber die erste Runde für sich entschieden. Alle <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> wählten ihre Abgeordneten in den <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs>.</p>
            </div>
            <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_5">
               <head type="chapter">
                  <title type="desc">
                     <hi rend="bold" style="font-size:11pt">Im Reichsrat:</hi>
                     <hi rend="bold">Gesetzgebung und Verfassungsänderung in Cisleithanien</hi>
                  </title>
               </head>
               <p xml:id="p_69">Die Aufgabe des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> sollte es sein, die erforderlichen Änderungen der Verfassung, nämlich des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861, zu beschließen und damit auch den Ausgleich der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> mit den Ungarn anzunehmen.</p>
               <p xml:id="p_70">
                  <hi style="font-size:12pt">Das war die zweite Hürde für die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs>. Es war nicht zu erwarten, dass der <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> sofort und ohne weiteres zustimmen und sich mit einigen Verbesserungen des Grundgesetzes zufrieden geben würde. Mit dem Zusammentreten des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> am <date when="1867-05-20">20. Mai</date> und der feierlichen Eröffnung durch die Thronrede am <date when="1867-05-22">22. Mai 1867</date> begann ein monatelanges Tauziehen zwischen der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> und der Mehrheit des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs>, an dessen Ende dann doch die Zustimmung zum Ausgleich, aber auch jene Gesetze standen, die zusammengefasst als Dezemberverfassung von 1867 bezeichnet werden</hi>
                  <note type="footnote" n="2">
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Barbara</hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Haider</hi>
                     <hi style="font-size:10pt">, Die Protokolle des Verfassungsausschusses des Reichsrates vom Jahre 1867 (= Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. Zweite Abteilung. Diplomataria et Acta 88, Wien 1997); Jonathan</hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Kwan</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">, Liberalism and the Habsburg Monarchy, 1861−1895 (Basingstoke 2013); </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Olechowski-Hrdlicka</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">, Die gemeinsamen Angelegenheiten 171−179; </hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Somogyi</hi>
                     <hi style="font-size:10pt">, Vom Zentralismus zum Dualismus; Gerald</hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt" xml:space="preserve"> Stourzh</hi>
                     <hi style="font-size:10pt" xml:space="preserve">, Die österreichische Dezemberverfassung von 1867. </hi>
                     <hi rend="italic" style="font-size:10pt">In:</hi>
                     <hi rend="smallcaps" style="font-size:10pt">Ders</hi>
                     <hi style="font-size:10pt">., Wege zur Grundrechtsdemokratie. Studien zur Begriffs- und Institutionengeschichte des liberalen Verfassungsstaates (= Studien zu Politik und Verwaltung 29, Wien 1989).</hi>
                  </note>
                  <hi style="font-size:12pt">. Erst damit war der Ausgleich volle Wirklichkeit und die Verfassungskrise diesseits und jenseits der Leitha bereinigt.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_71">
                  <hi style="font-size:12pt">Das von Mai bis Dezember dauernde Tauziehen wurde auch zum zentralen Thema im <rs type="org" ref="#mpr3214">Wiener Ministerrat</rs> dieser Monate.</hi>
               </p>
               <p xml:id="p_72">Über die notwendigen Gesetzesvorlagen sprach man im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> erstmals am <date when="1867-03-11">11. März</date> und am <date when="1867-03-12">12. März</date>
                  <note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670311-P-0012.xml">MR. v. <date when="1867-03-11">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-11">11. 3. 1867</date>
                                    </date>/I</ref> (Protokoll nicht erhalten); <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670312-P-0013.xml">MR. v. <date when="1867-03-12">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-12">12. 3. 1867</date>
                                    </date>/III</ref>.</hi>
                  </note>. Am 29. März sagte <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs>, die Vorlagen seien nun zur Beratung reif<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670329-P-0016.xml">MR. v. <date when="1867-03-29">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-29">29. 3. 1867</date>
                                    </date>/VI</ref>.</hi>
                  </note>, aber erst am <date when="1867-04-16">16. April</date> begann der Ministerrat wirklich mit der genauen, paragraphenweisen Besprechung. Es handelte sich um vier Gesetzentwürfe.</p>
               <p xml:id="p_73">Der erste Gesetzentwurf, das „Gesetz, wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861 abgeändert wird“, war notwendig, weil das Gesetz von 1861 die Tätigkeit und die Kompetenzen des Gesamtreichsrates regelte, den es gemäß dem Ausgleich nicht mehr gab. Seine Kompetenzen gingen, soweit es die gemeinsamen Angelegenheiten betraf, auf die sogenannten Delegationen über, zwei unabhängig nebeneinander stehende parlamentarische Körper, deren Abgeordnete von den Parlamenten der beiden Teile des Reiches, dem <rs type="org" ref="#mpr7938">ungarischen Landtag</rs>/<rs type="org" ref="#mpr7735">Reichstag</rs> und dem <rs type="org" ref="#mpr1395">cisleithanischen Reichsrat</rs> gewählt werden sollten. Die anderen Kompetenzen des alten Gesamtreichsrates gingen auf die beiden Parlamente direkt über. Dies musste durch eine Gesetzesänderung geregelt werden. Darüber hinaus waren nur einige wenige Paragraphen zu ändern. Die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> einigte sich am <date when="1867-04-16">16. April</date> darauf, nur das unbedingt Nötige zu ändern. Alle sonstigen vielleicht nützlichen oder wünschenswerten Änderungen des Gesetzes von 1861 sollten unterbleiben<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670416-P-0019.xml">MR. v. <date when="1867-04-16">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-16">16. 4. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>.</hi>
                  </note>. Über dieses Gesetz sprach man im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> noch zweimal<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670423-P-0020.xml">MR. v. <date when="1867-04-23">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-23">23. 4. 1867</date>
                                    </date>/I</ref> (Protokoll nicht erhalten), <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670430-P-0022.xml">MR. v. <date when="1867-04-30">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-30">30. 4. 1867</date>
                                    </date>/I</ref> a (Protokoll nicht erhalten).</hi>
                  </note>. Am 17. Juni wurde es im <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> eingebracht<note type="footnote" n="3">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve"> Beschluss zur Einbringung MR. v. 15. und <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-16">16. 6. 1867</date>/I; Einbringung im Reichsrat </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Prot. Reichsrat</hi> AH. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-17">17. 6. 1867</date> (9. Sitzung) 183. </note>. Dort wurde es dem <rs type="org" ref="#mpr3309">Verfassungsausschuss</rs> zugewiesen, der aber nicht den Regierungsentwurf beriet, sondern das ganze Gesetz vom 26. Februar 1861 umarbeitete<note type="footnote" n="4">
                     <hi rend="italic">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670416-P-0019.xml">MR. v. <date when="1867-04-16"/>/</ref>, Anm. 6.</hi>
                  </note>. Im Herbst 1867 stand das Gesetz noch mehrmals auf der Tagesordnung des Ministerrates, z. T. gemeinsam mit den anderen Staatsgrundgesetzen. Leider sind diese Protokolle nicht erhalten<note type="footnote" n="5">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18671001-P-0050.xml">MR. v. <date when="1867-10-01">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-10-01">1. 10. 1867</date>
                                    </date>/I</ref> und II, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18671013-P-0053.xml">MR. v. <date when="1867-10-13">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-10-13">13. 10. 1867</date>
                                    </date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18671110" ana="prot2 top1">MR. II v. <date when="1867-11-10">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-11-10">10. 11. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18671125-P-0061.xml">MR. v. <date when="1867-11-25">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-11-25">25. 11. 1867</date>
                                    </date>/III</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18671213-P-0064.xml">MR. v. <date when="1867-12-13">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-12-13">13. 12. 1867</date>
                                    </date>/VI</ref> (Protokolle nicht erhalten).</hi>
                  </note>. Die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> akzeptierte jedenfalls das aus den Verhandlungen des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> hervorgegangene Gesetz<note type="footnote" n="6">
                     <hi rend="smallcaps">Rgbl.</hi> Nr. 141/1867; <hi rend="smallcaps">Bernatzik</hi>, Verfassungsgesetze Nr. 133. <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zu den unterschiedlichen Bezeichnungen </hi>Gesetz, Grundgesetz, Staatsgrundgesetz <hi rend="italic" xml:space="preserve">siehe </hi>ebd. 390, Anm. 1.</note>.</p>
               <p xml:id="p_74">Der nächste Gesetzentwurf betraf das Notverordnungsrecht. Schon im Regierungserlass vom 4. bzw. 11. Februar an die <rs type="org" ref="#mpr6628">Landtage</rs> war die „Modifizierung des § 13 des Februarpatentes“ (sic!) versprochen worden, gemeint war der § 13 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1861. Dieser Paragraph, der der <rs type="org" ref="#mpr3214">Regierung</rs> allzu große Macht gab, über das <rs type="org" ref="#mpr1395">Parlament</rs> hinweg zu regieren, war den Liberalen schon lange ein Dorn im Auge<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Siehe zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650322-P-0554.xml#top_5_9_554_1">MR. v. <date when="1865-03-22"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1865-03-22">22. 3. 1865</date></date>/I</ref>, </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Ömr</hi>. V/9: Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, 9. Dezember 1864 – 11. Juli 1865, bearbeitet und eingeleitet von Stefan Malfèr (Wien 1997) Nr. 554.</note>. Am 23. und am 30. April beriet der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> den Entwurf<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670423-P-0020.xml">MR. v. <date when="1867-04-23">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-23">23. 4. 1867</date>
                                    </date>/II</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670430-P-0022.xml">MR. v. <date when="1867-04-30">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-30">30. 4. 1867</date>
                                    </date>/I</ref> b (Protokolle nicht erhalten).</hi>
                  </note>, am 17. Juni wurde es im <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> eingebracht<note type="footnote" n="3">
                     <hi rend="smallcaps">Prot. Reichsrat</hi> AH. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-17">17. 6. 1867</date> (9. Sitzung) 183.</note>. Es wurde dem <rs type="org" ref="#mpr3309">Verfassungsausschuss</rs> zugewiesen. Wie wichtig den Abgeordneten diese Gesetzesänderung war, zeigt der Umstand, dass das Gesetz, nach eingehender Debatte und wesentlich verändert<note type="footnote" n="4">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zu den Debatten im Ausschuss und im Plenum siehe </hi>
                     <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Haider, </hi>Verfassungsausschuss <hi rend="italic" xml:space="preserve">Haider, Protokolle des </hi>87−94.</note>, als erstes Gesetz des neuen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> verabschiedet wurde. Die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> akzeptierte die von den Abgeordneten vorgenommene Verschärfung. Im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> wurde darüber nicht gesprochen. Das Gesetz trat schon am 16. Juli in Kraft trat<note type="footnote" n="5">
                     <hi rend="smallcaps">Rgbl.</hi> Nr. 98/1867.</note>. Der nur aus drei Absätzen bestehende Gesetzestext wurde dann in das Staatsgrundgesetz über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 als § 14 aufgenommen<note type="footnote" n="6">
                     <ref target="http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&amp;aid=rgb&amp;datum=18670004&amp;seite=00000389">
                        <hi rend="smallcaps">Rgbl.</hi> Nr. 141/1867</ref>; <hi rend="italic" xml:space="preserve">dazu </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Bernatzik</hi>, Verfassungsgesetze Nr. 126. </note>.</p>
               <p xml:id="p_75">Genauso wichtig war den Liberalen die Regelung der Ministerverantwortlichkeit, ebenfalls ein altes Anliegen<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Siehe </hi>Stefan<hi rend="smallcaps" xml:space="preserve"> Malfèr, </hi>Einleitung <hi rend="smallcaps">Ömr.</hi> V/3: Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, 5. November 1861 – 6. Mai 1862, bearbeitet von Stefan Malfèr (Wien 1985) XLI ff.; <hi rend="italic" xml:space="preserve">zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-08-0-18640922-P-0492.xml#top_5_8_492_2">MR. v. <date when="1864-09-22"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1864-09-22">22. 9. 1864</date></date>/II</ref>, </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Ömr</hi>. V/8: Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, 25. Mai 1864 – 26. November 1864, bearbeitet und eingeleitet von Stefan Malfèr (Wien 1994) Nr. 492.</note>. Auch darüber war in der Regierungserklärung an die <rs type="org" ref="#mpr9282">Landtage</rs> ein Gesetz versprochen worden. Im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> erwähnte <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> das Gesetz am 12. März<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670312-P-0013.xml">MR. v. <date when="1867-03-12">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-12">12. 3. 1867</date>
                                    </date>/III</ref>.</hi>
                  </note>, und am 23. April begann die Detailberatung. Sie zog sich, zuletzt unter Beteiligung des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs>, bis zum 16. Juni hin, einen Tag vor der Einbringung im <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> am 17. Juni<note type="footnote" n="3">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve"><ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670423-P-0020.xml">MR. v. <date when="1867-04-23"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-23">23. 4. 1867</date></date>/III</ref> (Protokoll nicht erhalten), <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670430-P-0022.xml">MR. v. <date when="1867-04-30"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-30">30. 4. 1867</date></date>/I</ref> c (Protokoll nicht erhalten), MR. v. 15. und <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-16">16. 6. 1867</date>/VI und <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670616-P-0031.xml">MR. v. <date when="1867-06-16"><date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-16">16. 6. 1867</date></date>/I</ref>; Einbringung im Reichsrat </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Prot. Reichsrat</hi> AH. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-17">17. 6. 1867</date> (9. Sitzung) 183.</note>. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> lehnte vor allem ab, dass der im Fall einer Ministeranklage zu berufende eigene Strafgerichtshof auch auf die Versetzung des angeklagten Ministers in den Ruhestand erkennen könne: „Die Versetzung in den Ruhestand könne unter keinen Umständen als eine durch ein Gericht zu verhängende Strafe eines Beamten angesehen werden.“ Ein Minister war also in seinen Augen ein Beamter. Die Versetzung in den Ruhestand mit Ruhegenuss war nicht nur Teil der Regierungsgewalt des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs>, sondern hatte immer noch einen gnadenhaften Charakter<note type="footnote" n="4"> Karl <hi rend="smallcaps">Megner</hi>, Beamte. Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Aspekte des k. k. Beamtentums (= Studien zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie 21, Wien 1985) 143.</note>. Der Passus wurde aus dem Entwurf entfernt. Das <rs type="org" ref="#mpr2248">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>
                        </rs> wies auch diesen Entwurf dem Verfassungsausschuss zu. Das Gesetz wurde sehr rasch beschlossen, wobei es stark verändert wurde<note type="footnote" n="5">
                     <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Haider, </hi>Verfassungsausschuss <hi rend="italic" xml:space="preserve">Haider, Protokolle des </hi>98−103.</note>. Der Regierungsentwurf hatte 15 Paragraphen, das endgültige Gesetz 31. Am 25. Juli wurde es sanktioniert<note type="footnote" n="6">
                     <hi rend="smallcaps">Rgbl</hi>. Nr. 101/1867; <hi rend="smallcaps">Bernatzik</hi>, Verfassungsgesetze Nr. 127.</note>. Das Gesetz stand nach der Einbringung im <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> noch zweimal auf der Tagesordnung des <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrates</rs>
                  <note type="footnote" n="7">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670708-P-0035.xml">MR. v. <date when="1867-07-08">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-07-08">8. 7. 1867</date>
                                    </date>/VI</ref> (Protokoll nicht erhalten) und <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670727-P-0039.xml">MR. v. <date when="1867-07-27">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-07-27">27. 7. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>.</hi>
                  </note>. Zuletzt deponierte der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> nach bereits erfolgter Sanktion eine Interpretation. Er bedauerte die zu allgemein gehaltene Textierung des § 1 und hielt fest, dass sich das Gesetz nur auf solche Angelegenheiten beziehen könne, die in der Kompetenz des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> lagen, also keinesfalls auf die gemeinsamen Angelegenheiten. Die Verantwortlichkeit der zukünftigen gemeinsamen Minister wurde im Rahmen des nächsten Gesetzes diskutiert, des Gesetzes über den Reichssenat bzw. über die Delegationen.</p>
               <p xml:id="p_76">Dieser Entwurf wurde im Ministerrat am 3. Mai besprochen<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670503-P-0023.xml">MR. v. <date when="1867-05-03">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-05-03">3. 5. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>.</hi>
                  </note>. Die Überschrift lautete „Gesetz über den Reichssenat“. <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> wies darauf hin, dass die Ungarn den Ausdruck „Reichssenat“ ablehnten und auf dem im Elaborat der 67er Kommission verwendeten Begriff „Delegationen“ beharrten. Der Ausdruck „Reichssenat“ suggerierte einen gemeinsamen Staat, was die Ungarn ablehnten. Das Wort „Delegationen“ vermied eine staatsrechtliche Definition, es beschrieb vielmehr eine Funktion, nämlich die Entsendung von Abgeordneten. Man einigte sich auf die Beibehaltung der Benennung „Reichssenat“ und dass „man es versuche, dahin zu wirken, dass dieselbe auch von ungarischer Seite angenommen werde“. Dies trat aber nicht ein, und in den abschließenden Beratungen im Ministerrat am 15. und 16. Juni<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">MR. v. 15. und <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-16">16. 6. 1867</date>/VI und <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670616-P-0031.xml">MR. v. <date when="1867-06-16">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-16">16. 6. 1867</date>
                                    </date>/II</ref>.</hi>
                  </note> war nur mehr vom „Gesetzentwurf über die Delegationen“ und vom „Delegationsgesetz“ die Rede. Der Entwurf vom 3. Mai wurde als „ursprünglicher Entwurf über den Reichssenat“ bezeichnet. Inhaltlich diskutierte der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> über die Frage der Gesetzgebungskompetenz dieser zukünftigen parlamentarischen Körperschaft, über den Wahlmodus, über die Aufteilung der zu wählenden Delegierten auf die Kronländer und über die Verantwortlichkeit der gemeinsamen Minister. Am 17. Juni wurde er im <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> eingebracht<note type="footnote" n="3">
                     <hi rend="smallcaps">Prot. Reichsrat</hi> AH. <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-17">17. 6. 1867</date> (9. Sitzung) 183.</note>, dort dem <rs type="org" ref="#mpr3309">Verfassungsausschuss</rs> zugewiesen, aber erst im Herbst behandelt<note type="footnote" n="4">
                     <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Haider, </hi>Verfassungsausschuss <hi rend="italic" xml:space="preserve">Haider, Protokolle des </hi>138−145.</note>. Am 28. und 29. Oktober beriet der Verfassungsausschuss den vom Subkomitee dieses Ausschusses vorbereiteten Entwurf<note type="footnote" n="5">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zum Subkomitee siehe </hi>ebd. 55 <hi rend="italic" xml:space="preserve">und </hi>68.</note>. Das Subkomitee hatte seinen Entwurf auch der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> mitgeteilt. Im <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18671028-P-0056.xml#top_MRP-3-0-01-0-18671028-P-0056_1">Ministerrat am 28. Oktober</ref> wurden die Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage diskutiert. Dieses Protokoll ist das einzige erhaltene Protokoll aus der abschließenden Periode, Herbst und Winter 1867, zu den Gesetzen über die Verfassungsreform und den Ausgleich. Gegen die vom Subkomitee eingefügte Aufzählung der Kompetenzen der Delegationen wurde nichts eingewendet, da sie sich genau an die Bestimmungen des ungarischen Ausgleichs-Gesetzartikels XII/1867 hielt. Dagegen wurde die vom Subkomitee zu Ungunsten des <rs type="org" ref="#mpr6895">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/sph.htm">Herrenhaus</tei:ref>es</rs> veränderte Aufteilung der Abgeordneten abgelehnt. Das Subkomitee wollte dem <rs type="org" ref="#mpr6895">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/sph.htm">Herrenhaus</tei:ref>
                        </rs> nur 15 von 60 Abgeordneten zubilligen, die <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> beharrte auf dem Verhältnis 20 zu 40 und setzte sich damit auch durch.</p>
               <p xml:id="p_77">Diese vier Gesetze legte <rs type="person" ref="#mpr3437">Beust</rs> am 17. Juni 1867 dem <rs type="org" ref="#mpr2248">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>
                        </rs> vor. Damit war es aber nicht getan. Die Abgeordneten der Verfassungspartei wollten als Gegenleistung für die Zustimmung zum Ausgleich mehr als nur die Änderung des § 13 und die Ministerverantwortlichkeit. Am 21. Juni wählte das <rs type="org" ref="#mpr2248">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>
                        </rs> einen <rs type="org" ref="#mpr3309">Verfassungsausschuss</rs>, dieser wiederum wählte aus seiner Mitte ein Subkomitee mit dem ausdrücklichen Auftrag, anlässlich des Regierungsentwurfs über die Abänderung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung „die Revision der Verfassung überhaupt […] vorzuberaten“<note type="footnote" n="1"> Ebd. 173.</note>. Damit war die Entstehung jener Gesetze des Jahres 1867, die nicht aus Regierungsvorlagen, sondern aus der Initiative des <rs type="org" ref="#mpr2248">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>es</rs> erwuchsen, in die Wege geleitet. Dazu zählten: das Gesetz über die Ministerpensionen; das Gesetz über die Behandlung umfangreicher Gesetze; das Vereinsgesetz; das Gesetz über das Versammlungsrecht; das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, das Staatsgrundgesetz über das <rs type="org" ref="#mpr6889">Reichsgericht</rs>; das Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt; das Staatsgrundgesetz über die Regierungs- und Vollzugsgewalt und das Gesetz über die gleichzeitige Publikation der Staatsgrundgesetze. Ebenfalls aus der Initiative des <rs type="org" ref="#mpr2248">
                            <tei:ref xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Abgeordnetenhaus</tei:ref>es</rs> ging das Gesetz über die Wahl der Ausgleichsdeputation hervor. Diese Abordnung des <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> verhandelte mit einer gleichen Deputation des <rs type="org" ref="#mpr7735">ungarischen Reichstages</rs> die wirtschaftlichen Bestimmungen des Ausgleichs<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18670419" ana="prot0 top1">MR. v. <date when="1867-04-19">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-19">19. 4. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>, Anm. 5.</hi>
                  </note>. Aus diesen Verhandlungen gingen hervor: das Gesetz über die Staatsschuld, das Quotengesetz über die Aufteilung der Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten und das Zoll- und Handelsbündnis.</p>
               <p xml:id="p_78">Die meisten dieser Gesetze finden sich auf der Tagesordnung des <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrates</rs> wieder, direkt oder indirekt, z. B. anlässlich einer Interpellation. Leider sind die diesbezüglichen Protokolle nicht erhalten. Josef Redlich erbat offenbar keine weiteren Abschriften, bald darauf ist der gesamte Bestand des Jahres 1867 dem Brand zum Opfer gefallen. Wir können also aus dieser Quelle nichts erfahren über die Ansichten der Regierungsmitglieder und des <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaisers</rs>. Um jedoch die intensive Interaktion zwischen <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> und <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrat</rs> über diesen ganzen Komplex von Gesetzen sichtbar zu machen, sei im Folgenden eine tabellarische Übersicht gegeben, wann im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> zwischen Februar und Dezember 1867 über welches Gesetz gesprochen wurde, beginnend mit der jeweiligen ersten Erwähnung. Die erhaltenen Tagesordnungspunkte sind in Normalschrift gesetzt, die nicht erhaltenen kursiv.</p>
               <p xml:id="p_79">Unter diesen Gesetzen befinden sich alle, die zusammengenommen den Ausgleich rechtlich umsetzten, einschließlich der Revision der Verfassung. Da dieselbe für die Deutschliberalen die Voraussetzung für die Zustimmung zum Ausgleich war, können die beiden politischen Vorgänge − Annahme des Ausgleichs und Verfassungsreform − zwar einzeln dargestellt, aber nicht getrennt gesehen werden. Die Deutschliberalen haben keineswegs alle ihre Ziele erreicht, aber immerhin sehr viel angesichts des Umstandes, dass der Ausgleich selbst ein unumstößliches Faktum war und das Druckmittel der Ablehnung gar nicht wirklich zur Verfügung stand<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Zur Beurteilung des Erfolgs der Liberalen in Presse, Memoiren und Historiographie siehe </hi>
                     <hi rend="smallcaps">Haider</hi>, Verfassungsausschuss 147−157.</note>. Der <rs type="person" ref="#mpr10628">Kaiser</rs> und seine <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs> haben ihr Ziel – die Lösung der Verfassungskrise als Voraussetzung für die Erhaltung der Machtstellung der Monarchie und der Stellung des Hauses Habsburg – erreicht, sie mussten aber einen deutlich höheren Preis zahlen, als ursprünglich gedacht. Am <date when="1867-12-21">21. Dezember 1867</date> wurden die Staatsgrundgesetze und das cisleithanische Delegations- oder Ausgleichsgesetz sanktioniert − die „Dezemberverfassung“ −, am <date when="1867-12-24">24. Dezember</date> die Gesetze über den Wirtschaftsausgleich. </p>
               <p xml:id="p_80">Den Schlussakt des Ganzen bildete dann, nachdem das Gesetzgebungswerk vollbracht war, die eingangs dargestellte Änderung der <rs type="org" ref="#mpr9282">Regierung</rs>. Das bestehende <rs type="org" ref="#mpr9282">Ministerium</rs> in <rs type="place" ref="#mpr1494">Wien</rs> spielte als Gremium in diesen Tagen keine Rolle mehr. Die letzte Sitzung fand am <date when="1867-12-15">15. Dezember</date> statt. <date when="1867-12-24">Am 24. Dezember</date> erfolgte die Bestellung der gemeinsamen Minister, am <date when="1867-12-30">30. Dezember</date> die Ernennung des <rs type="org" ref="#mpr3214">cisleithanischen Ministeriums</rs>. Damit war der „<rs type="org" ref="#mpr3214">gemischte Ministerrat</rs>“<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic">Siehe <ref target="#fn23">Anm. 23.</ref>
                     </hi>
                  </note> entflochten, seine „Doppelstellung“<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">Siehe <ref target="#fn24">Anm. 24.</ref>
                     </hi>
                  </note> war beendet.</p>
            </div>
            <div type="document" xml:id="MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml_6">
               <head type="chapter">
                  <title type="desc">
                     <hi rend="bold">Andere Themen im Ministerrat</hi>
                  </title>
               </head>
               <p xml:id="p_82">Zwischen Februar und Dezember 1867 behandelte der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> neben den großen auch viele kleinere politische und administrative Themen<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic">
                        <ref target="#p_26">Siehe oben</ref>
                        <!-- Seite XXX [bei Anm. 31]-->.</hi>
                  </note>. Leider sind die einschlägigen Protokolle und Protokollteile nicht erhalten geblieben. Für Josef Redlich wurden nur ausgewählte Protokolle, und selbst diese nicht vollständig abgeschrieben, sondern nur sein Thema betreffende Protokolle und Protokollteile. Nur vereinzelt wurden dabei, wohl eher irrtümlich und zufällig, andere Tagesordnungspunkte abgeschrieben<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670221-P-0003.xml">MR. v. <date when="1867-02-21">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-02-21">21. 2. 1867</date>
                                    </date>/II</ref> und III, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670329-P-0016.xml">MR. v. <date when="1867-03-29">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-03-29">29. 3. 1867</date>
                                    </date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670408-P-0018.xml">MR. v. <date when="1867-04-08">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-04-08">8. 4. 1867</date>
                                    </date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670616-P-0031.xml">MR. v. <date when="1867-06-16">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-06-16">16. 6. 1867</date>
                                    </date>/III</ref>.</hi>
                  </note>.</p>
               <p xml:id="p_83">Ergebnislos blieb die Suche nach Abschriften im Bestand des <rs type="org" ref="#mpr7072">Staatsrates</rs>
                  <note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="smallcaps" xml:space="preserve">Hhsta., </hi>Kabinettskanzlei, Jüngerer Staatsrat.</note>. In den 1850er und frühen 1860er Jahren wurden fallweise einzelne Tagesordnungspunkte aus den Ministerratsprotokollen abgeschrieben und als Beilage dem betreffenden Akt des ständigen <rs type="org" ref="#mpr1395">Reichsrates</rs> (1851−1861) bzw. seines Nachfolgers, des <rs type="org" ref="#mpr7072">Staatsrates</rs> (1861−1868) beigelegt. Davon kam man mehr und mehr ab, zumal ja seit 1861 der Präsident des <rs type="org" ref="#mpr7072">Staatsrates</rs> den Rang eines Ministers hatte und an den Ministerratssitzungen, wenn auch ohne Stimmrecht, teilnahm<note type="footnote" n="2">
                     <hi rend="smallcaps">Rgbl.</hi> Nr. 22/1861.</note>. In den Staatratsakten 1867 findet sich keine einzige solche Abschrift. Auch die Akten selbst enthalten keine Hinweise auf den <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs>. Jeder Staatsratsakt begann mit der Zusammenfassung des ihm zur Begutachtung zugewiesenen Ministervortrags. Wenn sich der Minister auf eine Abstimmung im <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> berief, konnte der entsprechende Passus in diese Zusammenfassung Eingang finden. Dies war in den 1850er Jahren wiederholt der Fall. In den Staatsratsakten des Jahres 1867 konnte nur einmal ein sehr kurzer Hinweis gefunden werden<note type="footnote" n="3">
                     <hi rend="italic">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-3-0-01-0-18670806-P-0042.xml">MR. v. <date when="1867-08-06">
                                        <date xmlns:p="https://id.acdh.oeaw.ac.at/patternmatcher" when="1867-08-06">6. 8. 1867</date>
                                    </date>/I</ref>.</hi>
                  </note>.</p>
               <p xml:id="p_84">Wir wissen also nicht, was der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> zur Choleraepidemie in <rs type="place" ref="#mpr1929">Montenegro</rs>, zur Ostasienexpedition, zur Aufhebung des Pulvermonopols, zur Linderung des Notstands in <rs type="place" ref="#mpr2606">Galizien</rs> usw. im Jahr 1867 gedacht und verfügt hat. Es kann nur gesagt werden, dass und wann sich der <rs type="org" ref="#mpr3214">Ministerrat</rs> in diesem Jahr mit den Themen beschäftigt hat, weil die Sitzungen und ihre Tagesordnung aus dem Protokollbuch der <rs type="org" ref="#mpr8422">Kabinettskanzlei</rs> bekannt sind<note type="footnote" n="1">
                     <hi rend="italic" xml:space="preserve">Vgl. </hi>
                     <ref target="MRP-3-0-01-0-00000000-edition.xml">Zur Edition, Abschnitt <orig>Ergänzungen</orig>
                     </ref>.</note>. Lücken in der archivalischen Überlieferung sind in der Geschichtsschreibung allgegenwärtig. So bedauerlich sie sind, die themenbezogene Forschung nimmt den Umstand einfach zur Kenntnis und macht sich auf die Suche nach anderen Quellen und anderen Wegen der Erkenntnis.</p>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>