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Auf die Frage des ersten Verhandlungspunktes, der Errichtung einer Aluminium¬
fabrik kamen noch die gemeinsamen Ministerkonferenzen vom 6--15. September
1917, 15. Februar und 24. August 1918 zurück. Der Beschluß der gemeinsamen Mini¬
sterkonferenz vom 24. Februar 1917, wonach die Heeresverwaltung vor jeder bedeuten¬
deren Investition die Zustimmungen der beiden Regierungen einzuholen hat, wurde
zu einer Quelle ständiger Konflikte. (S. dazu die Einleitung.) Über die Investitionen
militärischen Charakters, zu denen auch die nur in dieser Konferenz zur Sprache
gekommene Einrichtung einer Flugzeugfabrik gehörte, siehe den Kommentar zum Pro¬
tokoll vom 24. Februar 1917.
Protokoll des zu Wien am 2. und 5. Juli 1917 abgehaltenen Ministerratesfür gemein¬
same Angelegenheiten, unter dem Vorsitze des k.u.k. gemeinsamen Finanzministers
Baron Buriän.
K.Z. 38. - G.M.K.P.Z. 539.
Gegenwärtige: Der k.u.k. Kriegsminister G.d.I. von Stöger-Steiner,
der kgl. ung. Handelsminister Graf S e r e n y i, der kgl. ung. Fina.n7.minist.er
Dr. G r a t z , der Leiter des k.k. Handelsministeriums Dr. M a t a j a , der Leiter
des k.k. Finanzministeriums Dr. Freiherr von Wimmer, der Stellvertreter des
Chefs des k.u.k. Kriegsministeriums, Marienesektion, K. A. Rodler, der k.u.k.
General-Quartiermeister GM. von Kaltenborn in Vertretung des Armee¬
oberkommandos, der Staatssekretär im kgl. ung. Handelsministerium Dr. Baron
L e r s.
Schriftführer: Generalkonsul von Joannovics.
Gegenstand: Investitionen der Heeresverwaltung auf industriellem Gebiete;
Geschützbestellungsprogramm für das erste Halbjahr 1918; Ausgestaltung des
Flugwesens; Behandlung der auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes in Anspruch
genommenen Grundstücke.
Dem Ministerrate wurden die Chefs der beteiligten Abteilungen des k.u.k.
Kriegsministeriums und die Referenten des Armee-Oberkommandos zuge¬
zogen.
In Verhinderung des k.u.k. Ministers des Äussernübernimmt der k.u.k. ge¬
meinsame Finanzminister den Vorsitz und eröffnet die Sitzung am
2. Juli um 10 Uhr vormittags.
1. Errichtung einer Tonerde - und Aluminiumfabrik
Als erster Gegenstand wird die Errichtung einer Tonerde- und Aluminium¬
fabrik zur Diskussion gestellt. Der diesbezügliche Antrag der Heeresverwaltung
ist in der Note des k.u.k. Kriegsministers an die beiden Ministerpräsidenten vom
7. April 1917, Abteilung 7, Nr. 21.162/M.G. Res. 1917, eingehend motiviert, sei¬
tens der beiden Regierungen aber abgelehnt worden.
Über Ersuchen des Vorsitzenden betont der k.u.k. Kriegsminister
neuerdings die dringende Notwendigkeit der Errichtung der in Rede stehenden
Fabrik mit Rücksicht auf den gesteigerten Bedarf an Aluminium zur Munitions¬
erzeugung als Ersatz für das nicht mehr in genügender Menge zu beschaffende
Kupfer.
525
<pb/> Auf die Ausführungen der zitierten Note des k.u.k. Kriegsministeriums be¬
zugnehmend, bemerkt der kgl. ung. Finanzminister, dass von den darin
angeführten Gründen dermalen bloss diejenigen, welchen eine militärische Bedeu¬
tung zukomme, in Erörterung zu ziehen wären. Diesbezüglich könne er nicht
umhin, dem Bedenken Ausdruck zu gehen, dass die Errichtung der Fabrik inner¬
halb der Zeit der wahrscheinlichen Dauer des Krieges nicht zu erwarten sei. Es
könne also schwerlich angenommen werden, dass die Erzeugnisse der Fabrik noch
im Kriege Verwendung finden werden. Ferner sei die Offerte des Konsortiums
durchaus nicht geeignet, als Grundlage für die neue Unternehmung zu dienen. Sie
enthalte für die Heeresverwaltung und die beiden Finanzverwaltungen durchaus
unannehmbare Bedingungen: Der vom Konsortium angebotene Übernahmspreis
von 22 V2 Millionen Kronen für die Übernahme der vom Kriegsministerium zu
erbauenden Fabrik sei auf Grund der Friedenspreise berechnet worden; in dem
Preise des vom Kriegsministerium zu übernehmenden Aluminiums sei eine
Prämie von 23 1/2 Millionen Kronen enthalten (10.0001 Aluminium ä 2.5 Kronen
per kg = 35 Millionen Kronen, während der wirkliche Selbstkostenpreis bloss
11 V2 Millionen Kronen betrage, woraus sich die vom Kriegsministerium zu
zahlende Prämie von 23 ^ Millionen Kronen ergebe); auch die erst bei einer
Verzinsung von 7 1/2% beginnende Gewinnbeteiligung der Heeresverwaltung sei
ungünstig.
Wenn das Kriegsministerium vom Standpunkte der Kriegführung auf die
Errichtung der Fabrik noch immer grossen Wert lege, so könnte dies aus den ange¬
gebenen Gründen keinesfalls auf Grundlage der vorliegenden Offerte in Aussicht
genommen werden.
Andererseits sei aber auf die im Gange befindlichen, Erfolg versprechenden
Versuche der Erzeugung von Tonerde aus Alunit zu verweisen, von welchen eine
grosse Umwandlung in der Aluminiumerzeugung erwartet werden könne, da der
Preis der aus Alunit gewonnenen Tonerde sich erheblich niedriger stelle, als jener
der aus Bauxit erzeugten: die Tonne komme auf 150 Kronen gegen 260 Kronen zu
stehen. Ferner Hessen sich die Nebenprodukte der Tonerdegewinnung aus Alunit
(KaHstoffe) sehr gut verwerten. Der Preis des Endproduktes, des Aluminiums, stelle
sich bei der Verarbeitung von Bauxit auf 1100 bis 1150 Kronen die Tonne, bei Ver¬
arbeitung von Alunit dagegen nur auf 700 bis 750 Kronen.
Wenn die mit Alunit gemachten Versuche sich bewähren, so würde sich die vom
Kriegsministerium beabsichtigte Gründung gegenüber den viel billiger produzie¬
renden anderen Unternehmen gewiss nicht halten können und der kgl. ung.
Regierung wäre es in diesem Falle auch nicht mögfich, die vom Konsortium ver¬
langte Garantie zu geben, die Gründung einer anderen Aluminiumfabrik nicht zu
gestatten.
Hieraus ergebe sich vorerst die Notwendigkeit, die Beendigung der Versuche
mit Alunit abzuwarten, was einen Aufschub der Entscheidung auf längstens 6
Wochen bedeute. Von dem Ergebnisse dieser Versuche werde die Entscheidung
abhängig zu machen sein, in welcher Weise die Aluminiumfabrik zu errichten
sein werde.
Das Projekt des Kriegsministeriums sehe die Errichtung der Tonerdefabrik in
526
<pb/>Siebenbürgen, jene der Aluminiumfabrik in Dalmatien vor. Ungarischerseits könn¬
te aber auf die Errichtung der Erzeugungsstätte für das Fertigfabrikat nicht ver¬
zichtet werden. Auch auf den niedrigen Preis für das Erdgas könne nicht eingegan¬
gen werden; endlich wäre an der Beistellung der Elektroden auch die ungarische
Industrie zu beteiligen.
Der Leiter des k. k. Finanzministeriums schliesst sich den
Ausführungen des Vorredners, was die Beurteilung der Offerte des Konsortiums
betrifft, mit dem Beifügen an, dass gegenwärtig doch sicher am teuersten gebaut
werde und man daher trachten sollte, mit dem Aluminium, welches Deutschland
liefere, auszukommen. Die Offerte sei ganz unannehmbar und müsste gründlich
umgearbeitet werden.
Der Vertreter des Armeeoberkommandos erklärt, dass mit
Rücksicht auf die in der Versorgung mit Kupfer und Aluminium eingetretene
Krise seitens des Armeeoberkommandos jedenfalls auf eine rechtzeitige Inan¬
griffnahme der Sache gedrungen werden müsse. Infolge Kupfermangels können im
nächsten Monate nur mehr 2 Millionen Patronen täglich erzeugt werden. Dem
solle durch Verwendung von Eisenhülsen statt Messinghülsen abgeholfen werden,
doch begegne auch die Deckung des grossen Eisenbedarfes (21.000 Waggons
monatlich) bereits erheblichen Schwierigkeiten. Im Monate September sei die
Erzeugung von 7 Millionen Patronenhülsen aus Eisen pro Tag zwar in Aussicht
genommen, werde aber wahrscheinlich nicht erreicht werden. Daher habe man an
die Beschaffung von Aluminium aus Deutschland gedacht, doch sei auch von dieser
Seite nicht auf eine hinreichende Belieferung zu rechnen, so dass sich für das zweite
Halbjahr 1917 ein Manko von 878 Tonnen Aluminium ergebe. Die zehnte Isonzo-
schlacht habe ganz ungeheuere Vorräte verbraucht und an der russischen Front
könne man auch nicht mehr mit einer weiteren Fortdauer der Waffenruhe rechnen.
Das Armeeoberkommando bitte daher, die Aluminiumfrage je eher der Lösung
zuzuführen, weil anderesfalls eine Krisis in der Munitionserzeugung ganz unab¬
wendbar wäre.
Der Leiter des k. k. Handelsministeriums betont, dass es
sich demnach darum handle zu prüfen, auf welchem Wege am zweckmässigsten
und raschesten dem Bedürfnisse der Heeresverwaltung abgeholfen werden könne.
Da das Ergebnis der Versuche mit Alunit, wie dies bei Laboratoriumsversuchen
zumeist der Fall sei, nicht mit Sicherheit abzusehen sei, frage es sich, ob die vom
Kriegsministerium beantragte, an gegebene Verhältnisse anknüpfende Lösung nicht
doch die zweckmässigere wäre. Der wirtschaftliche Wert der Aluminiumproduktion
könne auch für die Friedenszeit nicht in Zweifel gezogen werden und umden Absatz,
des Erzeugnisses der neuen Fabrik brauche man nicht besorgt zu sein. Auch der
Preis von 3 1I2 Kronen für das Kilogramm Almninium sei gegenüber dem Frie¬
denspreise von 2 Kronen nicht übermässig hoch. Obwohl die Details der Offerte
allerdings als ungünstig bezeichnet werden müssen, werde sich im Verhandlungs¬
wege wohl eine Verbesserung erzielen lassen können.
Der Vertreter des kgl. ung. Handelsministeriums bemerkt
hiezu, dass man auch ungarischerseits bestrebt sei, den Weg zur zweckmässigsten
Lösung zu finden. Die Versuche mit Alunit seien keine blossen Laboratoriumsver-
527
<pb/>suche und es bedürfe keiner weitgehenden Experimente mehr, um sie zumAbschlüs¬
se zu bringen. Dem Projekte des Kriegsministeriums sei noch entgegenzuhalten,
ob man von Deutschland die Maschinen und sonstigen Einrichtungen rechtzeitig
erhalten werde. Die Errichtung der Fabrik in Dalmatien, einem immerhin mehr
gefährdeten Territorium als Ungarn, erscheine auch vom Standpunkte der not¬
wendigen Sicherheit des Betriebes nicht gerechtfertigt. Wenn beide Fabriken in
Ungarn errichtet würden, so wäre auch eine raschere Produktion gewährleistet.
Die Dringlichkeit sei also mit den spezifisch ungarischen Interessen sehr gut
vereinbar. Die Unannehmbarkeit der Offerte des Konsortiums sei einmütig kon¬
statiert worden; über dieses Anbot könne die ungarische Regierung gar nicht ver¬
handeln. Es wäre also zweckmässigerweise die für die Beendigung der Alunit-Ver-
suche erforderliche Zeit von 4 bis 6 Wochen auch dazu zu benützen, um das
Syndikat zu veranlassen, ein annehmbares Anbot zu machen.
Der kgl. ung. Finanzminister bemerkt hiezu noch ergänzend, dass,
wenn die Errichtung der Fabrik von der Heeresverwaltung als unbedingt not¬
wendig bezeichnet werde, er seine Stellungnahme diesen Rücksichten unter¬
ordnen und sich damit begnügen werde, nur in den Einzelheiten vom Standpunkte
seines Ressorts Stellung zu nehmen. Subjektiv sei er der Ansicht, dass die Fabrik
für die Dauer des Krieges keinen Nutzen mehr bringen werde. Dies stelle er aber
lediglich fest, damit nicht allzu grosse Hoffnungen auf diese Gründung gesetzt
werden.
Den Preis von 3.5 Kronen für das Kilogramm Aluminium habe er nicht als an
und für sich zu hoch bezeichnet, sondern im Zusammenhänge mit den anderen vom
Konsortium verlangten Begünstigungen. Der Widerspruch liege darin, dass das
Syndikat für sich Kriegspreise fordere, während es die Übernahme der Fabrik zu den
Friedenspreisen berechnet habe.
Die Versuche mit Alunit versprechen Erfolg und werden in längstens 6 Wochen
abgeschlossen sein. Nachdem es sich hiebei um ganz ausserordentlich wichtige
Interessen handle, sei es eine pflichtgemässe Vorsicht, die Beendigung dieser Ver¬
suche abzuwarten. Redner schliesse sich daher den Ausführungen des Ver¬
treters des kgl. ung. Handelsministeriums an, wonach die Verhandlungen wegen
Verbesserung der Bedingungen der Offerte des Syndikates raschestens durchge¬
führt und gleichzeitig die Versuche mit Alunit zu Ende gebracht werden sollen.
Nach Abschluss dieser Arbeiten hätte der Ministerrat über die Frage endgül¬
tig zu entscheiden.
Der Leiter des k. k. Finanzministeriums erklärt, dass hiedurch
seine Bedenken wegen der unverhältnismässigen Kosten zwar nicht beseitigt seien:
Die Versorgung mit Aluminium wäre auch ohne die Fabriksgründung möglich, da
man ja durch den Export von Bauxit Aluminium aus Deutschland erhalten werde.
Nach den Ausführungen des Armeeoberkommandos bestehe eine augenblickliche
Bedrängnis in der Munitionserzeugung, die durch den Fabriksbau wohl nicht
behoben werden könne. Trotz dieser Bedenken könne er aber die Verantwortung
für die Aufrechthaltung des bisherigen ablehnenden Standpunktes nicht überneh¬
men und sehe sich daher veranlasst, sich dem unbedingten Erfordernisse der
Heeresverwaltung zu fügen.
528
<pb/> Es ergibt sich somit Übereinstimmung dahin, dass die beiden Regierungen unter
Aufrechthaltung der geltend gemachten Einwendungen angesichts der von der
Heeresverwaltung betonten mihtärischen Gründe sich bereit erklären, der Frage
der Errichtung der Aluminiumfabrik näherzutreten, vorausgesetzt dass das
übereinstimmend als unannehmbar erkannte Offert des Syndikates einer Umarbei¬
tung unterzogen und die binnen 6 Wochen zu gewärtigende Beendigung der
Versuche mit Alunit abgewartet wird. Zur beschleunigten Durchführung dieser
Versuche werden der Heeresverwaltung die verlangten Fachleute zur Verfügung
gestellt werden. Nach Abschluss der Versuche, beziehungsweise der parallel zu
führenden Verhandlungen mit dem Syndikate wegen Verbesserung der Offertbe¬
dingungen wird die Entscheidung über den einzuschlagenden Weg einer nochmah-
gen Ministerberatung Vorbehalten.
Wegen anderweitiger Inanspruchnahme einzelner Konferenzteilnehmer schhesst
der Vorsitzende die Sitzung um 12 Uhr mittags mit dem Beifügen, dass
Tag und Stunde der Fortsetzung der Beratung vom k.u.k. Minister des Äussern
rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Die Konferenz wird am 5. Juli 1917 in Verhinderung des k.u.k. Ministers des
Äussern unter dem Vorsitze des k.u.k. gemeinsamen Finanzministers fortgesetzt.
2. Investitionen der Heeresverwaltung auf indu¬
striellem Gebiete
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 11 Va Uhr vormittags und
stellt den zweiten Punkt der Tagesordnung, d.i. den mit Note des k.u.k. Kriegs¬
ministeriums vom 4. Juni 1917, Abt. 15/B, Nr. 2293 vorgelegten Ausweis über
die im Zuge befindlichen Investitionen auf industriellem Gebiete für die Zeit vom
1. November 1916 bis 30. April 1917" zur Diskussion.
Der k.u.k. Kriegsminister gibt hiezu die nachstehenden Aufklärungen.
Der vorerwähnte, gemäss dem Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates vom
24. Februar 1917 verfasste Ausweis über die im Zuge befindlichen Investitionen auf
industriellem Gebiete bildet eine Ergänzung des ersten derartigen Ausweises vom
13. Jänner 1917, zu Abt. 15/B, Nr. 4290/16. Nach diesen beiden Ausweisen belaufen
sich die auf industriellem Gebiete investierten Beträge seit Kriegsbeginn bis Ende
April 1917 auf 402,076.605 K (erster Ausweis) +454,372.039 K (zweiter Ausweis),
somit zusammen auf 856,448.644 K.
Der weitaus grösste Teil der Investitionen entfalle auf Betriebsanlagen für die
Geschütz-, Munitions- und Sprengstofferzeugung, dann für die Herstellung beson¬
derer Kampfmittel.
Die unabweisliche Notwendigkeit der rechtzeitigen Beistellung dieser Bedürf¬
nisse für die Armeen im Felde bringe es mit sich, dass, solange ein Kriegsende nicht
abzusehen sei, die Kontinuität der Erzeugung unter allen Umständen nicht nur
gewahrt, sondern dass auch dem eintretenden gesteigerten Bedarfe sofort Rechnung
getragen werden müsse.
a) Den Text des Ausweises s. im Anschluß an das Protokoll.
34 Komjäthy: Protokolle 529
<pb/> In dem Bestreben, alle wichtigen Fragen seines Ressorts, insbesondere wenn die
Aufwendung grösserer Summen in Betracht kommt, in möglichst engem Zusam¬
menarbeiten mit den beiden Regierungen zu behandeln, unterbreitet der k.u.k.
Kriegsminister hiemit als Ergebnis der seinerseits bisher gewonnenen Orientierung
bestimmte Vorschläge. Eine gesonderte Erörterung der einzelnen Fälle im normalen
Verhandlungswege, namenthch für die Geschütz- und Munitionserzeugung, könnte
ein gefährliches Hemmnis werden. Die in dieser Hinsicht noch zu bewältigenden
Aufgaben seien sehr verschiedener und stets dringlicher Natur. Nicht alle im Zuge
befindlichen Vorkehrungen zielen auf eine Steigerung der Erzeugung ab. Die lange
Dauer des Krieges habe es mit sich gebracht, dass verschiedene Rohstoffe (vor
allem der Explosivstoff-Fabrikation) versiegt seien und durch andere Stoffe ersetzt
oder auf völlig neuem Wege erzeugt werden müssen.
Der Beschluss des gemeinsamen Ministerrates vom 24. Februar 1917 fordere
zu jeder neuen Investition die Einholung der Zustimmung der beiden Regierungen.
Die hiedurch bedingte unvermeidliche Verzögerung berge die Gefahr der völli¬
gen Preisgabe des aufgestellten Programmes, mindestens aber eine bedeutende
Verschiebung in seiner Durchführung in sich. Dies könne aber geradezu entschei¬
dend auf den Ausgang des Krieges rückwirken. Ausserdem sei zu berücksichtigen,
dass eine gerade auftauchende Frage in ihrer vollen Bedeutung nur im Zusammen¬
hänge und bei Beherrschung des ganzen Fragen-Komplexes richtig beurteilt wer¬
den könne, was eigentlich jedesmal die Einberufung einer gemeinsamen Minister¬
konferenz oder langwierige schriftliche Auseinandersetzungen zur Folge hätte.
Redner fasse daher den Beschluss des gemeinsamen Ministerrates vom 24.
Februar 1917 dahin auf, das ganze Investitionsprogramm einer Erörterung zu
unterziehen und den beiden Regierungen so die Gelegenheit zu geben, zu den
einzelnen Posten Stellung zu nehmen. Demnach stelle er folgenden Antrag:
Auf Grund des vorliegenden Ausweises, welcher in zwei Teile zerfalle, deren
erster die bereits aufgelaufenen Kosten umfasse, während der zweite Teil die noch
zu gewärtigenden Kosten zum Ausdruck bringe, bitte er bezüglich des ersten
Teiles um die nachträgliche Zustimmung, bezüglich des zweiten Teiles um die
Bewilligung, sich innerhalb der dort festgelegten Grenzen frei bewegen zu können.
Die Bemerkung bei den von der Abt. 7/P angesprochenen Krediten, wonach
die Bedeckung der Kosten für sämtliche im Ausweise aufgezählten Investitionen
bereits in dem dem gemeinsamen Ministerrate vom 24. Februar 1917 vorgelegten
Summar-Präliminare über die der Heeresverwaltung für Anlagen zur Explosiv¬
stoffbeschaffung erwachsenen Kosten enthalten sei, veranlasst den kgl. ung.
Finanzminister, um nähere Aufklärung hinsichtlich dieses Prähminares
und seines Zusammenhanges mit den Ausweisen 1 und 2, sowie hinsichtlich der
Bedeutung der in dem vorliegenden Ausweise 2 als bereits aufgelaufen und noch
auflaufend bezeichneten Kosten zu ersuchen.
Der k.u.k. Kriegsminister erklärt hiezu, dass der Ausweis 1, welcher
dem Ministerrate am 24. Februar 1917 vorlag, mit 31. Oktober 1916 abgeschlossen
war. Seither seien weitere Kosten aufgelaufen und sein Amtsvorgänger habe den
beiden Regierungen das noch im Herbste 1916 entworfene sogenannte 500 Mil-
lionen-Pulver-Programm nachträglich mitgeteilt. In den vorliegenden Ausweis 2,
530
<pb/>welcher mit dem 30. April abschliesse, sei alles aufgenommen worden, was sich
auf Grund dieses Programmes bereits im Bau oder Einrichtung befinde und wofür
die Kosten bereits entrichtet seien, beziehungsweise nach Massgabe des Fort-
schreitens der Arbeiten noch auflaufen werden. Eigenthch neue Investitionen
kommen daher im Ausweise nicht vor, auch sei keine Auslage neu aufgelaufen,
welche den beiden Regierungen nicht bekanntgegeben worden wäre. Ein den vorlie¬
genden, mit Ende April abschliessenden Ausweis ergänzender Ausweis sei in
Ausarbeitung begriffen, doch dürften darin gleichfalls keine wesentlichen neuen
Investitionen enthalten sein; die Rubriken werden sich bloss insoweit verschieben,
als in dem vorliegenden Ausweise als noch auflaufend bezeichnete Kosten in dem
späteren Ausweise als bereits aufgelaufene erscheinen.
Der k.k. Finanzminister bemerkt hiezu, dass nach diesen Mitteilungen
der vorhegende Ausweis doch nur eine retrospektive Zusammenstellung der Ko¬
sten bereits im Zuge befindlicher Investitionen darstelle, welche die Regierungen
zur Kenntnis nehmen sollen, ohne an der Sache etwas ändern zu können, während
nach dem Ministerratsbeschlusse vom 24. Februar 1917 die beabsichtigten Inve¬
stitionen den Regierungen vorher zur Kenntnis gebracht werden sollten.
Der kgl. ung. Finanzminister fragt, warum die Genehmigung zu.dem
vorhegenden, mit Ende April abschhessenden Ausweise verlangt- werde, wenn es
sich den gegebenen Aufklärungen zufolge um Investitionen handle, die den beiden
Regierungen bereits mitgeteilt worden seien.
Der k.u.k. Kriegsminister erwidert, dass es sich darum handle, ihm
die Ermächtigung zur vollen Bewegungsfreiheit innerhalb des angegebenen Rah¬
mens zu erteilen, weil sich in der Durchführung der einzelnen Investitionen mög¬
licherweise Änderungen ergeben könnten.
Der kgl. ung. Finanzminister ersucht noch um Aufklärung über
nachstehende Punkte:
a) Beschaffung eines vollständigen Ausweises über die in den Abschnitten
B und C des vorliegenden die Periode vom 1. November 1916 bis 30. April 1917
umfassenden Ausweises für die ganze Dauer des Krieges aufgelaufenen Kosten;
b) Angabe, wo die Einrichtungsstücke für die einzelnen Fabriken beschafft
wurden;
c) Ausweisung der Investitionen der Kriegsmarine;
d) Erklärung, warum einige in dem mit 31. Oktober 1916 abgeschlossenen Aus¬
weise enthaltene Investitionen in dem mit 30. April abschhessenden Ausweise
nicht mehr enthalten sind.
Der k.u.k. Kriegsminister sagt zu, die gewünschten Daten beschaffen
zu wollen.
Der kgl. ung. Handelsminister bemerkt, dass die Zweckmässigkeit,
absolute Kriegsindustrien durch die Heeresverwaltung gründen und betreiben zu
lassen, zwar anerkannt werde, keinesfalls aber eine mihtärische Notwendigkeit
vorhegen könne, durch die Heeresverwaltung Industrien zu schaffen, welche nicht
ausschliesslich militärischen Charakter haben und wo die bestehenden Privatin¬
dustrien auch für die Deckung des Heeresbedarfes genügend leistungsfähig sind,
34* 331
<pb/>so z. B. die Schuh-Industrie. Es sei national-ökonomisch irrationell, eine Heeres¬
schuhfabrik zu gründen, während alle Schuhfabriken im Lande infolge Rohstoff¬
mangels stille stehen. Es müsste den Regierungen schon in statu nascendi Einblick
in das Investitionsprogramm der Heeresleitung gewährt werden, um den national¬
ökonomischen Interessen Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhänge wird seitens des Staatssekretärs im kgl. ung. Handels¬
ministerium die Erweiterung der im k.u.k. Kriegsministerium bereits bestehenden
Exposituren der beiden Handelsministerien beantragt, um den Regierungen den
Einblick in die Investitionen der Heeresverwaltung zu ermöglichen und die Stel¬
lungnahme zu erleichtern, ein Vorschlag, welcher die volle Zustimmung des
Kriegsministeriums findet, zumal auch seinerseits beabsichtigt war, mit einem
ähnlichen Anträge an die beiden Regierungen heranzutreten. Es wird hiezu fest¬
gestellt, dass die Mitwirkung der Organe der beiden Handelsministerien allerdings
nicht genüge, um den Beschluss des Ministerrates vom 24. Februar 1917 als erfüllt
zu betrachten; die Entscheidung in allen wichtigen Fragen müsse jedenfalls dem
gemeinsamen Ministerrate Vorbehalten bleiben.
Nach Beendigung der Diskussion wird das in dem Ausweise für die Zeit vom
1. November 1916 bis 30. April 1917 angegebene Investitionsprogramm im Sinne des
Antrages des k.u.k. Kriegsministers mit dem Bemerken genehmigt, dass, nachdem
darin doch gewisse Ausgaben verkommen, für welche die Genehmigung seitens
des Ministerrates nicht erteilt war, das Ersuchen gestellt werde, in Zukunft nur nach
einem bereits genehmigten Programm vorzugehen.
3. Bestellung von Artillerie- Material für das erste
Halbjahr 1918
Der k.u.k. Kriegsminister wiederholt seine an die beiden Regierungen
bereits gestellte Bitte um Bewilligung des ausgewiesenen Erfordernisses für die
Deckung des Geschützbedarfes der Armee im Felde für das erste Halbjahr 1918.
Die Aufrechthaltung des Tempos in der Geschützerzeugung sei aus zwei Gründen
erforderlich:
1. wegen der Überlegenheit der Feinde in der Nacherzeugung;
2. wegen der zwingenden Notwendigkeit, den Ausfall an lebenden Kampf¬
kräften durch die maschinelle Wirkung der Artillerie zu ersetzen.
Die Artillerie als die eigentliche Trägerin des Kampfes auf das intensivste
auszugestalten, sei eine der wichtigsten Vorbedingungen des Sieges. Das Kriegs¬
ministerium habe es sich angelegen sein lassen, die Privatindustrie durch Zuwen¬
dung der in dem früher besprochenen Ausweise verrechneten Subventionen und
Prämien zur möglichsten Leistungsfähigkeit zu bringen, so dass alle einschlägigen
Fabriken in der Monarchie für die Zwecke der Heeresverwaltung herangezogen
werden. Dass k.u.k. Kriegsministerium sei auch bemüht gewesen, dem Quotenver¬
hältnisse bei den Bestellungen möglichst nahezukommen. Wenn die ungarische
Industrie trotzdem etwas zu kurz gekommen sei, so liege dies in der verspäteten
Inbetriebsetzung der ungarischen Kanonenfabrik.
Der k.u.k. Kriegsminister legt sohin das detailherte Programm in drei Tabellen
vor, welche die Bestellungen für Feld-Artillerie, für Gebirgs-Artillerie und für
Festungs-Artillerie für das erste Halbjahr 1918 umfassen.
532
<pb/> Die Tabellen weisen das nachstehende Erfordernis auf:
1. Feld-Artillerie: 274,176.000 K; hiezu kommt noch das Erfordernis für
den Ausbau der Flugabwehr-Artillerie per: 12,144.000 K;
2. Gebirgs-Artillerie: 45,152.000 K;
3. Festungs-Artillerie: 111,690.180 K;
Gesamterfordernis: 443,162.180 K.
Dieses Erfordernis wird mit dem ausdrücklichen Vorbehalte der Preise ange¬
sprochen und bemerkt, dass die im Programme ausgewiesenen Bestellungen nicht
als ein unabänderliches Fixum anzusehen seien, sondern es von den Vorgängen
an der Front abhängen könne, dass im Laufe der Zeit einzelne Änderungen not¬
wendig werden. Die Bestellungen seien auf Grundlage des den Regierungen
mitgeteilten und von ihnen genehmigten Programmes für den Ausbau der Artillerie
in Aussicht genommen worden. Die ausgewiesenen Bestellungen beziehen sich
demnach einerseits auf Neu-Anschaffungen zur Ausrüstung der Artillerie auf
Grundlage dieses Programmes, andererseits auf den laufenden Ersatz für die
während des Krieges eintretende starke Abnützung des in Dienst stehenden
Geschütz-Materiales.
Im einzelnen werden vom k.u.k. Kriegsminister über Anfrage noch nachste¬
hende Aufklärungen gegeben.
Der Unterschied zwischen dem im Mai-Programm angesprochenen Erforder¬
nisse und den vorliegenden Anforderungen beruhe auf dem Umstande, dass unter
Abstandnahme von der Bestellung weiterer Gebirgsgeschütze die Ausrüstung mit
dem neuen Feldgeschütz und mit der 10 cm-Gebirgshaubitze in Aussicht genom¬
men wurde, welche Geschütz-Typen wesentlich höher zu stehen kommen.
Dem Ministerratsbeschlusse, wonach das nach dem Programme pro 1917 be¬
stellte jedoch nicht zur Ablieferung gelangte Material auf das Jahr 1918 zu über¬
tragen sei, sei in der vorliegenden Aufstellung Rechnung getragen worden.
Die bei der Gebirgs-Artillerie erwähnten Auslandslieferungen betreffen 144
Gebirgskanonen für Bulgarien, deren Kosten per 5,460.000 K zwar der bulgari¬
schen Heeresverwaltung zu Lasten stehen, jedoch mit Rücksicht auf die dringende
militärische Notwendigkeit einer besseren artilleristischen Ausrüstung des bulga¬
rischen Heeres vorläufig von der k.u.k. Heeresverwaltung getragen werden.
Behufs Einhaltung der Liefertermine sind die liefernden Fabriken unter die Pres¬
sion der Vertragsklausel gestellt, wonach die bestellten Geschütze bis Ende Juni
1918 abgeliefert werden müssen; was bis dahin nicht abgeliefert sei, werde nicht
übernommen werden. Es werde aber von der strengen Durchführung dieser
Bestimmung in Fällen Abstand genommen werden müssen, wenn die Umstände
erweisen, dass die verspätete Lieferung kein Verschulden der Firma ist.
Die beiden Regierungen legen Wert darauf, ausdrücklich festzustellen, dass das
erörterte Bestell-Programm ausschliesslich Kriegsbedürfnis ist und in keiner Weise
den Beschlüssen der Regierungen über ein Friedens-Programm präjudiziert. Sollte
533
<pb/>ein Kriegsbedarf nicht mehr vorliegen, so werde das Kriegsprogramm eingestellt
und über ein Friedensprogramm erst Beschluss gefasst werden müssen. Mit diesem
Vorbehalte wird das Artillerie-Programm für das erste Halbjahr 1918 auf Grund
der vorgelegten Tabellen von den beiden Regierungen genehmigt.
4. Ausgestaltung des Fliegerwesens
Für die Ausgestaltung der Fliegerwerft in Fischamend, der Flugfelder insbeson¬
dere mit Wagen- und Materialdepots und der Luftschiffertruppe überhaupt mit
Unterkünften, Ballonhallen u. dgl. wird ein Kredit von rund 13 Millionen Kronen
als dringende mihtärische Kriegsnotwendigkeit beansprucht.
Die in den Einzelheiten dargelegten Erfordernisse erwecken auf ungarischer
Seite den Eindruck, dass insbesondere die beabsichtigte Einrichtung der Flieger¬
werft in Fischamend auf die Gründung eines grossen industriellen Unternehmens
der Heeresverwaltung hinauslaufe, welches der bestehenden leistungs- und ent¬
wicklungsfähigen Privat-Industrie den Fortbestand erschweren müsste. Es wird
daher um einen kurzen Aufschub der Entscheidung über diese Anforderungen
ersucht, damit den Fachorganen der beiden Handelsministerien vorerst Gelegen¬
heit gegeben werde, durch Besichtigung der betreffenden Anlagen sich ein Urteil
über deren Wesen und über die Möglichkeit einer Reduktion der beanspruchten
Kredite zu bilden.
Der k.u.k. Kriegsminister erklärt sich gerne bereit, den Organen der
beiden Handelsministerien die gewünschte Besichtigung zu gestatten und alle
nicht für unbedingt notwendig erkannten Ausgaben mit Ausnahme der rein mili¬
tärischen Notwendigkeiten einer Revision zu unterziehen. Er habe durchaus nicht
die Absicht, der Privat-Industrie Konkurrenz zu machen. Die Fliegerwerft in
Fischamend sei keineswegs eine Flugzeugfabrik, sondern lediglich eine allerdings
in grossem Styl gedachte Reparaturwerkstätte. Die Zentralisierung der Reparaturen
in einer Anstalt der Heeresverwaltung stelle eine militärische Notwendigkeit dar,
weil alle sich mit der Flugzeugindustrie befassenden privaten Unternehmungen im
Vollbetrieb stehen und sich mit Reparaturen nicht beschäftigen. Die in das mili¬
tärische Flugwesen investierten hohen Werte erfordern eine rechtzeitige Vorsorge,
um das wertvolle Material, wenn es nicht im Dienste steht, zu verwahren und im
Falle der Abrüstung sicher unterzubringen, woraus sich die beantragten Auslagen
für Depots u. dgl. erklären.
5. Behandlung der auf Grund der Kriegsleistungs¬
gesetze in Anspruch genommenen Grundstücke
Zu diesem Gegenstände führt der k.u.k. Kriegsminister aus, dass bei
den meisten derart in Anspruch genommenen Grundstücken, auf welchen Beobach¬
tungsstationen, Kriegsgefangenenlager, Epidemiespitäler u. dgl. errichtet wurden,
sich die Einlösung der Grundstücke als notwendig erweise, um die Heeresverwal¬
tung vor bedeutenden Verlusten zu bewahren. Mit dem Aufhören der Giltigkeit des
Kriegsleistungsgesetzes werde die Heeresverwaltung die Berechtigung zur Inan¬
spruchnahme der Grundstücke verheren und dieselben, falls nicht ein Mietvertrag
mit den Eigentümern zustandekomme, in den früheren Zustand zu versetzen und
534
<pb/>den Eigentümern zu übergeben haben. Die meisten der für die vorerwähnten
Zwecke erbauten Unterkünfte dürften eine Bestandsdauer von 20 bis 30 Jahren
haben, ihr Wert betrage viele Millionen. Aus der Demolierung der Gebäude und
der Wiederversetzung des Grundes in den früheren Stand würden der Heeres¬
verwaltung sehr bedeutende Auslagen erwachsen, denen nur der Wert des Ab¬
bruchmateriales entgegenstünde. Die Kosten der Wiederherstellung des früheren
Zustandes würden in den meisten Fällen dem Werte des Grundes fast gleich¬
kommen, ihn in vielen Fällen aber auch wesentlich übersteigen.
Um das Aerar vor allen diesen Nachteilen zu bewahren, sei die Einlösung der
vorerwähnten Grundstücke in allen jenen Fällen in Aussicht genommen worden, in
welchen es nicht gelungen sei, oder nicht gehngen sollte, mit den Eigentümern Miet¬
verträge auf eine solche Dauer abzuschliessen, welche eine der Bestandsdauer der
Gebäude entsprechende Ausnützung gestattet. In solchen Fällen sei es jedoch ganz
sicher, dass die Eigentümer die Zwangslage der Heeresverwaltung ausbeuten wer¬
den und diese Zinsen werde zahlen müssen, die schon bei mehrjähriger Miet¬
dauer den Wert des Grundstückes übersteigen werden.
Um in dieser Beziehung Klarheit zu gewinnen und den finanziellen Effekt der
den beiden Regierungen zu beantragenden Einlösungsaktion kennen zu lernen,
seien die Militärkommandos beauftragt worden, eine Zusammenstellung der
erforderlichen Daten vorzulegen. Da diese Daten noch nicht eingelangt seien, kön¬
nen die für diese Aktion erforderlichen Geldmittel einstweilen auch nicht annä¬
hernd angegeben werden. In einzelnen Fällen sei die Einlösung der Grundstücke
besonders angeregt worden.
Der k.u.k. Kriegsminister ersucht daher vorerst um Mitteilung des prinzipiellen
Standpunktes, welchen die beiden Regierungen in dieser Frage einnehmen, um
darnach konkrete Vorschläge erstatten zu können. Zur Erleichterung der Stellung¬
nahme wird die Kostenfrage an einzelnen speziellen Fällen dargelegt, bei welchen
die Einlösungspreise annähernd auf Grund von Anfragen bei den Eigentümern
über ihre Bedingungen eingestellt worden sind.
Der kgl. ung. Finanzminister äussert sich dahin, dass er es grund¬
sätzlich nicht für wünschenswert halte, eine zu grosse Anzahl solcher Objekte
anzukaufen. An und für sich dürfte es zweckmässiger sein, am Pachtzins etwas
darauf zu zahlen, als sehr viele überflüssige Objekte zu erhalten, was mit stets zu¬
nehmenden Kosten verbunden sei. Trotzdem sei zuzugeben, dass es einzelne Fälle
geben könne, wo der Ankauf sich als rationeller erweisen würde. Dies müsse aber
von Fall zu Fall entschieden werden und dürfte wohl nur die Ausnahme bilden.
Der Leiter des k. k. Finanzministeriums schliesst sich der
Auffassung an, wonach eine grundsätzliche allgemeine Stellungnahme nicht mög¬
lich sei und die Entscheidung der Beurteilung jedes einzelnen Falles Vorbehalten
bleiben müsse.
Der k.u.k. Kriegsminister nimmt diese Erklärungen zur Kenntnis und
wird eine Zusammenstellung jener Grundstücke anlegen lassen, bei welchen der
Ankauf eine rationelle Lösung darstelle; ausserdem werde ein Verzeichnis über
sämtliche in Anspruch genommene Grundstücke angelegt und den beiden Regie¬
rungen mitgeteilt werden.
535
<pb/> Die vom k.u.k. Kriegsminister noch beantragt gewesene Erörterung der Frage
der Beantwortung der Resolutionen aus der Delegationssession 1914/15 wird mit
Rücksicht auf die seither eingetretene Verschiebung des Termines für den Zusam¬
mentritt der Delegationen auf den Herbst 1. J. auf einen späteren Ministerrat
vertagt. *
Der Vorsitzende schliesst sohin die Sitzung um 572 Uhr nachmittags.
Original-Reinschrift. -- Die Einsichtnahme wurde auf dem Mantelbogen des
Protokolls von sämtlichen Teilnehmern des Ministerrates bestätigt. In der linken
oberen Ecke dieses Blattes mit Bleistift geschrieben: »K(arl)«, das Handzeichen des
Herrschers. In der rechten Ecke ebenfalls mit Bleistift geschrieben: )>f(ertig)«. -- Auf
dem letzten Blatt die Kenntnisnahme durch den Herrscher: »Standort, am 19. Oktober
1917.« Unten links die Unterschrift des Protokollführers Joannovics, unter dem Text
rechts die von Buriän.
* Die im Antrag des Kriegsministers erwähnte Delegationssession 1914/15 wurde von Franz
Joseph für den 28. April 1914 nach Budapest einberufen. Sowohl die ungarische wie die öster¬
reichische Delegation hielt an diesem Tage ihre erste Sitzung ab und beide Delegationen
haben ihre Sessionen ebenfalls am gleichem Tage, am 29. Mai abgeschlossen. Bevor ich mich
kurz mit den erbrachten Beschlüssen befasse, möchte ich auf eine, in der ersten Sitzung der
österreichischen Delegation gemachte Bemerkung des Delegierten Ellenbogen hinweisen
(Stenographische Sitzungsprotokolle der Delegation des Reichsrates. Budapest 1914, S. 3). In
dieser erklärt Ellenbogen, die Einberufung der ungarischen Delegation habe ihre gesetzliche
Grundlage, während im Falle der österreichischen Delegation diese Grundlage fehle. Die
ungarische Delegation wurde nämlich vom ordnungsgemäß tagenden Parlament gewählt.
Da der österreichische Reichsrat seit März 1914 nicht mehr tagt, hat die Regierung gesetz¬
widrig die vorherige Delegation des Jahres 1913, die seinerzeit ihre Session ordnungsgemäß
abgeschlossen hatte, zu einer neueren Session einberufen. Dies, sowie der Umstand, daß die
Delegationen nach dem Attentat von Sarajewo nur mehr ein einzigesmal, im Dezember 1917
zusammengetreten sind und auch dann nur zu einer formellen Sitzung, diene auch als Beitrag
zum Verfall des Parlamentarismus, des näheren der Institution der Delegationen während des
Weltkrieges, worüber in der Einführung bereits eingehend geschrieben wurde (ebd. S. 16.ff.).
Unter den Resolutionen (s. noch S. 612--615 dieses Bandes), die der gemeinsame Kriegs¬
minister im gemeinsamen Ministerrat vom 2--5. Juli 1917 erwähnte, befanden sich solche, die
von beiden Delegationen angenommen worden waren, und solche, die nur auf der Tages¬
ordnung der ungarischen Delegation standen. Von ersteren wäre zu erwähnen: Resolution
über die Beschaffung der landwirtschaftlichen Naturalverpflegsartikel direkt bei den Land¬
wirten (ebd. S. 530), von den letzteren die Resolution über die Dislokation des Heeres (A közös
ügyek tärgyaläsära kiküldött s 1914. äprilis 28-ära Budapestre összehivott Magyar Orszägos
Bizottsäg Külön Hatärozatai = Sonderbeschlüsse der zur Behandlung gemeinsamer Ange¬
legenheiten entsandten und für den 28. April 1914 nach Budapest einberufenen ungarischen
Delegation. Budapest 1914, S. 3 ff.); in dieser wird u. a. der gemeinsame Kriegsminister aufge¬
fordert, die sich aus Ungarn rekrutierenden Formationen möglichst in Ungarn zu stationieren,
neuere Formationen, Anstalten und Betriebe ebenfalls in Ungarn aufzustellen bzw. zu orga¬
nisieren, und zwar über die auf Ungarn entfallende Quote hinaus. Bisher wurde
nämlich Ungarn dadurch stark benachteiligt, daß die Mehrheit der Truppen, die höchsten
Kommandostellen, Anstalten und Heeresbetriebe größtenteils in Österreich untergebracht
wurden, diese also das Wirtschaftsleben Österreichs alimentierten. In einer anderen Reso¬
lution erneuerte die ungarische Delegation ihren in der Sitzung vom 13. Dezember 1913 gefa߬
ten Beschluß, der Kriegsminister möge die ungarische Industrie nach der Quote an den Be¬
stellungen beteiligen (ebd. S. 4 ff.); gleichzeitig wurde der Kriegsmihister aufgefordert, zu
verfügen, künftig sollte jede Sektion dem ungarischen Handelsminister eine Aufstellung über
die bei der Industrie getätigten Bestellungen übergeben, damit dieser feststellen könne, ob
536
<pb/>die ungarische Industrie bei den Bestellungen des Heeres und der Kriegsmarine entsprechend
beteiligt wurde. Ebenfalls erneuert wurde die am 10. Dezember 1913 von der ungarischen
Delegation gefaßte Resolution zur Regelung der Fahnen- und Emblemenfrage (ebd. S. 111),
daß nämlich diese Frage beim Heere und gleichzeitig auch bei der Kriegsmarine dem unga¬
rischen Staatsrecht entsprechend gelöst werde.
Wie aus dem obenerwähnten Protokoll des gemeinsamen Ministerrates vom 2--5. Juli
1917 ersichtlich, wurde die Einberufung der Delegationen auf den Herbst verschoben. Die
neue Session wurde am 3. Dezember 1917 eröffnet; in der ersten Sitzung wurden die Aus¬
schüsse gewählt und diese wählten dann ihre Präsidien. (A közös ügyek tärgyaläsära a magyar
orszäggyüles ältal kiküldött s Ö Felsege ältal 1917. december 3-ra Becsbe egybehivott Bizottsäg
Naploja = Journal der vom Ungarischen Parlament entsandten und von Sr. Majestät für
den 3. Dezember 1917 nach Wien einberufenen Delegation. Budapest 1918, S. 11 ff. -- In
Budapest sind die Sitzungsprotokolle und Journale der österreichsichen Delegation aus dem
Jahre 1917 leider nicht vorhanden. Diese dürften in den Jahren 1918 und 1919 erschienen sein
und gelangten infolge der mit dem Zerfall der Monarchie verbundenen Wirren nicht mehr in
die Budapester Bibliotheken.) Am 4. Dezember wurden die Delegationen vom Herrscher
empfangen und dort wurden die Begrüßungsansprachen gehalten (A közös ügyek tärgyalä¬
sära . . . kiküldött . . . Bizottsäg Iromänyai = Schriften der zur Behandlung der gemein¬
samen Angelegenheiten . . . entsandten . . . Delegation. Budapest, 1919. S. 195.) Merito-
rische Arbeit verrichteten von da an nur mehr die Ausschüsse der Delegationen. Nach dem
Journal hat der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten der ungarischen Delegation in der
neuen Session seine erste Sitzung am 4. Dezember 1917, seine letzte am 15. Oktober 1918
abgehalten. In ersterer wurde das Expose Czemins (ebd. S. 26--46), in letzterer das Expose
Buriäns (ebd. S. 298--303) über die auswärtige Lage behandelt. Hier möchte ich erwähnen,
daß der letzte Teil des Journals der ungarischen Delegation, Nr. 33 auf S. 304 die Zuschrift
des Grafen Gyula Andrässy vom 28. Oktober 1918 an das Präsidium der ungarischen De¬
legation ist, in welcher dieser mitteilt daß der Herrscher am 24. Oktober 1918 den Grafen
Istvän Buriän vom Amt des Außenministers enthoben und ihn zum ,,Minister des k. u. k.
Hauses und des Äußern" ernannt hat.
Die im vorigen Absatz erwähnten Resolutionen der Delegationen des Jahres 1914 wurden
im gemeinsamen Ministerrat nicht mehr behandelt; dieser trat nach der Delegationssession
1917 am 22. Januar 1918 zum erstenmal zusammen. Er beschäftigte sich mit folgenden: in den
Wirkungsbereich der Delegationen entfallenden oder zum Teil in den Resolutionen erwähnten
Fragen; industrielle Investitionen des Heeres (am 15. Februar 1918), Beschaffung von Kriegs¬
material (24. Februar u. 24. August 1918), Abänderung der Struktur der Monarchie (30. Mai u.
27. September 1918), schließlich mit Fragen des Friedens (22. Januar, 2. u. 22. Oktober 1918).
In dieser Sitzung war zum letztenmal von den Delegationen die Rede, und zwar im Resolu¬
tionsantrag des österreichischen Ministerpräsidenten Hussarek, wonach der Entwurf des
Antwortschreibens auf die tags zuvor eingegangene Note des Präsidenten Wilson nicht in den
Delegationen, sondern nur in den Delegationsausschüssen für Äußeres und auch in diesen
nicht in öffentlicher Sitzung, sondern nur im Rahmen einer vertraulichen Besprechung behan¬
delt werden sollte (ebd. S. 700).
*
K.u.k. Kriegsministerium. Verschluss
Abt. 15/b, Nr. 2.293 v. 1917
Ausweis über die im Zuge befindlichen
Investitionen auf industriellem Gebiete
(von 1. November 1916 bis 30. April 1917)
537
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Bau Einrichtung Zusammen Bau
A. BETRIEBE DER
5 Ausgestaltung der optischen 45.000 45.000 10.000
Reparaturwerkstätte im 90.000
Artilleriearsenal in Wien 2,640.217 254.183 2,894.400 600.000
500.000
5/1 Ausbau der Luftfahrwerft in 11,868.854 11,868.854
Fischamend 4,000.000 500.000
a) Holztrockenanlage 4,000.000 120.000
b) Sägewerk samt 350.000 350.000 100.000
Blocklager 3,000.000
c) Brückenwage 120.000 120.000
1,500.000
5/M Ausbau des Kraftfahr-Trup- 2,000.000 3,000.000 5,000.000 3,000.000
penlagers in Strebersdorf
1,000.000 1,500.000 2,500.000 5,500.00
7 1. Werkzeugmaschinen für
die AZF in Wien u. 2,000.000 3,000.000 5,000.000
MunFabrik Wollersdorf 9,000.000 11,300.000 20,300.000
2 K.u.k. Militärbergbau
Prijedor
3. Bleibergbau Bezdan
(Serbien)
4. K.u.k. Militärbauleitung
Dobsina (Kupferberg¬
bau)
7/P* Fortsetzung des Ausbaues
der Pulverfabrik in
Blumau
Erweiterung der Kunstsal¬
petererzeugungslage in
Blumau
Erweiterung der Pikrinsäu¬
reanlage in Blumau auf
eine Leistungsfähigkeit
von 600 t pro Monat
Fortsetzung des Ausbaues
der Pulverfabr. in
MAGYARÖVÄR
Errichtung und Ausgestal¬
tung der Kunstsalpeterer¬
zeugungslage in der Pul¬
verfabrik in
MAGYARÖVÄR
538.
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Die Anlage
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen
HEERESVERWALTUNG
10.000 55.000
70.000 160.000 160.000
200.000
800.000 800.000
80.000 80.000 80.000
400.000 900.000 3,794.400
65.000 65.000 * Am Rande der Tabelle (Rubrik 7/P):
500.000
120.000 11,983.854 Die Bedeckung der Kosten für sämtliche hier
100.000 4,500.000 nachgewiesenen Investitionen ist bereits in
dem dem gemeinsamen Ministerrat vom
470.000 24. Feber d. J. vorgelegten Summar-Prälimi-
nar über die der H. V. für Anlagen zur Explo¬
220.000 sivstoffbeschaffung erwachsenden Kosten ent¬
halten.
6,000.000 9,000.000 14,000.000 Der Ausbau der Fab. infolge der stetig zuneh¬
menden Munanforderung der A.i.F.
500.000 500.000 3,000.000 Der Ausbau erfolgt a. Grund der erhöhten
Munanforderung d.A.I.F.
3,000.000 4,500.000 4,500.000 Die Erweiterung erfolgt infolge des erhöhten
6,000.000 9,000.000 14,000.000 Bedarfes an Pikrinsäure f. das neue Explosiv¬
stoffprogramm.
24,200.000 29,700.000 50,000.000
Zur Deckung- des gesteigerten Bedarfes an
Pulver.
Die Errichtung erfolgte, um sich von der Sal¬
petereinfuhr aus Deutschland unabhängig zu
machen. Die Ausgestaltung entspricht den
Mehranforderungen des neuen Pulverpro¬
grammes.
539
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Errichtung einer zweiten Bau Einrichtung Zusammen Bau
Nitrozellulose-Erzeugungs¬
anlage in der Pulverfa¬ A. BETRIEBE DER
brik MAGYARÖVÄR
2,000.000 3,000.000 5,000.000 500.000
Erstellung einer Tritoler-
zeugungsanlage in 2,000.000 1,000.000 3,000.000 1,500.000
THERESIENFELD
2,000.000 1,000.000 3,000.000 1,500.000
Erstellung einer Tritoler-
zeugungsanlage in 1,500.000 2,000.000 3,500.000 500.000
MAGYARÖVÄR
300.000
7/P
Errichtung von Denitrier- und
Konzentrationsanlagen in
BLUMAU und
MAGYARÖVÄR
Errichtung einer Edeleanu-
Anlage in der Mineralöl¬
raffinerie Apollo in
PRESSBURG
Erstellung einer Oleumde¬ 6,700.000 1,300.000 8,000.000 300.000
stillationsanlage in 250.000 1,000.000 1,250.000 1,000.000
SOLLENAU
800.000
Errichtung einer Phosgen- und 200.000
Perstoffanlage in DICSÖ-
ST. MARTON
Errichtung und Ausbau der
Pulverfabrik in
TROFAIACH
Errichtg. einer Chloratraf-
finierungsanlage i.d. Pul-
fabrik Trofaiach
Retablierung der Pulverfa¬
brik in STEIN
540
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Die Anlage
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen
HEERESVERWALTUNG
1,500.000 2,000.000 7,000.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an
2,500.000 4,000.000 Nitrozellulose für die Pulvererzeugung in den
2,500.000 4,000.000 ärarischen Fabriken.
7,000.000 Die in der Pulverfabrik in Blumau durch die
7,000.000 grosse Produktionssteigerung von Trinitro-
toluol verursachte eminente Gefahr für die
Nachbarobjekte führte zur Erstellung der
Anlagen in THERESIENFELD und MA-
GYARÖVÄR.
1,000.000 1,500.000 5,000.000 Zur Regenerierung der Abfallsäure.
600.000 900.000 900.000
500.000 800.000 Zur Extraktion von aromatischen Kohlenwas¬
serstoffen, speziell von Toluol, aus Benzin.
Der Mehrbedarf an Toluol entspricht den
erhöhten Anforderungen des Sprengstoff-
programmes.
800.000 Die Errichtung erfolgte zur ökonomischeren
Erzeugung von Trinitrotoluol und Nitro¬
zellulose.
Weiters wird die Anlage zur Raucherzeugung
für den Gaskampf Verwendung finden.
2,000.000 3,000.000 3,000.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an
Phosgen und Perstoff für den Gaskampf.
300.000 1,100.000 9,100.000 Der Ausbau erfolgt auf Grund der erhöhten
Munitionsanforderung.
200.000 400.000 400.000 Fertigstellung von elaborierungsfähigem Chlo-
500.000 500.000 1,750.000 rat an die Verbrauchsstellen.
Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an
Schwarzpulver für die Munitionselaborierung.
541
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Errichtg. ein Roh. Chlorat- Bau Einrichtung Zusammen Bau
anl. i.d. Kalkstickstoffab.
Dicsö. St. Marton d. A. BETRIEBE DER
Stickstoffind. A.G. in
Budapest 200.000
Errichtg. einer Phosgen- u. 200.000
Perstoffanl. b. Öst. Verein
f. chem. u. metallurg. 90.000 90.000
Produktion in AUSSIG
Harzextraktionsanlage in
Busovaca
Harzextraktionsanlagen in 150.000 2,635.000 150.000
Visegrad 3,880.000 6,515.000 19,453.400
1,531.000
Erweiterung der Munitions¬ 274.000 1,805.000 1,040,000
fabrik in Wollersdorf 77.000
259.700 564.000 785.000
Errichtung der Werkstätten¬ 1,684.899
anlage in Wörth bei St. 20.000 77.000 46.500
Pölten. (Lafettenreparatur¬ 564.000
werkstätte, Holzsägerei u. 87.000 279.700
Gewehrschafterzeug.,
Schleppbahnen, Rollbah¬ 1,761.899 350.000
nen, Krähne)
Erweiterung der Artillerie¬
werkstätte in Brünn
8 Spanische Reiter-Fabrik
Budapest
Holzwolle Fabrik Baden
Bergestelle in Komärom
8/HB
Bauabt. Milkomdo,
Budapest. Bau eines K. G.
Gewerbelagers in
Czinkota-Ehmanntelep
542
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Die Anlage
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen
HEERESVERWALTUNG
200.000 400.000 400.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an
Chloratsprengstoffen.
700.000 900.000 900.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an
12,799.000 32,252.400 90.000 Phosgen und Perstoff für den Gaskampf.
150.000 Die Anlagen wurden auf stillstehenden resp.
abgebrannten Harzverarbeitungsanl. der
Austro-Bosn. Chem. Indust. A.G.D. VASIC
u.Co.Wien-Sarajevo errichtet, indem diese
Anlagen von der H.V. auf Kriegsdauer ge¬
mietet und die Neuanlage unter Verwendung
der vorhanden Einrichtung erstellt werde.
38,767.400
2,406.015 3,446.015 5,251.015
785.000 785.000
5.000 5.000 82.000
35.000 35.000 599.000
95.000 141.500 421.200
350.000 2,111.899
543
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Bau Einrichtung Zusammen Bau
A. BETRIEBE DER
Bau v. Arbeiterwohnbaracken 3,210.000 3,210.000 4,583.000
für die Waffenfabrik in
STEYR
(Mil. Techn. Leitung der
Bauten b.d. Waffenfabrik
in Steyr. O.Ö.)
Komdo. der MilBauleitung 2,009.000 275.000 2,284.000 270.000
Feldbach. Bau der
Werkstättengruppe für die
Armee in Felde.
(5. Armee)
Vergrösserung der Giesserei- 1.000
anlagen
Erweiterg. d.Bronzerohrappre- 14.000 14.000 25.000
tur, Geschossbebänderung,
Beizerei, Glüherei und
einer Vergütungsanlage
Vergrösserung der Fallham¬
meranlage, so wie d. Ver¬
schlusswerkstätten, Ge¬
schossappretur, Schlag¬
werk, Vergrösserung d.
bestehenden Gusshauses.
Maschinelle Ergänzung d.
alten Verschlusswerkstätte
Erweiterung d. Montierungs¬ 27.200 27.200 55.000
anlage
23.550 23.550 853.162
Erweitg. d. Schmiede und 19.295
Tischlerwerkstätten, Ver¬ 19.295 50.000
besserung d. maschinellen
Einrichtung in d. Dreher¬
werkstätte
Vergrösserung des Kessel¬
raumes samt Kamin
544
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Die Anlage
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen
HEERESVERWALTUNG
4,583.000 7,793.000 Diese Baracken wurden auf Gründen der
Waffenfab. Steyr erbaut im Interesse der
H.V.z. Steigerung der raschen Erzeugung von
Maschinengewehren. Eine ev. Ablösung gegen
eine noch zu vereinbarende Entschädigung
ist in Aussischt genommen.
270.000 2,554.000
7.950 8.950 8.950
204.435 229.435 243.435
213.200 213.200 213.200
153.100 208.100 235.300
1,822.898 2,676.060 2,699.610
109.795 159.795 179.090
35 Komjäthy; Protokolle 545
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Bau Einrichtung Zusammen Bau
A. BETRIEBE DER
Vergrösserung der elektri¬ 470.000 470.000 268.000
schen Kraftzentrale, 109.000
Errichtung einer Kohlen¬ 20.000 129.000 154.000
beschickungsanlage, eines
Kohlenhofes m. Elektro¬ 2.467 2.467
hängebahn, Erweiterung der
50.000 37.300 37.300 50.000
3 elkt. Kraftübertragungs- 273.560 323.560 2,360.000
·o Telefon-u. Feuermeldeanlagen
2.775 2.775
Q Erweiterung der Bodenzünder-
J, werkstät. Gewehrappretur wegen anhängiger Untersuchung dermalen keine
ao u. Lehrenwerkstätte
4j< Holzsäge und Biegeanlage 47,736.816 45,877.154 93,614.090 52,264.062
| mit Wagenschlosserei,
·S Schmiede, Räderanfertigung
J3
3 Stahlrohrappretur. Erweite-
<j rungen
Neue Verschlusswerkstätte
Stahlwerk, Press- und
Welzwerk
Diverse Einrichtungsgegen¬
stände für die Artillerie¬
zeugsfabrik, Druckerei der
A.Z.F., und Verwaltungs-
büreau der A.Z.F.
12 Industriegruppe DEMECSER
(Sauerkrautfabrik, Fassfa¬
brik in ANTALOCZ, Kar¬
toffeltrockenanlage in
RETKÖZ)
13 Ergänzung der maschinellen
Einrichtung der Beklei¬
dungswerkstätte des KM.
in Perchtolsdorf-Brunn a/G.
Errichtung einer Fabrik zur
Herstellung von Holzsohlen
bei der Bekleidungswerk¬
stätte des KMs. in
Perchtolsdorf--Brünn alG.
Kosten bisher noch nicht
aufgelaufen, Einrichtung
ca...
Summe
546
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Die Anlage
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen
HEERESVERWALTUNG
868.997 1,136.997 1,606.997
812.860 966.860 1,095.860
11.627 11.627 14.094
14.000 14.000 14.000
287.000 337.000 374.300
871.000 3,231.000 3,554.560
19.963 19.963 22.738
Daten zur Verfügung
60.000 60.000 60.000
70.000 70.000 70.000
73,887.840 126,145.902 219,759.902
35* 547
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Bau Einrichtung Zusammen Bau
B. INVESTITIONEN IN
7 K.u.k. milit. Tonerdege¬ 150.0001 150.000 17.000
winnung in MOSTE bei 128.3662 128.366
Laibach:
Elektrolyse der Mitterberger 206.439 206.439
Kupfer A.G.
375.000
Kupferelektrolyse 375.0001 600.000
Ung. Zinnhütte Emereich 600.0002
500.000
LOSINSKY in Budapest 500.000
269.132
Zinnelektrolyse
34.990
Kupferelektrolyse Steeg der 3,000.000
Fischerschen Weicheisen 32,000.000
u. Stahlindustrie Gesell¬ 12,000.000
schaft 24,000.000
1,852.400
Elektr. Fernleitung Gosau- 269.132
Lend, gebaut von der Fa. 34.990
Stern u. Haforl in Gmun¬
den
Transformatorenanlage in
Lend, geb. von der Fa.
Aluminiumindustrie A.G.
in Lend
Skodawerke in Pilsen 3,000.000
Ung. Kanonenfabrik A.G.
32,000.000
Györ
Ung. St.E.G. Werke 12,000.000
24,000.000
Diosgyör
1,852.400
Österr. Ung. St. E.G.
548
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Kronen für Anmerkung
Einrichtung
Zusammen Die Anlage
PRIVATUNTERNEHMUNGEN
17.0003 1. Betrifft die Entschädigungssumme, deren
Zuweisung in Schwebe ist.
295.366
206.439 2. Wurde zum Bau eines neuen Generators und
375.000 neuer Rührwerke verwendet.
600.000
500.000 3. Benötigt zur Vergrösserung der Kapselfabrik
u. Neuaufstellung eines Brennofens.
269.132
Die aufgelaufenen Kosten sind eine rückzahlbare
Baarsubvention. Der Elektrolysenlohn wurde
mit 45 K per 100 kg festgesetzt und bildet
durch den niedrigen Preis eine Kompensation.
1. Die aufgelaufenen Kosten bilden ein zinsen¬
freies Darlehen. Rückzahlung erfolgt durch
Abzug von 25 K pro 100 kg von Elektrolysen¬
lohn. Garantiert wurden der Firma 240 Wg.
Glockenmaterial. K. 50.
2. Wie vor.
Die aufgelaufenen Kosten bilden ein zinsenfreies
Darlehen, Rückzahlung erfolgt durch Abzug
von 25 K per 100 kg vom Elektrolysenlohn.
K 50.
Baukosten einer Leitungsanlage zur Zuführung
elektr. Betriebskraft in die Aluminiumfabrik
der Al. A.G. in Lend. Der Betrag wurde
bereits durch den erhöhten Aluminiumpreis
rückgezahlt.
34.990 Baukosten einer Transformatorenanlage in
3,000.000 Verbindung mit der Leitungsanlage Gosau-
32,000.000 Lend. Wie oben.
36,000.000 Unverzinsliches Darlehen, mit Abschluss des
1,852.400 Krieges rückzahlbar.
Unverzinsliches Darlehen gegen Rückzahlung
von 50% des Reingewinnes.
Einmaliger Investitionsvorschuss, (a.f.p.). -Un-
verzinsl. Darlehen geg. Rückvergütg. von
50% des Reingewinnes. (Summe kann über¬
schritten werden.)
Einmal. Investitionsvorschuss.
549
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
a) Österreich Bau Einrichtung Zusammen Bau
7/P Öst. Pulverfabriks. A.G. in
B. INVESTITIONEN IN
Wien (Pulverfabrik Tulln)
Kaliwerke in Kolin 4,000.000 4,000.000 36,000.000
600.000
(Diphenylaninanlage Kolin) 500.000
M.B. Neumann's Söhne
520.000
(Chloratfabrik Hohentums)
A.G. Dynamit-Nobel in 1,600.000
Wien (Chloratanlage
Salzburg)
A.G. Dynamit-Nobel in
Wien (Ammonperchlorat¬
anlage Faal a. Drau)
b) Ungarn
A.G. DYNAMIT-Nobel 16,000.000 16,000.000 24,000.000
Wien (Pulverfabrik in 2,900.000
Pressburg.) ca
1,000.000
Ungarische Solvay-Werke. 99,016.327 400.000
(Chlorverflüssigungsanlage
TORDA)
Ungarische Stickstoffdünger-
Industrie A.G. in BUDA¬
PEST, Kalkstickstoffabrik 2,900.000 600.000
2,300.000
Erweiterung der
Kalkstickstoff¬
fabrik in DICSÖ-
Methylalkohol¬ SZENT-
erzeugungs¬ MÄRTON 200.000
5,500.000
anlage
Chlorfabrik
c) Bosnien
Bosn. Holzverkohlungs A.G. 1,000.000
TESLIÖ 99,016.327
Summe 72,237.000
550
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen Die Anlage
PRIVATUNTERNEHMUNGEN
36,000.000 40.000.000
600.000 600.000
500.000 500.000
520.000 520.000
1,600.000 1,600.000
24,000.000 40,000.000
400.000 400.000
600.000 5,800.000
2,300.000
200.000 200.000
5,500.000 5,500.000
1,000.000 Erweiterung der Holzverkohlungs-Anlage in
72,237.000 171,253.327 TESLIÖ.
551
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Kupferelektrolyse Bau Einrichtung Zusammen Bau
Manfred WEISS
Budapest C. PREISZUSCHLÄGE BEZW. PRÄMIEN
Zinneleketrolyse Erhöhung des Elektrolysenlohnes von 50 K auf
Skodawerke A.G. in 60 K pro 100 kg Kupfer
Pilsen
Elektrolysenlohn von 400 K pro 100 kg Zinn
12,774.000 12,774.000
221.400 221.400
Böhler u. Co. A.G. 4.387.600 4.387.600
Öst. Ung. St. E.G. 1.647.600 1.647.600
Ung. Kanonenfabriks A.G.
49.200 49.200
Györ 3,000.000 3,000.000
Skodawerke A.G. in Pilsen 1,422.820 1,422.820
a) Österreich 574.160 574.160
7/P öst. Verein f. ehern, u. 4,000.000 4,000.000
metall. Produktion in 857.880 857.880
Wien 556.740 556.740
Öst. Stickstoffwerke A.G. in 891.400 891.400
Wien
A.G. zur Nutzbarmachung 8,250.000 8,250.000
der Wasserkräfte Dalma¬
tiens (SUFID) 3,250.000 3,250.000
A. Kreidl, Heller u. Co.
Floridsdorf 2,925.000 2,925.000
610.000 610.000
453.000 453.000
552
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen Die Anlage
AN PRIVATUNTERNEHMUNGEN
Die Heeresverwaltung hat 300 Wg. Glocken¬
material zur Verarbeitung garantiert.
12,995.400 Preiszuschläge für ab 1.1916. gelieferte Geschütz¬
typen. Prämie f. 36. St. 15 cm. M. 14. Haubitzen.
4,387.600
1,647.600 Zuschlagprämien f. ab 1.1916. gelief. Geschützty¬
pen.
Wie vorher.
49.200 Zuschlagprämien für Geschützrohre.
11,303.000 Prämien für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit.
8,250.000 Kalkstickstoffabrik in FALKENAU.
3,250.000 Kalkstickstoffabrik in FALL.
2,925.000 Kalkstickstoffabrik ALMISSA, SEBENICO
Phenolfabrik in Floridsdorf.
1,063.000 Erweiterung der Phenolfab. Floridsdorf.
553
<pb/> Bereits aufgelaufene
Und zwar Kosten in
Bau Einrichtung Zusammen Bau
C. PREISZUSCHLÄGE BZW. PRÄMIEN
Wagemann, Seybel u. Co 1,050.000 1,050.000
in LIESING 875.000 875.000
525.000 525.000
öst. Verein f. chem. u. 168.000 168.000
metall. Produktion in 60.000 60.000
AUSSIG 100.000
100.000
Zinkhütten- u. Kunstdünger- 810.000 600.000
fabriks A.G. in 700.000
TRZBINIA 600.000 810.000
700.000
Kunstdüngerfabrik in 600.000
PRERAU
Akt. Fabrik zur Erzeugung
von Kunstdünger und
Chemikalien in KOLIN
Ignaz ORTMANN'S Nachf.
Zellstoffwattefabrik
PERNITZ- MUGEN-
DORF
Öst. Verein f. chem. u.
metall. Produktion in
WIEN
Umbauten behufs Herstellung
von verdichtetem Gas¬
wasser in verschiedenen
Kokereien
b) Ungarn
A.G. DYNAMIT-NOBEL in
Pressburg
Akt. G.f. chem. ind.
»Clotilde« in
SZABADKA (Ungarn)
Auslagen für Knochenfett¬
gewinnung der Konser¬
venfabrik WETZLER u.
Co. in Wien und Manfred
WEISS in Budapest
554
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Kronen für Anmerkung
Einrichtung Zusammen Die Anlage
AN PRIVATUNTERNEHMUNGEN
1,050.000
875.000 OLEUMANLAGE
525.000
168.000
60.000
100.000
600.000 600.000 Erweiterung der Chloratanlage in AUSSIG
810.000
700.000
Oleumanlage
600.000
Errichtet auf Wunsch der Heeresverwaltung.
Höhe der Kompensationen kann erst bestimmt
werden, bis Errichtungskosten bekannt sind.
555
<pb/> Bereits aufgelautene
Und zwar Kosten in
Bau Einrichtung Zusammen Bau
C. PREISZUSCHLÄGE BZW. PRÄMIEN
Zuschüsse für die Erstellung 5,000.000 5,000.000 7,000.000
von Fabrikanlagen zum 55,758.800 55,758.800 7,600.000
Zwecke der Fermentoler-
zeugung (Gährungsglyze-
rin)
Summe
Totale
A) Betriebe der Heeresver¬ 47,736.816 45,877.184 93,614.000 52,264.062
waltung
99,016.327 99,016.327 72,237.000
B) Investitionen in
Privatuntemehmungen 55,758.800 55,758.800 7,600.000
202,511.943 45,877.184 248,389.127 132,101.062
C) Preiszuschläge, Prämien in
Privatunternehmungen
Summe
556
<pb/>Noch auflaufende Gesamt
Kronen für Anmerkung
Wien, im Mai 1917
Einrichtung Zusammen Die Anlage
AN PRIVATUNTERNEHMUNGEN
7,000.000 12,000.000
7,600.000
73,881.840 126,195.902 219,759.902
72,237.000 171,253.327
7,600.000 63,358.800
73,881.840 205,982.902 454,372.029
557
<pb/>