Protokoll in Reinschrift überliefert
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Vortrag des Handelsministers wegen Änderungen in den Konzessionsbestimmungen für die Neumarkt–Braunauer Eisenbahn.
Sektionsrat Pfeiffer
stellte den Sachverhalt mit dem Beifügen dar, daß es den Konzessionären wegen Ablehnung ihrer Ansprüche hinsichtlich finanzieller Begünstigungen seitens der österreichischen Regierung nicht gelungen sei, durch eine Verständigung mit dem königlichen Hofbanquier Hirsch in München die Beschaffung der nötigen Geldmittel sowie den Bau der Bahn zu sichern
Nach der Ansicht des
Handelsministers
sollte mit den Zugeständnissen österreichischerseits bis an die Grenze des Möglichen gegangen werden, damit die königlich bayerische Regierung nicht gezwungen werde, für die neue Bahn von München bis an die österreichische Grenze eine andere Trasse zu wählen. Was nun die von den Konzessionären geforderten Begünstigungen betrifft, so erscheine die geforderte Steuerfreiheit für die Dauer von 35 Jahren mit Rücksicht auf die anderen Unternehmungen zu hoch gegriffen. Es wäre daher bei den Unterhandlungen eine Reduzierung auf 20 Jahre anzustreben, ohne daraus eine conditio sine qua non zu machen, und zwar um so weniger, als in den mit Bayern und Sachsen abgeschlossenen Staatsverträgen in betreff der Egerer Bahnen für die ganze Dauer der Konzession mit Rücksicht auf die Unselbständigkeit des Unternehmens die Steuer- und Abgabenfreiheit zugestanden worden ist. Die Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren für die Ausgabe der Effekten sei in neuester Zeit allen Unternehmungen zugestanden worden und dürfte daher im vorliegenden Falle keinem Anstande unterliegen. Was endlich
Der
Finanzminister
äußerte sein Vorhaben, für den durch Schaulawys Tod erledigten Posten des Finanzlandesdirektors in Mähren den dortigen ersten Oberfinanzrat Schröckinger, dann für den durch das Ableben des degli Alberti erledigten Posten des Finanzlandesdirektors in Dalmatien den dort bereits substituierten Oberfinanzrat Franz Böhm aus Prag Sr. Majestät au. in Vorschlag bringen zu wollen. Nachdem
Im Nachhange zu den Eröffnungen in der Konferenz vom
Handelsminister
mit, daß der Schiffsreeder Tonello für diesen Rücktransport keine Schiffe zur Disposition stellen könne
Der
Handelsminister
äußerte, mit Bedauern aus Zeitungsberichten erfahren zu haben, daß das Kriegsministerium 36
60.
(7200 Zentner)gestrichen.
Der
Kriegsministerstellvertreter
eröffnete anknüpfend an die Ministerratsbeschlüsse vom 17. d. M. wegen Auslegung des Art. XVII des Friedenstraktates mit Italien bezüglich der Pensionen
Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Wissenschaft.
Au. Vortrag des Staatsministers vom
Der
Ministerialsekretär Ritter v. Scharschmid
referierte über diesen Gegenstand mit dem Beifügen, daß Se. Majestät hierüber den Staatsrat zu vernehmen geruht haben, welcher laut seines au. Vortrages vom
Zu 2., wornach der Staatsrat beantragte, die Errichtung von Filialen der staatlichen Genehmigung vorzubehalten, wurde sich dahin geeinigt, diesen Vorbehalt nicht auszusprechen, aber die Festsetzung des Wirkungskreises in den Statuten zu fordern.
Zu 4. sei der ministerielle Anstand gegen den Ausdruck „Realitäten“ nach dem staatsrätlichen Antrage fallenzulassen, dagegen aber sei in den Statuten klarzustellen, daß Hypothekardarlehen nur auf in öffentliche Bücher eingetragene Realitäten gegeben werden können.
Zu 6. wurde dem staatsrätlichen Antrage, daß das Gesellschaftskapital vorzugsweise den Hypothekar- und Pfandbriefgeschäften gewidmet werde, vollständig beigetreten, dagegen der staatsrätliche Antrag wegen Limitierung der Kassascheine dahin modifiziert, daß das Maximum vom Vierfachen auf das Dreifache herabgesetzt und eine Erhöhung einer speziellen Bewilligung vorbehalten wurde.
Zu 7. wurde der ministerielle Antrag, Bankkommissionsgeschäfte zu bewilligen, mit dem Zusatze „gegen Deckung“ beibehalten.
Zu 11. erfolgte die Einigung, daß nach dem staatsrätlichen Antrage die späteren Aktieneinzahlungen vom Aufsichtsrate auszuschreiben seien, daß dagegen die vom Staatsrate beantragte Festsetzung eines Maximaltermins für die volle Einzahlung zu unterbleiben habe.
Zu 13. wurde dem staatsrätlichen Antrage wegen Bestätigung der Hauptfunktionäre der Anstalt beigetreten, übrigens die vom ministeriellen Referenten hiefür vorgeschlagene neue Textierung adoptiert.
Zu 16. wurde den staatsrätlichen Anträgen mit der Modifikation beigetreten, daß die Frist zur Auflegung der Bilanz anstatt mit acht Tagen, wie der Staatsrat beantragte, nach dem Wunsche der Gründer mit drei Tagen bestimmt werde und daß eine mindestens vierteljährliche Kundmachung über den Stand der Kassascheine, Pfandbriefe etc. zu fordern sei.
Außerdem wurde vereinbart zu § 184 des Statutenentwurfes, die Notierung der Bankeffekten auf den Börsen betreffend – dessen Streichung nach dem Wunsche des Finanzministeriums erfolgt war, worüber der Staatsrat nichts bemerkt hatte –, diesen Paragraphen mit Weglassung des Wortes „Schuldverschreibungen“ zu belassen.
Schließlich erwähnte noch Referent, daß das staatsrätliche Bedenken gegen die fernere Beteiligung des seither zum Statthalter in Galizien ernannten Grafen Gołuchowski bei dieser Bank durch dessen Austritt aus dem Konsortium bereits behoben sei.