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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="6">Abteilung VI</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Belcredi</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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               <date when="1866-04-08">8. April 1866</date>–<date when="1867-02-06">6. Februar 1867</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="112">Sitzung 112</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a6-b2-z112.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
                        <persName>
                           <forename>Horst</forename>
                           <surname>Brettner-Messler</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung VI Das Ministerium Belcredi, Band 2 8. April 1866–6. Februar 1867</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1973">1973</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">112</idno>
                  <idno type="KZ">3909</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 23. 11.), Beust für I und III, Larisch 2. 12., Wüllerstorf 2. 12., John 2. 12., Károlyi 5. 12.,; außerdem anw. Becke, Maly bei I, Salzmann bei III; abw. Mailáth, Komers.</orig>
               </item>
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                     <surname>Belcredi</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1866-11-23">1866-11-23</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (für I und III)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1866-12-02">2. 12.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1866-12-02">2. 12.</date>
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                     <surname>John</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1866-12-02">2. 12.</date>
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                     <surname>Károlyi</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1866-12-05">5. 12.,</date>
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                     <surname>Maly</surname>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (bei I)</note>
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                     <surname>Salzmann</surname>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (bei III)</note>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_6_2_112_1">Nachtragsdotation für die Eisenbahn von Großwardein über Klausenburg nach Kronstadt</ref>
               </item>
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                  <label>
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                  <ref target="#top_6_2_112_2">Expedition nach China, Japan und Siam</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_6_2_112_3">Vortrag der Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld bezüglich der Staatsnotenemission</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml#a6-b2_z112.pdf">
               <title type="num">Nr. 112</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1866-11-23">23. November 1866</date>
               </title>
            </head>
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                                    <abbr>P.</abbr>
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                                </choice> Belcredi; <choice>
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                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Belcredi 23. 11.), Beust für I und III, Larisch 2. 12., Wüllerstorf 2. 12., John 2. 12., Károlyi 5. 12.,; außerdem <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Becke, Maly bei I, Salzmann bei III; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Mailáth, Komers.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">112</idno>
                  <idno type="KZ">3909</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1866-11-23">23. November 1866</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_112_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Nachtragsdotation für die Eisenbahn von Großwardein über Klausenburg nach Kronstadt</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> erbat sich die Zustimmung der Konferenz zu seinem Vorhaben, Se. Majestät au. zu bitten, zur Bedeckung der erwachsenden Auslagen für die Vornahme technischer Vorarbeiten für eine Lokomotiveisenbahn von Großwardein über Klausenburg nach Kronstadt, dann für die Rekognoszierung der Linie Kaschau–Przemyśl für das laufende Jahr einen außerordentlichen Nachtragskredit von 40.000 fr. gegen dem Ag. zu bewilligen, daß die auflaufenden Kosten von dem künftigen Konzessionär rückersetzt werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte in Anbetracht des guten Zweckes dieser Auslagen, wodurch bei schwierigen Terrainverhältnissen vorgebeugt wird, daß nicht die Garantieanforderungen zu hoch ausfallen oder daß die Trassierungsarbeiten revidiert beziehungsweise wiederholt werden müssen, wenn in der Folge der Regierung das Anlagekapital zu hoch gegriffen scheint, gegen die Erwirkung dieses Nachtragskredites, wovon in der Anhoffnung der Ah. Genehmigung zur Bestreitung der dringendsten Auslagen bereits mehrere Vorschußbeträge angewiesen wurden, keinen Anstand erheben zu wollen.</p>
                  <p>Die Konferenz erklärte sich sohin mit dem Vorhaben des Handelsministers einhellig einverstanden<note type="footnote" n="1">Mit seiner Ah. E. v. <date when="1866-12-01">1. 12. 1866</date> auf den Vortrag Wüllerstorfs v. <date when="1866-11-26">26. 11. 1866</date> bewilligte der Kaiser für das Budget den angesprochenen Nachtragskredit, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3927/1866</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_112_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Expedition nach China, Japan und Siam</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> erinnerte, daß Se. Majestät bereits mit Ah. Entschließung vom 21. März l. J. die Absendung einer ostasiatischen Expedition genehmigt, einen Aufwand von 200.000 fr. hiefür mit der Anordnung bewilligt haben, daß hievon 140.000 fr. im Etat des Handelsministeriums und 60.000 fr. für gesandtschaftliche Auslagen und Geschenke für einige dortige Herrscher im Etat des Ministeriums des Äußern ihre Bedeckung finden sollen, daß aber der Abgang dieser Expedition, welcher sofort hätte stattfinden sollen und wofür der Kommandant bereits ernannt war (Tegetthoff), infolge der Kriegsereignisse von Sr. Majestät mündlich sistiert worden sei<note type="footnote" n="2">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18660126-P-0047.xml#top_6_1_47_3">MR. I v. <date when="1866-01-26">26. 1. 1866</date>/III</ref>.</note>. Nachdem die Ursache der Sistierung des Abganges dieser Expedition nunmehr entfallen sei, wäre es an der Zeit, die nötigen Weisungen zur Ausrüstung der Schiffe zu erlassen und bei Verfassung der Voranschläge auf die Einstellung der obigen Ah. passierten Beträge von 140.000 fr. und 60.000 fr. Bedacht zu nehmen.</p>
                  <p>
                     <pb n="323" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s323.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Baron Becke</rs>
                     </hi> meinte, daß mit diesen 200.000 fr. die Kosten der Expedition nicht vollständig gedeckt wären, da zu denselben auch die Auslagen für die Ausrüstung zweier Kriegsschiffe hinzugeschlagen werden müßten. Er verkannte die hohe Wichtigkeit dieser Expedition aus merkantilen und maritimen Verhältnissen keineswegs, glaubte jedoch, daß bei der gegenwärtigen durch die Kriegsereignisse hervorgerufenen Kalamität dermal, wo die Staatsfinanzen von allen Seiten in so erschrecklicher Weise in Anspruch genommen werden, wo dem Staate die Leistung einer Kriegsentschädigung an Preußen von 30 Millionen fr., einer Entschädigung für Kriegsschäden von ca. 20 Millionen fr., dann von Subventionen von beiläufig 20 Millionen fr. obliegt und wo zur annähernden Herstellung des Gleichgewichtes zwischen den Einnahmen und Ausgaben von allen Seiten die umfassendsten und einschneidendsten Anstrengungen gemacht und, um nur eine Differenz von 10% zwischen Gehalt und Pension zu ersparen, mehr als 1000 Beamte mit einem Federstriche außer Aktivität gesetzt werden, solche Auslagen, die wohl für einen guten Zweck verwendet wären, aber nicht unumgänglich notwendig sind, um so mehr für eine künftige günstigere Zeit verschoben werden sollten, weil, wenn man sich gar nichts versagen könne, es rein unmöglich wäre, im Staatshaushalte auf einen grünen Zweig zu kommen, und es auch augenscheinlich im Publikum einen schlechten Eindruck verursachen müßte, wenn die Staatsverwaltung für eine solche, durch keine zwingende Notwendigkeit bedingte Expedition Summen in einem Augenblicke verwendet, wo sie, durch die Finanznot gedrängt, durch die Pensionierung von so zahlreichen Funktionären den Nahrungsstand von so vielen Familien zu verkümmern sich eben anschickt. Das Defizit müsse mit aller Strenge heruntergebracht werden, und wenn auch diese Auslage von den Finanzen nicht ferngehalten werden würde, wäre um so weniger Aussicht hiezu vorhanden, als nach dem dem Finanzministerium bereits vorliegenden Voranschlage das Marinebudget für 1867 gegen das laufende Jahr um 300.000 fr. höher präliminiert erscheint, wobei noch die Kosten für zwei neue Kriegsschiffe, die aus dem Verkaufe des Gardaseeflottillenmaterials gedeckt werden sollen<note type="footnote" n="3">Vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18661017-P-0105.xml#top_6_2_105_4">MR. v. <date when="1866-10-17">17. 10. 1866</date>/IV</ref>.</note>, nicht veranschlagt sind. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> schloß sich diesen Ausführungen vollkommen an, er erwähnte, daß auch bei den Auslagen für die Ausstellung in Paris eine bedeutende Erhöhung von 200.000 fr., wie präliminiert gewesen, auf 360.000 fr. sich ergeben habe, daß mit Rücksicht auf das finanzielle Bedrängnis bei der Passierung von Staatsauslagen auf eine strenge Prüfung der Zwecke, ob sie unumgänglich erforderlich oder bloß wünschenswert sind, gehalten werden müsse, daß er nicht glauben könne, daß besondere Gründe den Abgang dieser Expedition gerade im Jahre 1867 zur unbedingten Notwendigkeit machen, und daß er daher von seinem Standpunkte, wenn auch mit Bedauern, sich gegen die Präliminierung dieser 200.000 fr. im Staatsvoranschlage pro 1867 entschieden aussprechen müsse. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofvizekanzler</rs>
                     </hi> meinte, daß der Versuch angestellt werden sollte, die Triestiner, die an den Resultaten dieser Expedition das größte Interesse hätten, zu vermögen, die Mittel hiefür selbst beizustellen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> bemerkte <pb n="324" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s324.pdf"/>geglaubt zu haben, daß in der Konferenz die Überzeugung von der hohen Wichtigkeit dieser Expedition schon aus den früheren Beratungen dieses Gegenstandes Platz gegriffen habe. Er könne nur wiederholt die Tatsache konstatieren, daß unsere Schiffahrt in den ostasiatischen Gewässern jedes Schutzes entbehrt, den nur Verträge bieten können, daß infolgedessen unser ganzer Handel dort arg beschädigt ist. Noch immer müssen unsere Schiffe dort unter preußischer Flagge fahren, und es sei ihm nicht möglich, für unseren Verkehr zu sorgen, wenn man ihm das Abschließen von Verträgen wehre. Wenn Österreich als ein Großstaat in Europa fortbestehen soll, dürfe es auch nicht die Kosten scheuen, die es ihm ermöglichen, mit jenen entfernten Staaten, mit denen es einen blühenden Handel treiben könnte, in jene vertragsmäßigen Verhältnisse einzutreten, durch welche die anderen europäischen Staaten schon lange den Schutz und die Wohlfahrt ihres Handels begründet haben. Die Kosten für diese Expedition wären aber um so weniger zu scheuen, da die Marine doch Übungsschiffe haben müsse und der Kostenunterschied, wenn die Expedition abgeht, sich nur beim Agio, bei den höheren Gebühren der Mannschaft und den Geschenken der Gesandtschaft nicht sehr beträchtlich geltend machen wird. Die Entsendung der Expedition sei übrigens eine Staatssache, und es könnte daher der Würde des Staates nicht entsprechen, den Geldsäckel der Triestiner hiezu herbeiziehen zu wollen. Der Handelsminister erklärte daher, seinen Antrag, daß die Summe von 200.000 fr. für diese Expedition in den Staatsvoranschlag pro 1867 eingestellt werde, um so mehr aufrechterhalten zu sollen, als er sich im Grunde der Ah. Entschließung vom 21. März l. J. in letzter Instanz für berechtigt halten dürfe, auf dieser Kostenpräliminierung zu bestehen.</p>
                  <p>Bei der von dem Vorsitzenden sohin gehaltenen Umfrage sprachen sich sohin alle übrigen Stimmführer aus den obigen finanziellen Rücksichten inklusive des vorsitzenden Staatsministers gegen den Antrag des Handelsministers aus<note type="footnote" n="4">Die Expedition begann am <date when="1868-10-18">18. 10. 1868</date> und endete am <date when="1869-10-18">18. 10. 1869</date> mit der Unterzeichnung eines Handelsvertrages mit Japan; von Japan kehrte die Expedition über Südamerika wieder in die Heimat zurück; einige Teilnehmer unternahmen überdies noch ausgedehnte Reisen, um wirtschaftliche oder wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen; über das Ergebnis der Expedition siehe  <bibl type="secondary">
                           <author>Scherzer K.</author> Fachmännische Berichte über die österreichisch-ungarische Expedition nach Siam, China und Japan (1868–1871) (Stuttgart 1872)</bibl>; weiters <bibl type="secondary">
                           <author>Lorenz R.</author>, Japan und Mitteleuropa von Solferino bis zur Wiener Weltausstellung (1859–1373) (Brünn/München/Wien 1944)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_112_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Vortrag der Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld bezüglich der Staatsnotenemission</head>
                  <p>Im Ministerrate vom 28. September l. J. wurde das von der Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld mit dem au. Vortrage vom 14. September 1. J., Z. 706, proponierte Gesetz, wodurch die Ausübung der Kontrolle über die Emission der Staatsnoten ermöglicht werden soll, als unannehmbar erkannt und ein die wesentlichsten Wünsche der Kommission enthaltender, zugleich aber auch das Ansehen des Finanzministers wahrender Gesetzentwurf vereinbart, welcher, dem gefaßten Beschlusse gemäß, dem Stellvertreter des Präsidenten der Kontrollskommission und einigen Mitgliedern derselben mit dem Versuche, sie dafür zu kapazitieren, und unter Eröffnung der Gründe hätte mitgeteilt werden sollen, aus welchen das Ministerium auf die Ah. Genehmigung des von <pb n="325" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s325.pdf"/>der Kommission vorgelegten Gesetzentwurfes in seiner dermaligen Fassung nicht einraten könnte<note type="footnote" n="5">Vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18660928-P-0102.xml#top_6_2_102_4">MR. v. <date when="1866-09-28">28. 9. 1866</date>/IV</ref>.</note>. Diese vertrauliche Vernehmung habe – wie <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sektionsrat v. Salzmann</rs>
                     </hi> referierte – stattgefunden, und es sei unterm 19. Oktober l. J. die Erwiderung der Kommission erfolgt<note type="footnote" n="6">Dieses Schriftstück fehlt in den Akten des <quote>FA</quote>.; laut Präsidialindex trug es die <quote>Nr. 5793/1866</quote>; vgl. <bibl type="secondary">
                           <title>Püregger</title>, Fünfzig Jahre Staatsschuld 167 f.</bibl>
                     </note>, in welcher sie jede Vereinbarung ablehnt und jene Stelle im Gesetze, wodurch die Beamten verpflichtet werden, Aufträgen des Finanzministeriums, welche sich auf die Anfertigung und Hinausgabe von Staatsnoten beziehen, nur dann Folge zu leisten, wenn sie mit der Kontrasignatur der Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld versehen sind, im entgegengesetzten Falle aber mit Berufung auf das gegenwärtige Gesetz die Folgeleistung zu verweigern, als die Kardinalbestimmung des Gesetzes erklärt, ohne welche sie ihre Funktion nicht mit Beruhigung erfüllen könnte. Es handle sich daher jetzt darum, sich klarzumachen, welcher Antrag von dem Vorsitzenden des Ministerrates Sr. Majestät erstattet werden soll.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> teilte vollkommen die in seiner Abwesenheit von dem Vorsitzenden des Ministerrates in der Sitzung vom 28. September l. J. entwikkelte Ansicht und glaubte, daß der vom Ministerrate beschlossene Gesetzentwurf Sr. Majestät zur Ah. Sanktion unterbreitet werden soll. Eine Folge davon könnte jedoch sein, daß die Kontrollskommission ihre Funktion niederlegt. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Belcredi</rs>
                     </hi> blieb bei seiner Ansicht, daß man Sr. Majestät unmöglich die Sanktion eines Gesetzentwurfes empfehlen könnte, welcher, da nach dessen vorliegender Textierung gewissermaßen schon von der Voraussetzung einer schweren Pflichtverletzung des Finanzministers ausgegangen wird, jedes Vertrauen stören müßte. Um jedoch den Wünschen der Kommission sich noch mehr zu nähern, proponierte Graf Belcredi zu § 1 des im Ministerrate vom 28. September l. J. beschlossenen Gesetzentwurfes zu dem Passus: „die Anordnungen des Finanzministers etc. sind nur dann gültig“ die Aufnahme des Beisatzes: „und dürfen nur dann durchgeführt werden“, wenn sie mit der Kontrasignatur der Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld versehen sind. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sektionschef Baron Becke</rs>
                     </hi> stellte die zur Kontrolle der Staatsnotenemission von der Erzeugung des Papieres angefangen bis zur Abgabe der Staatsnoten an die Staatskassen getroffenen Kontrollmaßregeln mit dem Beifügen dar, daß ohne wirkliche Perfidie und Betrug die Überschreitung der gesetzlichen Maximalsumme der Staatsnoten rein unmöglich wäre. Die Tendenz der Kommission sei faktische Opposition, und bei einem Gesetze, welches gegen den Gehorsam aufhetze, könnte kein Minister die Verwaltung führen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofvizekanzler</rs>
                     </hi> fand die Textierung des § 3: „Sollte dennoch etc.“ unglücklich gewählt und meinte, daß die Besorgnis der Kommission vielleicht darin ihren Grund haben könnte, <ref xml:id="fn_6_2_112_a">weshalb er die Weglassung der in diesem Paragraphen enthaltenen Hypothese beantragte</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_6_2_112_a">Einfügung a-a Károlyis.</note>. Die Konferenz einigte sich sohin für die Annahme des zu § 1 vom Grafen Belcredi vorgeschlagenen Amendements und für eine neue Textierung <pb n="326" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s326.pdf"/>des § 3 beiläufig des Inhaltes: „Es steht der Kommission jederzeit frei, falls sie Wahrnehmungen macht, die ihr bedenklich erscheinen, an Se. Majestät einen Immediatvortrag zu erstatten.“</p>
                  <p>Bezüglich des einzuschlagenden Vorganges war die Konferenz mit der Ansicht des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Belcredi</rs>
                     </hi> einverstanden, es dürfte Se. Majestät au. gebeten werden, ein Handschreiben an den Präsidenten der Kommission, Fürsten Colloredo, zu erlassen, in welchem Se. Majestät die Ah. Geneigtheit aussprechen würden, auf die Wünsche der Kommission einzugehen, in welchem aber auch Se. Majestät erklären würden, daß eine Form gewählt werden müsse, welche das Ansehen des Ministers wahrt und dessen Verhältnis mit den Beamten nicht stört. Hiemit dürften Se. Majestät den vom Ministerrate beschlossenen und heute amendierten Gesetzentwurf der Kommission zur neuerlichen Beratung und Vortragserstattung übergeben und, wie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> meinte, die Ah. Erwartung auszusprechen geruhen, die Kommission werde diese Gründe einer reiflichen Erwägung unterziehen und den Gesetzentwurf ehetunlichst zur Ah. Sanktion unterbreiten<note type="footnote" n="7">Der Vorsitzende im MR. erstattete über das Ergebnis dieser Beratung am <date when="1866-11-28">28. 11. 1866</date> einen Vortrag, dem auch der Entwurf eines Handschreibens an Colloredo-Mannsfeld beilag, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3948 ex 1866</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1866-11-23">23. November 1866</date>. Belcredi.</dateline>
                  <seg type="other">Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.</seg>
                  <dateline>Wien, <date when="1866-12-18">18. Dezember 1866</date>. Franz Joseph.</dateline>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>