Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Erlaß einer Verordnung oder eines Gesetzes wegen reziproker freier Schifffahrt der Handelsschiffe.
Der
Handelsminister Freiherr v. Wüllerstorf
machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, mit möglichster Beschleunigung eine Verordnung oder ein Gesetz zu erlassen, durch welches bei gleicher reziproker Behandlung den Handelsschiffen des Feindes die freie Schiffahrt zugesichert wird und womit man gleichzeitig den feindlichen Handelsschiffen, welche zur Zeit der Kriegserklärung in hiesigen Häfen sich befinden, ebenfalls gegen Reziprozität den freien Austritt gestattet. Der Erlaß dieser Verordnung sei um so dringlicher, als in Triest wegen bevorstehenden Kriegsausbruches über das Schicksal der Triester Handelsmarine große Beängstigung herrsche. Da durch den italienischen Merkantilmarinekodex vom Jahre 1865 in den §§ 211 und 243 obige Grundsätze als Gesetz für die unter piemontesischer Herrschaft stehenden Länder promulgiert worden seien, so stehe der Ausführung der Sache kein Hindernis im Wege und dürfte damit die freie Bewegung unserer ganzen Handelsmarine gesichert sein.
Sämtliche Anwesende erklärten über von Sr. Majestät an sie gerichtete Anfrage ihre Zustimmung zu dieser Maßregel
Überwachung der Südbahn.
Der
Staatsminister Graf Belcredi
empfahl dem Handelsminister eine sorgfältige Überwachung der Südbahn und namentlich der dort angestellten Preußen und Franzosen. Er wies hiebei namentlich auf zwei preußische Angestellte hin, einen höheren Beamten namens Astvall
Astfalkheißen.
Weymann.
In der Konferenz wurde allgemein die Ansicht geteilt, daß es unter den gegenwärtigen drohenden Verhältnissen und im Falle eines Kriegsausbruches durchaus nicht angehe, solche gefährliche Leute bei einer so wichtigen Bahnverwaltung zu dulden, und daß auf deren Entfernung zu dringen sei