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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="6">Abteilung VI</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Belcredi</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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               <date when="1866-04-08">8. April 1866</date>–<date when="1867-02-06">6. Februar 1867</date>
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            <title level="a" type="desc" n="057">Sitzung 57</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1866-04-08"/>
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            <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
               <persName>
                  <forename>Horst</forename>
                  <surname>Brettner-Messler</surname>
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            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a6-b2-z57.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
                        <persName>
                           <forename>Horst</forename>
                           <surname>Brettner-Messler</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung VI Das Ministerium Belcredi, Band 2 8. April 1866–6. Februar 1867</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1973">1973</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">57</idno>
                  <idno type="KZ">1481</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1866-04-08"/>
               </p>
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               <witness>
                  <bibl>Druck: 
                                    : Srbik, Quellen 5/1, Nr. 2503; (Auszüge) Clark, Franz Joseph and Bismarck 564 f.</bibl>
               </witness>
            </listWit>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 8. 4.), Mensdorff 12. 4., Esterházy 13. 4., Franck, Mailáth 14. 4., Larisch 14. 4.; außerdem anw. Becke bei VI. </orig>
                  <orig>
Druck: </orig>
                  <bibl type="secondary">
                     <author>
                        <orig>Srbik</orig>
                     </author>
                     <orig>, Quellen 5/1, Nr. 2503</orig>
                  </bibl>
                  <orig>; (Auszüge) </orig>
                  <bibl type="secondary">
                     <author>
                        <orig>Clark</orig>
                     </author>
                     <orig>, Franz Joseph and Bismarck 564 f.</orig>
                  </bibl>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1866-04-08">1866-04-08</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  </note>
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                     <surname>Esterházy</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1866-04-13">13. 4.</date>
                  </note>
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                     <surname>Franck</surname>
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                     <surname>Larisch</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1866-04-14">14. 4.</date>
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                     <surname>Becke</surname>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (bei VI)</note>
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                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_6_2_57_3">Antwort auf die preußische Note v. <date when="1866-04-06">6. 4. 1866</date>
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               </item>
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                     <num n="4">IV.</num>
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                  <ref target="#top_6_2_57_4">Vorbereitung für eine zweite Rekrutierung</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="5">V.</num>
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                  <ref target="#top_6_2_57_5">Aufstellung eines Freiwilligenkorps</ref>
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                  <label>
                     <num n="6">VI.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_6_2_57_6">Beschaffung der für den Kriegsfall nötigen Geldmittel</ref>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="num">Nr. 57</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1866-04-08">8. April 1866</date>
               </title>
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                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Meyer; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Kaiser; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Belcredi 8. 4.), Mensdorff 12. 4., Esterházy 13. 4., Franck, Mailáth 14. 4., Larisch 14. 4.; außerdem <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Becke bei VI. </orig>
                     <orig>
Druck: </orig>
                     <bibl type="secondary">
                        <author>
                           <orig>Srbik</orig>
                        </author>
                        <orig>, Quellen 5/1, Nr. 2503</orig>
                     </bibl>
                     <orig>; (Auszüge) </orig>
                     <bibl type="secondary">
                        <author>
                           <orig>Clark</orig>
                        </author>
                        <orig>, Franz Joseph and Bismarck 564 f.</orig>
                     </bibl>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">57</idno>
                  <idno type="KZ">1481</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1866-04-08">8. April 1866</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_57_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Militärmehrausgaben</head>
                  <p>Bericht des Kriegsministers über die durch die äußeren drohenden Verhältnisse bisher veranlaßten Militärmehrauslagen.</p>
                  <p>Über Aufforderung Sr. Majestät erstattete der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Ritter v. Franck</rs>
                     </hi> folgenden Bericht über diejenigen Mehrauslagen, welche aus Anlaß der bisher angeordneten vorbereitenden Maßnahmen bestritten werden mußten und ihre Deckung im gewöhnlichen Kriegsbudget nicht finden werden.</p>
                  <p>Die Gesamtsumme dieser Auslagen belaufe sich auf 663.280 Gl. und verteile sich auf folgende Rubriken: 1. für Märsche 125.390, 2. für Standeserhöhung der 4. Bataillone der Infanterieregimenter 20, 40, 5, 7 27.740, 3. Standeserhöhung mehrerer Artillerieregimenter 16.740, 4. Standeserhöhung der 4. Bataillone der Infanterieregimenter 41, 9, 15 2400, 5. Feldschmieden und Bagagekarren 37.000, 6. Standeserhöhung bei Fuhrwerk- und Materialdepots 5200, 7. Zeugsartillerie 132.000, 8. Geniebranche, Belagerungspark 73.000, 9. Naturalverpflegung kostspieliger Dislokation 60.000, 10. kostspieligere Menage 13.000, 11. Monturswesen 167.000, 12. Sanitätswesen 3500; Summa 663.280.</p>
                  <p>Von diesen Auslagen seien die größeren, namentlich 1., 5., 7., 8., 11., 12., ein für allemal gemachte; die übrigen können, sofern die gegenwärtigen Verhältnisse fortdauern, als wiederkehrende angesehen werden. Die Summe der einmaligen Auslagen belaufe sich demnach auf 538.230, die Summe der wiederkehrenden auf 125.050. Die Konferenz nahm hievon ohne weitere Bemerkung Kenntnis.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_57_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Militärmehrausgaben</head>
                  <p>Bericht des Kriegsministers über bevorstehende neue Auslagen.</p>
                  <p>Neben diesen voraussichtlich wiederkehrenden, die Dotation überschreitenden Auslagen seien aber, berichtete der Kriegsminister weiter, noch andere neue Auslagen unausweichlich, wenn nur die nötigsten Vorbereitungen für den eventuellen Ausbruch eines Krieges getroffen werden wollen.</p>
                  <p>In der Festung Theresienstadt sei die Anlage eines neuen Brückenkopfes ein dringendes Bedürfnis, weil der bestehende aus einer Zeit stamme, wo die weittragenden Geschütze noch nicht existierten. Das Minimum der Auslagen für diesen Bau, welcher bei Verwendung von mehreren Tausend Menschen immer eine Zeit von sechs Wochen erfordere, sei von den betreffenden Baukundigen auf 500.000 veranschlagt worden.</p>
                  <p>
                     <pb n="4" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s4.pdf"/>Dann sei es nicht nur ein Gebot der Vorsicht, sondern liege es auch im Interesse des Ärars, schon jetzt einen angemessenen Verpflegsvorrat für die Armee – Mannschaft und Pferde – herbeizuschaffen. Auch hiefür werde eine Summe von 500.000 benötigt, welche jedoch im Falle der Erhaltung des Friedens wieder hereingebracht werden könne und unter dieser Voraussetzung nur als ein Vorschuß sich darstelle. Für Materialanschaffungen der Armee – Munition, Bekleidung, namentlich Beschuhung etc. – werde ebenfalls eine Summe von 500.000 erfordert. Das angeschaffte neue Material besitze seinen Wert, nur für die Anfertigung müsse eine größere Auslage gemacht werden, als wenn diese auf die gewöhnliche Art durch die Armee selbst stattfinde. Im ganzen erfordern also diese neuen Auslagen eine Summe von 1½ Millionen Gl.<note type="footnote" n="1">Mit Ah. E. v. <date when="1866-04-11">11. 4. 1866</date> wurden diese geforderten 1,5 Millionen fl. bewilligt; vgl. dazu den Vortrag Francks v. 10.4. 1866, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. CK. 37–4/4/1866</bibl>; fast alle auf die Bewilligung von außerordentlichen Kriegskrediten bezüglichen Vortragsextrakte Francks liegen gesammelt unter der Signatur <bibl type="archival">KA., MKSM., 51–1/1/1866</bibl>; die Sitzungsprotokolle der Kommission zur Kontrolle der außerordentlichen Kredite in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 7050/1866</bibl>.</note>
                  </p>
                  <p>Ferner bemerkte noch der Kriegsminister, daß er für den Monat Mai eine etwas größere Dotation als die gewöhnliche für die regelmäßigen Bedürfnisse der Armee benötige, deren Mehrbetrag aber bei Erhaltung des Friedens wieder in den folgenden Monaten eingebracht werden dürfte. Die regelmäßige Dotation per Monat betrage 6,666.000 Gl., für den Monat Mai aber sei eine Dotation von 8 Millionen erforderlich.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Graf Larisch</rs>
                     </hi> sprach die Zuversicht aus, daß es ihm gelingen werde, mit den vorhandenen Mitteln und unter Zuhilfenahme des Kredits diesen Anforderungen zu genügen. Er bemerkte, daß ihm erst in den letzten Tagen eine Summe von 10 Millionen in Silber, hypotheziert auf Staatsgüter, von einem Frankfurter Hause angeboten worden sei<note type="footnote" n="2">Es läßt sich nicht feststellen, welches Frankfurter Haus diese Hypothek gewähren wollte.</note>.</p>
                  <p>Anknüpfend an diese Mitteilungen des Kriegsministers richtete hierauf <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> an die Konferenz die Anfrage, ob man vorderhand diese militärischen Vorkehrungen als genügend erachte. Preußen habe mobilisiert, armiere seine Festungen, sei zudem in der Lage, seine Truppen leichter zusammenziehen zu können; es habe demnach für den Fall eines ausbrechenden Krieges bereits einen sehr großen Vorsprung gewonnen<note type="footnote" n="3">Am <date when="1866-03-29">29. 3. 1866</date> hatte der österreichische Militärattaché, Oberst Pelikan, aus Berlin an Franz Graf Folliot de Crenneville über die am <date when="1866-03-27">27. 3. 1866</date> erlassene königlich preußische Kabinettsorder an die Kommandanten des 2., 3., 4., 5. und 6. Armeekorps zur Vorbereitung der Mobilisierung sowie über die Ausrüstung von Torgau, Spandau, Neisse und Glatz berichtet; am <date when="1866-03-30">30. 3. 1866</date> telegraphierte er: <quote>29. [3. 1866], 10 Uhr abends, Ordre zu Mobilisierung erfolgt. Es werden mobil gemacht durch Einziehung von Augmentationsmannschaft und Verstärkung der Bataillons auf 684 Mann, das 6. Armeekorps ganz, die 5. Division in Frankfurt an der Oder, die 7. in Magdeburg, die 9. in Glogau, dann die vier neuen Gardeinfanterieregimenter. Glaubwürdigen Informationen zufolge soll das 2., 4., 5., 6. Gardefeldartillerieregiment volle Kriegsstärke sich nehmen, Pferdeankauf mitgeordnet sein und Neisse, Glatz, Cosel, Torgau, Küstrin sofort vollständig armiert werden. Erfurt und Magdeburg nach und nach. Zu Festungsbesatzung das 2. und 6. Gardefestungsartillerieregiment bestimmt. Kavallerie und Train bis jetzt nicht mobil. Ankauf der Artilleriepferde für das 3. Korps vom 2. April an heute öffentlich ausgeschrieben</quote>; beide Telegramme <bibl type="archival">HHSTA., PA. III 91</bibl>; in den folgenden Tagen korrigierte Pelikan diese Angaben, da nicht alle angeordneten Kriegsmaßregeln sofort ausgeführt wurden, vgl. dazu die Telegramme Pelikans an Crenneville v. 2., 4. und <date when="1866-04-05">5. 4. 1866</date>, <quote>ebd.</quote>; dazu vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Becker</author>, Bismarcks Ringen um Deutschlands Gestaltung 124</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Clark, Franz Joseph and Bismarck 379</author>
                        </bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Generalstabswerk – Preussen</title> 8</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Huber</author>, Deutsche Verfassungsgeschichte 3, 520</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Lettow-Vorbeck</author>, Geschichte des Krieges von 1866 1, 27 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Generalstabswerk – Österreich</title> 1, 150</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Srbik</author>, Deutsche Einheit 4, 334</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Quellen 5/1, Nr. 2460, 2465</bibl>.</note>. Andererseits aber sei wohl zu bedenken, <pb n="5" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s5.pdf"/>daß, wenn man hierseits mit weiteren augenfälligen Kriegsrüstungen vorwärtsgehe, bei dem zutage liegenden Haschen von Seite Preußens nach einem Kriegsvorwande eine solche Kriegsrüstung als ein solcher benützt werden würde und daß dann der Krieg als unvermeidlich angesehen werden müßte.</p>
                  <p>Graf Mensdorff und Graf Esterházy sprachen die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens aus. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Mensdorff</rs>
                     </hi> bemerkte namentlich, daß die Konzentrierung von Truppen in Böhmen von Preußen als willkommener Vorwand zu der dort angeordneten Truppenmobilisierung benutzt worden sei, daß man die Zahl dieser Truppen in Böhmen absichtlich vergrößert [und] bis zu einer schlagfertigen, zum Einfall in Preußen bereiten Armee von 100.000 Mann hinaufgeschraubt habe.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Esterházy</rs>
                     </hi> glaubte seine Friedenshoffnung wesentlich darauf bauen zu sollen, daß dieser Krieg unausweichlich in einen allgemeinen europäischen in kurzer Zeit sich umgestalten würde, wo alle hängenden europäischen Fragen auf das Kriegstheater würden geworfen werden.</p>
                  <p>Die Konferenzmitglieder einigten sich alle in der Ansicht, daß vorderhand weitere militärische Maßregeln zu unterbleiben haben.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_57_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Antwort auf die preußische Note v. <date when="1866-04-06">6. 4. 1866</date>
                  </head>
                  <p>Entwurf einer Antwort auf die letzte preußische Note<note type="footnote" n="4">Es handelt sich dabei um den Protest Preußens v. <date when="1866-04-06">6. 4. 1866</date> gegen die österreichischen Rüstungen in Böhmen an der sächsischen und preußischen Grenze, <bibl type="secondary">
                           <author>Aegidi–Klauhold</author>, Staatsarchiv 10 (1866) Nr. 2251</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Entwurf der Antwort wurde vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Mensdorff</rs>
                     </hi> vorgelesen<note type="footnote" n="5">Text ebd. Nr. 2253; in diesem Zusammenhang sei auf den wertvollen Aufsatz von <bibl type="secondary">
                           <author>Allmayer-Beck</author>, Der Feldzug der Nord-Armee, in: Entscheidung 1866 105–141</bibl>, verwiesen.</note>. Der Inhalt derselben geht wesentlich dahin, durch eine Zusammenstellung von bekannten Tatsachen den Beweis zu liefern, daß der Vorwurf kriegerischer Intentionen unter keinen Umständen auf Österreich, viel eher aber auf Preußen gewälzt werden könne, und unter erneuerten hierseitigen Friedensversicherungen das Ansuchen an Preußen zu stellen, die angeordnete Mobilisierung wieder rückgängig zu machen.</p>
                  <p>Gegen den Inhalt der Antwortnote wurde keine Einwendung gemacht, nur <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> ließ die Bemerkung fallen, daß die preußische Note in einem auffallend groben Ton abgefaßt sei, während dieser Vorwurf dem vorliegenden Entwurf nicht gemacht werden könne. Allein wer in seinem Rechte sich befinde, dürfe, ohne sich etwas zu vergeben, auch seinem Gegner gegenüber die Formen des Anstandes beobachten. Se. Majestät bemerkte sodann noch ferner, daß es angezeigt erscheine, mit dem Baue des Brückenkopfes in Theresienstadt so lange nicht zu beginnen, bis nicht die Antwort Preußens auf die vorliegende Note eingetroffen sei. Preußen würde darin einen neuen Vorwand sehen, hierseits das Vorhandensein kriegerischer Absichten zu behaupten, und, wenn es auch geradezu ans Lächerliche streife, den Ausbau von Festungswerken als eine beabsichtigte <pb n="6" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s6.pdf"/>kriegerische Aggression zu bezeichnen, so sei es doch vorzuziehen, auch diesen Vorwand dem Gegner zu benehmen.</p>
                  <p>Der Kriegsminister wurde demnach angewiesen, mit der Inangriffnahme dieses Baues bis nach Einlangen der preußischen Antwort innehalten zu wollen<note type="footnote" n="6">In Theresienstadt begann man jedoch schon am <date when="1866-04-12">12. 4. 1866</date> – allerdings nur mit geringen Kräften – mit dem Ausbau eines doppelten Brückenkopfes an der mittleren Elbe; ab <date when="1866-04-20">20. 4. 1866</date> wurden dann täglich etwa 6500 Arbeiter eingesetzt, <bibl type="secondary">
                           <title>Generalstabswerk – Österreich</title> 1, 99</bibl>. Die preußische Antwort auf die österreichische Note v. <date when="1866-04-07">7. 4. 1866</date> ist mit <date when="1866-04-15">15. 4. 1866</date> datiert; Text <bibl type="secondary">
                           <author>Aegidi–Klauhold</author>, Staatsarchiv 10 (1866) Nr. 2254</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_57_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Vorbereitung für eine zweite Rekrutierung</head>
                  <p>Vorbereitungen für eine zweite Rekrutierung.</p>
                  <p>Se. Majestät machte darauf aufmerksam, daß, falls es zu einer Mobilisierung hier kommen sollte, alle Vorbereitungen zur schnellen Durchführung einer zweiten Rekrutierung schon jetzt getroffen werden müssen, was namentlich die Aufgabe des Staatsministeriums und der Hofkanzleien sei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> gab hiebei den Wunsch zu erkennen, daß man bei einer neuen Rekrutierung nicht bei der ersten Altersklasse stehenbleiben, sondern auf die kräftigeren Leute der 2., 3., 4. und 5. Altersklasse zurückgreifen möchte. Der Staatsminister und der ungarische Hofkanzler übernahmen es, die diesfalls erforderlichen Einleitungen zu treffen<note type="footnote" n="7">Franck verlangte am <date when="1866-04-11">11. 4. 1866</date> von Belcredi, Mailáth, Haller und Kussevich die zweite Rekrutierung in der Höhe von 85.000 Mann; in den Antwortnoten v. 11. (Haller), 12. (Belcredi und Kussevich) und <date when="1866-04-13">13. 4. 1866</date> (Mailáth) stimmten diese einer solchen zu, Belcredi schlug überdies vor, die bei der zweiten Stellung assentierten Rekruten nur für die Kriegsdauer zu verpflichten, wie dies bei den Freiwilligen in Aussicht genommen wurde; außerdem beantragte der Staatsminister, daß Tirol und Vorarlberg nur das gewöhnliche Kontingent von 1132 Mann stellen sollten; in einem Vortrag v. <date when="1866-04-18">18. 4. 1866</date> ersuchte Franck um die Zustimmung des Kaisers zur zweiten Rekrutierung, wobei er Belcredis Vorschlag einer Assentierung der Rekruten auf Kriegsdauer ablehnte, der Einberufung des gewöhnlichen Kontingents in Tirol und in Vorarlberg stimmte er zu; bezüglich der Veröffentlichung dieser Maßnahmen beantragte er, daß er <quote>die Ah. Resolution erst in dem Augenblicke kundmachen würde, als die Ah. Anordnung der Mobilisierung der Armee erfolgt, oder sobald die Notwendigkeit der Verlautbarung überhaupt eintritt</quote>; alles in <bibl type="archival">KA., KM., Präs. CK. 26–5/2/1866</bibl>; vgl. auch <bibl type="secondary">
                           <title>Generalstabswerk – Österreich</title> 1, 72</bibl>; Fortsetzung der Beratung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18660519-P-0075.xml#top_6_2_75_1">MR. v. <date when="1866-05-19">19. 5. 1866</date>/I</ref>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_57_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Aufstellung eines Freiwilligenkorps</head>
                  <p>Bildung von Freiwilligenkorps.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister Graf Belcredi</rs>
                     </hi> regte die Frage an, ob im Falle des Ausbruches eines Krieges die Bildung von Freiwilligenkorps zu gestatten sei. Der Haß gegen Preußen sei so groß, daß unzweifelhaft Ansuchen um die Bewilligung zur Bildung von solchen an die Regierung werden gestellt werden. Se. Majestät sprach die Ansicht aus, daß es schwer sein werde, die Bildung von solchen Freiwilligenkorps zu verhindern, wenn auch in militärischer Hinsicht der Nutzen derselben nicht sonderlich hoch anzuschlagen sei. Einen Vorteil gewähren sie übrigens, daß sie nämlich das beste Mittel sind, Städte und Land vom Gesindel zu säubern<note type="footnote" n="8">Am <date when="1866-05-13">13. 5. 1866</date> erließen der Bürgermeister von Wien, Dr. Andreas Zelinka, und der Landmarschall von Niederösterreich, Fürst Josef Colloredo-Mannsfeld, einen Aufruf an die Bürger Wiens und Niederösterreichs, durch Spenden die Errichtung von Freiwilligenkorps zu ermöglichen; vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Grunsky</author>, Wiener Gemeinderat 1866, 18–21</bibl>; auch <bibl type="secondary">
                           <author>WERNER</author>, Andreas Zelinka 89</bibl>; in der Folge bildete sich am <date when="1866-05-19">19. 5. 1866</date> ein Zentralkomitee, das sich die Aufstellung dieser Formationen zur Aufgabe machte; dieses Zentralkomitee beschloß in seiner Sitzung v. <date when="1866-05-25">25. 5. 1866</date> die Einsetzung eines fünfköpfigen engeren Komitees, das im Einvernehmen mit dem KM. die Grundbedingungen zur Errichtung und Ausrüstung des Freiwilligenkorps erarbeiten und dann geeignete Anträge an das KM. stellen sollte, <bibl type="archival">KA., KM., CK. 26–8/1/1866</bibl>; mit dem Beratungsprotokoll v. <date when="1866-06-01">1. 6. 1866</date> erhielt Franck ein Verzeichnis der an Colloredo-Mannsfeld gerichteten Bewerbungen um eine Offiziersstelle in dem Freiwilligenkorps, <bibl type="archival">ebd. 26–8/2/1866</bibl>; vgl. auch <bibl type="secondary">
                           <author>Friedjung</author>, Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland 2, 389 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Goldinger</author>, Kriegsmanifeste 120 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Generalstabswerk – Österreich</title> 1, 64 f.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_2_57_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Beschaffung der für den Kriegsfall nötigen Geldmittel</head>
                  <p>
				Herbeischaffung der für den Fall des Ausbruches eines Krieges nötigen Geldmittel<note type="footnote" n="9">Larisch hatte in dieser Frage schon am <date when="1866-03-13">13. 3. 1866</date> Vortrag erstattet und folgende Finanzmaßregeln für den Kriegsfall vorgeschlagen: a) Emission eines unverzinslichen Staatspapiergeldes mit Zwangskurs. b) Die Herausgabe des unverzinslichen Staatspapieres hätte unabhängig von der Nationalbank zu geschehen. Die Bankakte wäre nur hinsichtlich des Privilegiums der ausschließlichen Zettelemission zugunsten der neuen Tresorscheine für die Kriegsdauer außer Wirksamkeit zu setzen. c) Für die Kriegsdauer hätten keine Rückzahlungen von Staatsschulden und Gewinnen von Lottoanleihen sowie keine Einlösung von Hypotheken zu erfolgen. d) Zur Erzielung von Ersparnissen wäre die Ministerial-Budgetkommission mit besonderen Vollmachten auszustatten. e) Eine enge Kooperation zwischen dem FM. und KM. sollte Irrtümer wie 1859 vermeiden helfen; weiters wurde die Frage erhoben, ob man sich bei Beschaffungen nicht unter Ausschaltung der Kreditinstitute als Vermittler direkt an die Provinzen wenden sollte. Mit Ah. E. v. <date when="1866-03-16">16. 3. 1866</date> nahm der Kaiser die Vorschläge zur Kenntnis, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 1108/1866, 2189/1866</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Nachdem Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sektionschef v. Becke</rs>
                     </hi> in das Sitzungszimmer einberufen worden, sprach sich derselbe über den in Frage liegenden Gegenstand im wesentlichen folgendermaßen aus: Die leichteste Art, Geldmittel von einem Belange, wie er für den Anfang des Krieges wenigstens erforderlich ist, herbeizuschaffen, liege in der Einziehung der Banknoten zu 1 Gl. und 5 Gl. zuhanden des Staates. Die Bank habe gegenwärtig für 325 Millionen Banknoten im Umlauf, wovon 112 Millionen in Banknoten zu 1 Gl. und 5 Gl. Durch Einziehung dieser letzteren Banknoten zuhanden des Staates erlange dieser das Mittel, über eine Summe von 112 Millionen zu verfügen, ohne daß dem Staate dadurch irgendwelche finanzielle Belästigung erwachse. Nach § 12 der Bankstatuten<note type="footnote" n="10">Gesetz v. <date when="1862-12-27">27. 12. 1862</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 2/1863</bibl>.</note> müsse das Recht zur Einziehung dieser Noten dem Staate zuerkannt werden, indem dieser Paragraph der Bank nur das Recht zur Emission von Banknoten zu 10 fl. und höher einräume, der Staat somit auf das ihm zustehende Recht der Papiergeldhinausgabe wohl für Wertzeichen in diesem Betrage, nicht aber unter demselben verzichtet habe. Nach § 9 des Übereinkommens mit der Bank vom <date when="1863-01-10">10. Jänner 1863</date>
                     <note type="footnote" n="11">
                        <quote>Ebd.</quote> (das Gesetz v. <date when="1862-12-27">27. 12. 1862</date> enthält unter anderem das Übereinkommen mit der Nationalbank v. <date when="1863-01-10">10. 1. 1863</date>).</note> sei überdies die Bank verpflichtet, mit dem <date when="1866-12-31">31. Dezember 1866</date> mit der Einziehung dieser Noten zu beginnen, und es werde somit derselben durch deren Übergabe an den Staat und die Entrichtung deren Äquivalents gar keine neue Last auferlegt.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister Graf Belcredi</rs>
                     </hi> unterstützte diesen Antrag und bemerkte namentlich, daß nach dem 1. Absatze des § 12 der Bankstatuten allerdings ein solches Recht des Staates zu einer Papiergeldemission bezweifelt werden könne, daß dagegen aber der 2. Absatz dieses Paragraphen klar für dieses Recht, soweit es Wertzeichen unter 10 Gl. betrifft, spreche. Die Reichstags­verhandlungen sowie <pb n="8" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s8.pdf"/>die Verhandlungen des Regierungskommissärs mit den Bankabgeordneten dürften überdies den Beweis liefern, daß man bei der neuerlichen Feststellung des Bankprivilegiums auf einen absoluten Verzicht des Staates zur Emission von Papiergeld nie gedacht habe und das Recht zur Emission von solchen unter 10 Gl. sich reserviert erhielt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Graf Larisch</rs>
                     </hi> will zwar mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse keine Einsprache gegen den beantragten Vorgang erheben, obwohl er in der gegebenen Interpretation des § 12 der Bankstatuten seine volle Beruhigung nicht finde. Er seinerseits lege den § 12 dieser Statuten so aus, daß dadurch das Recht zur Papiergeldemission ausschließlich der Bank, und zwar gegen Verabfolgung einer Summe von 80 Millionen, zuerkannt wurde, wobei man sie nur der Beschränkung unterzog, Banknoten unter 10 Gl. nicht hinausgeben zu dürfen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler v. Mailáth</rs>
                     </hi> pflichtete zwar dieser Ansicht des Grafen Larisch bei, war aber dennoch für den Vorschlag aus der doppelten Rücksicht, daß in dem Wortlaute des 2. Absatzes des § 12 ein Halt für denselben gefunden werden könne und daß selbst in Friedenszeiten eine Vermehrung der Zirkulationsmittel unvermeidlich sei, was schon der Umstand beweise, daß die Bank Banknoten im Werte von ca. 350 Millionen emittiert habe, während die Bevölkerung an verschiedenartigen Steuern über 500 Millionen zu entrichten habe.</p>
                  <p>Die Konferenz sprach sich sonach einstimmig für die Annahme des Vorschlages aus.</p>
                  <p>Sektionschef v. Becke brachte sodann derselben noch zur Kenntnis, daß man mit der Boden-Credit-Anstalt für ein Pfandleihgeschäft auf Staatsgüter im Betrage von 50–60 Millionen in Unterhandlung stehe, um damit den ordentlichen Bedarf zu decken<note type="footnote" n="12">Die ersten Schritte der Verhandlungen zum Abschluß eines Domänenbeleihungsgeschäftes in der Höhe von 60 Millionen fl. waren die Zirkularnoten o. D., <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 198/1866, 199/1866</bibl>, mit welchen Larisch eine Aufstellung der ökonomischen Verhältnisse und des Besitzstandes der Staatsgüter, Staatsforste und Montandomänen anforderte; auch der Kriegsminister wurde unterm <date when="1866-03-07">7. 3. 1866</date> um eine Zusammenstellung der unter Militärverwaltung stehenden Güter ersucht, <quote>ebd. 1032/1866</quote>; Franck kam diesem Ansuchen in einer Note v. <date when="1866-03-10">10. 3. 1866</date> nach, äußerte jedoch Bedenken wegen der beabsichtigten Verpfändung, <quote>ebd. Beilage zu 1075/1866</quote>; in einer weiteren Note v. <date when="1866-04-07">7. 4. 1866</date> an Franck forderte Larisch nun auch die Verpfändung der Gestütsherrschaften Kisbér, Bábolna und Mezöhegyes und ersuchte um die rasche Übersendung von Unterlagen, <quote>ebd. 1503/1866</quote>; über den weiteren Verlauf der Verhandlungen siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18660419-P-0063.xml">MR. v. <date when="1866-04-19"/>19. 4. 1866</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18660422-P-0065.xml#top_6_2_65_1">MR. v. <date when="1866-04-22">22. 4. 1866</date>/I</ref>.</note>. Anknüpfend an diese Mitteilung machte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister Ritter v. Franck</rs>
                     </hi> auf das Bedenkliche aufmerksam, für ein solches Pfandleihgeschäft die Forste und Gestütsherrschaften in der Grenze als Hypothek zu bezeichnen, wie es nach einer Mitteilung des Finanzministeriums an das Kriegsministerium in der Absicht des ersteren liege. Wenn er auch gegen die Verpfändung der Gestütsherrschaften keine Einwendung erheben wolle und diese Maßregel ausführbar sei, so würde die Verpfändung der Forste den nachteiligsten Einfluß in der ganzen Grenze hervorrufen, weil das Eigentumsrecht des Staats oder wenigstens das ausschließliche desselben noch keineswegs genau ausgemittelt sei und man eine solche Verpfändung als diejenige über teilweise fremdes Gut ansehen würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister Graf Belcredi</rs>
                     </hi> machte darauf aufmerksam, daß loco Wien der Staat an Gebäulichkeiten und Bauarea ein sehr wertvolles Eigentum besitze, welches sich zu einer Hypothek vollkommen eigne.<pb n="9" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2-pdf.xml%23a6-b2_einzelseiten/a6-b2_s9.pdf"/>
                  </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Graf Larisch</rs>
                     </hi> erklärte sich damit einverstanden, von der Einbeziehung der Grenzforste in die Hypothek abzugehen.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1866-04-08">8. April 1866</date>. Belcredi.</dateline>
                  <seg type="other">Ich habe von dem Inhalte dieses Protokolls Kenntnis genommen.</seg>
                  <dateline>Wien, <date when="1866-04-18">18. April 1866</date>. Franz Joseph.</dateline>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>