Protokoll in Reinschrift überliefert
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Bericht des Kriegsministers über die durch die äußeren drohenden Verhältnisse bisher veranlaßten Militärmehrauslagen.
Über Aufforderung Sr. Majestät erstattete der
Kriegsminister Ritter v. Franck
folgenden Bericht über diejenigen Mehrauslagen, welche aus Anlaß der bisher angeordneten vorbereitenden Maßnahmen bestritten werden mußten und ihre Deckung im gewöhnlichen Kriegsbudget nicht finden werden.
Die Gesamtsumme dieser Auslagen belaufe sich auf 663.280 Gl. und verteile sich auf folgende Rubriken: 1. für Märsche 125.390, 2. für Standeserhöhung der 4. Bataillone der Infanterieregimenter 20, 40, 5, 7 27.740, 3. Standeserhöhung mehrerer Artillerieregimenter 16.740, 4. Standeserhöhung der 4. Bataillone der Infanterieregimenter 41, 9, 15 2400, 5. Feldschmieden und Bagagekarren 37.000, 6. Standeserhöhung bei Fuhrwerk- und Materialdepots 5200, 7. Zeugsartillerie 132.000, 8. Geniebranche, Belagerungspark 73.000, 9. Naturalverpflegung kostspieliger Dislokation 60.000, 10. kostspieligere Menage 13.000, 11. Monturswesen 167.000, 12. Sanitätswesen 3500; Summa 663.280.
Von diesen Auslagen seien die größeren, namentlich 1., 5., 7., 8., 11., 12., ein für allemal gemachte; die übrigen können, sofern die gegenwärtigen Verhältnisse fortdauern, als wiederkehrende angesehen werden. Die Summe der einmaligen Auslagen belaufe sich demnach auf 538.230, die Summe der wiederkehrenden auf 125.050. Die Konferenz nahm hievon ohne weitere Bemerkung Kenntnis.
Bericht des Kriegsministers über bevorstehende neue Auslagen.
Neben diesen voraussichtlich wiederkehrenden, die Dotation überschreitenden Auslagen seien aber, berichtete der Kriegsminister weiter, noch andere neue Auslagen unausweichlich, wenn nur die nötigsten Vorbereitungen für den eventuellen Ausbruch eines Krieges getroffen werden wollen.
In der Festung Theresienstadt sei die Anlage eines neuen Brückenkopfes ein dringendes Bedürfnis, weil der bestehende aus einer Zeit stamme, wo die weittragenden Geschütze noch nicht existierten. Das Minimum der Auslagen für diesen Bau, welcher bei Verwendung von mehreren Tausend Menschen immer eine Zeit von sechs Wochen erfordere, sei von den betreffenden Baukundigen auf 500.000 veranschlagt worden.
Ferner bemerkte noch der Kriegsminister, daß er für den Monat Mai eine etwas größere Dotation als die gewöhnliche für die regelmäßigen Bedürfnisse der Armee benötige, deren Mehrbetrag aber bei Erhaltung des Friedens wieder in den folgenden Monaten eingebracht werden dürfte. Die regelmäßige Dotation per Monat betrage 6,666.000 Gl., für den Monat Mai aber sei eine Dotation von 8 Millionen erforderlich.
Der
Finanzminister Graf Larisch
sprach die Zuversicht aus, daß es ihm gelingen werde, mit den vorhandenen Mitteln und unter Zuhilfenahme des Kredits diesen Anforderungen zu genügen. Er bemerkte, daß ihm erst in den letzten Tagen eine Summe von 10 Millionen in Silber, hypotheziert auf Staatsgüter, von einem Frankfurter Hause angeboten worden sei
Anknüpfend an diese Mitteilungen des Kriegsministers richtete hierauf
Se. Majestät
an die Konferenz die Anfrage, ob man vorderhand diese militärischen Vorkehrungen als genügend erachte. Preußen habe mobilisiert, armiere seine Festungen, sei zudem in der Lage, seine Truppen leichter zusammenziehen zu können; es habe demnach für den Fall eines ausbrechenden Krieges bereits einen sehr großen Vorsprung gewonnen
29. [3. 1866], 10 Uhr abends, Ordre zu Mobilisierung erfolgt. Es werden mobil gemacht durch Einziehung von Augmentationsmannschaft und Verstärkung der Bataillons auf 684 Mann, das 6. Armeekorps ganz, die 5. Division in Frankfurt an der Oder, die 7. in Magdeburg, die 9. in Glogau, dann die vier neuen Gardeinfanterieregimenter. Glaubwürdigen Informationen zufolge soll das 2., 4., 5., 6. Gardefeldartillerieregiment volle Kriegsstärke sich nehmen, Pferdeankauf mitgeordnet sein und Neisse, Glatz, Cosel, Torgau, Küstrin sofort vollständig armiert werden. Erfurt und Magdeburg nach und nach. Zu Festungsbesatzung das 2. und 6. Gardefestungsartillerieregiment bestimmt. Kavallerie und Train bis jetzt nicht mobil. Ankauf der Artilleriepferde für das 3. Korps vom 2. April an heute öffentlich ausgeschrieben; beide Telegramme
ebd.; dazu vgl.
Graf Mensdorff und Graf Esterházy sprachen die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens aus.
Graf Mensdorff
bemerkte namentlich, daß die Konzentrierung von Truppen in Böhmen von Preußen als willkommener Vorwand zu der dort angeordneten Truppenmobilisierung benutzt worden sei, daß man die Zahl dieser Truppen in Böhmen absichtlich vergrößert [und] bis zu einer schlagfertigen, zum Einfall in Preußen bereiten Armee von 100.000 Mann hinaufgeschraubt habe.
Graf Esterházy
glaubte seine Friedenshoffnung wesentlich darauf bauen zu sollen, daß dieser Krieg unausweichlich in einen allgemeinen europäischen in kurzer Zeit sich umgestalten würde, wo alle hängenden europäischen Fragen auf das Kriegstheater würden geworfen werden.
Die Konferenzmitglieder einigten sich alle in der Ansicht, daß vorderhand weitere militärische Maßregeln zu unterbleiben haben.
Entwurf einer Antwort auf die letzte preußische Note
Der Entwurf der Antwort wurde vom
Grafen Mensdorff
vorgelesen
Gegen den Inhalt der Antwortnote wurde keine Einwendung gemacht, nur
Se. Majestät
ließ die Bemerkung fallen, daß die preußische Note in einem auffallend groben Ton abgefaßt sei, während dieser Vorwurf dem vorliegenden Entwurf nicht gemacht werden könne. Allein wer in seinem Rechte sich befinde, dürfe, ohne sich etwas zu vergeben, auch seinem Gegner gegenüber die Formen des Anstandes beobachten. Se. Majestät bemerkte sodann noch ferner, daß es angezeigt erscheine, mit dem Baue des Brückenkopfes in Theresienstadt so lange nicht zu beginnen, bis nicht die Antwort Preußens auf die vorliegende Note eingetroffen sei. Preußen würde darin einen neuen Vorwand sehen, hierseits das Vorhandensein kriegerischer Absichten zu behaupten, und, wenn es auch geradezu ans Lächerliche streife, den Ausbau von Festungswerken als eine beabsichtigte
Der Kriegsminister wurde demnach angewiesen, mit der Inangriffnahme dieses Baues bis nach Einlangen der preußischen Antwort innehalten zu wollen
Vorbereitungen für eine zweite Rekrutierung.
Se. Majestät machte darauf aufmerksam, daß, falls es zu einer Mobilisierung hier kommen sollte, alle Vorbereitungen zur schnellen Durchführung einer zweiten Rekrutierung schon jetzt getroffen werden müssen, was namentlich die Aufgabe des Staatsministeriums und der Hofkanzleien sei. Der
Kriegsminister
gab hiebei den Wunsch zu erkennen, daß man bei einer neuen Rekrutierung nicht bei der ersten Altersklasse stehenbleiben, sondern auf die kräftigeren Leute der 2., 3., 4. und 5. Altersklasse zurückgreifen möchte. Der Staatsminister und der ungarische Hofkanzler übernahmen es, die diesfalls erforderlichen Einleitungen zu treffen
die Ah. Resolution erst in dem Augenblicke kundmachen würde, als die Ah. Anordnung der Mobilisierung der Armee erfolgt, oder sobald die Notwendigkeit der Verlautbarung überhaupt eintritt; alles in
Bildung von Freiwilligenkorps.
Der
Staatsminister Graf Belcredi
regte die Frage an, ob im Falle des Ausbruches eines Krieges die Bildung von Freiwilligenkorps zu gestatten sei. Der Haß gegen Preußen sei so groß, daß unzweifelhaft Ansuchen um die Bewilligung zur Bildung von solchen an die Regierung werden gestellt werden. Se. Majestät sprach die Ansicht aus, daß es schwer sein werde, die Bildung von solchen Freiwilligenkorps zu verhindern, wenn auch in militärischer Hinsicht der Nutzen derselben nicht sonderlich hoch anzuschlagen sei. Einen Vorteil gewähren sie übrigens, daß sie nämlich das beste Mittel sind, Städte und Land vom Gesindel zu säubern
Herbeischaffung der für den Fall des Ausbruches eines Krieges nötigen Geldmittel
Nachdem Herr
Sektionschef v. Becke
in das Sitzungszimmer einberufen worden, sprach sich derselbe über den in Frage liegenden Gegenstand im wesentlichen folgendermaßen aus: Die leichteste Art, Geldmittel von einem Belange, wie er für den Anfang des Krieges wenigstens erforderlich ist, herbeizuschaffen, liege in der Einziehung der Banknoten zu 1 Gl. und 5 Gl. zuhanden des Staates. Die Bank habe gegenwärtig für 325 Millionen Banknoten im Umlauf, wovon 112 Millionen in Banknoten zu 1 Gl. und 5 Gl. Durch Einziehung dieser letzteren Banknoten zuhanden des Staates erlange dieser das Mittel, über eine Summe von 112 Millionen zu verfügen, ohne daß dem Staate dadurch irgendwelche finanzielle Belästigung erwachse. Nach § 12 der Bankstatuten
Ebd.(das Gesetz v.
Der
Staatsminister Graf Belcredi
unterstützte diesen Antrag und bemerkte namentlich, daß nach dem 1. Absatze des § 12 der Bankstatuten allerdings ein solches Recht des Staates zu einer Papiergeldemission bezweifelt werden könne, daß dagegen aber der 2. Absatz dieses Paragraphen klar für dieses Recht, soweit es Wertzeichen unter 10 Gl. betrifft, spreche. Die Reichstagsverhandlungen sowie
Die Konferenz sprach sich sonach einstimmig für die Annahme des Vorschlages aus.
Sektionschef v. Becke brachte sodann derselben noch zur Kenntnis, daß man mit der Boden-Credit-Anstalt für ein Pfandleihgeschäft auf Staatsgüter im Betrage von 50–60 Millionen in Unterhandlung stehe, um damit den ordentlichen Bedarf zu deckenebd. 1032/1866
; Franck kam diesem Ansuchen in einer Note v. ebd. Beilage zu 1075/1866
; in einer weiteren Note v. ebd. 1503/1866
; über den weiteren Verlauf der Verhandlungen siehe MR. v.
Kriegsminister Ritter v. Franck
auf das Bedenkliche aufmerksam, für ein solches Pfandleihgeschäft die Forste und Gestütsherrschaften in der Grenze als Hypothek zu bezeichnen, wie es nach einer Mitteilung des Finanzministeriums an das Kriegsministerium in der Absicht des ersteren liege. Wenn er auch gegen die Verpfändung der Gestütsherrschaften keine Einwendung erheben wolle und diese Maßregel ausführbar sei, so würde die Verpfändung der Forste den nachteiligsten Einfluß in der ganzen Grenze hervorrufen, weil das Eigentumsrecht des Staats oder wenigstens das ausschließliche desselben noch keineswegs genau ausgemittelt sei und man eine solche Verpfändung als diejenige über teilweise fremdes Gut ansehen würde. Der
Der
Finanzminister Graf Larisch
erklärte sich damit einverstanden, von der Einbeziehung der Grenzforste in die Hypothek abzugehen.