<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="6">Abteilung VI</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Belcredi</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Juli 1865–<date when="1866-03-26">26. März 1866</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="053">Sitzung 53</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1866-03-09"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
               <persName>
                  <forename>Horst</forename>
                  <surname>Brettner-Messler</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a6-b1-z53.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
                        <persName>
                           <forename>Horst</forename>
                           <surname>Brettner-Messler</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung VI Das Ministerium Belcredi, Band 1 Juli 1865–26. März 1866</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1971">1971</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">53</idno>
                  <idno type="KZ">1477</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1866-03-09"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 9. 3.), Mensdorff 17. 3., Esterházy 17. 3., Franck, Mailáth 18. 3., Larisch 18. 3., Komers 19. 3., Wüllerstorf 20. 3.; außerdem anw. Kussevich.</item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr9263">
                     <surname>Meyer</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr1848">
                     <surname>Kaiser</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr9078">
                     <surname>Belcredi</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1866-03-09">1866-03-09</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7788">
                     <surname>Mensdorff</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1866-03-17">17. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8121">
                     <surname>Esterházy</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1866-03-17">17. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8941">
                     <surname>Franck</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8655">
                     <surname>Mailáth</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1866-03-18">18. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr9176">
                     <surname>Larisch</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1866-03-18">18. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8827">
                     <surname>Komers</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1866-03-19">19. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8784">
                     <surname>Wüllerstorf</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1866-03-20">20. 3.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="present-non-member">
                  <persName ref="#mpr3448">
                     <surname>Kussevich</surname>
                  </persName>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_6_1_53_1">Wahlordnung des kroatisch-slawonischen Landtages</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_6_1_53_2">Benützbarkeit der Eisenbahn nach Brixen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_6_1_53_3">Waffenverabfolgung für die Landesverteidigung von Tirol</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-6-01-0-18660309-P-0053" ana="a6-b1-z53">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml#a6-b1_z53.pdf">
               <title type="num">Nr. 53</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1866-03-09">9. März 1866</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Meyer; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Kaiser; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Belcredi 9. 3.), Mensdorff 17. 3., Esterházy 17. 3., Franck, Mailáth 18. 3., Larisch 18. 3., Komers 19. 3., Wüllerstorf 20. 3.; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Kussevich.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">53</idno>
                  <idno type="KZ">1477</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1866-03-09">9. März 1866</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_1_53_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Wahlordnung des kroatisch-slawonischen Landtages</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> stellte an die Versammlung die Frage, ob es zeitgemäß sei, gegenwärtig in eine Beratung der vorliegenden beiden Gesetzentwürfe des kroatischen Landtages einzutreten, da die Lösung der staatsrechtlichen Fragen der Beziehungen Kroatiens zum Königreiche Ungarn sowie zum Gesamtreiche noch in der Schwebe ist, beide Gesetzentwürfe aber in einigem Zusammenhange mit diesen staatsrechtlichen Beziehungen stehen<note type="footnote" n="1">Die Gesetzentwürfe über die Koordinierung und Wahlordnung des kroatisch-slawonischen Landtages sind in den Wiener Archiven nicht vorhanden; vgl. jedoch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18660127-P-0049.xml">MR. v. <date when="1866-01-27"/>27. 1. 1866</ref>, Anm. 1.</note>. Auf der anderen Seite lasse sich nicht verkennen, daß in beiden Gesetzesentwürfen, obwohl sie noch vieles enthalten, was zu einer Sanktion durchaus sich nicht eigne, doch ein Fortschritt zum Besseren im Vergleiche zur Zusammensetzung des gegenwärtigen Landtages sich zeige und eben dadurch die Möglichkeit sich biete, auf Grundlage dieser neuen Gesetze und der in denselben zu erzielenden Verbesserungen die Wahl eines besseren Landtages zustande zu bringen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister Graf Belcredi</rs>
                     </hi> wies namentlich auf die Fassung des §12 des Entwurfes der Koordinierung hin, welche in dieser Form die Lösung der staatsrechtlichen Fragen präjudiziere und daher zur Annahme sich durchaus nicht eigne. Es müsse der Entwurf sowie derjenige über die Wahlordnung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, wo es sich dann zeigen werde, ob der kroatische Landtag in die ihm vorzulegenden Abänderungen eingehen werde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler v. Mailáth</rs>
                     </hi> betonte sehr die Wünschbarkeit einer Beratung der beiden Entwürfe. Selbst jedoch für den Fall, wo der kroatische Landtag in die aufzunehmenden Verbesserungen eingehe und sie in den Entwurf aufnehme, dürfte von einer definitiven Sanktion der beiden Gesetze, um der Lösung der staatsrechtlichen Frage in keinen Teilen vorzugreifen, vorderhand noch abgesehen und bloß zur Erzielung eines besseren neuen Landtages gestattet werden, daß allerhöchst die Wahl und die Zusammensetzung des neueinzuberufenden Landtages auf Grundlage der neuen Gesetze stattfinde. Die Versammlung teilte diese Ansicht und sprach sich auch dafür aus, daß für einstweilen die Frage über Vertagung oder Auflösung des gegenwärtigen Landtages außer Beratung gelassen werde.</p>
                  <p>Es wurde hierauf zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Koordinierung geschritten:</p>
                  <p>
                     <pb n="305" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml%23a6-b1_einzelseiten/a6-b1_s305.pdf"/>Bei § 1 wurde in Wahrung der Majestätsrechte folgende Fassung angenommen: „Se. Majestät der König beruft in der Regel alle Jahre den Landtag des dreieinigen Königreiches, und wenn nichts anderes bestimmt wird, in die Landeshauptstadt Agram ein.“ Bei § 2 wurde der Schlußabsatz: „und daß sich der nachfolgende Landtag spätestens drei Monate nach der Auflösung des früheren versammle“ aus dem Grunde gestrichen, weil möglicherweise Hindernisse den Zusammentritt des neuen Landtages in einer so kurzen Frist, inner welcher auch die Neuwahlen abzuwickeln sind, verunmöglichen könnten. Als § 3 wurde über Antrag des Staatsministers eine neue Bestimmung über das Recht Sr. Majestät zur Vertagung und Auflösung des Landtages und zur Ausschreibung von Neuwahlen in den Entwurf aufzunehmen beschlossen, dessen definitive Redaktion später festzustellen ist. Über § 3, nunmehr § 4, fielen keinerlei Bemerkungen. Bei § 4 wurden folgende Abänderungen beschlossen: Für die Vertretung der Provinziale wurde der vom Banus in der Wahlordnung gemachte Abänderungsvorschlag angenommen, demzufolge das besondere Vertretungsrecht für eine Anzahl ganz unbedeutender Marktflecken zu entfallen hat und die Verteilung der Vertreter auf die einzelnen Wahlbezirke in etwas geändert wird. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Prior Aurana<note type="footnote" n="2">Der jeweilige Groß-Propst des Agramer Metropolitan-Domkapitels war auch Prior von Aurana.</note>, zugleich Dompropst des Agramer Erzdomkapitels, und dem Comes von Turopolje sowie den Obergespänen eine Virilstimme einzuräumen. Bei dem Passus über die Militärgrenzvertreter wurde noch die Aufnahme des Zusatzes beschlossen: „wenn solche über ausdrücklichen Befehl Sr. Majestät des Königs einberufen werden“. § 5: Hier entstand die Frage, ob auch in Zukunft der Banus als Präsident des Landtages zu bezeichnen und ob die Stelle eines Locumtenens Banalis beizubehalten sei. Die Versammlung war einstimmig der Ansicht, daß mit Rücksicht auf die Stellung des Banus als Stellvertreter Sr. Majestät und Chef der Regierung die Ernennung eines eigenen Präsidenten des Landtages durch Se. Majestät dem bisherigen Gebrauche vorzuziehen sei und daher auch in Zukunft die Stelle und Würde eines Locumtenens Banalis zu entfallen habe. Dieser Paragraph hat demnach folgendermaßen zu lauten: „Den Landtag eröffnet und schließt Se. Majestät der König oder sein Stellvertreter der Ban des dreieinigen Königreiches. Den Vorsitz in demselben führt ein von Sr. Majestät ernannter Präsident oder in dessen Verhinderung einer der beiden vom Landtag erwählten und von Sr. Majestät bestätigten Vizepräsidenten.“ § 6, 7, 8 des Entwurfes gaben zu keinen Bemerkungen Anlaß. § 9: Bloß der Deutlichkeit wegen wurde in der zweiten Linie vor dem Worte: „sehr“ das Wort: „wohlberechtigter“ eingeschaltet. § 10 erlitt folgende Veränderungen: Der Anfang hat zu lauten: „Als Magnat übt das persönliche Stimmrecht im Landtage jeder eingeborene oder als Indigena im kroatisch-ungarischen Gesetzbuche inartikulierte Fürst aus.“ Dann wurde das Stimmfähigkeitsalter der Magnaten mit Rücksicht auf das im vorhergehenden Paragraphen festgestellte Wahlfähigkeitsalter der übrigen Vertreter ebenfalls auf 24 Jahre festgesetzt und endlich der Passus gestrichen, der verlangt, „daß der Magnat im Vaterlande seinen ordentlichen Wohnsitz haben soll“. Nach diesem Paragraphen wurde folgender neuer <pb n="306" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml%23a6-b1_einzelseiten/a6-b1_s306.pdf"/>als § 12 eingeschaltet: „Zur Beschlußfassung im Landtage ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder, zu einem gültigen Beschlusse die absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich.“ § 11 (nunmehr 13) unverändert. § 12 (nunmehr 14): Für diesen ganz unzulässigen, der Lösung der staatsrechtlichen Fragen präjudizierlichen Paragraphen wurde über Antrag des Staatsministers folgendes angenommen: „Zur Kompetenz des Landtages gehören die das Landesinteresse berührenden Gegenstände mit jener Beschränkung, welche durch die staatsrechtlichen Beziehungen zum Königreiche Ungarn und zur Gesamtmonarchie begründet wird.“ § 13 (15) und § 14 (16) unverändert. § 15 (17) wurde in folgender veränderter Redaktion angenommen: „Die Regierung ist berechtigt und verpflichtet, ihre Vertreter in den Landtag zu senden, welchen jederzeit das Wort zu ergreifen, jedoch mitzustimmen nur dann gestattet ist, wenn sie Mitglieder des Landtages sind.“ § 16 (18) erhielt am Schlusse noch den Zusatz „oder die Antwort motiviert abzulehnen“. § 17, welcher von der Niedersetzung eines Landesausschusses handelt, wurde gestrichen, weil der Landtag keine Administrationsbehörde ist und in ein Gesetz über Zusammensetzung und Kompetenz des Landtages ein Paragraph über Niedersetzung eines Verwaltungsorganes nicht paßt.</p>
                  <p>Wahlordnung: Das Mangelhafte dieser Wahlordnung leuchtete der Versammlung auf den ersten Einblick in dieselbe ein; ebenso auch das in derselben zu Tag liegende Bestreben, die Regierung und ihre Organe von dem ganzen Wahlvorgange absolut fernzuhalten und jede Überwachung und Ingerenz derselben abzuschneiden.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Esterházy</rs>
                     </hi> sowie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler v. Mailáth</rs>
                     </hi> machten namentlich auf das Bedenkliche der Sanktionierung eines solchen Operates aufmerksam, welches alle wesentlichen Übelstände der ungarischen Wahlordnung in sich aufgenommen, dagegen aber manches Gute derselben noch ausgeschlossen habe. Sie wiesen darauf hin, daß eine Sanktionierung so bedenklicher Grundsätze nicht nur an und für sich gefährlich sei, sondern auch ein unübersteigbares Hindernis zu einer angemessenen Revision der ungarischen Landtagswahlordnung bilden würde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> sprach sich hierauf dahin aus, daß man in eine definitive Feststellung der Wahlordnung vorderhand sich noch nicht einlasse, sondern sich darauf beschränke, gegenüber den als unzulässig und gefährlich erkannten Bestimmungen und Grundsätzen des Entwurfes diejenigen näher zu präzisieren, welche dafür in den Entwurf aufzunehmen sind, und sodann auf Grundlage dieser einem Komitee die Umänderung der Wahlordnung zu übertragen.</p>
                  <p>Nachdem hierauf der Gesetzesentwurf verlesen worden war, einigte man sich über folgende Punkte als maßgebende Normen für die Komiteeberatungen: 1. Für die Vertretung des Provinciale ist der vom Banus ausgehende Vorschlag anzunehmen, demzufolge auf die Komitate 43 und auf die Städte 13 Vertreter entfallen. 2. Bei dem Wahlvorgang ist der Regierung ein angemessener Einfluß zu sichern; namentlich sind Rekurse über Wahlreklamationen und Entscheidungen in erster Instanz an die Statthalterei als zweite und letzte zu leiten. 3. Auch für die in der Wahlordnung angeführten indirekten Wähler ist ein angemessener <pb n="307" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml%23a6-b1_einzelseiten/a6-b1_s307.pdf"/>Zensus festzustellen. 4. Die Abstimmung hat öffentlich und mündlich zu geschehen.</p>
                  <p>Seine Majestät überließ es sodann dem Staatsminister, dem ungarischen und kroatischen Hofkanzler, das Komitee zu bestellen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_1_53_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Benützbarkeit der Eisenbahn nach Brixen</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> stellte die Anfrage, ob im Falle eines ausbrechenden Krieges mit Italien die Eisenbahn bis Brixen für Militärtransporte nicht benützt werden könnte. Nach Mitteilungen, die Ihm gemacht worden, sei der Ausbau so weit vorgeschritten, daß bei einiger Beförderung desselben die Benützung der neuen Strecke in ganz kurzer Zeit möglich werden dürfte. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Baron Wüllerstorf</rs>
                     </hi> gab hierauf die Auskunft, daß er einen sachkundigen Ingenieur abgeschickt habe, um den gegenwärtigen Stand des Baues zu verifizieren<note type="footnote" n="3">Das MHVw. beauftragte den Inspektor Martin Riener mit der Begehung der Strecke Innsbruck—Bozen. In seinem Gutachten stellte Riener eine Benützung des Abschnittes Bozen—Sterzing für den Herbst 1866 in Aussicht; siehe dazu das Gutachten Rieners v. <date when="1866-03-21">21. 3. 1866</date>, <bibl type="archival">VA., MHVW., Allgemeine Akten, Fasz. 355 ex 1866</bibl>; vgl. auch <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 55—1/3/1866</bibl>.</note>. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> trug hierauf dem Kriegsminister Ritter v. Frank auf, noch vom Generalstabe jemanden mit der gleichen Aufgabe an Ort und Stelle zu schicken<note type="footnote" n="4">Siehe Gutachten über die in Bau befindliche Bahnstrecke Bozen—Brixen v. <date when="1866-03-21">21. 3. 1866</date>, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 55—1/2/1866</bibl>. Es wird darin festgestellt, daß diese Bahnlinie nicht vor vier bis fünf Monaten benützt werden könne.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_1_53_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Waffenverabfolgung für die Landesverteidigung von Tirol</head>
                  <p>Se. Majestät machte darauf aufmerksam, daß für die Landesverteidigung [Tirols], namentlich zum Waffeneinkaufe für dieselbe, dieses Jahr nur die geringe Summe von 3000 Gl. präliminiert sei, während die Bewaffnung der Landesverteidiger und ihre Einübung in den Waffen unter den gegenwärtigen Verhältnissen dringend not tue. Der Staatsminister erhielt daher den Auftrag, sich in dieser Beziehung mit dem Kriegsminister und Finanzminister in Rücksprache zu setzen.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1866-03-09">9. März 1866</date>. Belcredi.</dateline>
                  <seg type="other">Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, <date when="1866-03-22">22. März 1866</date>. Franz Joseph.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>