Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Vortrag des Finanzministers bezüglich eines Gesetzentwurfes wegen Besteuerung des Bieres beim Kleinverschleiße im Zollausschlusse von Istrien.
Der
Sektionschef Ritter v. Savenau
referierte, daß im Zollausschlusse von Istrien von dem daselbst verbrauchten Biere tatsächlich keine Verzehrungssteuer erhoben werde. Denn während nach den bisher bestehenden Gesetzen das Bier in Österreich ausschließlich bei der Erzeugung besteuert wird, befinden sich im Istrianer Zollausschlusse gegenwärtig keine Bierbrauereien. Ausländisches Bier kann gebührenfrei dahin gebracht werden, gleich dem inländischen über Triest zur See ausgeführten Biere, für welches bei dem Übertritte über die Zollinie in den Triester Zollausschluß die bei der Erzeugung entrichtete Verzehrungssteuer zurückvergütet wird. Gegenwärtig werde in Triest eine großartige, auf eine Aktienunternehmung gegründete Bierbrauerei errichtet, welche nicht nur den eigenen Bierbedarf der Stadt Triest zu decken, sondern auch die nächstgelegenen Gebietsteile und darunter Istrien mit Bier zu versehen bestrebt sein wird. Um nun zu verhüten, daß außer anderem inländischen Biere künftig auch noch Triestiner Bier im Zollausschlusse von Istrien und auf den dazugehörigen Quarnerischen Inseln zum Verbrauche gelange, ohne daß die Finanzverwaltung die dafür gebührende Verzehrungssteuer bezieht, erübrige kein anderes praktisches Mittel als die bereits vor zwei Jahren beabsichtigte Umlegung der Biersteuer im Zollausschlusse von Istrien von der Erzeugung auf den Ausschank. Der Finanzminister beabsichtigte daher den anliegenden Gesetzentwurf
Der
Leiter des Staatsrates
bemerkte, daß der Staatsrat diesen Gegenstand geprüft und sich sowohl mit dem Antrage des Finanzministers an sich als auch mit dem Inhalte des Gesetzentwurfes vollkommen einverstanden erklärt habe. Der
Vortrag des Handelsministers in betreff der Verleihung der Konzession zum Baue und Betriebe der Fortsetzung der Lokomotiveisenbahn von Aussig nach Teplitz bis Komotau.
Der
Ministerialrat Ritter v. Schmid
stellte den Sachverhalt dar und gab ein Bild von der Bedeutung dieser projektierten Bahn, durch welche die in jener Gegend und insbesondere im Bielatale bereits bestehenden Bergwerks- und größeren Industrialunternehmungen in den Eisenbahnverkehr gezogen und dadurch einem weiteren Aufschwunge zugeführt, ein sehr großes Lager guter und billiger Braunkohle mit den Hauptadern des böhmischen Verkehres, der nördlichen Staatsbahn und dem Elbestrome, in unmittelbare Verbindung gebracht und dadurch, insbesondere durch die Verbindung von Komotau mit Weipert (Annaberg), der Export der Braunkohle nach Sachsen wesentlich erhöht werden wird. Unter den Konzessionswerbern sei bei der Verhandlung zunächst auf die Gesellschaft der Aussig—Teplitzer Bahn Bedacht genommen worden, weil diese Gesellschaft die meiste Aussicht und Bürgschaft des Gelingens gewährte. Diese Gesellschaft nehme eine Zinsengarantie von Seite des Staates nicht in Anspruch, wohl aber andere Begünstigungen, insbesondere die Erteilung einer 20jährigen Steuerfreiheit. Mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit dieser Bahn erklärte der Handelsminister vorzuhaben, Se. Majestät a) um die Ag. Genehmigung des vereinbarten, keinem Anstande unterliegenden Entwurfes der Konzession für das Unternehmen der Aussig—Teplitzer Eisenbahngesellschaft zur Fortsetzung ihrer Bahn bis Komotau und b) um die Ah. Ermächtigung zu bitten, dieser Gesellschaft die Verleihung der definitiven Konzession in Aussicht zu stellen und den Konzessionsentwurf dem Verwaltungsrate der genannten Bahn mit der Aufforderung zuzustellen, denselben ehestens einer einzuberufenden Generalversammlung zur Annahme vorzulegen
Der
Minister des Äußern
setzte die Konferenz in Kenntnis, daß der Zeitpunkt eingetreten sei, die schon vor einiger Zeit mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät beschlossene Expedition nach China, Japan und Siam nunmehr abgehen zu lassen
Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Nachricht, sie einigte sich jedoch — nachdem der vorsitzende
Staatsminister
bemerkt hatte, daß die Übernahme der Kosten auf den Marineetat im Publikum nur Anlaß zu mißliebigen Bemerkungen geben könnte, während die Übernahme derselben auf das Budget des Handelsministeriums keiner gegründeten Bekrittelung unterliegen könnte, und nachdem auch der