Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei
Graf Haller
gab Kenntnis von der Repräsentation des Siebenbürger Landtages in betreff des von ihm gefaßten Beschlusses über die Union mit Ungarn, welcher angeschlossen waren die Anträge des Kronstädter Deputierten Bömches, des Koloser Deputierten Josef Hosszu, dann die Sondermeinungen des griechisch-nicht-unierten Erzbischofs Freiherrn v. Schaguna und des Hermannstädter Deputierten Rannicher
Es wurde hierauf zur Beratung des von Graf Haller im Entwurfe vorgelegten Ah. Reskriptes auf die Repräsentation des siebenbürgischen Landtages geschritten und demselben mit folgenden Modifikationen von Seite des Ministerrates die Zustimmung erteilt
Sr. Majestät,
daß der Satz in dem Entwurfe: „Es gereicht zu Unserer besonderen Befriedigung, daß die Landtagsverhandlungen ungetrübt von Ausbrüchen der Parteileidenschaften mit Besonnenheit geführt, das Gepräge der Mäßigung beurkunden“ füglich ganz wegbleiben dürfte, indem eigentlich der Landtag nicht getan habe, was man ihm als Aufgabe stellte, und, statt selbst diese zu lösen, deren Lösung dem Pester Landtage zuwies, erklärte sich die ganze Versammlung mit der Streichung dieses Satzes einverstanden. Bei dem Satze: „Die definitive Verwirklichung der Union beider Länder wird von der Gewährleistung der von Euch in Euerer Adresse gewürdigten Rechtsansprüche der verschiedenen Nationalitäten und Konfessionen Siebenbürgens und der zweckmäßigen Regelung der administrativen Fragen dieses Landes abhängig gemacht“ wurde von Sr. Majestät darauf aufmerksam gemacht, daß als eine Bedingung der Verwirklichung der definitiven Union notwendig auch die vorausgehende Lösung der großen staatsrechtlichen Fragen zu
Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Wahlen in Siebenbürgen zu dem Krönungslandtage in Ungarn beförderlich auszuschreiben sind und diese auf Grundlage der Wahlordnung vom Jahr 1848 vor sich zu gehen haben, daß es angezeigt sei, eine mit den Persönlichkeiten und den Verhältnissen des Landes vertraute Person in das Land zu senden, um einen vertraulichen Einfluß auf einen ruhigen, den Intentionen der Regierung entsprechenden Gang der Wahlen zu nehmen, verständigte man sich, diese Mission dem Sektionschef im Staatsministerium von Kriegs-Au zu übertragen.