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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="6">Abteilung VI</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Belcredi</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Juli 1865–<date when="1866-03-26">26. März 1866</date>
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            <title level="a" type="desc" n="029">Sitzung 29</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1865-11-28"/>
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                  <forename>Horst</forename>
                  <surname>Brettner-Messler</surname>
               </persName>
            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a6-b1-z29.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
                        <persName>
                           <forename>Horst</forename>
                           <surname>Brettner-Messler</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung VI Das Ministerium Belcredi, Band 1 Juli 1865–26. März 1866</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1971">1971</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">4037</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 28. 11.), Mensdorff 2. 12., Esterházy 3. 12., Franck, Mailáth 4. 12., Larisch, Komers 4. 12., Haller, Kussevich 2. 12.; abw. Wüllerstorf.</item>
            </list>
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                     <surname>Belcredi</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1865-11-28">1865-11-28</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1865-12-02">2. 12.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1865-12-03">3. 12.</date>
                  </note>
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                  <note>BdE. <date when="1865-12-04">4. 12.</date>
                  </note>
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                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_6_1_29_1">Ernennung des bischöflichen Vikars und der zwei Konsistorialräte des griechisch-orientalischen Bistums von Siebenbürgen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_6_1_29_2">Einheitliche Leitung der Presseangelegenheiten</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml#a6-b1_z29.pdf">
               <title type="num">Nr. 29</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1865-11-28">28. November 1865</date>
               </title>
            </head>
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                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Meyer; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Kaiser; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Belcredi 28. 11.), Mensdorff 2. 12., Esterházy 3. 12., Franck, Mailáth 4. 12., Larisch, Komers 4. 12., Haller, Kussevich 2. 12.; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Wüllerstorf.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">28</idno>
                  <idno type="KZ">4037</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1865-11-28">28. November 1865</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_1_29_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Ernennung des bischöflichen Vikars und der zwei Konsistorialräte des griechisch-orientalischen Bistums von Siebenbürgen</head>
                  <p>Bis zur glorreichen Regierung Sr. k. k. apost. Majestät, bemerkte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Haller,</rs>
                     </hi> war von Seite des Staates für die griechisch-orientalische Kirche in Siebenbürgen nichts getan worden. Sie erhielt sich selbst, und der Staat leistete weder eine Subvention noch übte er einen Einfluß aus. Der Bischof Schaguna bezog aus dem Sidoxialfonds 4000 Gl. Die erste Aufbesserung seines Gehaltes erhielt derselbe im Jahre 1859 im Betrage von 4000 Gl. ebenfalls aus dem Sidoxialfonds, so daß nunmehr sein Gehalt 8000 Gl. betrug. Mittels Ah. Entschließung vom <date when="1861-05-29">29. Mai 1861</date> wurde dem Bischofe Schaguna zu Kultuszwecken ein jährlicher Beitrag von 25 000 Gl. aus dem Staatsschatze bewilligt<note type="footnote" n="1">Vortrag Erzherzog Rainers v. <date when="1861-05-28">28. 5. 1861</date> und Ah. E. v. <date when="1861-05-29">29. 5. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1703/1861</bibl>.</note>. Eine gleiche Summe wurde mit Ah. Entschließung vom <date when="1864-04-08">8. April 1864</date> zur Dotierung des Bischofs, des Konsistoriums und für das Schulwesen bewilligt<note type="footnote" n="2">Vortrag Erzherzog Rainers o. D. und Ah. E. v. <date when="1864-04-08">8. 4. 1864</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1015/1864</bibl>.</note>, wovon 4000 Gl. zur besseren Dotierung des Bischofs, 2400 Gl. für den bischöflichen Vikar, je 1200 Gl. für die vier Konsistorialräte zu verwenden wären. Ebenso geruhten noch Se. Majestät zu verfügen, daß die am <date when="1862-10-19">19. Oktober 1862</date> dem Kronstädter Gymnasium auf drei Jahre bewilligten 4000 Gl. auch ferner aus dem Staatsschatze verabfolgt werden<note type="footnote" n="3">Vortrag Nádasdys v. <date when="1862-09-25">25. 9. 1862</date> und Ah. E. v. <date when="1862-10-19">19. 10. 1862</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3215/1862</bibl>.</note>. Die Ernennung des Vikars und der Konsistorialräte war ausdrücklich Sr. Majestät vorbehalten worden<note type="footnote" n="4">Vgl. Zit. Anm. 2; in diesem Vortrag wird der Kaiser ersucht, er möge sich das Recht der Ernennung des Generalvikars sowie der Bestätigung der Konsistorialräte vorbehalten.</note>, und zwar über Antrag des Gouverneurs und der Hofkanzlei, welche darauf aufmerksam machte, daß, nachdem der Staat so namhafte Opfer für die griechisch-orientalische Kirche nunmehr bringe, die Sicherung eines gewissen Einflusses, namentlich bei Ernennung der geistlichen Würdenträger durchaus angezeigt sei. Bischof Schaguna habe es bisher vermieden, von dem ihm zugestandenen Rechte des Vorschlags des Vikars und der Konsistorialräte Gebrauch zu machen, weil sein Bestreben offenbar dahin gehe, dadurch, daß er das Ernennungsrecht selbst in die Hand bekomme, den unbeschränktesten Einfluß auf den Klerus zu erlangen und sich zu sichern. So bedenklich nun an und für sich die Konzentrierung einer solchen Macht in den Händen eines einzelnen sei, so dürfte man sich doch im vorliegenden Falle über dieses <pb n="209" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml%23a6-b1_einzelseiten/a6-b1_s209.pdf"/>Bedenken wegsetzen, da die Loyalität des Freiherrn v. Schaguna eine bekannte Tatsache sei und die Steigerung seines Einflusses auf seine Glaubensgenossen im Interesse des Ah. Thrones liege. Graf Haller glaubte daher, es dürfte dem Wunsche des Baron v. Schaguna, ihm die Wahl des Vikars und der vier Konsistorialräte zu überlassen, mit dem Vorbehalte entsprochen werden, daß grundsätzlich Sr. Majestät dieses Recht gewahrt bleibe und nur aus besonderer Gnade von demselben diesmal kein Gebrauch gemacht und die Wahl dem gegenwärtigen Erzbischofe und Metropoliten gestattet werde.</p>
                  <p>Von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsministers Grafen Belcredi</rs>
                     </hi> wurde dieser Antrag unterstützt und sodann angenommen<note type="footnote" n="5">Vortrag Hallers v. <date when="1865-11-29">29. 11. 1865</date> und Ah. E. v. <date when="1865-12-04">4. 12. 1865</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3669/1865</bibl>; ohne auf sein Recht der Ernennung des Generalvikars und der Bestätigung der Konsistorialräte zu verzichten, gestattet der Kaiser, daß, <quote>ohne daß hieraus in Hinkunft eine Beschränkung dieses Rechtes erwachsen und gefolgert werden könnte</quote>, der Erzbischof und Metropolit Andreas Freiherr v. Schaguna mit der Besetzung des Generalvikars und der Konsistorialräte vorgehe.</note>. Ohne geradezu demselben entgegenzutreten, wurde von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Esterházy,</rs>
                     </hi> unterstützt vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Mensdorff</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Ritter v. Komers</rs>
                     </hi>, darauf hingedeutet, daß es [sich] für den Erzbischof Schaguna in der vorliegenden Angelegenheit nicht um eine Personalsache, sondern um ein Prinzip handle. Als Metropolit wolle er nach und nach so viele Rechte sich aneignen, daß er die Rolle eines griechisch-orientalischen Papstes spielen könne. Nur so lasse sein Begehren in dieser Wahlangelegenheit sich erklären, sonst müßte man es lediglich für eine Art von Kaprice ansehen. Es ließe sich nun allerdings die Frage aufwerfen, ob eine Steigerung der Macht des griechisch-orientalischen Metropoliten und die damit verbundene Hebung der griechisch-orientalischen Kirche, <ref xml:id="fn_6_1_29_a">namentlich die Gründung einer Hierarchie derselben</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_6_1_29_a">Einfügung a–a Meyers.</note>, in den Interessen der kaiserlichen Regierung gelegen sein könne, deren Tendenz vielmehr dahin gehen sollte, die Mittel und Wege zu einer Assimilierung derselben mit der katholischen Kirche zu öffnen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_1_29_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Einheitliche Leitung der Presseangelegenheiten</head>
                  <p>In dem unter Vorsitz Sr. Majestät am 2. November abgehaltenen Ministerrate war diese Angelegenheit bereits zur Sprache gekommen und von Sr. Majestät dem Staatsminister Grafen Belcredi und dem Minister Grafen Esterházy die Aufgabe gestellt worden, sich gemeinsam zu beraten, wie eine einheitliche Leitung der Preßangelegenheiten erzielt werden könne<note type="footnote" n="6">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18651102-P-0020.xml#top_6_1_20_4">MR. v. <date when="1865-11-02">2. 11. 1865</date>/IV</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18651110-P-0024.xml#top_6_1_24_5">MR. v. <date when="1865-11-10">10. 11. 1865</date>/V</ref>.</note>. In der Ministerratssitzung vom 10. November wurde von dem Staatsminister dieser Gegenstand zur Sprache gebracht und von demselben der Antrag gestellt, daß von jeder Zentralstelle eine geeignete und vertrauenswürdige Persönlichkeit gewählt werde, mit welcher der Chef der Zentralstelle die Tagesfragen bespricht und die er ebenso von den in Aussicht stehenden Maßregeln in Kenntnis setzt. Dieses Organ hätte täglich mit dem Leiter des Preßdepartements zu verkehren und ihm den Stoff für seine Tätigkeit an die Hand zu geben. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> bemerkte nun, daß von dem Staatsminister in einem Vortrage diese Anträge Ihm unterbreitet worden seien<note type="footnote" n="7">[Vortrag des Staatsministers v. <date when="1865-11-15">15. 11. 1865</date>, KZ. 3496/1865]; dieser Vortrag fehlt, da Belcredi ihn zurückverlangte; Signatur und Datum gehen aus den Indizes der Kab. Kanzlei hervor.</note>, <pb n="210" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml%23a6-b1_einzelseiten/a6-b1_s210.pdf"/>daß sie aber etwas zu allgemein gehalten scheinen und eine präzisere Fassung sich als wünschenswert zeige und daß namentlich schon jetzt von den Zentralstellen diejenigen Personen bezeichnet werden sollten, welchen diese Aufgabe zu übertragen sei und von welchen man erwarten könne, daß sie mit Liebe derselben sich unterziehen.</p>
                  <p>In der hierauf sich entspinnenden Diskussion wurde von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsministers</rs>
                     </hi> neuerdings betont, daß, wenn irgendein erkleckliches Resultat mittelst der Preßleitung erzielt werden wolle, für ein einheitliches Vorgehen derselben gesorgt werden müsse. Damit war man allgemein einverstanden, nur wurde von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Mensdorff</rs>
                     </hi> und des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Esterházy</rs>
                     </hi> darauf hingewiesen, daß bei der großen Sorgfalt, welche der Besprechung diplomatischer Verhältnisse von mitunter sehr delikater Natur gewidmet werden muß, für das Ministerium des Äußern eine unmittelbare Instruierung der zur Verfügung stehenden journalistischen Federn unvermeidlich sei, weil jede Instruktion aus zweiter Hand keine Bürgschaft gegen Mißverständnis bieten könne. Übrigens, bemerkte Graf Esterházy, liege die Ursache des Nichtzusammengehens zwischen dem Preßleiter und den für Preßinfluenzierung betrauten Personen des Ministeriums des Äußern eben in den Personen, deren gegenseitige Unverträglichkeit allem, was die Regierung vorkehre, hindernd in den Weg trete. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erbat sich hierauf den au. erstatteten Vortrag behufs neuer Würdigung der Sache zurück<note type="footnote" n="8">Am <date when="1866-03-07">7. 3. 1866</date> erstattete Belcredi über diese Angelegenheit nochmals einen Vortrag, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 855/1866</bibl>; mit Ah. E. v. <date when="1866-03-16">16. 3. 1866</date>, <quote>ebd.</quote>, genehmigte der Kaiser die Anträge Belcredis über die Gestaltung der Preßleitung, die Systemisierung ihres Personal- und Besoldungsstandes, weiters die Systemisierung des Direktors der Wiener Zeitung und des Reichsgesetzblattes; vgl. weiters Vortrag des Staatsministers v. <date when="1866-03-31">31. 3. 1866</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1126/1866</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_6_1_29_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Deputation des kroatisch-slawonischen Landtages</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> eröffnete, daß, wie aus öffentlichen Blättern und amtlichen Berichten bekannt sei, eine Deputation aus der Mitte einer Fraktion des kroatischen Landtages hier eintreffen werde, um über gewisse Vorgänge in diesem Landtage Beschwerde zu führen<note type="footnote" n="9">
                        <bibl type="archival">NFP. v. 25. und <date when="1865-11-27">27. 11. 1865</date> (A.) sowie <date when="1865-11-28">28. 11. 1865</date> (M.)</bibl>.</note>. Se. Majestät wies darauf hin, daß es unbedingt notwendig sei, sich vorher über die Art und Weise des Benehmens gegen diese Abordnung zu verständigen und daß es sodann Pflicht und Aufgabe aller Anwesenden sei, sich genau im Sinne der hier zu treffenden Verständigung gegenüber den Deputationsmitgliedern auszusprechen. Se. Majestät legte hierauf der Versammlung folgende Fragen zur Beratung vor: 1. ob die Deputation als solche von Ihm und sodann den Ministern und Chefs der Zentralstellen zu empfangen sei oder ob ein solcher Empfang verweigert und bloß die einzelnen [Mitglieder] der Deputation zu empfangen seien; 2. was diesen auf ihre Anbringen und Beschwerden zu antworten sei; 3. welche damit übereinstimmende Weisungen an den Banus erlassen werden sollen.</p>
                  <p>Auf die Anfrage des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarischen Hofkanzlers v. Mailáth,</rs>
                     </hi> welcher soeben von seiner Rückreise aus Pest in der Sitzung eingetroffen war, was denn der Grund der Herkunft der Deputation und ihrer Beschwerden sei, wurde von <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Freiherrn v. Kussevich</rs>
                     </hi> auf die letzten Vorgänge im kroatischen Landtage <pb n="211" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml%23a6-b1_einzelseiten/a6-b1_s211.pdf"/>hingewiesen, wo über die Frage der Art und Weise der Konstituierung des Landtages und der Vornahme der Wahl des Vizepräsidenten jener sich in zwei beinahe gleich große Fraktionen spaltete. Nach der Wahlordnung vom Jahre 1861, genehmigt mit Ah. Entschließung vom Februar desselben Jahres, werden aus den am Landtage eingetroffenen Mitgliedern behufs Verifikation der Wahlen fünf Sektionen gebildet. Überdies ordne die Wahlordnung noch die Bildung eines Zentralverifikationsausschusses an, welcher aus den Berichterstattern der fünf Verifikationssektionen zusammenzusetzen ist<note type="footnote" n="10">Vgl. MRProt. v. <date when="1861-02-14">14. 2. 1861</date>/II—III und MRProt. v. <date when="1865-04-18">18. 4. 1865</date>/I; die Wahlordnung v. <date when="1861-02-21">21. 2. 1861</date> für den kroatisch-slawonischen Landtag, Beilage zum Vortrag Mažuranić’ v. <date when="1861-02-09">9. 2. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 554/1861</bibl>; die Einteilung der Landtagsmitglieder in fünf Verfikationssektionen wurde wahrscheinlich durch die Geschäftsordnung geregelt, diese fehlt jedoch in Wiener Archiven, vgl. jedoch <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apr&amp;datum=">Die Presse</ref>
                           </title> v. 23., 24., 26. und <date when="1861-04-28">28. 4. 1861</date> (M.)</bibl>; <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. 21., 24. und <date when="1861-04-28">28. 4. 1861</date> (M.)</bibl>.</note>. Nachdem nun von diesen Sektionen die Wahlen von mehr als zwei Dritteilen der Mitglieder des Landtages verifiziert worden, habe der Zwiespalt zwischen den beiden Fraktionen des Landtages sich über die Frage ergeben, ob diese verifizierten zwei Dritteile sofort als Landtag sich zu konstituieren, die Wahlen der Vizepräsidenten und übrigen Funktionäre vorzunehmen haben, worauf dann erst der Landtag unter Anteilnahme sämtlicher Nichtverifizierter mit Sitz und Stimme zur Prüfung der beanständeten Wahlen überzugehen hätte oder ob das Verifikationsergebnis dem gesamten Landtage vorzulegen sei, dieser über die beanständeten Wahlen entscheide, wo dann erst die Konstituierung des Landtages vor sich zu gehen und die Wahl der Vizepräsidenten und Funktionäre stattzufinden hätte. Die erstere Ansicht habe die Fraktion vertreten, welcher die anherkommende Deputation angehört, die zweite Ansicht hätten der Banus und die andere Fraktion vertreten.</p>
                  <p>Die Versammlung ging nach dieser Aufklärung zur Beratung der von Sr. Majestät gestellten Fragen über. Über die erste Frage war die ganze Versammlung sofort einstimmig, „daß eine Deputation einer Fraktion eines Landtages als solche weder am Ah. Hoflager noch bei den Chefs der Zentralstellen empfangen werden könne“. Über die beiden anderen von Sr. Majestät gestellten Fragen entspann sich eine längere Diskussion, wobei die kroatische Landtagswahlordnung genau geprüft und namentlich von dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarischen Hofkanzler</rs>
                     </hi> darauf aufmerksam gemacht wurde, daß sie im wesentlichen mit der ungarischen übereinstimme. Aus dem Inhalte dieser Wahlordnung<note type="footnote" n="11">Müßte eigentlich <quote>Geschäftsordnung</quote> heißen.</note>, namentlich dem Abschnitte III, von der Konstituierung des Landtages, überzeugte man sich allgemein, daß jene Ansicht die richtige sei, welche nach Verifizierung von zwei Dritteilen der Landtagsmitglieder durch diese die Wahl der Funktionäre vornehmen läßt, worauf vom Banus der Landtag als konstituiert zu erklären und sodann von diesem die Erledigung der beanständeten Wahlen vorzunehmen ist.</p>
                  <p>Es wurde sodann beschlossen, daß durch die kroatische Hofkanzlei im Sinne der Anschauungen des Ministerrates eine Instruktion an den Banus erlassen werden soll, worin demselben folgende Verhaltungsmaßregeln vorgezeichnet werden: 1. daß es in Übereinstimmung mit der Wahlordnung stehe, wenn nach Verifikation <pb n="212" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1-pdf.xml%23a6-b1_einzelseiten/a6-b1_s212.pdf"/>der Wahlen von zwei Dritteilen des Landtages durch die Verifikationssektionen und den Zentralausschuß von den so Verifizierten die Wahlen der Funktionäre vorgenommen werden; 2. daß sodann vom Banus der Landtag als konstituiert erklärt werde; 3. daß sodann von dem Landtage zur Erledigung der beanständeten Wahlen geschritten werde; 4. daß, da das Recht der Banaltafelassessoren auf Ah. Entschließung beruht, welches durch den Beschluß des kroatischen Landtages vom <date when="1861-05-08">8. Mai 1861</date> nicht aufgehoben werden konnte<note type="footnote" n="12">Vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650518-P-0574.xml#top_5_9_574_1">MR. v. <date when="1865-05-18">18. 5. 1865</date>/I</ref>; <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18610428">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1861-04-28">28. 4. 1861</date> (M.)</bibl>.</note>, dieses Recht nur mittelst eines neuen Antrages und eines der Ah. Sanktion zu unterbreitenden Landtagsbeschlusses in Frage gestellt werden kann; 5. daß der Banus angewiesen werde, hinsichtlich des Rechtes der Banaltafelassessoren im Sinne der Regierung seinen Einfluß auf die Grenzdeputierten geltend zu machen.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1865-11-28">28. November 1865</date>. Belcredi.</dateline>
                  <seg type="other">Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Schönbrunn, den <date when="1865-12-10">10. Dezember 1865</date>. Franz Joseph.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>