Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Reskript an den kroatisch-slawonischen Landtag; nochmalige Beratung
Der
Staatsminister Graf Belcredi
machte die Eröffnung, daß er von Sr. Majestät den Auftrag erhalten habe, das an den kroatisch-slawonischen Landtag zu erlassende Reskript einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen. Infolge dieses Auftrages habe er sich mit dem ungarischen Hofkanzler, dem Minister des Äußern, dem Minister Grafen Esterházy, dem Tavernikus Baron Sennyey und dem FML. Baron v. Kussevich in Rücksprache gesetzt, und in gemeinsamer Besprechung habe man sich über folgende Abänderungsanträge verständigt. Statt des Schlußsatzes auf Seite 4, welcher folgendermaßen lautet: „Indem Wir Euch den Wortlaut dieser beiden Staatsakte beiliegend mitteilen, gewärtigen Wir, daß Ihr davon genaue Kenntnis nehmen und die darin enthaltenen Bestimmungen unter Berücksichtigung der im ersten Teile Unseres königlichen Reskriptes vom
Auf Seite 5 des früheren Entwurfes hatte der letzte Absatz folgendermaßen gelautet: „Im Einklange mit Unserem ebengedachten königlichen Reskripte werden Wir den das Verhältnis des Landes zu Unserem Königreiche Ungarn betreffenden Beschluß des letzten Landtages dem bevorstehenden ungarischen Landtage zur Beratung vorlegen und es ist Unser lebhafter Wunsch, daß die Lösung dieser Frage im Wege der Verständigung beider Landtage in kurzem erfolge.“ In der kommissionellen Beratung habe man nun mit Rücksicht auf die schroffe Form dieses Landtagsbeschlusses gefunden, daß eine veränderte Redaktion, und zwar in der Richtung angezeigt erscheine, daß nicht direkt ausgesprochen werde, es werde der Beschluß des kroatischen Landtages vom Jahre 1861 dem ungarischen Landtage vorgelegt, sondern daß eine mehr allgemeine und mildere Wendung, und zwar in folgender Art gebraucht werde: „Anläßlich des Beschlusses des letzten Landtages über die Beziehungen zu Unserem Königreiche
Auf die Frage
Sr. Majestät
, wie aber die Sache im ungarischen Landtage angeregt werden solle, wurde von dem
Auf Seite 6 des Entwurfes in der vorletzten Zeile wird auf Streichung des Wortes „daher“ angetragen und dieses hiemit begründet: Es werde ohnehin in dem vorhergehenden Satze der nächste ungarische Landtag vorzugsweise als ein Krönungslandtag bezeichnet und es sei demnach nicht notwendig, die Berufung Kroatiens zu einer Vertretung im ungarischen Landtage als nur für einen Krönungslandtag geltend noch schärfer zu markieren.
In dem gleichen Absatze wurde ferner noch auf Streichung des Wortes „verfassungsmäßig“ angetragen, indem dieser Beisatz nur einen Anlaß zu kritischen Bemerkungen und Zweifeln bieten würde, da die verfassungsmäßige Vertretung, wie sie in Ungarn verstanden werden dürfte, von Kroatien nicht anerkannt wird, eine neue verfassungsmäßige Bestimmung über die Art der Vertretung aber noch gar nicht besteht.
Auch diese Redaktionsänderungen fanden allgemeine Zustimmung.
Seite 8 lautete der letzte Absatz folgendermaßen: „Am Schlusse des Landtages erwarten Wir mit Zuversicht, daß Euere Getreuen sowohl die vereinbarten Beschlüsse des letzten als jene des eben versammelten Landtages in der üblichen Redaktion von Gesetzesartikeln Uns zur königlichen Sanktion und Ausfertigung unterbreiten werden.“ In der kommissionellen Beratung habe man gefunden, daß es nicht notwendig sei, die Beschlüsse des letzten Landtages besonders zu erwähnen, da dieses in Ungarn die Vermutung eines wiederholten absichtlichen Betonens jenes Beschlusses rege machen könnte, mittelst dem der letzte kroatische Landtag Ungarn gegenüber eine so schroffe Stellung einnahm. Es wurde daher folgende Redaktion vorgeschlagen und allgemein angenommen: „Am Schlusse des Landtages erwarten Wir mit Zuversicht, daß Euere Getreuen die landtäglichen Beschlüsse in der üblichen Redaktion von Gesetzesartikeln Uns zur königlichen Sanktion und Ausfertigung unterbreiten werden.“
Das nunmehr endgültig an den kroatisch-slawonischen Landtag zu erlassende Eröffnungsreskript lautet also folgendermaßen: (Reskript als Beilage hier angeschlossen)
Anregung wegen Einberufung von Fiume zum ungarischen Landtage.
Mit dem Bemerken, daß er sich veranlaßt sehe, einen sehr heiklen Gegenstand, welcher jedoch mit dem soeben behandelten in Berührung stehe, zur Sprache zu bringen, stellte der ungarische Hofkanzler v. Mailáth die Anfrage, ob zu dem ungarischen Landtage nicht auch Abgeordnete der Stadt Fiume eingeladen werden sollen. Der staatsrechtliche Verband zwischen dem Königreiche Ungarn und der Stadt Fiume könne keineswegs als gelöst angesehen werden, obwohl faktisch dieses Verhältnis gestört und Fiume von Ungarn getrennt sei. Als Distrikt sei aber Fiume seit seiner staatsrechtlichen Verbindung mit der Krone von Ungarn immer zum ungarischen Landtage einberufen worden
Auf die
Bemerkung Sr. Majestät
, daß eine solche Einberufung Anlaß zu einer großen Aufregung in Kroatien bieten und auf die Haltung des bevorstehenden kroatischen Landtages einen äußerst nachteiligen Einfluß üben dürfte, wurde dieser Anregung keine weitere Folge gegeben.
Anregung wegen Ernennung eines Locumtenens für den Banus beim kroatischen Landtage.
Se. Majestät eröffnete, daß Se. Eminenz der Kardinal Haulik früher als Eröffnungskommissär für den kroatischen Landtag bestimmt worden sei und daß diese Ernennung bisher noch nicht zurückgenommen wurde
Auf die Bemerkung des provisorischen Leiters der kroatischen Hofkanzlei FML. Freiherrn v.
Kussevich
daß der von der Regierung früher als Locumtenens des Banus bezeichnete Obergespan Kukuljević
Endlich wies
Se. Majestät
noch darauf hin, wie bei der herrschenden Spannung der Parteien es für die Regierungsorgane ein Gebot der Klugheit sei, diesen gegenüber sich mit der größten Unparteilichkeit und Objektivität zu benehmen, und daß dieses von der Hofkanzlei dem Banus zu empfehlen sein dürfte.
Angelegenheit der Preßleitung.
Wenn auch, bemerkte Se. Majestät, unter den gegenwärtigen Preßverhältnissen die Preßleitung eine sehr schwierige Aufgabe sei und jenes Ziel noch in weiter Ferne stehe, das zu erreichen jede Preßleitung sich zur Aufgabe zu machen habe, so lasse sich andererseits nicht verkennen, daß sogar das unter den gegenwärtigen Verhältnissen Erreichbare nur dann erreicht werden könne, wenn die preßleitenden Organe über die Absichten und den Gang der Regierung im klaren seien, dadurch eine volle Einheit in ihrem Vorgehen erzielt und damit zugleich die größte Entschiedenheit in Verteidigung des Ganges und der Maßnahmen der Regierung an den Tag gelegt werde. Das letztere sei um so leichter, als die Regierung wisse, was sie wolle und in ihrem Vorgehen sich bisher vollkommen konsequent geblieben sei. Um nun all dieses zu erreichen, hält es Se. Majestät für notwendig, daß ein Mitglied aus dem Schoße des Ministerrates mit der Aufgabe betraut werde, die nötige Überwachung zu pflegen, damit äußere und innere Angelegenheiten des Reiches von allen dienstbaren Federn streng nach den Intentionen der Regierung und ohne daß von ihnen Politik auf eigene Faust gemacht werde, gleichsam wie aus einem Gusse besprochen werden, daß zugleich aber auch dieses Mitglied als Organ zu dienen hätte, an welches der Preßleiter sich wenden kann, um entweder unmittelbar Instruktionen sich zu erbitten oder solche und notwendige Auskünfte durch andere Ministerien zu vermitteln. Se. Majestät richtete hierauf an den Grafen Esterházy die Einladung, sich mit diesem Gegenstande befassen zu wollen.
Graf Esterházy
erklärte hierauf seine pflichtschuldige Bereitwilligkeit zur Übernahme dieser Aufgabe, welcher er sich um so lieber auch unterziehe, als eine Besprechung der auswärtigen Angelegenheiten in der Presse gerade die allerschwierigste Partie der Preßleitung bilde, er in seiner Stellung und seiner persönlichen Berührung mit Graf Mensdorff in der Lage sei, die erforderlichen Mitteilungen an den Preßleiter gelangen zu lassen und er die Übernahme dieser Aufgabe als eine wirkliche Erleichterung des Grafen Mensdorff in seinen so wichtigen und vielfachen Beschäftigungen ansehe.
Der
Staatsminister Graf Belcredi
machte auf die Schwierigkeit einer einheitlichen Preßleitung unter den gegebenen Verhältnissen aufmerksam. In Preußen sei diese vorhanden, wo alles in der Hand des Grafen Bismarck ruhe, welcher
Nach einer längeren Besprechung dieses Gegenstandes, an welcher die meisten der Anwesenden teilnahmen und wobei
Se. Majestät
namentlich noch die Bemerkung einfließen ließ, daß die von den Chefs der Zentralstellen bezeichneten Organe täglich zusammentreten und über das, was zu geschehen oder nicht zu geschehen habe, sich besprechen sollten, wurden von Sr. Majestät der Staatsminister Graf Belcredi und Graf Esterházy beauftragt, miteinander den Gegenstand zu beraten und später sodann ihre Anträge zu stellen