Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 9Dezember 1864–11. Juli 1865Sitzung 586WienStefan MalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/Stefan MalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 9 Dezember 1864–11. Juli 1865WienÖBV199413902158
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Hueber; VS. Mensdorff; BdE. und anw. (Mensdorff 11. 7.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Hein, Kalchberg; teilweise anw., keine BdE.: Mažurani, Reichenstein, Beke; BdR. fehlt.HueberMensdorffMensdorffBdE. 1865-07-11 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)MecsérySchmerlingLasserPlenerHeinKalchbergHaltung der Regierung in der gemischten Kommission über das Budget pro 1865font-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 586Ministerrat, Wien, 11. Juli 1865
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Hueber;
VS.
Vorsitz Mensdorff;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Mensdorff 11. 7.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Hein, Kalchberg; teilweise
anw.
anwesend, keine
BdE.
Bestätigung der Einsicht: Mažurani, Reichenstein, Beke;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs fehlt.
13902158
Protokoll über die am 11. Juli 1865 stattgefundene Ministerbesprechung unter dem Vorsitze des Minister des Äußern FML. Grafen Mensdorff-Pouilly.
Haltung der Regierung in der gemischten Kommission über das Budget pro 1865
Der Vorsitzende Minister des Äußern brachte die Frage zur Beratung, welche Stellung die Regierung in der morgen stattfindenden Sitzung der gemischten Kommission des Reichsrates über das 1865er Budget einzunehmen habeAm 6. 7. 1865 hatte das Herrenhaus die Debatte über das Budget für 1865 abgeschlossen, siehe MR. II v. 21. 6. 1865/II. Da seine Beschlüsse von denen des Abgeordnetenhauses abwichen, trat gemäß § 66 der Geschäftsordnung vom Jahre 1861 bzw. § 11 des Geschäftsordnungsgesetzes, Neisser, Geschäftsordnung 1, 122 und 141, RGBL. Nr. 78/1861, eine gemischte Kommission von Mitgliedern beider Häuser zusammen, um einen gemeinschaftlichen Bericht zu erstatten. Dieser Vorgang war auch bei den Budgets für 1862 und für 1864 notwendig gewesen, Malfèr, Einleitung ÖMR. V/3, XXVII, und MR. v. 21. 1. 1864/I, ÖMR. V/7, Nr. 438; nur beim Budget für 1863 war das Herrenhaus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses ohne Änderungen beigetreten..
Der Polizeiminister las ein hierüber vorbereitetes Referat, BeilageLiegt dem Originalprotokoll bei.Korrektur d–d Lassers aus: Straßenkonservationsbauten. ab, worin als bei der noch übrigen Verhandlung der gegenwärtigen Session des weiteren Reichsrates zu berücksichtigende Momente ins Auge gefaßt wurden: 1. Der Abschluß des Budgets für das Jahr 1865, 2. die Erwirkung eines Gesetzes zur Bedeckung der für das Jahr 1865 nötigen Geldmittel durch eine Kreditoperation, 3. der Abschluß der eingebrachten Eisenbahnkonzessionsgesetze, 4. das Zurückziehen des Finanzgesetzes pro 1866 [und] 5. der Zeitpunkt und die Art und Weise des Schlusses der Session des weiteren Reichsrates.
Ad. 1. Es wurden zuerst die Differenzen in dem bewilligten Erfordernisse pro 1865 nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses, welche in der Beilage 2Liegt dem Originalprotokoll bei. dargestellt sind, besprochen, wobei der Finanzminister bemerkte, daß die Differenz beim Polizeiministerium per 44.704 fr. eine doppelte sei, nicht nur eine ziffernmäßige, sondern auch eine prinzipielle, indem das Abgeordnetenhaus 10.000 fr. bei der Militärpolizeiwache in den außerordentlichen Etat gesetzt habe und Votant diesfalls nicht prognostizieren könne, daß es seinem Nachfolger im Amte möglich sein werde, mit der so restringierten Post das Auslangen zu finden. Wenn die Überzeugung gewonnen werden könnte, daß das Auslangen gefunden werden könne, werde Votant in der Kommission sich passiv halten, im Gegenteil wäre es ihm nicht möglich, eine Position zu vertreten, bei welcher es ihm augenscheinlich geworden, daß auch sein Nachfolger mit einer so beschränkten Post sich nicht begnügen könne. Übrigens gestalte die ganze Sache sich jetzt zu einer Utilitätsfrage, indem es doch nur ein Wahnsinn wäre, wegen eines Differenzbetrages von 44.000 fr. das ganze Finanzgesetz scheitern zu machen. Dem Votanten scheine es am angemessensten, daß diejenigen Minister, die in der Lage seien, auf die Bestimmung der Ziffer bezugnehmende sachliche Aufklärungen zu geben, wie beim Finanz- und Handelsministerium, dieselben motiviert vorzubringen haben, sonst sollen sich die abtretenden Minister reserviert halten und es dem Ministerpräsidenten überlassen, die votierten Summen als genügend zu bezeichnen. Der Finanzminister bemerkte, daß die Differenz zwischen den beiderseitigen Beschlüssen im ganzen sich noch auf 7 bis 800.000 fr. belaufe. Was speziell die Differenzen im Finanzministerium betreffe, so lasse sich der bei der Schuldentilgung vom Herrenhause mit 184.355 fr. höher eingestellte Betrag leicht rechtfertigen, indem die jüngst verloste Serie des lombardisch-venetianischen Anlehens um diesen Betrag mehr erfordert, als nach einer Durchschnittsberechnung in der Regierungsvorlage angenommen worden sei. Das Abgeordnetenhaus beziehungsweise dessen Kommissionsmitglieder können und werden daher diesfalls keinen Anstand erheben. Die anderen Differenzen werden sich einbringen lassen, nur wäre dieses nicht möglich bei dem außerordentlichen Erfordernisse der Steuerämter, welches nach dem Beschlusse das Abgeordnetenhauses mit 52.576 fr. weniger eingestellt wurde. Eine solche Reduktion werde erst möglich sein, bis die politische Verwaltung neu organisiert sein werde. Der Staatsminister erwähnte, daß ihm vor acht Tagen noch mehrere der Regierung wohlmeinende Mitglieder des Herrenhauses gesagt haben, daß sich viele Mitglieder des Herrenhauses dahin geeinigt haben, daß sie von den gefaßten Beschlüssen nicht abgehen werden. Es könne daher nur als der Stellung des Herrenhauses würdig und angemessen angesehen werden, wenn in der Kommission in ähnlicher Weise, wie dies beim Militärbudget geschehen, im Namen der Regierung erklärt werde, daß sie in Erwägung aller Verhältnisse sich mit den minderen Ansätzen des Abgeordnetenhauses begnüge, wobei Votant von seinem Standpunkte immer voraussetzte, daß nach der Ah. Willensabsicht Sr. Majestät ein Finanzgesetz um jeden Preis zustande kommen müsse. Was speziell die Differenz beim Dispositionsfonds, der von der Regierung und vom Herrenhauses mit 400.000 fr., vom Abgeordnetenhauses aber mit 200.000 fr. eingestellt wurde, betrifft, so seinen 200.000 fr. schon in dem verlaufenen halben Jahre ausgegeben worden, und es sei doch klar, daß, wenn auch noch so sehr gespart werden wolle, doch noch ein namhafter Betrag hiefür in der zweiten Hälfte des Jahres werde zur Verwendung kommen müssen. Beim Unterrichtsrate werde sich vielleicht in einer anderen Weise helfen lassen, wenngleich die Mitglieder desselben einen gesetzlichen Anspruch auf Remuneration pro praeterito haben und im Falle der Verweigerung sogar klagbar auftreten könnten. Der Minister Ritter v. Lasser glaubte, daß über die Differenz von 220.000 fr. bei der politischen Verwaltung hinausgegangen werden könnte, da er in allen Rubriken die umfassendsten Ersparungen eingeleitet habe, und die größte Möglichkeit des Ersparens im Baudienste liege, und zwar nicht etwa in der Unterlassung von neuen Straßenbautenneuen Straßenbauten, sondern faktisch in dem heuer eingetretenen Umstande, daß der heurige trockene Frühling das sonst jährlich eintretende Erfordernis größerer KonservationskostenKorrektur Lassers aus Konservationsbauten. beseitiget habe. Übrigens habe das Herrenhaus auch das Virement im Beamtenetat frei gelassen. Der Minister Ritter v. Hein erklärte, daß er bezüglich der Justizverwaltungsauslagen sich strenge an die unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät gefaßten Beschlüsse gehalten und daß das Herrenhaus nachgegeben habe. In der Ziffer bestehe diesfalls kein Bedenken, ein Anstoß könnte nur bezüglich des Virements und zwar auch nur bei den Bauten erfolgen, der bezügliche Konto sei übrigens so gering, daß für eine leichtere Gebarung aus dem diesfalls zugestandenen Virement kein Gewinn erwachsen würde. Der Leiter des Handelsministeriums bemerkte, daß die Differenz beim Handelsministerium über Berichtigung eines Rechnungsschlusses von 60.000 fr. durch das Herrenhaus, worüber kein Anstand erhoben werden könne, nur 5.490 fr. ausmache, bezüglich welcher unbedenklich nachgegeben werden könnte. Der siebenbürgische Hofvizekanzler glaubte, daß über die Differenz von 210.000 fr. bei dem Etat der siebenbürgischen Hofkanzlei, bei den eingeleiteten umfassenden Ersparungen und da das Etat für Siebenbürgen im Ganzen zugestanden sei, hinausgegangen werden könnte. Der gleichen Ansicht war der Hofvizekanzler Beke bezüglich der Differenz von 71.000 fr. bei der ungarischen Hofkanzlei, und der kroatisch-slawonische Hofkanzler bezüglich der Differenz von 111.698 fr. bei der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei, letzterer jedoch in der Voraussetzung, daß ein Betrag von 30.000 fr. für Verrechnung der Gendamerie in Kroatien und Slawonien mittelst einer Nachtragsdotation zu erlangen sein werde.Randvermerk Huebers: v. Mažuranić, Baron Reichenstein und v. Beke verließen die Sitzung.
Die Konferenz war nach einigen Debatten darüber einig geworden, daß über das Verhalten der Regierung in der Kommission, ob sie nämlich an den Beschlüssen des Herrenhauses festhalten oder den Forderungen des Abgeordnetenhauses nachgeben solle, die Ah. Entscheidung Sr. Majestät im telegrafischen Wege eingeholt werden müsse, und Minister Ritter v. Hein war der Ansicht, daß das derzeit noch fungierende Ministerium Se. Majestät diesfalls nicht ohne Rat lassen solle. Der Minister Ritter v. Lasser glaubte, daß die abtretenden Minister nicht Zusicherungen machen können, die sie selbst nicht für möglich halten. Es müsse vor allem auf die Stellung des Herrenhauses Rücksicht genommen werden. Wenn die Regierung immer zum Rückzuge blase, heiße das vor dem Abgeordnetenhause die Segel streichen, und ein solcher Vorgang führe zur vollen Nullifizierung des Herrenhauses. Bis jetzt seien alle Mittel angewendet worden, um die Erwägungen der Regierung zur Geltung zu bringen. Ob die künftige Regierung einen so großen Wert darauf lege, daß um jeden Preis ein Finanzgesetz zustandekomme, wisse er nicht, er könne jedoch nur raten, daß man nur über das bloß geschäftsmäßige der Ziffern sich ausgleiche, die Nachgiebigkeit aber nicht zu weit triebe. Das Abgeordnetenhaus habe gleichfalls großes Interesse, daß ein Finanzgesetz zustandekomme, und werde auch mit seinen Forderungen nicht zu weit gehen. Der Staatsminister bemerkte, es sei bisher in Abgeordnetenkreisen nur die Sprache geführt worden, wenn die Regierung beim Militärbudget nachgebe, werde man über das Erfordernis der Zivilverwaltung sich leicht einigen. Das erstere sei nun geschehen, jetzt sollte man denken, es wäre mit weiterer Nachgiebigkeit ein Ende zu machen. Der Vorwurf, wenn ungeachtet dessen ein Finanzgesetz nicht zustandekäme, treffe fürderhin nur das Abgeordnetenhaus. Votant müsse annehmen, daß die neuen Minister besondere Gründe haben zu wünschen, daß um jeden Preis ein Finanzgesetz zustandekomme. Dann treten freilich alle Rücksichten in den Hintergrund. Um den Preis jedoch, daß das Herrenhaus kompromittiert, ja völlig nullifiziert und der Schwerpunkt der Gesetzgebung ins Abgeordnetenhaus gelegt würde, wäre nach des Votanten Ansicht das Finanzgesetz zu teuer erkauft. Das Jahr des Heiles 1865 sei nur ein Jahr. Im Interesse des Ansehens der künftigen Regierung sollte jedoch eine Bloßstellung des Herrenhauses, welches jeder Regierung noch wichtige Dienste werde leisten sollen, tunlichst vermieden werden. Der Gewinn aus dem Zustandekommen des Finanzgesetzes sei gewiß geringer als die durch Kompromittierung des Herrenhauses zu gewärtigenden Nachteile. Votant erachtete daher, es wären Se. Majestät zu bitten, die Regierung habe in der Kommission an den Beschlüssen des Herrenhauses festzuhalten. Dieser Ansicht waren auch der Minister Ritter v. Lasser und v. Hein, dann der Leiter des Handelsministeriums, während der Polizeiminister und der Finanzminister diese Meinung nur unter der Voraussetzung teilten, daß der Ah. Entschließung bezüglich der Konzession beim Militärbudget nicht die bestimmte Ah. Absicht zu Grunde lag, um jeden Preis ein Finanzgesetz zustandezubringen. Der Staatsminister glaubte übrigens für den Fall, als Se. Majestät zu befehlen geruhen sollten, daß den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses nachgegeben werde, schon heute den Antrag stellen zu sollen, daß die Regierung dabei die Initiative zu ergreifen und denselben Vorgang zu beobachten hätte, wie dies bei den Konzessionen bezüglich des Budgets des Kriegsministeriums der Fall gewesen sei, weil es auch dann für das Herrenhaus leichter sein werde, sich zu fügenDie Verhandlungen brachten einen Kompromiß zwischen den beiden Häusern. Die Annahme des Finanzgesetzes für 1865 in dritter Lesung erfolgte im Abgeordnetenhaus am 21. 7. 1865, Prot. Reichsrat, AH. 1864/65, 2727 (90. Sitzung), im Herrenhaus am 22. 7. 1865, ebd., HH. 1864/65, 747 f. (31. Sitzung); Sanktion 26. 7. 1865, Publikation RGBL. Nr. 54/1865; FA., FM., Präs. 3696/1865, dabei der Bericht des Finanzausschusses und der gemeinsamen Kommission..
Ad 2. Der Antrag des Polizeiministers, das noch in Verhandlung stehende Kreditgesetz zurückzuziehen und ein neues einzubringen, welches nur die für 1865 nötigen Kredite mit Rücksicht auf die Abschlagsbewilligung von 13 Millionen in Anspruch nimmt und auf welches im Finanzgesetze selbst bereits hingewiesen wird, fand keine Unterstützung, und es stand auch der Polizeiminister von demselben ab. Die Minister gingen nämlich von der Erwägung aus, daß es einerseits nicht denkbar wäre, daß eine abtretende Regierung in eine Verhandlung über eine Kreditoperation mit dem Reichsrat eintrete, daß aber andererseits ebenso unzweifelhaft sei, daß das Durchbringen eines Kreditgesetzes in dem gegenwärtigen schwebende Zustande nicht möglich sein werde, indem sich kaum zehn Stimmen finden werden, welche der abtretenden Regierung für Rechnung der neuen einen Kredit bewilligen würden, daß weiters die Hinweisung im Finanzgesetze auf ein Kreditgesetz nicht als maßgebend angesehen werden werde, weil es sich hienach bloß um ein Gebarungsdefizit von acht Millionen handeln werde und das Abgeordnetenhaus entgegnen werden, daß ohnehin schon ein größerer Kredit, nämlich 13 Millionen bewilligt worden sei, daß aber endlich selbst für den ganz unwahrscheinlichen Fall, als dennoch ein Kredit im Reichsrate bewilligt werden sollte, die Durchführung dem dermal noch fungierende Finanzminister ganz unmöglich wäre, da nicht ein Bankier geneigt sein werde, einem Minister, von dem man wisse, daß er seine Demission gegeben habe, auch nur einen Gulden zu gebenDas Kreditgesetz, das die Regierung eingebracht hatte (siehe MR. v. 6. 6. 1865/I), hatte keine Aussicht, angenommen zu werden, vielmehr hatte das Haus beschlossen, erst nach dem verfassungsmäßigen Zustandekommen des Budgets für 1865 weitere Kredite zu bewilligen, FA., FM., Präs. 3175/1865. Nur zur Erfüllung der Verpflichtungen des Staates im Monat Juli hatte das Abgeordnetenhaus die Aufnahme eines Kredits von 13 Millionen Gulden bewilligt, Gesetz v. 30. 6. 1865, RGBL. Nr. 43/1865, dazu MR. v. 19. 6. 1865/I, Anm. 2..
Der Staatsminister glaubte hiebei den Anlaß nehmen zu sollen, den Vorsitzenden Minister des Äußern auf den Ernst der Lage mit dem wiederholten Ersuchen aufmerksam zu machen, er möge Se. Majestät au. bitten, ehemöglichst mit der Bestellung des neuen Ministeriums Ag. vorzugehen, weil sonst eine Lage eintreten könnte, wo es nicht mehr möglich wäre, die Geldmittel zu finden, um die Regierungsgeschäfte fortzuführen. Ad. 3. Gegen den Antrag, daß die eingebrachten Eisenbahnkonzessionsgesetze noch von den gegenwärtigen Ministern im Reichsrate zum Abschlusse gebracht werden solltenInsgesamt wurden in der dritten Session sieben Gesetze betreffend den Bau einzelner Eisenbahnlinien beschlossen; bis zu diesem Zeitpunkt war nur das Gesetz betreffend die Linie Braunau–Neumarkt in beiden Häusern verabschiedet worden; die anderen sechs folgten in den zwei Wochen bis zum Schluß der Session, siehe dazu die Ministerratsprotokolle zu den einzelnen Eisenbahnlinien., sowie gegen den Antrag
ad 4., daß die Finanzgesetzvorlage pro 1866 von dem Ministerpräsidenten mit der beantragten Motivierung zurückgezogen werde, ergab sich keinerseits eine ErinnerungEntgegen diesem Beschluß wurde das Finanzgesetz für 1866 nicht zurückgezogen, der bereits konzipierte Vortrag blieb liegen; es erledigte sich aber durch den Schluß der Session, FA., FM., Präs. 3556/1865; Fortsetzung MR. v. 27. 12. 1865, ÖMR. VI/1, Nr. 39.. Ad 5. waren sämtliche Minister darüber einig geworden, daß die Frage, wann und wie die Session des weiteren Reichsrates geschlossen werden soll, der Erwägung in einem späteren Zeitpunkte vorzubehalten seiDas Abgeordnetenhaus wurde am 24. 7. 1865, das Herrenhaus tags darauf in Kenntnis gesetzt, daß der Kaiser den Schluß der Session des weiteren Reichsrates am 27. 7. 1865 verfügt hatte, Prot. Reichsrat, AH. 1864/65, 2747 (91. und letzte Sitzung), und ebd., HH. 1864/65, 819 (32. und vorletzte Sitzung/25. 7. 1865). Der feierliche Schluß fand im Zeremoniensaal der Hofburg statt, die Thronrede verlas in Stellvertretung des Kaisers sein jüngster Bruder Erzherzog Ludwig Viktor. Text der Thronrede ebd., 889 f.; Kolmer, Parlament und Verfassung 1, 201 f..
Wien, am 11. Juli 1865. Mensdorff.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 31. Juli 1865.