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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="9">Band 9</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1864–<date when="1865-07-11">11. Juli 1865</date>
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            <title level="a" type="desc" n="566">Sitzung 566</title>
            <title level="a" type="sub" n="2">Protokoll II</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            <editor ref="#editor_Malfer">
               <persName>Stefan Malfèr</persName>
            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b9-z566.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>Stefan Malfèr</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 9 Dezember 1864–11. Juli 1865</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1994">1994</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1370</idno>
                  <idno type="KZ">1327</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Hueber, VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 2. 5.), Mecséry, Mensdorff 11. 5., Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; außerdem anw. Geringer; BdR. Erzherzog Rainer 22. 5.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1865-05-02">2. 5.</date>
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                  <ref target="#top_5_9_566_1">Kaschau-Oderberger Eisenbahn</ref>
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               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_9_566_2">Protest des Richterstandes gegen eine Rede des Abgeordneten Dr. Schindler</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml#a5-b9_z566.pdf">
               <title type="num">Nr. 566</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1865-05-02">2. Mai 1865</date> – Protokoll II</title>
            </head>
            <div type="regest">
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                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Hueber, <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 2. 5.), Mecséry, Mensdorff 11. 5., Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Geringer; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 22. 5.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1370</idno>
                  <idno type="KZ">1327</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll II des zu Wien am <date when="1865-05-02">2. Mai 1865</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_566_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Kaschau-Oderberger Eisenbahn</head>
                  <p>Im Ministerrate vom 13. März l. J.<note type="footnote" n="1">Tagesordnungspunkt I.</note> wurde beschlossen, es sei der au. Vortrag des Handelsministeriums vom <date when="1865-02-18">18. Februar 1865</date>, Z. 1612, betreffend die Konzessionierung für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Kaschau nach Oderberg mit einer Zweigbahn nach Eperies an den Leiter des Handelsministeriums zu dem Behufe zurückzustellen, damit derselbe zum Zwecke der Reduktion des Anlagekapitals die von dem Staatsrate in dessen Gutachten, Z. 114, angedeuteten Erhebungen pflege und über das Ergebnis im Ministerrate berichte. Der Staatsrat <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Freiherr v. Geringer</rs>
                     </hi> referierte, es habe Baron Kalchberg diesen Gegenstand dem Komitee für Eisenbahnangelegenheiten überwiesen, nachdem noch zuvor die Gutachten des Inspektors Hoffmann der k. k. Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen und des Ministerialrates Ritter v. Schmid über die bei Ausführung der Bahn zulässigen Ersparungen eingeholt worden seien<note type="footnote" n="2">Das Gutachten Hoffmanns bei <bibl type="archival">AVA., VA. III E, Präs. 776HM/1865</bibl>, die Bemerkungen Schmids <quote>ebd., Präs. 334HM/1865</quote>.</note>. Die Kommission habe sich, wie der Leiter des Handelsministeriums mit Note vom 22. April an das Ministerratspräsidium angezeigt habe<note type="footnote" n="3">Note Kalchbergs <quote>ebd., Präs. 432HM/1865</quote>; dabei auch das Protokoll der Sitzung des Eisenbahnkomitees.</note>, einhellig dahin ausgesprochen, daß die Kaschau-Oderberger Bahn die Bestimmung habe, nicht nur als Lokalbahn zu dienen, sondern daß dieselbe als Reichsstraße insbesondere auch vom militärischen Standpunkte höchst wichtig sei und demgemäß in möglichst stabiler Weise hergestellt werden müsse. Die Kommission habe die Notwendigkeit tunlichster Ersparungen anerkannt, sich jedoch nur für die Herstellung einspuriger statt der beantragten zweispurigen Tunnels ausgesprochen, dagegen gegen die Herstellung hölzerner Wächterhäuser, gegen die Verwendung eines leichteren Schienenprofils, gegen die Herstellung hölzerner Brücken sowie gegen die Anwendung von Riegelwänden<note type="footnote" n="4">D. i. Fachwerk.</note> bei Hochbauten gestimmt. Durch die Einführung einspuriger Tunnels würde sich das zu garantierende Anlagekapital von 61 Millionen und beziehungsweise [die] von Baron Kalchberg für den Zweck der verfassungsmäßigen Behandlung mit 62 Millionen beantragte Summe auf 56 beziehungsweise 57 Millionen Gulden reduzieren. Referent bemerkte, daß in Beziehung auf die übrigen Ersparungen mit Ausnahme der Tunnels die Meinungen der Sachverständigen verschieden seien. Inspektor Hoffmann, der den <pb n="310" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s310.pdf"/>Bauplan der belgischen Gesellschaft<note type="footnote" n="5">Konzessionswerber waren die belgischen Unternehmer Brüder Riche.</note> geprüft habe, sei zur namhaften Ersparungsziffer von 7,705.000 fr. gelangt, die Generalinspektion aber habe doch zunächst die Ziffer von 7,111.700 fr. als jene nachgewiesen, welche in Ersparung gebracht werden könne. Die hierüber vernommenen Techniker haben auch bemerkt, daß bei Holzbaukonstruktion der Hochbauten und Brücken die Bauzeit um ein Jahr abgekürzt werden würde. Referent stellte dar, daß es weder aus administrativ-polizeilichen Rücksichten notwendig, noch aus garantierend-finanziellen Rücksichten geraten wäre, auf definitive kostspielige Konstruktionen zu dringen. In ersterer Beziehung sei dies nicht unerläßlich notwendig, weil sonst das Ärar bei Bahnbauten, die es in eigener Regie führte, von Stein- und Eisenkonstruktion nicht hätte abgehen dürfen, was doch geschehen sei. In zweiter Linie aber sei die Sache noch unzweifelhafter, man könne doch nicht ohne wirkliche Notwendigkeit der Gesellschaft Bedingungen aufdringen, die sie nicht wolle, noch dazu in einer Zeit, wo die Geldaufbringung schwer falle. Nachdem mehrere Techniker sich noch für weitergehende Einsparungen ausgesprochen haben, glaube Referent, auf den Antrag des Staatsrates zurückkommen zu sollen, daß alle von demselben als zulässig angedeuteten Ersparungen in Durchführung gebracht werden sollen und daß die von Inspektor Hoffmann berechnete Ersparungsziffer anzunehmen wäre. Es sei nicht einzusehen, warum bei dieser Bahn, die doch wenigsten in den ersteren Jahren nur eine Lokalbahn sein werde, nicht ebenso vorgegangen werden sollte, wie bei vielen größeren Bahnen, bei denen es der Entwicklung des Betriebes überlassen wurde, das Provisorium allmählig verschwinden zu lassen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Handelsministeriums</rs>
                     </hi> bemerkte, von seinem Standpunkte nur die Anträge vertreten zu können, welche das Handelsministerium gestellt habe. Er führte die Gründe an, aus denen die Kommission von der Anforderung zweispuriger Tunnels abgegangen sei, und hob hervor, daß sich die Kommission entschieden dafür ausgesprochen habe, daß mit Ausnahme der Tunnels zweckmäßig von anderen Ersparungen nicht wohl die Rede sein könne. Die Vorfrage, ob diese Bahn bloß eine Schleppbahn oder eine große Reichsbahn sein werde, sei grundsätzlich von der Kommission dahin beantwortet worden, daß ihr der letztere Charakter innewohnen werde, und das lasse sich auch nicht in Abrede stellen, wenn man die Bedeutung, welche diese Bahn durch die Verbindung mit Debreczin, Sziget und der Bukowina ins Auge fasse. Dadurch steigen aber auch die Anforderungen, und bei Festhaltung dieses Grundsatzes sei die Kommission zu dem vorliegenden Resultate gelangt. Da diese Bahn eine Gebirgsbahn sein werde, erheischen die Anforderungen des Dienstes auch eine festere Konstruktion, eine größere Solidität und ein größeres Gewicht für die Lokomotive. Die Bahn aber mit Abteilungen stärker und leichter zu bauen, gehe nicht an, indem dieselben Lokomotiven auch auf der ganzen Bahn verkehren müssen und daher auch dieselben Profile vorhanden sein müssen. Gegen die Herstellung hölzerner Brücken sei aber geltend gemacht worden, daß dieselben Mittelpfeiler haben müßten und dadurch der Zerstörung durch Hochwasser zu sehr ausgesetzt sein würden, was häufig Unterbrechungen des Verkehres zur Folge haben würde. Was den finanziellen Punkt anbelange, sei es schwer, einer Gesellschaft Provisorien vorzuschreiben, die häufige Rekonstruktionen <pb n="311" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s311.pdf"/>und hierzu die Anlage eines Reservefonds notwendig mache, der in das Anlagekapital eingerechnet werden müsse. Eine vernünftig arbeitende Gesellschaft werde gewiß das Anlagekapital in seiner Totalität für die ganze Konzessionsdauer ins Auge fassen. Es könnte daher ganz gut dem Reichsrate überlassen werden, die Abminderung der Garantiesumme zu beschließen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> bemerkte, daß von den vom Staatsrate beantragten Ersparungen jene bezüglich der zweigeleisigen Tunnels von allen hierüber vernommenen Organen angenommen worden seien, weil ein Geleise für den Betrieb hinreiche, weil die Bahn selbst nicht für zwei Geleise werde hergestellt werden, weil die Erweiterung der Tunnels für zwei Geleise im allfälligen späteren Bedarfsfalle nach den vorliegenden Erhebungen und Gutachten leicht zu bewerkstelligen sei und weil auch für den Anschluß dieser Bahn an das Gesamtnetz zwei Geleise nicht erforderlich seien. Diese Ersparung, zu der auch der Leiter des Handelsministeriums beistimme, werde fünf Millionen betragen. Um den angedeuteten weiteren Ersparungen aus dem Wege zu gehen, habe man sich bemüht, dieser Bahn den Charakter einer Weltbahn aufzuprägen. Der Ministerrat habe jedoch in seiner Sitzung vom 13. Mai sich zu der Ansicht bekannt, daß diese Bahn für den Anfang nur eine Industriebahn sein werde, bis der Anschluß an die Bukowina und durch die Theißbahn mit der Zeit an Siebenbürgen bewerkstelliget worden sein wird. Bei den wichtigsten Bahnen habe man mit wohlfeilen Konstruktionen begonnen, und die Zeitverhältnisse seien nicht so brillant, um Überflüssiges in Angriff nehmen zu können. Votant sei daher der Meinung, daß man sich nicht mit den Ersparungen bei den Tunnels begnügen, sondern auch alle übrigen in Vorschlag gebrachten Ersparungen eintreten lassen, daher wenigsten eine Reduzierung nach dem Antrage der Generalinspektion mit 7,111.700 fr. vornehmen lassen solle. Je geringer das Anlagekapital hingestellt werden und daher je geringer die Summe der Garantien des Staates berechnet werden könne, desto wahrscheinlicher sei die Annahme des bezüglichen Gesetzes im Reichsrate.</p>
                  <p>Dem Antrage, daß auf das Minimum des Notwendigen herabgegangen und daher nach der Berechnung des Inspektors Hoffman die Reduzierung vorgenommen werden solle, schlossen sich auch alle übrigen Stimmführer an, wobei der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi>, der, wie er bemerkte, zufällig heute das erste Mal in die Lage komme, bezüglich dieser Bahn ein Votum abzugeben, hervorhob, die Anschauung zu haben, daß diese Bahn in der Zeit, die wir erleben, den Charakter einer Weltbahn kaum annehmen dürfte. Er schließe sich daher allen Ersparungsrücksichten umso mehr an, als selbst heute noch der Verkehr der Residenzstadt Wien auf der Nordbahn über die Donau nur auf Holzbrücken stattfindet, hölzerne Wächterhäuser und Bahnhöfe mit Riegelwänden aber im Auslande überall angetroffen werden und es daher füglich dem Ermessen der Unternehmung überlassen werden könne, welche Konstruktionsweise sie diesfalls wählen wolle. Übrigens glaubte Minister Ritter v. Lasser, daß die Bezeichnung der Konstruktion der fraglichen Objekte „als Provisorium“ nicht stattfinden sollte<note type="footnote" n="6">Am 10. 5. legte Erzherzog Rainer den Vortrag Kalchbergs v. <date when="1865-02-18">18. 2. 1865</date>, die Einwände des Staatsrates und die Beschlüsse des Ministerrates dem Kaiser vor; die Ah. Entschließung erfolgte am <date when="1865-05-12">12. 5. 1865</date> nach dem Antrag des Staatsrates (vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650313-P-0549.xml">MR. v. <date when="1865-03-13"/>13. 3. 1865</ref>) unter Hinweis auf das Gutachten Hoffmanns, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1214/1865</bibl>. Der Gesetzentwurf wurde am <date when="1865-05-30">30. 5. 1865</date> im Abgeordnetenhaus eingebracht, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 2068 (71. Sitzung)</bibl>, und nach eingehender Debatte am <date when="1865-07-11">11. 7. 1865</date> angenommen, <quote>ebd., 2522–2572(85 und 86/10. und <date when="1865-07-11">11. 7. 1865</date>)</quote>; das Herrenhaus trat dem Gesetz bei, <quote>ebd., HH. 1864/65, 821–829 (32/<date when="1865-07-25">25. 7. 1865</date>)</quote>; Sanktion <date when="1865-08-10">10. 8. 1865</date>; Publikation <bibl type="archival">RGBL. Nr. 68/1865</bibl>. Das Gesetz wurde jedoch 1866 abgeändert, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 91/1866</bibl>, dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18660619-P-0083.xml#top_6_2_83_2">MR. v. <date when="1866-06-19">19. 6. 1866</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a6-b2-z83" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2/pdf/a6-b2-z83.pdf" target="MRP-1-6-02-0-18660619-P-0083.xml">ÖMR. VI/2, Nr. 83</ref>
                        </bibl>; Literatur <quote>ebd.</quote>, und MR. v. 10. und <date when="1862-10-13">13. 10. 1862</date>/IV, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z269" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z269.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18621013-P-0269.xml">ÖMR. V/4, Nr. 269</ref>
                        </bibl>, Anm. 19.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_566_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Protest des Richterstandes gegen eine Rede des Abgeordneten Dr. Schindler</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> setzte die Konferenz von dem Inhalte der Verwahrungserklärungen in Kenntnis, welche das hiesige Oberlandesgericht, das Landesgericht, das Handelsgericht und der Präsident des Obersten Gerichtshofes laut Beilage<ref xml:id="fn_5_9_566_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_9_566_a">Das Schreiben des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und das gemeinsame Schreiben der Leiter der anderen genannten Gerichte liegen dem Originalprotokoll in Abschrift bei.</note> gegen die in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 26. April l. J. von dem Reichsratsabgeordneten Dr. Schindler gebrauchten, die Ehre des Richterstandes verletzenden Worte<note type="footnote" n="7">In der Generaldebatte zum Budget des Justizministeriums hatte Schindler unter großem Beifall der Abgeordneten die Rechtssprechung bei Preßvergehen kritisiert, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 1250–1258 (48. Sitzung/<date when="1865-04-26">26. 4. 1865</date>)</bibl>, z. B.: <quote>Solange die Verlerzung der konstitutionellen Grundsätze in Österreich nicht so streng verfolgt und geahndet wird, wie es seinerzeit bei Verletzung der absolutistischen Grundsätze geschehen ist, solange ist es keine Wahrheit mit der Konstitution […]. Ich sage das dem Herrn Justizminister als dem obersten Chef der Rechtssprechung […], ebd., 1255</quote>. Justizminister Hein verteidigte bei der nächsten Sitzung die Unabhängigkeit der Richter, <quote>ebd., 1274 f. (49/<date when="1865-04-27">27. 4. 1865</date>)</quote>.</note> mit der Bitte eingelegt haben, dieselbe nach weisem Ermessen dem Abgeordnetenhause zur Kenntnis bringen zu wollen. Referent glaubte, daß diese Erklärungen mittels Note an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses mit dem Ersuchen zu leiten wären, mit Beziehung auf den § 25 der Geschäftsordnung des Abgeordneten­hauses<note type="footnote" n="8">§ 25 bestimmte, daß <quote>Mitteilungen der Regierung […] zur Kenntnis der Versammlung</quote> zu bringen waren, <bibl type="secondary">
                           <author>Neisser</author>, Geschäftsordnung 1, 130</bibl>.</note> die Note samt den Beilagen dem Abgeordnetenhause zur Kenntnis bringen zu wollen. Gegen diesen Antrag wurde von keiner Seite eine Einwendung erhoben. Auf die Bemerkung des Referenten, daß man für den Fall, als der Präsident des Abgeordnetenhauses die Mitteilung dieser Schriftstücke an das Haus verweigern wollte, dieselben durch die öffentlichen Blätter bekannt machen sollte, entgegnete <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi>, daß es für diesen Fall zweckmäßiger sein dürfte, wenn der Minister Ritter v. Hein als Abgeordneter selbst diese Schriftstücke einbringen<ref xml:id="fn_5_9_566_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_9_566_b">Korrektur Nádasdys aus <quote>ablesen</quote>.</note> würde. Hierauf wurde der vom Referenten verfaßte Entwurf der Einbegleitungsnote bei mehreren Stellen einer Modifikation und Kürzung unterzogen, und es einigte sich schließlich der Ministerrat für die aus der Beilage<ref xml:id="fn_5_9_566_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_9_566_c">Liegt dem Originalprotokoll bei.</note> ersichtliche Fassung<note type="footnote" n="9">Die Note des Justizministers und die Verwahrungsschreiben wurden im Abgeordnetenhaus verlesen, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 1489 f. (55. Sitzung/<date when="1865-05-04">4. 5. 1865</date>)</bibl>; dies löste eine Verfahrensdebatte aus, <quote>ebd., 1490 ff</quote>. und <quote>ebd., 1714 ff. (60/<date when="1865-05-11">11. 5. 1865</date>)</quote>. Ein Antrag auf Verweisung an einen Ausschuß blieb aber knapp in der Minderheit.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1865-05-02">2. Mai 1865</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1865-05-20">20. Mai 1865</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1865-05-22">22. Mai 1865</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>