Protokoll in Reinschrift überliefert
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Im Ministerrate vom 13. März l. J.
Freiherr v. Geringer
referierte, es habe Baron Kalchberg diesen Gegenstand dem Komitee für Eisenbahnangelegenheiten überwiesen, nachdem noch zuvor die Gutachten des Inspektors Hoffmann der k. k. Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen und des Ministerialrates Ritter v. Schmid über die bei Ausführung der Bahn zulässigen Ersparungen eingeholt worden seien
ebd., Präs. 334HM/1865.
ebd., Präs. 432HM/1865; dabei auch das Protokoll der Sitzung des Eisenbahnkomitees.
Der
Leiter des Handelsministeriums
bemerkte, von seinem Standpunkte nur die Anträge vertreten zu können, welche das Handelsministerium gestellt habe. Er führte die Gründe an, aus denen die Kommission von der Anforderung zweispuriger Tunnels abgegangen sei, und hob hervor, daß sich die Kommission entschieden dafür ausgesprochen habe, daß mit Ausnahme der Tunnels zweckmäßig von anderen Ersparungen nicht wohl die Rede sein könne. Die Vorfrage, ob diese Bahn bloß eine Schleppbahn oder eine große Reichsbahn sein werde, sei grundsätzlich von der Kommission dahin beantwortet worden, daß ihr der letztere Charakter innewohnen werde, und das lasse sich auch nicht in Abrede stellen, wenn man die Bedeutung, welche diese Bahn durch die Verbindung mit Debreczin, Sziget und der Bukowina ins Auge fasse. Dadurch steigen aber auch die Anforderungen, und bei Festhaltung dieses Grundsatzes sei die Kommission zu dem vorliegenden Resultate gelangt. Da diese Bahn eine Gebirgsbahn sein werde, erheischen die Anforderungen des Dienstes auch eine festere Konstruktion, eine größere Solidität und ein größeres Gewicht für die Lokomotive. Die Bahn aber mit Abteilungen stärker und leichter zu bauen, gehe nicht an, indem dieselben Lokomotiven auch auf der ganzen Bahn verkehren müssen und daher auch dieselben Profile vorhanden sein müssen. Gegen die Herstellung hölzerner Brücken sei aber geltend gemacht worden, daß dieselben Mittelpfeiler haben müßten und dadurch der Zerstörung durch Hochwasser zu sehr ausgesetzt sein würden, was häufig Unterbrechungen des Verkehres zur Folge haben würde. Was den finanziellen Punkt anbelange, sei es schwer, einer Gesellschaft Provisorien vorzuschreiben, die häufige Rekonstruktionen
Der
Staatsratspräsident
bemerkte, daß von den vom Staatsrate beantragten Ersparungen jene bezüglich der zweigeleisigen Tunnels von allen hierüber vernommenen Organen angenommen worden seien, weil ein Geleise für den Betrieb hinreiche, weil die Bahn selbst nicht für zwei Geleise werde hergestellt werden, weil die Erweiterung der Tunnels für zwei Geleise im allfälligen späteren Bedarfsfalle nach den vorliegenden Erhebungen und Gutachten leicht zu bewerkstelligen sei und weil auch für den Anschluß dieser Bahn an das Gesamtnetz zwei Geleise nicht erforderlich seien. Diese Ersparung, zu der auch der Leiter des Handelsministeriums beistimme, werde fünf Millionen betragen. Um den angedeuteten weiteren Ersparungen aus dem Wege zu gehen, habe man sich bemüht, dieser Bahn den Charakter einer Weltbahn aufzuprägen. Der Ministerrat habe jedoch in seiner Sitzung vom 13. Mai sich zu der Ansicht bekannt, daß diese Bahn für den Anfang nur eine Industriebahn sein werde, bis der Anschluß an die Bukowina und durch die Theißbahn mit der Zeit an Siebenbürgen bewerkstelliget worden sein wird. Bei den wichtigsten Bahnen habe man mit wohlfeilen Konstruktionen begonnen, und die Zeitverhältnisse seien nicht so brillant, um Überflüssiges in Angriff nehmen zu können. Votant sei daher der Meinung, daß man sich nicht mit den Ersparungen bei den Tunnels begnügen, sondern auch alle übrigen in Vorschlag gebrachten Ersparungen eintreten lassen, daher wenigsten eine Reduzierung nach dem Antrage der Generalinspektion mit 7,111.700 fr. vornehmen lassen solle. Je geringer das Anlagekapital hingestellt werden und daher je geringer die Summe der Garantien des Staates berechnet werden könne, desto wahrscheinlicher sei die Annahme des bezüglichen Gesetzes im Reichsrate.
Dem Antrage, daß auf das Minimum des Notwendigen herabgegangen und daher nach der Berechnung des Inspektors Hoffman die Reduzierung vorgenommen werden solle, schlossen sich auch alle übrigen Stimmführer an, wobei der
Minister Ritter v. Lasser
, der, wie er bemerkte, zufällig heute das erste Mal in die Lage komme, bezüglich dieser Bahn ein Votum abzugeben, hervorhob, die Anschauung zu haben, daß diese Bahn in der Zeit, die wir erleben, den Charakter einer Weltbahn kaum annehmen dürfte. Er schließe sich daher allen Ersparungsrücksichten umso mehr an, als selbst heute noch der Verkehr der Residenzstadt Wien auf der Nordbahn über die Donau nur auf Holzbrücken stattfindet, hölzerne Wächterhäuser und Bahnhöfe mit Riegelwänden aber im Auslande überall angetroffen werden und es daher füglich dem Ermessen der Unternehmung überlassen werden könne, welche Konstruktionsweise sie diesfalls wählen wolle. Übrigens glaubte Minister Ritter v. Lasser, daß die Bezeichnung der Konstruktion der fraglichen Objekte „als Provisorium“ nicht stattfinden sollte
ebd., 2522–2572(85 und 86/10. und; das Herrenhaus trat dem Gesetz bei,11. 7. 1865 )
ebd., HH. 1864/65, 821–829 (32/; Sanktion25. 7. 1865 )
ebd., und MR. v. 10. und
Der
Minister Ritter v. Hein
setzte die Konferenz von dem Inhalte der Verwahrungserklärungen in Kenntnis, welche das hiesige Oberlandesgericht, das Landesgericht, das Handelsgericht und der Präsident des Obersten Gerichtshofes laut Beilage
Solange die Verlerzung der konstitutionellen Grundsätze in Österreich nicht so streng verfolgt und geahndet wird, wie es seinerzeit bei Verletzung der absolutistischen Grundsätze geschehen ist, solange ist es keine Wahrheit mit der Konstitution […]. Ich sage das dem Herrn Justizminister als dem obersten Chef der Rechtssprechung […], ebd., 1255. Justizminister Hein verteidigte bei der nächsten Sitzung die Unabhängigkeit der Richter,
ebd., 1274 f. (49/.27. 4. 1865 )
Mitteilungen der Regierung […] zur Kenntnis der Versammlungzu bringen waren,
ablesen.
ebd., 1490 ff. und
ebd., 1714 ff. (60/. Ein Antrag auf Verweisung an einen Ausschuß blieb aber knapp in der Minderheit.11. 5. 1865 )