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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="9">Band 9</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1864–<date when="1865-07-11">11. Juli 1865</date>
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            <title level="a" type="desc" n="561">Sitzung 561</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            <editor ref="#editor_Malfer">
               <persName>Stefan Malfèr</persName>
            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b9-z561.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>Stefan Malfèr</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 9 Dezember 1864–11. Juli 1865</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1994">1994</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">1097</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 4.), Mensdorff 21. 4., Mecséry, Nádasdy, Lasser, Plener, Lichtenfels, Burger, Hein, Zichy, Kalchberg, Schiller; abw. Schmerling, Esterházy, Franck; BdR. Erzherzog Rainer 29. 4.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1865-04-03">1865-04-03</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1865-04-21">21. 4.</date>
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                     <num n="0">[I.]</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_9_561_0">Verhandlungen über den Verkauf der Staatsgüter</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml#a5-b9_z561.pdf">
               <title type="num">Nr. 561</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1865-04-11">11. April 1865</date>
               </title>
            </head>
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                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Hueber; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 3. 4.), Mensdorff 21. 4., Mecséry, Nádasdy, Lasser, Plener, Lichtenfels, Burger, Hein, Zichy, Kalchberg, Schiller; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Schmerling, Esterházy, Franck; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 29. 4.</item>
               </list>
               <p>
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                  <idno type="KZ">1097</idno>
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            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1865-04-11">11. April 1865</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_561_0" n="0">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>[I.] </num>
                     </label>Verhandlungen über den Verkauf der Staatsgüter</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> reassumierte das Ergebnis der Verhandlungen über den Verkauf der Staatsgüter<note type="footnote" n="1">Siehe zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650209-P-0539.xml#top_5_9_539_5">MR. v. <date when="1865-02-09">9. 2. 1865</date>/V</ref>.</note> und bemerkte, daß, da die früheren Anbote des Langrand-Dumonceau wegen des zu geringen Betrages und wegen der lästigen Bedingungen zur Annahme nicht geeignet waren und auch die Nationalbank das Pfandbriefgeschäft nicht eingehen wollte<note type="footnote" n="2">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650131-P-0536.xml">MR. v. <date when="1865-01-31">31. 1. 1865</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650203-P-0537.xml#top_5_9_537_4">MR. v. <date when="1865-02-03">3. 2. 1865</date>/IV</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650209-P-0539.xml#top_5_9_539_4">MR. v. <date when="1865-02-09">9. 2. 1865</date>/IV</ref>.</note>, eine andere Idee, nämlich die Belehnung dieser Domänen mit Staatspfandbriefen gepflegt und seitens der Nationalbank dagegen ein Hindernis nicht erhoben worden sei<note type="footnote" n="3">
                        <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 798/1865</bibl>.</note>. Anderseits habe jedoch die Rücksprache mit den Geldmännern gezeigt, daß dieselben keine große Lust zur Abnahme solcher Staatspfandbriefe hätten. Der Markt sei mit Pfandbriefen sehr gesegnet und gesättigt, die Kurse derselben seien nicht günstig, und jedes Institut, welches Pfandbriefe ausgebe, müsse sich bei der Ausgabe sehr menagieren<note type="footnote" n="4">Sich mäßigen.</note>, weil sonst der Kursfall sehr bedeutend wäre. Die Boden-Credit-Anstalt und selbst die Nationalbank seien hiebei stets mit großer Vorsicht vorgegangen. Jede solche neue Operation schlage die anderen, Staatspfandbriefe gewähren auch nie die Sicherheit wie Pfandbriefe anderer Institute, da der Staat alle Parteien, <ref xml:id="fn_5_9_561_a">nämlich den Schuldner, Geldnehmer und Pfandbriefaussteller</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_9_561_a">Einfügung a–a Pleners.</note> in einer Person vereinige, wozu auch noch das Bedenken der schwierigen Exekution gegen den Staat sich geselle. Alle diese Verhältnisse haben die Credit-Anstalt und die anderen Koryphäen der Hautefinance zu der Ansicht bestimmt, daß diese Operation wahrscheinlich nicht gelingen werde. Er gebe diese Idee übrigens nicht ohne weiteres auf, und zwar schon darum nicht, um ein Kompelle für das Gelingen des Staatsgüterverkaufsgeschäftes zu behalten<note type="footnote" n="5">Plener betrieb die Ausgabe von Staatspfandbriefen nicht mehr.</note>.</p>
                  <p>Zu den früheren Unterhändlern wegen Kaufes der Staatsgüter a) Langrand Dumonceau und b) der französischen Gesellschaft mit Haber und der Boden-Credit-Anstalt seien in neuerer Zeit noch c) die Escomptegesellschaft in Berlin und d) eine englische Gesellschaft mit Bankier Eltzbacher in Amsterdam getreten. Vorderhand habe sich bei den wieder aufnommenen Unterhandlungen<note type="footnote" n="6">Zu den Verkaufsverhandlungen siehe <bibl type="archival">FA., FM., Präsidialfaszikulatur 34.3/1865</bibl>; Zur Discontogesellschaft in Berlin <quote>ebd., Präs. 1063/1865</quote>, zu Eltzbacher <quote>Präs. 2906/1865</quote>. Die allgemeinen Akten zum Verkauf der Staatsgüter befinden sich in <bibl type="archival">FA., FM., IV. Abteilung</bibl>.</note> die Überzeugung festgestellt, daß ein fixer <pb n="267" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s267.pdf"/>Verkauf der Güter bei der Masse der Objekte trotz aller vorliegenden Schätzungen und Ertragsausweise nicht möglich sei, außer wenn der Staat einen äußerst niedrigen Preis annehmen, das heißt die Güter verschleudern wollte.</p>
                  <p>Es sei nun ein Geschäft erfunden worden, welches sowohl die Käufer als den Staat befriedigen könne, nämlich eine Art kommissionsweises Verkaufsgeschäft mit Fixierung von Minimalverkaufspreisen der einzelnen Objekte. Der Minimalpreis jedes Gutes wird festzustellen sein, die Gesellschaft schreitet dann zum Verkaufe, jedoch nicht unter dem angenommenen Minimalpreis. Nimmt sie beim Verkaufe mehr ein, so partizipiert der Staat an der Mehreinnahme mit der Hälfte. Dabei müßte aber darauf eingegangen werden, daß jene Güter, welche in einer bestimmten Zeit, allenfalls in fünf Jahren, gar nicht verkauft werden könnten, wieder von dem Staate zurückzuziehen wären. Die Gesellschaft gibt gleich einen Vorschuß, das Verkaufsgeschäft wird auf den Termin von 20 Jahren abgeschlossen, während welchem der Vorschuß verzinst, von demselben jedoch die Eingänge aus den Verkäufen und die Gewinnsthälften der Ärars abzuscheiden sein werden. Werden nicht alle Güter angebracht und bleibt der Staat sonach mit der Zurückzahlung des Vorschusses im Rückstande, werde wegen der restlichen Zurückzahlung ein besonderes Übereinkommen zu treffen sein<note type="footnote" n="7">
                        <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 1933/1865</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Langrand sei bisher am meisten in der Lage, ziffernmäßig sich aussprechen zu können. Als Mindestes sage derselbe, bevor noch der Minimalpreis der Güter sichergestellt sei, die Verabfolgung eines Vorschusses von 55 Millionen Gulden in der Zeit von Mai l. J. bis Ende Dezember 1866, während welcher die Staatsschuld an die Nationalbank im gleichen Betrage abzustatten ist, mit der Erklärung zu, diesen Betrag, wenn mittlerweile höhere Preise festgestellt würden, angemessen erhöhen zu wollen. Als Zinsbetrag fordere er 6½%. Die Escomptegesellschaft wolle im Mai l. J. 15 Millionen Gulden, am <date when="1866-02-14">14. Februar 1866</date> 20 Millionen Gulden und Ende Dezember 1866 den Rest der Bankschuld vorschießen, eine Bezifferung aber erst dann vornehmen, wenn die Minimalziffern der Objekte festgesellt sein werden. Die Gesellschaft begehre für den Vorschuß eine Verzinsung von 6% und ½% Verwaltungsauslagen, mithin ebenfalls 6½%. Die Verhandlung mit Bankier Eltzbacher habe noch nicht zu bestimmten Resultaten geführt. Langrand wolle übrigens eine Exklusivität, ein Vorrecht, durch die bestimmte schriftliche Erklärung des Finanzministers, daß bis inklusive <date>25. April l. J.</date> mit keinem Dritten in Bezug auf die Überlassung der Staatsgüter Verhandlungen gepflogen oder abgeschlossen werden. Dagegen wolle er die für nötig erachteten Sicherheiten darüber bestellen, daß die in den von ihm vorgelegten Grundlinien für den Vertrag vorgesehenen Beträge rechtzeitig an die Staatskasse abgeführt werden. Langrand wolle dieses Übereinkommen, wozu er selbst den heiligenden Entwurf<ref xml:id="fn_5_9_561_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_9_561_b">Liegt dem Originalprotokoll bei.</note> beigebracht habe, zu dem Zwecke, um sich mit dessen Hilfe das Geld von den Kapitalisten zu verschaffen. Dieses Übereinkommen setze fest, daß die Grundlinien des Vertrages schon im Voraus sichergestellt seien, so daß es also nur not tue, ein Zweites dazuzufügen, nämlich die begehrte Garantie bis 25. April ihm zu gewähren. Letzteres <pb n="268" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s268.pdf"/>wäre wohl unverfänglich, die Voraussetzung, daß die Grundlinien des Vertrages schon festgesetzt seien, könne jedoch nicht zugegeben werden. Diese Grundlinien müssen noch zur Kenntnis des Ministerrates gebracht und von demselben gutgeheißen werden, was bis 25. April l. J. nicht möglich sei. Andererseits könne aber bis dahin noch ein besseres Anbot vorkommen, und würde es daher nicht mit dem Staatsinteresse vereinbar sein, wenn man dann schon gebundene Hände hätte. Da jedoch zu besorgen wäre, daß, wenn das Ansinnen des Langrand ganz abgelehnt würde, derselbe sich von dem Geschäft zurückziehe und somit ein gewichtiger Konkurrent verloren würde, und da derselbe auch in der Notwendigkeit sich zu befinden scheine, etwas in Händen zu haben, um sich das Geld verschaffen zu können, glaubte der Finanzminister, daß dem Langrand eine Erklärung zu erteilen und in einem höflichen Schreiben das Geschäft en gros ins Auge zu fassen und keine festen Bestimmungen zuzusichern sondern zu sagen wäre, die Finanzverwaltung sei nicht abgeneigt, weitergehende Unterhandlungen mit ihm zu pflegen und bis <date when="1865-04-27">27. l. M.</date> kein bindendes Übereinkommen hierüber mit einem Dritten zu schließen. Auch werde der Hoffnung Ausdruck zu geben sein, daß bis dahin die Grundlinien für das Geschäft in beiderseitig vollkommen sichernder Weise werden festgestellt sein. Hiedurch würde kein Präjudiz geschaffen und dem Langrand die Möglichkeit geboten werden, das Geld zur Disposition zu haben. Der Finanzminister las hierauf den heiligenden Entwurf<ref xml:id="fn_5_9_561_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_9_561_c">Liegt dem Originalprotokoll bei.</note> der proponierten Antwort an Langrand ab. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatratspräsident</rs>
                     </hi> gab zu, daß eine solche Erkärung juridisch unverfänglich wäre. Er meinte jedoch, daß dieselbe in der vom Finanzminister vorgetragenen Weise einerseits dem Langrand nicht viel helfen werde, andererseits beitragen könnte, daß die übrigen Konkurrenten, die günstigere Zusicherungen machen und mit einem minderen Zinsenmaße für den Vorschuß sich zufrieden stellen dürften, lau werden. Solche unbestimmte Erklärungen gäben auch zu Streit und Vorwürfen Anlaß. Die übrigen Stimmführer erklärten sich mit dem Antrage des Finanzministers einverstanden, wobei <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> noch bemerkte, daß er zwar kein persönlicher Gönner des Langrand sei, jedoch glaube, daß dessen Anbot wahrscheinlich das beste sein werde und daß es zu großen Verlusten führen würde, wenn man ihn <ref xml:id="fn_5_9_561_d">als Konkurrenten verlöre</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_9_561_d">Korrektur d–d Lassers aus: <quote>fallen ließe</quote>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> erachtete noch aufmerksam machen zu sollen, daß, da das Geschäft nicht ein einfacher Verkauf, sondern ein Vorschußgeschäft wäre, zum Abschlusse desselben die Zustimmung des Reichsates erforderlich sein dürfte. Auch glaubte er, den Finanzminister um Auskunft angehen zu sollen, ob die früher von Langrand gestellte Bedingung, daß ihm als Prämie für das Staatsgütervorkaufsgeschäft die Konzession zur Errichtung einer Immobilienbank erteilt werde, hiebei festgehalten werden solle oder nicht. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erkärte gleichfalls der Ansicht zu sein, daß der Vertrag mit Langrand der verfassungsmäßigen Behandlung zu unterziehen sein werde, weil es immerhin möglich wäre, daß man mit der Vorschußabstattung, wenn nicht alle Güter verkauft würden, in Rückstand bliebe. Das Bestreben des Langrand für die Konzession bezüglich der Immobilienbank bestehe derzeit wohl auch, dieselbe werde jedoch jetzt nicht als Bedingung gestellt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi>
                     <pb n="269" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s269.pdf"/>bemerkte, er sei zwar ein prinzipieller Gegner des Verkaufes der Staatsgüter, er füge sich jedoch demselben, da der Finanzminister in anderer Weise das erforderliche Geld zur Bezahlung der Nationalbank <ref xml:id="fn_5_9_561_e">herbeischaffen zu können nach seiner Angabe nicht</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_9_561_e">Korrektur e–e Heins aus: <quote>nicht herbeischaffen zu können</quote>.</note> in der Lage sei. Nur sollen die Domänen nicht verschleudert werden, und er müsse demnach wünschen, daß die Grundlinien des Vertrages sowie die Erträgnisausweise den Mitgliedern des Ministerrates wenigstens einige Tage früher zum Studium mitgeteilt werden, bevor die <ref xml:id="fn_5_9_561_f">wirkliche Veräußerung</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_9_561_f">Korrektur f–f Heins aus <quote>Sache</quote>.</note> im Ministerrat zum Vortrage gebracht werde, was auch der Finanzminister zusicherte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> erwähnte, daß er zwar auch prinzipiell gegen den Verkauf der Staatsgüter eingenommen sei, insoweit sie auf ungarischem Territorium sich befinden, weil wohl nicht daran zu zweifeln sei, daß darüber im ungarischen Landtage ein großer Lärm entstehen werde. Durch die Parzellierungen werde sich auch die Schwierigkeit der Exekution in Ungarn, die jetzt schon beträchtlich seien, noch sehr vermehren. Wenn aber kein anderes Mittel aufgefunden werden könne, die Zahlungen an die Bank zu leisten, bliebe auch keine andere Wahl, als dem Antrage des Finanzministers beizutreten<note type="footnote" n="8">Schriftwechsel mit Langrand-Dumonccau <quote>ebd., Präs. 1897/1865</quote>. Der Verkauf der Staatsgüter auf dem von Plener beschriebenen Weg kam nicht zustande. Der Reichsrat verweigerte die Zustimmung zum großen Kreditgesetz, das die Voraussetzung für das Vorschußgeschäft gewesen wäre; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Liese</author>, Staatskredit und Defizitfinanzierung 168 f</bibl>. Zum Kreditgesetz siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650602-P-0578.xml#top_5_9_578_3">MR. v. <date when="1865-06-02">2. 6. 1865</date>/III</ref>. Zur Belehnung bzw. Verpfändung der Staatsgüter im Frühjahr 1866 siehe <bibl type="secondary">
                           <title>ÖMR.</title> VI/2, Index, Stichwort Staatsgüter</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1865-04-11">11. April 1865</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1865-04-28">28. April 1865</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1865-04-29">29. April 1865</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>