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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="9">Band 9</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1864–<date when="1865-07-11">11. Juli 1865</date>
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            <title level="a" type="desc" n="538">Sitzung 538</title>
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               <persName>Stefan Malfèr</persName>
            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b9-z538.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>Stefan Malfèr</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 9 Dezember 1864–11. Juli 1865</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1994">1994</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1342</idno>
                  <idno type="KZ">439</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 6. 2.), Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser 12. 2., Plener, Lichtenfels, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg 15.2., Reichenstein 15. 2.; BdR. Erzherzog Rainer 18. 2.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1865-02-06">1865-02-06</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1865-02-12">12. 2.</date>
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                  <ref target="#top_5_9_538_4">Interpellation über den Staatsvertrag zwischen Österreich und Sachsen bezüglich der Voitersreuth-Egerer Eisenbahn</ref>
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                     <num n="5">V.</num>
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                  <ref target="#top_5_9_538_5">Interpellation über den Belagerungszustand in Galizien</ref>
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                  <ref target="#top_5_9_538_6">Interpellation über die Herzogtümer Schleswig-Holstein</ref>
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                  <ref target="#top_5_9_538_7">Interpellation über die Vorlage des neuen Zolltarifs</ref>
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                  <ref target="#top_5_9_538_8">Siebenbürgische Eisenbahnfrage</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="num">Nr. 538</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1865-02-06">6. Februar 1865</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Hueber; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 6. 2.), Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser 12. 2., Plener, Lichtenfels, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg 15–2., Reichenstein 15. 2.; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 18. 2.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1342</idno>
                  <idno type="KZ">439</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1865-02-06">6. Februar 1865</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Zeitpunkt der Beantwortung von Interpellationen im Abgeordnetenhaus</head>
                  <p>Bevor die Gegenstände der Tagesordnung für den heutigen Ministerrat – Beantwortung der Interpellationen im Abgeordnetenhause – zur Beratung gelangten, glaubte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> mit Rücksicht auf die von dem Abgeordneten Dr. Berger in der Sitzung vom <date when="1865-02-06">6. l. M.</date> laut der Anlage vorgebrachten Urgierung der Minister zur Beantwortung der Interpellationen<ref xml:id="fn_5_9_538_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_9_538_a">Liegt dem Originalprotokoll in Abschrift bei.</note> es nicht für opportun halten zu sollen, diese Antworten, wie beabsichtigt gewesen sei, in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses zu erteilen.</p>
                  <p>Der Ministerrat teilte diese Ansicht und beschloß, daß diese Antworten erst in späterer Zeit, allenfalls in der zweiten [oder] dritten Sitzung zu erteilen seien<note type="footnote" n="1">Der Abgeordnete Dr. Johann Nepomuk Berger hatte <quote>die Aufmerksamkeit des Hauses auf einen Gegenstand [… gelenkt], der endlich reif wäre, zur Sprache gebracht zu werden</quote>. Von den sieben seit der Eröffnung der Session an das Ministerium gerichteten Interpellationen war noch keine beantwortet worden. Berger wies darauf hin, daß sich unter den Interpellationen <quote>einige befinden, auf deren Beantwortung nicht bloß dieses Haus im hohen Grade gespannt sei</quote>, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 583 (26. Sitzung/<date when="1865-02-06">6. 2. 1865</date>)</bibl>. Gemäß § 12 des Geschäftsordnungsgesetzes, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 78/1861</bibl>, bzw. § 60 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, <bibl type="secondary">
                           <author>Neisser</author>, Geschäftsordnung 1, 101 – 108</bibl>, hatte der interpellierte Minister die Möglichkeit, sofort zu antworten, die Beantwortung für eine spätere Sitzung zuzusichern oder unter Angabe der Gründe abzulehnen. Das Ministerium hatte von Anfang an die Praxis geübt, Interpellationen nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit zu beantworten, siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610422-P-0053.xml#top_5_1_53_6">MR. v. <date when="1861-04-22">22. 4. 1861</date>/VI</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z53" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z53.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610422-P-0053.xml">ÖMR. V/1, Nr. 53</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Interpellation über die seit dem <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date> erteilten Bewilligungen zur Errichtung von Fideikommissen</head>
                  <p>Betreffend die Interpellation des Abgeordneten Schindler und Genossen wegen der dem Vernehmen nach erteilten Bewilligungen zur Errichtung von Fideikommissen<note type="footnote" n="2">Zu dieser Interpellation siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650122-P-0532.xml#top_5_9_532_3">MR. v. <date when="1865-01-22">22. 1. 1865</date>/III</ref>.</note>, bei welcher insbesondere der § 627 des ABGB. berufen wird, nach welchem ohne besondere Einwilligung der gesetzgebenden Gewalt die Errichtung von Fidekommissen nicht geschehen kann, bemerkte Ritter v. Lasser, er beabsichtige auf die erste Frage zu <pb n="139" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s139.pdf"/>antworten, seit <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date> seien in einigen Fällen Bewilligungen zur Errichtung von Fideikommissen erteilt worden. Die einzelnen Fälle wären nicht näher zu bezeichnen. Auf die zweite und dritte Frage: In dem kaiserlichen Patente vom <date when="1854-08-09">9. August 1854</date>, RGBl. Nr. 208, betreffend die Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen<note type="footnote" n="3">Zum sog. Außerstreitpatent siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Ogris</author>, Die Rechtsentwicklung in Cisleithanien</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka–Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 2, 582 f.</bibl>
                     </note> sei in klaren Worten bestimmt, daß die Bewilligung zur Errichtung von Fideikommissen nur Sr. Majestät dem Kaiser zukomme. In den §§ 220 und 222 jenes Patentes sei ausdrücklich von der vorläufigen lf. Genehmigung die Rede, wodurch Ah. Se. Majestät die Geneigtheit ausspreche, bei Vorlage eines vollständigen Fideikommißinstrumentes dem Gesuche zu willfahren, und in gleich zweifellosen Ausdrücken werde im § 223 von der definitiven lf. Genehmigung der Fideikommißerrichtung gesprochen. Dem klaren Wortlaute dieses Gesetzes zufolge seien also die Bewilligungen von Fideikommissen Akte, welche durch einen Ah. Gnadenausspruch Sr. Majestät des Kaisers und nicht im Wege der Gesetzgebung zustande kommen, der verfassungsmäßigen Mitwirkung des Reichsrates nicht bedürfen und daher auch in Abwesenheit des Reichsrates nicht nach § 13 des Ah. Patentes vom <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date> vorzunehmen seien<note type="footnote" n="4">Diese Regelung konnte auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden. Das Gesetz v. <date when="1868-06-13">13. 6. 1868</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 61/1868</bibl>, bestimmte, daß zur Begründung und Vergrößerung eines Fideikommisses ein Reichsgesetz erforderlich sei; <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler–Ulbrich</author>, Staatswörterbuch 2, 21–25</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ogris</author>, Die Rechtsentwicklung in Cisleithanien</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka–Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie II, 596 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Flossmann</author>, Privatrechtsgeschichte 147 und 341 f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Was die Frage betrifft, ob die Antwort auf diese Justizgesetze betreffende Interpellation erst dann erteilt werden soll, wenn der engere Reichsrat tagen werde, bemerkte Referent, daß dies eigentlich ganz korrekt bis dahin verschoben werden könnte, daß er aber dessenungeachtet für die Beantwortung im weiteren Reichsrate stimme, einerseits, weil auch in den früheren Sessionen des engeren Reichsrates Interpellationen über Finanzgegenstände, zu denen nur der weitere Reichsrat kompetent gewesen wäre, beantwortet wurden und anderseits, um nicht in die ohnedies sehr erregte Stimmung des Abgeordnetenhauses einen neuen Zankapfel hineinzuwerfen<note type="footnote" n="5">Siehe dazu auch die Bemerkungen von Lasser und Hein in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650122-P-0532.xml#top_5_9_532_3">MR. v. <date when="1865-01-22">22. 1. 1865</date>/III</ref>.</note>.</p>
                  <p>Mit der vom Referenten beantragten Art der Beantwortung dieser Interpellation war der Ministerrat einhellig einverstanden.</p>
                  <p>Bezüglich der Frage, ob die Beantwortung im weiteren oder engeren Reichsrate erfolgen solle, einigten sich zwar auch sämtliche Stimmführer dahin, daß die Antwort jetzt dem weiteren Reichsrate zu erteilen sei, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> bemerkte jedoch, daß bei Antworten auf Interpellationen in den früheren Sessionen nicht so genau auf die Kompetenz gesehen zu werden brauchte, weil die Regierung in der Lage war, den engeren zum weiteren Reichsrat zu machen, was sie auch getan habe. Heuer aber, wo ausdrücklich der weitere Reichsrat einberufen und dieses auch in der Thronrede betont wurde und das Abgeordnetenhaus das Bestreben kundgebe, beide Gestionen zu vermischen, hätte die Regierung eigentlich keine Verpflichtung, auf diese Interpellation im weiteren Reichsrate zu antworten. Weil jedoch diese Interpellation einmal gestellt sei und dieselbe, da sie volkswirtschaftliche Interessen berühre, doch einigermaßen die <pb n="140" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s140.pdf"/>Kompetenz des weiteren Reichsrates berühre, glaubte Votant gleichfalls für die Beantwortung im weiteren Reichsrate stimmen zu sollen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Freiherr v. Mecséry</rs>
                     </hi> erwähnte, daß die Schwierigkeit eigentlich darin beruhe, daß die Sache die Gestalt einer Verfassungsfrage annehme, indem die Interpellanten annehmen, daß die Bewilligung zur Errichtung von Fideikommissen ein legislativer Akt sei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> glaubte, daß zu erwähnen sein dürfte, daß nach dem Gegenstande der Interpellation, der eine Abänderung von Justizgesetzen bezweckt, der weitere Reichsrat zur Stellung dieser Interpellation gar nicht berechtiget sei. Dessenungeachtet dürfte dieselbe aber doch zu beantworten sein, weil auch bei anderen Interpellationen, wie bei der Boden-Credit-Anstalt<note type="footnote" n="6">Siehe dazu Tagesordnungspunkt III.</note> und bei Eisenbahnen, wo die Kompetenz sowohl des engeren als des weiteren Reichsrates eintrat, die Antwort ohne Zweiteilung erfolgte und nur der Vorbehalt ausgedrückt worden sei. Übrigens könnte Votant nicht zugeben, daß das Motiv der volkswirtschaftlichen Interessen angeführt werde, wie er denn auch in dem Gegenstande keine Verfassungsfrage zu erblicken zu können glaubte, da die Interpellanten an den § 627 des ABGB. anknüpften. Die übrigen Stimmführer traten der mit dem Antrage des Ministers Ritter v. Lasser übereinstimmenden Ansicht des Staatsratspräsidenten in der Formfrage bei<note type="footnote" n="7">Beantwortung der Interpellation <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 604 (28/<date when="1865-02-18">18. 2. 1865</date>)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Interpellation über die ohne Zustimmung des Reichsrates der Boden-Credit-Anstalt gewährten Ausnahmen von den allgemeinen Justiz- und Finanzgesetzen</head>
                  <p>Die Interpellation des Abgeordneten Dr. Herbst und Genossen betreffend die ohne Zustimmung des Reichsrates der Allgemeinen Österreichischen Boden-Credit-Anstalt gewährten Ausnahmen von den allgemeinen Finanz- und Justizgesetzen<note type="footnote" n="8">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630602-P-0358.xml#top_5_6_358_1">MR. v. <date when="1863-06-02">2. 6. 1863</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z358" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z358.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630602-P-0358.xml">ÖMR. V/6, Nr. 358</ref>
                        </bibl>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630615-P-0366.xml#top_5_6_366_5">MR. II v. <date when="1863-06-15">15. 6. 1863</date>/V</ref>, <quote>ebd., Nr. 366</quote>. Die Interpellation <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 352 (19/<date when="1865-01-12">12. 1. 1865</date>)</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> glaubte, es wäre hierauf zu antworten: Bezüglich des Inhaltes jener Begünstigungen, welche Ausnahmen von den Justizgesetzen enthalten, werde die Regierung nicht ermangeln, dem engeren Reichsrate die Gründe und Erfolge darzulegen<note type="footnote" n="9">Es war nur der für die Justizgesetzgebung nicht zuständige weitere Reichsrat versammelt. Zum Gegenstand siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18641217-P-0520.xml#top_5_9_520_4">MR. v. <date when="1864-12-17">17. 12. 1864</date>/IV</ref>.</note>. Was die finanziellen Ausnahmen betrifft, werde die Rechtfertigung in dem Motivenberichte zu dem Gesetzentwurfe, wodurch den Kreditinstituten und Aktiengesellschaften einige Ausnahmen von den Bestimmungen der Gebührengesetze gewährt werden sollen, gegeben werden, welche Vorlage soeben vorbereitet werde<note type="footnote" n="10">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650227-P-0544.xml">MR. v. <date when="1865-02-27">27. 2. 1865</date>/I</ref>.</note>. Bezüglich der Dringlichkeit, welche die Regierung zur Anwendung des § 13 des Grundgesetzes vom <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date> bestimmte, wäre auf die bekannte Tatsache hinzuweisen, daß es bei der Gründung neuer Kreditinstitute wesentlich auf die Benützung des geeigneten Zeitpunktes und günstiger Konjunkturen ankomme, deren Dauer gewöhnlich keine lange, immer aber eine nicht ganz sicher im voraus berechenbare sei. Aus diesem Grunde werden auch die Konsortien von Kapitalisten, welche sich zur Gründung solcher Anstalten zu vereinigen pflegen, immer nur auf eine verhältnismäßig kurze Zeit gebildet. Da nun die Gewährung der fraglichen Begünstigungen nach dem mit der administrativen Behandlung des Gegenstandes notwendig verbundenen Zeitaufwande bezüglich die definitive Entscheidung über das Konzessionsgesuch durch die Vorlage der Ausnahmsbestimmungen <pb n="141" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s141.pdf"/>an den Reichsrat noch weiter verzögert worden wäre, so wäre bei den der Regierung bekannten Verhältnissen die Auflösung des Konsortiums der Konzessionäre und wenigstens für damals das Nichtzustandekommen des Unternehmens sicher zu erwarten gewesen. Als Grund, warum diese Verfügung der Regierung nicht schon in der nächsten, also in der zweiten Session zur Kenntnis des Reichsrates gebracht wurde, wäre anzuführen, daß die Eröffnung der Anstalt, welche ursprünglich für den Herbst 1863 in Aussicht genommen war, sich infolge der inzwischen eingetretenen ungünstigen Verhältnisse des Geldmarktes, welche den Gründern das Abwarten eines geeigneten Zeitpunktes gebot, bekanntlich bis zum April 1864 verzögert hat, worauf auch erst die mit der Ah. Entschließung vom <date when="1863-06-15">15. Juni 1863</date>
                     <note type="footnote" n="11">Zit. bei <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18630515" ana="prot2 top5">MR. II v. <date when="1863-05-15">15. 5. 1863</date>/V</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z366" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z366.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630615-P-0366.xml">ÖMR. V/6, Nr. 366</ref>
                        </bibl>, Anm. 11.</note> der Anstalt für den Fall ihrer Aktivierung zugestandenen Ausnahmsbestimmungen mit den Ministerialkundmachungen vom <date when="1864-06-01">1. Juni 1864</date> in Wirksamkeit gesetzt worden sind<note type="footnote" n="12">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 50/1864</bibl>.</note>. Hiernach würde bei der Beantwortung der Interpellation dermal auf die der Boden-Credit-Anstalt erteilten Ausnahmen von den Gesetzen gar nicht eingegangen und nur der formelle Teil beantwortet werden.</p>
                  <p>Der Ministerrat war hiemit einverstanden<note type="footnote" n="13">Die Interpellation wurde durch die Einbringung des Gesetzentwurfes beantwortet, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 639 (31./<date when="1865-03-09">9. 3. 1865</date>)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Interpellation über den Staatsvertrag zwischen Österreich und Sachsen bezüglich der Voitersreuth-Egerer Eisenbahn</head>
                  <p>Betreffend die von Dr. Berger und Genossen an das Gesamtministerium gestellte Interpellation wegen des zwischen Österreich und Sachsen über den Anschluß der Voitersreuth-Egerer Eisenbahn an die böhmischen Eisenbahnlinien abgeschlossenen Staatsvertrages bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi>, daß er diese Interpellation dem Finanzminister und dem Leiter des Handelsministeriums, in deren Ressort sie falle, zur Beantwortung abgetreten habe<note type="footnote" n="14">Die Interpellation <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 409 f. (21./<date when="1865-01-19">19. 1. 1865</date>)</bibl>; Fortsetzung <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650215-P-0541.xml#top_5_9_541_4">MR. II v. <date when="1865-02-15">15. 2. 1865</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Interpellation über den Belagerungszustand in Galizien</head>
                  <p>Was den Belagerungszustand in Galizien betrifft, so sei, wie der Staatsminister bemerkte, schon bei der Debatte über Absatz 13 des Adreßentwurfes des Abgeordnetenhauses in bezug auf die Frage der Form die Anschauung der Regierung dargelegt worden, daß sie keinen Grund erkenne, diese in den Bereich der Exekutive fallende Maßregel nach § 13 des Grundgesetzes zu rechtfertigen<note type="footnote" n="15">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-08-0-18641120-P-0514.xml#top_5_8_514_2">MR. v. <date when="1864-11-20">20. 11. 1864</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b8-z514" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b8/pdf/a5-b8-z514.pdf" target="MRP-1-5-08-0-18641120-P-0514.xml">ÖMR. V/8, Nr. 514</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
                  <p>Was die Frage betreffe, ob die Verhältnisse sich dermal bereits so gestaltet haben, daß mit der Aufhebung des Belagerungszustandes in Galizien vorgegangen werden könnte, habe FML. Freiherr v. Paumgartten<note type="footnote" n="16">FML. Franz Freiherr v. Paumgartten war am <date when="1864-11-09">9. 11. 1864</date> zum Nachfolger Mensdorffs als Statthalter und Kommandierender General in Galizien ernannt worden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3364/1864</bibl>.</note> vor einigen Tagen berichtet<note type="footnote" n="17">Die Akten des Staatsministeriums sind nur bruchstückhaft erhalten, vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Einleitung ÖMR. V/2, XXXI</bibl>.</note>, daß er, nachdem dermalen die Ausnahmsmaßregeln im Lande sich im ganzen bloß auf die Suspendierung der Gesetze zum Schutze der persönlichen Freiheit und des Hausrechtes und auf einzelne Beschränkungen der Presse reduzieren, die Judikatur der Kriegsgerichte aber <pb n="142" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s142.pdf"/>mit Ah. Entschließung vom 7. November v. J. ohnehin schon möglichst restringiert wurde<note type="footnote" n="18">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-08-0-18641103-P-0507.xml#top_5_8_507_1">MR. I v. <date when="1864-11-03">3. 11. 1864</date>/I</ref>. <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b8-z507" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b8/pdf/a5-b8-z507.pdf" target="MRP-1-5-08-0-18641103-P-0507.xml">ÖMR. V/8, Nr. 507</ref>
                        </bibl>, über die Milderung des Belagerungszustandes.</note>, weitere Erleichterungen der dermaligen Ausnahmsmaßregeln nicht für tunlich halte. Dagegen würde es nach der Ansicht des FML. v. Paumgartten keinem Anstande unterliegen, wenn schon jetzt für den Belagerungszustand die Suspension der Wirksamkeit der Gesetze über den Schutz der persönlichen Freiheit und des Hausrechtes, dann des Preßgesetzes, insoferne dieses durch die Bestimmungen des Belagerungszustandes gegenwärtig beschränkt ist, substituiert werden würde. Diese Anträge werde Referent in Erwägung ziehen und seine Ansichten demnächst zur Kenntnis der Ministerrates bringen<note type="footnote" n="19">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18650305" ana="prot1 top1">MR. I v. <date when="1865-03-05">5. 3. 1865</date>/I</ref>; zur Interpellation über den Belagerungszustand siehe ebd., Tagesordnungspunkt II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Interpellation über die Herzogtümer Schleswig-Holstein</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> verlas hierauf den Entwurf der Antwort auf die von Dr. Mühlfeld und Konsorten an den Minister des Äußern gerichtete Interpellation in betreff der Frage der Herzogtümer Schleswig-Holstein<note type="footnote" n="20">
                        <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 352 f. (19./<date when="1865-01-12">12. 1. 1865</date>)</bibl>.</note>, welche von dem Ministerrate gutgeheißen wurde und in welcher nach dem allseitig angenommenen Antrage des Staatsministers nur noch besonders zu betonen wäre, daß durch den am 30. Oktober v. J. zu Wien abgeschlossenen Friedensvertrag eine Belastung der österreichischen Finanzen nicht eintreten werde sowie daß die in Artikel IX des Friedensvertrages ausgesprochene Garantie die Regierungen von Österreich und Preußen nur verpflichte, dafür Sorge zu tragen, daß die in den Herzogtümern einzusetzende Regierung die Zahlung der Schuld an Dänemark übernehme<note type="footnote" n="21">Zum Friedensvertrag und zum Art. IX siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-08-0-18641028-P-0504.xml#top_5_8_504_1">MR. I v. <date when="1864-10-28">28. 10. 1864</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. V/8. Nr. 504</bibl>.</note>. Die hiernach nachträglich modifizierte Antwort liegt bei<ref xml:id="fn_5_9_538_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_9_538_b">Liegt dem Originalprotokoll in Handschrift bei.</note>,<note type="footnote" n="22">Beantwortung der Interpellation <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 603 f. (28./<date when="1865-02-18">18. 2. 1865</date>)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Interpellation über die Vorlage des neuen Zolltarifs</head>
                  <p>Bezüglich der Interpellation des Abgeordneten Skene und Genossen betreffend die Vorlage des neuen Zolltarifes<note type="footnote" n="23">
                        <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 351 (19./<date when="1865-01-12">12. 1. 1865</date>)</bibl>.</note> bemerkte der Leiter des Handelsministeriums <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Freiherr v. Kalchberg</rs>
                     </hi>, daß man die Frage: „Wird der versprochene neue Zolltarif dem versammelten Reichsrate noch in der gegenwärtigen Session zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt werden?“, mit Ja beantworten könnte. Im Exposeé der Interpellation sehe man aber andere Tendenzen, und es werde darin eine staatsrechtliche Dissertation zu provozieren gesucht. Dem müsse man aus dem Wege gehen. Überhaupt könne die Beantwortung der Interpellation erst dann erfolgen, wenn der Erfolg der Mission des Baron Hock nach Berlin bekannt sein werde. Dann werde auch erst ein Beschluß rücksichtlich der Verhandlungen mit Frankreich und England zu fassen sein. Referent glaubte daher, daß die Beantwortung der Interpellation vorderhand zu unterbleiben habe<note type="footnote" n="24">Zu den Verhandlungen über einen Handels- und Zollvertrag mit Preußen, die Sektionschef Hock in Berlin führte, und zur Frage, ob auch mit Frankreich und England verhandelt werden oder ob ein neuer gemäßigter Schutzzolltarif im Alleingang als österreichisches Gesetz im Abgeordnetenhaus eingebracht werden sollte, siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18641210-P-0518.xml">MR. v. <date when="1864-12-10"/>10. 12. 1864</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18641212-P-0519.xml">MR. v. <date when="1864-12-12">12. 12. 1864</date>/</ref>1; Fortsetzung <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650215-P-0541.xml#top_5_9_541_5">MR. II v. <date when="1865-02-15">15. 2. 1865</date>/V</ref>. Die Beantwortung der Interpellation unterblieb; der Zolltarif wurde am <date when="1865-04-04">4. 4. 1865</date> eingebracht, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 1011 f. (44. Sitzung)</bibl>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="143" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s143.pdf"/>Der Ministerrat war hiemit einverstanden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> hielt es für wichtig, für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall, daß die Verhandlung mit Preußen resultatlos bleiben sollte, bezüglich der prinzipiellen Frage, was dann zu geschehen habe, einen festen Plan schon dermal zu entwerfen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> teilte diese Ansicht mit dem Beifügen, daß es ihm notwendig scheine, den Zolltarif unverweilt in die Beratung zu ziehen, wozu gewiß vier Wochen Zeit erforderlich sein werden. Wenn man nämlich jetzt das Resultat der Berliner Konferenzen früher abwarten und dann erst den Zolltarif die einzelnen Stadien im Inneren durchmachen lassen wollte, werde bis dahin das Budget votiert sein und das Abgeordnetenhaus nichts zu tun haben. Der Ministerrat war mit der sofortigen Detailberatung des neuen Zolltarifes einverstanden, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte dabei nur erwähnen zu sollen, daß ein definitiver Beschluß über die Frage, ob der Zolltarif im legislativen Wege oder in Begleitung eines Staatsvertrages an den Reichsrat gebracht werden soll, vor der Rückkunft des Baron Hock nicht erfolgen könne<note type="footnote" n="25">Zum Zolltarif siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650328-P-0556.xml#top_5_9_556_2">MR. v. <date when="1865-03-28">28. 3. 1865</date>/II</ref>. Der Vertrag mit Preußen kam am <date when="1865-04-11">11. 4. 1865</date> zustande, vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18641212-P-0519.xml#top_5_9_519_1">MR. v. <date when="1864-12-12">12. 12. 1864</date>/I</ref>, Anm. 12.</note>.</p>
                  <p>Auf Anfrage von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers des Äußern</rs>
                     </hi> über das Ergebnis der Besprechungen mit Somerset Beaumont und mit dem englischen Geschäftsträger Bonard bemerkte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Baron Kalchberg</rs>
                     </hi>, daß diese Herren, was die Beziehungen zu England betrifft, durchaus nicht auf den Abschluß eines Handelsvertrages dringen, sondern nur eine internationale Enquêtekommission verlangen, welche die Verkehrsbeziehung zwischen England und Österreich zu prüfen hätte. Er habe diesen Herren auch bedeutet, daß dieser Kommission nicht der Charakter einer Verhandlungskommission beigegeben werden könne. Bonard habe erklärt, daß Lord Russell hiemit vollständig zufriedengestellt sei. Hievon habe er auch den Finanzminister schriftlich in Kenntnis gesetzt<note type="footnote" n="26">Zum Beginn der Gespräche zwischen Österreich und England über einen Handelsvertrag siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Beer</author>, Österreichische Handelspolitik 318</bibl>; vgl. auch die erste Wortmeldung Schmerlings im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18641212-P-0519.xml#top_5_9_519_1">MR. v. <date when="1864-12-12">12. 12. 1864</date>/I</ref> und ebd., Anm. 12. Das Schreiben Kalchbergs an Plener <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 46/1865</bibl>. Fortsetzung <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650602-P-0578.xml#top_5_9_578_6">MR. v. <date when="1865-06-02">2. 6. 1865</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_9_538_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Siebenbürgische Eisenbahnfrage</head>
                  <p>Über Aufforderung von Seite Sr. kaiserlichen Hoheit des vorsitzenden durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer, über den Stand der Verhandlung bezüglich der Siebenbürgerbahn im Ausschusse des Abgeordnetenhauses zu berichten<note type="footnote" n="27">Siehe zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650130-P-0535.xml#top_5_9_535_3">MR. II v. <date when="1865-01-30">30. 1. 1865</date>/III</ref>.</note> und über die von der Regierung einzunehmende Position sich auszusprechen, bemerkte Freiherr v. Kalchberg, daß er gegen den voraussichtlichen Antrag des Ausschusses, den Bau vorderhand auf die Strecke Arad – Karlsburg zu beschränken, beabsichtige, die Regierungsvorlage bzw. den Bau der Strecke Arad – Alvincz – Hermannstadt – Rotenturmpaß in pleno des Hauses zu vertreten und zu trachten, hiefür wenigstens eine ansehnliche Minorität im Abgeordnetenhause zu erlangen, dann die Regierungsvorlage im Herrenhause durchzubringen, wonach es leichter sein dürfte, dieselbe in der gemischten Kommission beider Häuser durchzusetzen. Wenn der Ausschußantrag angenommen würde, wäre es überhaupt fraglich, ob man zu dem Geschäfte gelangen werde. Die Garantie für die kürzere Strecke Arad – Karlsburg lasse sich nämlich auf beiläufig 1,160.000 fr. berechnen, während der eventuelle Konzessionär Pickering 1,300.000 fr. <pb n="144" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s144.pdf"/>verlange. Referent habe mit dem Abgeordneten Binder vertrauliche Rücksprache gepflogen und ihn zu bestimmen gesucht, zu Art. I des Ausschußantrages ein Amendement einzubringen, wodurch a) eine Garantie für die Strecke Arad – Alvincz – Hermannstadt, oder b) Arad – Alvincz – Hermannstadt – Rotenturmpaß, was mit der Regierungsvorlage gleichkäme, oder c) eine eventuelle Garantie für den Weiterbau von Karlsburg nach Klausenburg und von Karlsburg nach Kronstadt angetragen würde. Auf solche Art würde, wenn Punkt c abgeworfen würde, vielleicht der Zusatz a und b oder doch jener Punkt a zu erreichen sein. Binder habe zugesagt, mit den siebenbürgischen Abgeordneten hierüber sprechen und sich in obiger Weise der Sache annehmen zu wollen. Der Abgeordnete Skene beabsichtige auch zu beantragen, die Regierung zu ermächtigen, den Ausbau selbst zu machen und ihr zu diesem Behufe einen Kredit zu eröffnen. Für den Fall, als dieser Antrag durchdringen oder Pickering sein Offert zurückziehen würde, habe Referent bereits mit dem Direktor der Credit-Anstalt hierüber Rücksprache gehalten, der nicht abgeneigt gewesen sei, mit ihm eventuell hierüber in Verhandlung zu treten. Diesen Schritt habe er übrigens nur deshalb gemacht, um diese Bahnstrecke nicht fallenzulassen, und er stelle diesfalls keinen positiven Antrag. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">siebenbürgische Hofvizekanzler</rs>
                     </hi> erklärte, nur beistimmen zu können, daß alles versucht werde, um die Regierungsvorlage durchzubringen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß es möglich sei, daß die Regierung billiger baue, als der Bau durch ein Unternehmen kosten werde, dann müßte sie aber Geld haben. Dieser Vorteil würde aber gewiß weit aufgewogen werden, weil die Regierung nur mit teurem Gelde bauen könnte. In merito erklärte sich Votant mit dem Vorhaben des Referenten einverstanden, er fand es aber geraten, die Sache in pleno des Hauses ganz objektiv zu behandeln und nach außenhin sich nicht auf konkret schwebende Verhandlungen mit den Unternehmern zu berufen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> war hiemit ebenfalls einverstanden und würde es sehr empfehlen, alles Materiale aus dem Wege zu räumen, was dazu dienen könnte, ein Gegenprojekt hervorzurufen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> stimmte gleichfalls für den vorgeschlagenen Vorgang und erklärte, daß ihn nicht allein die Rücksicht, um die Regierungsvorlage zu retten, hiebei leite, sondern vorzugsweise auch der Umstand, daß ein von der Regierung abgeschlossener Vertrag in Mitte liege<note type="footnote" n="28">Das Abkommen mit dem Offerenten Pickering; vgl. <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1864/65, 1730 (61/<date when="1865-05-12">12. 5. 1865</date>)</bibl>.</note>. Indem Votant noch der falschen Position, welche die Siebenbürger im Ausschusse angenommen, näher Erwähnung gemacht hatte, meinte er, daß man es ihnen begreiflich zu machen trachten müsse, daß sie den gewissermaßen eingenommenen Landtagsstandpunkt, auf welchem sie dafür agieren, daß die Bahn in möglichster Länge Siebenbürgen durchziehe, aufgeben und den Standpunkt der Reichsinteressen, auf welchem die allgemeinere Richtung der Weltbahn vor Augen gehalten werden müsse, einnehmen mögen. Dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsidenten</rs>
                     </hi> schien es nicht rätlich, ein Amendement zu Art. I des Ausschußantrages nach der dritten Alternative – eventuelle Garantie für den Weiterbau von Karlsburg nach Klausenburg und von Karlsburg nach Kronstadt – hervorzurufen. Dieser eventuelle Antrag sei schon bei der vorjährigen Vorlage ein solcher gewesen, bei dem es nicht in der Absicht der Regierung war, ihn durchzusetzen, das Vermengen desselben mit <pb n="145" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b9-pdf.xml%23a5-b9_einzelseiten/a5-b9_s145.pdf"/>den übrigen habe es aber mit sich gebracht, daß das Gesetz in der vorjährigen Reichsratssession nicht zustande kam. Man sollte daher nicht wieder in den früheren Fehler verfallen. Die übrigen Stimmführer stimmten für den von Baron Kalchberg vorgeschlagenen Vorgang<note type="footnote" n="29">Fortsetzung <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650222-P-0543.xml#top_5_9_543_4">MR. v. <date when="1865-02-22">22. 2. 1865</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1865-02-06">6. Februar 1865</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1865-02-16">16. Februar 1865</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1865-02-18">18. Februar 1865</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>