Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 8Mai 1864–26. November 1864Sitzung 485WienStefan MalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 14. 8.), Mecséry, Schmerling, Plener, Esterházy (bei I, II u. VI abw.), Burger, Hein (bei I u. II abw.), Franck, Zichy, Geringer (bei VI abw.), Kalchberg; abw. Nádasdy, Lasser, Lichtenfels; BdR. Rechberg 28. 8.RansonnetRechbergRechbergBdE. 1864-08-14 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)MecsérySchmerlingPlenerEsterházynicht durchgehend anwesend (bei I, II u. VI abw.)BurgerHeinnicht durchgehend anwesend (bei I u. II abw.)FranckZichyGeringernicht durchgehend anwesend (bei VI abw.)KalchbergNádasdyLasserLichtenfelsEinrichtungspauschale für den Statthalter in BöhmenBestätigung der Wahl des Samuel Maschirevics zum Metropoliten von Karlowitz; Vertagung des serbischen NationalkongressesGesuch der Brüder Riche um die Konzession für die Eisenbahn von Kaschau nach OderbergFortbestand der Wiener Porzellanfabrik als MusteranstaltAuflassung des Mühlzinses in DalmatienEingeschränkte Zulassung der Öffentlichkeit bei Hinrichtungenfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 485Ministerrat, Wien, 12. August 1864
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Rechberg 14. 8.), Mecséry, Schmerling, Plener, Esterházy (bei I, II u. VI
abw.
abwesend), Burger, Hein (bei I u. II
abw.
abwesend), Franck, Zichy, Geringer (bei VI
abw.
abwesend), Kalchberg;
abw.
abwesend Nádasdy, Lasser, Lichtenfels;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Rechberg 28. 8.
12892589
Protokoll des zu Wien am 12. August 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.
Einrichtungspauschale für den Statthalter in Böhmen
Der Staatsminister referierte über die zwischen ihm und dem Finanzminister bestehende Meinungsverschiedenheit bezüglich des Ausmaßes des Einrichtungspauschals für den Statthalter von Böhmen, Grafen BelcrediZur Ernennung Belcredis siehe MR. v. 23. 5. 1864/III, ÖMR. V/7, Nr. 473., welches Pauschal Ritter v. Schmerling mit 4000 fl., Edler v. Plener aber nur mit 2000 fl. zu bemessen au. in Antrag gebracht hat.
Der Staatsminister machte die in seinem au. Vortrag angeführten Gründe geltend, welche gegen eine Schmälerung des ohnehin nicht bedeutenden Beitrags von 4000 fl. sprechen, und erinnerte, daß Baron Poche und Baron Kellersperg ebenfalls diese Summe erhielten, obgleich Brünn und Triest, relativ zu Prag, weniger teuere Plätze sindAdolph Freiherr v. Poche war am 21. 5. 1862 zum Statthalter in Mähren, Ernst Freiherr v. Kellersperg am 28. 4. 1863 zum Statthalter im Küstenland ernannt worden. Zum Übersiedlungspauschale für Poche siehe MR. v. 1. 8. 1862/I, ÖMR. V/4, Nr. 254..
Der Finanzminister motivierte den erhobenen Widerspruch insbesondere auch durch den Umstand, daß die in der politischen Verwaltung sich häufig wiederholenden Übersiedlungen der Landeschefs den hochgestiegenen Aufwand dieses Zweiges durch namhafte nicht präliminierte Auslagen noch mehr erhöhen. Da jedoch der Staatsminister auf die Bewilligung der vollen 4000 fl. in diesem Falle Wert legt, so wolle Edler v. Plener keine weitere Erinnerung dagegen erheben. Von Seite der übrigen Stimmführer ergab sich diesfalls keine BemerkungMit Ah. E. v. 14. 8. 1864 bewilligte der Kaiser das Einrichtungspauschale von 4000 fl. für Belcredi, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2446/1864..
Bestätigung der Wahl des Samuel Maschirevics zum Metropoliten von Karlowitz; Vertagung des serbischen Nationalkongresses
Der Staatsminister referierte über die nachfolgenden, vom kaiserlichen Kommissär beim serbischen Nationalkongresse GM. Baron Philippović gestellten AnträgeFortsetzung von MR. v. 31. 5. 1864/II..
1. Daß dem vom Kongresse beinah’ mit Stimmeneinhelligkeit zum Metropoliten in Karlowitz erwählten Bischofe Samuel Maschirevics die kaiserliche Bestätigung Ag. erteilt werde. Nachdem die Wahl keine ganz einstimmige war, hätte eigentlich das kaiserliche Ernennungsrecht einzutreten. Allein da der Nationalkongreß dringend bittet, es wolle in diesem Falle von diesem Rechte ausnahmsweise Umgang genommen werden, dürfte die einfache Ah. „Bestätigung“ dieser vollkommen entsprechenden Wahl eintretenMaschirevics war der Kandidat der Regierung in Wien gewesen. Seine Wahl war gegen den Widerstand der nationaliberalen Serben um Svetozar Miletić durchgesetzt worden; zu den Vorgängen auf dem serbischen Nationalkongreß von 1864 siehe Haselsteiner, Die Serben und der Ausgleich 67 ff.. 2. Daß der gegenwärtig tagende Kongreß nicht aufgelöst, sondern lediglich vertagt werde, um nach Ah. Genehmigung des Programmes über jene Gegenstände, die auf dem nächsten Nationalkongreß zu verhandeln sind, wieder einberufen zu werden. Damit in Zusammenhange steht die 3. Bitte der Deputierten, daß schon jetzt die Wahl eines Laienausschusses dem Kongresse zur Ausarbeitung der obgedachten, mit den Bischöfen zu vereinbarenden Programmes vorgenommen werde. GM. Baron Philippović unterstützt beide [sic!] Bitten, zumal in der Versammlung eine loyale, regierungsfreundliche Majorität gesichert ist und die Vornahme von Neuwahlen mit Agitationen und mancherlei Ausgaben verbunden wäre.
Der Staatsminister sowie der Kriegsminister, dann der kroatische Hofkanzler und der [zweite] ungarische Hofkanzler v. Privitzer waren mit den Anträgen des GM. Baron Philippović einverstanden, und Ritter v. Schmerling richtete an den ungarischen Hofkanzler Grafen Zichy das Ersuchen, den diesfälligen au. Vortrag mitfertigen zu wollen, was der letztere auch zusagte, nachdem der Staatsminister die Versicherung erteilt hatte, es würden alle nötigen Vorbehalte gemacht werden, um der Ah. Bestätigung des Erzbischofs Maschirevics den Charakter einer „ausnahmsweisen“ zu wahren, um das königliche Ernennungsrecht zu salvieren.
Der Ministerrat fand hierüber nichts zu erinnernDie Ah. E. v. 13. 8. 1864 auf den gemeinschaftlichen Vortrag des Staatsministers, des Kriegsministers, des ungarischen und des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers v. 11. 8. 1864 lautete: Die von dem Nationalkongresse am 6. August l. J. vollzogene Wahl des bisherigen Bischofs von Temesvár und Administrators des Karlowitzer Erzbistums, Samuel Maschirevics, zum Erzbischofe und Metropoliten von Karlowitz finde Ich zu bestätigen und verleihe demselben im Sinne Meines Manifestes vom 15. Dezember 1848 die Würde eines Patriarchen … Die übrigen hier gestellten Anträge erhalten Meine Genehmigung,HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2455/1864. Fortsetzung zum serbischen Nationalkongreß MR. v. 9. 12. 1864/IV und V., Randvermerk Ransonnets: An der Beratung über die Punkte I und II nahmen die Minister Graf Esterházy und Ritter v. Hein keinen Anteil.
Gesuch der Brüder Riche um die Konzession für die Eisenbahn von Kaschau nach Oderberg
Der Staatsminister erinnerte, der Ministerrat habe am 4. Juni beschlossenTagesordnungspunkt I., die Anträge des Handelsministeriums über das Konzessionsgesuch von Fréres Riche für die Eisenbahnlinien Kaschau-Sillein-Oderberg und Sillein-Diószeg durch ein Ministerkomitee bestehend aus dem Finanzminister, dem Ritter v. Lasser, dem ungarischen Hofkanzler, dem Leiter des Handelsministeriums und dem Referenten beraten zu lassen. Diese Beratung habe nun stattgefunden, und das Komitee habe sich zum Antrage geeinigt, daß der Vortrag des Handelsministers vom 28. Jänner 1864 dem Freiherrn v. Kalchberg behufs der Erstattung seiner neuerlichen Anträge mit Rücksicht auf die seit sieben Monaten wesentlich geänderte Sachlage zurückzustellen sei. Dieser Anlaß werde ergriffen werden, um von den Konzessionswerbern konkretere und dem öffentlichen Interesse günstigere Offerte zu erwirken.
Über die vom Minister Ritter v. Hein aufgeworfene Frage, ob das Ministerkomitee nicht jetzt schon, zur Gewinnung an Zeit, die den Brüdern Riche zu stellenden Bedingungen formulieren sollte, erwiderte der Leiter des Handelsministeriums, daß es dem Komitee zur Formulierung dieser Bedingungen jetzt noch an den nötigen Daten fehlen würde, zumal selbst die Proponenten noch nicht imstand sind, ihre eigenen Anträge mit der nötigen Sachkenntnis festzustellen. Denn die bisherigen Rechnungen und Propositionen beruhen nur auf den eigenen vorläufigen Messungen der Bittsteller, und die diesfälligen Operate bedürfen daher vor allem einer eindringlichen Revision, wozu sie sich die Abordnung eines im Staatsdienste stehenden Ingenieurs erbitten. Dann müßten mit ihnen noch mehrere unentschiedene Punkte ins Klare gebracht werden. Mit der Revision und den übrigen Vorverhandlungen über die Konzession hoffe Freiherr v. Kalchberg binnen wenig Wochen in Ordnung zu kommen, und es wird erst dann ein geeignetes Substrat für die Ministerialberatung vorhanden sein.
Der Ministerrat war mit dem Antrage des Komitees auf Zurückstellung des Vortrages behufs des Erstellens modifizierter Anträge einverstanden, und es wurde die Beschleunigung der Sache sehr wünschenswert befunden, zumal sich demnächst eine Deputation unter der Führung des Grafen Georg Andrássy zu Sr. Majestät begeben wird, um eine Ah. Betreibung zu erwirkenDer zurückgestellte Vortag AVA., MHVw., Präs. 1340/1864; das Konzept ebd., Präs. 1480/1863. Fortsetzung MR. v. 13. 3. 1865/I. Den Gebrüdern Riche & Co. wurde am 26. 6. 1866 die Konzession zur Erbauung der Eisenbahn Kaschau – Oderberg erteilt, MR. v. 2. 5. 1865/I..
Fortbestand der Wiener Porzellanfabrik als Musteranstalt
Der Staatsminister referierte über die Frage der Modalitäten des Fortbestandes der k. k. Ärarial-Porzellanfabrik zu Wien.
Der Finanzminister hatte im Vortrage vom 30. Jänner 1864 die Auflassung und sohin die Einstellung des Betriebs dieser Fabrik au. beantragt. Der Ministerrat beschloß jedochMR. v. 29. 2. 1864/I, ÖMR. V/7, Nr. 450., daß, bevor über diesen kontroversen Punkt eine Ah. Entschließung eingeholt würde, eine Enquete darüber stattfinde, ob und wie dem nachfolgenden, in der Herrenhaussitzung vom 11. August 1862Zit. ebd., Anm. 3. formulierten Wunsche entsprochen werden könne: „Der Wiener Porzellanfabrik sei allmählich die Bestimmung zu geben, daß sie als Lehranstalt für den Unterricht in der technischen Behandlung des Tones, in der Kunstfertigkeit für Formen und Gefäße, in der praktischen Anwendung der Malerei auf Porzellan und Glas diene, zu welchem Ende zur Veräußerung der Vorräte der gewöhnlichen Waren geschritten, die Fabrikation dieser letzteren auf das tunlichst kleinste Maß beschränkt und die Einleitung getroffen werden soll, daß der Unterricht in der angedeuteten Richtung zweckmäßig und mit möglichster Schonung der Finanzen erteilt werde.“ Zum Vollzuge dieses am 29. Februar 1864 gefaßten Ministerratsbeschlusses habe der Staatsminister eine Kommission mit Zuziehung des Antragstellers im Herrenhause, Freiherrn v. Baumgartner, einiger Professoren der Akademie der Bildenden Künste, des Professors Eitelberger und des Fabriksdirektors Löwe einberufen. Es sei hiebei anerkannt worden, daß diese Fabrik, wenn nicht in allen, doch in vielen ihrer Leistungen mit den berühmtesten Instituten des Auslandes gleichstehe, in einigen Punkten sie selbst übertreffe, jedenfalls aber alle Privatfabriken des Inlandes weit überrage. Man fand es daher sehr wünschenswert, daß die k. k. Porzellanfabrik in einem entsprechend beschränkten Betriebe als praktische Lehr- und Musteranstalt für die heimische Industrie fortbestehe, bei welcher auch solche technische Versuche durchgeführt werden könnten, zu welchen es den Privaten an Mitteln fehlt. Daß übrigens die vorhandenen Fabriken den einheimischen Bedarf nicht ganz zu decken vermögen und somit ein weiterer quantitativer und qualitativer Fortschritt in der österreichischen Tonwarenindustrie geboten sei, darüber wurden statistische Tabellen beigebracht, welche entnehmen lassen, daß noch sehr viel Porzellan aus dem Ausland eingeführt werde. Der Fortbestand der Fabrik in mäßigen Dimensionen, als Musteranstalt, werde dem Staate zuverlässig nur geringe Opfer kosten und andererseits den Privatfabriken keine gefährliche Konkurrenz bereiten. Der Staatsminister erklärte, er könne das Gutachten der Kommission nur als wohlbegründet anerkennen und beantragen, daß im Sinne des auch vom Staatsrate gestellten AntragsGutachten des Staatsrates HHSTA., JStr. 104/1864. die Ah. Geneigtheit ausgesprochen werde, der k. k. Porzellanfabrik die Bestimmung einer praktischen Lehranstalt zu geben, der Staatsminister ferner den Ah. Auftrag zur Vorlage eines Plans und Kostenüberschlags für dieses Musterinstitut erhalte und die Fabrikation der gewöhnlichen Waren sofort aufgegeben werde.
Der Finanzminister bedauerte, daß man heute, sechs Monate nach Erstattung seines au. Vortrages wegen Auflassung der in Rede stehenden Fabrik, noch nicht weiter gelangt sei als zum Beschluß auf die Vornahme einer neuen Enquete, deren Ende gar nicht abzusehen sei, wenn man die Privatfabriken ebenfalls vernehmen will. Die Absicht des Votanten sei auch nicht dahin gerichtet gewesen, urplötzlich die ganze Fabrikation einzustellen, was ja aus mehreren Gründen, und namentlich wegen der angenommenen Bestellungen, nicht angehe. Aber diese Fabrik sei, nach dem richtigen Urteil des Abgeordnetenhauses, eine auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkte nicht zu billigende Last der Finanzen. Ziffernmäßig erscheine dieselbe zwar nur mit 6–10.000 fl. passiv; aber unter den Einnahmen figurieren auch die Werte jener Objekte, die Allerhöchstenortes verschenkt werden, somit keine reale Einnahme bilden. Andererseits erscheinen nirgends die Zinsen des großen Fundus instructus. Daß direkt beteiligte Personen, wie Direktor Löwe, oder andere, welche für das Institut eine besondere Vorliebe haben, dem Fortbestand desselben das Wort reden, sei nicht zu wundern. Der Finanzminister könne aber darin nur eine verlebte Anstalt erkennen, von der das Heil der österreichischen Porzellanindustrie nicht ausgehen werde, daher er seine au. Anträge vom 30. Jänner 1864 festhalten müsse. In bezug auf die Einstellung der Fabrikation von ordinärer Ware müsse gegenwärtig gehalten werden, daß gerade die Fabrikation der ordinären Porzellanziegel eine der ergiebigsten Einnahmsquellen bildet.
Staatsrat Baron Geringer fand gegen den Antrag des Staatsministers umso weniger etwas zu erinnern, als derselbe mit den in der Sitzung am 17. Februar d. J. beschlossenen staatsrätlichen Anträgen übereinstimmt. Auch der Leiter des Handelsministeriumsvereinigte sich mit der vorgeschlagenen Enquete, indem die Angelegenheit so wichtig sei und so viele Interessen berühre, daß eine nähere Erhebung vollkommen gerechtfertigt erscheinet. Der Polizeiminister teilt gleichfalls die Meinung über die vom Staatsminister vorgeschlagene Enquete und über den Fortbestand der Fabrik, falls sich herausstellt, daß dieselbe bei der Beschränkung auf den Zweck als Musteranstalt dem Staat nur ein geringes finanzielles Opfer kostet. Allein gerade aus der letzten Rücksicht scheine es noch nicht an der Zeit, daß Allerhöchstenortes die sofortige Einstellung der Produktion von ordinären Waren angeordnet werde, indem es sehr möglich ist, daß diese Produktion gewinnbringend ist und die Einbuße bei den Kunstprodukten bisher decken half. Baron Mecséry würde daher glauben, daß über diesen Punkt keine vorgreifende Bestimmung zu erlassen, sondern der Betrieb wie bisher intakt zu lassen wäre, bis man durch das erwartete Kommissionsoperat in den Stand gesetzt ist, mit genauerer Sachkenntnis zu entscheiden. Während der Minister Graf Esterházy und der ungarische Hofkanzler sich völlig den Anträgen des Staatsministers anschlossen, vereinigten sich die Minister Ritter v. Hein, Baron Burger und FML. Ritter v. Franck mit diesem Antrage unter der vom Polizeiminister vorgeschlagenen Modifikation, gegen welche auch der Staatsminister schließlich nichts zu erinnern fand, sodaß die Stimmenmehrheit des Ministerrates die vom Staatsrate formulierten Ah. Erlässe, mit Weglassung der die sofortige Änderung des Fabriksbetriebs anordnenden Stellen, der Ah. Genehmigung unterzieht.
Der Staatsminister übernahm die entsprechende Redaktion der Entwürfe, in welche auch der Ah. Befehl tunlichster Beschleunigung aufzunehmen wäre. Das Resultat der Enquete dürfte dann längstens bis Ende Oktober au. vorgelegt werden können, zumal Baron Baumgartner bereits vorgearbeitet haben wirdAm 18. 8. 1864 unterbreitete Erzherzog Rainer die Angelegenheit dem Kaiser, der entgegen der Mehrheit des Ministerrates die Auflösung der Fabrik verfügte, Ah. E. v. 22. 8. 1864 auf den Vortrag des Finanzministers v. 30. 1. 1864, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2541/1864, und FA., FM., IV. Abt. (Domänen), Nr. 42658/1864, Faszikulatur 27.B; ebd. auch Material über die Modalitäten der Auflösung. Es gab auch bedauernde Stimmen zur Auflösung der Fabrik, so vom Direktor des Österreichischen Museums für Kunst und Industrie, in dessen Besitz viele Gegenstände der Fabrik übergingen, Jakob. v. Falke, der eine Geschichte der Wiener Porzellanfabrik in vier Folgen in der Wiener Zeitung v. 13., 16., 17. und 19. 1. 1867 publizierte; weitere Literatur: Falke, Die k. k. Wiener Porzellanfabrik; Folnesics-Braun, Geschichte der k. k. Wiener Porzellan-Manufaktur; Suttner, Zur Geschichte der Auflösung der k. k. Porzellanfabrik. Die 1923 errichtete Wiener Porzellanmanufaktur Augarten hat u. a. die Wiederbelebung bzw. Erneuerung und Fortsetzung der vormaligen staatlichen (Aerarial-)Porzellanmanufaktur in Wien zum Ziel, Neuwirth, Porzellan aus Wien 115..
Auflassung des Mühlzinses in Dalmatien
Der Finanzminister referierte über eine zwischen ihm und dem Staatsrat bestehende Meinungsverschiedenheit, indem sich der letztere gegen die vom Minister im Vortrage vom 19. Juni 1864 beantragte Auflassung der für die Mühl- und Walkwerke in Dalmatien gegenwärtig bestehenden Mühlzinse (livelli, canoni e dazi) ausgesprochen hatVortrag Pleners v. 29. 6. 1864, FA., FM., IV. Abt. (Domänen), Nr. 22433/1864, Faszikulatur 5.B (K.; die RS. fehlt); Gutachten des Staatsrates HHSTA., JStr. 586/1864..
Der Staatsrat hat sich gegen die Auflassung dieser Giebigkeiten erklärt, weil sie jährlich doch 6–7000 fl. betragen, was ungefähr ⅓ der Gesamteinkünfte des Demanio in Dalmatien ausmacht, weil wenigstens die canoni und livelli keine schwere Last bilden und weil man den Kontribuenten die Ablösung unter vorteilhaften Bedingungen anbieten könnte. Der Finanzminister findet sich dadurch nicht bestimmt, von seinem Antrage abzugehen, der die Unbilligkeit in der ungleichen Behandlung der älteren und der neuen Mühlenbesitzer aufheben soll, von welchen die letzteren ihr Gewerbe fortan zinsfrei betreiben, während die Zinspflichtigkeit der bestehenden Mühlen und Walken aufrecht erhalten wurde. Ferner scheint der legale Ursprung dieser Zinsen nicht unbestreitbar, und es kann endlich ein mindestens teilweiser Ersatz des Entgangs für diese mit mancherlei Plackereien einzuhebenden Zinsen in der Erhöhung der Erwerb- und Einkommensteuer der Mühlen gefunden werden.
Staatsrat Baron Geringer äußerte, er verkenne nicht, daß auf diesem Wege ein Teil des an sich auch nicht bedeutenden finanziellen Entganges hereingebracht werden könne. Die übrigen Stimmführer pflichteten in merito dem Finanzminister bei, und es ergab sich eine Differenz nur über die vom Staatsminister angeregte, jedoch von ihm selbst negativ beantwortete Frage, ob zu dieser Auflassung nicht die Genehmigung in verfassungsmäßigem Wege einzuholen wäre. Minister Ritter v. Hein, dem auch der Leiter des Handelsministeriums beitrat, glaubte, daß diese Auflassung als eine finanzielle Angelegenheit (§ 10 c)Grundgesetz über die Reichsvertretung, Beilage zum Februarpatent. und als die Aufhebung eines Steuergesetzes insbesondere vor dem Reichsrate zu verhandeln komme. Der Polizeiminister kam zu demselben Resultate aus dem Gesichtspunkt, daß es sich hiebei um die unentgeltliche Aufhebung eines Staatseigentumes handle. Der Finanzminister machte dagegen geltend, daß die in Rede stehenden Giebigkeiten keine Steuern, sondern aus dem Staatsobereigentum über die Flüsse abgeleitete Domänengefälle seien. Die Verwaltung der Domänen aber, die Vor- und Abschreibung der Einnahmen von demselben aber bilde ein ausschließendes Attribut der Exekutive, und es wäre ebenso zweckwidrig als den parlamentarischen Gewohnheiten und den Interessen der Regierung entgegen, administrative Verfügungen dieser Art als „Gesetze“ im verfassungsmäßigen Wege erlassen zu wollen. Der Reichsrat erhält von den Ergebnissen derselben im Wege der Präliminarien und Rechnungsabschlüsse Kenntnis und kann selbe dann seiner Kritik unterziehen; allein die Regierung hat keine Pflicht, die Opportunität der Maßregeln vorläufig zur Diskussion zu bringen. Der Staatsminister fügte bei, daß man durch die von den dissentierenden Stimmen beabsichtigte Verhandlungsweise dieser Sache zu bedenklichen Konsequenzen geraten würde. Die Minister Graf Esterházy und Baron Burger, der ungarische Hofkanzler und der Kriegsminister vereinigten sich ebenfalls in allen Punkten mit dem Finanzminister, der somit die Stimmenmehrheit für sich hatteMit Ah. E. v. 19. 8. 1864 genehmigte der Kaiser die Aufhebung der Mühlzinse Dalmatiens nach dem Antrag des Finanzministers, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2530/1864. Der Vollzug dieser Ah. Entschließung verzögerte sich. Dem Finanzminister kamen, entgegen seiner Äußerung im Ministerrat, Bedenken über die rechtliche Natur der Mühlzinse, und er gab Weisung, einen neuen Vortrag und einen Gesetzentwurf auszuarbeiten; der Akt blieb aber liegen. Im Dezember 1865 wurde er Finanzminister Larisch neuerlich vorgelegt, der der Ansicht des Referenten beitrat, es handle sich nicht um eine Steuer, sondern um eine bloße Abgabe, deren Aufhebung in die Kompetenz der Verwaltung fiel, und er unterzeichnete die entsprechende Verordnung, FA., FM., IV. Abt. (Domänen), Nr. 41890/1865, Faszikulatur 5.B., Randvermerk Ransonnets: Nach Beratung des Punktes V verließen Minister Graf Esterházy und Staatsrat Baron Geringer den Ministerrat..
Eingeschränkte Zulassung der Öffentlichkeit bei Hinrichtungen
Die ärgerlichen, ja empörenden Vorgänge, welche sich die schaulustige Menge aus Anlaß der jüngst erfolgten Hinrichtung des Jägers Alesch erlaubteVermutlich handelte es sich um den Gemeinen des 30. Jägerbataillons Joseph Andersch, der am 23. 7. 1864 unter Beteiligung von angeblich 20.000 Schaulustigen hingerichtet wurde, Bericht Wiener Zeitung v. 24. 7. 1864. Zu den Vorgängen bei Hinrichtungen siehe Hartl, Wiener Kriminalgericht 420 ff., haben den Staatsminister bestimmt, mit dem Polizeiminister in Überlegung zu nehmen, ob und wie den Ausbrüchen von Rohheit sowie den unpassenden Ovationen, welche bei öffentlichen Hinrichtungen nicht selten an den Tag treten, für die Zukunft zu steuern wäre. Daß Vorkehrungen in dieser Beziehung nicht bloß für Wien, sondern überhaupt im Interesse der Humanität und öffentlichen Ordnung wünschenswert seien und von jedem Gebildeten dankbar begrüßt würden, ward beiderseits anerkannt; ebenso, daß das wirksamste Abhilfsmittel darin bestünde, wenn die Zahl der Zuschauer sowohl auf dem Richtplatze selbst, als auf dem Wege, den der Verbrecher auf seinem letzten Gange zurückzulegen hat, möglichst beschränkt würde. In beiden Beziehungen ist die Lage des Richtplatzes in Wien sehr ungünstigDer Hinrichtungsplatz befand sich damals am Wiener Berg bei der Spinnerin am Kreuz im heutigen 10. Wiener Gemeindebezirk, Czeike, Groner Wien Lexikon 771; Dahm-Koller, Die Wiener Spinnerin am Kreuz 7., und es bestehen auch anderwärts ähnliche, wenngleich minder große Übelstände.
Bei Hinrichtungen von Individuen aus dem Zivilstande wird der Verurteilte in einem geschlossenen Wagen zum Richtplatze gebracht, was wenigstens die Dauer und das Drastische des Vorganges vermindert, während der Umstand, daß bei Militärhinrichtungen der Verurteilte den Weg zu Fuß zurücklegen muß, den ärgerlichen Szenen einen größeren Spielraum eröffnet, ja selbst dieselben provoziert. Nachdem die gedachten Minister kein Hindernis in der Gesetzgebung kennen, welches eine Abhilfe für derlei Skandale unmöglich machte, glauben sie beantragen zu sollen, daß [der] Herr Justiz- und der Herr Kriegsminister einzuladen wären, eine Verhandlung einzuleiten, um eine beschränktere Öfentlichkeit bei Hinrichtungen einzuführenKorrektur c–c Schmerlings aus den sämtlichen Obergerichten der Monarchie die Aufgabe zu erteilen wäre. Gutachten über diesen Gegenstand zu erstatten..
Minister Ritter v. Hein erklärte sich mit diesem Antrage vollkommen einverstanden und glaubt, daß die bezüglich der Hinrichtungen von Zivil- und Militärpersonen diesfalls einzuführenden neuen Modalitäten seinerzeit der Ah. Schlußfassung zu unterziehen wären. Der Kriegsminister äußerte, er finde gleichfalls die einreißenden Mißbräuche der erwähnten Art so empörend, daß es angezeigt sei, die Mittel zur Abhilfe in reife Erwägung zu ziehen. Der ungarische Hofkanzler bemerkte, eine Abhilfe erscheine allerdings in Wien besonders nötig, wo die Distanz zum Richtplatz so groß ist und der Pöbel sich zu solchen traurigen Schauspielen drängt. In Ungarn pflegt bei solchen Anlässen kein Gedränge zu sein; indessen finde Graf Zichy gegen die beantragte Verhandlung nichts zu erinnern. Die übrigen Stimmführer traten den Anträgen des Staats- und des Polizeiministers gleichfalls beiIn HHSTA., Kab. Kanzlei, ist kein Vortrag über die Einschränkung der Öffentlichkeit bei Hinrichtungen verzeichnet. Die letzte öffentliche Hinrichtung in Österreich fand am 30. 5. 1868 statt, Wiener Zeitung v. 28. 5. 1868 (A.), und v. 30. 5. 1868 (A.), Hartl, Wiener Kriminalgericht 420. Zum Stand der Diskussion über die Todesstrafe in Österreich in jener Zeit siehe Berger, Ueber die Todesstrafe; Wahlberg, Neuere Praxis und Geschichte der Todesstrafe. In: Ders., Gesammelte kleinere Schriften 2, 138–162..
Wien, 14. August 1864. Rechberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 28. August 1864.Praes[entatum]. 28. August [1864]. Rechberg.