Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 7Oktober 1863–23. Mai 1864Sitzung 452Protokoll IIWienThomasKletečkaKlausKochProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/Thomas KletečkaKlaus KochDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864WienÖBV19921255737
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 5. 3.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Mažuranić, Reichenstein; BdR. Erzherzog Rainer 16. 3.RansonnetErzherzog RainerErzherzog RainerBdE. 1864-03-05 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)MecsérySchmerlingLasserMažuranićReichensteinEinberufung des kroatischen Landtagesfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 452Ministerrat, Wien, 2. März 1864 – Protokoll II
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Erzherzog Rainer;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 5. 3.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Mažuranić, Reichenstein;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 16. 3.
1255737
Protokoll II der zu Wien am 2. März 1864 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer abgehaltenen Ministerkonferenz.
Einberufung des kroatischen Landtages
In der unter dem Ah. Vorsitze am 2. Februar 1864 abgehaltenen Konferenz wurde beschlossen, daß die Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtages vorbereitet und ein Programm über den Vorgang der Regierung auf demselben festgestellt werden solleMR. v. 2. 2. 1864/I und II..
Der kroatisch-slawonische Hofkanzler hat nun im Sinne der bei jener Vorberatung gefaßten Beschlüsse den Entwurf eines solchen ProgrammesLiegt dem Originalprotokoll in handschriftlicher Fassung bei. verfaßt und brachte dasselbe heute zur Vorlesung, wobei er jeden der darin enthaltenen acht Punkte mit den nötigen Aufklärungen und einer kurzen Motivierung begleitete. Diese vorläufigen Anträge des Hofkanzlers dürften mittels Protokolles ehrerbietigst zur Ah. Kenntnis gebracht werden, mit dem Vorbehalte, über die Landtagswahlordnung und Geschäftsordnung nach gepflogener eindringlicher Beratung der bezüglichen Entwürfe im Ministerrate au. Vortrag zu erstatten. Schließlich kam der Hofkanzler auf den ersten Punkt des Programms, den Zeitpunkt der Einberufung des Landtages, zurück und erinnerte, daß bis gegen Ende des Sommers die gegenwärtig durch verschiedene Umstände, darunter auch die Auflösung der Agramer KongregationGemeint ist die Agramer Komitatsversammlung., genährte Aufregung sich gelegt haben werde, so daß dann die Landtagsberatung mit Aussicht auf einen befriedigenden Erfolg begonnen werden könnte. Jedenfalls aber müsse der kroatische Landtag dem ungarischen vorausgehen.
Der siebenbürgische Hofvizekanzler pflichtete dem kroatischen Hofkanzler in Beziehung auf die frühere Abhaltung des kroatischen Landtags vollkommen bei. Im laufenden Jahre sei an die Abhaltung eines ungarischen Landtages nicht zu denken. Das bezüglich der Grenzvertretung in Kroatien zu fällende Ah. Präjudikat werde auch für Ungarn von hoher Wichtigkeit sein. Die königlichen Propositionen über die Agenda des kroatischen Landtages dürften, wie es in Siebenbürgen diesmal geschah, sofort mit Entwürfen als Regierungsvorlagen begleitet oder letztere mindestens rechtzeitig nachgetragen werden, damit die Landtagsberatungen mit Hilfe dieser Substrate sicherer zu einem gedeihlichen Resultate führen, als wenn man den Landtag ohne Anhaltspunkt läßtZur Einberufung des siebenbürgischen Landtages siehe Kletečka – Koch, Einleitung ÖMR. V/6, XVIII–XXXVI.. Die übrigen Punkte des Programmes gaben dem Freiherrn v. Reichenstein im wesentlichen zu einer Erinnerung keinen Anlaß. Der Staatsminister fand es unmöglich, heute schon in eine meritorische Würdigung der vielen einzelnen, zum Teil ebenso wichtigen als schwierigen Punkte des Programmes einzugehen, von denen jeder für sich allein eine spezielle genaue Prüfung erheischt. Er wolle sich daher darauf beschränken, den Zeitpunkt der Einberufung des Landtages zu besprechen. Nachdem die Wahl desselben hauptsächlich dadurch bestimmt werden muß, ob die Stimmung, welche einen günstigen Verlauf des Landtages verspricht, bereits vorhanden ist, kann man diesen Zeitpunkt jetzt noch nicht bestimmen, sondern es muß der rechte Moment dazu erst abgewartet werden. Damit er aber nicht unbenützt verstreiche, ist es unerläßlich, daß die Regierung alle Vorlagen etc. mit möglichster Beschleunigung zustande bringe. Sehr wünschenswert wäre es, den kroatischen Landtag schon am 1. August d. J. zusammentreten zu lassen, weil dann noch Aussicht vorhanden wäre, daß er vor dem Beginn der Reichsratssession fertig wird. Ist dies nicht ausführbar, so werde der kroatisch-slawonische Landtag wohl bis nach der Reichsratssession, d. i. etwa bis Ende Mai 1865 aufgeschoben bleiben müssen. Der Polizeiminister wäre, insofern das Programm bloß pro domo zu dienen hätte, mit demselben unter der vom Baron Reichenstein beantragten Modifikation wegen der Regierungsvorlagen einverstanden. Selbstverständlich würden die verschiedenen Anträge und Vorlagen der Regierung den Gegenstand besonderer au. Vorträge zu bilden haben. Was die Vertretung der Militärgrenze betrifft, erklärte sich Baron Mecséry außerstande, heute selbst nur im Prinzip darüber eine Meinung abzugeben. Zum Zusammentreten des Landtages im Jahre 1864 sei der 1. August wohl der letzte Termin. Der kroatische Hofkanzler bemerkte, daß die Einbringung von Regierungsvorlagen bezüglich aller königlichen Propositionen auf den kroatischen Landtagen nicht üblich war. Selbst auf dem siebenbürgischen Landtage war es heuer ein Novum. Der Hofkanzler hege auch die Überzeugung, daß die Regierung, in Kroatien wenigstens, in vielen Fällen sicherer zum Ziele kommt, wenn sie den von ihr ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht selbst, sondern durch eine dritte befreundete Hand im Landtage einbringen läßt. Der Staatsminister äußerte, es müsse vor allem verhindert werden, daß der Landtag eigene Deputationen zur Ausarbeitung wichtiger und dringender Gesetzentwürfe niedersetzt. Dies hat nämlich eine unheilvolle Verlängerung der Landtage zur Wirkung. Minister Ritter v. Lasser stellte die Vorfrage, ob die Vorlagen schon auf Grundlage des heut verlesenen Programms gearbeitet werden sollen, wenn ja, so müsse er sich gegen ein Präjudiz aus der heutigen Abstimmung verwahren. Nachdem der kroatische Hofkanzler erklärt hatte, daß er die letztere nicht als ein Präjudiz, sondern nur als die Aufforderung betrachten werde, die Wahl- und Geschäftsordnungen, dann die übrigen Vorlagen zur meritorischen Beratung der Ministerkonferenz zu bringen, erwiderte Minister Ritter v. Lasser, er könne nur die beschleunigte Ausarbeitung der Entwürfe anempfehlen. Die Art ihrer Einbringung beim Landtage sei eine seinerzeit zu erwägende Sache der Opportunität.
Schließlich sprachen Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer das Konklusum aus, es seien vorläufig die Einrichtungen pro domo dergestalt zu treffen, daß der kroatische Landtag am 1. August 1864 zusammentreten könneDieser Termin konnte nicht eingehalten werden. Sowohl die Wahlen zum als auch der Landtag selbst fanden erst 1865 statt..
Wien, 5. März 1864. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 15. März 1864.Empfangen 16. März 1864. Erzherzog Rainer.