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         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="7">Band 7</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1863–<date when="1864-05-23">23. Mai 1864</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="449">Sitzung 449</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            </meeting>
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               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b7-z449.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1992">1992</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1254</idno>
                  <idno type="KZ">794</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <span>Sammelprotokoll, kompiliert aus mehreren Sitzungstagen; </span>
                  <span ana="non-parsed">Sammelprotokoll; RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 29. 2.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck; abw. Rechberg, Nádasdy, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 18. 3.</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                  <date when="1864-02-29"/>
               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">Sammelprotokoll; RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 29. 2.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck; abw. Rechberg, Nádasdy, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 18. 3.
                        <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_449_a">Am Mantelbogen zunächst <quote>Protokoll II rücksichtlich I</quote> bezeichnet.</note>
               </item>
            </list>
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                  <note>BdE. <date when="1864-02-29">1864-02-29</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <label>
                     <num n="0">[I.]</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_449_0">Der neue Statutenentwurf für die Niederösterreichische Escompte-Gesellschaft</ref>
               </item>
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         </abstract>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         <tagsDecl>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml#a5-b7_z449.pdf">
               <title type="num">Nr. 449</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, 25. und <date when="1864-02-29">29. Februar 1864</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">Sammelprotokoll; <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 29. 2.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Rechberg, Nádasdy, Forgách; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 18. 3.<ref xml:id="fn_5_7_449_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_449_a">Am Mantelbogen zunächst <quote>Protokoll II rücksichtlich I</quote> bezeichnet.</note>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1254</idno>
                  <idno type="KZ">794</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am 25. und <date when="1864-02-29">29. Februar 1864</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.[Sitzung vom <date when="1864-02-25">25. Februar 1864</date>][anw. Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck; abw. Rechberg, Nádasdy, Forgách]</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_449_0" n="0">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>[I.] </num>
                     </label>Der neue Statutenentwurf für die Niederösterreichische Escompte-Gesellschaft</head>
                  <p>Gegenstand der Beratung war der neue Statutenentwurf der Niederösterreichischen Escompte-Gesellschaft<note type="footnote" n="1">Zur Gründung der Niederösterreichischen Escompte-Gesellschaft siehe MK. v. <date when="1853-05-17">17. 5. 1853</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b2-z124" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z124.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530517-P-0124.xml">ÖMR. III/2, Nr. 124</ref>
                        </bibl>; Literatur dazu <quote>ebd., Anm. 2</quote>. Zu den Statuten dieser Gesellschaft MK. v. <date when="1853-10-18">18. 10. 1853</date>/IV, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b3-z168" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3/pdf/a3-b3-z168.pdf" target="MRP-1-3-03-0-18531018-P-0168.xml">ÖMR. III/3, Nr. 168</ref>
                        </bibl>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte, das Wesen dieses Gegenstandes bestehe darin, daß die Niederösterreichische Escompte-Gesellschaft in dem Bestreben nach einer Geschäftsausdehnung ihren bisherigen Statuten eine neue mannigfach erweiterte Grundlage geben und auch ihren früheren Namen in „österreichische <pb n="261" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s261.pdf"/>Eskomptebank“ umändern will. Obgleich er ursprünglich eigentlich prinzipiell dagegen war, daß die Eskomptegesellschaft, welche bisher ihrem Zwecke vollkommen entsprochen hat, in der verlangten Weise umgestaltet werde, so habe er, lediglich <ref xml:id="fn_5_7_449_b">um die Verhandlungen nicht aufzuhalten und um die Zahl von Meinungsdifferenzen nicht zu vermehren, nachgegeben und nunmehr diesen Standpunkt aufgegeben, und</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_7_449_b">Einfügung b-b Pleners.</note> es handle sich daher nur um jene Fragen, in welchen noch eine Meinungsverschiedenheit teils zwischen dem Staats- und Finanzministerium, teils zwischen dem Staatsrat und diesen Ministerien obwaltet<note type="footnote" n="2">Bereits am <date when="1863-06-09">9. 6. 1863</date> war ein entsprechender Vortrag Lassers v. <date when="1863-03-08">8. 3. 1863</date>, versehen mit Bemerkungen seitens Pleners dem Staatsrat zur Begutachtung übergeben worden, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 535/1863</bibl>. Ein zweitesmal befaßte sich der Staatsrat mit dieser Materie, als Lasser auf das erste staatsrätliche Gutachten eine Note v. <date when="1863-12-06">6. 12. 1863</date> an Erzherzog Rainer schickte, <quote>ebd., JStr. 960/1863</quote>. Die zu diesem Thema angefertigten Akten <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 2503/1863</bibl> und <quote>ebd., Präs. 1291, 2709, 4322 und 4500</quote>, alle aus <quote>1864</quote>, sind nicht mehr auffindbar.</note>. Der erste Punkt, in welchem sich eine Differenz zwischen dem Staatsrate und dem Finanzministerium kundgibt, betreffe die Einlegung von Akzepten der Vorschußnehmer § 15 lit. b.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> hält die Vorschrift, daß die Gesellschaft Vorschüsse auf Waren und Wertpapiere nur gegen Akzepte der Einleger soll erteilen können, für eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung, zumal bisher von der Eskomptegesellschaft und auch allen anderen Anstalten Vorschüsse auf Effekten ohne weiters gegeben wurden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte an der Forderung der Einlegung von Akzepten aus dem Grunde festhalten zu sollen, weil sich sonst die Eskompteanstalt von ihrem eigentlichen Charakter zu weit entferne, indem ein Vorschuß auf Pfand ohne Wechselakzept eigentlich kein Eskomptegeschäft sei. Er finde auch, daß die bloße Einlegung von Effekten der Anstalt nicht die gehörige Sicherheit gebe, <ref xml:id="fn_5_7_449_c">sondern daß die aus dem einzulegenden Akzepte entspringende Wechselhaftung des Kreditnehmers und die daran geknüpfte schleunige Exekution die maßgebende Sicherheit allein oder doch hauptsächlich gebe, während der Verkauf der Pfänder langsam und, wie die Erfahrung zeigte, häufig mit Verlusten vor sich ging</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_7_449_c">Einfügung c-c Pleners.</note>. Die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi>, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> und mit ihnen alle übrigen Stimmführer waren der Ansicht, daß das Begehren der Einlage von Wechselakzepten nebst dem Pfande für das Gebaren der Anstalt sehr hemmend und überhaupt mit der Natur dieses Geschäftes nicht recht vereinbar sei, daß daher, wenn diese Anstalt lebensfähig erhalten werden soll, eine solche Bestimmung nicht festgestellt werden könne, so wie überhaupt kein Grund vorhanden sei, der Eskomptegesellschaft, die sich bisher solid und für das Publikum sehr nützlich bewährte, solche Schranken aufzusetzen.</p>
                  <p>Es ergab sich sonach der Beschluß der Konferenz dahin, daß § 15 lit. b der vom Finanzminister beantrage Zusatz „gegen die Akzepte der Einlagen“ weggelassen werde. Die zweite Differenz zwischen dem Staatsrate und dem Finanzminister betrifft die Einkassierung von Wechseln und Verfügung über Guthaben in österreichischer Währung § 16 lit. b und c. <pb n="262" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s262.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> sieht die Notwendigkeit, warum der Gesellschaft die Einkassierung und Domizilierung von Wechseln bei sich nur dann, wenn sie auf die gesetzliche Landeswährung lauten, und warum ihr auch das Kontokorrentgeschäft nur in dieser Währung gestattet sein soll, nicht ein. Warum soll diese Beschränkung bei der Eskompteanstalt eintreten, da einer solchen die anderen Anstalten nicht unterworfen sind? Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> rechtfertigte sein Begehren damit, daß laut § 3 des Ah. Patentes vom <date when="1858-04-27">27. April 1858</date>
                     <note type="footnote" n="3">Regelung der Verhältnisse des Münzverkehrs und die Anwendung der neuen österreichischen Währung zu den Rechtsverhältnissen, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 63/1864</bibl>.</note> alle Bücher und Rechnungen der Geldinstitute in der österreichischen Währung geführt werden müssen und daher diese Forderung nur diesem Ah. Patent entsprechend sei, <ref xml:id="fn_5_7_449_d">jedenfalls dürfe die Eskomptebank nur im Inlande zahlbare, im Auslande ausgestellte Wechsel eskomptieren, welche, wenn sie auf ausländische Valuta lauten, den Kurs, um welchen sie in österreichischer Landeswährung zu bezahlen sind, von dem Aussteller oder einem Wechselhaftenden ausgedrückt enthalten, indem ohne diese Vorsicht nur ein neues Geschäft für die Agiotage geschaffen würde</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_7_449_d">Einfügung d-d Pleners.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> stimmte dem Finanzminister bei.</p>
                  <p>Alle übrigen Stimmführer traten jedoch in Erwägung, daß hiedurch der Anstalt der Verkehr mit auswärtigen Plätzen sehr erschwert würde, der Ansicht des Staatsratspräsidenten bei, und es wurde sonach mit Stimmenmehrheit beschlossen, daß § 16 die vom Finanzminister beantragte Einschaltung bei lit. b „auf die gesetzliche Landeswährung lautend“ und bei lit. c „in der gesetzlichen Landeswährung“ hinweggelassen werde.</p>
                  <p>Einen dritten Differenzpunkt, referierte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> weiter, bilde die Ausgabe von Kassascheinen § 16 lit. c. Das Staatsministerium wolle nämlich, daß der Eskomptegesellschaft das Recht, Kassascheine auf Überbringer auszugeben, gewahrt bleibe, während das Finanzministerium sich für die Beschränkung auf die Ausgabe von Kassascheinen auf den Namen oder die Order des Inhabers ausspricht. Edler v. Plener glaubte seinen Antrag aus finanziellen Rücksichten aufrechthalten zu sollen. Er meinte, daß sich das Recht der Anstalt zur Ausgabe von Kassascheinen au porteur eigentlich statuarisch nicht deduzieren lasse, und wenn es bisher Usus war, nun eine Restriktion eintreten müsse. Es sei dies schon wegen der Salinenscheine notwendig, welche durch die Kassascheine au porteur sehr gedrückt werden, wie es sich in Prag gezeigt habe, wo seither der Abfall an den Salinenscheinen bereits mehr als zwei Millionen beträgt. Noch nachteiliger würde sich die Berechtigung der Eskompteanstalt zur Ausgabe von Kassascheinen auf Überbringer gegenüber dem einzuführenden Schecksysteme erweisen, weil sie eigentlich den Tod der Schecks mit sich bringen würde, was der Finanzminister näher erläuterte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> erwiderte, daß, wenn es sich um ein neues Institut handeln würde, wohl kein Zweifel darüber wäre, daß demselben mit <ref xml:id="fn_5_7_449_e">Rücksicht auf den in dieser Frage schon einmal gefaßten Ministerratsbeschluß</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_7_449_e">Einfügung e-e Schurdas.</note>, <note type="footnote" n="4">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630615-P-0366.xml#top_5_6_366_3">MR. II v. <date when="1863-06-15">15. 6. 1863</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z366" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z366.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630615-P-0366.xml">ÖMR. V/6, Nr. 366</ref>
                        </bibl>, besonders <quote>Anm. 4</quote>.</note> die Ausgabe von Kassascheinen au porteur nicht bewilligt werden könnte, hier handle es sich aber um <pb n="263" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s263.pdf"/>eine Anstalt, welche diese Berechtigung seit Jahren ungestört besitzt, und solche Kassascheine im Betrage von Millionen im Umlaufe hat. Da sie jetzt auch nicht mehr verlangt, als was sie bisher besessen hatte, so frage es sich, ob ein genügender Grund vorhanden sei, ihr die bisherige Bewilligung auf einmal zu entziehen. Die Besorgnis des Finanzministers, daß dadurch die Salinenscheine gefährdet werden, könnte Votant nicht teilen, weil er der Überzeugung ist, daß die Kassascheine den Salinenscheinen nie Konkurrenz machen. In Salinen legen diejenige ihr Kapital an, welche eine sichere Rente <ref xml:id="fn_5_7_449_f">auf längere Zeit (wenigstens ein viertel oder ein halbes Jahr)</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_7_449_f">Einfügung f-f Lassers.</note> beziehen wollen, in das Depositum geben aber jene ihr Geld, die jeden Augenblick über ihre Gelder verfügen, gleichwohl aber einen Zinsbezug davon bis zum letzten Augenblicke haben wollen. Den Schecks dürften die Kassascheine wohl auch nicht gar so schädlich sein, zumal die ersteren doch mehr nur für die Handelswelt berechnet sind, während die letzteren den Gewerbestand und das gewöhnliche Publikum betreffen. Votant sehe also keinen Grund, das Bisherige zu ändern, und da aus der Entziehung der bisherigen Konzession der Eskompteanstalt der größte Schaden erwachsen, ja ihr gleichsam der Lebensnerv genommen sein würde, und da somit die Anstalt auf die Fortsetzung dieses Geschäftes mehr Wert legen muß als auf die ganzen neuen Statuten, so sei dies also ein Punkt, der für die Anstalt aber auch für das Publikum von entscheidender Wichtigkeit ist, und Votant glaube daher, seinen Antrag der Konferenz zur Annahme empfehlen zu sollen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erwiderte, daß er es <ref xml:id="fn_5_7_449_g">von allen durch den Herrn Vorredner angeführten Rücksichten nur jene auf dem bisherigen Bestand der faktisch stattfindenden Ausstellung von au porteur Scheinen gelten lassen und diesem Usus billige Rechnung tragen möchte</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_7_449_g">Einfügung und Korrektur g-g Pleners aus <quote>selbst gerne sehen würde, das bisherige unverändert belassen zu können</quote>.</note>, wozu er jedoch eines Mittels bedarf, welches ihm, wenn die Eskompteanstalt statutarisch das Recht zur Ausgabe von Kassascheinen au porteur erhält, vor dem Auftreten aller anderen Anstalten mit gleichen Anforderungen schützen könnte. Ein Ausweg ließe sich vielleicht darin finden, daß der Anstalt nicht gerade ausdrücklich gesagt werde, daß die Kassascheine auf Überbringer ausgeben könne, sondern daß über diesen Punkt in den neuen Statuten hinweggegangen und es bei der Bestimmung der ersten Statuten rücksichtlich der bisherige Usus stillschweigend fortbestehend belassen werde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> pflichtete der Ansicht des Ministers Ritter v. Lasser, daß man der Anstalt aus Anlaß der neuen Statuten das bisher genossene Recht nicht entziehen könne, vollkommen bei. Was den Ausweg des Finanzministers, nämlich die Sache im Dunklen lassen, [betrifft,] so wäre damit nichts gewonnen, gewiß aber dem nicht vorgebeugt, daß nicht auch alle anderen Anstalten mit gleichen Petitionen kommen. Seines Erachtens dürfte es sich eher empfehlen, in diesem Punkte an geeigneter Stelle die Worte „wie bisher“ einzuschalten.</p>
                  <p>Alle übrigen Stimmführer schlossen sich der Vorstimme an, nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> würde es für das Bessere halten, wenn man bezüglich dieses Punktes die alten Statuten belasse.</p>
                  <p>
                     <pb n="264" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s264.pdf"/>[Sitzung vom <date when="1864-02-29">29. Februar 1864</date>]</p>
                  <p>In der am 29. Februar l. J. fortgesetzten Sitzung brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> diesen Punkt nochmals zur Sprache, indem er bemerkte, daß ihm bereits zwei Eingaben von anderen Gesellschaften, nämlich der Anglo-Oesterreichischen Bank und von der Mährischen Escompte-Bank zugekommen sind<note type="footnote" n="5">Zur Anglo-Österreichischen Bank siehe <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 776/1864</bibl>, Eingabe des <quote>Wiener Comitees der Anglo-Oesterreichischen Bank</quote> ohne Datum (vermutlich Ende Februar 1864). Die Erwähnung der Mährischen Escompte-Bank dürfte ein Irrtum sein – von ihr wurde keine Aktivität in dieser Richtung bekannt. Es war vielmehr die Böhmische Escompte-Bank, die zu jener Zeit um das Recht, Kassascheine in Form von Schecks ausstellen zu dürfen, kämpfte, siehe den Bericht des lf. Kommissärs der Böhmischen Escompte-Bank, Franz Höpler, v. <date when="1864-01-26">26. 1. 1864</date>, <quote>ebd., Präs. 523/1864</quote>, und die Note Lassers an das Finanzministerium v. <date when="1864-03-31">31. 3. 1864</date>, <quote>ebd., Präs. 1566/1864</quote>.</note>, womit um die Bewilligung zur Ausgabe von Kassascheinen au porteur gebeten wird. Obgleich man zwar in der Abweisung dieses Begehrens nicht gehindert ist, so gerate man doch hiedurch gegenüber diesen anderen Anstalten in eine unangenehme Situation. Edler v. Plener würde also von seinem Gesichtspunkte aus einen großen Wert darauf legen, daß man sich in dieser Sache wenigstens auf den Ausdruck der alten Statuten (§ 15 lit. b) beschränke, wo es heißt „in der Übernahme von Geldern in laufender Rechnung oder auf längere, bestimmte Termine sowohl von Kreditinhabern als von dritten Parteien etc.“. Da werde weder vom Überbringer noch vom Namen etwas gesagt, und der Finanzminister könne dann, wenn es bei diesem belassen werde, den um gleiche Konzession sich bewerbenden anderen Anstalten ganz einfach bedeuten, daß der niederösterreichischen Eskomptebank nichts Neues gegeben, sondern nur das im § 15 der alten Statuten Enthaltene in das neue Statut übertragen würde. Edler v. Plener bitte daher, daß die Konferenz diese Sache nochmals in Erwägung ziehe.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> bemerkte, daß in der Sache selbst eigentlich kein Unterschied vorhanden sei. Er glaube zwar, daß die Position des Finanzministers gegenüber den anderen Instituten eine leichtere und bessere sein dürfte, wenn man es im § 15 des neuen Statutes klar ersichtlich macht, daß diese Anstalt schon früher das Recht hatte, wenn aber der Finanzminister einen so großen Wert auf die Belassung des früheren Textes legt, so habe er weiter nichts dagegen zu erinnern. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> erklärte sich ebenfalls einverstanden, jedoch mit der Bedingung, daß, nachdem der § 15 lit. b des alten Statutes eigentlich die Berechtigung zur Ausgabe der Kassascheine au porteur nicht klar ausspreche, mithin auch eine andere Interpretation zulasse, der Finanzminister hier im Konferenzprotokolle seine bestimmte Absicht erkläre, daß er in der Bestimmung des § 15 lit. b das Recht der Anstalt zur Ausgabe von Kassascheinen auf Überbringer anerkenne, in demselben keine Änderung eintreten lassen, sondern immer so auslegen und halten werde.</p>
                  <p>Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> diese Erklärung wirklich zu Protokoll gab, wurde von der Konferenz sonach der Beschluß gefaßt, im § 16 anstatt des Absatzes lit. c die Fassung des § 15 lit. b der alten Statuten zu belassen.</p>
                  <p>Der vierte Punkt, wo eine Differenz, und zwar zwischen dem Staats- und dem Finanzministerium besteht, betreffe den Maximalumschlag. Das Finanzministerium wünscht nämlich eine Bestimmung (§ 17), wornach die dem Eskompte- und dem Leihgeschäfte <pb n="265" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s265.pdf"/>gewidmete Summe das Sechsfache des wirklich eingezahlten Aktienkapitals nicht überschreiten dürfe. Das Staatsministerium ist <ref xml:id="fn_5_7_449_h">der Ansicht, daß in die Maximalgrenzen des Umschlages das Leihgeschäft, welches ja durch sichere Pfänder gedeckt sein muß, gar nicht eingerechnet und daß das Eskomptegeschäft für die Kreditinhaber, welche dafür 5% in den Sicherstellungsfonds einzahlen, gleichfalls unbeschränkt belassen werden, daß aber wohl die Beschränkung (zugunsten des Kreditvereins) statuiert werden solle</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_7_449_h"/>der Ansicht, daß in die Maximalgrenzen des Umschlages das Leihgeschäft, welches ja durch sichere Pfänder gedeckt sein muß, gar nicht eingerechnet und daß das Eskomptegeschäft für die Kreditinhaber, welche dafür 5% in den Sicherstellungsfonds einzahlen, gleichfalls unbeschränkt belassen werden, daß aber wohl die Beschränkung (zugunsten des Kreditvereins) statuiert werden solle, daß „die dem Eskompte für Rechnung der Aktionäre gewidmete Summe den doppelten Betrag des eingezahlten Aktienfonds nicht überschreiten darf“.</p>
                  <p>Der Finanzminister bemerkte, daß er für die Beibehaltung der Maximalgrenze des Umschlages im allgemeinen hauptsächlich deshalb sei, weil er gerade in diesem Geschäfte die sicherste Gewähr der Solidität solcher Anstalten erblicke. Doch wolle er sich heute dem Antrage des Ministers v. Lasser konformieren.</p>
                  <p>Hierauf wurde von der Konferenz angenommen, daß in diesem Punkte nunmehr keine Differenz, sondern volle Übereinstimmung herrsche und mithin der vom Finanzminister beantrage § 17 die oben angeführte Textierung des Ministers v. Lasser zu erhalten habe.</p>
                  <p>Endlich sei noch, referierte der Finanzminister weiter, des Verhältnisses derjenigen Kreditnehmer ohne Pfand und ohne 5%igen Erlag in den Sicherstellungsfonds (§ 14 c, § 61 und 64) zu erwähnen. Hier habe er sich mit dem Minister Lasser in dem Antrage geeinigt, daß in den §§ 65 und 66 die Haftung der Inhaber von bedeckten Krediten für die Verbindlichkeiten der anderen Kreditvereinsmitglieder ausdrücklich ausgesprochen werde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> machte jedoch aufmerksam, daß hier eine Übereinstimmung mit dem Antrage bezüglich des § 64 nicht zu bestehen scheine. Denn nach Meinung des Ministers Ritter v. Lasser solle der § 64 unverändert belassen werden, mithin die Schlußbestimmung dieses Paragraphen bleiben, daß die Mitglieder, welche einen bedeckten Kredit genießen, keine Einzahlungen zum Sicherstellungsfonds zu leisten haben. Dagegen werde bei §§ 65 und 66 angetragen, daß im Falle einer Schmälerung des Sicherstellungsfonds auch die Inhaber bedeckter Kredite zur dessen Ergänzung beizutragen haben. Nun scheine es Freiherrn v. Lichtenfels nicht konsequent zu sein, daß man zum Prinzipale keine, wohl aber zum Akzessorium eine Zahlung verlangt, und es scheine daher angemessen, daß man ihnen entweder den Beitrag und die Ergänzung des Sicherstellungsfonds überhaupt auftrage oder sie von beiden befreie. Er glaubte daher, daß die §§ 65 und 66 in der von der Gesellschaft vorgelegten Fassung zu belassen wären.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte, sich diesem akkomodieren zu wollen, und nachdem auch <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> von <ref xml:id="fn_5_7_449_i">dem mit dem Finanzminister vereinbarten Antrag</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_7_449_i">Korrektur i-i Lassers aus <quote>seiner Meinung</quote>.</note> zurücktrat, wurde von der Konferenz beschlossen, daß die §§ 65 und 66 unverändert nach dem Antrage der Gesellschaft verbleiben.</p>
                  <p>
                     <pb n="266" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s266.pdf"/>Schließlich brachte der Minister Ritter v. Lasser noch einen Punkt des Verhältnisses zwischen dem Kreditverein und der Eskompteaktiengesellschaft<ref xml:id="fn_5_7_449_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_7_449_j">Korrektur Lassers aus <quote>Kreditaktiengesellschaft</quote>.</note> zur Sprache, darauf hindeutend, daß <ref xml:id="fn_5_7_449_k">dem ersteren eine bessere Berücksichtigung beim Geschäftsgewinne nach dem alten Statute zustehe, als es tatsächlich geschehe, und also die bisherige Statutenbestimmung zum Nachteile des Kreditvereins abgeändert werden wolle, was wohl ohne Zustimmung des größeren Ausschusses des Kreditvereins (bisher hat nur dessen Komitee zugestimmt) nicht zu genehmigen wäre. Bei der </ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_7_449_k">Einfügung und Korrektur k-k Lassers aus <quote>dem letzteren eine bessere Vertretung gewährt werden müsse wie bisher. Es handle sich nämlich um die</quote>.</note>Bestimmung über die Teilnahme des Kreditvereins an dem Gewinne der Eskomptegesellschaft<ref xml:id="fn_5_7_449_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_7_449_l">
                        <quote>Die letztere</quote> gestrichen.</note> pflegt <ref xml:id="fn_5_7_449_m">man nämlich nur</ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_7_449_m">Korrektur m-m Lassers aus <quote>nämlich bei der Herstellung der Bilanz</quote>.</note> 15% aus dem Erträgnisse ihrer mit den Kreditinhabern stattgefundenen Geschäfte dem besonderen Reservefonds der Kreditinhaber zuzuführen, nachdem sie den Gewinn aus den übrigen Geschäften ausgeschieden hat. Der § 12 der alten Statuten schreibe hingegen ausdrücklich vor, daß 15% aus dem Reinertrage der Gesellschaft zur Bildung eines besonderen Reservefonds der teilnehmenden Kreditinhaber verwendet werden sollen. Nun soll diese gegen die bestehenden Statuten eingeschlichene Gepflogenheit in dem neuen Statut in dem § 99 zur Norm erhoben und die Bedachtnahme des Reservefonds des Kreditvereins vor allen anderen Posten angewendet werden, und Ritter v. Lasser habe daher beantragt, daß bezüglich dieses § 99 noch der größere Ausschuß der Kreditinhaber vernommen und daß, wenn der Ausschuß die Beistimmung nicht gibt, die Bestimmungen des § 12 des alten Statutes in Wirksamkeit zu bleiben haben. Diesen Antrag wolle er auch heute aufrechthalten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte sich damit einverstanden, und es ergab sich von den übrigen Stimmführern keine Erinnerung dagegen<note type="footnote" n="6">Auf Vortrag Rainers v. <date when="1864-03-12">12. 3. 1864</date> mit Vortrag Lassers v. <date when="1863-03-08">8. 3. 1863</date> erging am <date when="1864-03-13">13. 3. 1864</date> folgende Ah. Entschließung: <quote>Ich finde dem von der n. ö. Escompte-Gesellschaft in der Generalversammlung vom <date when="1862-02-27">27. Februar 1862</date> beschlossenen Statute mit der in der Beilage enthaltenen Abänderungen Meine Genehmigung zu erteilen, dieselbe jedoch bezüglich des § 99 von der nachträglichen Beistimmung des größeren Ausschusses der Kreditinhaber zu dem Beschlusse der Gesellschaft abhängig zu machen, worüber der Ausschuß zu vernehmen ist. Wenn diese Beistimmung des Ausschusses nicht erfolgt, so haben die Bestimmungen des § 12 des alten Statutes über die Teilnahme des Kredit-Vereines an dem Gewinne der Gesellschaft in Wirksamkeit zu verbleiben. Übrigens wird in Absicht auf die Einhebungsart und das Ausmaß der von der Anstalt künftig zu entrichtenden Gebühren vom Meinem Justizminister mit derselben im Sinne des Gesetzes vom <date when="1862-12-13">13. Dezember 1862</date>, § 12, ein Übereinkommen zu treffen und hiebei das Aufgeben der in Meiner Entschließung vom <date when="1853-06-18">18. Juni 1853</date> und vom <date when="1854-05-27">27. Mai 1854</date> der n. ö. Escompte-Gesellschaft ausnahmsweise zugestandene Stempel- und Gebührenfreiheit nach einem billigen und gesetzlich zulässigen Verhältnis in Anschlag zu bringen</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 743/1864</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-08-0-18640804-P-0484.xml#top_5_8_484_3">MR. v. <date when="1864-08-04">4. 8. 1864</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1864-02-29">29. Februar 1864</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1864-03-17">17. März 1864</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1864-03-18">18. März 1864</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>