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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="7">Band 7</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1863–<date when="1864-05-23">23. Mai 1864</date>
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            <title level="a" type="desc" n="447">Sitzung 447</title>
            <meeting>
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                  <surname>Kletečka</surname>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b7-z447.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1992">1992</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1252</idno>
                  <idno type="KZ">732</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1864-02-25"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 25. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck; abw. Nádasdy, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 14. 3.
                        <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_447_a">Am Mantelbogen zunächst als Protokoll I bezeichnet.</note>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1864-02-25">1864-02-25</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <ref target="#top_5_7_447_3">Mehrere Finanzgesetze zur Ah. Sanktion</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
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                  <ref target="#top_5_7_447_4">Verfall der eröffneten aber nicht realisierten Kredite</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml#a5-b7_z447.pdf">
               <title type="num">Nr. 447</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1864-02-25">25. Februar 1864</date>
               </title>
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                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
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                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 25. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Nádasdy, Forgách; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 14. 3.<ref xml:id="fn_5_7_447_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_447_a">Am Mantelbogen zunächst als Protokoll I bezeichnet.</note>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1252</idno>
                  <idno type="KZ">732</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1864-02-25">25. Februar 1864</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_447_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Aufhebung des Freihafensystems zugunsten des Entrepotsystems</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Hoheit</rs>
                     </hi> eröffneten der Konferenz, es habe der niederösterreichische Gewerbeverein mittelst Eingabe vom 11. Jänner l. J. die Bitte gestellt, das Gesamtministerium möge veranlassen, daß die Aufhebung des Freihafensystems zugunsten des Entrepotsystems prinzipiell ausgesprochen und in denjenigen Freihäfen der Monarchie, wo solches ohne Schwierigkeiten tunlich, sofort durchgeführt, in den übrigen Seehäfen hingegen in möglichst kurzer Zeit erfolge. Der hierüber vorläufig vernommene Leiter des Handelsministeriums erachte, daß eine förmliche Erledigung der erwähnten Eingabe nicht am Platze sein dürfte, sondern höchstens dem Verein zu bedeuten wäre, daß diese wichtige Frage ohnehin die volle Aufmerksamkeit der Regierung in Anspruch nehme und daher dermal ein wenn auch nur prinzipieller Ausspruch umso weniger zulässig erscheine, als der Gegenstand bereits in den Bereich der Tätigkeit des Reichsrates <pb n="253" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s253.pdf"/>einbezogen worden sei<note type="footnote" n="1">Mit Schreiben v. <date when="1864-01-13">13. 1. 1864</date> hatte Erzherzog Rainer die Eingabe an Kalchberg mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 83/1864</bibl>; anbei auch Kalchbergs Antwort (K.). Freihäfen waren jene Seeplätze, welche den Schiffen aller Nationen freien Verkehr und den ein- und ausgeführten Waren größtenteils Zollfreiheit gewährten. Das System des Entrepothafens ermöglichte bloß die zollfreie Lagerung der Waren bis zu ihrem Verkauf.</note>. Es wäre also diese Bitte einfach abzuweisen, nachdem aber dieselbe an das Gesamtministerium gestellt wurde, so sehe sich Se. k. k. Hoheit veranlaßt, die Frage der Erledigung in die Beratung des Ministerrates zu ziehen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, mit der Abweisung der Eingabe einverstanden, würde nur die proponierte Motivierung, daß der Gegenstand bereits von dem Reichsrate in seine Tätigkeit einbezogen wurde, also die Hinzielung auf den Skeneschen Antrag<note type="footnote" n="2">Skene hatte am <date when="1863-09-25">25. 9. 1863</date> ausführlich seinen Antrag auf Auflösung der Freihäfen – mit Ausnahme Dalmatiens – im Reichsrat begründet, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 269–277 (17. Sitzung)</bibl>. Bereits am <date when="1863-07-14">14. 7. 1863</date> war die vom Zentralausschuß des Vereins der österreichischen Industriellen übersandte Broschüre <quote>Sind Freihäfen in Oesterreich noch zeitgemäß?</quote> an die Reichsratsabgeordneten verteilt worden, <quote>ebd., 95 (7. Sitzung)</quote>.</note>, beanständen. Seines Erachtens wäre es am zweckmäßigsten, die Eingabe ganz einfach ohne jede Motivierung abzuweisen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> glaubte überhaupt, eine Antwort auf die Eingabe nicht für notwendig halten zu sollen. Denn es verstehe sich von selbst, daß die Regierung in dieser wichtigen Frage des Freihafen- oder Entrepotsystems nicht blind ist, sondern dieselbe sorgfältig in Erwägung ziehe. Er beantragte daher, daß die fragliche Eingabe einfach ad acta gelegt werde, welcher Antrag sofort von der Konferenz einstimmig angenommen wurde.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_447_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Eröffnungsverschiebung des Tiroler Landtages</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er über eine dringende und vollkommen begründete Vorstellung der Statthalterei in Tirol wegen Verschiebung der dortigen Landtagseröffnung bis nach Ostern<note type="footnote" n="3">Der Tiroler Landesausschuß machte gellend, daß während der Karwoche, die am <date when="1864-03-20">20. 3. 1864</date> begann, kaum ein Abgeordneter nach Innsbruck kommen würde und dem Lande durch diese Unterbrechung ein unnützer Aufwand von 3–4000 fl. entstünde. Die deutsch-slawischen Landtage, mit Ausnahme Galiziens, waren auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1864-02-11">11. 2. 1864</date> mit Ah. E. v. <date when="1864-02-14">14. 2. 1864</date> auf den <date when="1864-03-02">2. 3. 1864</date> einberufen worden. <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 397/1864</bibl>.</note> in der Lage war, unverzüglich bei Sr. k. k. apost. Majestät sich die Ag. Ermächtigung au. zu erbitten, den Tiroler Landtag statt am 2. März erst am 31. März l. J. einberufen zu dürfen, welche Ah. Ermächtigung auch bereits herabgelangt sei<note type="footnote" n="4">Auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1864-02-23">23. 2. 1864</date> erging am <date when="1864-02-26">26. 2. 1864</date> die diesbezügliche Ah. Entschließung, <quote>ebd., KZ. 500/1864</quote>. Zum Landtag von 1864 <bibl type="secondary">
                           <author>Baresch</author>, Tirol von 1860 bis 1880, 54f.</bibl>
                     </note>. Dieses habe jedoch gleich Nachahmung gefunden, indem heute schon eine gleiche Bitte von Vorarlberg eingelangt sei<note type="footnote" n="5">Zum Vorarlberger Landtag allgemein siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Vögel</author>, Hundert Jahre Vorarlberger Landtag 91–134</bibl>.</note>. Da aber dortlands die Beweggründe, welche in dieser Beziehung für Tirol sprechen, nicht vorhanden sind, so gedenke der Staatsminister im Falle der Zustimmung des Ministerrates diese Eingabe im telegraphischen Wege dahin zu erledigen, daß man nicht in der Lage ist, auf diese Bitte einzugehen.</p>
                  <p>Die Konferenz war damit einverstanden<note type="footnote" n="6">Der Vorarlberger Landtag wurde, wie vorgesehen, am <date when="1864-03-02">2. 3. 1864</date> eröffnet, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640211-P-0444.xml#top_5_7_444_2">MR. v. <date when="1864-02-11">11. 2. 1864</date>/II</ref>. Zur Einberufung der Landtage siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Kolmer</author>, Parlament 1, 161</bibl>. Auch die Bitte des oberösterreichischen Landesausschusses um Vertagung der Eröffnung auf den <date when="1864-03-02">2. 3. 1864</date> wurde auf Vortrag Schmerlings v. <date when="1864-02-29">29. 2. 1864</date> mit Ah. E. v. <date when="1864-03-05">5. 3. 1864</date> abgewiesen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 612/1864</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_447_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Mehrere Finanzgesetze zur Ah. Sanktion</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> machte die Mitteilung, daß er nunmehr in der Lage ist, folgende von den beiden Häusern des Reichsrates angenommenen Gesetzentwürfe zur Ah. Sanktion zu unterbreiten und zwar a) Gesetzentwurf betreffend die Fertigung der Staatsschuldvorschreibungen und Partialhypothekaranweisungen durch die Staatsschuldenkontrollkommission<note type="footnote" n="7">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640118-P-0436.xml#top_5_7_436_4">MR. v. <date when="1864-01-18">18. 1. 1864</date>/IV</ref>.</note>; b) Gesetzentwurf betreffend die Eröffnung eines außerordentlichen Kredites an das Kriegsministerium für das Jahr 1864<note type="footnote" n="8">Siehe dazu grundlegend <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631210-P-0425.xml#top_5_7_425_5">MR. v. <date when="1863-12-10">10. 12. 1863</date>/V</ref>.</note>; c) Gesetzentwurf betreffend die Eröffnung eines außerordentlichen Kredites an das Kriegsministerium für den Dienst des Jahres 1864, dann in betreff der nachträglichen Einstellung einer außerordentlichen Einnahmspost von 302.365 fl. in das Finanzgesetz pro 1864 in die Hauptrubrik XI Ministerium der Finanzen<note type="footnote" n="9">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640106-P-0431.xml#top_5_7_431_2">MR. v. <date when="1864-01-06">6. 1. 1864</date>/II</ref>.</note>; d) Gesetzentwurf in betreff der weiteren Benützung des öffentlichen Kredites für die Finanzperiode 1864<note type="footnote" n="10">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631116-P-0414.xml#top_5_7_414_5">MR. v. <date when="1863-11-16">16. 11. 1863</date>/V</ref>b.</note>; e) Gesetzentwurf, womit einige Bestimmungen des den außerordentlichen Aufwand anläßlich des Notstandes in Ungarn betreffenden Gesetzes vom <date when="1863-11-17">17. November 1863</date> abgeändert wurde<note type="footnote" n="11">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640114-P-0435.xml">MR. v. <date when="1864-01-14">14. 1. 1864</date>/I</ref>.</note>; f) Gesetzentwurf enthaltend einige Änderungen der Gesetze vom 9. Februar und <date when="1850-08-02">2. August 1850</date>, vom <date when="1854-03-28">28. März 1854</date> und vom <date when="1862-12-13">13. Dezember 1862</date>
                     <note type="footnote" n="12">Plener brachte diese Gesetzesvorlage am <date when="1863-10-05">5. 10. 1863</date> beim Abgeordnetenhaus des Reichsrates ein, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 312f. (19. Sitzung)</bibl>, die nach einer Modifikation des Herrenhauses <quote>ebd., 1861 (74/<date when="1864-01-20">20. 1. 1864</date>)</quote>, vom Plenum des Abgeordnetenhauses auch angenommen wurde, <quote>ebd., 2143 (82/<date when="1864-02-04">4. 2. 1864</date>)</quote>. Auf Vortrag Pleners v. <date when="1864-02-12">12. 2. 1864</date> mit Ah. E. v. <date when="1864-02-29">29. 2. 1864</date> resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 532/1864</bibl>; publiziert in <bibl type="archival">RGBL. Nr. 20/1864</bibl>.</note>; endlich g) Entwurf des Finanzgesetzes für die Finanzperiode vom <date when="1863-11-01">1. November 1863</date> bis letzten Dezember 1864<note type="footnote" n="13">Siehe dazu zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640207-P-0443.xml#top_5_7_443_8">MR. v. <date when="1864-02-07">7. 2. 1864</date>/VIII</ref>.</note>. Bezüglich dieses letzten Gesetzes machte der Finanzminister bemerklich, daß, nachdem im Art. II des vereinbarten Entwurfes darauf Rücksicht genommen ist, daß die dort bezeichneten außerordentlichen Einnahmen während der Monate November und Dezember 1863 und Jänner, Februar, März und April 1864 fortzudauern haben, der im darauffolgenden Punkte I bestimmte Termin zur Einhebung der außerordentlichen Zuschläge nicht vom 1. Jänner, wie es dort aus Versehen heißt, sondern vom <date when="1864-05-01">1. Mai 1864</date> zu laufen hat, daher er in dem zur Ah. Sanktion vorgelegten Entwurfe diese Korrektur vorgenommen habe.</p>
                  <p>Dem Ministerrate ergab sich über diese Mitteilungen keine Bemerkung.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_447_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Verfall der eröffneten aber nicht realisierten Kredite</head>
                  <p>Gegenstand der Beratung war die Frage der Behandlung der den einzelnen Zentralstellen eröffneten aber nicht realisierten Kredite. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte, bei Gelegenheit der Beratung der Grundsätze in betreff der künftigen Einrichtung des Staatsvoranschlages sowie der Rechnungsabschlüsse<note type="footnote" n="14">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630528-P-0356.xml#top_5_6_356_1">MR. v. <date when="1863-05-28">28. 5. 1863</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z386" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z386.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630901-P-0386.xml">ÖMR. V/6, Nr. 386</ref>
                        </bibl>.</note> sei auch die Frage ventiliert worden, ob die Kredite, welche den einzelnen Ministerien in dem Budget eines Jahres eröffnet wurden, jedoch im Laufe dieses Jahres nicht verbraucht worden <pb n="255" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s255.pdf"/>sind, völlig erlöschen oder in das neue Präliminare übergehen. Er habe darauf aufmerksam gemacht, daß bezüglich des Erlöschens der Kredite das Verhältnis gegenüber dem Reichsrate wohl unterschieden werden müsse von demjenigen des inneren Dienstes der Behörden und daß sonach gegenüber der Reichsvertretung der Grundsatz festzuhalten wäre, daß die einmal eingeräumten, jedoch nicht verbrauchten Kredite der neuerlichen Aufnahme und einer wiederholten Zustimmung des Reichsrates nicht bedürfen, daß aber anderseits zur Erhaltung der Rechnungsevidenz im Inneren der Administration ratsam sei, die Zahlungsanweisungen auf Rechnung solcher unbenützter Kredite vergangener Jahre nur mit Bewilligung der beteiligten Ministerien und nach vorläufigem Einvernehmen mit dem Finanzministerium stattfinden zu lassen. Der Finanzminister habe damals gegen diesen Vorschlag im wesentlichen keine Einwendung gemacht, und es habe die Konferenz damals auch wirklich beschlossen, dem Reichsrate gegenüber den Grundsatz festzuhalten, daß die von demselben für bestimmte Zwecke zugestandenen Kredite an keine Zeitfrist gebunden angesehen werden können. Die damals vereinbarten Grundsätze, welche übrigens nur für das Innere der Administration maßgebend angesehen werden sollten, wurden auch Ah. genehmigt<note type="footnote" n="15">
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1919/1863</bibl>.</note>. Nun habe der Finanzminister im Einverständnisse mit der Obersten Rechnungs[kontrollbehörde] unterm <date when="1863-10-17">17. Oktober 1863</date> (Verordnungsblatt Nr.46<note type="footnote" n="16">
                        <bibl type="secondary">
                           <title>Verordnungsblatt für den Dienstbereich des österreichischen Finanzministeriums</title> Nr. 46/1863</bibl>.</note>) eine Verordnung über diese Grundsätze erlassen, deren § 25 am Schlusse die Bestimmung enthält, daß Kredite, welche in einem Finanzgesetze für bestimmte Ausgaben mit Zustimmung des Reichsrates eröffnet worden sind, von welchen aber binnen eines Jahres nach Ablauf des betreffenden Finanzjahres kein oder doch kein vollständiger Gebrauch gemacht worden ist, völlig und zwar dergestalt erloschen sein sollen, daß dieselben, um Zahlungen darauf leisten zu können, neuerlich in dem Voranschlage für das kommende Verwaltungsjahr einbezogen und mittelst des Finanzgesetzes genehmigt werden müssen. Diese Bestimmung stehe nun nicht im Einklange mit dem, was die Konferenz beschlossen habe, und sei eine Abweichung von dem § 4 der diesbezüglichen Ah. Entschließung vom <date when="1863-06-13">13. Juni 1863</date>
                     <note type="footnote" n="17">Siehe Anm. 15.</note>. Freiherr v. Lichtenfels habe daher, nachdem Se. Majestät die von dem Finanzminister zur Ah. Kenntnisnahme vorgelegte Verordnung dem Staatsrate zur Begutachtung Ag. zuzuweisen geruhten, auf diese Abweichung hingewiesen<note type="footnote" n="18">Zu den Beratungen des Staatsrates siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630528-P-0356.xml#top_5_6_356_1">MR. v. <date when="1863-05-28">28. 5. 1863</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z356" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z356.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630528-P-0356.xml">ÖMR. V/6, Nr. 356</ref>, Anm. 6</bibl>. Tatsächlich verfügte der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1863-11-10">10. 11. 1863</date> auf die Anzeige der getroffenen Durchführungsverfügungen Pleners v. <date when="1863-10-17">17. 10. 1863</date>, der Finanzminister habe <quote>diesen Punkt der Verordnung [§ 25] in der Ministerkonferenz in Beratung zu bringen und die Verfügung zu treffen, daß derselbe vor Erfolge Meiner Entschließung über denselben nicht in Vollzug gesetzt werde</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3338/1863</bibl>.</note>, und es sei nicht abzusehen, warum sie nicht ihrer ersten Bestimmung gemäß verwendet werden sollte. Hat man aber das Geld mittlerweilen zu anderen Zwecken verwendet, so müsse diese anderweitige Verwendung vor dem Reichsrate gerechtfertigt werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> äußerte, die in Rede stehende auf Grund der Ah. Entschließung vom <date when="1863-06-13">13. Juni 1863</date> erlassene Verordnung hätte sich zur Regelung <ref xml:id="fn_5_7_447_b">einer dem Staatsvoranschlage entsprechenden Gebarung</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_7_447_b">Korrektur b-b Pleners aus <quote>des Staatsvoranschlages</quote>.</note> notwendig gezeigt und es könne die <pb n="256" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s256.pdf"/>Korrektheit der Absicht und des Zweckes derselben wohl nicht bezweifelt werden. Was nun den beanständeten Schlußsatz des § 25 betrifft, so sei dieser Gegenstand reiflich erwogen und befunden worden, daß vom finanziellem Standpunkte eine zeitlich unbegrenzte Fortdauer der nicht zur Realisierung gelangten Kredite nicht zulässig sei, wenn anders Ordnung im Dienste des Staatsschatzes erhalten und überhaupt der sichere Überblick des Staatshaushaltes nicht gestört werden will. Daß Kredite, welche von dem Reichsrate für bestimmte Zwecke in einem Jahre zugestanden wurden, aber nicht erschöpft worden sind, keiner neuerlichen Bewilligung bedürfen, mag vom staatsrechtlichen Standpunkte richtig sein, so wie es auch vom juridischen Standpunkte unbezweifelt dastehen dürfte, der Finanzminister müsse aber vor allem den finanziellen Gesichtspunkt festhalten, welcher in bezug auf die Dotationsgebarung rücksichtlich der Rechnungsordnung zur Richtschnur dienen muß. Entschieden müßte sich aber der Finanzminister gegen die Idee der Vorstimme verwahren, daß, wenn einmal die nötige Dekkung für eine bestimmte Auslage votiert ist, die Verwendung immer offen bleiben müsse; denn so etwas ließe sich wohl bei einer kleinen Hauswirtschaft<ref xml:id="fn_5_7_447_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_7_447_c">Korrektur Pleners aus <quote>Finanzwirtschaft</quote>.</note> immerhin rechtfertigen, stelle sich aber als absolut unmöglich bei einer so großen und ausgedehnten Staatswirtschaft wie die unsere dar, wo an die Finanzen jeden Augenblick außerordentliche Anforderungen gestellt werden, welche mannigfache Operationen notwendig machen, und wo der Finanzminister füglich nicht in der Lage ist, die einmal für bestimmte Zwecke bewilligten Gelder gleichsam in einer Schachtel aufbewahrt zu halten, um sie seinerzeit nach Verlangen herzugeben. Indem der Finanzminister noch hervorhob, daß durch den Verfall der Kredite erst am Schlusse des zweiten Finanzjahres in der Praxis wohl keine erheblichen Schwierigkeiten vorkommen dürften und daß die am Schlusse des § 25 aufgenommene Bestimmung über die neuerliche Aufnahme der sich auf erloschene Kredite beziehenden Erfordernisse in den Voranschlag des kommenden (dritten) Verwaltungsjahres, welche Bestimmung den eigentlichen Anstoß bildet, kaum eine praktische Bedeutung gewinnen dürfte, erklärte er sich schließlich bereit, diese Schlußbestimmung wegzulassen und in Vollziehung des vorliegenden Ah. Befehles über diesen Punkt eine neuerliche Verordnung auszuarbeiten, welche er dann mittels au. Vortrages vorlegen würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> erwiderte, daß mit dem bloßen Weglassen der gedachten Schlußbestimmung nicht gedient sein werde, indem die Hauptfrage, wie Zahlungen, die aus früheren Zeiten herrühren und plötzlich zur Begleichung kommen, weiter budgetmäßig durchzuführen sind, jetzt gar nicht gelöst ist. Daß aber diese Frage vor allem prinzipiell geregelt werden müsse, sei unbestritten, da in dieser Beziehung bei dem Festhalten des Grundsatzes des Verfalles der Kredite in der praktischen Anordnung mannigfache Unzukömmlichkeiten und Verlegenheiten für die Behörden entstehen werden, was Ritter v. Lasser durch Beispiele näher erläuterte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> teilte die Meinung der Vorstimme über die Notwendigkeit einer bestimmten Anordnung für die Administration, wie solche Rechnungen <pb n="257" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s257.pdf"/>durchzuführen sind, <ref xml:id="fn_5_7_447_d">wobei jedoch der Grundsatz, daß ein von dem Reichsrate einmal bewilligter Kredit nicht noch einmal dessen Zustimmung bedürfe, aufrechterhalten werden müßte, und unter dieser Voraussetzung</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_7_447_d">Korrektur und Einfügung d-d Lichtenfels aus <quote>und es</quote>.</note> wurde sich schließlich in dem Antrage des Finanzministers vereinigt, daß er in dieser Richtung eine neue Verordnung ausarbeiten lassen und den Entwurf in die Beratung des Ministerrates bringen werde<note type="footnote" n="19">Die Angelegenheit kam erst im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18651006-P-0014.xml#top_6_1_14_2">MR. v. <date when="1865-10-06">6. 10. 1865</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a6-b1-z14" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1/pdf/a6-b1-z14.pdf" target="MRP-1-6-01-0-18651006-P-0014.xml">ÖMR. VI/1, Nr. 14</ref>
                        </bibl>, wieder zur Sprache. Auf Vortrag Mercandins v. <date when="1865-09-20">20. 9. 1865</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2854/1865</bibl>, genehmigte der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1865-10-14">14. 10. 1865</date> die neuen Grundsätze für die künftige Regelung des österreichischen Verrechnungsund Kontrollwesens.</note>. (Die Beratung über die neuen Statuten der niederösterreichischen Escomptegesellschaft ist in einem besonderen Protokoll niedergelegt).</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1864-02-25">25. Februar 1864</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1864-03-13">13. März 1864</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1864-03-14">14. März 1864</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
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