Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 7Oktober 1863–23. Mai 1864Sitzung 443WienThomasKletečkaKlausKochProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Teildruck:
(I): BLAAS, Rivolta friulana 98–101.
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Schurda; VS. Kaiser (I–V), Erzherzog Rainer (VI–VIII); BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 11. 2.), Rechberg (nur bei I–V anw.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách (nur bei I–V anw.), Esterházy (nur bei I–V anw.), Burger, Hein, Mertens (nur bei I–V anw.); abw. Nádasdy, Degenfeld; BdR. Erzherzog Rainer 4. 3.SchurdaKaiserI–VErzherzog RainerVI–VIIIErzherzog RainerBdE. 1864-02-11 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)Rechbergnicht durchgehend anwesend (nur bei I–V anw.)MecsérySchmerlingLasserPlenerLichtenfelsForgáchnicht durchgehend anwesend (nur bei I–V anw.)Esterházynicht durchgehend anwesend (nur bei I–V anw.)BurgerHeinMertensnicht durchgehend anwesend (nur bei I–V anw.)NádasdyDegenfeldTruppen- und Festungsverstärkung in VenetienMehraufwand für das Militär in GalizienAufstellung eines Kanonenbootes zur KüstenbewachungVorschläge des Pasquale Ritter v. Revoltella zur Hebung des österreichischen WelthandelsFinanzielle Krisis des v. Putzerschen Walzwerkes StoréAnlehen über 38 MillionenAnwendung von Stampiglien zur StaatsschuldkontrolleDurchbringung des Finanzgesetzesfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 443Ministerrat, Wien, 7. Februar 1864
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Schurda;
VS.
Vorsitz Kaiser (I–V), Erzherzog Rainer (VI–VIII);
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 11. 2.), Rechberg (nur bei I–V
anw.
anwesend), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách (nur bei I–V
anw.
anwesend), Esterházy (nur bei I–V
anw.
anwesend), Burger, Hein, Mertens (nur bei I–V
anw.
anwesend);
abw.
abwesend Nádasdy, Degenfeld;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 4. 3.
1246584
Protokoll des zu Wien am 7. Februar 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Truppen- und Festungsverstärkung in Venetien
Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben mit dem FZM. Benedek die Eventualitäten eines revolutionären Angriffes auf Venetien oder einer Schilderhebung im Lande selbst besprochen haben. Der Feldzeugmeister erklärte, er bedürfe schon jetzt der Wiederherstellung des früheren Truppenstandes, um wenigstens Angriffe von Freischärlern mit sicherem Erfolg zurückschlagen zu können. Auch halte er für nötig, daß an den Festungen Palisaden, dann Erdumhüllungen der Mauern zum Schutz gegen Geschoße gezogener Kanonen angebracht würden. Hiebei kommt zu erwägen, daß Sardinien seine Rüstungen zwar unterbrochen, aber noch nicht abgerüstet hat. Se. Majestät halten die gegenwärtigen Anträge v. Benedeks deswegen einer besonderen Beachtung würdig, weil derselbe bisher stets bewiesen hat, daß er durchaus nicht nach unnotwendigen Truppenvermehrungen strebtZu den diesbezüglichen Wünschen Benedeks siehe die Vorträge Degenfelds v. 24. 1. 1864, KA., MKSM. 69-3/1/1864, und v. 31. 1. 1864, ebd., MKSM. 69–3/2/1864 mit detailliertem, von Benedek verfaßten Material über die erforderlichen Anschaffungen..
Der Stellvertreter des Kriegsministers beleuchtete hierauf näher die Modalitäten der 21 Bataillons und zwei Kavallerieregimenter betragenden Vermehrung, dann die Arbeiten an den Festungen. Der Aufwand dafür im ganzen würde aus 1,200.000 fl. ein für allemal und 200.000 fl. monatlich bestehen. Auf vier Monate würde sich daher der Mehraufwand, mit Einschluß des Silberagios, auf 2,200.000 fl. berechnen. Die darunter begriffenen 900.000 fl. für die Festungen würden nicht gleich anfangs, sondern in drei Monaten benötigt werden. Der Finanzminister machte hauptsächlich jene Bedenken geltend, die gegen eine weitere Überschreitung des ohnehin voraussichtlich unfehlbar zu überschreitenden Präliminars für 1864 streiten. In der Gegenwart würde ihm die Aufbringung von Geld im Kreditwege dadurch wesentlich erschwert, seinerzeit aber auch die Rechtfertigung der Überschreitung schwieriger gemacht werden. In diesem Momente aber, wo die Offerte für das nächste Anlehen binnen vier Tagen eingebracht werden sollen, würden die fraglichen militärischen Dispositionen die nachteiligste Wirkung auf die Offerte üben. Der Minister müßte daher, sofern die besprochenen Verstärkungen der Armee in Italien überhaupt unentbehrlich sind, wenigstens dringend bitten, daß mit den diesfälligen Anordnungen noch etwas zugewartet, der Mehrbedarf von den Finanzen nur allmählich in Anspruch genommen und jedenfalls der DotationsbedarfEinfügung a-a Pleners. einen Monat früher angemeldet werde, um die nötige Deckung zu beschaffen, zumal sich in der Staatszentralkasse manchmal nicht mehr als eine Million in bar befindet. Der Polizeiminister glaubte, daß die Aktionspartei dermal, gegen den Willen der sardinischen Regierung, um jeden Preis loszuschlagen beabsichtigt. Sie besitzt große Waffenvorräte, hält Soldaten auf Wartgeld bereit und trifft Vorbereitungen zu einer Expedition in AnconaSiehe dazu den Bericht der Zentralseebehörde in Triest an Mecséry v. 5. 1. 1864, HHSTA., Informationsbüro (BM-Akten), GZ. 279/1864.. Die beantragten Verstärkungen unserer Truppen in Venetien aber dürften genügen, um den Revolutionärs die Lust zu einem Angriff zu benehmen. Der Minister des Äußern konstatiert, daß Sardinien, seit das Kongreßprojekt Napoleons in den Hintergrund getreten istGemeint ist der gesamteuropäische Kongreß zur Lösung der polnischen Frage, siehe dazu Kletečka – Koch, Einleitung ÖMR. V/6, X–XIV., wieder ruhiger wurde und seine Armierung eingestellt hat. Es fehlt eben gar sehr an Geld, und der Versuch, in England ein Anlehnen aufzunehmen, ist gescheitert. Aus diesen Prämissen ergibt sich, daß Viktor Emanuel uns nur dann angreifen wird, wenn in Galizien und Ungarn bedeutende Unruhen ausbrechen, wodurch ein namhafter Teil der österreichischen Staatsmacht beschäftigt wird. Aber selbst Angriffe von großen Massen Freischärlern sind jetzt trotz alles Geschreis und Zeitungslärms in Italien nicht wahrscheinlich. Eine andere Frage wäre es allerdings, wenn FZM. Benedek eine bleibende Verstärkung, abgesehen von der augenblicklichen Lage der italienischen Halbinsel, zur Befestigung unserer Stellung überhaupt für unerläßlich hielte. Der Staatsminister fände es bedauerlich, wenn die erst vor wenigen Monaten in Italien durchgeführte ReduktionSiehe dazu Vortrag Degenfelds v. 31. 1. 1863betreffend mehrere Standesverminderungen bei der Armee in Italien, mit Ah. E. v. 3. 2. 1863 bewilligt, KA., MKSM. 87-2/1/1863. Vortrag Degenfelds v. 17. 3. 1863 zur weiteren Reduktion der Italienarmee mit Ah. E. v. 10. 4. 1863 bewilligt, ebd., MKSM. 87-2/4/1863, und ebd., KM., Präs. (CK.) 1205/1863, und Vortrag Degenfelds v. 2. 8. 1863 über die diesbezügliche Durchführung mit Ah. E. v. 13. 8. 1863 genehmigt, ebd., MKSM. 87-2/6/1863, und ebd., KM., Präs. (CK.)2688/1863. jetzt schon wieder ungeschehen gemacht würde, bedauerlich nicht bloß vom finanziellen, sondern auch vom politischen Gesichtspunkte, indem Österreich durch eine solche Maßregel einen Zweifel an die Haltbarkeit seiner eigenen Stellung und eine ängstliche Besorgnis vor Angriffen an den Tag legte, die im In- und Ausland Verwunderung erregen würde. Noch vor wenig Wochen hat Ritter v. Schmerling in Venedig aus kompetenten Quellen vernommen, daß kein Grund vorhanden sei, sich wegen Angriffen zu beunruhigen, und er könne nicht glauben, daß sich seitdem die Lage so wesentlich geändert habe. Die glänzenden Erfolge unserer Waffen in SchleswigZum Komplex der holstein-schleswigschen Frage siehe zuletzt MR. v. 10. 1. 1864/I und MR. v. 18. 1. 1864/II. und die in Galizien demnächst zu ergreifenden, energischen MaßregelnGemeint ist die Ausrufung des Belagerungszustandes in Galizien; siehe dazu MR. v. 18. 2. 1864/II. sind vielmehr ganz geeignet, unsere revolutionären Gegner im Süden dergestalt einzuschüchtern, daß eine Verstärkung unserer dortigen Truppen vom Überfluß sein dürfte. Unter diesen Verhältnissen erlaube sich der Staatsminister Se. Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten, es wolle Ag. erwogen werden, ob die beantragte Maßregel nicht zu vertagen sei. Obgleich der ungarische Hofkanzler ebenfalls nicht besorgt, daß man in Italien von einer gefährlichen Übermacht werde angegriffen werden, kann er sich doch mit Hinblick auf die fortdauernden Umtriebe in Ungarn und nachteiligen Folgen eines, selbst auch nur kurzen, gelungenen Putsches in Italien bloß der Meinung des Feldzeugmeisters anschließen und eine, wenn auch minder ausgedehnte, Vermehrung des Truppenstandes in Venetien beantragen. Der Stellvertreter des Kriegsministers erwiderte, daß, wenn überhaupt eine Vermehrung beschlossen würde, ein Mäkeln an den von Benedek vorgeschlagenen Ständen nicht am Platze sei. Es frage sich: aut – aut! Wenn aber Allerhöchstseine Majestät sich für die Vertagung der Maßregel zu entscheiden geruhen, erlaube Baron Mertens sich zu erinnern, daß die Verteidigungsinstandssetzungstärkung der Festungen, die Beischaffung von Holzvorräten etc. unter allen Umständen einmal nützlich, ja nötig sein werde und man dieselben wegen der dazu erforderlichen Zeit nicht verschieben, sondern ohne Verzog vornehmen sollte.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. zu bestimmen, daß sich vorderhand auf diese Herstellungen an den italienischen Festungen zu beschränken, die Truppenvermehrung aber vorderhand bis auf weiteres aufzuschieben seiIn diesem Sinne erging die Ah. E. v. 8. 2. 1864 (K.) auf den am 31. 1. 1864 vom Kriegsministerstellvertreter erstatteten Vortrag; die bereits vorbereitete Absendung von ca. 19000 Mann Infanterie wurde sistiert und nur zwei Kavallerieregimenter nach Süden in Bewegung gesetzt, KA., MKSM. 69-3/5/1864, und ebd., KM., Präs. (CK.) 447/1864., was den Stellvertreter des Kriegsministers veranlaßte, den Finanzminister zu ersuchen, auf die Deckung des diesfälligen Erfordernisses von 900.000 fl. vorzudenkenFortsetzung des Gegenstandes im MR. v. 20. 2. 1864/I..
Mehraufwand für das Militär in Galizien
Im Verwaltungsjahre 1863 wurde der Mehraufwand für die Truppen in Galizien aus der Dotation durch anderweitige Ersparnisse gedeckt. Im laufenden Verwaltungsjahre wird eine solche Deckungsweise nicht möglich sein, daher auch die Finanzen für diesen Zweck monatlich außerordentliche Dotationen anweisenSiehe dazu FA., FM., Präs. 82/1864, anbei Ausweis des Kriegsministeriums über den erhöhten Geldbedarf v. 5. 1. 1864.. FML. Baron Mertens hält es jedoch für nötig, daß der diesfällige Vorgang gesetzlich gedeckt werde.
Der Finanzminister erwiderte, dieser Gegenstand sei bereits im Ministerrate zur Sprache gekommen und man habe sich dabei geeinigt, daß zur Deckung des fraglichen, auf drei Millionen berechneten Jahresaufwandes kein Nachtragskredit einzubringen sei, um den darüber sich ohne Zweifel ergebenden leidenschaftlichen Debatten im Abgeordnetenhause auszuweichenMR. v. 10. 12. 1863/V.. Es erübrige daher wohl nichts, als diese Ausgabe seinerzeit vor dem Reichsrate zu rechtfertigen. Der Staatsminister trat dieser Meinung vollkommen bei und sprach hiebei seine Überzeugung aus, daß es überhaupt nicht tunlich sei, im Lauf der Reichsratssessionen, Schritt für Schritt, wie der Bedarf eines nicht präliminierten Extraordinariums hervorkommt, sogleich das Begehren um einen Nachtragskredit einzubringen, zumal wenn die Ausgabe, um die es sich handelt, nicht eine bedeutende ist. Se. Majestät geruhten Ah. beizufügen, daß das Ansuchen des Nachtragskredites in diesem Fall jetzt umso leichter unterbleiben könne, da es nicht gewiß sei, ob die Mehrauslagen während der ganzen Dauer des Jahres 1864 noch werde fortdauern müssen. Minister Ritter v. Hein bemerkte, daß die Sache eventuell bei dem Zusammentreten des Reichsrates im September 1864 vorgebracht und saniert werden könneDer schließlich erforderliche Kredit von 3,756.846 fl. für die Truppenverstärkung in Galizien ist dem Reichsrat vorgelegt worden. Auf Vortrag Pleners v. 24. 2. 1864 genehmigte der Kaiser mit Ah. E. v. 29. 2. 1864 diese Summe mit Hinweis auf § 13 des Staatsgrundgesetzes von 1861, FA., FM., Präs. 990/1864. Prinzipiell dazu MR. v. 19. 8. 1864/II..
Aufstellung eines Kanonenbootes zur Küstenbewachung
Über eine Ah. Aufforderung las der Stellvertreter des Kriegsministers einen Bericht des FZM. Ritter v. Benedek, welcher aus Anlaß der durch sardinische Dampfer in neuester Zeit wiederholt vorgenommener verdächtiger Sondierungen an der Meeresküste bei Grado beantragt, daß dieser Anmaßung wirksamer als bisher gesteuert und zu diesem Ende noch ein Kriegsdampfer ausgerüstet undEinfügung b-b Ransonnets. in jene Gegend aufgestellt werde, nachdem die Brigg „Ussaro“ zur dortigen Küstenbewachung nicht genüge. Jener Dampfer dürfte zur Verfügung des Armeekommandanten gestellt werdenDie betreffenden Akten KA., MKSM. 66-4/2/1864, und ebd., KM., Präs. (CK.) 57-10/1, 10/2, 10/3 ex 1864 sind skartiert worden..
Nachdem der Marineminister geltend gemacht hatte, daß er aus seiner vom Reichsrat rücksichtslos geschmälerten Dotation unmöglich die Kosten dieser neuen Ausrüstung bestreiten könneDas beantragte Budget der Kriegsmarine ist vom Reichsrat um 2,092.978 fl. reduziert worden. Zweite Lesung und Abstimmung Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 1153–1186 (53. Sitzung/2. 12. 1863), und ebd., HH. 1863/64, 329–346 (19/13. 1. 1864), Debatte und Abstimmung., deutete der Minister des Äußern darauf hin, daß die Marinestation in den griechischen Gewässern bei den dermaligen politischen Verhältnissen unbedenklich vermindert werden und ein dortiger Raddampfer nach Grado verlegt werden könnte.
Mit Hinblick auf diese Äußerung des Ministers Grafen Rechberg geruhten Se. Majestät der Kaiser schließlich, die Zurückberufung eines Kanonenbootes von dorther zu befehlen, welches dem FZM. Benedek zur Verfügung zu stellen sein wirdMit Vortrag v. 11. 2. 1864 ersuchte Burger um die Genehmigung zur Ausrüstung des Kanonenbootes “Dalmat” behufs der Kreuzung zwischen Triest, Grado und längs der dortigen Küste, und das in den griechischen Gewässern stationierte nahezu drei Jahre ausgerüstete und nunmehr dort entbehrliche Kanonenboot “Wall” nach Pola einberufen zu dürfen. Wurde mit Ah. E. v. 13. 2. 1864 genehmigt, KA., MKSM. 66-2/2/1864..
Vorschläge des Pasquale Ritter v. Revoltella zur Hebung des österreichischen Welthandels
Ritter v. Revoltella hat Allerhöchstenortes ein Elaborat über die ungünstige Stellung Österreichs im überseeischen Welthandel und über die Mittel zur Abhilfe überreichtDer betreffende Akt des Marineministeriums ebd., AMA. 359/1864, ist nicht mehr auffindbar. Auch der sich mit dieser Angelegenheit befassende Akt des Handelsministeriums AVA., MHVw., Präs. 1367/1863, ist skartiert worden. Bereits am 10. 12. 1863 sind einige Exemplare der Revoltellaschen Broschüre Oesterreichs Betheiligung am Welthandel im Abgeordnetenhaus des Reichsrates verteilt worden, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 1369 (60. Sitzung).. Die letzteren bestehen dem Wesen nach in der Ausrüstung einer Expedition nach den bedeutendsten Handelsplätzen der andern Weltteile und in der Bestellung besoldeter österreichischer Konsulate in jenen Emporien. Der Gegenstand ist so wichtig, daß Se. k. k. apost. Majestät es für nötig erachten, daß der Vorschlag durch eine besondere Kommission in Triest geprüft und von ihr sonach ein detailliertes Projekt der zu ergreifenden Maßregeln mit Angabe der damit voraussichtlich verbundenen Kosten ausgearbeitet werde. Die Anträge der Kommission würden von den beteiligten Ministern zu erwägen und schließlich Allerhöchstenortes die geeigneten Anträge zu erstatten sein.
Der Marineminister, welcher von dem Inhalte des Revoltellaschen Operats bereits Kenntnis hat, wird sich beeilen, die diesfälligen Ah. Aufträge zu erfüllen. Minister Graf Rechberg fand sich zur vorläufigen Bemerkung veranlaßt, daß der Bestellung besoldeter Konsulate in den großen Handelsplätzen beider Indien, Chinas etc. dermal noch große finanzielle Schwierigkeiten im Wege stehen dürften, indem die Kosten eines einzigen solchen Konsulats sich auf 18 bis 30.000 fl. jährlich belaufen werden, wenn man dem Konsul eine für die gedeihliche Wirksamkeit desselben unentbehrliche äußere Stellung geben willMit Erlaß v. 9. 2. 1864 wurde das Revoltellasche Elaborat an Burger mit dem Auftrag, in Triest eine Kommission einzuberufen, übersandt, HHSTA., CBProt. 8/1864. In der Folge entwickelten die damit befaßten Ministerien eine rege Aktivität. Siehe dazu das Schreiben Rechbergs an das Handelsministerium v. 31. 5. 1864, AVA., MHVw., Präs. 865/1864, die Antwort (K.) und Schreiben (K.) des Handelsministeriums an das Marineministerium v. 11. 6. 1864ebd. Dann das Promemoria von Revoltella über eine Dampffschiffahrtsverbindung zwischen dem Roten Meer, Indien und China (Abschrift) ebd., Präs. 1473/1864, und eine weitere Eingabe desselben ebd., Präs. 1619/1864 mit Schreiben des Handelsministeriums (K.) an das Marineministerium v. 3. 11. 1864, ebd..
Finanzielle Krisis des v. Putzerschen Walzwerkes Storé
Schließlich geruhten Allerhöchstseine Majestät noch vom Finanzminister und dem Stellvertreter des Kriegsministers Auskünfte über den Stand der finanziellen Krisis des Putzerschen Walzwerkes Storé Ah. entgegenzunehmenFortsetzung des MR. v. 8. 1. 1864/I. Das Werk hatte nach Verweigerung weiterer Kredite seitens des Staates am 25. 1. 1864 beim Kreisgericht in Cilli das Ausgleichsverfahren angemeldet. Dazu und zum weiteren Verlauf siehe den umfangreichen Akt KA., Marineministerium 1864, Abteilung 6 (II G. G.) 62/5..
Fortsetzung unter dem höchsten Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
Gegenwärtige: Die Minister Baron Mecséry, Ritter v. Schmerling, Ritter v. Lasser, Edler v. Plener, Baron Burger, Ritter v. Hein, dann der Präsident des Staatsrates.
Anlehen über 38 Millionen
Der Finanzminister referierte, er beabsichtige zur Deckung der von beiden Häusern des Reichsrates nicht beanständeten Nachtragskredite, zusammen vierzigKorrektur Pleners aus 38. Millionen Gulden, ein Kollektivanlehen aufzunehmen und wolle daher eine Gesetzvorlage behufs seiner Ermächtigung dazu einbringen. Da es sich hiebei nur um eine aus liquiden Posten gebildete Gesamtsumme handelt, dürfte diese Vorlage keinen Schwierigkeiten im Reichsrate unterliegenZum Zustandekommen und Vertragsabschluß dieses Anlehens siehe den Sammelakt FA., FM., Präs. 736/1864. Das Plenum des Abgeordnetenhauses nahm diesen Gesetzentwurf anstandslos an, dritte Lesung Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 2265f. (87. Sitzung/12. 2. 1864); auch das Herrenhaus stimmte vorbehaltslos zu, dritte Lesung ebd., HH. 1863/64, 665 (32/13. 2. 1864). Siehe dazu Liese, Staatsschuld 150f..
Der Ministerrat fand dagegen nichts zu erinnernAuf Vortrag Pleners v. 16. 2. 1864 nahm der Kaiser alles mit Ah. E. v. 21. 2. 1864 zur Kenntnis, FA., FM., Präs. 862/1864..
Anwendung von Stampiglien zur Staatsschuldkontrolle
Die Vollziehung des Art. XIII des Gesetzes vom 13. Dezember 1862 über die Kontrolle der Staatsschuld durch die reichsrätliche KommissionRGBL. Nr. 96/1862; zur Entstehung des Gesetzes siehe MR. II v. 6.11. 1861, ÖMR. V/3, Nr. 149, MR. v. 29. 1. 1862/III, ebd., Nr. 191, MR. v. 25. 3. 1862/III, ebd., Nr. 216, MR. I v. 22. 7. 1862/I, ÖMR. V/4, Nr. 251, und MR. v. 10. 12. 1862/II, ÖMR. V/5, Nr. 295. ist in der Richtung auf Schwierigkeiten gestoßen, daß die Beifügung der persönlichen Namensunterschrift der Kommissionglieder auf den einzelnen Obligationen und Salinenscheinen nicht ausführbar ist. In Folge der hierüber im Abgeordnetenhause gepflogenen VerhandlungenVgl. auch MR. v. 18. 1. 1864/IV. Der Reichsratsausschuß über den Bericht der Staatsschuldenkontrollskommission hatte am 5. 2. 1864 vorgeschlagen, daß das Gesetz v. 17. 12. 1863, RGBL. Nr. 98/1863, wonach die Namensunterschrift eines Mitgliedes der Staatsschuldenkontrollskommission auf den neu auszugebenden Staatsschuldenverschreibungen erforderlich wurde, dahin abgeändert werde, daß die Bestätigung mittels einer Namensstampiglie erfolgen konnte, und das Plenum forderte die Regierung auf, ein entsprechendes Gesetz im Reichsrat einzureichen, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 2152–2155 (83. Sitzung).gedenkt der Finanzminister einen Gesetzentwurf einzubringen, welcher diesem Übelstande abhilft und eine Abänderung der Bestimmung des gedachten Artikels in der Richtung verfügt, daß nicht bloß die Unterschrift des Vorsitzenden mittels der Stampiglie, sondern auch die Unterschrift eines Kommissionsmitgliedes in gleicher Weise stattfinden dürfe.
Der Ministerrat war hiemit einverstandenMit Ah. E. v. 8. 2. 1864 erteilte der Kaiser auf einen Vortrag Erzherzog Rainers v. 8. 2. 1864 gemeinsam mit Vortrag Pleners v. 7. 2. 1864 die Ermächtigung, ein entsprechendes Gesetz dem Reichsrat vorzulegen, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 368/1864. Das Plenum des Reichsrates befaßte sich am 10. 2. 1864 mit diesem Gesetzentwurf und, nachdem es ihn mit der Klausel für die Staatsschuldenkontrollskommission versehen hatte, nahm ihn auch an, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 2257f. (86. Sitzung). Das Herrenhaus schloß sich dem an, ebd., HH. 1863/64, 661 (32/13. 2. 1864). Am 18. 2. 1864 legte Plener den von beiden Häusern des Reichsrates angenommenen Gesetzentwurf dem Kaiser vor, der ihn auch mit Ah. E. v. 29. 2. 1864 sanktionierte, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 534/1864. Das Gesetz wurde am 5. 3. 1864 veröffentlicht, RGBL. Nr. 19/1864..
Durchbringung des Finanzgesetzes
Schließlich wurde das Verhalten der Regierung im Herrenhause besprochen zum Zweck der endlichen Zustandebringung des FinanzgesetzesZum Finanzgesetz siehe MR. v. 14. 12. 1863/VII..
Der Staatsminister gedenkt die Initiative zu ergreifen und wird den Präsidenten Fürsten Auersperg bestimmen, eine Vorberatung mit einer größeren Anzahl von Mitgliedern abzuhaltenDas Finanzgesetz für die Periode v. 1. 11. 1863 bis 31. 12. 1864 ist vom Herrenhaus endgültig am 10. 2. 1864 in dritter Lesung angenommen worden, Prot. Reichsrat, HH. 1863/64, 548 (29. Sitzung)..
Wien, 11. Februar 1864. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 2. März 1864.Empfangen 4. März 1864. Erzherzog Rainer.