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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="7">Band 7</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1863–<date when="1864-05-23">23. Mai 1864</date>
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            <title level="a" type="desc" n="439">Sitzung 439</title>
            <meeting>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b7-z439.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1992">1992</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1243</idno>
                  <idno type="KZ">444</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer<orig> 5. </orig>2.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Mažuranić; BdR. Erzherzog Rainer 21. 2.</item>
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                     <surname>Ransonnet</surname>
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                     <surname>Erzherzog Rainer</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1864-02-05">1864-02-05</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_439_1">Einberufung des kroatischen Landtages</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_439_2">Zusammensetzung und Geschäftsordnung des nächsten kroatischen Landtages</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_439_3">Repräsentation durch den Ban und die Obergespäne</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_439_4">Anton Rygers Antrag auf Egalisierung aller Justizeinrichtungen in den Kronländern</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="5">V.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_439_5">Abstrich beim kroatischen Justizetat für 1864</ref>
               </item>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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   </teiHeader>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml#a5-b7_z439.pdf">
               <title type="num">Nr. 439</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1864-02-02">2. Februar 1864</date>
               </title>
            </head>
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                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Kaiser; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer<orig> 5. </orig>2.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Mažuranić; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 21. 2.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1243</idno>
                  <idno type="KZ">444</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1864-02-02">2. Februar 1864</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät abgehaltenen Ministerkonferenz.</head>
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                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Einberufung des kroatischen Landtages</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten den kroatisch-slawonischen Hofkanzler aufzufordern, das Ergebnis seiner Beratung mit den kroatischen Obergespänen bezüglich der Einberufung eines kroatisch-slawonischen Landtages zu referieren und daran seine eignen Anträge zu knüpfen<note type="footnote" n="1">Nach der Auflösung des kroatischen Landtages 1861 kam es zur Spaltung innerhalb der kroatischen Nationalpartei. Der eine Flügel, die Nationalliberale Partei – auch Strossmayerpartei genannt – war gegen die Annahme des Oktoberdiploms und der Februarverfassung und gegen Beschickung des Reichsrates. Der zweite Flügel, der sich ab Anfang 1864 Selbständige Nationalpartei nannte, unterstützte Mažuranić, der eine bedingte Verständigung mit der Krone suchte. Die Nationalliberale Partei hatte viele Anhänger insbesonders in den Komitatsinstitutionen. Mažuranić versuchte ab Oktober 1863 Einfluß auf die Obergespäne zu gewinnen, um so die Nationalliberale Partei, deren Presseorgan <bibl type="secondary">
                           <author>Pozor</author>
                        </bibl> übrigens anfangs 1864 eingestellt wurde, zu schädigen. Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Šidak/Gross/Karaman/Šepić</author>, Povijest hrvatskog naroda 26</bibl>. Zur Einberufung und Auflösung des kroatischen Landtages 1861 siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Einleitung ÖMR. V/2, XXIVf.</bibl> mit weiterführenden Hinweisen.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofkanzler</rs>
                     </hi> berichtete, daß die Abhaltung eines kroatisch-slawonischen Landtages von den nach Wien einberufenen Obergespänen nicht bloß als theoretisch nach der Reichs- sowie der Landesverfassung zulässig, sondern selbst als wünschenswert erklärt worden sei. Obleich diese Funktionäre über die dermal im Lande herrschende Meinung nicht ganz im klaren sind, glauben sie doch, daß auf eine unbedingte Annahme des Buchstabens der Reichsverfassung durch den Landtag nicht zu rechnen sei, sondern das Hervortreten von Amendements zu erwarten sei. Nachdem sich bald herausstellte, daß Wien nicht der Ort ist, wo die Obergespäne ein brauchbares Operat über die real vorhandenen Wünsche der Mehrheit des Landes zustandebringen können, <pb n="215" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s215.pdf"/>forderte sie der Hofkanzler schließlich auf, <ref xml:id="fn_5_7_439_a">dafür Sorge zu tragen, daß die Ansichten hierüber daheim zu Papier gebracht werden</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_439_a">Korrektur a-a Mažuranićs aus <quote>ihre Ansichten darüber zu Papier zu bringen</quote>.</note>. Mittlerweilen <ref xml:id="fn_5_7_439_b">ist in Kroatien ein Programm</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_7_439_b">Korrektur b-b Mažuranićs aus <quote>sind in Kroatien zwei Programme</quote>.</note> über die Modalitäten der Einfügung Kroatiens in die Reichsverfassung veröffentlicht worden. <ref xml:id="fn_5_7_439_c">Es rührt von Bunjevac her und</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_7_439_c">Korrektur c-c Mažuranićs aus <quote>Der eine von herrührend</quote>.</note> enthält folgende Punkte: a) Nationalsprache, nationale Behörden; b) volle Landesautonomie über die nicht zum Zentrale gehörigen Angelegenheiten; c) Mitwirkung zum Zustandebringen der Bodenkreditanstalt; d) Zinsengarantie für die projektierte kroatische Eisenbahn; e) Integrität des Dreieinigen Königreichs; f) Einverleibung des Zivilorganismus der Militärgrenze<note type="footnote" n="2">Das Programm war in der anonym erschienenen Schrift <quote>Was wir wollen und was wir sollen, Agram 1864</quote>, um den <date when="1864-01-10">10. 1. 1864</date> der Öffentlichkeit vorgestellt worden.</note>. <ref xml:id="fn_5_7_439_d">Gleich nach</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_7_439_d">Korrektur d-d Mažuranićs aus <quote>Unter</quote>.</note> diesem weder logisch gegliederten noch im wichtigsten Punkte b) scharf abgegrenzten Programme <ref xml:id="fn_5_7_439_e">erschien auf Anregung der Obergespäne von Seite der Konservativen ein zweites, systematischer ausgearbeitetes Programm</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_7_439_e">Korrektur und Einfügung e-e Mažuranićs aus <quote>besteht noch ein zweites systematisch ausgearbeitetes</quote>.</note>, welches der Hofkanzler in seinen Hauptzügen beleuchtete<note type="footnote" n="3">Zusammengefaßt war dieses Programm in der Schrift <quote>Uvjetno ili bezuvjetno? Mnjenje o riešenju našik državno – pravnih pitanjok, U Zagrebu 1864</quote> (Bedingt oder unbedingt? Eine Ansicht über die Lösung unserer staatsrechtlichen Fragen, Agram 1864), die um den <date when="1864-01-18">18. 1. 1864</date> erschien und deren Initiator vermutlich Mažuranić selbst war. Siehe dazu auch <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apr&amp;datum=18640121">Die Presse</ref>
                           </title> v. <date when="1864-01-21">21. 1. 1864</date>, S. 2</bibl>.</note>. Unter den darin formulierten Begehren erscheinen, wie vorauszusehen, die alten Gravamina wegen Reinkorporierung der Militärgrenze, namentlich Zenggs, des Warasdiner Generalates, dann der zwei Kompanien an der krainerischen Grenze. Wenn auch auf die vollständige Provinzialisierung der Grenze noch nicht eingegangen werden wolle, so sollte doch eine besondere Zivilgerichtsbarkeit für bürgerliche und Straffälle über die nicht zum Militärstand gehörigen Grenzbewohner errichtet werden. Zu diesen Gravaminibus gehört auch die Vereinigung mit Dalmatien, in bezug auf welche übrigens das Ah. Reskript vom <date when="1861-11-08">8. November 1861</date>
                     <note type="footnote" n="4">Mit diesem Reskript wurde der kroatische Landtag aufgelöst. Siehe dazu MR. v. 14., 29. 10. und <date when="1861-11-02">2. 11. 1861</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z145" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z145.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18611102-P-0145.xml">ÖMR. V/2, Nr. 145</ref>
                        </bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Einleitung ÖMR. V/2, XXIVf.</bibl>, besonders <quote>Anm. 72</quote>.</note> den Ausdruck der Ah. Geneigtheit, aber auch zugleich die Ah. Andeutung enthält, daß es zunächst von Kroatien abhänge, den Wunsch zur freiwilligen Vereinigung in der Mehrzahl der Dalmatiner entstehen zu lassen. Vielleicht ließe sich das Land Kroatien über diesen Wunsch dadurch beruhigen, daß Dalmatien in politischer Beziehung der kroatischen Hofkanzlei unterstellt und die dortigen Rechtshändel in oberster Instanz dem Septemvirate zu Agram zugewiesen würden. So viel zu den alten Gravaminibus. Zu den ganz neuen Begehren gehört der Wunsch, daß die kroatische Landesverfassung nicht der Beratung und dem Beschlusse des Reichsrates übergeben werde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten hierüber Ah. zu bemerken, daß dieses selbstverständlich sei, so wie auch die Verfassungen der im engeren Reichsrate vertretenen Länder nicht zur Kompetenz des letzteren gehören. Ein weiterer Wunsch ist, so fuhr der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofkanzler</rs>
                     </hi> fort, auf Absonderung eines eigenen kroatischen Landesbudgets für Justiz- und politische Verwaltung und Unterricht gerichtet. Dieser Gedanke ist durch die <pb n="216" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s216.pdf"/>rücksichtslos vorgenommenen Abstriche des Abgeordnetenhauses<note type="footnote" n="5">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640202-P-0439.xml#top_5_7_439_5">MR. v <date when="1864-02-02">2. 2. 1864</date>/V</ref>.</note> hervorgerufen worden. Man möchte sich gegen künftige Eingriffe in die Landesautonomie von Seite des Reichsrates dadurch schützen, daß fortan nur die sog. Cameralia, wie in vormärzlicher Zeit, als gemeinsame Reichsfinanzangelegenheiten behandelt und dem Lande zur Dekkung seines eigenen Budgets der Ertrag der selbst einzuhebenden direkten Steuern überlassen würde. <ref xml:id="fn_5_7_439_f">Gegenwärtig geben</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_7_439_f">Korrektur f-f Mažuranićs aus <quote>Bis jetzt geben</quote>.</note> die direkten Steuern nach Bestreitung der Justiz-, politischen und Unterrichtsauslagen einen Überschuß von etwa 3/4 Million jährlich an dem direkten Steuerertrage von 2,643.000<ref xml:id="fn_5_7_439_g"/>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_7_439_g">Unsichere Lesung; auch 2.693.000 möglich.</note> fl. jährlich. Hofkanzler Mažuranić bedauert lebhaft die Antinomie, welche zwischen der Stellung des kroatischen Landtages und jener des Reichsrates in Beziehung auf das Landesbudget nach den bisherigen Vorgängen entstehet und die endlich unleidlich werden muß, wenn nicht dafür ein Auskunftsmittel gefunden wird, welches dann auch für Ungarn dienen könnte. Er wüßte jedoch <ref xml:id="fn_5_7_439_h">bisher keines anzugeben, wiewohl es ganz gewiß möglich sein muß, dafür eine, den Ländern wie dem Reiche, zusagende Formel zu finden</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_7_439_h">Korrektur und Einfügung h-h Mažuranićs aus <quote>keines anzugehen</quote>.</note>. Von geringerer Bedeutung in der öffentlichen Meinung ist der Wunsch, daß für Kroatien bei der bevorstehenden konstituierenden Vereinbarung das Recht vorbehalten werden möge, jene besonderen Vorteile, die eventuell Ungarn seinerzeit erhielte, auch für sich in Anspruch zu nehmen. Dieser Vorbehalt soll eigentlich die Agitation der magyarischen Partei paralysieren, welche die Vereinbarung jetzt dadurch vereiteln will, daß sie das Zuwarten bis nach dem Ausgleich mit Ungarn als für Kroatien vorteilhafter darstellt. Man will ferner, daß in Kroatien jede andere ministerielle Aktion als jene der Minister für gemeinsame Angelegenheiten bestimmt ausgeschlossen sehen. Das zielt auf den in Kroatien unpopulären Unterrichtsrat oder einen eventuellen Unterrichtsminister. Se. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> geruhten Ah. zu bemerken, es sei gar kein Grund vorhanden, den ohnehin nur beratenden und indirekten Einfluß des Unterrichtsrates auf die kroatischen Studienangelegenheiten zu paralysieren. Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> gezeigt hatte, daß die höhere Polizei auch in Kroatien nur vom Ministerium mit Erfolg geleitet werden könne, erwiderte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofkanzler</rs>
                     </hi>, daß dieses unbestritten sei und der oben angedeutete Wunsch in das Programm überhaupt wohl nur deswegen aufgenommen worden sei, um dasselbe im ganzen anlockender erscheinen zu lassen. Der Hofkanzler glaubt nach dem Vorausgelassenen, daß es möglich wäre, dermal einen kroatischen Landtag mit einiger Aussicht auf einen für die Zwecke der Regierung günstigen Erfolg abzuhalten. Die Kroaten seien jederzeit loyale Untertanen und nützliche Glieder der österreichischen Völkerfamilie gewesen. Bei entsprechender Führung der fraglichen, unstreitig heiklen Angelegenheit dürfte man das Ziel erreichen oder demselben doch wesentlich näher kommen können. Die Hauptsache ist, daß man eine Gelegenheit zur Vereinbarung eröffne und den Landtag dahin bringe, <ref xml:id="fn_5_7_439_i">entweder Abgeordnete ad hoc zum Reichsrate und zugleich mit dem nötigen Ausgleichsmandat an die Regierung nach Wien auszusenden, oder aber, falls man auch eine ad hoc Beschickung des Reichsrates noch immer perhorreszieren würde, bloß eine Deputation an die Regierung mit dem Ausgleichsantrag abzuordnen. Vor allem sollte das erstere und erst in zweiter Linie das letztere angestrebt werden</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_7_439_i">Korrektur und Einfügung i-i Mažuranićs aus <quote>eine Deputation mit dem nötigen Mandat nach Wien auszusenden. Vor allem muß man daher streben, daß diese Deputation in den Reichsrat mit einem Mandat zur Teilnahme an dessen Arbeiten – wenn auch nur in der nächsten Session – gewählt werde</quote>.</note>entweder <pb n="217" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s217.pdf"/>Abgeordnete ad hoc zum Reichsrate und zugleich mit dem nötigen Ausgleichsmandat an die Regierung nach Wien auszusenden, oder aber, falls man auch eine ad hoc Beschickung des Reichsrates noch immer perhorreszieren würde, bloß eine Deputation an die Regierung mit dem Ausgleichsantrag abzuordnen. Vor allem sollte das erstere und erst in zweiter Linie das letztere angestrebt werden. Was die Zahl der <ref xml:id="fn_5_7_439_j">Abgeordneten (im ersten Falle)</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_7_439_j">Korrektur j-j Mažuranićs aus <quote>Deputierten</quote>.</note> betrifft, könnte man sich kontent zeigen, allenfalls die Bevölkerung der Militärgrenze mit in Anbetracht ziehen, und das Abgeordnetenhaus dürfte dieselben, ohne weitere Konsequenz, wohl in seinen Schoß aufnehmen. Gelingt dieses nicht, so ist doch die Regierung in der Lage, mit der Deputation direkt zu verkehren und die spätere Vereinbarung anzubahnen. Die Divergenzen sind ja nicht so groß, indem selbst die Ultras einer engeren Kommission im Zentrum, wie sie das Diplom vom <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date>
                     <note type="footnote" n="6">Im Text irrtümlich <date when="1860-08-20">20. 8. 1860</date>. Zu dem hier gemeinten Oktoberdiplom siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 217–254</bibl>, insbesondere <quote>236f</quote>. Ah. Handschreiben an den Banus von Kroatien und Slowenien v. <date when="1860-10-20">20. 10. 1860</date>.</note> vorzeichnete, nicht abgeneigt sind. Gelingt es übrigens nicht, mit dem gegenwärtigen Landtage zu einem befriedigenden Schluß zu kommen, so wird sich der danach folgende gefügiger zeigen.</p>
                  <p>Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Beratung erklärte man sich allseits einverstanden, daß die Einberufung des kroatischen Landtages vorbereitet werde und man ein Programm über den Vorgang der Regierung auf demselben feststelle. In bezug auf die vom Hofkanzler berührten einzelnen Punkte äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi>, er wolle von der Frage über die Militärgrenze, welche direkt zwischen der Regierung und dem Lande zu behandeln kommt, heute abstrahieren und sich nur mit den eigentlichen Reichsfragen beschäftigen. Die Aufforderung zur Beschickung des Reichsrates müßte jedenfalls an den Landtag gestellt werden, und man könnte sich sofort mit einer Aussendung von Deputierten ad hoc, wie der Hofkanzler beantragt, zufriedenstellen. Die Schwierigkeiten wegen des Landesbudgets ließen sich dadurch beheben, wenn festgestellt wird, daß die gerichtlichen und politischen Auslagen zwischen dem Landtag und der Regierung vereinbart werden und man die diesfälligen Ziffern ins Reichsbudget ohne weitere Diskussion einstellt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> würde in erster Linie nach der ganz verfassungsmäßigen Beschickung des Reichsrates, in zweiter Linie aber nach der Beschickung ad hoc (ut supra) streben, es aber in dritter Linie auch nicht zurückweisen, wenn der Landtag bloß eine Deputation an die Regierung behufs der Vereinbarung entsenden will. Um dies anzubahnen, wären diesbezügliche Propositionen nicht allzu peremtorisch zu stellen. Die Einverleibung der Militärgrenze sei jetzt und wohl noch lange nicht opportun. Die Überweisung der direkten Steuern en bloc zur Bestreitung gewisser Landesauslagen unterliege großen Bedenken, und die Wiedervereinigung Dalmatiens, ja selbst dessen bloß administrative Unterstellung zur kroatischen Hofkanzlei und zum Septemvirat könne wohl nicht ohne reichsrätliche Zustimmung durchgeführt werden. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> betrachtet es <pb n="218" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s218.pdf"/>
                     <ref xml:id="fn_5_7_439_k">als prinzipielle Grundlage jeder Pertractation, daß der kroatische Landtag die „gemeinschaftliche Beratung gemeinsamer Angelegenheiten“ anerkenne. Praktisch sind drei Abstufungen als durch den nächsten Landtag zulässig zu betrachten. Erstens und vor allem anzustreben Beschickung des Reichsrates ohne Vorbehalt (wie es jetzt Siebenbürgen tat), zweitens Beschickung durch Abgeordnete für diesen Fall (ad hoc) und drittens als das mindest Wünschenswerte, aber noch immer Zulässige, Absendung einer Deputation mit Adresse an die Krone</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_7_439_k">Korrektur und Einfügung k-k Lassers aus <quote>schon als das Minimum, daß der Landtag für die nächste Reichsratssession eine Deputation mit dem Mandat zur Abstimmung über die gemeinsamen Angelegenheiten aussende</quote>.</note>als prinzipielle Grundlage jeder Pertractation, daß der kroatische Landtag die „gemeinschaftliche Beratung gemeinsamer Angelegenheiten“ anerkenne. Praktisch sind drei Abstufungen als durch den nächsten Landtag zulässig zu betrachten. Erstens und vor allem anzustreben Beschickung des Reichsrates ohne Vorbehalt (wie es jetzt Siebenbürgen tat)<note type="footnote" n="7">Zum siebenbürgischen Landtag und zum Eintritt der Siebenbürger in den Reichsrat siehe ausführlich <bibl type="secondary">
                           <author>Kletečka – Koch</author>, Einleitung ÖMR. V/6, XXVIII–XXXVI</bibl>.</note>, zweitens Beschickung durch Abgeordnete für diesen Fall (ad hoc) und drittens als das mindest Wünschenswerte, aber noch immer Zulässige, Absendung einer Deputation mit Adresse an die Krone. Die Einführung eines anderen Modus der Behandlung des Landesbudgets <ref xml:id="fn_5_7_439_l">im Sinne des Staatsministers</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_7_439_l">Einfügung l-l Lassers.</note> erscheint ohne Verfassungsänderung möglich, und wird sich der Reichsrat dazu<ref xml:id="fn_5_7_439_m"/>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_7_439_m">Einfügung Lassers.</note> umso leichter herbeilassen, je mehr die Zahl der autonomistischen Abgeordneten in demselben steigt. Dagegen könnte Kroatien eine so weitgehende freie Verfügung mit den direkten Steuern, als man sie dort wünscht, durchaus nicht zugestanden werden. Die Aufhebung der im Provinziale enklavierten Bestandteile der Militärgrenze würde endlich der Minister, seiner individuellen Meinung nach, schon jetzt für angezeigt halten. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Majestät</rs>
                     </hi> fanden Allerhöchstsich durch diese letzte Äußerung bestimmt, in eine Erörterung der Nachteile einzugehen, welche die Aufhebung des Militärgrenzverbandes in jenen Enklaven für die Finanzen, für die Armee und für die Bevölkerung der übrigen Teile der Monarchie haben würde, da der daraus resultierende plötzliche große Ausfall an der Wehrkraft des Reichs durch Erhöhung der Kontingente hereingebracht werden müßte. Das vorgeschlagene temporäre Auskunftsmittel, die Grenzregimenter aus den zu provinzialisierenden Grenzbezirken heraus- und in andere Länder zu verlegen, wäre unbillig gegen die Mannschaft, <ref xml:id="fn_5_7_439_n">sehr hart für deren Familien</ref>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_7_439_n">Einfügung n-n Ransonnets.</note> und äußerst lästig für die Finanzen, welche die gesteigerten Auslagen der ausmarschierten Regimenter als Zuwachs bestreiten müßten<note type="footnote" n="8">Fortsetzung des Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640302-P-0452.xml">MR. II v. <date when="1864-03-02">2. 3. 1864</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_439_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Zusammensetzung und Geschäftsordnung des nächsten kroatischen Landtages</head>
                  <p>Über eine Ah. Aufforderung wendete sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">kroatisch-slawonische Hofkanzler</rs>
                     </hi> zu seinen Anträgen über die Zusammensetzung des nächsten Landtages.</p>
                  <p>Das Wahlgesetz von 1848<note type="footnote" n="9">Die Wahlordnung war am 18. <quote>5</quote>. 1848 vom Banus Jellačić erlassen worden; siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Sirotković</author>, Verwaltung im Königreich Kroatien und Slawonien</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka – Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 2, 473</bibl>. Vgl. auch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610506-P-0063.xml#top_5_2_63_1">MR. v. <date when="1861-05-06">6. 5. 1861</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z63" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z63.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18610506-P-0063.xml">ÖMR. V/2, Nr. 63</ref>
                        </bibl>, besonders <quote>Anm. 13</quote>.</note> bestimmte die Wahl der Deputierten auf 120 für Zivilkroatien allein. Diese Zahl, welche auch relativ zum Lande zu hoch gegriffen ist, bilde einen schwer lenksamen, zu Ausschreitungen geneigten Körper und verursacht auch große Auslagen für Diäten. Nachdem überdies das Wahlgesetz sowie die Geschäftsordnung an Unbestimmtheit leidet, wurde während des letzten Landtages<note type="footnote" n="10">Zum Landtag von 1861 siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Einleitung ÖMR. V/2, XXIV f.</bibl>
                     </note> eine Kommission zur Ausarbeitung neuer Entwürfe zusammengesetzt. Sie vollendete auch ihre Operate, dieselben kamen jedoch nicht mehr zur Verhandlung im Landtage. <pb n="219" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s219.pdf"/>Die Kommission hat ihr Wahlgesetz auf das Prinzip der Interessenvertretung basiert und die Zahl der von den Städten und Bezirken gewählten Abgeordneten auf 81 beschränkt, wozu noch sieben Obergespäne und sieben Bischöfe kommen. Diese Modalität empfiehlt sich nicht bloß durch die vereinbarte Zahl, sondern auch dadurch, daß die magyarenfreundlichen und regierungsfeindlichen Magnaten, sofern sie nicht gewählt werden, ihre Stimmen im Landtage verlieren, und der Hofkanzler glaubt, sich daher für die Vorziehung dieses neuen Wahlgesetzes für den nächsten Landtag aussprechen zu sollen, obgleich Bischof Strossmayer und seine Partei<note type="footnote" n="11">Dazu siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640202-P-0439.xml#top_5_7_439_1">MR. v. <date when="1864-02-02">2. 2. 1864</date>/I</ref>, Anm. 1.</note> sich gegen jede solche<ref xml:id="fn_5_7_439_o"/>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_5_7_439_o">Einfügung Mažuranićs.</note> Oktroyierung erklärt haben. Wenn aber auch die Bestimmungen über die Zusammensetzung des Landtages an sich plausibel sind, so sind doch manche anderen damit zusammenhängende Anordnungen, z. B. die Wahl des Präsidenten durch den Landtag selbst, zur Ah. Genehmigung nicht geeignet. Der Hofkanzler hat daher dieselben sowie die Geschäftsordnung für den Landtag einer genauen Revision unterzogen und gedenkt, über die diesfalls au. zu beantragenden Änderungen die Beschlüsse des Ministerrates einzuholen. In bezug auf die Landtagsvorlagen hält es der Hofkanzler für das beste, deren so wenig als möglich durch die Regierung direkt einbringen zu lassen, sondern die Entwürfe befreundeten Landtagsmitgliedern, sub rosa, zur Einbringung im eigenen Namen mitzuteilen. Diese Taktik hat sich als nützlich erwiesen.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> fanden dagegen keine Ah. Erinnerung zu erheben. Selbstverständlich müßte jedoch die Verfassung vom <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date>
                     <note type="footnote" n="12">Zum Februarpatent siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 255–314</bibl>.</note> als Regierungsvorlage eingebracht werden.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_439_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Repräsentation durch den Ban und die Obergespäne</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofkanzler</rs>
                     </hi> glaubte bei diesem Anlasse erwähnen zu sollen, daß der Ban seit geraumer Zeit sein Haus geschlossen hat, während es im Regierungsinteresse liegt und den Gewohnheiten des Landes entspricht, daß der Ban nicht bloß während des Landtages, sondern auch außerdem Gastfreundschaft übe.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> geruhten den Hofkanzler Ah. aufzufordern, daß er wegen Anweisung der Funktionszulagen für die Obergespäne einschreite, um den letzteren die Mittel zu gewähren, ein Haus zu führen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> äußerte hiebei, er könne nur wünschen, daß die Obergespäne ihre Plätze in jeder Beziehung gehörig ausfüllen<note type="footnote" n="13">Dem Banus stand neben seinem Gehalt von 6300 fl. jährlich die gleiche Summe als Funktionszulage zu, <bibl type="secondary">
                           <title>Staats-Voranschlag des Österreichischen Kaiserstaates für das Verwaltungsjahr 1863</title>, Wien 1862, IX, Hofkanzlei für Dalmatien, Croatien und Slawonien</bibl>. Die Gehälter der Obergespäne umfaßten drei Klassen, wobei in der ersten Klasse samt Zulagen und Pauschalen 6200 fl. jährlich zusammenkamen, in der zweiten 5200 fl. und in der dritten 4200 fl. Das Problem lag in der versuchten Angleichung der kroatisch-slawonischen an die ungarischen Obergespansgehälter; siehe die Zuschrift Mažuranićs v. <date when="1864-04-23">23. 4. 1864</date> an das Finanzministerium, in der er auf die besondere politische Situation seines Landes hinweist und um Belassung der bisherigen – höheren – Gehälter für die kroatisch-slawonischen Obergespäne ersucht, <bibl type="archival">FA., FM., I. Abt. (Kamerale), Nr. 20807/923/1864, Faszikulatur 41.1</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_439_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Anton Rygers Antrag auf Egalisierung aller Justizeinrichtungen in den Kronländern</head>
                  <p>Der Antrag von Ryger und Genossen in der Reichsratssitzung am <date when="1864-01-28">28. Jänner 1864</date>
                     <note type="footnote" n="14">
                        <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 1956 (77. Sitzung/<date when="1864-01-28">28. 1. 1864</date>)</bibl>.</note> wegen Egalisierung der Zivil- und Strafgesetzgebung und Gerichtspflege in allen Ländern Österreichs hat in Kroatien lebhafte Besorgnisse hervorgerufen, und wird die vorhandene Abneigung gegen die Beschickung des „zentralisationssüchtigen“ Reichsrates wesentlich vermehren, zumal die Majorität des Hauses denselben unterzeichnet hat. Selbst wenn der Reichsrat den Antrag als nicht opportun zurückweist, wird eine große Beunruhigung und die Besorgnis von späteren Gewaltmaßregeln in dieser Richtung zurückbleiben. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofkanzler</rs>
                     </hi> bittet daher, die Regierung wolle bei den bevorstehenden reichsrätlichen Verhandlungen über diesen Gegenstand noch bestimmtere Erklärungen abgeben als seinerzeit im Artikel der General-Correspondenz<note type="footnote" n="15">
                        <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=18640129">General-Correspondenz aus Oesterreich</ref>
                           </title> v. <date when="1864-01-29">29. 1. 1864</date>
                        </bibl>. Darin heißt es, daß die Regierung diesem Antrage fernsteht, da sie sich an die Staatsgrundgesetze v. <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date> und <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date> hält, und <quote>ist zu gleichen Zeit weit entfernt davon, jene Autonomie irgendwie schmälern oder in Frage stellen zu wollen, in deren Besitz sich die einzelnen Königreiche und Länder Kraft der Staatsgrundgesetze […] bereits befinden</quote>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erwiderte, er bedauere lebhaft, daß Ryger trotz ernstlicher Abmahnungen diesen Antrag mit dem unzeitigen Eifer eines „dilettierenden Politikers“ eingebracht hat. Ritter v. Schmerling werde dafür sorgen, daß dieser Gegenstand demnächst auf die Tagesordnung des Abgeordnetenhauses gebracht werde, und er werde sich dann mit aller Entschiedenheit gegen eine solche Alterierung der Grundprinzipien unserer Verfassung erklären. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> zweifelt nicht, daß der gedachte Antrag im Abgeordnetenhause werde <ref xml:id="fn_5_7_439_p">dadurch beseitiget werden, daß er gar keinem Ausschusse zur Beratung zugewiesen</ref>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_5_7_439_p">Korrektur p-p Lassers aus <quote>definitiv abgelehnt</quote>.</note> werde. Die 80 Unterzeichner desselben überlegten nicht die Tragweite desselben, sondern pflegten nur einem von ihnen praktisch empfundenen oder doch theoretisch anerkannten Bedürfnisse, und die meisten standen im Wahn, der Regierung damit einen Dienst zu leisten. Die von der Regierung zu gebende Erklärung wird sie unschwer umstimmen.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten es für nötig zu erklären, daß ein solcher beruhigender Schritt geschehe<note type="footnote" n="16">Entsprechend dem Beschlusse des Ministerrates sprach sich Schmerling gegen den Rygerschen Antrag aus, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 2256f. (86. Sitzung/<date when="1864-02-10">10. 2. 1864</date>)</bibl>. Infolgedessen wurde dann der Antrag auf Bestellung eines Ausschusses vom Plenum des Abgeordnetenhauses verworfen, <quote>ebd., 2257</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_439_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Abstrich beim kroatischen Justizetat für 1864</head>
                  <p>Nachdem der Bericht der reichsrätlichen Differenzausgleichungskommission über den Staatsvoranschlag für 1864 den 3. d. M. im Abgeordnetenhause verhandelt und über den Abstrich beim kroatischen Justizetat neuerdings abgestimmt werden wird, ersuchte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofkanzler</rs>
                     </hi>, es wolle ministeriellerseits die Beseitigung der Reduktion kräftig bevorwortet werden<note type="footnote" n="17">Siehe dazu bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640106-P-0431.xml#top_5_7_431_5">MR. v. <date when="1864-01-06">6. 1. 1864</date>/V</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640121-P-0438.xml">MR. v. <date when="1864-01-21">21. 1. 1864</date>/I</ref>, Punkt 4.</note>.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, es sei wenig Aussicht auf einen günstigen Beschluß im Abgeordnetenhause und selbst im Herrenhause sei die Stimmung der fraglichen Post gegenüber keine sehr freundliche<note type="footnote" n="18">Diese Angelegenheit konnte auch in der gemeinschaftlichen Kommission zur Begleichung der Differenzen zwischen den beiden Häusern nicht geregelt werden. Das Abgeordnetenhaus blieb in der Frage bei seiner Reduktionsforderung, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 2113 (81. Sitzung/<date when="1864-02-03">3. 2. 1864</date>)</bibl>, und das Herrenhaus modifizierte seinen Standpunkt nur insofern, als der strittige Betrag von 49.986 fl. nun als außerordentliche Ausgabe behandelt werden sollte, <quote>ebd., HH. 1863/64, 477 (27/<date when="1864-02-05">5. 2. 1864</date>)</quote>. Erst nach der Erklärung Pleners, daß die Regierung den Abstrich des Abgeordnetenhauses akzeptiere, <quote>ebd., 525f. (29/<date when="1864-02-10">10. 2. 1864</date>)</quote>, willigte die Majorität des Herrenhauses in die Reduktion ein, <quote>ebd., 545</quote>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="221" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s221.pdf"/>Schließlich geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> Ah. zu befehlen, daß die detaillierte Ausarbeitung des Programms, dann der Wahl- und Geschäftsordnung für den Landtag, sohin deren Beratung in Angriff genommen werde<note type="footnote" n="19">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640302-P-0452.xml">MR. II v. <date when="1864-03-02">2. 3. 1864</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1864-02-05">5. Februar 1864</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1864-02-20">20. Februar 1864</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1864-02-21">21. Februar 1864</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>