Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 7Oktober 1863–23. Mai 1864Sitzung 435WienThomasKletečkaKlausKochProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/Thomas KletečkaKlaus KochDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864WienÖBV19921239264
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Schurda; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 14. 1.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; abw. Nádasdy, Degenfeld; BdR. Erzherzog Rainer 31. 1.SchurdaRechbergErzherzog RainerBdE. 1864-01-14 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)MecsérySchmerlingLasserPlenerLichtenfelsForgáchEsterházyBurgerHeinMertensNádasdyDegenfeldNotstand in Ungarnfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 435Ministerrat, Wien, 14. Jänner 1864
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Schurda;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 14. 1.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens;
abw.
abwesend Nádasdy, Degenfeld;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 31. 1.
1239264
Protokoll des zu Wien am 14. Jänner 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herren Minister des Äußern Grafen v. Rechberg.
Notstand in Ungarn
Der ungarische Hofkanzler referierte den von ihm im Einverständnisse mit dem Finanzminister auf Grund des in der Ministerkonferenz vom 9. d. M. gefaßten Beschlusses ausgearbeiteten, an den Reichsrat einzubringenden Gesetzentwurf, wornach von den unter Art. III, lit. b, des Gesetzes vom 17. November v. J.RGBL. Nr. 97/1863; siehe zuletzt MR. v. 9. 1. 1864/I. auf verzinsliche Vorschüsse an kleine Grundbesitzer bewilligten 6.500.000 fl. zwei Millionen auf verzinsliche Vorschüsse an die in Folge des Mißwachses am schwersten betroffenen Gemeinden als moralische Körperschaften gegen solidarische Haftung behufs Unterstützung ihrer hilfsbedürftigen Angehörigen verwendet werden können. Diese Modifikation dürfte keinem Anstand begegnen, da diese Maßnahme gegen den Geist des Gesetzes vom 17. November 1863 nicht verstoßt. Referent verlas den Inhalt des EntwurfesLiegt dem Originalprotokoll in handschriftlicher Fassung bei. und meinte, daß der Wortlaut desselben dem obbezogenen Konferenzbeschlusse entsprechend sein dürfte.
Die Konferenz erklärte sich mit dem Entwurfe im wesentlichen einverstanden, nur wurde über Anregung des Staatsratspräsidenten im Art. I ein Zusatz für notwendig erkannt, der es näher präzisiert, daß der große Grundbesitz von dieser Unterstützung ausgeschlossen ist und an derselben nur der kleine Grundbesitz und die besitzlosen Angehörigen der Gemeinden teilnehmen sollen, und es wurde sich in dieser Beziehung sofort in der im Texte des Entwurfes ersichtlich gemachten Modifikation geeinigt. Der weitere Antrag des Staatsratspräsidenten, auch noch im Gesetze auszudrücken, daß die Gemeinden diese Beträge „unter der erforderlichen Kontrolle über die Art der Verwendung“ erhalten, wurde von Seite des Ministers Ritter v. Lasser damit bekämpft, daß die Überwachung der entsprechenden Verordnung der zu erfolgenden Beträge eine exekutive Maßregel und nur für die Behörden respektive für die ungarische Hofkanzlei bindend, mithin nicht geeignet sei, in das Gesetz aufgenommen zu werden, und es wurde sofort unter allseitiger Zustimmung beschlossen, hierwegen im Resolutionsentwurfe die Verpflichtung auszusprechen, rücksichtlich zu demselben den nachstehenden Zusatz au. zu beantragen: „Übrigens mache Ich Ihnen zu Pflicht, über die Art der Verwendung der den Gemeinden zu erfolgenden Beträge die entsprechende Kontrolle zu veranlassen.“
Nachdem noch die Konferenz die im Art I Z[eile] 11 vorkommenden Worte „als moralische Körperschaften gegen solidarische Haftung“ für selbstverständlich und daher überflüssig ansah und die Wegstreichung derselben beschlossen hatte, brachte schließlich der Staatsminister in Antrag, daß, nachdem das vorliegende Gesetz eigentlich nur eine Novelle des Gesetzes vom 17. November 1863 bildet, der Titel desselben darnach zu modifizieren, d. h. etwa folgend zu textieren wäre: „Gesetz womit einige Bestimmungen des Gesetzes vom 17. November 1863 betreffend den durch den Notstand in Ungarn veranlaßten außerordentlichen Aufwand abgeändert worden“, womit sich die Konferenz einhellig einverstanden erklärteAuf Vortrag Forgáchs v. 11. 1. 1864 bewilligte der Kaiser mit Ah. E. v. 15. 1. 1864 die Vorlage dieses Gesetzentwurfes an den Reichsrat, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 112/1864. Der Gesetzentwurf wurde am 19. 1. 1864 dem Reichsrat überreicht und von diesem an den Finanzausschuß verwiesen, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 1854 (73. Sitzung). Am 20. 1. 1864 stellte Plener den Antrag, diese Angelegenheit mit möglichster Beschleunigung zu behandeln, was vom Abgeordnetenhaus auch angenommen wurde, ebd., 1859f. (74. Sitzung). Am 21. 1. 1864 wurde dann der Gesetzentwurf der Regierung auf Antrag des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses unverändert in zweiter und dritter Lesung angenommen, ebd., 1920f. (75. Sitzung). Auch das Herrenhaus nahm das Gesetz auf Antrag der verstärkten Finanzkommission in zweiter, ebd., HH. 1863/64, 466 (26. Sitzung/4. 2. 1864) und dritter Lesung, ebd., 468 (27/5. 2. 1864) an. Auf Vortrag Pleners v. 12. 2. 1864 sanktionierte der Kaiser das Gesetz mit Ah. E. 29. 2. 1864, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 537/1864. Publiziert am 5. 3. 1864 im RGBL. Nr. 17/1864..
Wien, am 14. Jänner 1864. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 30. Jänner 1864.Empfangen 31. Jänner 1864. Erzherzog Rainer.