<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="7">Band 7</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1863–<date when="1864-05-23">23. Mai 1864</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="430">Sitzung 430</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1863-12-21"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Kletecka">
               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
               </persName>
            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b7-z430.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1992">1992</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1234</idno>
                  <idno type="KZ">4078</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1863-12-21"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 24. 12.), Rechberg (nur bei II und III anw.), Mecséry, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens, Kalchberg (nur bei IV anw.); außerdem anw. Müller (nur bei I anw.); abw. Nádasdy, Degenfeld, Schmerling; BdR. Erzherzog Rainer <date when="1864-01-09">9. 1. 1864</date>.</item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr8421">
                     <surname>Ransonnet</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr8609">
                     <surname>Erzherzog Rainer</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8609">
                     <surname>Erzherzog Rainer</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1863-12-24">1863-12-24</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol" ana="partially-absent">
                  <persName ref="#mpr8576">
                     <surname>Rechberg</surname>
                  </persName>
                  <note>nicht durchgehend anwesend (nur bei II und III anw.)</note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8671">
                     <surname>Mecséry</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8668">
                     <surname>Lasser</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr3557">
                     <surname>Plener</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8729">
                     <surname>Lichtenfels</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8753">
                     <surname>Forgách</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8121">
                     <surname>Esterházy</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8848">
                     <surname>Burger</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7039">
                     <surname>Hein</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8859">
                     <surname>Mertens</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol" ana="partially-absent">
                  <persName ref="#mpr7611">
                     <surname>Kalchberg</surname>
                  </persName>
                  <note>nicht durchgehend anwesend (nur bei IV anw.)</note>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8538">
                     <surname>Nádasdy</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8359">
                     <surname>Degenfeld</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr6888">
                     <surname>Schmerling</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="present-non-member" ana="partially-absent">
                  <persName ref="#mpr8823">
                     <surname>Müller</surname>
                  </persName>
                  <note>nicht durchgehend anwesend (nur bei I anw.)</note>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_430_1">Vereinigung der Kriegs- mit den Landeshauptkassen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_430_2">Veränderungen im diplomatischen Korps</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_430_3">Inkamerierung des Krakauer Freiwilligenkorpsfonds</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_7_430_4">Interpretation des Ausdruckes „Lokalverkehr“ in der Ah. Entschließung über die Znaim-Teschitzer Bahn</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-5-07-0-18631221-P-0430" ana="a5-b7-z430">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml#a5-b7_z430.pdf">
               <title type="num">Nr. 430</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1863-12-21">21. Dezember 1863</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 24. 12.), Rechberg (nur bei II und III <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice>), Mecséry, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens, Kalchberg (nur bei IV <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice>); außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Müller (nur bei I <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice>); <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Nádasdy, Degenfeld, Schmerling; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer <date when="1864-01-09">9. 1. 1864</date>.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1234</idno>
                  <idno type="KZ">4078</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1863-12-21">21. Dezember 1863</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_430_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Vereinigung der Kriegs- mit den Landeshauptkassen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">staatsrätliche Referent GM. Müller</rs>
                     </hi> referierte über die Anträge des Kriegs- und des Finanzministeriums auf Vereinigung der Kriegs- mit den Landeshauptkassen in den Provinzen, ausgenommen Ungarn, Kroatien, Banat, Siebenbürgen und Venetien<note type="footnote" n="1">Der Antrag Degenfelds v. <date when="1863-10-07">7. 10. 1863</date>, <bibl type="archival">KA., MKSM. 95-2/1 ex 1863</bibl>; die Anträge Pleners in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 3764/1863</bibl>; zum militärischen Kassa-, Rechnungs- und Kontrollwesen siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Die k. (u.) k. Armee – Gliederung und Aufgabenstellung</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka – Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 5, 288-291</bibl>.</note>. Bei der hierüber infolge Ah. Befehles gepflogenen Beratung waren die mehreren Stimmen des Staatsrates des Erachtens, daß die prinzipielle Vereinigung der Kriegs- und Landeshauptkassen abzulehnen und bloß die Übertragung der Geschäfte der Kriegskassen in Graz und Innsbruck an die Zivilkassen zu beantworten wäre, während die übrigen Stimmen sich für die Ah. Genehmigung des ministeriellen Antrages aussprachen<note type="footnote" n="2">Das Gutachten des Staatsrates, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 853/1863</bibl>; der in Anm. 1 zit. Antrag Degenfelds war dem Staatsrat am <date when="1863-10-20">20. 10. 1863</date> von der kaiserlichen Militärkanzlei zur Begutachtung übergehen worden, <bibl type="archival">KA., MKSM. 95-2/1 ex 1863</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> äußerte, daß er bei der zwischen den zwei Ministerien, dann der Obersten Rechnungskontrollbehörde einer-, dann dem Staatsrate andererseits bestehenden Meinungsverschiedenheit von dem Vorsitzenden durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge die hohe Ermächtigung erhalten habe, die Sache in der Ministerkonferenz zur Beratung zu bringen. In merito traue sich Freiherr v. Lichtenfels kein Urteil über die Frage zu, doch scheinen ihm die Bedenken, welche der GM. Müller gegen die Nachteile der Trennung der Kassen für den Fall geltend gemacht hat, wenn eine operierende Armee die Landeshauptstadt zu verlassen gezwungen wird und durch Ereignisse von der Landeshauptkasse abgeschnitten würde, konkludent zu sein. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Stellvertreter des Kriegsministers</rs>
                     </hi> erinnerte, das Armeeoberkommando habe bereits im Jahre 1860 ausschließend aus Ersparungsgründen die Vereinigung der Kriegsmit den Landeshauptkassen beantragt. Allein diesem au. Antrage sei Allerhöchstenortes keine Folge gegeben worden<note type="footnote" n="3">Dies geschah in der Präliminarvorlage des Armeeoberkommandos für 1860 an den verstärkten Reichsrat; laut Ah. E. v. <date when="1860-11-28">28. 11. 1860</date> hatten diese Anträge jedoch auf sich zu beruhen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4378/1860</bibl>; diese Ablehnung basierte wiederum auf einem Referat der kaiserlichen Generaladjutantur v. <date when="1860-11-23">23. 11. 1860</date>, worin es hieß, <quote>daß sich die Militärverwaltung im Prinzipe von der Unterhaltung selbständiger Kriegskassen nicht lossagen könne, ohne sich ihre eigenen Interessen zu beeinträchtigen, ihre eigene Autonomie abzuschwächen</quote>, zit. in <bibl type="archival">KA., MKSM. 95-2/1 ex 1863</bibl>.</note>. Wenn der Kriegsminister dermal auf jenen Antrag wieder <pb n="172" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s172.pdf"/>zurückgekommen ist, geschah dies <ref xml:id="fn_5_7_430_a">zum Teil abermals aus Ersparungsrücksichten und zum Teil</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_430_a">Einfügung a-a Mertens’.</note> als Konzession für die im Reichsrate herrschende Ansicht über diesen Gegenstand, welche auch in einem vom Abgeordnetenhause bei Erledigung des Militärvoranschlags für 1864 gefaßten „Beschluß“ den Ausdruck fand<note type="footnote" n="4">
                        <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64,1423 und 1462 (61. und 62. Sitzung/11. und <date when="1863-12-12">12. 12. 1863</date>)</bibl>.</note>. Administrativ sei die Auflassung der Kriegskassen allerdings ausführbar, allein vom militärischen und politischen Standpunkte erscheinen, wie der staatsrätliche Referent dargetan hat, die Aufrechthaltung der bestehenden Trennung wünschenswert. Vorderhand würde die Vereinigung der Kassen zu Innsbruck und Graz vorgenommen werden. In Ungarn und den sogenannten „Nebenländern“ soll diese Maßregel wegen Verläßlichkeit der dortigen Finanzorgane nach Versicherung des Finanzministers vollkommen durchführbar sein. Nur im lombardo-venezianischen Königreiche wäre die Trennung, als fortan nötig, jedenfalls beizubehalten. Die ganze Maßregel ist, wie gesagt, hauptsächlich<ref xml:id="fn_5_7_430_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_7_430_b">Korrektur Mertens’ aus <quote>sonach</quote>.</note> aus dem Gesichtspunkt einer Konzession gegen den Reichsrat zu betrachten, welcher letztere bei seinem Beschlusse, nicht sowohl durch die Rücksicht auf die voraussichtlich nur geringe Ersparung <ref xml:id="fn_5_7_430_c">an Gebühren des Kriegskassapersonals</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_7_430_c">Einfügung c-c Ransonnets.</note>, <note type="footnote" n="5">So betrug das Erfordernis des Kriegskassendienstes für 1863 beispielsweise nur 123.000 fl., zit. in <bibl type="archival">KA., MKSM. 95-2/1 ex 1863</bibl>.</note>, als vielmehr durch die Voraussetzung bestimmt wurde, daß bei der Vereinigung der Kassen eine beträchtliche Reduktion der Kassabestände erzielt werden könne<note type="footnote" n="6">Siehe Anm. 4.</note>, eine Reduktion, die jedoch kaum erzielt werden dürfte, da die Kriegskassen doch stets abgesondert und zwar völlig hinreichend werden dotiert werden müssen. <ref xml:id="fn_5_7_430_d">Dem Kriegsministerium könne daher die Beibehaltung der eigenen Kriegskassen nur willkommen sein</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_7_430_d">Einfügung d-d Mertens’.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkt, FZM. Graf Degenfeld habe vor kurzem erst in der Finanzkommission des Herrenhauses erklärt, er habe nichts gegen die Vereinigung aller Kriegskassen, mit Ausnahme des lombardo-venezianischen Königreiches, und Edler v. Plener teile ganz diese Meinung. Die Ausnahme in Venetien finde ihre vorzüglichste Begründung in dem Vorhandensein einer operierenden Armee. Sonst überall aber sei die allmähliche Erzielung der Einheit in der Kassagebarung sein Hauptaugenmerk, weil dabei eine wesentliche Reduktion der Kassabestände erzielt werden kann. Die Kriegsbehörden werden demungeachtet jederzeit über die benötigten Summen, wie bisher, disponieren können, und Zahlungsverlegenheiten sind nicht im mindesten zu besorgen. Bei getrennten Kassen wird sehr viel Geld unnütz aufgespeichert, und die Vereinigung des Kassadienstes der verschiedenen Zivilbranchen hat sich administrativ und finanziell nützlich erwiesen. Das vom staatsrätlichen Referenten erhobene Bedenken für den Fall von Revolutionen, scheint dem Finanzminister nicht von so bedeutendem Gewicht, um die ganze Maßregel aufzugeben. Denn wenn revolutionäre Ereignisse die Räumung einer Landeshauptstadt von <pb n="173" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s173.pdf"/>allen Truppen zur Folge haben, so werden die letzteren wohl auch die Landeshauptkassa und mit ihr die Kriegskassaabteilung mit sich nehmen.</p>
                  <p>Die Stimmenmehrheit vereinigte sich mit dem Antrage des Finanzministers<note type="footnote" n="7">Am <date when="1864-01-09">9. 1. 1864</date> genehmigte der Kaiser die Vereinigung der Kriegs- mit den Landeshauptkassen in Graz und Innsbruck, während eine solche Zusammenlegung bei den übrigen Kriegskassen ausdrücklich zu unterbleiben hatte, <quote>ebd., MKSM. 95-2/1 ex 1863</quote>; <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsministerium 1, 195f</bibl>.; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Die k. (u.) k. Armee – Gliederung und Aufgabenstellung</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka – Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 5, 291</bibl>.</note>, <ref xml:id="fn_5_7_430_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_7_430_e">Randvermerk Ransonnets: <quote>Nach Beratung dieses I. Punktes verließ GM. Müller den Ministerrat</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_430_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Veränderungen im diplomatischen Korps</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> referierte, er gedenke für den erledigten Gesandtschaftsposten in München den Grafen Blome au. in Vorschlag zu bringen und zugleich au. zu beantragen, daß die Grafen Paar und Karnicki ihre Posten – Stockholm und Kassel – vertauschen, da dieses beiden wegen schwerer Verluste in ihrer Familie sehr wünschenswert geworden ist.</p>
                  <p>Der Ministerrat fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern<note type="footnote" n="8">Mit Vortrag v. <date when="1863-12-13">13. 12. 1863</date> hatte Rechberg zunächst erstens auf Ersuchen des k. k. Gesandten in München, Alexander Fürst Schönburg-Hartenstein, um dessen Versetzung in Disponibilität, ferner zweitens um Abberufung des k. k. Gesandten in Stockholm, Ludwig Graf Paar, und drittens um Besetzung dieser beiden Posten mit Gutav Graf Blome und mit Ferdinand Graf Trauttmannsdorff angesucht, was vom Kaiser am <date when="1863-12-17">17. 12. 1863</date> genehmigt worden war, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3902/1863</bibl>; am <date when="1863-12-22">22. 12. 1863</date> erstattete Rechberg in dieser Angelegenheit neuerdings einen Vortrag, in dem er statt Trauttmannsdorff die Ernennung des bisherigen Vertreters am kurhessischen Hof, Ladislaus Graf Karnicki, zum k. k. Gesandten in Stockholm vorschlug; am <date when="1863-12-26">26. 12. 1863</date> bewilligte der Kaiser dieses modifizierte Ansuchen, <quote>ebd., KZ. 3991/1863</quote>; vgl. dazu auch <bibl type="secondary">
                           <author>Matsch</author>, Der Auswärtige Dienst 116, 138 und 141</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_430_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Inkamerierung des Krakauer Freiwilligenkorpsfonds</head>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_5_7_430_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_7_430_f">Randvermerk Ransonnets: <quote>Der Minister des Äußern nahm nur an der Beschlußfassung über die Punkte II und III Anteil</quote>.</note> Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> referierte über den Vortrag des Ministers Ritter v. Lasser vom <date when="1863-10-13">13. Oktober 1863</date>
                     <note type="footnote" n="9">
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4073/1863</bibl>.</note> betreffend die vom Finanzministerium einseitig verfügte Einziehung des Krakauer Freiwilligenkorpsfonds vom Jahre 1859<note type="footnote" n="10">Verordnung (K.) des Finanzministeriums v. <date when="1863-07-14">14. 7. 1863</date> an das Präsidium der Finanzlandesdirektion in Lemberg, <bibl type="archival">FA., FM., III. Abt. (Kredit), Nr. 29572/955/1863, Faszikulatur 2 E/2</bibl>.</note>. Die vom Minister beantragte Resolution würde lauten: „Die Verordnung des Finanzministeriums vom <date when="1863-07-14">14. Juli 1863</date>, mit welcher die Auflösung des sogenannten Krakauer Freiwilligenkorpsfonds, bestehend aus 17.477 fl. 58 Kreuzer in Papieren und 29.718 fl. 29 1/2 Kreuzer in barem, verfügt, und die Beeinnahmung dieser Gelder für die Zentraleinnahmskassa angeordnet wurde, finde Ich aufzuheben und zu befehlen, daß dieser Fonds in dem Stand, in welchem derselbe in das Ärar übernommen wurde, wiederhergestellt werde.“ Der Staatsrat hat den vorstehenden Resolutionsentwurf einstimmig für vollkommen begründet erklärt<note type="footnote" n="11">Das Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 840/1863</bibl>.</note>, jedoch dazu den nachfolgenden Zusatz beantragt: „Da übrigens infolge der unterbliebenen Errichtung des Freiwilligenkorps der für die Errichtung desselben gewidmete Teil des Krakauer Freiwilligenkorpsfonds seiner Widmung gemäß nicht verwendet werden konnte, so weise Ich Sie zugleich an, Mir über die anderweite Verwendung desselben Ihre Anträge zu erstatten.“ <pb n="174" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s174.pdf"/>Denn sowenig das Finanzministerium berechtigt war, den Freiwilligenkorpsfonds zu inkamerieren, ebensowenig könne das Staatsministerium als berechtigt angesehen werden, jenem Teil desselben, der von den Gebern für das zu errichtende Freiwilligenkorps gewidmet war, aus eigener Macht eine andere Widmung zu geben. Es sei daher hierüber die Ah. Schlußfassung einzuholen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Verwaltungsminister</rs>
                     </hi>, an seinem au. proponierten Resolutionsentwurfe festhaltend, fand gegen den vom Staatsrate beantragten Zusatze nichts einzuwenden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte, daß, wenn Se. Majestät Allerhöchstsich für die Restitution des Fonds zu entschließen geruhen, diesfalls der verfassungsmäßige Weg einzuschlagen sein werde, indem das inkamerierte Fondsgeld bereits verwendet worden ist und mithin neubeschaffen werden muß, was nur durch Einschaltung in den nächsten Staatsvoranschlag geschehen kann. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> entgegnete, es sei keineswegs nötig, die Zustimmung des Reichsrates in einem Fall einzuholen, wo es sich bloß um die Zurückstellung eines indebite von den Finanzen eingezogenen Vermögens handelt. Die Frage, ob das Vermögen zurückzugeben ist, komme nicht auf verfassungsmäßigem Wege zu entscheiden. Sofern es aber wirklich an den erforderlichen Geldmitteln fehlt, gehöre die Post allerdings in den Voranschlag, ohne daß sie übrigens einen Gegenstand der Diskussion bilden könne. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi>, dieser Meinung gleichfalls beitretend, verwahrte sich mit Entschiedenheit dagegen, daß die fragliche Zahlung etwa auf das Budget der politischen Verwaltung gewiesen werde. Die pflichtschuldige Zurückstellung eines von den Finanzen unbefugt in Besitz genommenen Vermögens habe vielmehr den Charakter einer „Schuldenzahlung“.</p>
                  <p>Die übrigen Minister und FML. Baron Mertens waren mit den Anträgen des Staatsratspräsidenten und des Ministers Ritter v. Lasser einverstanden<note type="footnote" n="12">Erzherzog Rainer legte den in Anm. 9 zit. Vortrag Lassers am <date when="1863-12-30">30. 12. 1863</date> dem Kaiser vor, der mit Ah. E. v. <date when="1863-12-31">31. 12. 1863</date> die Rücknahme der Verfügung des Finanzministers und die Wiederherstellung des Fonds verfügte.</note>, <ref xml:id="fn_5_7_430_g"/>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_7_430_g">Randvermerk Ransonnets: <quote>Der Leiter des Handelsministeriums wohnte der Beratung über die übrigen Punkte nicht bei</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_430_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Interpretation des Ausdruckes „Lokalverkehr“ in der Ah. Entschließung über die Znaim-Teschitzer Bahn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Sektionschef im Handelsministerium Freiherr v. Kalchberg</rs>
                     </hi> referierte über die in seinem au. Vortrage vom <date when="1863-11-30">30. November 1863</date> beantragte authentische Interpretation des „Lokalverkehrs“, auf den die Staatseisenbahngesellschaft laut Ah. Entschließung vom <date when="1863-09-07">7. September 1863</date> bei dem Betrieb der zu konzessionierenden Eisenbahnstrecke Znaim–Tetschitz bis zur richterlichen Entscheidung über den Protest der Nordbahngesellschaft beschränkt bleiben muß<note type="footnote" n="13">Siehe dazu bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml#top_5_6_388_4">MR. II v. <date when="1863-09-03">3. 9. 1863</date>/IV</ref>, bes. Anm. 21, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z388" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z388.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml">ÖMR. V/6, Nr. 388</ref>
                        </bibl> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631130-P-0421.xml#top_5_7_421_1">MR. v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date>/I</ref>; der Vortrag Kalchbergs mit der Bitte um eine authentische Interpretation des Begriffs <quote>Lokalverkehr</quote> v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-12-29">29. 12. 1863</date> von Erzherzog Rainer unterbreitet <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4072/1863</bibl> und <bibl type="archival">VA., MHVw., Allgemein 11379 ad 323/1863</bibl>; die seinerzeit auf einen Vortrag Wickenburgs v. <date when="1863-07-08">8. 7. 1863</date> ergangene Ah. E. v. <date when="1863-09-07">7. 9. 1863</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2889/1863</bibl> und <bibl type="archival">VA., MHVW., Allgemein 11379 ad 323/1863</bibl>; vgl. dazu auch <bibl type="secondary">
                           <author>Kohn (Konta)</author>, Eisenbahn-Jahrbuch 1 (1868) 27ff.</bibl> und <bibl type="secondary">
                           <author>Strach</author>, Geschichte der Eisenbahnen 1/1, 404f.</bibl>; außerdem <bibl type="secondary">
                           <author>Horn</author>, Die Kaiser-Ferdinand-Nordbahn 24f.</bibl>
                     </note>. Referent <pb n="175" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s175.pdf"/>teilte mit, daß sowohl die Staats- als die Nordbahn seit Intimation der Ah. Entschließuntg vom 7. September um Präzisierung des Begriffs „Lokalverkehr“ gebeten haben. Auch das Handelsministerium bedürfe einer solchen Präzisierung pro domo behufs der entsprechenden weiteren Verhandlung mit den beiden Gesellschaften. Da sich jedoch das Ministerium nicht getraue, eine Interpretation festzustellen, habe es sich eine Ah. Interpretation erbeten und dabei folgendes – auf die Rechtsgutachten des Ministerialrates v. Maly und des Finanzrates Dr. Fierlinger basierte – Gutachten abgegeben<note type="footnote" n="14">Die entsprechenden Gutachten befinden sich in <bibl type="archival">VA., MHVW., Allgemein 11379 ad 323/1863</bibl>.</note>: Unter Lokalverkehr, im Gegensatz von Transit oder weitergehendem Verkehr, ist die Transportsvermittlung zwischen den an einer gewissen Bahnstrecke gelegenen Stationen zu verstehen. Auf der Strecke Znaim–Tetschitz (Tetčice an der Rossitz–Brünner Eisenbahn) ist daher unter dem Ausdrucke „Lokalverkehr“ bloß jener Verkehr zu subsumieren, welcher von Znaim bis Tetschitz oder umgekehrt, oder endlich von den Zwischenstationen dieser Linie unter sich oder mit einem der Endpunkte (Znaim–Tetschitz) vermittelt wird. Dafür, daß diese dem Rechtsspruche nicht vorgreifende Interpretation den Ah. Absichten entspricht, streitet auch der von Sr. Majestät nur ausnahmsweise gestattete Weitertransport der Rossitzer Kohle<note type="footnote" n="15">Vgl. auch dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml#top_5_6_388_4">MR. II v. <date when="1863-09-03">3. 9. 1863</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z388" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z388.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml">ÖMR. V/6, Nr. 388</ref>
                        </bibl>.</note>. Die Strecke Znaim–Tetschitz werde daher vorderhand als eine besondere Bahn mit eigenen Betriebsmitteln zu betrachten sein, sodaß Passagiere und Waren beim Eintritt auf diese neu aufgenommen, die Passagiere in anderen Waggons untergebracht und die Waren umgeladen werden müßten. Unter diesen Bedingungen könnte denn auch der Verkehr über diese Bahnstrecke hinaus in beiden Richtungen ohne Präjudiz gestattet werden. Wenn Se. Majestät diesen Antrag Ah. zu genehmigen geruhen, würden dann die Verhandlungen mit den Bahnen im Sinn der Ah. Entschließung vom 7. September<note type="footnote" n="16">Siehe Anm. 13.</note> wiederaufgenommen und zu Ende geführt werden können.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> bemerkte vor allem, eine entscheidende Erklärung, was hier unter „Lokalverkehr“ zu verstehen sei, könne wohl nur von denjenigen Mitgliedern der Konferenz abgegeben werden, nach deren Antrag dieser Ausdruck in der Ah. Erledigung gebraucht worden ist, daher der Staatsrat, welcher in dieser Angelegenheit überhaupt einer anderen Ansicht war<note type="footnote" n="17">Die entsprechenden Gutachten des Staatsrates, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 236/1863</bibl> und <quote>JStr. 278/1863</quote>; vgl dazu auch MR. v. 8. und <date when="1863-06-12">12. 6. 1863</date>/III, bes. Anm. 11, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z362" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z362.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630612-P-0362.xml">ÖMR. V/6, Nr. 362</ref>
                        </bibl>.</note>, nicht in der Lage sein, darüber mit Sicherheit eine Auslegung aufzustellen. Indessen scheine es, daß die vom Staatsrate im Sinne des handelsministeriellen Antrages vorgeschlagene, präzis formulierte Erläuterung, sofern man überhaupt auf dem mittels der Ah. Entschließung vom 7. September eingeschlagenen Wege zu einer befriedigenden Lösung der Sache zu gelangen hofft, mit der zum Grunde liegenden Absicht in Übereinstimmung steht, und insofern habe Baron Lichtenfels gegen den durch Freiherr v. Geringer amendierten Resolutionsentwurf der Stimmenmehrheit im Staatsrate nichts zu erinnern. Derselbe lautet: „Ich ermächtige das Handelsministerium, bei Feststellung des Begriffes „Lokalverkehr“ auf der zugunsten der österreichischen Staatseisenbahngesellschaft zu konzessionierenden Eisenbahnstrecke Znaim–Tetschitz in der hier in Rede stehenden Verhandlung von der <pb n="176" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s176.pdf"/>Voraussetzung auszugehen, daß auf jener Strecke ein direkter Verkehr zum Transport von Personen und Gütern über die bezeichneten Endpunkte hinaus ausgeschlossen zu bleiben hat, daß hiernach auf dieser Strecke eigene, bloß auf derselben verkehrende Betriebsmittel zu verwenden kommen, im Personentransporte die Ausgabe von Fahrbillets und Gepäckscheinen, dann im Gütertransport die Übernahme von Gütern und die Ausstellung von Frachtbriefen nur für und innerhalb dieser Strecke stattfinden kann, und zum Transporte über diese Strecke hinaus an die bezeichneten Endpunkte neue Transportverträge geschlossen werden müssen<note type="footnote" n="18">
                        <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 947/1863</bibl>.</note>.“ Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte sich mit der Definition des „Lokalverkehres“, die das Handelsministerium vorgeschlagen hat, einverstanden, nicht aber mit der von demselben weiters vorgeschlagenen beschränkten praktischen Durchführung der Ah. Entschließung vom 7. September. Denn die neue Aufnahme der Passagiere auf und für die Strecke Znaim–Tetschitz mit Anwendung spezifischer Betriebsmittel bloß für diese Strecke wäre für die Reisenden lästig und zeitraubend, so wie sie, wegen des nötig werdenden Auf- und Abladens, auch den Warenverkehr über diese ganze Strecke oder Teile derselben bedeutend verteuern und verzögern würde. Es entstünde somit daraus ein entschiedener Nachteil für das Publikum und für die Staatsbahngesellschaft. Die Lösung besonderer Karten für die von Personen und Waren zu befahrenden Teile der Strecke Znaim–Tetschitz dürfte genügen. Dagegen wäre jedoch die Benützung der Betriebsmittel der Staatseisenbahngesellschaft ohne Unterschied über die fragliche Strecke hinaus und auf derselben nicht zu beanständen, zumal dies selbst auf den Strecken ganz verschiedener Gesellschaften des allgemeinen Interesses wegen wechselseitig zugestanden wird. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> glaubte, daß man sich jeder administrativen Interpretation des „Lokalverkehres“ enthalten solle. Die vom Handelsministerium vorgeschlagene habe insbesondere auch das Gebrechen, daß sie auf den Verkehr zwischen Brünn und Budweis, der doch mit dem Nordbahnprivilegium<note type="footnote" n="19">Vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml#top_5_6_388_4">MR. II v. <date when="1863-09-03">3. 9. 1863</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z388" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z388.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml">ÖMR. V/6, Nr. 388</ref>
                        </bibl> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631130-P-0421.xml#top_5_7_421_1">MR. v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date>/I</ref>.</note> auch nicht im entferntesten kollidiert, bezüglich der Strecke Tetschitz–Znaim dieselben unnatürlichen und sehr lästigen Verkehrshemmungen schafft, wie auf der Bahn von Tetschitz–Znaim nach Wien. Wenn Minister Ritter v. Lasser nach seiner auch noch dermal bestehenden subjektiven Meinung selbst auf dieser letzteren Strecke die Verkehrshemmungen durch die Rücksicht auf die Nordbahn nicht genehmigt finde, so müsse er den Verkehr zwischen Brünn und Budweis dagegen umsomehr in Schutz nehmen. Durch diese Hemmung werde man am Ende die Staatseisenbahn vom Bau der Strecke Znaim–Budweis abhalten<note type="footnote" n="20">Vgl. MR. v. 8. und <date when="1863-06-12">12. 6. 1863</date>/III, Anm. 11, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z362" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z362.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630612-P-0362.xml">ÖMR. V/6, Nr. 362</ref>
                        </bibl>.</note>. <ref xml:id="fn_5_7_430_h">Votant würde dafür sein, daß den beiden Gesellschaften ein Präklusivtermin zur Abgabe der Erklärung, ob sie von der ihnen zugedachten Konzession Gebrauch machen wollen oder nicht, gegeben werde. Nach dessen fruchtlosem Verlaufe würde man freie Hand haben. Gibt man eine Interpretation hinaus, die doch nur eine halbe und keinen Teil befriedigende ist, so engagiert man nur das Ah. Wort noch mehr, ohne den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Vor allem müßte auch von der Nordbahn eine bindende Erklärung, daß sie, wenn die Staatsbahn etwa weder Wien, Znaim, Tetschitz und Kolin, noch Wien, Znaim, Budweis bauen würde, selbst von Stockerau nach Znaim und Budweis bauen wolle, erwirkt werden. Denn die Gefahr ist naheliegend, daß, sobald die Staatsbahn von Znaim nach Tetschitz–Brünn nicht baut, die Nordbahn dann von der Budweiser Bahn nichts mehr wissen wolle, die sie nur als Notmittel gegen die Staatsbahn braucht</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_7_430_h">Einfügung h-h Lassers.</note>Votant würde dafür sein, daß den beiden Gesellschaften ein Präklusivtermin zur Abgabe der Erklärung, ob sie von der ihnen zugedachten Konzession Gebrauch machen wollen oder nicht, gegeben werde. Nach dessen fruchtlosem Verlaufe würde man freie Hand haben. Gibt man eine Interpretation hinaus, die doch nur eine halbe und keinen Teil befriedigende ist, so engagiert man nur das Ah. Wort noch mehr, ohne den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Vor allem müßte auch von der Nordbahn eine bindende <pb n="177" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s177.pdf"/>Erklärung, daß sie, wenn die Staatsbahn etwa weder Wien, Znaim, Tetschitz und Kolin, noch Wien, Znaim, Budweis bauen würde, selbst von Stockerau nach Znaim und Budweis bauen wolle, erwirkt werden. Denn die Gefahr ist naheliegend, daß, sobald die Staatsbahn von Znaim nach Tetschitz–Brünn nicht baut, die Nordbahn dann von der Budweiser Bahn nichts mehr wissen wolle, die sie nur als Notmittel gegen die Staatsbahn braucht. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> erinnerte, daß er sich ebensowenig als der Staatsratspräsident jenem Antrage angeschlossen habe, welcher in der Ah. Entschließung vom 7. September sanktioniert worden ist<note type="footnote" n="21">Siehe Anm. 13.</note>. Man habe sich vergeblich bemüht, inkompatible Gegensätze zu vereinbaren und das Ärar vor Ersatzansprüchen der Nordbahngesellschaft zu bewahren. Denn die Linie Wien–Znaim–Brünn bilde unleugbar ein Parallelogramm mit der Nordbahnlinie Wien–Lundenburg–Brünn. Wenn Votant sich aber auf den Standpunkt der Ah. Entschließung vom 7. September stellt, könne er nur der vom Sektionschef Baron Kalchberg und dem Staatsrat beantragten Interpretation als der beschränkteren den Vorzug geben. <ref xml:id="fn_5_7_430_i">Die Auffassung des Finanzministers zu teilen, daß die Betriebsmittel ohne Unterschied verwendet und die Bahnstrecke Znaim–Tetschitz mit Betriebsmitteln, welche bloß durchgehen und auf anderen Bahnen verwendet werden können, befahren werde, wenn nur Fracht- und Personenkarten für diese Bahn besonders gelöst werden, sei er nicht imstande. Er glaube, daß die Einschränkung auf den „Lokalverkehr“ nur die Absicht gehabt haben könne, die Bahnstrecke Znaim–Tetschitz als eine „gesonderte“ hinzustellen, welche eben nur auf den Verkehr zwischen den Orten an dieser Bahn beschränkt, folglich auch auf ihre eigenen, nur auf dieser Bahn zu verwendenden Betriebsmittel eingeschränkt sei. Nur mit dieser Einschränkung habe der Begriff „Lokalverkehr“ eine Wirkung, welche vielleicht hinreiche, um den Vorwurf der Verletzung des Nordbahnprivilegiums zu beseitigen. Gehen aber von Wien oder Brünn die Betriebsmittel durch und sei die Lokalstrecke Znaim–Tetschitz also nur Durchfahrt für fremden Bahnbetrieb und fremde Bahnmittel, der Lokalverkehr, der sich auf bloßes Lösen von Fracht- oder Personenkarten reduziere, sei dann eben kein Lokalverkehr mehr, wenn Frachten und Personen nicht mehr ausgeladen und abgesetzt werden, sondern nur „durchziehen“. Dann aber sei das Nordbahnprivilegium als verletzt zu betrachten, und er könne nicht einraten, irgend einen Anlaß auch durch eine vage Auslegung des Wortes „Lokalverkehr“ dazu zu geben, daß die Nordbahn wegen Privilegiumsverletzung klagbar werde.</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_7_430_i">Einfügung i-i Heins.</note> Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> erklärte, er halte eine authentische Interpellation des Ausdrucks „Lokalverkehr“ für unerläßlich, wenn man sich bei den weiteren Verhandlungen mit den zwei Gesellschaften nicht stets in einem Circulus vitiosus bewegen will. Daß die Behandlung des Verkehrs auf der Strecke Znaim–Tetschitz in der vom Finanzminister vorgeschlagenen Weise dem Publikum und der Staatseisenbahngesellschaft sehr willkommen sein würde, wolle Baron Lichtenfels gern glauben, aber es frage sich eben, ob man dies ohne Eingriff in das Nordbahnprivilegium gestatten könne. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> stimmte für die vom Staatsrate textierte Interpretation, da eben in der daraus hervorgehenden Betriebshemmung ein Kompelle liegt, <pb n="178" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s178.pdf"/>den Streit der beiden Bahnverwaltungen bald beizulegen. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sektionschef Baron Kalchberg</rs>
                     </hi> erklärte sich mit dem Text der durch Baron Lichtenfels formulierten Ah. Entschließung vollkommen einverstanden. Eine Interpretation sei unentbehrlich, um den vorhandenen Illusionen ein Ende zu machen. Minister Graf Esterházy und der Stellvertreter des Kriegsministers pflichteten gleichfalls dem Antrage des Staatsratspräsidenten bei, während der ungarische Hofkanzler und der Marineminister sich für die weniger beschränkende Interpretation des Finanzministers aussprachen, zumal Hemmungen des Verkehrs sowohl mit dem Zwecke der Eisenbahnen als den kommerziellen Tendenzen unseres Jahrhunderts in grellstem Gegensatze liegen. Schließlich äußerte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi>, daß er, wenn überhaupt interpretiert werden muß, dem mindest beschränkenden Antrag beitrete.</p>
                  <p>Die Stimmenmehrheit aber war für die beschränkende Interpretation, wie sie von Baron Lichtenfels formuliert wurde<note type="footnote" n="22">Die schließlich am <date when="1863-12-31">31. 12. 1863</date> auf den Anm. 13 zit. Vortrag Kalchbergs ergangene Ah. E. folgte der Formulierung des Staatsrates, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4072/1863</bibl> und <bibl type="archival">VA., MHVW., Allgemein 11379 ad 323/1863</bibl>; außerdem zit. in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml#top_5_6_388_4">MR. II v. <date when="1863-09-03">3. 9. 1863</date>/IV</ref>, Anm. 21, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z388" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z388.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0388.xml">ÖMR. V/6, Nr. 388</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1863-12-24">24. Dezember 1863</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am <date when="1864-01-09">9. Jänner 1864</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1864-01-09">9. Jänner 1864</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>