Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 7Oktober 1863–23. Mai 1864Sitzung 420WienThomasKletečkaKlausKochProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/Thomas KletečkaKlaus KochDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864WienÖBV199212243873
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 27. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách (keine BdE.), Esterházy, Burger, Hein (8. 12.), Kalchberg (7. 12.); abw. Nádasdy; BdR. Erzherzog Rainer 10. 12.SchurdaErzherzog RainerErzherzog RainerBdE. 1863-11-27 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)RechbergMecséryDegenfeldSchmerlingLasserPlenerLichtenfelsForgáchkeine BdE.EsterházyBurgerHeinBdE. 8. 12.KalchbergBdE. 7. 12.NádasdyLemberg–Czernowitzer EisenbahnVerhalten der Regierung gegenüber etwaigen Anträgen des Abgeordnetenhauses in der schleswig-holsteinschen Angelegenheit – Proklamation des Prinzen von Augustenburgfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 420Ministerrat, Wien, 27. November 1863
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Schurda;
VS.
Vorsitz Erzherzog Rainer;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 27. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách (keine
BdE.
Bestätigung der Einsicht), Esterházy, Burger, Hein (8. 12.), Kalchberg (7. 12.);
abw.
abwesend Nádasdy;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 10. 12.
12243873
Protokoll des zu Wien am 27. November 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.
Lemberg–Czernowitzer Eisenbahn
Der Sektionschef Freiherr v. Kalchberg referierte in Hinsicht der Frage, ob und welche Mitteilung nun in der Lemberg-Czernowitzer Eisenbahn an das Abgeordnetenhaus zu machen sei. Anknüpfend an den letzten MinisterratsbeschlußMR. v. 16. und 19. 11. 1863/I. bemerkte er, daß der vernommene Fürst Sapieha geantwortet habe, daß sie sich insolange in keine neuerlichen Verhandlungen einlassen können, als ihnen nicht der Beschluß des Hauses bekanntgegeben sein wird, da sie nur dann mit Rücksicht auf den Umfang dieses Beschlusses und der Zeitnot, in welcher derselbe erfolgt, eine bindende Erklärung abgeben können, von welchem Schreiben er eine Abschrift Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Rainer unterbreitet habeAusführliches Material hierzu in VA., MHVW., Allgemein 155/1863, Allgemein 943/1863 und Allgemein 149/1864.. Mittlerweile sei in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 20. November l. J., nachdem die Regierung einen weiteren Aufschub der bezüglichen Verhandlung verlangte, von dem Hause der Beschluß gefaßt worden, daß der Ausschuß zur Vorberatung der Regierungsvorlage über die weitere Behandlung der Sache motivierte Anträge vorzulegen habeProt. Reichsrat, AH. 1863/64, 935f. (46. Sitzung/20. 11. 1863); vgl. MR. v. 16. und 19. 11. 1863/I, Anm. 12.. Hierüber sei der Ausschuß in diese Beratung eingetreten, welcher er als Vertreter der Regierung beiwohnte, und wobei zunächst die Frage an ihn gestellt wurde, was die Regierung nun zu tun gesonnen sei, worauf er antwortete, daß er zu einer solchen Erklärung nicht ermächtigt, jedoch bereit sei, die mit Klein gepflogenen Verhandlungen, rücksichtlich die seinen ursprünglichen Antrag näher präzisierenden Propositionen, dem Ausschusse mitzuteilen, wozu er sich umsomehr veranlaßt sah, weil es ihm nur auf diesem Wege möglich schien, den Ausschuß zu bestimmen, in eine materielle Prüfung der Sache einzugehen. Der Ausschuß sei auch in der Tat in eine Erörterung der Kleinschen Erklärungen eingegangen und habe gesehen, daß dieselben nicht gar so günstig sind, als man anfänglich glauben konnte. Diese Beratung führte den Ausschuß zunächst zu dem Beschlusse, daß in dem Gesetzentwurfe die Bezeichnung der Personen der Konzessionäre nicht notwendig und der Regierung eine allgemeine Ermächtigung zur Entscheidung der Frage, wem sie die Konzession erteilen will, zu geben sei. Dieses halte Referent für ein wünschenswertes Resultat, da es ein Zurückgehen auf die Regierungsvorlage sei. Weiter beantrage der Ausschuß, daß die Subvention auf ein Kapital von 24 Millionen beschränkt und der festzusetzende Betrag des jährlichen Reinerträgnisses mit 1,500.000 fl. bestimmt werde, obschon bezüglich des letzteren ein Minoritätsvotum da war, nach welchem eine Maximalsumme nach der Meile festzustellen wäre. Ferner wurde rücksichtlich der Amortisation beschlossen, daß die Amortisationsquote in dem Gesetzentwurfe ziffernmäßig nicht bestimmt, sondern die Feststellung derselben der Staatsverwaltung nach einem von ihm zu genehmigenden Amortisationsplane zu überlassen sei. Bei dieser Sachlage trete nun die Frage hervor, ob von Seite der Regierung noch eine Mitteilung an das Haus erfolgen soll oder nicht. Referent habe zwar im vertraulichen Wege erfahren, daß man eine Mitteilung nicht erwarte, da die vom Klein in Verfolge der mit demselben gepflogenen Verhandlungen näher gestellten Propositionen dem Ausschußberichte angeschlossen sind. Dies sei faktisch wohl richtig, aber in formeller Beziehung halte er es für unerläßlich, daß die Regierung die einmal zugesagte Mitteilung auch wirklich mache. Referent würde daher des Erachtens sein, daß die Kleinschen Erklärungen auf die Tafel des Hauses zu legen und zu erklären wäre, daß die Regierung nicht gesonnen, ihre frühere Vorlage zurückzuziehen.
Der Finanzminister meinte, daß, nachdem in der letzten Sitzung bezüglich der zu machenden Mitteilung ein Aufschub verlangt wurdeSiehe Anm. 3., man auch konsequent bleiben muß und daher jedenfalls, schon der Form wegen, diese Mitteilung zu machen sei, und zwar wäre zuerst das Ergebnis der mit Klein gepflogenen Verhandlungen darzulegen und dann die Erklärung beizufügen, welche Position nun die Regierung in der Sache einnehme. In letzterer Beziehung frage es sich aber, ob die Regierung strikte auf ihrer ursprünglichen Vorlage beharren soll, oder ob sie sich den gegenwärtigen Ausschußanträgen anschließen wolle. Die erstere werde wohl schwerlich durchzuführen sein, und es wäre daher seines Erachtens vielleicht angezeigt zu sagen, daß man im allgemeinen den Anträgen des Ausschusses nicht entgegen sei. Der Minister Ritter v. Lasser, welcher unter Hinweisung auf sein Votum in der früheren KonferenzSiehe Anm. 1. die Bemerkung vorausschickte, daß es ihm wohl lieber gewesen wäre, wenn eine Maximalsumme nach der Meile festgesetzt worden wäre, war in formali ebenfalls der Meinung, daß man von der zugesagten Mitteilung nicht Umgang nehmen könne, nur würde er glauben, daß es nicht notwendig sei, bezüglich der vorliegenden Ausschußanträge eine positive Erklärung abzugeben. Seines Erachtens wäre während der Verhandlungen hervorzuheben, daß die Regierung stets nur die Absicht, die Eisenbahn durch Ostgalizien und die Bukowina zustande zu bringen, vor Augen gehabt, daß sie bei Einbringung ihrer Vorlage kein besseres Offert als das Sapieha–Brasseysche besessen, folglich dieses als das akzeptabelste bevorwortet habe und dasselbe auch nicht zurückziehen konnte, solange nicht ein anderes akzeptables Offert hervorgetreten sei. NachdemKorrektur a-a Lassers aus von dem Gedanken ausgehend, daß die Kompanie Sapieha die akzeptabelste sei, sich verpflichtet hat, ihre ursprüngliche Vorlage festzuhalten, nachdem. aber diese Angelegenheit während der Verhandlung im Hause eine Wendung dadurchEinfügung Lassers. erhalten [habe], daß einEinfügung c-c Lassers. neues Offert eingebracht wurde und über diese letztere die geeigneten Verhandlungen gepflogen worden sind, und nachdem der Ausschuß nunmehr seine Position selbst geändert habe, so gebe sich die Regierung der Hoffnung hin, daß sie, wenn das Haus ohne Aussicht auf bestimmte KonzessionäreEinfügung d-d Lassers., die finanziellen Bestimmungen als MaximalzugeständnisseEinfügung e-e Lassers. für diese Bahn votiert haben werde, durch weitere Verhandlungen mit den beiden Bewerbern diese Eisenbahn mit möglichster Schonung des Staatsschatzes ins Leben bringen werde. Sollte das Haus dieses nicht annehmen, dann müßte die ursprüngliche Vorlage unverändert aufrechterhalten werden. Dieser Meinung schloß sich der Minister des Äußern an. Der Staatsminister, im wesentlichen auch damit einverstanden, hielt es formal nicht zulässig, daß man sofort mit der Verhandlung der Sache beginne, sondern glaubte, daß zuerst der Vertreter der Regierung das Wort ergreifen soll, um zunächst den Gang der während der Vertagung eingetretenen Ereignisse und der hierwegen gepflogenen Verhandlungen darzulegen und die Bemerkung beizufügen, daß sich die Regierung vorbehalte, ihre Ansichten im Laufe der Debatte geltend zu machen. Nachdem also hierauf der Berichterstatter gesprochen und die Verhandlung aufgenommen sein wird, hätte der Regierungsvertreter dann den Standpunkt der Regierung gegenüber den Ausschußanträgen zu kennzeichnen. Mit diesem Vorgange erklärten sich alle übrigen Stimmführer einverstanden, wobei jedoch Minister Ritter v. Hein hervorhob, daß man sich bezüglich des Einverständnisses mit den Ausschußanträgen sehr reserviert halten sollte, da man sie ja nicht geprüft hatte, und es wäre vielleicht angezeigt, daß der Regierungskommissär bei seiner Mitteilung zugleich erkläre, daß sich die Regierung durch den neuen Ausschußbericht nicht bestimmt finde, ihre Vorlage zurückzuziehen, sondern wünsche, daß die Generaldebatte fortgesetzt werde, womit die Konferenz sofort einverstanden war. Schließlich wurde noch die Frage angeregt, ob in der Mitteilung nicht auch erwähnt werden sollte, daß man die ersten Konzessionswerber zu etwaigen neuen Anträgen aufgefordert habe, diese aber antworteten, daß, solange das Haus keinen Beschluß gefaßt hat, sie sich in keine neuen Verhandlungen einlassen wollen, und es wurde beschlossen, diesen Umstand jedenfalls in der Mitteilung anzuführen.
Se. kaiserliche Hoheit gingen sonach den Sektionschef Freiherrn v. Kalchberg an, diese Sache in der heute besprochenen Weise im Hause vertreten zu wollenNachdem Kalchberg dies getan hatte, schritt das Abgeordnetenhaus noch am 27. 11. 1863 zur Wiederaufnahme der zweiten Lesung, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 1032–1060 und 1064–1086 (50. und 51. Sitzung/27, und 30. 11. 1863), um das Gesetz am 30. 11. 1863 in dritter Lesung zu verabschieden; Debatte und Annahme im Herrenhaus ebd., HH. 1863/64, 156 (11/22. 12. 1863). Am 5. 1. 1864 legte Kalchberg den somit vom Reichsrat angenommenen Gesetzentwurf wegen der Begünstigungen für den Lemberg-Czernowitzer-Eisenbahnbau und wegen der Konzessionserteilung an Sapieha und Konsorten dem Kaiser vor, der das Gesetz am 11. 1. 1864 sanktionierte, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 43/1864; Publikation in RGBL. Nr. 5/1864. Am 16. 1. 1864 unterbreitete Kalchberg dem Kaiser sodann die Konzessionsurkunde an Sapieha, welche am 24. 1. 1864 gewährt wurde, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 201/1864. Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 9. 5. 1864/II..
Verhalten der Regierung gegenüber etwaigen Anträgen des Abgeordnetenhauses in der schleswig-holsteinschen Angelegenheit – Proklamation des Prinzen von Augustenburg
Der Minister des Äußern teilte der Konferenz mit, es habe ein Bevollmächtigter des Prinzen v. Augustenburg eine Proklamation an das Präsidium des Abgeordnetenhauses eingeschickt, welch’ letzteres dieselbe im Hause verteilen ließDie Verteilung der Proklamation Herzog Friedrichs VIII. von Augustenburg v. 16. 11. 1863 im Abgeordnetenhaus in Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 995 (49. Sitzung/25. 11. 1863); zur schleswig-holsteinischen Angelegenheit siehe bereits MR. v. 23. 11. 1863/I–III; im Abgeordnetenhaus war es in diesem Zusammenhang auch schon zu einer Interpellation an Rechberg gekommen, vgl. dazu MR. v. 21. 11. 1863/V, MR. v. 23. 11. 1863/II und MR. v. 3. 12. 1863/V.. Diese Proklamation habe eine so große Aufregung hervorgerufen, daß sogleich eine Zusammentretung mehrerer Abgeordneter stattfand, um sich über einen Antrag zu vereinbaren, welcher dem Abgeordnetenhause zur Beschlußfassung empfohlen werden soll. Gegen dieses ergeben sich prinzipielle Bedenken, und es frage sich zunächst, kommt dem Hause das Recht zu, über Fragen der äußern Politik Beschlüsse zu fassen, und welche Haltung soll das Ministerium diesem Bestreben gegenüber einhalten? Weiter entstehe aber auch die Frage, wie hat sich der Präsident des Abgeordnetenhauses für ermächtigt halten können, sich direkt mit einem auswärtigen Prinzen in Verbindung zu setzen, eine Proklamation von demselben anzunehmen und im Hause auflegen zu lassen? Graf Rechberg glaube, daß die Regierung einen solchen Vorgang durchaus nicht gewähren lassen könne, zumal damit ein Präzedens aufgestellt sein würde, welches die bedenklichsten Folgen nach sich ziehen müßte. Werde dieses zugelassen, so könne nächstens der König von Dänemark oder Kaiser Napoleon oder Viktor Emanuel mit Umgehung der Regierung in kritischen Augenblicken sich an das Abgeordnetenhaus wenden und der Regierung die schwersten Verlegenheiten bereiten. In England werde, wie sich Referent durch Rücksprache mit dem englischen Botschafter überzeugt hatte, die Übernahme solcher von auswärts kommenden Zuschriften nicht gestattet, und [es] würde sich der Vorsitzende durch Außerachtlassung dieser Norm der zugleichen Entsetzung von diesem Posten aussetzen. Referent sehe es daher für notwendig an, daß zur künftigen Vorbeugung solcher Vorgänge eine Vorkehrung getroffen werde, und erbitte sich diesfalls die Meinung der Konferenz.
Der zuerst um seine Meinung befragte Staatsminister hätte zunächst den Minister des Äußern für berufen gehalten, bezüglich dieser in sein Ressort gehörigen Fragen bestimmte Anträge zu stellen, über welche dann zu beraten wäre. Was nun seine Meinung in dieser Sache betrifft, so müsse er bekennen, daß es schwer sei, bezüglich der ersten Frage heute einen Beschluß zu fassen, da eigentlich nichts Positives vorliegt. Seines Wissens soll der Abgeordnete Dr. Giskra in der gedachten Versammlung eine Resolution beantragt haben, die beiläufig so lautet: „Das Haus erwarte, die Regierung werde ihrer bundesrechtlichen Stellung eingedenk das Recht der Elbeherzogtümer wahren.“ Ein Beschluß über diese Proposition soll nicht gefaßt worden sein und es sei auch bisher nicht bekannt, daß ein derlei Antrag wirklich an das Haus gebracht werdeTatsächlich wurde kein Antrag in dieser Richtung an das Abgeordnetenhaus gestellt, da sich die Abgeordneten vorerst mit der in Anm. 7 erwähnten Interpellation Rechbauers an Rechberg v. 20. 11. 1863 – siehe dazu bes. MR. v. 21. 11. 1863/V, Anm. 29 – zu begnügen schienen bzw. deren Beantwortung – siehe dazu MR. v. 23. 11. 1863/II und MR. v. 3. 12. 1863/V – am 4. 12. 1863 abzuwarten gedachten, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 1223ff. (55. Sitzung); außerdem Schulthess, Geschichtskalender 1863, 98, 165 und zusammenfassend 417.. Geschehe dieses aber doch, so wäre darauf ganz einfach zu antworten, daß diese Sache eine auswärtige Angelegenheit ist, bezüglich welcher dem Hause kein Beschlußrecht zukomme. Insofern es aber Graf Rechberg aus dem vorliegenden Anlasse für notwendig hält, eine bestimmte Form zu finden, um allen solchen Bestrebungen des Hauses künftig vorzubeugen, so wolle er nur daran erinnern, daß er von allem Anfange her immer dafür war, dem Hause jeden Wirkungskreis in der auswärtigen Politik ganz abzusprechen und dies gleich bei erster Gelegenheit mit aller Entschiedenheit zu tun, nachdem aber stattdessen bereits wiederholt auf gestellte Interpellationen und Anfragen motivierte Antworten gegeben und nachdem der Minister des Äußern im vorigen Jahre bei Gelegenheit der Verhandlung des Budgets des Auswärtigen im Abgeordnetenhause selbst kein Bedenken nahm, über die Auslassungen des Abgeordneten Kuranda bezüglich der Politik in der deutschen und italienischen Frage sich in eine umfassende Darlegung und Rechtfertigung seiner diplomatischen Aktion einzulassenDie Rede des Abgeordneten Ignaz Kuranda und die darauffolgende Darlegung der österreichischen Diplomatie durch Rechberg in Prot. Reichsrat, AH. 1861/62, 2635–2639 (115. Sitzung/7. 5. 1862)., so dürfte es jetzt schwer sein, jetzt auf einmal dem Hause in dieser Beziehung alles zu versagen. Was die zweite Frage betrifft, nämlich die Annahme und Verteilung der Proklamation des Prinzen v. Augustenburg, so scheine ihm dieselbe keine so große Aufregung im Hause verursacht zu haben, und wäre die erwähnte Versammlung ohne dem auch abgehalten worden. Jedenfalls sei es aber nicht in der Ordnung, daß das Präsidium des Abgeordnetenhauses eine solche auswärtige Zuschrift angenommen hatte und auflegen ließ, und es dürfte daher zur Vermeidung von solchen Fällen nichts anderes erübrigen, als dem Präsidenten diesen Verstoß schriftlich zu bemerken. Über die Bemerkung des Ministers des Äußern, daß eine schriftliche Bemerkung nicht den gewünschten Erfolg für die Zukunft haben dürfte, erinnerte der Polizeiminister, daß ja eine solche schriftliche Mitteilung dem Hause vorgelesen werden muß und dann wahrscheinlich in das Archiv des Hauses niedergelegt wird. Er hätte aber das Bedenken gegen eine schriftliche Mitteilung, daß mit demselben wahrscheinlich eine heftige Debatte hervorgerufen werden kann, und würde daher eine mündliche Mitteilung hinreichend finden, wenn die Sache als ein bloßes Versehen betrachtet wird. Minister Ritter v. Hein meinte, daß die ganze Sache wohl nur ein einfaches Versehen von Seite des Präsidenten involvieren dürfte, und glaubte, daß heute hierwegen kein Beschluß zu fassen, sondern vorderhand mit dem Präsidenten diesfalls Rücksprache zu pflegen wäre, um dann erst nach Maßgabe dieses Ergebnisses etwa zu einer schriftlichen Bemerkung zu schreiten. Mit diesem Vorschlage war die Konferenz einverstanden, wobei der Minister Graf Esterházy hervorhob, daß eine schriftliche Erklärung unumgänglich notwendig sein wird, welcher jedoch die erwähnte mündliche Einleitung voranzugehen habe. Der Minister des Äußern ergriff hierauf nochmals das Wort, um den ihm von dem Staatsminister gemachten Vorwurf, daß er sich vorigen Jahres in der Erwiderung auf die Rede des Kuranda zu weit eingelassen habe, entschieden zurückzuweisen, denn er habe seines Erinnerns damals nur das zur Verteidigung der gegen seine diplomatische Tätigkeit gerichteten Angriffe Notwendige angeführt und niemals etwas gesagt, was zu einer Beschlußfassung des Hauses geführt hätte. Um sich künftig aber nicht wieder einem solchen Vorwurfe auszusetzen, werde er also von nun an jede Erklärung dem Hause versagen. Der Staatsminister erwiderte, daß es ferne von ihm lag, dem Minister des Äußern irgend einen Vorwurf zu machen, sondern daß er damit nur die Tatsache konstatieren wollte, daß man schon einmal die Einmischeung eines Abgeordneten in die auswärtige Politik nicht zurückgewiesen, sondern sich in Erklärungen, rücksichtlich in eine Art Verteidigung, eingelassen hatte. Der Minister Ritter v. Hein machte aufmerksam, daß es wohl nicht gehen wird, daß der Minister des Äußern künftig keine Aufschlüsse mehr gibt, indem das Haus in vielen Fällen, namentlich bei Verhandlung des Budgets der Ministerien des Äußern und des Krieges, vor der Beschlußfassung entscheidende Aufklärungen verlangen muß, welche nicht verweigert werden können. Die Linie, meinte Minister Ritter v. Lasser, welche in dieser Beziehung aus Anlaß einer Interpellation vor zweieinhalb Jahren Ah.Einfügung f-f Lassers. festgestellt wurde, nämlich, daß dem Hause in der auswärtigen Politik kein entscheidenderEinfügung Lassers. Wirkungskreis zukomme, daß aber demselben stets die mit diesem Grundsatze und mit den Rücksichten auf das StaatswohlEinfügung h-h Lassers. vereinbarlichen Aufklärungen und Antworten gegeben werdenDen Anlaß zu dieser Entscheidung hatte seinerzeit eine Interpellation Rechbauers über die Stellung Österreichs in bezug auf die kurhessische Frage geboten, vgl. dazu MR. v. 29. 7. 1861/I, bes. Anm. 5, ÖMR. V/2, Nr. 101; die daran anknüpfende Beratung und Entscheidung über das Interpellationsrecht des Reichsrates in Angelegenheiten der auswärtigen Politik in MR. II v. 8. 8. 1861/IV, ebd., Nr. 105., sei bisher weder von Sr. Majestät, noch durch einen Ministerratsbeschluß abgeändert worden, und es habe daher seines Erachtens fortan dabei zu bleiben.
Den übrigen Mitgliedern der Konferenz ergab sich keine BemerkungFortsetzung der schleswig-holsteinischen Angelegenheit im MR. v. 30. 11. 1863/III und IV..
Wien, am 27. November 1863. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 10. Dezember 1863.Empfangen 10. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.