Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 7Oktober 1863–23. Mai 1864Sitzung 418WienThomasKletečkaKlausKochProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 418Ministerrat, Wien, 21. November 1863
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 24. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy (29. 11.), Burger, Hein (28. 11.);
abw.
abwesend Nádasdy;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 2. 12.
12213779
Protokoll des zu Wien am 21. November 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.
Verhandlung des Armeevoranschlags für 1864 im Finanzausschuß
Der Kriegsminister referierte über den beigeschlossenen Bericht der 1. Sektion des vom Abgeordnetenhause eingesetzten Finanzausschusses, betreffend den Voranschlag des Kriegsministeriums für 1864Siehe dazu bereits MR. v. 1. 11. 1863/III; von dem großteils leider skartierten Material dazu im Kriegsarchiv siehe KA., KM., Präs. 214/1863, Präs. 1228/1863 und Präs. 2139/1863., Liegt dem Originalprotokoll in gedruckter Fassung bei.. Nach der Auffassung des FZM. Graf Degenfeld sind die Anträge der Sektion darauf gerichtet, daß eine Reduktion von mehr als 21 Millionen Gulden an dem präliminierten Erfordernis vorgenommen werde, was an sich unmöglich wäre, und der Ausschuß hat gleichzeitig noch viele andere Anträge beschlossenMR. v. 1. 11. 1863/III, Anm. 17 und 18; vgl. dazu außerdem MR. v. 3. 12. 1863/I und MR. v. 13. 12. 1863/I-IV., welche teils unausführbar, teils gar nicht zur Kompetenz des Abgeordnetenhauses gehörig sind, so daß der Kriegsminister von seinem Standpunkte sich aufs entschiedenste dagegen erklären müßte. Der referierende Minister las hierauf die am Schluß des Berichtes (Seite 71) erscheinenden Ausschußanträge I bis XVI, wobei er jeden einzelnen Antrag näher beleuchtete. Nachdem ferner zu XIII die Titel verlesen worden waren, wonach in Zukunft der Militärvoranschlag diesen Anträgen gemäß zu teilen wäre, gedachte der Referent schließlich noch der „Schlußbemerkungen“ (Seite 66), worin die aus Anlaß der Budgets für 1862 und 1863 ausgesprochenen Wünsche den Ausführungen des Kriegsministeriums gegenüber festgehalten und daran neue Anträge geknüpft wurdenEine Druckfassung des Berichts des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses und ein Exemplar des Berichts der verstärkten Finanzkommission des Herrenhauses v. 9. 11. 1863 befinden sich als Beilage in KA., KM., Präs. 4382/1863.. Der Kriegsminister gedächte bei der bevorstehenden Plenarberatung des SektionsberichtsDie Verteilung des Ausschußberichts im Plenum des Abgeordnetenhauses in Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 1369 (60. Sitzung/10. 12. 1863); die Debatte darüber in ebd., 1396–1452 und 1454–1481 (61/11. 12. 1863 und 62/12. 12. 1863). im Ausschusse selbst, die unstatthaften Anträge und Wünsche in entschieden ablehnender Weise zu beantworten, wolle sich aber vorläufig der Ah. Genehmigung und der Zustimmung seiner Kollegen zu diesem Vorgange versichern, damit er im Laufe der parlamentarischen Debatte auf die gehörige Unterstützung rechnen könneDie entsprechenden Zurückweisungen Degenfelds und Schmerlings im Rahmen der Ausschußberatungen über den Armeevoranschlag 1864 in der 51. Sitzung des Finanzausschusses v. 28. 11. 1863 in Protokolle über die Sitzungen der Finanzausschüsse des Abgeordnetenhauses pro 1864, 180; vgl. dazu besonders MR. v. 3. 12. 1863/I.. Bei einträchtigem Zusammenwirken des gesamten Ministeriums dürfte die Verhandlung noch zu einem ziemlich befriedigenden Abschlusse gebracht werden können, so wie der Abgeordnete Giskra voriges Jahr im letzten Augenblick eine Schwenkung machte und durch seine glänzende Rede die eigenen Anträge zum Fall brachteGemeint ist die Rede Giskras v. 26. 11. 1862, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 4765–4774 (192. Sitzung).. Bezüglich der Herabminderung des Militärerfordernisses sei durchaus nicht mehr zu erreichen als eine Reduktion von etwa zweieinhalb Millionen beim Extraordinarium. Beim Ordinarium könne schlechterdings nichts reduziert werdenVgl. dazu MR. v. 3. 12. 1863/I und MR. v. 5. und 8. 12. 1863/V; diesen Standpunkt vertrat Degenfeld am 26. 11. 1863 auch vor dem Finanzausschuß, Protokolle über die Sitzungen der Finanzausschüsse des Abgeordnetenhauses pro 1864, 167f..
Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Erörterung äußerte der Staatsminister, daß sich nach seiner Berechnung die Reduktion im ganzen nicht auf 21, sondern nur auf etwa 10 Millionen belaufen dürfte, was sich übrigens bei einer genauen Überprüfung der Ziffern leicht werde konstatieren lassen. Diese vorausgesetzt und mit Hinblick auf die ermöglichte Reduktion von zweieinhalb Millionen im Extraordinarium, erscheine die Stellung der Regierung bei der bevorstehenden Debatte keine ungünstige, wie der Staatsminister an mehreren Punkten nachwies, zumal man in der Lage ist, manche befriedigende Aufklärungen zu geben. Se. k. k. apost. Majestät erinnerten, man habe sich bei den parlamentarischen Diskussionen über den fraglichen Gegenstand die Distinktion zwischen denjenigen Anträgen, welche bloß gegen die Höhe von Ziffern ansetzen, und jenen gegenwärtig zu halten, welche in den Organismus der Armee übergreifen und wozu der Reichsrat verfassungsmäßig nicht kompetent ist. Über die Reduktion von Ziffernpositionen könne man sich verständigen, Prinzipien aber dürfe man nicht opfern. In bezug auf die vom Kriegsminister geäußerte Meinung, der Reichsrat habe auf die durch Spekulation beim Waffenverkaufe gewonnene Summe und deren Verwendung gar keinen berechtigten Einfluß, erfolgte die Ah. Bemerkung, daß dieses eine heikliche Streitfrage sei, und der Finanzminister erinnerte, daß die durch Kauf und Verkauf bei den Gefällen etc. erzielten Gewinne der verfassungsmäßigen Einflußnahme bei der Budgetberatung nicht entzhogen werdenEinfügung b-b Ransonnets.In bezug auf die vom Kriegsminister geäußerte Meinung, der Reichsrat habe auf die durch Spekulation beim Waffenverkaufe gewonnene Summe und deren Verwendung gar keinen berechtigten Einfluß, erfolgte die Ah. Bemerkung, daß dieses eine heikliche Streitfrage sei, und der Finanzminister erinnerte, daß die durch Kauf und Verkauf bei den Gefällen etc. erzielten Gewinne der verfassungsmäßigen Einflußnahme bei der Budgetberatung nicht entzhogen werden. Der Finanzminister hofft, daß, wenn die Diskussion in sanfter Form geführt wird und wenn man sich bezüglich der Ziffern kulant zeigt, es umso leichter fallen werde, die wichtigen Prinzipien festzuhalten. Was die vom Ausschuß und eventuell vom Abgeordnetenhause auszusprechenden Wünsche, Hoffnungen und Erwartungen betrifft, so werden dieselben keinen Gegenstand des Finanzgesetzes bilden und sie haben keine verbindliche Kraft für die Regierung, welche denselben in der Sphäre des Kriegsministeriums, so wie bei den anderen Ministerien, nur insoweit nachzugeben in dem Fall sein wird, als es ihr beliebt. Der Staatsminister fügte bei, allem Anschein nach werde der Plenarausschuß die Zahl der auszusprechenden „Wünsche“ möglichst beschränken. Der Polizeiminister bemerkte, die Aufgabe sei dermal die Zustandebringung des FinanzgesetzesSiehe MR. v. 14. 12. 1863/VII. ohne Aufgebung eines wichtigen Prinzipes. In letzterer Beziehung verdiene der Sektionsantrag II volle Aufmerksamkeit, in welchem durch die Motivierung des Abstriches ein Eingriff in die Exekutive liegt. Minister Ritter v. Lasser betrachtete dagegen den Art. II nur als eine minder bedenkliche Illustration des Art. I. Der Staatsminister fand es nötig, daß man zur glücklichen Durchführung dieser wichtigen und delikaten Angelegenheit im Ausschuß nach einem wohlkombinierten Plan zu Werk gehe, der zwischen ihm, dem Kriegs- und Finanzminister zu verabreden wäre, und nachdem man hiemit allseitig einverstanden war, wurde beschlossen, die bereits für Montag anberaumte Beratung des Armeebudgets im Ausschusse verlegen zu lassenDas entsprechende Ersuchen Degenfelds v. 22. 11. 1863 wurde in der 46. Sitzung des Finanzausschusses v. 23. 11. 1863 angenommen, Protokolle über die Sitzungen der Finanzausschüsse des Abgeordnetenhauses pro 1864, 161.. Graf Degenfeld aber wird sofort den Oberkriegskommissär Damaschka zur Mitteilung der nötigen Informationen und Aufklärungen an den Staatsminister anweisenDarüber konnte im KA. nichts gefunden werden.. Mit Bezug auf die von der Sektion beantragte Verwendung von 4,570.000 fl. an „Kassaüberschüssen“ zur Deckung der Auslagen im Jahre 1864Siehe dazu MR. v. 13. 12. 1863/III. glaubte der Minister Ritter v. Lasser zur Kenntnis bringen zu sollen, man sei in der Sektion [nach] Vernehmung wohlunterrichteter „Fachmänner“ (Buchhaltungsbeamter) zur Überzeugung gelangt, daß die Kassareste durch stattgefundene Thesaurierungen weit über das für den Dienst nötige Ausmaß erhöht worden seien, und man müsse daher darauf bedacht sein, diese Überzeugung wo möglich zu erschüttern. Die Vernehmung der Buchhalteristen, welche auch über das Budget anderer Ministerien stattfand, scheint noch früher geschehen zu sein, als das diesfällige Verbot im Wege der Obersten Rechnungskontrollbehörde erlassen worden istVgl. dazu MR. v. 15. 10. 1863/II.. Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu bemerken, der gegenwärtige Moment sei offenbar nicht geeignet, um große Ersparnisse im Kriegswesen durchzuführen, und es werde dies bei der Diskussion über die Ziffern dem Ausschusse gegenwärtig zu halten sein. Nach Erledigung der Ziffernfrage wird man darauf zuzustreben haben, die aufgetauchten Wünsche in ihrer Unstatthaftigkeit darzustellen und sohin zu beseitigen, damit nicht durch deren fortgesetzte Erneuerung und Zunahme der Samen zu künftigen Konflikten ausgestreut werde.
Schließlich geruhten Allerhöchstdieselben die Minister aufzufordern, den Kriegsminister bei den bevorstehenden Debatten kräftig zu unterstützenFortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 3. 12. 1863/I..
Erlassung eines kaiserlichen Manifests an die Bewohner Galiziens
Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. zu eröffnen, der Generalgouverneur von Galizien habe über eine an ihn gerichtete Frage telegraphisch geantwortetAbschrift des gleichlautenden Schreibens von Mensdorff an Schmerling v. 21. 11. 1863 in KA., MKSM. 78–1/9/1864.: Er halte die Erlassung des ihm mitgeteilten Manifestes dermal an der Zeit, wenn gleichzeitig die sonst beabsichtigten Maßregeln in Galizien getroffen werden. Se. Majestät finden diese kurze Äußerung insofern nicht klar, als daraus nicht bestimmt zu entnehmen ist, ob Graf Mensdorff dabei die von ihm ursprünglich beantragtenSiehe dazu MR. v. 6. 11. 1863/I, besonders Anm. 5., oder aber die zuletzt wirklich beschlossenen, minder weitgehenden Maßregeln im Auge hatteAbschrift der vom Staatsministerium stellvertretend erlassenen Bestimmungen in HHSTA., Informationsbüro (BM-Akten), GZ. 630(10662)/1863; zur Vorberatung siehe MR. v. 5. 11. 1863/I und MR. v. 6. 11. 1863/I..
Der Staatsminister glaubte nicht bezweifeln zu können, daß FML. Graf Mensdorff die letzteren Maßregeln meinte, welche eingeholter mündlicher Äußerung entsprechend mit dem Minister Ritter v. Lasser vereinbart und ihm bereits von hier aus bekannt gegeben worden sind. Ritter v. Schmerling finde darin einen neuen Anhaltspunkt für seinen au. Antrag auf Erlassung des Ah. Manifestes im gegenwärtigen Augenblicke zur Aufklärung und Beruhigung des galizischen Landvolkes über die Ah. Absichten. Allein bei der letzten Beratung der Sache im Ministerrate wurde von verschiedenen Seiten – und zwar von der Majorität – die Meinung vertreten, die Erlassung des Manifests habe dermal auf sich zu beruhen und selbe dürfte erst bei wirklicher Verhängung des Belagerungszustandes Platz greifenSiehe MR. v. 19. 11. 1863/II.. Der Minister des Äußern erinnerte, das Manifest sei auf tiefgreifendere Ausnahmsmaßregeln berechnet gewesen. Der gegenwärtige Anlaß scheine ihm zu einer so ungewöhnlichen Ah. Kundgebung nicht geeignet, sondern zu geringfügig, und es dürfte die Belehrung des galizischen Landvolkes auch auf anderen Wegen zu erreichen sein. Die Erlassung eines Ah. Manifests würde in ganz Europa jetzt ein großes und nicht wünschenswertes Aufsehen erregen, zumal wenn dieselbe mit dem Besuche des Großfürsten Konstantin koinzidiertGroßfürst Konstantin, bis 31. 10. 1863 Statthalter von Polen, traf am 20. 11. 1863 mit seiner Familie in Pest ein, Die Presse v. 22. 11. 1863, S. 3, von wo er am 24. 11. 1863 nach Wien weiterreiste, ebd. v. 24. 11. 1863, S. 4. Er blieb bis 3. 12. 1863 und begab sich dann nach Baden-Baden.. Endlich sei Graf Rechberg keineswegs überzeugt, daß Graf Mensdorff die vom Staatsminister bezeichneten Übergangsmaßregeln im Auge hatte. Der Kriegsminister glaubt, daß das kaiserliche Manifest nur als Inauguration des Belagerungszustandes zu erlassen wäre, dem jeder Freund der Ruhe und Ordnung in Galizien mit Sehnsucht entgegensieht. Dann wird es den besten Eindruck hervorbringen, während es unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur eine bittere Enttäuschung hervorbrächte, weil man dabei die Hoffnung auf Abhilfe verlöre. Minister Ritter v. Lasser bemerkte, daß durch eine kleine Veränderung im Text des Manifests, statt des Ausdrucks „daß Se. Majestät noch auf Besserung hoffen“ die „bestimmte Androhung strengerer Maßregeln für den Fall es nicht gelänge …“ aufgenommen werden könnte. Mit dieser Modifikation des Manifestes erklärten sich der Polizeiminister und der Staatsratspräsident einverstanden, und fände letzterer dadurch die gegen dessen Erlassung erhobenen Bedenken im wesentlichen behoben. Minister Ritter v. Hein stimmt dafür, daß das Manifest jetzt als Ah. gnädige Ansprache an die treuen Untertanen in Galizien erlassen werde, während die Maßregeln der Strenge, der Belagerungszustand, vom kommandierenden General allein zu verkünden sein wird. Der Finanzminister glaubte, daß das Manifest zur Motivierung der später vorraussichtlich unentbehrlichen Ausnahmsmaßregeln vorzubehalten wäre, hält es aber derzeit, wo es sich bloß um strengere Anwendung der Vorschriften über das Meldungswesen und um einige Polizeimaßregeln handelt, nicht am rechten Orte, eine Ansprache Sr. Majestät des Kaisers zu provozierenEinfügung c-c Pleners.. Der ungarische Hofkanzler stimmte gegen die Erlassung jedes Manifestes, nachdem überhaupt kaiserliche Ansprachen für die allerseltensten Fälle vorzubehalten wären und für keine dringende Notwendigkeit vorhanden ist. Minister Graf Esterházy findet die Erlassung eines Ah. Manifestes jetzt vor der abgeschwächten Maßregel nicht am Platz, und auch der Marineminister teilte diese Meinung, wobei er auch auf den geringen Eindruck hinwies, den die kaiserlichen Ansprachen seinerzeit im lombardo-venetianischen Königreiche gemacht habenGemeint sind das kaiserliche Manifest v. 28. 4. 1859, womit der Befehl zum Einrücken der k. k. Armee in das Königreich Sardinien verkündet wurde, RGBL. Nr. 60/1859, und das kaiserliche Manifest v. 15. 7. 1859, womit das Friedenspräliminarium mit den Franzosen kundgetan wurde, RGBL. Nr. 133/1859.. Überdies scheine ihm eine Aufklärung des galizischen Landvolkes gar nicht nötig, da die energische Aktion der Regierung allein schon jeden Zweifel über ihre Absichten beseitigen müsse. Der Staatsminister entgegnete auf die vorgebrachten Einwendungen, daß es sich nicht sowohl um den Eindruck des Manifests in Europa, als um die Wirkung in Galizien handle; daß der mit den Verhältnissen am Nächsten vertraute Generalgouverneur Galiziens selbst um die Erlassung bitteSiehe Anm. 15.; daß endlich weder offiziöse Zeitungsartikel noch die ministeriellen Erklärungen im Reichsrate zur Kenntnis des galizischen Landvolkes gelangen, und selbst wenn sie es würden, nicht den Eindruck machen können, den eine kaiserliche Ansprache hervorbringt. Daß Ritter v. Schmerling keine Scheu vor strengen Ausnahmsmaßregeln hege, das dürften seine ersten au. Anträge beweisenSiehe dazu MR. v. 5. 11. 1863/I und MR. v. 6. 11. 1863/I.. Er scheue sich auch jetzt nicht, den Belagerungszustand in Galizien zu verhängen, aber ein stufenweiser Gang scheine ihm angezeigter, zumal die angeordneteEinfügung Lassers. Verstärkung des MilitärsSiehe dazu MR. v. 1. 11. 1863/II. dermal noch nicht verwirklicht sein kann. Daß die Herren Zang und Kuranda in ihren JournalenEinfügung e-e Lassers. in diesem Augenblick den Belagerungszustand dekretierenSiehe dazu Die Presse v. 18. 11. 1863, S. 1, und die Ost-Deutsche Post v. 18. 11. 1863, S. 1. Zu Ignaz Kuranda siehe Wurzbach, Biographisches Lexikon 13, 407–416; zu August Zang, ebd. 59, 162–165., sei eher ein Grund dagegen als dafür. In 14 Tagen aber, wenn alles von der Exekutive gehörig vorbereitet ist, und die Zustände ungeachtet der Erlassung des Manifests noch ärger geworden sind, wolle er gern die volle Verantwortung für die Einführung des Belagerungszustandes übernehmen.
Se. k. k. Majestät geruhten Ah. anzuordnen, es sei vor allem noch Graf Mensdorff zu vernehmen, welche Maßregeln er im letzten Telegramm gemeint habeZur Meinung Mensdorffs über die Erlassung des kaiserlichen Manifestes siehe die Abschrift seines Schreibens an Schmerling v. 21. 11. 1863, KA., MKSM. 78–1/9/1863. Fortsetzung des Gegenstandes im MR. v. 3. 2. 1864/II..
Delegierung des Brünner Landesgerichts für in Galizien begangene Verbrechen
Über die Allerhöchsten Ortes gestellte Frage, welche Schwierigkeiten noch der beabsichtigten Delegierung von Gerichten anderer Kronländer zur Erleichterung der überbürdeten galizischen Gerichte im Weg stehenSiehe dazu die Abschrift eines Berichtes des Krakauer OLG-Präsidiums an Hein v. 12. 12. 1863 in HHSTA., Informationsbüro (BM-Akten), GZ. 11501/1863. Die bezüglichen Akten des Justizministeriums AVA., JM., Präs. 1754, Präs. 1770, Präs. 1787 und Präs. 1795, alle aus 1863, sind nicht mehr vorhanden (Brandakten)., äußerte der Minister Ritter v. Hein, diese Schwierigkeiten seien nicht sowohl juridischer Natur, sondern hauptsächlich darin gelegen, daß es in den außergalizischen Gerichtsbehörden an Richtern fehlt, welche der polnischen Sprache hinlänglich mächtig sind. Dann frage sich, welches Gericht zu delegieren wäre, wobei wohl bloß die Landesgerichte zu Olmütz, Brünn und Prag in Frage kommen können. Die letztere Stadt wäre wegen der größeren Entfernung am mindesten geeignet. Gegen Olmütz streitet der Umstand, daß daselbst sich bereits Internierte in großer Zahl befinden. Brünn wäre am Besten geeignet, wenn sich dort sichere Räume zur Unterbringung der Inquisiten befänden. Se. Majestät geruhten Allerhöchst sich für Brünn zu entscheiden, nachdem das derzeit geräumte Strafhaus die nötigen sichern Lokalitäten für die Inquisiten bietet. Nach der Meinung des Ministers [Ritter v. Hein] dürfte somit das Brünner Landesgericht für Untersuchungen der in Galizien begangenen Verbrechen des Hochverrats, Aufstandes, Aufruhrs und der Ruhestörung delegiert werdenMit Note des Obersten Gerichtshofes v. 1. 12. 1863 wurde das Brünner Landesgericht als erste und das Brünner Oberlandesgericht als zweite Instanz für die Verhandlungen der angeführten Verbrechen bestimmt, ebd., Präs. 1857/1863..
Pferdeausfuhrverbot gegen Piemont
Dem Vernehmen nach wird die Ausfuhr von Pferden nach dem Königreich Sardinien massenhaft betriebenIn bezug auf die angebliche Pferdeausfuhr nach Rußland siehe bereits MR. v. 15. 10. 1863/III; infolge der Spannungen mit Italien war am 30. 1. 1859 ein generelles, aber eindeutig gegen Piemont-Sardinien gerichtetes Pferdeausfuhrverbot erlassen worden, RGBL. Nr. 24/1859, das mit der Ministerialverordnung v. 27. 1. 1860, RGBL. Nr. 27/1860, zwar teilweise außer Kraft gesetzt, aber erst auf vielfachen, vom Handelsministerium unterstützten Wunsch – siehe dazu etwa den vom Ministerium befürworteten Antrag des Kärntner Landtages v. 26. 5. 1863 in FA., FM., II. Abt. (Bankale), Nr. 28317/649 ex 1863, Fasz. 3/1 – wieder aufgehoben wurde, nachdem dies von Wickenburg am 20. 9. 1863 beantragt worden war, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3038/1863; die entsprechende Verordnung des Handels-, Finanz- und Kriegsministers v. 2. 10. 1863 publiziert in RGBL. Nr. 84/1863; die dafür notwendige Mitteilung Wickenburgs an Plener v. 2. 10. 1863 in FA., FM., II. Abt.(Bankale), Nr. 51763/1047 ex 1863, Fasz. 3/1; siehe dazu auch den Artikel in der Wiener Zeitung v. 16. 10. 1863.. Zwanzig italienische Offiziere bereisen Ungarn zu diesem Zweck förmlich als Assentierungskommissäre! Nachdem auf diese Weise der Monarchie ein kostbares Kriegsmaterial entzogen und in Feindeshände überliefert wird, geruhten Se. k. k. apost. Majestät, die beteiligten Minister Ah. aufzufordern, der Sache ohne Verzug auf den Grund zu sehen und im Falle, sich obige Angaben bestätigen, das Ausfuhrverbot zu erlassenFortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 30. 11. 1863/II, MR. v. 7. 12. 1863/VI, MR. v. 10. 12. 1863/II, MR. v. 8. 1. 1864/II, MR. II v. 18. 3. 1864/II und MR. v. 29. 2. 1864/II..
Interpellation Carl Rechbauers wegen Holstein
Der Minister des Äußern brachte die Interpellation von Rechbauer und Genossen über die holsteinische Angelegenheit zur Sprache und deutete an, in welcher Art er diese Interpellation – und zwar noch vor der Diskussion seines Budgets im Abgeordnetenhause – zu beantworten gedenkeDie Interpellation des Abgeordneten Dr. Carl Rechbauer an den Minister des Äüßern aus Anlaß der durch den Tod des dänischen Königs, Friedrich VII., am 15. 11. 1863 aktuell gewordenen Erbfolgefrage in den Herzogtümern Schleswig-Holstein und der von Österreich in dieser Beziehung einzunehmenden Haltung in Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 934f. (46. Sitzung/20. 11. 1863); vgl. auch Schulthess, Geschichtskalender 1863, 90; von der geplanten Interpellation hatte Rechberg indessen schon am 19. 11. 1863 erfahren, HHSTA., PA. I § 528 (Nachlaß Rechberg). Die Beantwortung dieser Interpellation – siehe dazu weiter MR. v. 23. 11. 1863/II und MR. v. 3. 12. 1863/V – durch Rechberg am 4. 12. 1863 in Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 1223ff. (55. Sitzung); veröffentlicht in der Wiener Zeitung (A.) v. 14. 12. 1863; außerdem Schulthess, Geschichtskalender 1863, 98, 165 und zusammenfassend 417. Die von Rechberg hier erwähnte zweite Lesung des Budgets des Ministeriums des Äußern für 1864 in Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 225–1260 (55. Sitzung/4. 12. 1863).. Über den vom Staatsminister geäußerten Wunsch wird Graf Rechberg den Text seiner Antwort demnächst im Ministerrat vorlesenFortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 23. 11. 1863/II und MR. v. 3. 12. 1863/V..
Wien, am 24. November 1863. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 1. Dezember 1863.Empfangen 2. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.