Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 7Oktober 1863–23. Mai 1864Sitzung 416WienThomasKletečkaKlausKochProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/Thomas KletečkaKlaus KochDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864WienÖBV199212203797
Sammelprotokoll, kompiliert aus mehreren Sitzungstagen; Sammelprotokoll; RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 19. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy (29. 11.), Burger, Hein (30. 11.), Kalchberg (1. 12.); abw. Nádasdy; BdR. Erzherzog Rainer 3. 12.Wien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.Sammelprotokoll; RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 19. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy (29. 11.), Burger, Hein (30. 11.), Kalchberg (1. 12.); abw. Nádasdy; BdR. Erzherzog Rainer 3. 12.SchurdaErzherzog RainerErzherzog RainerBdE. 1863-11-19 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)RechbergMecséryDegenfeldSchmerlingLasserPlenerLichtenfelsForgáchEsterházyBdE. 29. 11.BurgerHeinBdE. 30. 11.KalchbergBdE. 1. 12.NádasdyOfferte Albert Kleins bezüglich der Lemberg-Czernowitzer Eisenbahnfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 416Ministerrat, Wien, 16. und 19. November 1863
Sammelprotokoll;
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Schurda;
VS.
Vorsitz Erzherzog Rainer;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 19. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy (29. 11.), Burger, Hein (30. 11.), Kalchberg (1. 12.);
abw.
abwesend Nádasdy;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 3. 12.
12203797
Protokoll des zu Wien am 16. und 19. November 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.[Sitzung vom 16. November 1863](anw. Erzherzog Rainer, Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Kalchberg; abw. Nádasdy)
Offerte Albert Kleins bezüglich der Lemberg-Czernowitzer Eisenbahn
Gegenstand der Beratung war der in der Lemberg-Czernowitzer EisenbahnangelegenheitSiehe dazu bereits MR. v. 22. 7. 1863/IV, ÖMR. V/6, Nr. 377. infolge des vom Albert Klein in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. November l. J.Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 775–790 (41. Sitzung/12. 11. 1863). überreichten Offertes eingetretene Zwischenfall. Sektionschef Freiherr v. Kalchberg referierte zunächst folgenden Sachverhalt: Klein habe sich als Redner gegen die Regierungsvorlage und den Ausschußantrag einschreiben lassen, um dem Hause zu erklären, daß er selbst bereit sei, den Bau unter für die Finanzen günstigeren Bedingungen zu übernehmen. Im letzten Momente ließ er sich jedoch als Redner löschen und überreichte ihm (Kalchberg) eine Erklärung, welche weder nach Form noch nach ihrem Inhalte als eine an die Regierung gerichtete Offerte angesehen werden konnte, sondern vielmehr eine an das Haus gerichtete Erklärung war, wofür auch der Zweck dieser Erklärung und der ganze Verlauf der Sache sprecheEbd., 781 (41./12. 11. 1863).. Hätte man diese Zuschrift Kleins als eine beabsichtigte formelle Offerte ansehen wollen, so wäre dieselbe – nach Erachten des Referenten – von dem Ministerium mit dem Bemerken abzulehnen gewesen, daß die Verhandlungen bereits geschlossen und die Regierung durch ihre bedingte Konzessionserteilung gebunden seiSiehe dazu MR. v. 22. 7. 1863/IV, Anm. 40, ÖMR. V/6, Nr. 377; nachdem der Kaiser am 11. 8. 1863 seine Ermächtigung zur Vorlage der Konzessionsbedingungen im Reichsrat erteilt hatte, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2556/1863, trat Wickenburg am 5. 10. 1863 mit der entsprechenden Regierungsvorlage vor das Abgeordnetenhaus, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 314f. (19. Sitzung), welches das Gesetz in betreff der Begünstigungen für die Unternehmung der Lemberg-Czernowitzer Eisenbahn am 30. 11. 1863 in dritter Lesung verabschiedete, ebd., 1086–1091 (51. Sitzung); die Annahme im Herrenhaus erfolgte daraufhin am 22. 12. 1863, ebd., HH. 1863/64, 156 (11. Sitzung), worauf das Gesetz, das als Basis für die Erteilung der Konzessionsurkunde diente, am 11. 1. 1864 die Ah. Sanktion erhielt; Publikation in RGBL. Nr. 5/1864., und es hätte mithin dem Klein überlassen werden müssen, von seinem Rechte als AbgeordneterVgl. Knauer, Das österreichische Parlament 115. Gebrauch zu machen und sich an das Haus zu wenden, nicht als Offerent, sondern als Oppositionsredner, welche Behandlung aber die eigentümliche Sachlage nicht gebessert, sondern einen Kampf über die Kompetenz hervorgerufen haben würde, dessen Ende die Überweisung an den Ausschuß gewesen sein dürfte, vielleicht mit dem Auftrage, mit Klein unmittelbar in Unterhandlung zu treten, wodurch der Ausschuß in die Sphäre der Exekutive übergetreten sein würde. Referent glaubte es daher vorziehen zu sollen, dem Hause zu empfehlen, daß es, weil durch das Vorgefallene vielleicht die bisherige Grundlage geändert werde, den Gegenstand an die Regierung überweise und die Verhandlungen einstweilen unterbreche, wobei die Frage, welchen Charakter eigentlich die Kleinsche Offerte habe, vorderhand offen bliebWie Anm. 3.. Nachdem dieses auch geschehen sei, habe Referent den Klein eingeladen, um mit demselben das Nähere über die Offerte zu besprechen, ins klare zu setzen und ihn eventuell zu binden. Diese Unterhandlung habe bisher im wesentlichen zu dem Erfolge geführt, daß Klein a) eine jährliche Garantie von 5%, also von 40.000 fl. in Silber, und b) zur Amortisation des Anlagekapitals einen jährlichen Pauschalbetrag von 1250 fl. in Silber pro Meile verlange, daß c) die Garantieleistung beginne, sobald die Teilstrecke von Lemberg bis Stanislau eröffnet sein werde, und d) die Auszahlung der garantierten Beträge rechtzeitig, d. h. vorschußweise, vor der Rechnungslegung geschehe. Dagegen wolle Klein sich verpflichten, sämtliche Schienen und Betriebsmaschinen im Inlande anfertigen zu lassen. Der Festsetzung eines Maximums von 36 Meilen wolle sich Klein auch unterwerfen, so daß das Maximum der Zinsengarantie 1,440.000 fl. sein würdeEinfügung a-a Schurdas.. Über die Frage bezüglich der von ihm zu leistenden Sicherheit sei zwar auch verhandelt worden, aber keine andere Antwort erhalten, als daß Klein durch seine Person und seine bisher ausgeführten Eisenbahnbauten eine hinreichende Garantie zu gewähren glaube und zwar umsomehr, als Fürst Sapieha wohl keine reellere Garantie zu bieten imstande sein dürfteAusführliches Material hierzu in VA., MHVw., Allgemein § 155/1863, Allgemein § 943/1863 und Allgemein § 149/1864; zu den übrigen Eisenbahnprojekten Kleins siehe u. a. MR. v. 8. und 12. 6. 1863/III, Anm. 11, ÖMR. V/6, Nr. 362.. Indem Referent noch den Umstand erwähnte, daß, nachdem die Carl-Ludwigs-Bahn ein Vorrecht auf den Bau der Eisenbahn von Lemberg usw. hat, dieselbe aber dieses Vorrecht an Sapieha abgetreten habe, es auch notwendig war, an diese Bahn die Anfrage zu stellen, ob sie auf dieses Recht auch zugunsten des Klein verzichten wolle, und weiter diese bejahende Antwort mit dem Bemerken verlas, daß Klein sich bereiterklärte, allen den in dieser Zuschrift gestellten Bedingungen sich zu fügen1862 hatte die Carl-Ludwig-Bahn-Gesellschaft auf ihr vertragliches Vorzugsrecht v. 3. 3. 1857 bzw. 7. 4. 1858 zugunsten ihrer Verwaltungsmitglieder, Fürst Sapieha, Borkowski und Klein, verzichtet, worauf diese in Verbindung mit englischen Unternehmern als neue Konzessionswerber in Erscheinung treten konnten, Kohn-(Konta), Eisenbahn-Jahrbuch 1 (1868) 177 f.; Strach, Geschichte der Eisenbahnen 1/1, 476., glaubte er nach dem Vorausgelassenen nunmehr auch den Rechts- und politischen Standpunkt dieser Angelegenheit ins Auge fassen zu sollen. Vom ersteren aus betrachtet, bleibe die Regierung an die bereits bedingt gegebene Konzession bis zu deren Erledigung durch den Reichsrat gebunden und könne daher mit Hinblick auf das von den Konzessionären bedingt erworbene Recht weder die Regierungsvorlage zurückziehen, noch eine neue Offerte dazwischen schieben, wohl aber eine solche eventuell vorbereitenVgl. Anm. 4.. Vom politischen Standpunkte aus muß die Regierung an ihrem gegebenen Worte festhalten und sich auch verwahren, daß diese ganze Sache nicht vollends in die Hand des Reichsrates komme, dagegen darf sie aber auch die neuen Offerte nicht unbedingt fallen lassen, um nicht den Verdacht der Unlauterkeit oder den Schein der Vernachlässigung der finanziellen Interessen auf sich zu laden. Auf die Frage übergehend, was also nun in der Sache zu tun sei, meinte Referent, daß vor allem die Verhandlung mit Klein fortzusetzen, die oben angedeuteten Punkte noch genauer zu präzisieren und die eventuelle Verpflichtung zu konstatieren wäre, daß dann über das diesfällige Ergebnis dem Hause Mitteilung zu machen sein werde, ferner, daß die gegenwärtige Vorlage vorderhand aufrechterhalten werden müsse, wobei dem Hause zu bedeuten wäre, daß, wenn diese Regierungsvorlage wegen der behaupteten Gesetzwidrigkeit, d. h. wegen des Mangels an Trasse und gehörigem Voranschlag, abgeworfen und zur Tagesordnung übergangen werden wolle, dieses auch bezüglich des Kleinschen Offerts gelte und dann, daß über eine Abänderung des Paragraphs über beanspruchte Garantie im Sinne der neuen Offerte doch jedenfalls vorerst mit den gegenwärtigen Konzessionären zu verhandeln sein werde und erst nach erfolgter Ablehnung eine neue Vorlage aufgrund der neuen Propositionen eingebracht werden könne.
Bei der eingehenden Erörterung hierüber hielten sämtliche Stimmführer an der Auffassung fest, daß ungeachtet dieses Zwischenfalles die gegenwärtige Regierungsvorlage so lange aufrechtzuhalten sei, als nicht die Unmöglichkeit ihrer Durchführung vorliegt. Ferner wurde allseitig die Notwendigkeit anerkannt, noch während der Vertagungsfrist den Klein hinsichtlich der einzelnen Punkte seiner Offerte, namentlich der Garantie- und Sicherstellungsfrage, zu ganz definitiven Erklärungen zu bestimmen, um einerseits mit einem bestimmten Resultate vor das Haus treten, andererseits sich aber auch gleich ein Urteil bilden zu können, ob sein Anerbieten auch in der Tat annehmbar sei. Ist das der Fall, dann sei aber auch unerläßlich, mit den ursprünglichen Bewerbern, Sapieha und Brassey, in Verhandlung zu treten, ob sie sich auch den im Kleinschen Anbot gemachten Bedingungen unterwerfen wollenVgl. dazu MR. v. 22. 7. 1863/IV, ÖMR. V/6, Nr. 377..
Es ergab sich sonach der Konferenzbeschluß dahin, daß die gegenwärtige Regierungsvorlage vorderhand aufrechtzuhalten sei, daß mit Klein bezüglich seiner Offerte das Nähere vereinbart und hiernach mit Sapieha-Brassey pertraktiert werde und sodann die Angelegenheit neuerdings vom Sektionschef Baron Kalchberg in der Ministerkonferenz in Vortrag zu bringen sei.
Fortsetzung am 19. November 1863. Vorsitz und Gegenwärtige wie am 16. November l. J. mit Ausnahme des Ministers des Äußern Grafen Rechberg.
Sektionschef Freiherr v. Kalchberg referierte über das Ergebnis der gemäß des Ministerratsbeschlusses vom 16. des Monats mit Klein weiter gepflogenen Unterhandlungen mit dem Bemerken, daß, da nach demselben Konferenzbeschlusse die gegenwärtige Regierungsvorlage aufrechtzuhalten sei, es ihm am zweckmäßigsten scheine, wenn das mit Klein aufgenommene, hierüber angeschlossene Protokoll (drei Stücke)Liegen dem Originalprotokoll in handschriftlicher Fassung bei. einfach auf die Tafel des Abgeordnetenhauses gelegt und diesem überlassen wird, dasselbe durch seinen Ausschuß zu prüfen, inwieweit die Offerte Kleins günstiger sind als jene der Konzessionäre. Ein Eingehen in die Debatte nur dieser Prüfung wäre seines Erachtens entschieden abzulehnen. Referent verlas hierauf das Protokoll und ging sodann zur Darlegung der von Klein definitiv abgegebenen Erklärung, welche das Ergebnis der mit ihm wiederholt eingeleiteten Besprechungen darstellt und dem Protokolle nebst dem Motivenberichte beigeschlossen ist. Er hob zu I b) hervor, daß diese Bestimmung eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Antrages enthalte, indem Klein damals begehrte, daß ihm gleich die Zinsengarantie gezahlt werde, wenn bloß ein Teil der Bahn in Betrieb käme, während er jetzt nur diese Zinsengarantie bezüglich des auf die früher in Betrieb gesetzte Teilstrecke (Lemberg–Stanislau) nach der Meilenzahl entfallenden Baukapitals mit der Lage dieser früheren Inbetriebsetzung beanspruche. Der Punkt c) enthalte eine besondere, etwas eigentümliche Bestimmung, welche jedoch Klein als eine conditio sine qua non erklärte und gegen welche Referent von seinem Standpunkte gerade kein Bedenken hätte, übrigens dieses, da es eine Art der Ausführung der Zinsengarantie sei, mehr der Beurteilung des Finanzministers überlassen müsse. Zum Punkte V erinnerte Referent, daß Klein bei den wiederholten Besprechungen hierüber immer darauf bestand, daß er ein mehreres nicht tun könne und daß er auch in seiner Erklärung an das Haus keine andere Sicherstellung versprach. Nach diesen – hier nur im wesentlichen angeführten – Bemerkungen glaubte Referent sofort seine Ansicht über die weitere Behandlung dieser Angelegenheit dahin aussprechen zu sollen, daß vorerst die neuerlich von Klein abgegebenen Erklärungen samt den von ihm beigegebenen Motiven dem Hause mit dem Bedeuten vorzulegen wären, daß sich die Regierung nicht veranlaßt finde, ihre Vorlage zurückzuziehen, sondern es dem Hause überlassen müsse, bei den Beschlußfassungen über diese Vorlage von den Erklärungen des Klein den entsprechenden Gebrauch zu machen. Referent halte es also für wünschenswert, daß man die Fortsetzung der Generaldebatte über die erste Vorlage verlange und dem Hause überlasse, bei der Spezialdebatte die Ansätze des Klein zu etwaigen Amendierungen zu benützen. Hiebei wäre auch die Zeit gewonnen, die Frage an Sapieha und Brassey zu richten, ob sie auch unter den Kleinschen Bedingungen die Konzession annehmen.
Bei der Erörterung hierüber erklärte Minister Ritter v. Lasser, große Bedenken gegen diesen Vorgang zu haben. Wenn man die von Klein abgegebene Erklärung dem Hause vorlegt und es diesem überläßt, die Sache weiter durchzuführen, so hat man die Exekutive dem Hause gegeben. Auch scheine es ihm nicht anzugehen, daß man jetzt in der Sache umkehrt und die ursprünglich als eine an das Handelsministerium geschehene und von demselben angenommene Offerte nun als eine an das Haus gerichtete hinstellt. Ebensowenig dürfte es sich als passend erweisen, daß die Ansätze des Klein zu sogenannten Amendierungen benützt werden. Die jetzige Vorlage laute ja auf Sapieha und man könne daher nicht z. B. Art. 2 und 3 nach Sapiehaschen Anträgen, Art. 4 und 5 aber nach den Kleinschen Propositionen entscheiden. Ohne im konkreten Falle sich einen positiven Antrag zu erlauben, da ihm die beiden Konzessionen nicht näher bekannt sind, glaube Votant, daß man aus dieser Sache kaum auf eine andere Art herauskommen werde, als daß man sich vom Reichsrate eine von jedem speziellen Konzessionsbewerber abstrahierende, allgemeineEinfügung c-c Lassers. finanzielle Ermächtigung bezüglich des Maximums der Meilenzahl, der Subventionsgarantie usw. durch eine Gesetzesvorlage verschaffeKorrektur und Einfügung d-d Lassers aus usw. geben, also nur Maximalgarantie zugestehen lasse., wo man dann auf dieser Grundlage wird weiter mit einzelnen Bewerbern verhandeln und mit der endgiltigen KonzessionEinfügung e-e Lassers. vorgehen können. Dieser Vorgang werde nach der Meinung des Votanten überhaupt künftig bei allen Eisenbahnkonzessionierungen eingehalten werden müssen, um solchen Konflikten, wie der vorliegende, von vornehinein zu begegnen. Der Staatsminister glaubte vor allem die Frage an den Sektionschef v. Kalchberg stellen zu sollen, welche von den beiden Offerten für das Staatswohl die günstigere sei. Danach müsse sich die Regierung richten und ihre Position nehmen. Zeige sich die Kleinsche Offerte akzeptabel oder gar günstiger, so dürfe sie von Seite der Regierung allerdings nicht vernachlässigt, sondern auf ihre Durchführung hingewirkt werden. Ist es nicht der Fall, dann hätte sich die Regierung einfach auf die Erklärung im Hause zu beschränken: Sie habe mit Klein die geeigneten Verhandlungen gepflogen und sich hiebei überzeugt, daß sein Anbot nicht annehmbar sei, daher sie nur an ihrer Vorlage festhalten müsse. Freiherr v. Kalchberg erwiderte, daß die Beantwortung dieser Frage sehr schwierig sei. Wenn man die beiden Anträge ziffernmäßig entgegenstellt, dann erscheine die Kleinsche Offerte allerdings günstiger, sieht man jedoch auf die Sicherstellung, so ergeben sich wohl einige Bedenken dagegen, da Klein erklärt, nicht in der Lage zu sein, eine entsprechende Sicherstellung schon vor Erteilung der Konzession zu geben. Wohl haben die Konzessionäre bisher auch keine reellere Sicherstellung gegeben, aber man könne sich diesfalls nicht verhehlen, daß Brassey, welchem der englische Geldmarkt zur Disposition steht, die erforderlichen Geldmittel leichter und wohlfeiler aufbringen werde als Klein, welcher hiebei mit der Ungunst der gegenwärtigen Geldverhältnisse in Österreich und der politischen Situation zu kämpfen haben wird. Der Finanzminister hätte es auch gewünscht, wenn man die beiden Anbote genau gegeneinander abgewogen hätte. Seines Erachtens sei im Hinblick auf unsere große Bedenklichkeiten erregenden Geldverhältnisse das sehr angesehene englische Haus Brassey als GeldkraftEinfügung f-f Pleners. für vollkommen sicher und jedenfalls weitEinfügung g-g Pleners. sicherer zu halten als Klein, dessen Vertrauenswürdigkeit wohl nicht zu bezweifeln ist, dem es aber nicht gelingen wird, im Inlande ein billiges Kapital aufzubringen. Nicht minder komme auch in Betracht, daß Klein in bezug auf die Flüssigmachung des garantierten Betrages (Punkt b seiner Erklärung) Begünstigungen, nämlich Vorschußzahlungen im Laufe des Jahres von jeder DividendenauszahlungEinfügung h-h Pleners., in Anspruch nimmt, die einen chaotischen Zustand herbeiführen würden, während im OfferteEinfügung i-i Pleners. Sapiehas ein Jahr vorübergegangen, die Rechnung gelegt werden muß, bevor die Garantie gezahlt werde, daher sich auch in dieser Beziehung die Kleinsche Offerte wesentlich schlechter darstelle. Er seinerseits müßte also die Kleinsche Offerte als in Ziffern anlockend, im Ganzen aber als schlechter bezeichnen. Edler v. Plener glaubte übrigens, auf den letzten Ministerratsbeschluß hinweisen zu sollen, nach welchem Sapieha und Brassey aufgefordert werden sollen zu erklären, ob sie unter den Kleinschen Modalitäten auf den Bau eingehen wollenEbd.. Da nun Brassey dem Vernehmen nach jetzt hieherkommen oder einen BevollmächtigtenEinfügung j-j Pleners. senden soll, so könnte diese Verhandlung sogleich eingeleitet werden. Votant wäre daher der Meinung, daß vor allem mit Beziehung auf diesen Ministerratsbeschluß die gedachte ämtliche Aufforderung an Sapieha erlassen und Freitag im Hause eine Vertagung verlangt werde, was nicht so schwierig sein dürfte, indem man sagen kann, daß die neuerlichen, von der ersten Eingabe abweichenden Erklärungen Kleins noch weitere Verhandlungen nötig machen, daher man noch nicht in der Lage ist, positive Mitteilung dem Hause zu machen.
Dieser Meinung traten auch alle übrigen Stimmführer bei, und es ergab sich sohin der Beschluß dahin, daß in der morgigen Sitzung des Abgeordnetenhauses in der Sache ein weiterer Aufschub von Seite der Regierung verlangt werde und sofort die Vernehmung des Sapieha, und zwar im ämtlichen Wege, einzuleiten seiNachdem Kalchberg dafür im Abgeordnetenhaus eingetreten war, stellte der Abgeordnete Dr. Herbst den Antrag, daß der zuständige Ausschuß zu einer raschen Behandlung der Angelegenheit angehalten werde, Prot. Reichsrat, AH. 1863/64, 935f. (46. Sitzung/20. 11. 1863). Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 27. 11. 1863/I..
Wien, am 19. November 1863. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. Dezember 1863.Empfangen 3. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.