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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="7">Band 7</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1863–<date when="1864-05-23">23. Mai 1864</date>
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            <title level="a" type="desc" n="411">Sitzung 411</title>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b7-z411.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1992">1992</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1215</idno>
                  <idno type="KZ">3703</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 2. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; außerdem anw. Halbhuber; abw. Nádasdy; BdR. Erzherzog Rainer 27. 11.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1863-11-02">1863-11-02</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <ref target="#top_5_7_411_2">Interpellation Alexander Julius Schindlers wegen Einbringung des Ministerverantwortlichkeitsgesetzes noch in dieser Session</ref>
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                  <ref target="#top_5_7_411_3">Ernennung des Carl Grafen Rothkirch-Panthen zum Landesmarschall von Böhmen</ref>
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                  <ref target="#top_5_7_411_4">Gesetzentwurf über die Zurückzahlung der an das Ärar abgeführten Überschüsse der Grundentlastungsfonds von Österreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, Böhmen, Mähren und Görz</ref>
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                  <ref target="#top_5_7_411_5">Gesetzentwurf über die Eröffnung von Ergänzungskrediten für 1863</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="num">Nr. 411</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1863-11-02">2. November 1863</date>
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                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 2. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Halbhuber; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Nádasdy; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 27. 11.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1215</idno>
                  <idno type="KZ">3703</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1863-11-02">2. November 1863</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_411_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Gesetzentwurf über das Schulpatronat und Kostenbestreitung für die Volksschulen in Salzburg</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte über das von ihm mit dem au. Vortrage vom 8. Mai l. J., Z. 3548/StM., zur Ah. Sanktion vorgelegte Landesgesetz für Salzburg betreffend das Schulpatronat und die Kostenbestreitung für die Lokalitäten der Volksschulen mit dem Bemerken, daß nach dem Einraten des Staatsrates diesem Gesetzentwurfe wegen wesentlicher und unstatthafter Abweichungen von der prinzipiellen Bestimmung des § 1 der Regierungsvorlage die Ah. Genehmigung zu verweigern wäre, daß er aber ungeachtet der vom Staatsrate angeregten Bedenken bei seiner im au. Vortrage ausgesprochenen Ansicht verbleiben zu sollen erachte, weil ihm die bezüglichen Verhältnisse im Salzburgischen ganz anders beschaffen zu sein scheinen und weil die vom Landtage beschlossene Aufrechthaltung der landesfürstlichen Schulpatronate in Salzburg deshalb von großer Bedeutung sei, weil dort der Landesfürst in allen größeren Schulen Patron ist und durch das Wegfallen dieses Patronates dem ohnehin dürftigen Land Lasten erwachsen würden, von welchen es bisher befreit war<note type="footnote" n="1">Der Vortrag Schmerlings v. <date when="1863-05-08">8. 5. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-11-22">22. 11. 1863</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3719/1863</bibl>; das entsprechende Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 671/1863</quote>.</note>. Werde das Gesetz abgelehnt, so bleibe es in der bisherigen Übung. Werde es aber angenommen, so bleibt wohl die Patronatslast dem Ärare aufrecht, welche übrigens, da der bezügliche Aufwand bisher im Jahre nicht mehr als 7.000 fl. betrüge, keine so bedeutenden pekuniären Opfer erheischt, andererseits durch den speziellen Einfluß, welcher dadurch der Staatsverwaltung in ihrer Eigenschaft als Patron auf das Schulwesen gewahrt bleibt, wirklich aufgewogen werden dürfte. Der Staatsminister halte daher die Frage, ob der gegenwärtige Stand belassen oder das vom Landtage beschlossene Gesetz angenommen werden solle, für eine reine Opportunitätsfrage und nehme aus den angeführten Gründen kein Bedenken, sich für das letztere zu entscheiden.</p>
                  <p>Der hierauf zur Darlegung des staatsrätlichen Gutachtens<note type="footnote" n="2">Siehe Anm. 1.</note> aufgeforderte Staatsrat <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Freiherr v. Halbhuber</rs>
                     </hi> bemerkte vor allem, daß insoferne es sich nur um eine <pb n="60" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s60.pdf"/>Geldleistung des Ärars handeln würde, von Seite des Staatsrates dagegen keine Einwendung gemacht worden wäre, aber es betreffe hier eine Prinzipienfrage. Die Regierung beabsichtige nämlich, überall die lediglich im Gesetze begründeten Schulpatronate aufzuheben<note type="footnote" n="3">
                        <quote>Dazu die exemplarische Behandlung für Niederösterreich im MR. II v. <date when="1862-10-15">15. 10. 1862</date>/II</quote>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z272" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z272.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18621015-P-0272.xml">ÖMR. V/4, Nr. 272</ref>
                        </bibl>.</note>, und es wurde dieser Grundsatz auch in das Salzburger Landesgesetz aufgenommen, wobei in Anerkennung, daß das Volksschulwesen dieses Landes gegenüber jenem der übrigen Kronländer auf wesentlich verschiedener Grundlage sich entwickelte, dem Landtage bedeutet wurde, daß die Regierung geneigt sein werde, mit dürftigen Gemeinden Einverständnisse über die Aufrechthaltung der bisherigen Schulpatronate zu treffen. Mit dieser Versicherung habe sich der Landtag nicht begnügt, sondern die Regierungsvorlage dahin abgeändert, daß die lf. Schulpatronate aufrecht bleiben. Freiherr v. Halbhuber bespricht des näheren die Motive, aus welchen der Landtag diese Abänderung beschlossen hatte, geht dann auf die Darlegung der in dem staatsrätlichen Gutachten entwickelten Gegengründe über und hebt schließlich hervor, daß das lf. Schulpatronat im Salzburgischen auf denselben Verhältnissen besteht wie die im Gesetze begründeten Privatpatronate, und daß, wenn einmal die Aufhebung der gesetzlichen Patronate überhaupt aus Gründen des Rechtes erkannt werden, von diesem Grundsatze nicht bloß zugunsten der Privatpatrone Gebrauch gemacht und gerade nur zuungunsten des Ärars als Patron abgegangen werden kann. Wollte man aber auf die Dürftigkeit des Landes überhaupt Rücksicht nehmen, so müßte man auch alle im Gesetze bestehenden Patronate belassen – mit einem Worte, man müßte den bisher in den anderen Kronländern angewandten Grundsatz aufgeben. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi>, welcher bei der Beratung dieses Gegenstandes im Staatsrate nicht anwesend war, erklärte sich mit dem staatsrätlichen Einraten einverstanden, weil es sich hier nicht bloß um eine Geldauslage handelt, sondern vielmehr um eine Abweichung von dem allgemeinen Grundsatze, indem nach dem Texte des fraglichen Gesetzentwurfes auch ein gesetzliches Patronat für ein speziell übernommenes angenommen werde, und weil mit der Annahme dieses Gesetzes nur Konsequenzen für die anderen Kronländer entstehen würden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, daß ein Präjudiz für die anderen Kronländer hieraus nicht geschaffen werden könne, weil in diesen die besonderen Verhältnisse, welche für eine Abweichung von dem allgemeinen Grundsatze in Salzburg sprechen, gar nicht vorhanden sind. Nachdem Votant die Eigentümlichkeit dieser Verhältnisse des näheren beleuchtet und dartut, daß das Patronatsverhältnis im Herzogtum Salzburg ganz spezifischer Natur ist, schließt er sich dem Antrage des Staatsministers auf Ah. Genehmigung des vorliegenden Landesgesetzes an. <ref xml:id="fn_5_7_411_a">Er bemerkt noch, daß durch die Ablehnung des Gesetzes für das Ärar kein Vorteil erreicht werde, weil es fortan zahlen müsse. Der ganze Erfolg davon würde sein, daß drei oder vier Privatpatronate in der dermaligen ungünstigen Lage bleiben und daß die lange Reihe der abgelehnten Landtagsbeschlüsse wieder um einen vermehrt werde</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_411_a">Einfügung a-a Lassers.</note>Er bemerkt noch, daß durch die Ablehnung des Gesetzes für das Ärar kein Vorteil erreicht werde, weil es fortan zahlen müsse. Der ganze Erfolg davon würde sein, daß drei oder vier Privatpatronate in der dermaligen ungünstigen Lage bleiben und daß die lange Reihe der abgelehnten Landtagsbeschlüsse<note type="footnote" n="4">In bezug auf Salzburg vgl. dazu etwa <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631019-P-0407.xml#top_5_7_407_6">MR. v. <date when="1863-10-19">19. 10. 1863</date>/VI</ref>.</note> wieder um einen vermehrt werde. Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> nochmals das Wort ergriff, um darauf hinzuweisen, daß, da das <pb n="61" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s61.pdf"/>Patronatsgesetz bereits in den meisten Kronländern nach der Regierungsvorlage angenommen wurde – nur in Vorarlberg eine geringe Abweichung –, mit der Annahme des vorliegenden Gesetzes bezüglich der übrigen Kronländer kein Nachteil zu besorgen sei, und ferner zu erinnern, daß mit der Aufhebung des Untertansverhältnisses im Jahr 1848, welches im Salzburgischen nicht bestanden hatte, an den dortigen Schulpatronaten keine Änderung eingetreten sei, und endlich, um zu bemerken, daß nach seiner Anschauung die ganze Sache nicht eine Rechtsentscheidung sondern eine Opportunitätsfrage sei, erklärten sich bei der Abstimmung der Finanzminister, der Polizeiminister, der Minister Graf Esterházy, der Minister Ritter v. Hein und der Marineminister mit dem Einraten des Staatsrates einverstanden, wogegen der ungarische Hofkanzler in Anbetracht der vom Minister Ritter v. Lasser dargelegten eigentümlichen Verhältnisse des Landes dem Antrage des Staatsministers auf Genehmigung des Gesetzes beitreten würde, welchem Antrage auch der Kriegsminister nach seiner Auffassung beistimmen zu sollen glaubte. Diesem gemäß ergab sich die Stimmenmehrheit der Konferenz für den Antrag des Staatsrates auf Abweisung des Gesetzes<note type="footnote" n="5">Entgegen dem Beschluß des Ministerrates entschied sich der Kaiser zugunsten des in Anm. 1 zit. Antrags Schmerlings, indem er dem Landesgesetz für Salzburg betreffend das Schulpatronat und die Kostenbestreitung für die Volksschulen am <date when="1863-11-24">24. 11. 1863</date> die Ah. Sanktion erteilte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3719/1863</bibl>; publiziert in <bibl type="archival">LGBL. Nr. 21/1863</bibl>.</note>, <ref xml:id="fn_5_7_411_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_7_411_b">Randvermerk Schurdas: <quote>Anm.: Staatsrat Halbhuber entfernte sich nach der Beratung dieses Gegenstandes</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_411_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Interpellation Alexander Julius Schindlers wegen Einbringung des Ministerverantwortlichkeitsgesetzes noch in dieser Session</head>
                  <p>Der Staatsminister referierte, er wäre bereit gewesen, die in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 28. Oktober l. J. vom Abgeordneten Schindler und Genossen eingebrachte Interpellation wegen Vorlegung eines Gesetzesentwurfes betreffend die Verantwortlichkeit der Minister<note type="footnote" n="6">Die Interpellation Schindlers v. <date when="1863-10-28">28. 10. 1863</date> in <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 518 (30. Sitzung)</bibl>; zum Fehlen des Prinzips der Ministerverantwortlichkeit in der Februarverfassung siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 308 und 313</bibl>.</note> noch in dieser Session sogleich mit nein zu beantworten, allein die Herrn Kollegen Ritter v. Lasser und Freiherr v. Burger hätten davon abgeraten und gemeint, daß dieser Gegenstand früher im Ministerrate in Vortrag gebracht werde, und er unterziehe daher denselben heute der Beratung mit dem Bemerken, daß, da man über die Nichteinbringung eines solchen Gesetzes völlig im klaren ist, mit der Beantwortung der Interpellation nicht zu zögern und seines Erachtens zu sagen wäre, daß die Regierung mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Reichsrat in dieser Session ohnehin viel abzutun hat, erst in der nächsten Session sich diese Regierungsvorlage vorbehalte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> glaubte, daß diese Begründung keineswegs ausreichen werde, indem das Haus sagen wird, daß es sich zu dieser Verhandlung mit Vergnügen die gehörige Zeit nehmen werde. Nachdem es nun feststeht, daß dieses Gesetz derzeit nicht einzubringen ist, so würde Votant meinen, es unmotiviert zu erklären und zu sagen, daß die gegenwärtige Session hiezu noch nicht geeignet sei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> erachtete, daß es mit einer ganz unmotivierten Antwort nicht gehen werde, und würde es empfehlen, wenigstens darauf hinzuweisen, daß die Regierung den gegenwärtigen Moment hiezu noch nicht geeignet hält. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> sprach sich ebenfalls gegen eine unmotivierte Antwort aus und schlug vor zu <pb n="62" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s62.pdf"/>erklären, daß die Regierung mit diesem Gesetze bereits beschäftigt sei, nachdem aber zur reiflichen Erwägung und Ausarbeitung des Entwurfes noch eine Zeit erforderlich, dermal noch nicht in der Lage sei, es dem Hause vorzulegen. Dieser Meinung schlossen sich der Finanzminister, der Kriegsminister und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> an, der letztere in dem Anbetrachte, daß es ihm immer angenehm ist, wenn die Sache verzögert wird, zumal er sich einen verantwortlichen Hofkanzler nicht denken könne, solange sich das Verhältnis zu Ungarn nicht geklärt hat. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Marineminister</rs>
                     </hi> stimmte mit dem Staatsminister meinend, daß jede Motivierung, die weiter geht, nur neue Verlegenheiten bereiten würde. Minister Graf Esterházy schloß sich dem Votum des Polizeiministers an.</p>
                  <p>Nachdem noch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> stante concluso sich für die ablehnende Antwort derart erklärten, daß dieses Gesetz in dieser Session durchaus nicht eingebracht werde, ergab sich der Beschluß, dem Hause zu antworten, daß die Regierung nicht in der Lage ist, diesen Gesetzentwurf noch in der gegenwärtigen vorgerückten Session einzubringen<note type="footnote" n="7">Tatsächlich kam es zu überhaupt keiner Beantwortung der in Anm. 6 zit. Interpellation Schindlers, siehe <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, Index, Stichwort: „Interpellationen, Schindler“</bibl>; zur Einführung des Prinzips der Ministerverantwortlichkeit kam es schließlich erst mit dem Gesetz v. <date when="1867-07-25">25. 7. 1867</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 101/1867</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 371 ff.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_411_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Ernennung des Carl Grafen Rothkirch-Panthen zum Landesmarschall von Böhmen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erbat sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem beabsichtigten au. Antrage auf Ag. Ernennung des Grafen Rothkirch-Panthen zum Landesmarschall von Böhmen<note type="footnote" n="8">Der entsprechende Vortrag Schmerlings v. <date when="1863-11-05">5. 11. 1863</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3525/1863</bibl>; zu Carl Graf Rothkirch-Panthen sowie zu dessen Vorgänger Albert Graf Nostitz-Rienek siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 27, 105f., bzw. 20, 391f.</bibl>
                     </note>. Er habe hierwegen mit Freiherrn v. Mecséry, welchem alle Persönlichkeiten des böhmischen Adels bekannt sind, Rücksprache gepflogen und auch den Vizepräsidenten Grafen Belcredi<note type="footnote" n="9">Zum späteren Ministerpräsidenten, Richard Graf Belcredi (1823–1902), siehe <bibl type="secondary">
                           <title>Neue deutsche Biographie</title> 2, 26ff</bibl>.</note> einvernommen. Beide bezeichnen den Rothkirch als die geeignetste Person für diesen Posten. Derselbe sei keine prononcierte Persönlichkeit und nach seinen Antezedentien der Mann, von welchem zu erwarten steht, daß er den Landtag mit Ruhe leiten wird und als Präsident des sehr geschäftsreichen Landesausschusses am Platze sein wird, da er als tüchtiger Beamter die hiezu erforderlichen Eigenschaften mitbringt. Auch komme noch zu bemerken, daß ihm ein tüchtigerer Stellvertreter als der bisherige zur Seite gestellt werden wird, da Dr. Wanka bereit ist, von seinem Posten abzutreten, wenn ihm der österreichische Adel verliehen würde<note type="footnote" n="10">Der Nachfolger des ehemaligen Bürgermeisters von Prag, Wenzel Wanka Edler v. Rodlow (1798–1878) – siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 53, 67–70</bibl> – wurde Wenzel Bělský.</note>.</p>
                  <p>Dem Ministerrate ergab sich hierwegen keine Erinnerung<note type="footnote" n="11">Am <date when="1863-11-09">9. 11. 1863</date> genehmigte der Kaiser den in Anm. 8 zit. Antrag Schmerlings auf Ernennung des Carl Grafen Rothkirch-Panthen zum Landesmarschall von Böhmen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3525/1863</bibl>; veröffentlicht in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18631113">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1863-11-13">13. 11. 1863</date>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_411_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Gesetzentwurf über die Zurückzahlung der an das Ärar abgeführten Überschüsse der Grundentlastungsfonds von Österreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, Böhmen, Mähren und Görz</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte über den vom Finanzminister im Einvernehmen mit dem Staatsminister erstatteten au. Vortrag vom 7. Oktober l. J., Z. 35462/1156, <pb n="63" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s63.pdf"/>womit der beiliegende Gesetzentwurf<ref xml:id="fn_5_7_411_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_7_411_c">Liegt dem Originalprotokoll in handschriftlicher Fassung bei.</note> über die Zurückzahlung der an das Ärar abgeführten Überschüsse der Grundentlastungsfonds von Österreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, Böhmen, Mähren und Görz mit der Bitte vorgelegt wird, denselben noch in dieser Session des Reichsrates als Regierungsvorlage einbringen zu dürfen<note type="footnote" n="12">Der Vortrag Pleners v. <date when="1863-10-07">7. 10. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-11-22">22. 11. 1863</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3700/1863</bibl>, und <bibl type="archival">FA., FM., IV. Abt. (Domänen), Fasz. 25/B, 35462/1156 ex 1863</bibl>.</note>. Nach diesem Entwurfe sind die aushaftenden Überschüsse der genannten Grundentlastungsfonds von 1865 angefangen in 20 Jahren in gleichen, am 1. Mai und 1. November fälligen Raten zurückzuzahlen, und [es] soll mit diesem Gesetze auch die drückende Maßregel der verzinslichen Vorschüsse aus den laufenden Einnahmen für die Vergangenheit und eventuell für die Verwaltungsperiode 1864 aufgehoben werden. Der Finanzminister erkläre in seinem Vortrage, daß diese Rückzahlung unter den gegebenen Verhältnissen keine Schwierigkeiten haben und eine Summe von 2,5 Millionen jährlich erfordern werde. Der Staatsrat finde gegen den ministeriellen Antrag sowie gegen den Inhalt des Gesetzentwurfes selbst nichts zu erinnern<note type="footnote" n="13">Das Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 828/1863</bibl>.</note>. Freiherr v. Lichtenfels habe im Wesen auch nichts dagegen einzuwenden, nur falle es ihm auf, daß in dem Entwurfe bezüglich der Verzinsung der zurückzuzahlenden Fondsüberschüsse keine Bestimmung vorkommt. Im Vortrage werde darüber nichts gesagt und es lasse sich aus den Vorlagen überhaupt nicht entnehmen, ob künftig eine Verzinsung geleistet werden wollte oder nicht, was letzteres offenbar ein großes Geschrei in allen Ländern hervorrufen würde. Der Staatsratspräsident wäre daher der Meinung, daß man in Art. I auch von der Verzinsung etwas sage.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß in dem Entwurfe darüber nichts aufgenommen wurde. <ref xml:id="fn_5_7_411_d">Nachdem er sich jedoch auf diesen schon vor längerer Zeit im Finanzministerium verhandelten Gegenstand genau erinnere, so sei</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_7_411_d">Korrektur und Einfügung d-d Pleners aus <quote>da man wohl</quote>.</note> mit diesem Gesetze nicht<ref xml:id="fn_5_7_411_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_7_411_e">Korrektur aus: <quote>den Vorteil</quote>.</note> beabsichtigt worden<ref xml:id="fn_5_7_411_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_7_411_f">Einfügung Pleners.</note>, künftig keine Verzinsung der gedachten Überschüsse zu leisten. <ref xml:id="fn_5_7_411_g">Er glaube überhaupt</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_7_411_g">Korrektur g-g Pleners aus <quote>Wie sich ihm aber die Sache jetzt darstellt, glaube er selbst</quote>.</note>, daß es ohne Verzinsung nicht gehen wird. <ref xml:id="fn_5_7_411_h">Er glaube ferner, obwohl</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_7_411_h">Korrektur h-h Pleners aus <quote>Nur konnte er, da</quote>.</note> der Gegenstand schon länger seiner Aufmerksamkeit entrückt ist, <ref xml:id="fn_5_7_411_i">doch heute darüber absprechen zu können, daß diese Überschüsse fortan zu verzinsen [wären], sie dürften bisher alle den gleichen Zinsfuß gehabt haben</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_7_411_i">Korrektur i-i Pleners aus <quote>heute nicht gleich darüber absprechen, ob diese Überschüsse alle zu verzinsen wären und ob alle den gleichen Zinsfuß haben</quote>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> erinnerte, daß das vorliegende Gesetz den Zweck habe, Kapitalsraten für diese schwebende Schuld zu bestimmen, und die Verzinsung derselben eine selbstverständliche Sache sei, daher seines Erachtens die vom Staatsratspräsidenten gewünschte Bestimmung nicht notwendig sein dürfte. Er würde es übrigens für zweckmäßig halten, die <pb n="64" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s64.pdf"/>Maßregel des Art. II gleich als Kompensation in Wirksamkeit treten zu lassen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Hein</rs>
                     </hi> hielt ebenfalls die Verzinsung für selbstverständlich. Er glaube jedoch darauf aufmerksam machen zu sollen, daß die Sache in der Richtung angegriffen werden dürfte, daß der Reichsrat wohl die Geldmittel hiezu bewilligen, nicht aber die Zahl der Annuitäten ohneweiters bestimmen könne, die sich die Landtage gefallen lassen müssen, daher es vielleicht in Erwägung zu ziehen wäre, ob nicht in dieser Beziehung noch eine Verhandlung in den Landtagen vorhergehen sollte. Dieses Bedenken wurde jedoch von der Konferenz nicht geteilt, indem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> hervorhob, daß ja diese Frage von den Landtagen selbst schon angeregt wurde und daß man übrigens bisher den Grundsatz angenommen hat, daß Gesetze über die öffentlichen Fonds nur durch die Reichsgesetzgebung festgestellt werden können, und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> darauf hinwies, daß es ja hier das Reich ist, was zahlen soll, daher dieses zuerst in das Auge zu fassen sei, mithin diese Maßregel nur durch den Reichsrat zu entscheiden sei.</p>
                  <p>Nachdem sich im weiteren Verlaufe der Abstimmung allseitig für die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes, aber auch dafür ausgesprochen wurde, daß es demselben klargemacht werde, daß die Verzinsung der Kapitalsraten nicht alteriert wird, wurde beschlossen, im Art. I nach dem Worte „sind“ (Zeile 7) die Worte „samt der von demselben laufenden Zinsen“ einzuschalten<note type="footnote" n="14">Mit Ah. E. v. <date when="1863-11-23">23. 11. 1863</date> auf den in Anm. 12 zit. Vortrag ermächtigte der Kaiser Plener, den vorliegenden Gesetzentwurf beim Reichsrat einzubringen, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3700/1863</quote>; da aber der Gesetzentwurf in der laufenden Reichsratssession nicht mehr zur Verhandlung kam, revidierte der Kaiser am <date when="1864-03-22">22. 3. 1864</date> seine Ah. Entschließung und befahl Plener, mit den beteiligten Landesvertretungen entsprechende Verhandlungen anzuknüpfen, <quote>ebd., KZ. 849/1864</quote>; diese scheinen keine besonderen Fortschritte gemacht zu haben, da der Finanzminister erst am <date when="1867-10-25">25. 10. 1867</date> den geforderten Bericht darüber erstattete, was vom Kaiser kommentarlos zur Kenntnis genommen wurde, <quote>ebd., KZ. 4021/1867</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_411_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Gesetzentwurf über die Eröffnung von Ergänzungskrediten für 1863</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte über den au. Vortrag des Finanzministers vom 16. Oktober l. J., womit derselbe den beiliegenden Gesetzentwurf über die<ref xml:id="fn_5_7_411_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_7_411_j">
                        <quote>Erhöhung</quote> von Schurda gestrichen.</note> von den Zentralstellen und Ministerien angesprochenen Nachtragskredite zum Staatsvoranschlage pro 1863 mit der au. Bitte vorlegt, diesen Gegenstand noch in der gegenwärtigen Reichsratssession einbringen zu dürfen<note type="footnote" n="15">Der Vortrag Pleners v. <date when="1863-10-16">16. 10. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-11-27">27. 11. 1863</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3786/1863</quote>.</note>. Nachdem Freiherr v. Lichtenfels den Inhalt dieses Gesetzentwurfes vorgelesen hatte, bemerkte er, daß sich in der Sache selbst dem Staatsrate kein Anstand ergeben habe, allein in der Form seien einige Bedenken angeregt worden und zwar, daß hier zunächst zu unterscheiden gewesen wäre, zwischen Zahlungen, die bereits im Laufe des Verwaltungsjahres 1863 stattgefunden haben und jenen, die erst noch, also im Jahr 1864, zu berichtigen kommen werden<note type="footnote" n="16">
                        <quote>ebd., JStr. 841/1863 und JStr. 926/1863</quote>.</note>. Bezüglich der ersteren Art von Zahlungen würde regelrecht der Staatsrechnungsabschluß pro 1863 die Rechtfertigung zu enthalten haben und belangend die zweite Gattung von Zahlungen, so wäre es sachrichtiger, durch Einbringung eines Nachtrages zum Staatsvoranschlage pro 1864 das bezügliche Erfordernis nachzuweisen und in <pb n="65" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s65.pdf"/>Anspruch zu nehmen<note type="footnote" n="17">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631116-P-0414.xml#top_5_7_414_5">MR. v. <date when="1863-11-16">16. 11. 1863</date>/V</ref>b und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631130-P-0421.xml#top_5_7_421_5">MR. v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date>/V</ref>, bes. Anm. 15.</note>. Auch sei darauf hingewiesen worden, daß einzelne Posten bereits aus den vorhandenen Mitteln die Bedeckung finden müssen, für nicht geleistete Zahlungen aber entweder die Bedeckung vorhanden gewesen sein müsse, oder, falls dies nicht der Fall sei, gegenwärtig nichts erübrige, als dieselben in das neue Verwaltungsjahr 1864 hinüberzuziehen. Freiherr v. Lichtenfels halte diese Bedenken für begründet und habe nur beizufügen, daß ihm die ganze Sache nicht von Erfolg zu sein scheine, wenn nicht gleich die Bedeckungsmittel angegeben werden. Auch werde das Ganze nur einen üblen Eindruck machen und dem Reichsrat zu der Beschwerde Anlaß geben, daß ein Budget- und Finanzgesetz nichts nütze, wenn hinterher Nachtragskredite von zehn Millionen zum Vorschein kommen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> äußerte, bei seinen Anträgen liege die Ah. Entschließung vom <date when="1863-06-13">13. Juni 1863</date> über den Staatsrechnungsabschluß in der Mitte<note type="footnote" n="18">Die Ah. E. v. <date when="1863-06-13">13. 6. 1863</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1919/1863</bibl>; dazu außerdem <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630528-P-0356.xml#top_5_6_356_1">MR. v. <date when="1863-05-28">28. 5. 1863</date>/I</ref>, Anm. 9, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b6-z356" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6/pdf/a5-b6-z356.pdf" target="MRP-1-5-06-0-18630528-P-0356.xml">ÖMR. V/6, Nr. 356</ref>
                        </bibl>.</note>. Diese Ah. Entschließung besage, daß eine Übertragung der Ersparungen in einzelnen Rubriken nicht statthaft sei, ferner, daß, wenn sich [der] in dem durch das Finanzgesetz genehmigten Voranschlage für einen einzelnen Dienstzweig eröffnete Kredit im Laufe des Verwaltungsjahres als unzureichend darstellen sollte, <ref xml:id="fn_5_7_411_k">oder für einen bestimmten Aufwand keine Vorsorge getroffen wurde</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_7_411_k">Einfügung k-k Schurdas.</note>, hiefür ein Nachtragskredit nur im verfassungsmäßigen Wege durch nachträgliche Bewilligung mittelst eines Gesetzes erwirkt werden kann. Nun sei hier die Lage die, daß sich im Laufe des Verwaltungsjahres 1863 viele Zahlungen ergeben haben, die in dem Finanzgesetz pro 1862 gar nicht vorgesehen sind und für die daher nachträglich ein Kredit eröffnet werden muß. Würde der Reichsrat zur Zeit nicht versammelt sein, so wären die hier fraglichen Posten wohl in dem bezüglichen Staatsrechnungsabschlusse zu rechtfertigen sein. Da aber der Reichsrat tagt, so erübrige nach dem Wortlaute der obigen Ah. Entschließung wohl nichts anderes, als diesen Gegenstand beim Reichsrate zur verfassungsmäßigen Behandlung einzubringen, was übrigens auch schon deshalb angezeigt sei, weil es nicht gut sein könne, alles auf den Rücken des Rechnungsabschlusses zu legen. Der Finanzminister wies übrigens darauf hin, daß bereits ein ähnlicher Vorgang vorhanden sei, indem man pro 1862 mittelst Gesetzes vom <date when="1862-12-17">17. Dezember 1862</date> als Nachtragsbestimmung zu dem Finanzgesetze pro 1862 für die Marine Nachtragskredite in Anspruch genommen hatte<note type="footnote" n="19">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 100/1862</bibl>; siehe dazu auch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621103-P-0277.xml#top_5_5_277_1">MR. I v. <date when="1862-11-03">3. 11. 1862</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621112-P-0282.xml#top_5_5_282_2">MR. v. <date when="1862-11-12">12. 11. 1862</date>/II</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621217-P-0302.xml#top_5_5_302_3">MR. v. <date when="1862-12-17">17. 12. 1862</date>/III</ref>, alle <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z277" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z277.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18621103-P-0277.xml">ÖMR. V/5, Nr. 277</ref>
                        </bibl>, <quote>Nr. 282 und Nr. 302</quote>.</note>. Edler v. Plener würde daher seinerseits nicht die mindesten Bedenken finden, mit diesem Gesetze vor das Haus zu treten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erklärte, einer ganz anderen Ansicht zu sein. Seines Dafürhaltens gehören die hier in Rede stehenden Auslagen einfach in die Rechnungslegung und [es] werde seinerzeit der Staatsrechnungsabschluß hierüber die Rechtfertigung zu enthalten haben, um die verfassungsmäßige Bedeckung zu erlangen. Einen Kredit brauche der Finanzminister dazu nicht, denn einzelnes ist bereits bezahlt und hat daher Bedeckung haben müssen. Was aber bisher nicht bezahlt wurde, kann <pb n="66" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s66.pdf"/>umsoweniger alterieren, als diese Ausgaben nicht mehr in dem bereits zu Ende gegangenen Verwaltungsjahr 1863 gemacht werden können und es dem Finanzminister ein Leichtes sei, dieselben auf das nächste Verwaltungsjahr zu bringen und mit den Kassaresten zu decken. Anders wäre es, wenn es sich um außerordentliche, nicht vorgesorgte Auslagen von namhafter Höhe handeln würde. Es gehe um eine plötzliche Kriegsausrüstung und dergleichen, da wäre es allerdings angezeigt, an den Reichsrat wegen Bewilligung eines außerordentlichen Kredites zu gehen. Nachdem also im vorliegenden Falle ein Bedürfnis, diese Auslagen zu decken, nicht vorzuliegen scheine und es sich nicht darum handle, Geldmittel zu erhalten, so sei nach der Meinung des Votanten auch kein Bedürfnis da, eine derlei Vorlage an den Reichsrat zu machen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> wies nochmals darauf hin, daß ja mit dem Gesetze vom <date when="1862-12-17">17. Dezember 1862</date> ein Präzedens geschaffen sei. Er wolle übrigens nicht leugnen, daß sich aus dem vorliegenden Gesetze einiges ausscheiden ließe, was noch schwebend ist, oder auf das nächste Verwaltungsjahr 1864 übertragen werden könnte. So würde er schon heute bereit sein, die große Post betreffend die Kriegsprästationen aus dem Verzeichnisse zu streichen. Damit nun die betreffenden Minister in der Sache sich genauer instruieren können, würde er darauf antragen, daß denselben die Beilage des Gesetzes, worin die einzelnen Erfordernisse spezifiziert sind, noch zur Einsicht und Prüfung mitgeteilt werde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> kann sich nicht denken, daß für alle in der Beilage spezifizierten Fälle ein Finanzgesetz erforderlich sei, und er müsse sich sein Verzeichnis zur nochmaligen Prüfung umsomehr erbitten, als er schon in seiner diesbezüglichen Note an den Finanzminister sich den Vorbehalt gemacht, daß die Art und Weise der weiteren Durchführung im Reichsrate besprochen werde, ohne welchen Vorbehalt er gewiß manche Post nicht aufgenommen hätte. Da die Sache keine so große Eile habe, so würde er vorschlagen, daß vorläufig ein Komitee aus den Repräsentanten der betreffenden Ministerien zusammengesetzt und beauftragt werde, zunächst die Sache prinzipiell klarzustellen und die einzelnen Posten einer genauen Prüfung zu unterziehen, welches Ergebnis dann der Finanzminister im Reichsrate vorzutragen hätte.</p>
                  <p>Dieser Vorschlag wurde von der Konferenz einstimmig angenommen und [es] wird der Finanz­minister hierwegen sogleich das Nötige einleiten<note type="footnote" n="20">Mit Ah. E. v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date> auf den in Anm. 15 zit. Vortrag ermächtigte der Kaiser Plener, den Gesetzentwurf beim Reichsrat einzubringen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3786/1863</bibl>. Dies geschah mittels Zuschrift des Finanzministeriums v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date> an das Abgeordnetenhaus, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 1147 (53. Sitzung/<date when="1863-12-02">2. 12. 1863</date>)</bibl>; die Vorlage des Ausschußberichts in <quote>ebd., 1223 (55/<date when="1863-12-04">4. 12. 1863</date>)</quote>; am <date when="1863-12-09">9. 12. 1863</date> wurde das Gesetz daraufhin vom Abgeordnetenhaus angenommen, <quote>ebd., 1353 f. (59/<date when="1863-12-09">9. 12. 1863</date>)</quote>; die Annahme im Herrenhaus <quote>ebd., HH. 1863/64, 277f. (16/<date when="1864-01-09">9. 1. 1864</date>)</quote>; Publikation in <bibl type="archival">RGBL. Nr. 16/1864</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1863-11-02">2. November 1863</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1863-11-24">24. November 1863</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1863-11-27">27. November 1863</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>