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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="7">Band 7</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1863–<date when="1864-05-23">23. Mai 1864</date>
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            <title level="a" type="desc" n="404">Sitzung 404</title>
            <meeting>
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                  <surname>Kletečka</surname>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b7-z404.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 7 Oktober 1863–23. Mai 1864</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1992">1992</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1208</idno>
                  <idno type="KZ">3569</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 19. 10.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 15. 11.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1863-10-19">1863-10-19</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <ref target="#top_5_7_404_3">Pferdeausfuhr für die russische Kavallerie</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml#a5-b7_z404.pdf">
               <title type="num">Nr. 404</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1863-10-15">15. Oktober 1863</date>
               </title>
            </head>
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                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 19. 10.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 15. 11.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1208</idno>
                  <idno type="KZ">3569</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1863-10-15">15. Oktober 1863</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_404_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Besuch der Universität Padua durch Südtiroler und Einführung des öffentlichen Studiums</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte über seinen au. Vortrag vom <date when="1863-10-05">5. Oktober 1863</date> betreffend die Modalitäten der mit <date when="1863-11-01">1. November 1863</date> bevorstehenden Wiedereröffnung der Universität Padua für das Studienjahr 1863/64<note type="footnote" n="1">Der Vortrag Schmerlings v. <date when="1863-10-05">5. 10. 1863</date> wurde am <date when="1863-10-17">17. 10. 1863</date> von Erzherzog Rainer dem Kaiser unterbreitet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3327/1863</bibl>.</note>. Aus den daselbst gestellten fünf au. Anträgen sind es die Anträge eins und zwei, welche der Minister ihrer relativen Wichtigkeit wegen in der Konferenz zur Beratung brachte. Der Antrag eins lautet: „Die Beschränkungen, an welche seit der Schließung der Universität Padua im Jahre 1858/59 der Besuch der öffentlichen Vorlesungen aus politischen Rücksichten gebunden waren, haben sofort zu entfallen, und es bedürfen somit die erwähnten Studierenden, wenn sie nur sonst nach den bestehenden Studiengesetzen daselbst qualifiziert sind, keiner besonderen Bewilligung, um als öffentliche Studierende der Universität aufgenommen und in die akademischen Vorlesungen inskribiert zu werden.“ Seine Majestät der Kaiser haben nämlich mit Ah. Entschließung vom <date when="1861-11-29">29. November 1861</date> die Studierenden italienischer Zunge aus dem Verwaltungsgebiete der tirolischen, dalmatinischen und küstenländischen Statthalterei vom Besuche der Universität Padua auszuschließen und nur mit Ah. Entschließung vom <date when="1862-10-28">28. Oktober 1862</date> Ag. zu gestatten geruht, daß das Staatsministerium ermächtigt werde, Rechtsstudierenden aus diesen Ländern bei dem Zusammentreffen mehrerer Umstände, welche eine ganz besondere Berücksichtigung verdienen, den Besuch der Universitätsvorlesungen in Padua als öffentliche Studierende ausnahmsweise zu bewilligen<note type="footnote" n="2">Die Ah. E. v. <date when="1861-11-29">29. 11. 1861</date> erging auf einen Vortrag Schmerlings v. <date when="1861-10-20">20. 10. 1861</date>, der dem Kaiser am <date when="1861-11-26">26. 11. 1861</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt worden war, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3758/1861</bibl>; die Ah. E. v. <date when="1862-10-28">28. 10. 1862</date> erging auf einen Vortrag Schmerlings v. <date when="1862-10-09">9. 10. 1862</date>, der dem Kaiser am <date when="1862-10-26">26. 10. 1862</date> vom Ministerratspräsidium vorgelegt worden war, <quote>ebd., KZ. 3293/1862</quote>; vgl. dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Vaccari</author>, Storia della Università di Pavia 269f.</bibl>
                     </note>. Der Staatsminister hatte sich zu dem obigen, vom Delegaten zu Padua gestellten Antrage im wesentlichen durch den Umstand bestimmen lassen, daß einerseits der Besuch einer italienischen Universität für die Studenten aus Südtirol, welche nicht deutsch können, ein dringendes Bedürfnis ist und andererseits die Zahl dieser Studierenden nur etwa 1/10 der Gesamtzahl ausmachen dürfte, so daß der Delegate von dieser Vermehrung keine Erschwerung der Polizeiaufsicht besorgt. Hinzu kommt noch, daß ohnehin eine gewisse Zahl sich die ausnahmsweise <pb n="4" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s4.pdf"/>Bewilligung auf mancherlei Wegen,<ref xml:id="fn_5_7_404_a"> z. B. durch Gesundheitszeugnisse,</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_7_404_a">Einfügung a-a Ransonnets.</note> zu verschaffen weiß. Die bestehende Beschränkung werde als eine Furchtsamkeit der kaiserlichen Regierung gedeutet, zu der es an einem genügenden Grunde fehlt.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> erklärte, sich diesem Antrage nicht anschließen zu können. Die Gestattung des Besuchs der Universitäten zu Padua und Pavia durch Südtiroler, Dalmatiner und Istrianer sei ein politischer Fehler gewesen, weil die Studierenden an jenen Hochschulen die Nationalität üben und jenen Fanatismus einsogen, mit dem die kaiserliche Regierung gegenwärtig in den genannten Ländern so schwer zu kämpfen hat. Das Verbot des Besuchs von Padua war daher eine weise Maßregel, und dessen Aufhebung würde sehr zu bedauern sein. Man sagt, es sei hart, den Südtirolern etc., die nur italienisch sprechen, die einzige italienische Universität in Österreich zu verschließen. Absolut ist dieses Verbot ohnehin nicht, da ja das Staatsministerium in rücksichtswürdigen Fällen Ausnahmen bewilligt und auf der anderen Seite hat es das Gute für die Studierenden, daß sie gezwungen werden, sich die deutsche Sprache eigenzumachen, die ihnen im Staatsdienste nötig und im Privatleben nützlich ist. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> vereinigte sich mit dem Staatsminister und wies auf die Vorteile hin, welche der Besuch Paduas für Studierende aus Nordtirol zum Erlernen des Italienischen bietet, <ref xml:id="fn_5_7_404_b">wodurch allein die Möglichkeit wie bisher auch Nordtiroler nach Südtirol als Beamte zu gehen für die Zukunft verbürgt würde</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_7_404_b">Einfügung b-b Lassers.</note>. Die übrigen Stimmen teilten die vom Minister des Äußern gegen den Antrag eins erhobenen Bedenken.</p>
                  <p>Der zweite Antrag des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsministers</rs>
                     </hi> geht dahin, daß das in Padua eingeführte Privatstudium bezüglich der medizinischen, mathematischen und philosophischen Fakultät gänzlich aufgehoben, bezüglich der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien aber auf jene Bedingungen reduziert werde, welche in Rücksicht auf die Universität Padua im Gesetz vom <date when="1858-10-06">6. Oktober 1858</date> a[linea] 7 in Rücksicht auf die übrigen Universitäten aber im Absatz 7 des Gesetzes vom <date when="1855-10-02">2. Oktober 1855</date> näher bestimmt worden sind<note type="footnote" n="3">Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht v. <date when="1858-10-06">6. 10. 1858</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 178/1858</bibl>; Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht v. <date when="1855-10-02">2. 10. 1855</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 172/1855</bibl>.</note>. Der Staatsminister machte für seinen Antrag geltend, daß die wichtigsten didaktischen Rücksichten die Aufhebung rücksichtlich Beschränkung des Privatstudiums gebieten. Bei den mathematischen und medizinischen Studien zu Padua habe es auch faktisch beinahe aufgehört und die schlechten Früchte, die es noch bei der juridischen Fakultät trägt, sprechen für die tunlichste Beschränkung. Eine polizeilich bedenkliche Vermehrung der Studenten in Padua sei hieraus nicht zu besorgen, da ohnehin der größte Teil der Privatisten sich während des Schuljahres oder doch um die Zeit der Prüfungen in Padua aufhält.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> verkennt nicht die Nachteile des Privatstudiums, allein es sei dasselbe eine so tief eingewurzelte Gewohnheit in jenem Lande, daß es sich nicht werde ganz abstellen lassen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> bemerkte hierauf, daß eben mit Rücksicht auf diese Gewohnheit dem juridischen Privatstudium im lombardo-venezianischen <pb n="5" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s5.pdf"/>Königreich besondere Erleichterungen unbenommen bleiben werden.</p>
                  <p>Die übrigen Stimmen vereinigten sich mit dem Antrage zwei des Staatsministers<note type="footnote" n="4">Die Ah. E. v. <date when="1863-10-19">19. 10. 1863</date> auf den in Anm. 1 zit. Vortrag Schmerlings lautete: <quote>Rücksichtlich der Modalitäten über die Eröffnung und Benützung der Universität Padua haben folgende Bestimmungen zu gelten: 1. Das Privatstudium mit der Wirkung des öffentlich-akademischen Studiums im Sinne der bisherigen Anordnungen wird bezüglich der medizinischen, mathematischen und philosophischen Fakultät aufgehoben. 2. Im übrigen haben die für das Studienjahr 1862/63 getroffenen Anordnungen und Einrichtungen bis auf weiteres auch für das Studienjahr 1863/64 in Kraft und Anwendung zu bleiben. 3. Die Bewilligung an Studierende aus Tirol, Dalmatien und aus dem Küstenlande zum Besuche der Universitätsvorlesungen in Padua überhaupt, oder zum Privatstudium der Rechts- und Staatswissenschaften im Sinne der bestehenden Anordnungen bleibt wie bisher dem Staatsministerium vorbehalten</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3327/1863</bibl>. Als Schmerling ein Jahr darauf, am <date when="1864-10-05">5. 10. 1864</date>, diesen Gegenstand erneut dem Kaiser vorbrachte, entschied dieser am <date when="1864-10-11">11. 10. 1864</date>, daß es bei der Eröffnung und Benützung der Universität Padua für das Studienjahr 1864/65 bei denselben Modalitäten zu verbleiben habe, <quote>ebd., KZ. 3002/1864</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_404_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Akten- und Auskunftsmitteilung an das Abgeordnetenhaus durch die Minister</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> referierte, die vom Abgeordnetenhause über die Freihafenfrage zusammengesetzte Kommission habe die Mitteilung mehrerer einschlägiger Vorakte aus den Archiven des Handels- und des Finanzministeriums begehrt<note type="footnote" n="5">Die Wahl dieser Kommission in <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 278 (17. Sitzung/<date when="1863-09-25">25. 9. 1863</date>)</bibl>.</note>. Man erwiderte, daß die Ministerien erbötig seien, diese Akten in einer Lokalität des einen oder des anderen Ministeriums zur Einsicht aufzulegen, worauf die Kommission äußerte, sie könne sich damit nicht begnügen, sondern es müßten ihr diese Akten förmlich ausgefolgt werden<note type="footnote" n="6">Am <date when="1863-10-20">20. 10. 1863</date> teilte Wickenburg Plener in dieser Angelegenheit mit, daß sich das Präsidium des Abgeordnetenhauses am <date when="1863-10-13">13. 10. 1863</date> neuerlich mit dem Ersuchen um Benützung der Akten bezüglich der Freihafenfrage an ihn gewandt habe, was er durch das Abtreten der Handelskammergutachten – <bibl type="archival">FA., FM., II. Abt. (Bankale), Fasz. 3–1, 38483/820 ex 1863</bibl>, und <quote>ebd., 46122/943 ex 1863</quote> – zunächst auch positiv erledigt habe; was dem Abgeordnetenhaus an sonstigem Material zu überlassen sei, das müsse jedoch das Finanzministerium entscheiden, <quote>ebd., 52008/1052 ex 1863</quote>.</note>. Diese Extradierung der Akten an die Kommission scheine wegen der Konsequenzen nicht unbedenklich, daher Graf Wickenburg die Sache zur Sprache bringe.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> glaubte, daß diese Extradierung der vorläufig gesichteten Akten bewilligt werden könnte, nicht aber das Nachforschen der Kommissionsglieder in den Registraturen und die eigenmächtige Einsicht von Akten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> ging von der Ansicht aus, daß, wenn das gewünschte Aktenstück an sich unverfänglich ist, [es] ziemlich gleichgültig sei, ob es bloß zur Einsicht vorgelegt oder ganz extradiert werde. Selbstverständlich läßt man sich über die gegen Rückstellung zu erfolgenden Akten genaue Empfangsbestätigungen geben. Übrigens sei darauf zu halten, daß Akten so wie Auskünfte nicht unmittelbar, sondern im Wege des Ministers in Anspruch genommen werden müßten. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, er habe bereits die Beamten der ministeriellen Registratur, wo der Abgeordnete Taschek Akten brevi manu ausheben wollte, angewiesen, <ref xml:id="fn_5_7_404_c">alle derlei</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_7_404_c">Korrektur c-c Lassers aus: <quote>ihn mit seinem</quote>.</note> Begehren an den Minister zu weisen. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> äußerte, daß das Präsidium des Abgeordnetenhauses alleine, nach der Geschäftsordnung und nach seiner Stellung, <pb n="6" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s6.pdf"/>berufen ist, die Minister um Akten oder Auskünfte anzugehen, nicht aber ein einzelnes Mitglied<note type="footnote" n="7">Vgl. § 8 der Geschäftsordnung des Reichsrates v. <date when="1861-07-31">31. 7. 1861</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 78/1861</bibl>.</note>. Übrigens halte es der Minister für angezeigt, in bezug auf die Gegenstände der Nachforschungen einen Unterschied zu machen, ob dieselben durch eine Initiative von Seite der Regierung oder von Seite des Hauses veranlaßt worden seien. Im ersteren Fall müßten die Regierungsorgane bemüht sein, die Einhebung der Informationen möglichst zu erleichtern, während man im zweiten Fall zurückhaltender sein könnte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> fand, daß diese Distinktion schwer festzuhalten wäre und daß die Regierung auch ein lebhaftes Interesse daran haben kann, damit ein aus der Initiative des Hauses hervorgegangenes Gesetz etc. auf möglichst genauen Informationen beruhe.</p>
                  <p>Der Polizeiminister teilte diese Meinung, und die Stimmenmehrheit schloß sich dem obigen Antrage des Polizeiministers an<note type="footnote" n="8">Die Fortsetzung der Beratungen über die Aufhebung des Freihafensystems im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640225-P-0447.xml#top_5_7_447_1">MR. v. <date when="1864-02-25">25. 2. 1864</date>/I</ref>.</note>.</p>
                  <p>Bei diesem Anlaß brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> zur Sprache, der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses sei plötzlich zur Kenntnis von einer im Jahre 1862 bei einer Rubrik <ref xml:id="fn_5_7_404_d">des Militäraufwandes</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_7_404_d">Einfügung d-d Ransonnets.</note> erzielten Ersparnis von drei Millionen gelangt<note type="footnote" n="9">23. Sitzung des Finanzausschusses v. <date when="1863-10-14">14. 10. 1863</date> in <bibl type="secondary">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Protokolle über die Sitzungen der Finanzausschüsse des Abgeordnetenhauses pro 1864</ref>
                           </title>, 83–86</bibl>.</note>, obgleich der Finanzminister noch vor kurzem erklärt hatte, den Militärrechnungsabschluß für 1862 dem Finanzausschusse nicht mitzuteilen. Graf Degenfeld müßte ersuchen, daß solchen unberufenen Mitteilungen, dort wo selbe stattgefunden haben, gesteuert werde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erwiderte, er sei überzeugt, daß diese Mitteilung dem Ausschusse nicht aus dem Finanzministerium gemacht worden sei. Ob eine, der Obersten Rechnungskontrollsbehörde unterstehende Buchhaltung nicht daran Schuld trage, wage Edler v. Plener nicht zu entscheiden. Tatsache ist aber, daß mehrere Reichsratsabgeordnete mit subalternen Buchhaltungsbeamten in regem Verkehre stehen und auf diese Art sich bereits viele Daten zu verschaffen wußten, die ihnen der Finanzminister nicht mitgeteilt haben würde. Es besteht, so fügte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> bei, unter den Subalternbeamten überhaupt eine Art Panik vor den Reichsratsabgeordneten, da man sich nichts abzuschlagen getraut. Seine k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Rainer</rs>
                     </hi> sprachen die hohe Absicht aus, sich wegen Einstellung der unberufenen Mitteilungen durch Buchhaltungsbeamte an den Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollsbehörde zu wenden<ref xml:id="fn_5_7_404_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_7_404_e">Randvermerk Erzherzog Rainers: <quote>Die Note liegt in Abschrift bei</quote>. Liegt dem Originalprotokoll in handschriftlicher Fassung bei.</note>, <note type="footnote" n="10">Darüber ist in den Wiener Archiven kein Material vorhanden; vgl. dazu aber weiter <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631121-P-0418.xml#top_5_7_418_1">MR. v. <date when="1863-11-21">21. 11. 1863</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_404_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Pferdeausfuhr für die russische Kavallerie</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi>, an den man sich wegen der Ausfuhrbewilligung für eine große Partie Pferde – angeblich für die russische Kavallerie – gewandt hat<note type="footnote" n="11">Die entsprechenden Akten in <quote>KA., KM., Präs</quote>., wurden skartiert.</note>, richtete an den Minister des Äußern die Frage, ob ihm etwas hievon bekannt sei und diese Bestimmung des Pferdtransportes als richtig angenommen werden dürfe.</p>
                  <p>
                     <pb n="7" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s7.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Rechberg</rs>
                     </hi> wird hierüber Erkundigungen einziehen und das Ergebnis mitteilen<note type="footnote" n="12">Im Zusammenhang mit Rußland kam das Pferdeausfuhrverbot nicht mehr ins Gespräch, sehr wohl aber in bezug auf Piemont-Sardinien, gegen welches das erst am <date when="1863-09-27">27. 9. 1863</date> aufgehobene Ausfuhrverbot v. <date when="1859-01-30">30. 1. 1859</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 24/1859</bibl>, ursprünglich gerichtet war; <bibl type="archival">RGBL. Nr. 84/1863</bibl>. Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631121-P-0418.xml#top_5_7_418_4">MR. v. <date when="1863-11-21">21. 11. 1863</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631130-P-0421.xml#top_5_7_421_2">MR. v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631207-P-0423.xml#top_5_7_423_6">MR. v. <date when="1863-12-07">7. 12. 1863</date>/VI</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631210-P-0425.xml#top_5_7_425_2">MR. v. <date when="1863-12-10">10. 12. 1863</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640108-P-0432.xml#top_5_7_432_2">MR. v. <date when="1864-01-08">8. 1. 1864</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640318-P-0457.xml#top_5_7_457_2">MR. II v. <date when="1864-03-18">18. 3. 1864</date>/II</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18640229-P-0450.xml#top_5_7_450_2">MR. v. <date when="1864-02-29">29. 2. 1864</date>/II</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_7_404_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Gesetzentwürfe für Ungarn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> referierte über den Vortrag des ungarischen Hofkanzlers vom 23. Julius 1863 betreffend die Ausarbeitung und Vorberatung der Gesetzentwürfe für das Königreich Ungarn<note type="footnote" n="13">Der Vortrag Forgáchs v. <date when="1863-07-23">23. 7. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-11-08">8. 11. 1863</date> von Erzherzog Rainer unterbreitet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3570/1863</bibl>.</note>. Der Antrag des ungarischen Hofkanzlers geht im wesentlichen dahin: 1) es von der mit Ah. Handschreiben vom <date when="1862-08-16">16. August 1862</date>
                     <note type="footnote" n="14">Das Ah. Handschreiben an Forgách v. <date when="1862-08-16">16. 8. 1862</date> – vgl. dazu bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620520-P-0233.xml#top_5_4_233_1">MR. v. <date when="1862-05-20">20. 5. 1862</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z233" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z233.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18620520-P-0233.xml">ÖMR. V/4, Nr. 233</ref>
                        </bibl> – war auf den Vortrag der ungarischen Hofkanzlei v. <date when="1862-05-13">13. 5. 1862</date> ergangen, der dem Kaiser am <date when="1862-06-08">8. 6. 1862</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt worden war, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2481/1862</bibl>. In Durchführung dieses Ah. Handschreibens beantragte der Judex Curiae Georg Graf Apponyi am <date when="1863-01-06">6. 1. 1863</date> die Bildung von zwei Judexkurialkonferenzabteilungen in Pest, <quote>ebd., KZ. 3570/1863</quote>; das entsprechende Gutachten des Staatsrates dazu, <quote>ebd., JStr. 23/1863</quote>.</note> angeordneten Kodifikalkonferenz mit dem Sitz in Pest abkommen zu lassen; 2) die Gesetzvorlagen für Ungarn, zu welchen Substrate bereits vorhanden sind (z. B. das Handelsgesetzbuch)<note type="footnote" n="15">Zur Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Koch</author>, Einleitung ÖMR. V/4, XX–XXIII</bibl>.</note> oder noch werden mitgeteilt werden, im Gremio der Hofkanzlei mit Zuziehung hervorragender Spezialitäten aus der königlichen Kurie beraten und ausarbeiten zu lassen; und 3) zur Deckung der diesfälligen Auslagen den für die obgedachte Kodifikalkonferenz in den Voranschlag für 1864 eingestellten und nunmehr eventuell disponibel werdenden Kredit von 10.000 fl. zu verwenden. Die Majorität des Staatsrates, mit der sich auch der Präsident vereinigt, teilte die Meinung des Hofkanzlers, daß es von der Kodifikalkonferenz in Pest abzukommen habe und die Vorlagen bei der Hofkanzlei in Wien zu beraten seien. Doch sei es jetzt nicht notwendig, hiezu fremde Kräfte zu berufen, weil es sich vorderhand nur um Einführungsverordnungen zum Handelsgesetzbuche und zur neuen Wechselordnung und um die nötigen Modifikationen des ABGB. handeln kann, und es der Hofkanzlei dazu keineswegs an Kräften, namentlich Hofrat Stojakovićs, fehlt. Erst dann, wenn es sich um eine Beratung anderer, schon fertiger Entwürfe handeln wird, könnten hiebei etwa auch fremde Persönlichkeiten beteiligt werden, so daß es derzeit keines Kredits für diesfällige Auslagen bedürfte. Übrigens hat sich der Staatsrat aus dem gegenwärtigen Anlasse zu dem einstimmigen Antrag vereint, es dürfte, da die Regelung der Rechtspflege in Ungarn auf verfassungsmäßigem Wege jedenfalls geraume Zeit erfordern wird, der gegenwärtige unbefriedigende Zustand derselben aber eine Abhilfe dringend erheische, an die ungarische Hofkanzlei der Ah. Auftrag erlassen werden, sowohl in bezug auf die Gerichtsverfassung als auf die einzelnen Zweige der Gesetzgebung die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob und in wie weit mit einer provisorischen Regelung derselben vorzugehen wäre, und darüber Ah. Ortes Anträge zu stellen<note type="footnote" n="16">Das Gutachten des Staatsrates auf den in Anm. 13 zit. Vortrag, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 673/1863</bibl>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="8" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s8.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> erwiderte, er müßte seine Anträge auch zu zwei und drei dem staatsrätlichen Votum gegenüber aufrechterhalten, nachdem die ihm genau bekannten Arbeitskräfte der Hofkanzlei nicht auslangen würden, um die bevorstehenden, umfassenden legislativen Arbeiten zu bewältigen, so daß die Beiziehung fremder Kräfte und deren entsprechende Remunerierung unvermeidlich werden wird. Was aber den Antrag betrifft, Gesetzentwürfe zur provisorischen Regelung der Gerichtsverfassung und einzelner Zweige der Gesetzgebung, <ref xml:id="fn_5_7_404_f">eigentlich die Änderung des Bestehenden im Oktroyierungswege</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_7_404_f">Einfügung f-f Forgáchs.</note> beraten zu lassen, so finde sich Graf Forgách sehr überrascht, denselben hier auftauchen zu sehen, nachdem kein einziges <ref xml:id="fn_5_7_404_g">befragtes und berufenes</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_7_404_g">Einfügung g-g Forgáchs.</note> ungarisches Organ<ref xml:id="fn_5_7_404_h"/>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_7_404_h">
                        <quote>bis jetzt</quote> gestrichen.</note> dafür seine Stimme erhoben hat und mithin kein so großes Bedürfnis zu Änderungen im Lande selbst gefühlt wird, um den Wunsch eines <ref xml:id="fn_5_7_404_i">neuerlichen Gerichtsprovisoriums</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_7_404_i">Korrektur i-i Forgáchs aus: <quote>„Provisoriums“</quote>.</note> bei den zunächst Beteiligten entstehen zu lassen. Es sei nicht rätlich, in Ungarn alle Augenblicke das Bestehende in Frage zu stellen. Durch fortgesetzte Oktroyierungen beunruhigt man die Gemüter und schadet der guten Sache statt ihr zu dienen. <ref xml:id="fn_5_7_404_j">Der Hofkanzler erlaubt noch zu bemerken, daß es mit den vorhandenen Individuen der Hofkanzlei, die alle zu sehr beschäftigt sind, um Extraordinarien zu arbeiten, absolut unmöglich sei, die gewünschten Vorlagen ausarbeiten zu lassen, und er in dieser Beziehung die Verantwortlichkeit nicht übernehmen könne</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_7_404_j">Einfügung j-j Forgáchs.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> erwiderte, der Staatsrat habe sich bei seinem diesfälligen Antrage durch die ihm obliegende Pflicht leiten lassen, Seiner Majestät au. Anträge über die Art zu erstatten, wie in den k. k. Staaten die Justiz am besten verwaltet werden könne. Nun geben <ref xml:id="fn_5_7_404_k">aber die vorgekommenen ämtlichen Verhandlungen sowohl laut deren für die politischen Verbrechen noch immer die Kriegsgerichte und für schwere Privatverbrechen Standgerichte bestehen müssen, laut deren ferner von dem Handelsstande die nachdrücklichsten Beschwerden geführt worden sind, als</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_7_404_k">Einfügung k-k Lichtenfels’.</note> zahlreiche Stimmen aus Ungarn, die sich <ref xml:id="fn_5_7_404_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_7_404_l">„zum Teil“ gestrichen.</note>auch in allen Zeitungen Luft gemacht haben, Kunde davon, in welchem Zustand sich die Justizpflege daselbst befindet, seitdem sie durch den Vandalismus des Judex Curiae Grafen Apponyi in Verwirrung gebracht worden ist<note type="footnote" n="17">Ende Februar 1863 hatte sich Georg Graf Apponyi durch die immer massiver werdenden Klagen des ungarischen Handelsstandes dazu genötigt gesehen, eine Kommission zur Prüfung der Frage, ob die offensichtlichen Mißstände in den 1861 wieder eingeführten ungarischen Handels- und Wechselgesetzen begründet sind, einzusetzen. Im Zusammenhang damit ersuchte eine Deputation von Pester Handelsleuten den Kaiser am <date when="1863-03-01">1. 3. 1863</date> um die Wiederherstellung der allgemeinen deutschen Wechselordnung und um die Einführung des deutschen Handelsgesetzbuches. Das Ergebnis der Judexkurialkonferenz Mitte März 1863 blieb jedoch weit hinter den Erwartungen des ungarischen Handelsstandes zurück, indem die Oktroyierung von gesetzlichen Maßregeln als unerwünscht angesehen und statt dessen die Berufung einer Richterkommission in Aussicht gestellt wurde, die lediglich einige Artikel des ungarischen Wechselrechts revidieren sollte. Am <date when="1863-04-08">8. 4. 1863</date> erfolgte schließlich die Ablösung Apponyis als Judex Curiae durch den Grafen Andrássy; <bibl type="secondary">
                           <title>Schulthess</title>, Europäischer Geschichtskalender 1863, 150 ff.</bibl>; zur Person Georg Graf Apponyis siehe <bibl type="secondary">
                           <title>Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas</title> 1, 88f.</bibl>
                     </note>. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> äußerte, er habe in früherer Zeit für die <pb n="9" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s9.pdf"/>Zusammensetzung einer Kommission gestimmt, nicht <ref xml:id="fn_5_7_404_m"/>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_7_404_m">„sowohl“ von Nádasdy gestrichen.</note>weil er sich von deren Arbeiten einen praktischen Nutzen beim Landtage erwartete, als vielmehr weil er hoffte, daß man dadurch vielleicht einflußreiche Kapazitäten für die Regierung gewinnen könne. Diese Hoffnung habe Votant seitdem aufgegeben und er sei daher auch jetzt gegen die Zusammensetzung einer Kommission. Den Schlußantrag des Staatsrates findet Graf Nádasdy durch den Zustand der Gerichtspflege in Ungarn völlig motiviert und er könne auch nicht raten, länger zuzusehen. Der Privatkredit hat durch die neuen Einrichtungen einen schweren Stoß erhalten. Die Strafgerichtspflege ist so schlecht bestellt, daß man zu Kriegsgerichten seine Zuflucht nehmen müßte etc. Graf Nádasdy könne nach den aus verläßlichen Quellen erhaltenen Mitteilungen die Versicherung geben, daß sehr viele Ungarn wünschen, es wolle etwas von oben aus für die Justizpflege geschehen, nachdem keine Aussicht vorhanden ist, im Wege des Landtags zu einer baldigen Abhilfe zu gelangen. Daß man auf dem Weg der Oktroyierung in Ungarn auch bleibend etwas Gutes und Nützliches schaffen könne, beweisen u. a. auch die Urbarialgesetze der Kaiserin Maria Theresia<note type="footnote" n="18">Siehe dazu u. a. <bibl type="secondary">
                           <author>Barany</author>, Ungarns Verwaltung: 1848–1918</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka – Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 2, 321</bibl>.</note> und <ref xml:id="fn_5_7_404_n">das von</ref>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_7_404_n">Einfügung n-n Nádasdys.</note> Seiner jetzt regierenden Majestät <ref xml:id="fn_5_7_404_o">erlassene Grundentlastungspatent</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_5_7_404_o">Einfügung o-o Nádasdys.</note>, <note type="footnote" n="19">
                        <quote>Ebd. 332</quote>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> fand es sehr zweckmäßig, die Gesetzentwürfe in Wien kommissionell beraten zu lassen, und sah voraus, daß man hiezu auch werde Kapazitäten aus Ungarn berufen müssen. In bezug auf den Schlußantrag des Staatsrates äußerte Ritter v. Schmerling, der traurige Zustand des Justizwesens in Ungarn sei notorisch. Wären hiebei bloß die Interessen der dortigen Bevölkerung beteiligt, so könnte man allerdings zuwarten, bis die allgemeine Stimme im Land laut um Abhilfe ruft. Allein die übrigen Kronländer leiden auch wesentlich dabei. Im Vertrauen auf den Schutz der eingeführten neuen Gesetze sind massenhaft Kapitalien dort angelegt und Handelsverbindungen angeknüpft worden. Dadurch wird die Kalamität zu einer allgemeinen. Ein Gegner der Oktroyierungen, würde der Staatsminister auch dieselben für Ungarn nicht bevorworten, wenn eine Aussicht auf baldige Wiederkehr zu geordneten Zuständen vorhanden wäre. Allein jedermann ist darüber einig, daß diese Aussicht nur eine sehr entfernte ist. Votant stimme daher für den Antrag des Staatsrates, zumal auch die Wiederherstellung der alten ungarischen Legislation geschah, ohne das Land zu fragen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> erinnerte, Seine k. k. apost. Majestät hätten Ah. beschlossen, es von weiteren Oktroyierungen abkommen zu lassen. Schon aus diesem Grunde müßte Graf Rechberg dagegen stimmen, daß jetzt neuerdings der Oktroyierunsweg eingeschlagen werde. Hinzu kommt noch die politische Rücksicht, daß man durch eine solche legislative Oktroyierung den <pb n="10" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s10.pdf"/>Zweck, die gerichtlichen Einrichtungen in Ungarn jenen der übrigen Länder zu assimilieren, nicht bleibend erreichen dürfte, indem der Landtag seinerzeit die aufgedrungenen Gesetze wieder wird modifizieren wollen, während zu hoffen ist, man werde um so sicherer auf verfassungsmäßigem Weg dortlandes zu guten Gesetzen im Justizfache gelangen, je länger und tiefer man die Nachteile des wiederhergestellten alten ungarischen Systems empfindet. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Der Polizeiminister</rs>
                     </hi> findet gegen die im Vortrage des ungarischen Hofkanzlers gestellten Anträge nichts zu erinnern. Von der durch den Staatsrat schließlich beantragten Ah. Anordnung könne er sich aber, vereinzelt wie sie stattfände, keinen praktischen Erfolg versprechen. Maßregeln dieser Art können nur in Übereinstimmung mit anderen, tiefgreifenden Verfügungen von Nutzen sein. Der Kriegsminister teilte diese Meinung. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> ist mit den vom Hofkanzler vorgeschlagenen Beratungsmodalitäten im wesentlichen einverstanden und würde einen Wert darauf legen, daß die Operate über das Handelsgesetzbuch, die Wechselordnung und das bürgerliche Gesetzbuch schleunigst, jedoch ohne Präjudiz über deren weitere Behandlung, zustand gebracht würden. Dann dürfte es erst an der Zeit sein, die Frage mit Beruhigung zu entscheiden, ob die Interessen dies- und jenseits der Leitha diese Oktroyierungen als angezeigt erscheinen lassen. Über den faktischen Zustand der Justizpflege in Ungarn habe Votant keine ämtliche Kenntnis. Im Ministerrate herrscht darüber nicht einerlei Meinung. Seine Majestät werden im Ah. Ihren Urteil über die Notwendigkeit einer Abhilfe in dieser Beziehung zu entscheiden geruhen. Allein der Weg, einen Ah. Auftrag zur Ausarbeitung provisorischer Gesetze an die gegenwärtige Verhandlung zu knüpfen, scheine dem Minister nicht die Erreichung des beabsichtigten Zieles zu verbürgen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> teilte in bezug auf die Anträge des Hofkanzlers die Meinung des Staatsrates. Wenn er aber auch im übrigen die Ansichten des Staatsratspräsidenten über die ungarische Justizpflege aus eigenen Wahrnehmungen für richtig anerkennt, müßte er doch mit dem Polizeiminister den gegenwärtigen Augenblick als nicht zu einer Abhilfe geeigneten betrachten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> tritt in bezug auf die Anträge des Grafen Forgách den mehreren Vorstimmen bei, fände aber seinerseits keinen Anstand, die Judexkurialkonferenzbeschlüsse, welche das ganze ungarische Justizwesen in die größte Verwirrung gebracht haben, auf dem Wege der Oktroyierung wieder aufzuheben. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Esterházy</rs>
                     </hi> stimmt in allen Punkten mit dem Hofkanzler und fände einen Ah. Ausspruch über die provisorische Einführung neuer Justizgesetze jetzt keineswegs an der Zeit. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> trat dem Staatsratspräsidenten vollkommen bei. Das ganze Reich leide unter den schlechten materiellen Gesetzen und der nicht minder schlechten Rechtspflege in Ungarn. Der Wohlstand gehe mit dem gelähmten Handelsverkehre zurück und die Steuerkraft sei im Abnehmen. Man könne der bedauerlichen Tatsache nicht das Aug’ verschließen, daß das Verhältnis Ungarns zu den übrigen Ländern in manchen Punkten selbst ungünstiger ist als das des Auslandes. Eben darum ist es aber nicht tunlich, die Sache, wie einige Vorstimmen beantragt haben, länger auf sich beruhen zu lassen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Marineminister</rs>
                     </hi> kann sich von den durch Graf Forgách beantragten kommissionellen Beratungen keinen befriedigenden Erfolg erwarten, daher selbe vielleicht besser unterbleiben würden. Obgleich Baron Burger im übrigen eine Abänderung des ungarischen Justizwesens für sehr wünschenswert erkennt, vermag er doch für deren isolierte Oktroyierung im gegenwärtigen <pb n="11" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s11.pdf"/>Momente nicht zu stimmen. Schließlich äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler,</rs>
                     </hi> die ungarische Justiz sei allerdings nicht so gut als sie sein sollte, aber doch auch nicht so schlecht als man sie von mancher Seite hier schildert. Er habe, <ref xml:id="fn_5_7_404_p">speziell die Wechselgerichtsangelegenheiten betreffend</ref>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_5_7_404_p">Einfügung p-p Forgáchs.</note>, in Pest eine zweite Judexkurialkonferenz abhalten lassen, wobei jene Persönlichkeiten, die in Wien so viel klagen, ihre Stimmen hätten erheben können, allein sie schwiegen<note type="footnote" n="20">Zu der vom 22. 2.–<date when="1863-03-16">16. 3. 1863</date> in Pest abgehaltenen zweiten Judexkurialkonferenz siehe bereits Anm. 17.</note>. Graf Forgách habe<ref xml:id="fn_5_7_404_q"/>
                     <note type="variant" n="q" target="#fn_5_7_404_q">„die“ von Forgách gestrichen.</note> ferner die<ref xml:id="fn_5_7_404_r"/>
                     <note type="variant" n="r" target="#fn_5_7_404_r">„zur“ von Forgách gestrichen.</note> durch Zeitungen zur Sprache gebrachten einzelnen<ref xml:id="fn_5_7_404_s"/>
                     <note type="variant" n="s" target="#fn_5_7_404_s">Einfügung Forgáchs.</note> grellen Fälle genau untersuchen lassen, und es hat sich dabei manche Übertreibung und Unrichtigkeit herausgestellt. Man leistet jedenfalls das mögliche. Übrigens müßte der ungarische Hofkanzler darauf hinweisen, daß es nicht seine Schuld ist, wenn die Beratungen über neue Gesetzentwürfe für Ungarn noch nicht begonnen haben. Die diesfälligen Verhandlungen sind bei der ungarischen Hofkanzlei am kürzesten gelegen.</p>
                  <p>Seine k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog</rs>
                     </hi> konstatierten, daß die Stimmenmehrheit des Ministerrates sich bezüglich der Anträge des Hofkanzlers eins, zwei und drei mit dem Antrage des Staatsratspräsidenten, bezüglich des Schlußantrages des Staatsrates aber mit der Meinung des Polizeiministers vereinigt haben<note type="footnote" n="21">Die Ah. E. v. <date when="1863-11-11">11. 11. 1863</date> auf den in Anm. 13 zit. Vortrag Forgáchs lautete: <quote>Von der mit Meinem Handschreiben vom <date when="1862-08-16">16. August 1862</date> angeordneten Bestellung einer Konferenz zur Verfassung der auf die definitive Regelung der Justizpflege in Ungarn sich beziehenden, zur Vorlage für den Landtag bestimmten Gesetzentwürfe hat es abzukommen. Die Ausarbeitung und Beratung der diesfälligen Gesetzentwürfe hat bei Meiner ungarischen Hofkanzlei stattzufinden. Es ist sich jedoch hiebei vorläufig nur mit den Entwürfen des Einführungsgesetzes zur allgemeinen Wechselordnung und zum allgemeinen Handelsgesetzbuche, wobei auch die für Ungarn etwa notwendigen Abweichungen von diesen Gesetzen zur Sprache zu kommen haben, dann mit den allfälligen Modifikationen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches für Ungarn zu beschäftigen. Die Konkursordnung und Strafprozeßordnung sind erst dann in Angriff zu nehmen, wenn die bei dem Reichsrate in Verhandlung kommenden diesfälligen Entwürfe für die daselbst vertretenen Königreiche und Länder Meine Sanktion werden erhalten haben. Mit den übrigen Gesetzen ist nur in dem Maße vorzugehen, als die bei Meinem Justizministerium in Verhandlung stehenden Entwürfe Meine Genehmigung zur Vorlage an den engeren Reichsrat werden erhalten haben. Sollte zur Bearbeitung der hiernach derzeit schon in Angriff zu nehmenden Entwürfe die Bestellung eines oder des anderen Individuums außer dem Kreise der Hofkanzlei oder die zeitweise Zuziehung solcher Individuen zu den Beratungen erforderlich werden, so haben Sie Mir nicht nur hinsichtlich der Personen unter vorzüglicher Berücksichtigung vertrauenswürdiger Individuen des Richter- und Lehrfaches, sondern auch über die Art ihrer Berufung und die denselben, soweit es notwendig ist, zu gewährenden Vergütungen die geeigneten Anträge zu stellen</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3570/1863</bibl>. Am <date when="1864-10-08">8. 10. 1864</date> legte Erzherzog Rainer dem Kaiser einen Vortrag Forgáchs v. <date when="1864-02-14">14. 2. 1864</date> vor, worin um die Genehmigung zur Beratung eines Einführungsgesetzes zur allgemeinen deutschen Wechselordnung und zum allgemeinen Handelsgesetzbuch sowie allfälliger Modifikationen des ABGB. durch ein Expertenkomitee angesucht wurde, was vom Kaiser am <date when="1864-10-12">12. 10. 1864</date> gestattet wurde, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3061/1864</bibl>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="12" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b7-pdf.xml%23a5-b7_einzelseiten/a5-b7_s12.pdf"/>Die Beratung über die Verhandlungen im Finanzausschusse wegen des Fortbestandes der direkten Steuern und ihrer Erhöhung für November und Dezember 1863 erscheinen in einem besonderen Protokoll<note type="footnote" n="22">MR. v. 15. und <date when="1863-10-17">17. 10. 1863</date>/I.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1863-10-19">19. Oktober 1863</date>, Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="other">[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1863-11-11">11. November 1863</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1863-11-15">15. November 1863</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
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