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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="6">Band 6</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1863–<date when="1863-10-12">12. Oktober 1863</date>
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            <title level="a" type="desc" n="399">Sitzung 399</title>
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                  <forename>Klaus</forename>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b6-z399.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 6 Mai 1863–12. Oktober 1863</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1989">1989</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 1.10.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; außerdem anw. Rosner (nur bei V anw.); abw. Degenfeld, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 17. 10.</item>
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                  <ref target="#top_5_6_399_1">Petitionen der Beamtenschaft an den Reichsrat und Antrag des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses wegen Erhöhung der Justizbeamtengehälter</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_399_2">Landesgesetz für Böhmen betreffend die Auszahlung des Schulgeldes an die Volksschullehrer</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_399_3">Krainer Lottoanlehen zur Tilgung der Grundentlastungsschuld</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_399_4">Beschluß des Görzer Landtages über die Ausschließung der Militärpersonen von der Wahl zu Gemeindevorständen</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_399_5">Entwurf eines Punzierungsgesetzes</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1863-10-01">1. Oktober 1863</date>
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                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Hueber; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 1.10.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Rosner (nur bei V <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice>); <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Degenfeld, Lichtenfels; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 17. 10.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1204</idno>
                  <idno type="KZ">3289</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1863-10-01">1. Oktober 1863</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_399_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Petitionen der Beamtenschaft an den Reichsrat und Antrag des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses wegen Erhöhung der Justizbeamtengehälter</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erwähnte, daß schon in der vorjährigen Session des Reichsrates zu verschiedenen Malen ganze Beamtenkörper Petitionen an den <pb n="357" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s357.pdf"/>Reichsrat wegen Gehaltsaufbesserung, Regulierung des Status etc. gerichtet haben<note type="footnote" n="1">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 50 (5. Sitzung/<date when="1861-05-11">11. 5. 1861</date>)</bibl>; <quote>ebd., 115 (7/<date when="1861-05-15">15. 5. 1861</date>); ebd., 127 (8/<date when="1861-05-27">27. 5. 1861</date>); ebd., 141 (9/<date when="1861-05-29">29. 5. 1861</date>); ebd., 173 (10/<date when="1861-06-01">1. 6. 1861</date>); ebd., 291 (15/<date when="1861-06-19">19. 6. 1861</date>); ebd., 428 (20/<date when="1861-07-04">4. 7. 1861</date>); ebd., 530 (25/<date when="1861-07-18">18. 7. 1861</date>); ebd., 607 (28/<date when="1861-07-23">23. 7. 1861</date>); ebd., 689 (32/<date when="1861-07-30">30. 7. 1861</date>); ebd., 843 (39/<date when="1861-08-16">16. 8. 1861</date>); ebd., 1176 (52/<date when="1861-09-10">10. 9. 1861</date>); ebd., 1535 (66/<date when="1861-10-03">3. 10. 1861</date>); ebd., 3101 (132/<date when="1862-06-18">18. 6. 1862</date>); ebd., 3405 (140/<date when="1862-07-03">3. 7. 1862</date>); ebd., 3463 (142/<date when="1862-07-08">8. 7. 1862</date>); ebd., 3625 (147/<date when="1862-07-18">18. 7. 1862</date>); ebd., 3728 (151/<date when="1862-07-26">26. 7. 1862</date>); ebd., 3856 (156/<date when="1862-09-15">15. 9. 1862</date>); ebd., 4293 (176/<date when="1862-10-30">30. 10. 1862</date>)</quote>.</note>. Er habe damals in der Erwartung davon Umgang genommen, daß solche Petitionen vereinzelt bleiben werden. Nun seien aber in der letzten Petitionssitzung im Abgeordnetenhaus abermals drei Petitionen von Beamten und Dienerkörpern vorgetragen worden: Kondukteure II. und III. Klasse haben um Regulierung der Gehalte gebeten, ja sogar das Bibliothekspersonale in Prag habe sich mit einer Petition an den Reichsrat gewendet<note type="footnote" n="2">
                        <quote>Ebd., AH. 1863/64, 290 f. (18/<date when="1863-09-29">29. 9. 1863</date>)</quote>; zur Gehaltsaufbesserung der Postkondukteure siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630507-P-0350.xml#top_5_6_350_3">MR. v. <date when="1863-05-07">7. 5. 1863</date>/III</ref>, Anm. 18.</note>. Es erscheine ihm nun an der Zeit, einem solchen Übelstande ein Ende zu machen, der nur geeignet sein könne, die Dienstesdisziplin zu untergraben, der Regierung alles Odium aufzulasten und das Abgeordnetenhaus als jenen Körper hinzustellen, der Gnaden austeile. Referent proponiere, jedem Minister den Inhalt der Petitionen mitzuteilen, damit selbe gemeinschaftlich durch die vorgesetzten Landesbehörden den ihrer Branche angehörigen Beamten und Dienern erinnern lassen, daß es sich mit der Dienstpragmatik durchaus nicht vertrage, sich in Dienstesangelegenheiten an den Reichsrat zu wenden, daß sie vielmehr ihre allfälligen Bitten und Beschwerden im ordnungsmäßigen Wege bei ihrer vorgesetzten Behörde anzubringen haben. Es sei für die Regierung notwendig, diese Position einzunehmen, indem sonst eine gehörige Disziplin unter den Beamten gar nicht mehr hergehalten werden könnte.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden.</p>
                  <p>Der Staatsminister brachte hiebei nebenbei eine Inzidenz zur Kenntnis der Konferenz, welche er bereits im Einvernehmen und gemeinschaftlich mit dem Minister Ritter v. Hein abgetan habe. Es sei nämlich zu seiner Kenntnis gelangt, daß der Bezirksvorsteher und der Landesgerichtsrat in Reichenberg dem Reichsratsabgeordneten Herbst bei dessen dortiger Anwesenheit ihre Aufwartung gemacht haben, um ihm ihren Dank für die von ihm betätigte Wahrnehmung der dortigen Interessen auszusprechen. Hierüber zur Rechtfertigung gezogen, haben sie sich damit entschuldigt, daß sie dem genannten Abgeordneten einen privativen Besuch gemacht haben. Es sei ihnen jedoch hierauf bedeutet worden, daß ihr Benehmen hiebei jedenfalls taktlos gewesen sei und die Meinung hervorgerufen habe, als wenn sie einem Reichsratsabgeordneten eine ämtliche Vorstellung gemacht hätten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> fand bei diesem Anlasse zu bemerken, daß er aus den Zeitungen ersehen habe, daß der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses eine Erhöhung der Gehalte der Justizbeamten zu beantragen willens sei<note type="footnote" n="3">Dies hatte der Abgeordnete Dr. Tschabuschnigg im Rahmen seines Berichts der Justizsektion im Finanzausschuß angekündigt, <bibl type="secondary">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Protokolle über die Sitzungen des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses pro 1864</ref>
                           </title>, 11, 4. Sitzung v. <date when="1863-09-14">14. 9. 1863</date>
                        </bibl>.</note>, <ref xml:id="fn_5_6_399_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_6_399_a">Randvermerk Huebers <quote>Die Beratung über diesen Gegenstand wurde in der Sitzung des Ministerrates vom 5. Oktober l. J. wieder aufgenommen</quote>.</note>. Die Konsequenzen <pb n="358" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s358.pdf"/>der Initiative des Reichsrates in derlei Angelegenheiten seien leicht vorauszusehen, und es sei einleuchtend, daß dieselbe zahllose Petitionen anderer Beamtenkörper an das Abgeordnetenhaus hervorrufen werde. Deshalb sei es für die Regierung notwendig, gleich jetzt eine feste Position zu fassen, den wenn einmal ein solches Präzedens zugelassen werden würde, könnte die Regierung die ihr als der Exekutive hierin zweifellos zukommende Macht nur schwer behaupten, und es wäre die Omnipotenz des Reichsrates zugestanden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> erwiderte, daß bereits im vorigen Jahre im Abgeordnetenhause der Wunsch ausgesprochen worden sei, daß gewisse Kategorien der Gerichtsbeamten besser dotiert werden sollen und daß die Gerichtsadjunkten aus der Initiative des Abgeordnetenhauses eine jährliche Gehaltszulage von 100 fr. erhalten haben, wodurch sich ein Mehraufwand von 52.000 fr. ergeben habe<note type="footnote" n="4">Die Debatte und Beschlußfassung über den Initiativantrag des Abgeordnetenhauses in <bibl type="secondary">
                           <author>Prot. Reichsrat, AH.</author> 1861/62, 2733–2757 (119. Sitzung/<date when="1862-05-17">17. 5. 1862</date>)</bibl>; siehe dazu außerdem <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621110-P-0281.xml#top_5_5_281_5">MR. v. <date when="1862-11-10">10. 11. 1862</date>/V</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z281" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z281.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18621110-P-0281.xml">ÖMR. V/5, Nr. 281</ref>
                        </bibl>.</note>. Heuer sei von Seite des Abgeordneten Tschabuschnigg in der Justizsektion des Finanzausschusses ein Antrag auf Erhöhung der Gehalte der Gerichtsbeamten nach Prozenten, und zwar von 25% bei jenen unter 1050 fr. öW. und von 15% bei jenen bis zu einem Gehalte von 2100 fr. öW., beantragt worden<note type="footnote" n="5">Siehe Anm. 3; der entsprechende Antrag Tschabuschniggs im Plenum des Abgeordnetenhauses erfolgte am <date when="1863-11-04">4. 11. 1863</date>, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 631 f. (34. Sitzung)</bibl>.</note>. Die Sache sei bereits früher unter den betreffenden Abgeordneten abgemacht gewesen, und um der Regierung nicht alles Odium aufzulasten, und in Anbetracht, daß es sich um solche Kategorien der Justizbeamten dabei handle, deren frühere Gehalte im Jahr 1855 zurückgesetzt worden seien<note type="footnote" n="6">Siehe dazu MK. v. <date when="1855-12-11">11. 12. 1855</date>/VI, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b4-z321" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4/pdf/a3-b4-z321.pdf" target="MRP-1-3-04-0-18551211-P-0321.xml">ÖMR. III/4, Nr. 321</ref>
                        </bibl>.</note>, sei Votant seinerseits diesem Antrage im Finanzausschusse zwar nicht entgegengetreten, habe jedoch keineswegs die Zustimmung der Regierung in Aussicht gestellt, die vor allem von der Äußerung des Finanzministers bedingt sein werde<note type="footnote" n="7">Die <bibl type="secondary">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://alex.onb.ac.at/spa.htm">Protokolle über die Sitzungen des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses pro 1864</ref>
                           </title>
                        </bibl> enthalten keinen Hinweis auf eine solche Erklärung Heins.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> glaubte, daß ein Mittelweg darin gefunden werden könnte, wenn erklärt würde, daß es in der Absicht der Regierung gelegen sei, eine teilweise Aufbesserung der Gehalte der Justizbeamten, deren Bezüge im Jahre 1855 herabgesetzt worden seien, gelegentlich der eben im Zuge befindlichen Justizorganisierung<note type="footnote" n="8">Dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630921-P-0391.xml#top_5_6_391_3">MR. v. <date when="1863-09-21">21. 9. 1863</date>/III</ref>.</note> eintreten zu lassen. Eine solche Erklärung müßte im Pleno des Abgeordnetenhauses, eventuell auch im Herrenhause abgegeben werden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> erklärte, daß die erwähnte Zulage von 100 fr. für die Gerichtsadjunkten in Art einer Remuneration flüssiggemacht worden sei. Es seien Verzeichnisse jener Gerichtsadjunkten abverlangt worden, die dieser Zulage bedürfen und derselben auch würdig seien. Er müsse übrigens Wert darauf legen, daß solche Gehaltsaufbesserungen nicht einseitig für einzelne Branchen zugelassen werden, was nur mißliebige Konsequenzen hervorrufen würde. Armut sei nicht allein bei den untergeordneten Justizbeamten, sondern bei den Subalternen aller Branchen anzutreffen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> hielt es für rätlich, wenn ein hierauf bezüglicher, <pb n="359" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s359.pdf"/>etwas geänderter Antrag aus der Initiative der Regierung hervorgerufen würde, die sonst alles Odium auf sich laden würde, wenn sie bei anerkannter zu geringer Besoldung mehrere Kategorien der Justizbeamten, deren Gehalte zu einer Zeit, die man nicht gerne nenne, um ein Fünftel reduziert worden seien, mit der Abhilfe noch längere Zeit zögern würde. Der Minister des Äußern, der Polizeiminister und der Minister Graf Nádasdy stimmten für den Antrag des Staatsministers, welchem auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> dem Prinzipe nach beitrat.</p>
                  <p>Letzterer glaubte übrigens, daß vielleicht eventuell ein Ausweg darin gefunden werden könnte, wenn statt Prozentualzuschüssen, die ungleichmäßig wären und auch jenen zugute kämen, die sie gerade nicht brauchen, eine en bloc Summe qua Teuerungszuschuß ins Finanzgesetz aufgenommen würde, über welche der Justizminister nach Erfordernis verfügen könnte. Ein solches Auskunftsmittel würde dem Prinzip weniger widerstreiten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> sprach sich, dem Antrage des Staatsministers beistimmend, dafür aus, daß vorläufig in dieser Beziehung der Status quo beibehalten werde, indem auch das von dem Minister Ritter v. Lasser eventuell proponierte Auskunftsmittel als ein solches angesehen werden würde, welches seine Genesis in der Anregung von Seite des Abgeordnetenhauses habe, und die Beamten nur den Reichsrat als jene Person ansehen würden, der sie das Benefizium zu verdanken haben. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> stimmte gleichfalls dem Antrage des Staatsministers, und zwar mit dem Beifügen bei, daß man einem Prinzipe, welches das Abgeordnetenhaus auf diese Art aufstellen wolle, gleich von Anfang an den Hals brechen müsse, weil, wenn heute dasselbe zugelassen werden würde, man morgen die Wahrnehmung machen könnte, daß sich auch die Militärbranche mit Petitionen an den Reichsrat wenden werde und man auf diese Art nicht mehr regieren könnte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> äußerte, daß die perzentuelle Gehaltsaufbesserung für die Justizbeamten nach Antrag des Finanzausschusses das Budget mit einem Mehraufwande von über 400.000 fr. belasten würde<note type="footnote" n="9">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 632 (34. Sitzung/<date when="1863-11-04">4. 11. 1863</date>)</bibl>.</note> und daß er, wenn dieselbe zugegeben werden würde, mit gleichem Grunde für die Postbeamten, deren Bezüge mit Rücksicht auf ihren angestrengten und verantwortlichen Dienst anerkanntermaßen zu gering bemessen seien, um Gehaltsaufbesserung auftreten müßte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> entgegnete, daß man bei den Beamten der Justiz, die über Mein und Dein, über Ehre, Leben und Tod erkennen, einen Unterschied wohl zulassen könne, daß dieselben von Nahrungssorgen befreit sein müssen, wenn man nicht herbeiführen wolle, daß dieselben zugänglich werden und daß die Justiz depraviert werde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß man mit gleichem Grunde eine Gehaltsaufbesserung für die Finanzbeamten beanspruchen könnte, von denen viele bei Kassen mit Hunderttausenden<ref xml:id="fn_5_6_399_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_6_399_b">Korrektur Pleners aus <quote>Millionen</quote>.</note> sitzen, wo die Verführung, wenn Nahrungssorgen eintreten, eine noch größere wäre. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Hein</rs>
                     </hi> glaubte dieses Argument aus dem Grunde nicht anerkennen zu können, weil es bekannt sei, daß die Finanzbeamten besser bezahlt seien als die Beamten aller übrigen Branchen.</p>
                  <p>
                     <pb n="360" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s360.pdf"/>Die Minister Graf Esterházy und Baron Burger sowie der Kriegsministerstellvertreter traten dem Antrage des Staatsministers ohne weitere Bemerkung bei<note type="footnote" n="10">Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18631005-P-0401.xml#top_5_6_401_4">MR. v. <date when="1863-10-05">5. 10. 1863</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_399_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Landesgesetz für Böhmen betreffend die Auszahlung des Schulgeldes an die Volksschullehrer</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte über das von ihm mit dem au. Vortrage vom 17. Juli l. J., Z. 5548 Staatsministerium, vorgelegte Landesgesetz für Böhmen betreffend die Auszahlung des Schulgeldes an die Volksschullehrer<ref xml:id="fn_5_6_399_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_6_399_c">Liegt dem Originalprotokoll in handschriftlicher Fassung bei.</note> unter Darstellung des dabei leitenden Grundsatzes mit dem Bemerken, daß er auf die Ah. Sanktion des nach dem Beschlusse des böhmischen Landtages nachträglich von dem Landesausschusse redigierten Textes des Gesetzentwurfes au. angetragen habe<note type="footnote" n="11">Der Vortrag Schmerlings v. <date when="1863-07-17">17. 7. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-10-07">7. 10. 1863</date> von Erzherzog Rainer unterbreitet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3210/1863.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Der Staatsrat habe gegen die Bestimmung des § 1 keine Einwendung erhoben, jedoch darauf eingeraten, daß dem vorliegenden Landtagsbeschlusse die Ah. Genehmigung nicht zu erteilen sein dürfte, weil die im § 2 des Gesetzentwurfes ausgesprochene unbedingte Verpflichtung der Gemeinden zur Zahlung des Schulgeldes für die von demselben befreiten Kinder aus Gemeindemitteln nicht unter jene näheren Anordnungen inner der Grenzen der allgemeinen Gesetze fallen, zu welchen der Landtag nach § 18/II/2 der Landesordnung berufen sei<note type="footnote" n="12">Das Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 661/1863</quote>; die Landesordnung für Böhmen v. <date when="1861-02-26">26. 2. 1861</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 20/1861.</bibl>
                     </note>. Da bei der von Seite Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer veranlaßten Zirkulation dieser Verhandlung bei den Mitgliedern des Ministerrates mehrseits der Wunsch ausgesprochen worden sei, daß dieser Gegenstand im Ministerrate in Vortrag gebracht werde, so unterziehe er denselben der Beratung in der Konferenz mit dem Bemerken, daß ihm das vom Staatsrate angeregte Bedenken in seiner im Vortrage ausgesprochenen Ansicht nicht irremachen könne, weil ihm die Kompetenz des Landtages zu dem vorliegenden Gesetze schon deshalb zweifellos erscheine, weil der Landtag die Gemeindeordnung zu verhandeln hatte, diese aber viele Bestimmungen enthalte, durch welche den Gemeindegliedern Verpflichtungen auferlegt werden, um nichts gehindert hätte, in die Gemeindeordnung dieselbe Bestimmung aufzunehmen, die nun in einem besonderen Gesetze gegeben werde. Das Raisonnement aber, daß hiemit ungleiche Bestimmungen in den einzelnen Kronländern eintreten würden, erscheine ihm aus dem Grunde durchaus nicht maßgebend, weil ja auch in den Konkurrenzgesetzen der einzelnen Länder die verschiedenartigsten Abweichungen Platz gegriffen haben<note type="footnote" n="13">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18621015-P-0272.xml#top_5_4_272_1">MR. II v. <date when="1862-10-15">15. 10. 1862</date>/I</ref>, II und III, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z272" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z272.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18621015-P-0272.xml">ÖMR. V/4, Nr. 272</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, daß es bisher in der politischen Gesetzgebung zweifelhaft gewesen sei, ob die Versorgungspflicht der Gemeinden auch die Kindererziehung in sich begreife, und daß diesfalls auch eine verschiedene Praxis stattgefunden habe. Im Entwurfe des Heimatgesetzes werde diese Versorgungspflicht auch auf die Erziehung der Kinder ausgedehnt, und dieser Grundsatz sei im Herrenhause bereits angenommen worden<note type="footnote" n="14">Vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630630-P-0368.xml#top_5_6_368_7">MR. v. <date when="1863-06-30">30. 6. 1863</date>/VII</ref>.</note>. Wenn das Gesetz einmal angenommen <pb n="361" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s361.pdf"/>sein werde, werde auch die prinzipielle Basis hiefür gewonnen sein. Die Bedenken des Staatsrates hielt Votant nicht für gewichtig und stimmte ohne weiters für die Ah. Sanktion des vorliegenden Gesetzentwurfes. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> schloß sich gleichfalls dem Antrage des Staatsministers an, weil dem projektierten Landesgesetze wenigstens kein bestehendes Reichsgesetz entgegenstehe und es ihm die Kompetenz des Landtages nicht zu überschreiten scheine, wenn den Gemeinden Verpflichtungen auferlegt werden, wodurch die Subsistenz der Schullehrer verbessert und kein bestehendes Reichsgesetz geändert werde. Diese Verpflichtung könne aber nach seiner Ansicht unbeschadet des § 18 der politischen Schulverfassung<note type="footnote" n="15">Gesetz v. <date when="1863-09-13">13. 9. 1863</date>, <bibl type="archival">LGBL. für Böhmen, Nr. 33/1863</bibl>.</note> und mit Rücksicht auf die von dem Landtage zu würdigende Fähigkeit der Gemeinden zur Tragung der Last durch ein Landesgesetz ausgesprochen werden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> erkannte die Notwendigkeit, die Schullehrergehalte aufzubessern, an, sprach sich jedoch, weil ihm die durch den § 2 des Gesetzentwurfes vorgeschlagene Modalität hiezu ungerecht erscheine, da hiebei die Gemeindelast ungleich verteilt würde und faktisch der höher Besteuerte die Aufbesserung allein tragen müßte, für den Fall, als nicht die allgemeinen Landesmittel hiezu herbeigezogen werden könnten, für die Nichtgenehmigung des Gesetzentwurfes aus.</p>
                  <p>Der gleichen Ansicht war auch der Finanzminister. Alle übrigen Stimmführer stimmten nach Antrag des Staatsministers für die Ah. Sanktion des Gesetzes, wobei <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Hein</rs>
                     </hi> nur noch beifügte, daß die Aufgabe der Gemeinden zur Erhaltung der Volksschulen schon im Geiste des Schulgesetzes gelegen und dieser Grundsatz auch in die neuen Schulgesetze übergegangen sei<note type="footnote" n="16">Die Ah. E. v. <date when="1863-10-10">10. 10. 1863</date> auf den in Anm. 11 zit. Vortrag Schmerlings v. <date when="1863-07-17">17. 7. 1863</date> lautete: <quote>Ich genehmige Ihren Antrag und fertige Ihnen das mit Meiner Unterschrift versehene Landesgesetz zurück</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3210/1863.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_399_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Krainer Lottoanlehen zur Tilgung der Grundentlastungsschuld</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> eröffnete der Konferenz die Gründe, aus welchen der Staatsrat dem von dem Finanzminister mit dem au. Vortrage vom <date>18. Juli l. J.</date>, Z. 2233, gestellten Antrage: „Se. Majestät dürften die von dem Landtage des Herzogtums Krain beschlossene Aufnahme eines Lottanlehens von zwei Millionen Gulden zur Abtragung der Landesschuld an den Grundentlastungsfonds nicht zu genehmigen, dagegen aber den Finanzminister Ag. zu beauftragen geruhen, sich behufs der Ermittlung der Art und Weise, wie jener Zweck mit tunlichster Schonung der Steuerkraft des Landes am besten und vollständigsten erfüllt und die Ordnung der Geldverhältnisse des Grundentlastungsfonds am zweckmäßigsten herbeigeführt werden könne, mit dem Staatsministerium und dem Landesausschusse von Krain in das Vernehmen zu setzen“, beizustimmen fand<note type="footnote" n="17">Der Vortrag Pleners v. <date when="1863-07-18">18. 7. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-10-07">7. 10. 1863</date> von Erzherzog Rainer unterbreitet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3211/1863</bibl>; das entsprechende Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 687/1863</quote>.</note>. In der Sache selbst wurde dieser Antrag von keiner Seite beanständet.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> fand jedoch zu bemerken, daß die Durchführung der Grundentlastung überhaupt und der Gesetze über die Tilgung der Grundentlastungsschuld – der gegenüber das Ärar nach Umständen als Zahlungspflichtige Partei erscheint – in erster Linie zur Kompetenz des Staatsministeriums gehöre, <pb n="362" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s362.pdf"/>daher die weitere Verhandlung darüber mit dem Landesausschusse und die nach Rücksprache mit dem Finanzministerium zu erfolgende Erstattung des au. Vortrages seines Erachtens dem Staatsministerium aufzutragen wäre.</p>
                  <p>Der Finanzminister und sohin alle übrigen Stimmführer erklärten sich hiemit einverstanden<note type="footnote" n="18">Die Ah. E. v. <date when="1863-10-10">10. 10. 1863</date> auf den in Anm. 17 zit. Vortrag Pleners v. <date when="1863-07-18">18. 7. 1863</date> lautete dem Vorschlag des Staatsrates entsprechend: <quote>Da die von dem Landtage Meines Herzogtumes Krain beschlossene Aufnahme eines Lottoanlehens von zwei Millionen Gulden nach den vorgenommenen Berechnungen den angestrebten Zweck der Abtragung der Landesschuld an den Grundentlastungsfonds nicht in zuverlässiger Weise erfüllen würde, finde Ich dieselbe nicht zu genehmigen, dagegen beauftrage Ich mit dem hier in Abschrift beiliegenden Handschreiben Meinen Staatsminister, sich behufs der Ermittlung der Art und Weise, wie jener Zweck mit tunlichster Schonung der Steuerkraft des Landes am besten und vollständigsten erfüllt und die Ordnung der Geldverhältnisse des Grundentlastungsfonds am zweckmäßigsten herbeigeführt werden könne, mit dem Landesausschusse Meines Herzogtumes Krain in das Vernehmen zu setzen und nach mit dem Finanzministerium gepflogenem Einvernehmen Mir die geeigneten weiteren Anträge zu erstatten, ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3211/1863</quote>. Das Ah. Handschreiben an Schmerling v. <date when="1863-10-10">10. 10. 1863</date> lautete: <quote>Indem Ich über den von Meinem Finanzminister im Einvernehmen mit Ihnen erstatteten Vortrag vom <date>18. Juli l. J.</date>, Z. 2233, die von dem Landtage Meines Herzogtumes Krain beschlossene Aufnahme eines Lottoanlehens von zwei Millionen Gulden, nachdem dieselbe nach den vorgenommenen Berechnungen den angestrebten Zweck der Abtragung der Landesschuld an den Grundentlastungsfonds nicht in zuverlässiger Weise erfüllen würde, nicht zu genehmigen finde, beauftrage Ich Sie, sich behufs der Ermittlung der Art und Weise, wie jener Zweck mit tunlichster Schonung der Steuerkraft des Landes am besten und vollständigsten und die Ordnung der Geldverhältnisse des Grundentlastungsfonds am zweckmäßigsten herbeigeführt werden könne, mit dem Landesausschusse Meines Herzogtumes Krain in das Vernehmen zu setzen, und nach mit dem Finanzministerium gepflogenem Einvernehmen Mir die geeigneten weiteren Anträge zu erstatten, ebd., CBProt. 73 c/1863</quote>, und <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3211/1863</quote>. Im Zusammenhang damit wurde übrigens auch ein Gesuch der Stadtgemeinde Salzburg um Bewilligung eines Lottoanlehens von zwei Millionen Gulden abgewiesen, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3229/1863</quote>, und dazu <quote>ebd., JStr. 786/1863</quote>. Eine Fortsetzung fand diese Angelegenheit erst zwei Jahre später, als der nachmalige Finanzminister Johann Graf Larisch mit Vortrag v. <date when="1865-10-16">16. 10. 1865</date> um Unterstützung des krainischen Grundentlastungsfonds aus Reichsmittel ansuchte, was vom Kaiser am <date when="1865-11-12">12. 11. 1865</date> auch gewährt wurde, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3184/1865</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_399_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Beschluß des Görzer Landtages über die Ausschließung der Militärpersonen von der Wahl zu Gemeindevorständen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte, es sei in der Görzer Gemeindeordnung – er wisse nicht, ob vorsätzlich oder zufällig – von Seite des Landtages ein Versehen unterlaufen, indem im § 36, Abs. 4, die Militärpersonen von der Wahl als Gemeindevorstand ausgenommen worden seien, was sonst in keiner Wahlordnung in den anderen Ländern ausgesprochen worden sei<note type="footnote" n="19">Siehe dazu MR. v. 18. 9. und <date when="1862-10-01">1. 10. 1862</date>/III und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18621031-P-0276.xml#top_5_4_276_3">MR. v. <date when="1862-10-31">31. 10. 1862</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z263" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z263.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18621001-P-0263.xml">ÖMR. V/4, Nr. 263</ref>
                        </bibl> und <quote>Nr. 267</quote>; außerdem <bibl type="secondary">
                           <author>Schmidt-Brentano</author>, Die Armee in Österreich 321 f.</bibl>
                     </note>. Referent glaubte, daß dieser Fall ohne positive Behandlung sei und daß man darüber hinausgehen könnte, insbesondere wenn der Kriegsminister keinen Wert darauf lege, daß Militärpersonen das Recht, zu Gemeindevorständen gewählt werden zu können, gewahrt werde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsministerstellvertreter</rs>
                     </hi> erklärte, daß das Kriegsministerium nur<ref xml:id="fn_5_6_399_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_6_399_d">Einfügung Mertens’.</note> eine gleichförmige Behandlung der Offiziere in dieser Beziehung wünschen müsse, daß sonach<ref xml:id="fn_5_6_399_e"> hauptsächlich aus diesem Grunde</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_6_399_e">Einfügung e–e Mertens’.</note> dem erwähnten Beschlusse des Görzer Landtages entgegenzutreten wäre. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Marineminister</rs>
                     </hi> schilderte <pb n="363" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s363.pdf"/>aus eigener Wahrnehmung die Zustände der Gemeinderäte jenseits des Isonzo und deren Bestrebungen als eben nicht sehr befriedigend und bemerkte, daß die ultranationale Partei auf das Militär drücke. Wenn die Regierung dem erwähnten Landtagsbeschluß nachgeben wollte, würde sie indirekt dieser Partei zuarbeiten. Im Görzer Adel befinden sich viele pensionierte Offiziere, welche als Gemeindevorstände sehr geeignet wären und konservative Tendenzen verfolgen würden. Allen diesen würde hiemit die Exklusion erteilt werden. Trotzdem daher die erwähnte Varietät nicht von besonderem Belange sei, glaube Votant, daß aus obigen Rücksichten und weil die Armee auf gleichmäßige Behandlung viel halte, dem Landtagsbeschlusse entgegenzutreten wäre. Der gleichen Ansicht war auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>, welcher es nicht so gleichgültig fand, wenn in einer Provinz das Militär anders als in der anderen behandelt werde und dem überhaupt dem erwähnten Beschlusse Absichtlichkeit zugrunde zu liegen scheine. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> machte darauf aufmerksam, daß im Falle der Ablehnung der erwähnten Bestimmung die Frage entstehe, ob das ganze Görzer Gemeindegesetz abgelehnt werden müsse. Der Staatsminister bemerkte, daß in den Landtagsordnungen hierüber keine positive Norm enthalten sei. Nach seinem Dafürhalten wäre dem Landtage zu bedeuten, daß Se. Majestät geneigt seien, dem Gemeindegesetze die Ah. Genehmigung zu erteilen, wenn § 36 im Sinne der Regierungsvorlage abgeändert werden würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> äußerte, daß es bedauerlich wäre, wenn ein Landesgesetz, welches ganz gut wäre und in welchem sich nur ein Paragraph vorfände, welcher von der Regierung nicht genehmigt werden könnte, deshalb ganz abgelehnt werden müßte. Der Opposition werde es mitunter gelingen, mit einer schwachen Majorität in ein solches Gesetz eine Bestimmung hineinzubringen, welche zur Ah. Sanktion nicht geeignet wäre, und sie hätte dann ihre Absicht erreicht, daß das ganze sonst sehr gute Gesetz fallen müßte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, daß der erwähnte Skrupel ihn nicht beirren könne, bei Sr. Majestät auf die Ah. Genehmigung des Görzer Gemeindegesetzes mit Ausnahme des Absatzes 4 zu § 36 anzutragen, weil dieses Gesetz auch ohne Absatz 4 zu § 36 durchführbar sei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> glaubte, daß mit dem Beschlusse über die angeregte Inzidenzfrage so lange zu warten sei, bis das Komitee, welches sich eben mit der Prüfung und dem Vergleiche der von den einzelnen Landtagen vorgelegten Gemeindeordnungen befasse, seine Aufgabe gelöst haben werde<note type="footnote" n="20">Im <quote>AVA.</quote> konnten keine Hinweise auf das von Schmerling angeführte Komitee gefunden werden.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat einigte sich sohin für die Ausscheidung der alinea 4 zu § 36 des Görzer Gemeindegesetzes und für das Zuwarten mit der Schlußfassung über den Inzidenzpunkt, bis zu dem von dem Staatsminister bezeichneten Zeitpunkte<note type="footnote" n="21">Anscheinend dürfte Schmerling den Komiteeprüfungsbericht dann doch nicht abgewartet haben, denn schon am <date when="1863-10-23">23. 10. 1863</date> beantragte er beim Kaiser, das Görzer Gemeindegesetz nicht genehmigen und ihn statt dessen zur Einbringung einer neuen Regierungsvorlage beim Landtag ermächtigen zu wollen; diesem Antrag entsprechend lautete die Ah. E. v. <date when="1864-01-22">22. 1. 1864</date>: <quote>Ich finde den vom Görzer Landtage beschlossenen Entwürfen einer Gemeindeordnung und einer Gemeindewahlordnung wegen der in den §§ 1, 4, 98 und 101 der Gemeindeordnung und im § 36 sub 4 der Gemeindewahlordnung enthaltenen Bestimmungen Meine Sanktion nicht zu erteilen. Ich ermächtige Sie zur Einbringung einer neuen Regierungsvorlage in der vorgeschlagenen Weise. Von obiger Ablehnung ist der Landesausschuß mit dem Beisatze in die Kenntnis zu setzen, daß beim nächsten Landtage eine neuerliche Regierungsvorlage unter Beibehaltung der nicht beanständeten Bestimmungen der gegenwärtigen Entwürfe werde eingebracht werden</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4086/1863</bibl>; zu den Schwierigkeiten mit dem Görzer Gemeindegesetz vgl. auch <quote>ebd., KZ. 4015/1863</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_399_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Entwurf eines Punzierungsgesetzes</head>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_5_6_399_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_6_399_f">Randvermerk Huebers <quote>Bei diesem Vonrage war auch der Sektionsrat Rosner des Finanzministeriums anwesend</quote>.</note> Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte über den mit seinem au. Vortrage vom <date when="1863-06-26">26. Juni 1863</date>, Z. 2821 Finanzministerium, vorgelegten Entwurf eines Punzierungsgesetzes, durch dessen Vorlage einem lebhaften Wunsche des Abgeordnetenhauses entsprochen würde und dessen Basis eine solche sei, daß den deutschen Zollvereinsstaaten der eventuelle Anschluß an das österreichische Gesetz ermöglicht würde<note type="footnote" n="22">Vortrag Pleners v. <date when="1863-06-26">26. 6. 1863</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3128/1863</bibl> und <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 2821/1863</bibl>; der bereits am <date when="1860-04-14">14. 4. 1860</date> vorgelegte Entwurf eines Punzierungsgesetzes war infolge der Ah. E. v. <date when="1860-04-27">27. 4. 1860</date> den Handels- und Gewerbekammern von Wien, Prag, Pest und dem lombardisch-venezianischen Königreich zur Begutachtung vorgelegt worden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1225/1860</bibl> und <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 848/1860</bibl>; auf Grundlage der daraufhin eingelangten Gutachten wurde der Gesetzentwurf revidiert und sodann erneut in kommissionelle Beratung genommen.</note>. Nachdem Referent seine Bereitwilligkeit erklärt hate, die von dem Staatsrate zu einigen Paragraphen vorgeschlagene Modifikationen<note type="footnote" n="23">Das Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 591/1863.</bibl>
                     </note> nachträglich noch im Gesetzentwurfe vorzunehmen, ergab sich der einhellige Beschluß, den modifizierten Gesetzentwurf Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung mit der au. Bitte zu unterbreiten, den Finanzminister Ag. zu ermächtigen, diesen Gesetzentwurf dem Reichsrate zur verfassungsmäßigen Verhandlung vorzulegen<note type="footnote" n="24">Am <date when="1863-10-02">2. 10. 1863</date> wurde Plener vom Kaiser zur Einbringung des Punzierungsgesetzes im Reichsrat ermächtigt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3128/1863</bibl>; daraufhin trat Plener am <date when="1863-10-05">5. 10. 1863</date> mit der Regierungsvorlage vor das Abgeordnetenhaus, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 313 f. (19. Sitzung)</bibl>; zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung des schließlich an den zuständigen Ausschuß zurückverwiesenen und somit in dieser Session nicht mehr zum Abschluß gelangten Punzierungsgesetzes <quote>ebd., Index, Stichwort Punzierungsgesetz</quote>. Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631207-P-0423.xml#top_5_7_423_3">MR. v. <date when="1863-12-07">7. 12. 1863</date>/III</ref> a.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1863-10-01">1. Oktober 1863</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den <date when="1863-10-17">17. Oktober 1863</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1863-10-17">17. Oktober 1863</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
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