Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 6Mai 1863–12. Oktober 1863Sitzung 385WienThomasKletečkaKlausKochProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/Thomas KletečkaKlaus KochDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 6 Mai 1863–12. Oktober 1863WienÖBV198911892831
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 385Ministerrat, Wien, 20. August 1863
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Hueber;
VS.
Vorsitz Erzherzog Rainer;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 20. 8.), Mecséry, Lasser, Plener, Forgách, Burger, Hein, Meysenbug, Mertens; außerdem
anw.
anwesend Pitreich;
abw.
abwesend Rechberg, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 6. 9.
11892831
Protokoll des zu Wien am 20. August 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
Allfällige Mitteilungen der Jahresgebarung des Ministeriums des Äußern pro 1862 an den Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses
Der Finanzminister erinnerte, in einer der letzten Konferenzen zur Sprache gebracht zu haben, daß der Finanzausschuß im Abgeordnetenhause den Wunsch ausgesprochen habe, zu seiner Informierung über das Budget pro 1864 von der Regierung mit einer Zusammenstellung der Jahresgebarung von 1862 und 1861 beteilt zu werden, weil diese Behelfe demselben zum besseren Verständnisse des neuen Staatsvoranschlages erforderlich erscheinenMR. II v. 29. 7. 1863/IV.. Im Ministerrate sei der Beschluß gefaßt worden, diese Behelfe nicht mitzuteilen, weil, nachdem das Budget für die Jahre 1862 und 1861 kein Gegenstand der verfassungsmäßigen Behandlung des Reichsrates gewesen sei, auch die Rechnungsabschlüsse für diese Jahre nicht Gegenstand der Mitteilung an den Reichsrat sein können. Dieses Ansinnen sei vom Finanzausschusse wiederholt wordenLaut der Protokolle über die Sitzungen des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses pro 1864 kam das Budget des Außenministeriums für 1864 erst in der 30. Sitzung am 27. 10. 1863 zur Sprache, wo kein Hinweis mehr auf den hier in Rede stehenden Wunsch des Finanzausschusses vorhanden ist., und das Präsidium des Abgeordnetenhauses habe sich letzthin schriftlich an das Ministerium des Äußern um Mitteilung der Jahresgebarung dieses Ministeriums pro 1862 gewendet, welches jedoch erklärt habe, diesem Ansuchen nicht entsprechen zu können, weil die Abrechnungen von Monat zu Monat an die Kameralhauptbuchhaltung geleitet werdenDer entsprechende Schriftwechsel dazu konnte in den Wiener Archiven gefunden werden.. Neuerdings habe das Präsidium des Abgeordnetenhauses die Oberste Rechnungskontrollsbehörde hierwegen angegangen. Referent habe sich – hievon zur Kenntnis gelangt – mit dem Vizepräsidenten der Obersten RechnungskontrollsbehördeAnton Ritter v. Pitreich. in das Einvernehmen gesetzt, und letzterer habe eine Hauptübersicht der Jahresgebarung des Ministeriums des Äußern pro 1862, mit welcher auch eine Vergleichung der Gebarungsergebnisse des Vorjahres verbunden sei, ihm mit dem Bemerken übergeben, daß nach seinem Dafürhalten nach dem Inhalte dieser Übersicht kein Grund vorhanden sein dürfte, dem Finanzausschusse die Mitteilung dieses Behelfes vorzuenthalten. Edler v. Plener legte der Konferenz diese Zusammenstellung zur Einsicht vor und bemerkte, daß auch er die Mitteilung dieses Aktes nicht für bedenklich halte, weil derselbe keine Details, sondern nur die Hauptrubriken mit großen Summen enthalteEbendies hatte jedoch schon wiederholt Anlaß zur Kritik seitens des Abgeordnetenhauses geboten, siehe dazu u. a. MR. v. 21. 6. 1862/I, ÖMR. V/4, Nr. 240; MR. v. 14. 7. 1862/I, ebd., Nr. 249; MR. II v. 25. 8. 1862/I, ebd., Nr. 260; MR. v. 15. 9. 1862/I, ebd., Nr. 261 und MR. v. 29. 9. 1862/III, ebd., Nr. 262.. Es wäre dabei wohl die Möglichkeit geboten, daß der Finanzausschuß eine einzelne Post herausnähme, um weitere Aufklärungen von der Regierung zu verlangen. Einem solchen Ansinnen würde aber einfach von Seite der Regierung mit der Erklärung begegnet werden können, daß dem Reichsrate in Absicht auf die Prüfung der Staatsrechnungsabschlüsse und der Resultate der Finanzgebarung aus den früheren Jahren kein Recht zusteheDie Entscheidung darüber war laut Ah. E. v. 7. 10. 1862 erfolgt, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3066/1862 und FA., FM., Präs. 1921/1862; nachdem das Präsidium der Obersten Rechnungskontrollbehörde dem Kaiser am 18. 5. 1863 den Zentralrechnungsabschluß für das Verwaltungsjahr 1861 vorgelegt hatte, erging am 14. 6. 1863 an Plener die Aufforderung, ein Gutachten darüber zu erstellen, ob und in welcher Form die Vorlage des Zentralrechnungsabschlusses für 1861 an den Reichsrat stattzufinden habe, HHSTA., JStr. 499/1863; daraufhin sprach sich Plener am 8. 8. 1863 neuerlich gegen eine Vorlage des Zentralrechnungsabschlusses an den Reichsrat aus, ebd., JStr. 724/1863.. Referent beantragte demnach, dem Präsidium des Abgeordnetenhauses die gewünschte tabellarische Zusammenstellung des Voranschlages des Ministeriums des Äußern mit den Ergebnissen des Vorjahres, unter welcher er eine solche verstehe, wie selbe mit den Beilagen des Finanzgesetzes in Übereinstimmung stehe, mitzuteilen.
Der Polizeiminister hatte gegen diesen Antrag zwar nichts zu erinnern, glaubte jedoch, daß man schon im vorhinein die weitere Frage ins Auge fassen müsse, was die Regierung zu tun hätte, wenn der Finanzausschuß erklären sollte, daß die demselben mitgeteilte Zusammenstellung nicht das enthalte, was er gewünscht habe, indem derselbe eine detaillierte Zusammenstellung gemeint habe. Wolle man diese nicht mitteilen, so werde man ein etwaiges derartiges Ansinnen sogleich prinzipiell mit dem Bedenken abzulehnen haben, daß die Prüfung früherer Staatsrechnungen nicht Sache des Reichsrates sei. Der Minister Ritter v. Lasser erachtete in formeller Beziehung, daß die Beantwortung der Note des Präsidiums des Abgeordnetenhauses nicht von der Obersten Rechnungskontrollsbehörde, die nach ihrer Verfassung kein Staatsrechnungshof seiTesar, Die oberste Rechnungskontrollbehörde Österreichs. In: 200 Jahre Rechnungshof 14–17; außerdem Goldinger, Zentralverwaltung in Cisleithanien. In: Wandruszka-Urbanitsch, Habsburgermonarchie 2, 176–180 mit Literaturhinweisen. und deren Voranschlag bei der Debattierung des letzten Finanzgesetzes im Reichsrate vom Staatsministerium vertreten worden sei, sondern von Seite des Ministeriums zu erfolgen hätte. Soferne nur wie bisher die Daten über die Gebarung des Ministeriums des Äußern verlangt würden, seien die prinzipiellen Konsequenzen wohl nicht gefährlich, dagegen aber würde die Mitteilung der Gebarungsergebnisse des Kriegsministeriums großen Bedenken unterliegen. Votant sei einverstanden, daß die von dem Finanzminister produzierte summarische Zusammenstellung dem Präsidium des Abgeordnetenhauses mitgeteilt werde, er glaube jedoch, daß das Ministerium den ausnahmsweisen Charakter dieser Mitteilung besonders betonen und erklären solle, daß dasselbe zur Mitteilung weiterer Details so lange nicht in der Lage sei, bis nicht jenes Stadium eingetreten sein werde, in welchem die Prüfung der Rechnungsabschlüsse von dem Reichsrate nach dem Grundgesetze über die Reichsvertretung begehrt werden könne. Der Unterstaatssekretär Freiherr v. Meysenbug erklärte, vom Standpunkte des Ministeriums des Äußern gegen die Mitteilung dieser Zusammenstellung keine Einwendung erheben zu wollen, wie denn das Ministerium des Äußern überhaupt nur deshalb Anstand genommen habe, dem an dasselbe gestellte Ansinnen zu entsprechen, weil demselben das Materiale hiezu nicht zur Hand gewesen sei. Der Minister Dr. Hein glaubte, daß die Sache auf diese Art kaum abgetan sein werde. Die Zuschrift laute auf Mitteilung einer detaillierten Übersicht, und da sei es notwendig, sich klar zu machen, was nach Artikel 10 des Staatsgrundgesetzes unter Staatsrechnung zu verstehen seiBernatzik, Verfassungsgesetze 262.. Dies sei wichtig, weil der Reichsrat diese Frage gewiß in Anregung bringen werde, und um so wichtiger, da man, nachdem der Reichsrat in die Prüfung des Budget[s] eingegangen sei, gewisse Rücksichten werde beobachten müssen. Vorläufig sei er damit einverstanden, daß die vorliegende Zusammenstellung von Seite des Ministeriums des Äußern an das Präsidium des Abgeordnetenhauses, jedoch ohne irgendeine weitere Erörterung übergeben werde. Inzwischen werde man sich jedoch über den Begriff des Rechnungsabschlusses zu verständigen haben, wobei er schon im voraus seine Überzeugung aussprechen zu sollen glaube, daß das Parlament mit einer so summarischen Zusammenstellung ohne den Details sich nicht zufriedenstellen werde. Der Marineminister pflichtete dem Antrage des Finanzministers bei und teilte die Ansicht der Vorstimme, sich in weitere Fragen bei Beantwortung der Zuschrift nicht einzulassen, in der Zwischenzeit aber klarzustellen, wie weit man diesfalls von Seite der Regierung gehen könne, und die Praxis in anderen Parlamenten zu studieren, da in unserem noch neuen Verfassungsleben sich eine Praxis hierüber noch nicht bilden konnte, die Stellung der Regierung aber wesentlich davon abhänge, wie sie sich beim Beginne benommen habe. Der Finanzminister erinnerte hierauf, daß die Frage, wie die Rechnungsabschlüsse beschaffen sein sollen, bereits durch Ah. Entschließung dahin erledigt sei, daß die Abschlüsse genau mit den Daten des Finanzgesetzes übereinzustimmen haben, daß jedoch die Rechnungsabschlüsse nur vom Jahre 1862 angefangen Gegenstand der Vorlage an den Reichsrat sein werden, in der heurigen Session aber nicht mehr fertig gebracht und sohin auch nicht an das Abgeordnetenhaus gelangen werdenEinfügung a–a Pleners., daß jedoch die Rechnungsabschlüsse nur vom Jahre 1862 angefangen Gegenstand der Vorlage an den Reichsrat sein werdenSiehe Anm. 6., in der heurigen Session aber nicht mehr fertig gebracht und sohin auch nicht an das Abgeordnetenhaus gelangen werden. Der ungarische Hofkanzler trat dem Antrage des Finanzministers bei. Der Kriegsministerstellvertreter schloß sich dem Votum des Ministers Dr. Hein an, glaubte jedoch für den Fall, als der Reichsrat bezüglich des Budget[s] des Kriegsministeriums in eine Prüfung des Revirement[s] eingehen wollte, sich der bereits früher von dem Kriegsminister Graf Degenfeld ausgesprochenen Verwahrung anschließen zu müssen, weil die ganz besonderen Verhältnisse es unmöglich machen, bei der Gebarung mit der Dotation des Kriegsministeriums sich genau an die einzelnen Positionen zu halten. Gegenüber dem Finanzgesetze habe übrigens das Kriegsministerium einen Vergleich nicht zu scheuen.
Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer konkludierte sohin, daß sich die Majorität dafür ausgesprochen habe, daß die von der Obersten Rechnungskontrollsbehörde verfaßte und von dem Finanzminister der Konferenz vorgewiesene Zusammenstellung von Seite des Ministeriums des Äußern ohne weitere Bemerkung an das Präsidium des Abgeordnetenhauses zu leiten seiRandvermerk Huebers: Der Vizepräsident Ritter v. Pitreich entfernte sich aus der Sitzung..
Maßnahmen zur Linderung der Mißernte in der Militärgrenze
Der Kriegsministerstellvertreter FML. Freiherr v. Mertens referierte, es habe das Generalkommando in Temesvár schon in früheren Berichten zur Anzeige gebracht, daß die Winter- und Sommerfrüchte mißraten seien und daß infolgedessen nicht nur eine Nahrungsnot in der Banater serbischen Militärgrenze in Aussicht, sondern auch zu besorgen stehe, daß die Bevölkerung nicht in der Lage sein werde, die Steuern zu entrichten. Nachdem damals der Kukuruz noch gut gestanden und bei eintretendem Regen auf eine ergiebige Ernte wenigstens dieser Fruchtgattung zu rechnen gewesen sei, welche im Banate fast das Hauptnahrungsmittel sei, so habe sich das Kriegsministerium damals noch nicht bewogen gefunden, zu besonderen Aushilfsmitteln zu schreiten, sondern vielmehr wegen Hereinbringung der Steuern die strengsten Weisungen erlassen und verfügt, daß mit allen zu Gebote stehenden Mitteln auf die Einbringung der kurrenten Steuern hingewirkt werde. Nun aber werde angezeigt, daß infolge anhaltender Dürre auch der Kukuruz total mißraten und dadurch die letzte Hoffnung geschwunden sei, indem nun die Bevölkerung sich gänzlichem Nahrungsmangel preisgegeben sehe, so daß auch das Kriegsministerium auf die Steuerabstattung nicht mehr zählen könneAls Degenfeld deshalb am 24. 12. 1863 um Nachsicht der Steuerrückstände in der Militärgrenze ansuchte, wurde ihm dies am 27. 12. 1863 vom Kaiser genehmigt, KA., MKSM. 49–12/I ex 1863.. Da dieses allgemeine Mißraten nicht nur der Körnerfrüchte, sondern auch aller sonstigen Nahrungsgewächse von allen Seiten bestätiget werde, so sei nunmehr auch das Kriegsministerium in die Lage versetzt, für diesen Teil des Militärgrenzgebietes, über 200 Quadratmeilen, eine außerordentliche Aushilfe aus Staatsmitteln in Anspruch zu nehmen, und zwar: 1. zum vorschußweisen Ankaufe von Samenfrüchten zum Winterbau, 2. zur Sicherstellung von Nahrungsfrüchten und Viehfutter, dann 3. zur Dekkung des Ausfalles, der durch die Unmöglichkeit der Steuereinbringung bis zur nächsten Fechsung im Grenzbudget sich ergebe, welche Ausfallssummen schon deshalb ersetzt werden müssen, weil auf solchen die Auszahlung der Gebühren beruhe. Das Kriegsministerium glaube für diese drei Posten eine Summe von 1,500.000 fl ansprechen zu dürfen, wovon wohl der größere Teil bei Eintritt mehrerer guter Jahre wieder hereingebracht werden würde. Zur Erleichterung der Nahrungsnot sei ferner das Finanzministerium bereits um Erwirkung der zollfreien Einfuhr sämtlicher Getreidegattungen, dann Reis, Mehl und Mehlprodukten, endlich aller Gemüsearten angegangen worden, worüber noch der Erledigung entgegengesehen werde. Vorderhand glaube das Kriegsministerium, seine Bitte auf Gewährung eines Vorschusses von einer halben Million Gulden zum Ankaufe von Samenfrüchten für den Winterbau für die vier Banater und das Tit[e]ler Bataillon beschränken zu sollen, welcher Anweisung aus den Staatsfinanzen um so weniger entgegenstehen dürfte, als die spätere Rückzahlung außer Zweifel steheDer Vortrag Degenfelds v. 21. 8. 1863, KA., KM., Präs. 3039/1863; ebd., MKSM. 49–9/I ex 1863; FA., FM., III. Abt. (Kredit) 43684/1409, Fasz. 26/21 ex 1863; Hinweise auf die Mißernte des Jahres 1863 finden sich weder bei Rothenberg, Militärgrenze, noch bei Schwicker, Geschichte der österreichischen Militärgrenze und Vaniček, Militärgrenze..
Der Finanzminister bemerkte, daß diese Angelegenheit viele Ähnlichkeit mit jener habe, welche letzthin aus Anlaß des durch Dürre in Ungarn eingetretenen Notstandes Gegenstand der Ministerberatung gewesen seiZuletzt MR. v. 18. 8. 1863/I; davor bereits MR. II v. 15. 6. 1863/I und MR. v. 27. 7. 1863/I.. Indessen dächte sich Votant, daß bei der gesonderten Stellung, in welcher sich die Militärgrenze befinde, die soeben in Anspruch genommenen Summen nicht aus dem allgemeinen Budget, sondern auch den speziellen Einnahmen des Kriegsministeriums ihre Bedeckung zu finden hätten, indem dem Kriegsministerium die Leistung derselben bei einem rationellen Vorgange und bei einer klugen Einteilung in seinem Revirement nicht sehr schwer fallen dürfte, zumalen die Kassavorräte bei der Militärverwaltung stets ansehnlich seien und derselben auch Fonds zu Gebote stehen, die so bedeutend seien, daß aus denselben sogar den Finanzen zu wiederholten Malen Vorschüsse gewährt worden seien, wie z. B. der Pferde- und Gewehranschaffungsfonds, dann der Stellvertreterfonds. Diese Fonds sollten, wenn auch nicht zur definitiven, so doch zur vorschußweisen Bestreitung der zur Linderung des Notstandes in der Militärgrenze in Anspruch genommenen Summen herbeigezogen und es sollte überhaupt in Erwägung gezogen werden, ob nicht das Kriegsministerium selbst im eigenen Bereiche die Mittel zur Abwendung der eingetretenen Kalamität beischaffen könnte. FML. Freiherr v. Mertens erwiderte, daß die Militärdotationen so genau von Monat zu Monat bemessen seien, daß man zu Ende jeden Monats stets an der Neige der Dotation stehe, daß der Stellvertreterfonds in angelegten Kapitalien bestehe und die Entnahme des dringend benötigten Vorschusses aus demselben nicht möglich sei, weil sonst dieser Fonds aufhören müßte, seinen Zweck zu erfüllen, daß weiters der Gewehrfonds fortwährend absorbiert sei. Da die Zeit dränge, die Samenfrüchte zum Winterbau herbeizuschaffen, müsse er dringend bitten, daß mit der Gewährung des Vorschusses von einer halben Million Gulden aus Staatsmitteln nicht gezögert werde. Der Finanzminister bemerkte sohin, daß er, wenn der Konferenzbeschluß auf die Gewährung dieses Vorschusses ausfallen sollte, nicht in der Lage wäre, denselben im Monate August zu prästieren, und daß dies im September vielleicht leichter möglich werden könnte. Die Finanzen seien im August durch besondere Auslagen mit großen Posten sehr in Anspruch genommen, wie z. B. mit der Leistung von 1,700.000 fl. an die DonaudampfschiffahrtsgesellschaftDazu Wickenburg an Plener v. 30. 7. 1863, FA., FM., Präs. 3370/1863; weiteres Material hierzu in ebd., Präs. 5254/1863.. Auch seien im August die Kassareste stets am schwächsten, weil die Ernte noch nicht verwertet sei und die Steuerpflichtigen daher in diesem Monate keine Steuer zahlen können.
Die übrigen Stimmführer sprachen sich sohin dahin aus, daß der Vorschuß von einer halben Million Gulden aus den Finanzen im Monate September zu gewähren sei und das Kriegsministerium inzwischen für die wenigen Tage zur Herbeischaffung der hierfür erforderlichen Summe im eigenen Bereiche wohl das Auskunftsmittel finden dürfte, wenn ihm die Refundierung im Monate September in Aussicht gestellt sei, zumalen ja auch die Zahlungen für die Ankäufe bis dahin kontraktlich aufgeschoben werden könnenLaut Ah. E. v. 25. 8. 1863 auf den in Anm. 11 zit. Vortrag Degenfelds v. 21. 8. 1863 wurde der Antrag des Kriegsministeriums genehmigt und Degenfeld beauftragt, sich mit dem Finanzministerium wegen Flüssigmachung der vorschußweisen 500.000 fl. ins Einvernehmen zu setzen; daraufhin wandte sich Plener am 10. 9. 1863 an Degenfeld, um ihm mitzuteilen, daß sich die Finanzverwaltung gegenwärtig außerstande sehe, die zur Unterstützung bewilligte Vorauszahlung von 500.000 fl. zur Verfügung zu stellen, weshalb die Kosten einstweilen von der Militärverwaltung übernommen werden sollten, wodurch auch die Notwendigkeit eines Nachtragskredits für 1863 entfallen würde, da man diese Summe dann in das ordentliche Budget für 1864 aufnehmen könnte, FA., FM., III. Abt. (Kredit) 43684/1409, Fasz. 26/2 ex 1863 (K.) und KA., KM., Präs. 3039/1863 (RS.); in seiner Antwort v. 12. 9. 1863 und v. 26. 9. 1863 beharrte Degenfeld Plener gegenüber auf einer unverzüglichen Flüssigmachung von wenigstens 200.000 fl auf Rechnung des außerordentlichen Kredits für 1864, KA., KM., Präs. 3126/1863 (K.) und FA., FM., III. Abt. (Kredit) 48033/1554, Fasz. 26/2 ex 1863 (RS.); ein von Degenfeld in dieser Angelegenheit zugleich vorbereiteter Vortrag v. 23. 9. 1863 erledigte sich schließlich durch die mündliche Zusage Pleners, die geforderte Vorschußsumme von 500.000 fl. doch beistellen zu wollen, KA., KM., Präs. 3126/1863; weiteres Material hierzu in ebd., Präs. 4414/1863. Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 13. 12. 1863/IV..
Der ungarische Hofkanzler konstatierte hierauf noch, daß jetzt schon inklusive der Landstrecken in Ungarn für ein Territorium von 1600 Quadratmeilen der totale Mißwachs nachgewiesen sei und daß der Finanzminister wohl nicht in der Lage sein und auch nicht beabsichtigen dürfte, die hieraus erforderlichen außerordentlichen Aushilfen aus kurrenten Mitteln zu bestreiten. Diese Bemerkung veranlaßte den Finanzminister zur Entgegnung, daß es wohl selbstverständlich sei und seiner Aufmerksamkeit nicht entgehen konnte, daß diese ganz außerordentlichen Auslagen aus der kurrenten Dotation nicht bestritten werden können und daß im verfassungsmäßigen Wege der erforderliche Kredit hiezu beschafft werden müsse. Er beschäftige sich schon seit einiger Zeit nicht nur mit der Vorlage eines diesfälligen Gesetzes, sondern auch mit einer Finanzoperation, welche zur Begegnung der dermaligen Kalamität dienen und die Regelung der schwebenden Schuld sowie die Einziehung der Bankozettel bewirken soll. Solche Operationen müssen jedoch, wenn der Zweck nicht im vorhinein gefährdet werden soll, besonders geheim behandelt werden, und es sei noch nicht an der Zeit, damit hervorzutretenSiehe dazu weiter MR. v. 9. 10. 1863/II.. FML. Freiherr v. Mertens ersuchte sohin, auch noch über das Anliegen des Kriegsministeriums wegen zollfreier Einfuhr des Getreides einen Beschluß zu fassen. Der Finanzminister erinnerte hierauf, daß die Frage wegen zollfreier Einfuhr der ZerealienZerealie: Getreide, Feldfrucht. aus den Donaufürstentümern bereits in der Konferenz zur Sprache gebracht und damals der Beschluß gefaßt worden sei, diesen Gedanken fallen zu lassenMR. v. 18. 8. 1863/I.. Er glaube auch, daß man dermalen nicht hiemit vorgehen solle, weil der Weizen, welcher zunächst zum Winterbau erforderlich, hiezu nicht geeignet sei. Bezüglich des Kukuruz könnte man seinerzeit diese Frage wieder aufnehmenBezüglich Ungarns hatte Forgách bereits in der letzten Sitzung des Ministerrates eine Zollermäßigung für Futtermais im Oktober vorgeschlagen, womit sich Plener einverstanden erklärt hatte, ebd.; Fortsetzung im MR. v. 13. 12. 1863/IV.. Gegenwärtig, wo noch viel Frucht im Inlande vorrätig sei, wäre ein dringendes Gebot zur zollfreien Einfuhr ausländischer Frucht nicht vorhanden. Durch übermäßiges Ankaufen ausländischer Frucht würde aber der Bedarf an Valuta sehr gesteigert, und auch das Agio und mit demselben das Getreide eine Preissteigerung erfahren, und die Ankäufer, somit auch die Konsumenten, in eine viel schlimmere Lage versetzt werden, als wenn für die Einfuhr ein Zoll von 30 Kreuzern gezahlt wird.
Der Ministerrat einigte sich sohin, daß mit der beantragten Maßregel dermal nicht vorzugehen sei.
Definitive Gründungsbewilligung der Aktiengesellschaft „k. k. privilegierte Union-Bank“
Der Minister Ritter v. Lasser referierte über den Inhalt seines au. Vortrages vom 25. Juli 1863, Z. 9598/754Vortrag Lassers v. 25. 7. 1863, HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 2761/1863., betreffend das Einschreiten des Freiherrn v. Thierry und des John Orell Lever um definitive Bewilligung zur Gründung einer Aktiengesellschaft mit der Firma „k. k. privilegierte Union-Bank“ mit dem Beifügen, daß sich der Staatsrat mit seinem Antrage auf Bewilligung der Gründung dieser Aktiengesellschaft in der Hauptsache einverstanden erklärt, übrigens zu mehreren Paragraphen der von dem Staatsministerium modifizierten Statuten Bemerkungen gemacht habe, welche derselbe jedoch nicht als förmliche Anträge hingestellt, sondern lediglich der weiteren Beurteilung über Annehmbarkeit oder Verwerflichkeit unterzogen habeDas Gutachten des Staatsrates HHSTA., JStr. 688/1863; als Beilage dazu eine Broschüre des Adolph Freiherrn v. Thierry, Zur Geschichte der Union-Bank.. Der vortragende Minister erwähnte, daß diese Bemerkungen teils auf Beseitigung offenbar unterlaufener Schreibfehler abzielen, teils aber stilistischer Natur seien und eine verständlichere und präzisere Ausrucksweise bezwecken, so daß er nichts dagegen habe, wenn diese Bemerkungen als Beilage der Ah. Entschließung ihm mit dem Auftrage übermittelt würden, den Statutenentwurf hienach zu modifizierenDie Ah. E. v. 26. 8. 1863 mit dem modifizierten Statutenentwurf als Beilage auf den in Anm. 19 zit. Vortrag Lassers lautete: Ich bewillige dem Freiherrn v. Thierry und dem John Orell Lever die Gründung einer Aktiengesellschaft in Wien unter dem Namen „k. k. privilegierte Union-Bank“, erteile den nach der Anlage zu modifizierenden Statuten Meine Genehmigung und nehme den übrigen Inhalt Ihres Vortrages zur Kenntnis, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2761/1863..
Der Ministerrat erklärte sich hiemit einverstanden.
Wien, am 20. August 1863. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 5. September 1863.Empfangen 6. September 1863. Erzherzog Rainer.