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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="6">Band 6</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1863–<date when="1863-10-12">12. Oktober 1863</date>
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            <title level="a" type="desc" n="373">Sitzung 373</title>
            <meeting>
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                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
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               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b6-z373.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 6 Mai 1863–12. Oktober 1863</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1989">1989</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">2565</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 13. 7.), Rechberg (bei I. nicht anwesend), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels (keine BdE.), Forgách, Burger, Hein, Mertens; außerdem anw. Reichenstein (nur bei I.-III. anwesend); abw. Degenfeld, Esterházy; BdR. Rechberg 7. 8.
                        <note type="variant" n="a" target="#fn_5_6_373_a">Im Originalprotokoll irrtümlich <quote>7. 7</quote>.</note>
               </item>
            </list>
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                  <note>BdE. <date when="1863-07-13">1863-07-13</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (bei I. nicht anwesend)</note>
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                  <ref target="#top_5_6_373_3">Erlaubnis zur Verwendung der provisorischen Landesordnung bei den Verhandlungen des siebenbürgischen Landtages</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_373_4">Stellung der Regierung zu den Ausschußanträgen über den Gesetzentwurf betreffend die Behandlung umfangreicher Gesetze im Reichsrat</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_373_5">Aufnahme eines Kredits für das Kriegsministerium zur Begleichung der Vergütungsforderungen wegen der Kriegsleistungen und Enteignungen im lombardo-venezianischen Königreich aus dem Jahr 1859</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_373_6">Kompetenzbedenken des Abgeordnetenhauses bezüglich der Budgetverhandlung pro 1864</ref>
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                  <ref target="#top_5_6_373_7">Antrag des Handelsministers auf Abhaltung der Industrieausstellung im Jahr 1866</ref>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
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         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-5-06-0-18630713-P-0373" ana="a5-b6-z373">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml#a5-b6_z373.pdf">
               <title type="num">Nr. 373</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1863-07-13">13. Juli 1863</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 13. 7.), Rechberg (bei I. nicht anwesend), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels (keine <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice>), Forgách, Burger, Hein, Mertens; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Reichenstein (nur bei I.-III. anwesend); <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Degenfeld, Esterházy; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Rechberg 7. 8.<ref xml:id="fn_5_6_373_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_6_373_a">Im Originalprotokoll irrtümlich <quote>7. 7</quote>.</note>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1179</idno>
                  <idno type="KZ">2565</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1863-07-13">13. Juli 1863</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Gesetzentwurf über die Durchführung der Gleichberechtigung der rumänischen Nation und ihrer Konfessionen in Siebenbürgen</head>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_5_6_373_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_6_373_b">Randvermerk Schurdas <quote>Anm. Graf Rechberg nahm an der Beratung des I. Gegenstandes keinen Anteil</quote>.</note> Gegenstand der Beratung war der beiliegende Gesetzentwurf über die Durchführung der Gleichberechtigung der rumänischen Nation und ihrer Konfessionen in Siebenbürgen<ref xml:id="fn_5_6_373_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_6_373_c">Liegt dem Originalprotokoll in gedruckter Fassung bei.</note>, welcher gemäß des die Einberufung des siebenbürgischen Landtages anordnenden Ah. Reskriptes vom 21. April d. J. dem siebenbürgischen Landtage vorzulegen ist<note type="footnote" n="1">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18630416-P-0341.xml#top_5_5_341_1">MR. I v. <date when="1863-04-16">16. 4. 1863</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18630421-P-0343.xml#top_5_5_343_2">MR. v. <date when="1863-04-21">21. 4. 1863</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z341" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z341.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18630416-P-0341.xml">ÖMR. V/5, Nr. 341</ref>
                        </bibl> und Nr. <quote>343</quote>; weiters <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630606-P-0359.xml#top_5_6_359_2">MR. v. <date when="1863-06-06">6. 6. 1863</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630612-P-0364.xml#top_5_6_364_1">MR. II v. <date when="1863-06-12">12. 6. 1863</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630903-P-0387.xml#top_5_6_387_1">MR. I v. <date when="1863-09-03">3. 9. 1863</date>/I</ref>; ein Druckexemplar des Reskripts v. <date when="1863-04-21">21. 4. 1863</date> befindet sich u. a. in <bibl type="archival">AVA., JM., Präs. 31/1848–1875</bibl>; Publikation in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18630717">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1863-07-17">17. 7. 1863</date>
                        </bibl>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">siebenbürgische Hofvizekanzler Freiherr v. Reichenstein</rs>
                     </hi> referierte die in dem bezüglichen au. Vortrage vom 6. d. M. Z. 2872<note type="footnote" n="2">Der Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei v. <date when="1863-07-06">6. 7. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-07-14">14. 7. 1863</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2302/1863.</bibl>
                     </note> enthaltenen Motive zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfes und bemerkte, daß die politische Gleichberechtigung der romanischen Nation und die staatsrechtliche Anerkennung ihrer beiden Konfessionen bereits wiederholt Ah. ausgesprochen und auch durch das kaiserliche Diplom vom <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date> und die Reichsverfassung vom <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date> gewährleistet worden sei<note type="footnote" n="3">Kaiserliches Diplom v. <date when="1860-10-20">20. 10. 1860</date>
                        <quote>(Oktoberdiplom)</quote>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 226/1860</bibl> und kaiserliches Patent v. <date when="1861-02-26">26. 2. 1861</date>
                        <quote>(Februarpatent)</quote>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 20/1861</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 223–227 und 255–259</bibl>.</note>, daher es sich bloß um die verfassungsmäßige Durchführung dieser Gleichberechtigung und Anerkennung, <pb n="170" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s170.pdf"/>namentlich um die Übertragung aller jener Berechtigungen an die romanische Nation Siebenbürgens handle, welche gemäß der Landesverfassung den anderen Nationen im Großfürstentume zukommen<note type="footnote" n="4">Die drei bisher anerkannten und dementsprechend privilegierten <quote>Nationen</quote> in Siebenbürgen waren die Magyaren, Sachsen (Deutsche) und Szekler; analog dazu genossen nur die Lutheraner, Calvinisten, Katholiken und Unitarier konfessionelle Gleichberechtigung, während die griechisch-orthodoxe Kirche, der hauptsächlich die rumänische Bevölkerung Siebenbürgens angehörte, bloß geduldet war; siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Hitchins</author>, Orthodoxy and Nationality</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Andreiu Şaguna 2</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Turczynski</author>, Orthodoxe und Unierte</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka-Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 4, 421</bibl>.</note>. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf würde auch<ref xml:id="fn_5_6_373_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_6_373_d">Einfügung Schurdas.</note> den beiden Konfessionen der Romanen ihre gesetzliche Stellung derart gewährleistet, daß sie sich nach ihren eigenen Kirchensatzungen frei bewegen und organisieren können, wie es bei den übrigen Glaubensbekenntnissen des Landes der Fall sei. Die gesetzliche Anerkennung der romanischen Nation und ihrer Konfessionen könne aber keiner der übrigen Nationalitäten Siebenbürgens zum Präjudiz gereichen, nachdem die Ausübung politischer Rechte von keinem Religionsbekenntnisse abhängig gemacht werde und weil sämtliche Nationalitäten des Landes als vollkommen gleichberechtigt erklärt werden, so zwar, daß niemand aus dem Titel der Nationalität irgendein Vorrecht aussprechen oder geltend machen dürfe. Auch dürfen die nach der vormärzlichen Natur des Grund und Bodens in Kraft stehenden Benennungen einzelner Landesteile, nachdem die frühere exzeptionelle Stellung des Adels und der drei Nationen<note type="footnote" n="5">Siehe Anm. 4.</note> einem neuen Repräsentativsysteme gewichen sei, für einzelne Nationalitäten keine politischen Rechte begründen. Da das gegenwärtige Wappen Siebenbürgens aus den drei Siegeln der drei Nationen, und zwar Ungarn, Szekler und Sachsen bestehe, so sei die sinnbildliche Aufnahme der romanischen Nation in das Landeswappen jetzt notwendig. Mit Rücksicht auf die bisher übliche, mit mannigfachen Unzukömmlichkeiten verbundene Art und Weise, wie die Gesetze in Vollzug gesetzt wurden, habe es die Hofkanzlei für zweckmäßig erachtet, in dieser Beziehung denselben Modus, wie er in den Ländern diesseits der Leitha gebräuchlich ist, zu akzeptieren und daher bei diesem Gesetze auch die bei den Gesetzen der gedachten Länder üblichen Schlußformel in Antrag zu bringen (§ 8), wobei man auch von der Ansicht ausgegangen sei, daß dadurch alle die Fragen, die in dieser Beziehung bei dem Landtage vorkommen würden, präokkupiert werden.</p>
                  <p>Hierauf referierte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi>, daß sich der Staatsrat in formeller Beziehung für die Weglassung des Eingangs „Wir Franz Joseph usw. bis wie folgt“ ausgesprochen habe, weil dies bei den Vorlagen hierlands bisher auch nicht vorkomme<note type="footnote" n="6">Das Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 612/1863.</bibl>
                     </note>. Er (der Präsident) würde jedoch, insoferne diese Formel in Siebenbürgen einen besonderen Zweck hat, nicht dagegen sein, daß dieser Eingang belassen werde. Die Konferenz war damit einverstanden, nur wurde über Anregung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsministers</rs>
                     </hi> in dem Titel Sr. Majestät eine Änderung derart vorgenommen, daß statt „Apostolischer König von Ungarn und Böhmen“, gesetzt werde, „Apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen“, weil Se. Majestät nur apostolischer <pb n="171" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s171.pdf"/>König von Ungarn – vom Hl. Stephan herrührend – sei. Ein wesentliches Bedenken, referierte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Freiherr v. Lichtenfels</rs>
                     </hi>, ergab sich dem Staatsrate bei [den] §§ 1 und 2 bezüglich des Ausdruckes „orthodox-orientalische Religion“, welche Benennung von Seite der Behörde in Siebenbürgen bisher nicht gebraucht wurde und welche sich weder vom staatlichen noch kirchlichen österreichischen Standpunkte vertreten ließe, und es wäre daher hier die für die griechisch nichtunierte Kirche überhaupt gebrauchte Benennung „griechisch-orientalisch“ auch für die siebenbürgische nichtunierte romänische Kirche zu wählen.</p>
                  <p>Der Minister Graf Nádasdy erklärte sich mit dieser Modifikation einverstanden, und es ergab sich auch der Konferenz keine Erinnerung dagegen. Ebenso wurde der Antrag des Staatsratspräsidenten, im § 2 Alinea 2 statt des Ausdruckes „gesetzliche autonome“ das Wort „selbständige“ zu setzen, allseitig angenommen.</p>
                  <p>§ 8 wäre nach den Anträgen der staatsrätlichen Stimmenmehrheit gänzlich wegzulassen, der vortragende Päsident stimme jedoch für die Belassung desselben.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> hätte große Bedenken gegen den § 8. Fürs erste halte er diese Form für einen Hofkanzler durchaus nicht passend, zumal derselbe kein verantwortlicher Beamter sei und sich nicht in der Stellung eines konstitutionellen Ministers befindet, sondern stets nur sein Amt nomine majestatis ausübt, und dann sei auch keine Notwendigkeit vorhanden, in den Ländern jenseits der Leitha von der bisherigen Gepflogenheit abzugehen und solche Verantwortlichkeiten hervorzurufen. Auch liege in dieser Sache ein politischer Grundsatz, dessen Anwendung Votant in den ungarischen Ländern unbedingt widerraten müßte. Er stimme daher für die Weglassung dieses Paragraphes. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> hielt seinen Antrag aufrecht. Er setzte des näheren auseinander, wie bisher in Siebenbürgen in Ansehung der Vollziehung der Gesetze vorgegangen wurde, und meinte, daß sich vom praktischen Standpunkt apodiktisch gegen diese der Gegenwart durchaus nicht angemessene Manipulation erklärt werden müsse. Durch die Annahme dieser Form, wie sie in den übrigen Kronländern besteht, hoffe er alle die Fragen, die in dieser Beziehung im Landtage vorkommen würden, von vornehinein abzugewinnen, und es handle sich hauptsächlich darum, daß man etwas einführe, was sich nach den heutigen Zeitverhältnissen und Bedürfnissen als notwendig zeigt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> äußerte, daß so lange die Hofkanzler nicht die gleiche Stellung wie die Minister einnehmen, es ihm nicht logisch zu sein schiene, daß man bei ihnen diese Schlußformel anwende. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> war für die Belassung des Paragraphes, indem er dem Bedenken des ungarischen Hofkanzler[s] ein kaiserliches Patent vom Jahre 1855 aus dem Reichsgesetzblatte entgegenhielt, in welchem der Schlußparagraph lautet: „Unser Minister N. ist mit der Vollziehung des Gesetzes beauftragt<note type="footnote" n="7">Gemeint ist die mit kaiserlichem Patent v. <date when="1855-05-21">21. 5. 1855</date> erlassene Notariatsordnung, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 94/1855.</bibl>
                     </note>“, woraus sich ergeben dürfte, daß dies gewiß keine Form sei<ref xml:id="fn_5_6_373_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_6_373_e">Einfügung Schurdas.</note>, die eine Verantwortlichkeit des Ministers in sich schließt, zumal in dem damals noch nicht konstitutionellen Österreich gewiß von einer Verantwortlichkeit der Minister keine Rede war.</p>
                  <p>
                     <pb n="172" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s172.pdf"/>Ebenso stimmten der Polizeiminister, der Minister Ritter v. Lasser, der Handelsminister, der Justizminister und der Kriegsministerstellvertreter, mithin die Majorität der Konferenz, für die Belassung des § 8, wogegen der Marineminister sich dem Antrage des ungarischen Hofkanzlers anschloß<note type="footnote" n="8">Mit Ah. E. v. <date when="1863-07-15">15. 7. 1863</date> auf den in Anm. 2 zit. Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei ermächtigte der Kaiser den Grafen Nádasdy zur Vorlage des Gesetzentwurfs über die Durchführung der Gleichberechtigung der romanischen Nation und ihrer Konfessionen im siebenbürgischen Landtag, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2302/1863.</bibl> Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630924-P-0394.xml#top_5_6_394_1">MR. v. <date when="1863-09-24">24. 9. 1863</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Gesetzentwurf über den Gebrauch der drei landesüblichen Sprachen im öffentlich-amtlichen Verkehr in Siebenbürgen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofvizekanzler Freiherr v. Reichenstein</rs>
                     </hi> referierte sodann den Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei vom 6. Juli l. J. Z. 2871 mit dem beiliegenden Gesetzentwurfe über den Gebrauch der drei landesüblichen Sprachen – der deutschen, ungarischen und romanischen – im öffentlichen Verkehre<ref xml:id="fn_5_6_373_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_6_373_f">Liegt dem Originalprotokoll in gedruckter Fassung bei.</note>, welcher gemäß der Ah. Entschließung vom 21. April l. J. dem siebenbürgischen Landtage vorgelegt werden soll<note type="footnote" n="9">Bezüglich des Ah. Reskripts v. <date when="1863-04-21">21. 4. 1863</date> siehe die Verweise und Angaben in Anm. 1.</note>. In diesem Entwurfe werde der allgemeine Grundsatz an die Spitze gestellt, daß die ungarische, deutsche und romanische Sprache im öffentlichen amtlichen Verkehre gleichberechtigt sind, die anderen Paragraphen enthalten die bezüglich der praktischen Anwendung dieses Grundsatzes notwendigen Bestimmungen<note type="footnote" n="10">Der Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei v. <date when="1863-07-06">6. 7. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-07-14">14. 7. 1863</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2303/1863.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Nachdem Referent die einzelnen Paragraphen verlesen und dazu die geeigneten Erläuterungen gab, ergriff der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> das Wort, um das seitens des Staatsrates über diesen Gegenstand abgegebene Gutachten vorzutragen<note type="footnote" n="11">Das Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 611/1863</quote>.</note>. Diesem gemäß ergaben sich dem Staatsrate gegen den Eingang und den Schlußparagraph dieselben Bemerkungen, welche bei [Punkt] I. aufgenommen erscheinen und worüber die Konferenz den gleichen Beschluß wie dort faßte. Zu § 8 wünsche der Staatsrat das Wort „instanzenmäßigen“ wegzulassen, womit sich Graf Nádasdy und die Konferenz einverstanden erklärten. Ebenso wurde die zu § 14 beantragte Umänderung des Wortes „betreffenden“ in „eigenen“ ohne Erinnerung angenommen. § 12 hätte nach dem Antrag der staatsrätlichen Majorität gänzlich zu entfallen, weil der Inhalt dieses Paragraphes die Möglichkeit zulasse, daß in einer oder der anderen Gemeinde oder Munizipium in einem und demselben Jahre zwei verschiedene Sprachen bestimmt werden. Eine Stimme behaupte jedoch das Gegenteil, nämlich daß eben dieser Paragraph die längere Dauer einer und derselben Geschäftssprache in der betreffenden Gemeinde oder Munizipium sichere, weil ohne diesen Paragraph die betreffenden Vertretungen die Sprache wechseln könnten, je nachdem eben in einer oder der anderen Versammlung dieser Vertretungen eine oder die andere Nationalität stärker vertreten sei. Freiherr v. Lichtenfels meine, daß wohl beides etwas für sich habe. Er seinerseits würde für die Beibehaltung dieses Paragraphes stimmen, wofür sich sofort auch der Ministerrat aussprach. Zu § 17 beantrage der Staatsrat, statt der Schlußworte, „wird durch Uns bestimmt“, zu setzen, „und mit den außerhalb des <pb n="173" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s173.pdf"/>Großfürstentums Siebenbürgen befindlichen Behörden wird im Verordnungswege bestimmt“, womit Graf Nádasdy im allgemeinen einverstanden war, nur wurde von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Baron Reichenstein</rs>
                     </hi> angeregt, daß mit Rücksicht darauf, daß der Eingang des Gesetzes aufrecht bleibt, auch hier die Worte, „von Uns bestimmt“, stehen bleiben und der staatsrätliche Zusatz mit Weglassung der letzten Worte, „im Verordnungswege bestimmt“, eingeschaltet werden könne, was sofort von der Konferenz angenommen wurde. Gegen den Antrag des Staatsrates, im § 19 statt des Wortes „autonomen“ zu setzen „einzelnen“, ergab sich keine Erinnerung. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> hielt sich schließlich für verpflichtet, seine Bedenken gegen diese Maßregel zu Protokoll zu geben. 90 Jahre habe man in Ungarn Schritt für Schritt gekämpft, um das zu erlangen, was man jetzt den Romanen hier gibt. Das ganze gehe darauf hinaus, den Romanen faktisch das Land in die Hand zu spielen, und es frage sich, ob man nicht <ref xml:id="fn_5_6_373_g">im wohlverstandenen Interesse des Reiches</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_6_373_g">Einfügung g–g Schurdas.</note> eher zu der Politik genötigt sei, in Siebenbürgen dasjenige Element, welches Besitz und Intelligenz vorzugsweise in sich vereinigt, zu schützen und zu kräftigen, anstatt es zu verdrängen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> erwiderte, daß bei diesem Gegenstande niemand eine Unterdrückung des ungarischen Elementes bezwecke, wohl aber eine<ref xml:id="fn_5_6_373_h"/>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_6_373_h">Einfügung Schurdas.</note> Gleichberechtigung sämtlicher Nationalitäten des Landes, wodurch freilich die frühere Bevorzugung der ungarischen Nation fallen muß. Im übrigen sei alles das, was eben hier gegeben wird, bereits wiederholt von Sr. Majestät zugesagt worden<note type="footnote" n="12">Siehe dazu Anm. 3.</note>, daher es nicht in der Macht des Hofkanzlers liegt, davon abzugehen<note type="footnote" n="13">Mit Ah. Ev. <date when="1863-07-15">15. 7. 1863</date> auf den in Anm. 7 zit. Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei ermächtigte der Kaiser den Grafen Nádasdy zur Vorlage des Gesetzentwurfs über den Gebrauch der drei landesüblichen Sprachen im öffentlich-amtlichen Verkehr in Siebenbürgen im siebenbürgischen Landtag, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2303/1863</bibl>; nachdem der siebenbürgische Landtag dieses Gesetz verabschiedet hatte, legte Erzherzog Rainer dem Kaiser am <date when="1863-11-20">20. 11. 1863</date> den Vortrag Nádasdys v. <date when="1863-10-28">28. 10. 1863</date> mit der Bitte der siebenbürgischen Hofkanzlei v. <date when="1863-10-17">17. 10. 1863</date> um Saktionierung des Gesetzes vor, was mit Ah. E. v. <date when="1863-11-21">21. 11. 1863</date>
                        <quote>geschah: Ich bestätige den Mir vorgelegten Gesetzartikel über den Gebrauch der drei Landessprachen im ämtlich-öffentlichen Verkehre, sowie derselbe vom Landtage Meines Fürstentums Siebenbürgen beantragt wird. Das an den Landtag diesbezüglich zu erlatsende Reskript ist nach dem mit folgendem Entwurfe in der üblichen Weise auszufertigen und Mir zur Unterschrift vorzulegen. Zugleich beauftrage Ich die siebenbürgische Hofkanzlei, allsogleich die erforderlichen Verfügungen zu treffen, damit auch einstweilen, bis der von Mir bestätigte Gesetzartikel volle Gesetzeskraft erlangt haben wird, sämtliche öffentliche – und Munizipalbehörden des Landes die Bestimmungen dieses Gesetzartikels nach bester Möglichkeit zu beobachten bestrebt seien, um die Zwischenzeit, bis diese Bestimmungen volle Gesetzeskraft erlangen, als Übergangsperiode zu benützen</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3674/1863</bibl>; dazu das Gutachten des Staatsrates in <quote>ebd., JStr. 873/1863</quote>; zu dieser neben dem Gesetz zur Gleichberechtigung der rumänischen Nation wichtigsten legislativen Arbeit des siebenbürgischen Landtages siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Hitchins</author>, The Rumanians of Transylvania 104f</bibl>. und <bibl type="secondary">
                           <title>Siebenbürgen und sein Landtag</title> 500 f.</bibl>; Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18631116" ana="prot1 top1">MR. I v. <date when="1863-11-16">16. 11. 1863</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Erlaubnis zur Verwendung der provisorischen Landesordnung bei den Verhandlungen des siebenbürgischen Landtages</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Hofvizekanzler Freiherr v. Reichenstein</rs>
                     </hi> referierte die Motive, aus welchen die siebenbürgische Hofkanzlei mittelst au. Vortrages vom 2. Juli l. J. Z. 3128 den au. Antrag stellt, Ag. zu gestatten, daß der gegenwärtige <pb n="174" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s174.pdf"/>Landtag durch den bevollmächtigten königlichen Landtagskommissär<note type="footnote" n="14">Dazu war der Präsident des siebenbürgischen Guberniums, FML. Ludwig Graf Folliot de Crenneville, ernannt worden, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18630416-P-0341.xml#top_5_5_341_3">MR. I v. <date when="1863-04-16">16. 4. 1863</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z341" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z341.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18630416-P-0341.xml">ÖMR. V/5, Nr. 341</ref>
                        </bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Siebenbürgen und sein Landtag</title> 490</bibl>.</note> seinerzeit aufgefordert werde, bei den landtäglichen Verhandlungen über die Zusammensetzung und Ordnung des Landtages die für diesen Landtag Ah. erlassene provisorische Landtagsordnung als Grundlage zu nehmen<note type="footnote" n="15">Der Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei v. <date when="1863-07-02">2. 7. 1863</date> wurde dem Kaiser am <date when="1863-07-14">14. 7. 1863</date> von Erzherzog Rainer vorgelegt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2301/1863</bibl>; zur provisorischen Landtagsordnung für Siebenbürgen siehe bereits MR. v. 7. und <date when="1863-04-09">9. 4. 1863</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z339" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z339.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18630409-P-0339.xml">ÖMR. V/5, Nr. 339</ref>
                        </bibl>; dazu außerdem <bibl type="secondary">
                           <author>Redlich</author>, Staats- und Reichsproblem 2, 329f</bibl>.</note>. Die Hofkanzlei sei hiebei von der Erwägung ausgegangen, daß, nachdem diese provisorische Landtagsordnung als das der wegen Einsicht Sr. Majestät als das Billigste, Gerechteste, den obwaltenden tatsächlichen Verhältnissen und Bedürfnissen am meisten Entsprechende angesehen werden und gelten müsse, man sich durch jetzt vorzunehmende<ref xml:id="fn_5_6_373_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_6_373_i">Unsichere Lesung.</note> Modifikationen in dieser provisorischen Ordnung nur dem Einwurfe aussetzen würde, warum also das hiedurch als besser Erkannte nicht schon bei der provisorischen Ordnung zur Geltung gebracht wurde. Dem Staatsrate ergab sich gegen diesen Vorgang keine Erinnerung<note type="footnote" n="16">Das Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 594/1863.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident</rs>
                     </hi> hätte nur geglaubt, daß es sich hiebei um einen definitiven Beschluß bezüglich der Zahl der Regalisten<note type="footnote" n="17">Zur Ernennung der Regalisten für den siebenbürgischen Landtag siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18630421-P-0343.xml#top_5_5_343_1">MR. v. <date when="1863-04-21">21. 4. 1863</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z343" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z343.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18630421-P-0343.xml">ÖMR. V/5, Nr. 343</ref>
                        </bibl>; <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630606-P-0359.xml#top_5_6_359_1">MR. v. <date when="1863-06-06">6. 6. 1863</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630706-P-0370.xml#top_5_6_370_1">MR. v. <date when="1863-07-06">6. 7. 1863</date>/I</ref>.</note> handeln werde. Wenn aber diese provisorische Ordnung nur als Grundlage dienen soll, mithin der Landtag in der Sache eigentlich die Initiative zu ergreifen hat, so bedürfe diese Frage jetzt noch keiner Entscheide.</p>
                  <p>Der Ministerrat war mit dem vom Grafen Nádasdy empfohlenen Vorgange ebenfalls einverstanden<ref xml:id="fn_5_6_373_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_6_373_j">Randvermerk Schurdas <quote>Anmerkung: Nach der Beratung dieses Punktes verließ Baron Reichenstein den Ministerrat</quote>.</note>, <note type="footnote" n="18">Mit Ah. E. v. <date when="1863-07-15">15. 7. 1863</date> genehmigte der Kaiser den in Anm. 15 zit. Antrag der siebenbürgischen Hofkanzlei auf Einbringung des Gesetzentwurfs über die Zusammensetzung und Ordnung des siebenbürgischen Landtags als Regierungsvorlage bei letzterem, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2301/1863.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Stellung der Regierung zu den Ausschußanträgen über den Gesetzentwurf betreffend die Behandlung umfangreicher Gesetze im Reichsrat</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte in Hinsicht der von der Regierung einzunehmenden Position gegenüber den Ausschußanträgen über den Gesetzentwurf betreffend die Behandlung umfangreicher Gesetze im Reichsrate<note type="footnote" n="19">Zum ministeriellen Gesetzentwurf und dessen Einbringung im Reichsrat siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630601-P-0357.xml#top_5_6_357_5">MR. v. <date when="1863-06-01">1. 6. 1863</date>/V</ref>; erste Lesung am <date when="1863-06-23">23. 6. 1863</date>, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 12 (3. Sitzung)</bibl>; Wahl des Ausschusses am <date when="1863-06-25">25. 6. 1863</date>, <quote>ebd., 21 (4. Sitzung)</quote>.</note>. Er bezeichnet zuerst die Unterschiede, welche zwischen den Ausschußanträgen und der Regierungsvorlage obwalten, und meinte, daß <ref xml:id="fn_5_6_373_k">gegen die im § 1 beantragte Änderung – Unterlassung der speziellen Bezeichnung der Gesetzentwürfe – sowie</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_6_373_k">Einfügung k–k Schmerlings.</note> gegen die Wahl ständiger Ausschüsse wohl keine Einwendung zu erheben wäre, dagegen aber den <pb n="175" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s175.pdf"/>bezüglich der Aktion dieser Ausschüsse beantragten Modifikationen (§ 5)<ref xml:id="fn_5_6_373_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_6_373_l">Einfügung Schmerlings.</note> nicht zugestimmt werden könnte. Der Ausschußantrag habe es so kuriert, daß jedes Mitglied des Hauses das Recht hat, jederzeit den Ausschußberatungen beizuwohnen, ferner an den Ausschuß schriftlich formulierte Anträge zu leiten und dieselben mündlich oder schriftlich zu begründen, welche Anträge vom Ausschusse in Beratung zu ziehen sind und über jeden derselben abzustimmen ist. Es würde sonach den Mitgliedern des Hauses unbedingt und jederzeit das Recht eingeräumt, Anträge im Ausschusse einzubringen und zu begründen, wodurch man also das ganze Jahr hindurch eine bleibende Aktion des Hauses haben würde, und es stelle sich diese Anordnung um so bedenklicher dar, als man damit eine Art Rumpfparlament schaffen würde. Der Staatsminister erachte daher, daß die Regierung in dieser Beziehung an den in der Regierungsvorlage § 6 bis 9 vorgezeichneten Bestimmungen festhalten müsse, womit sich die Konferenz einverstanden erklärte<note type="footnote" n="20">Die zweite Lesung und Beratung über die Ausschußanträge fanden am <date when="1863-07-14">14. 7. 1863</date>, <quote>ebd., 101–124 (7. Sitzung)</quote> und am <date when="1863-07-15">15. 7. 1863</date>, <quote>ebd., 126–152 (8. Sitzung)</quote> statt; in beiden Sitzungen beharrte Schmerling bezüglich der §§ 6–9 auf der Regierungsvorlage; in dritter Lesung wurde dann der ministerielle Gesetzentwurf abgelehnt, <quote>ebd., 152 (8/<date when="1863-07-15">15. 7. 1863</date>)</quote>. Erst mit dem Gesetz v. <date when="1867-07-30">30. 7. 1867</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 104/1867</bibl>, wurde die Behandlung umfangreicher Gesetze geregelt, abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                           <author>Bernartzik</author>, Verfassungsgesetze 379 ff</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Aufnahme eines Kredits für das Kriegsministerium zur Begleichung der Vergütungsforderungen wegen der Kriegsleistungen und Enteignungen im lombardo-venezianischen Königreich aus dem Jahr 1859</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte, der Kriegsminister habe sich an ihn mit dem Ersuchen um die Eröffnung eines Kredites behufs Begleichung der bereits liquiden und der demnächst zur Liquidität gelangenden Kriegsprästations- und Expropriationvergütungsforderungen im lombardo-venezianischen Königreiche aus dem Jahre 1859 gewendet<note type="footnote" n="21">Schreiben Degenfelds v. <date when="1863-05-12">12. 5. 1863</date>, <bibl type="archival">FA., FM., III. Abt. (Kredit), Nr. 23904/1863, Faszikulatur 26. 2</bibl>; zur Frage der Vergütungsforderungen im lombardisch-venezianischen Königreich siehe <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18630206" ana="prot2 top3">MR. II v. <date when="1863-02-06">6. 2. 1863</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z294" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z294.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18621206-P-0294.xml">ÖMR. V/5, Nr. 294</ref>
                        </bibl>.</note>. Das diesfällige Erfordernis sei mit 4,225.300 fl. in Silber, 191.900 fl. in Montekartellen und 11.800 fl. Banknoten veranschlagt, und das Kriegsministerium wünsche die Eröffnung eines Kredites bis zum Belaufe mindestens des dritten Teiles dieses Erfordernisses. Auf die von Seite des Finanzminsteriums an das Kriegsministerium gestellte Anfrage, ob nicht die eigenen reservierten Fonds, z. B. Stellvertreterfonds, Gewehrgelderfonds, Pferdeankauffonds zuvörderst in der Lage seien, das Erfordernis vorschußweise gegen Ersatz aus dem zu erwirkenden Nachtragskredite zu bedecken<note type="footnote" n="22">Note (K.) des Finanzministeriums v. <date when="1863-06-06">6. 6. 1863</date> an das Kriegsministerium, <bibl type="archival">FA., FM., III. Abt. (Kredit), Nr. 23904/1863, Faszikulatur 26. 2</bibl>.</note>, antwortete das letztere, daß eine teilweise Entlehnung von Geldern aus diesen Fonden mit Rücksicht auf ihre Bestimmung nicht statthaft sei<note type="footnote" n="23">Schreiben des Kriegsministeriums v. <date when="1863-06-25">25. 6. 1863</date>, <quote>ebd., III. Abt. (Kredit), Nr. 31948/1863, Faszikulatur 26.2</quote>.</note>. Unter diesen Verhältnissen, fährt der Finanzminister fort, werde wohl nichts anderes erübrigen, als dem Kriegsministerium den gewünschten Kredit bis zum Belaufe des dritte Teil[es] des oben bezifferten Gesamtbetrages zu eröffnen, und er sehe sich mit Rücksicht <ref xml:id="fn_5_6_373_m">auf die Ah. Entschließung vom <date when="1863-06-13">13. Juni 1863</date>
                     </ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_6_373_m">Einfügung m–m Pleners.</note>auf die Ah. Entschließung vom <date when="1863-06-13">13. Juni 1863</date>, <note type="footnote" n="24">
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1919/1863</bibl>; betrifft die künftige Einrichtung des Staatsvoranschlages und der Staatsrechnungsabschlüsse. In der Ah. Entschließung heißt es unter 1. <quote>Die bewilligten Ausgabskredite dürfen von den beteiligten Ministerien und Zentralstellen, unter strenger Beachtung der für die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben bestimmten Bezüge, nur zu den im Staatsvoranschlage nach den bezüglichen Kapiteln und Titeln bezeichneten Zwecken verwendet werden</quote>.</note> auf <pb n="176" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s176.pdf"/>die Notwendigkeit<ref xml:id="fn_5_6_373_n"/>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_6_373_n">Korrektur Pleners aus <quote>Eventualität</quote>.</note> des für die fraglichen <ref xml:id="fn_5_6_373_o">im Finanzgesetze für 1863 nicht vorgesehenen</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_5_6_373_o">Einfügung o–o Pleners.</note> Zahlungen, erst noch im verfassungsmäßigen Wege zu erwirkenden Nachtragskredites veranlaßt, diese Angelegenheit der hohen Konferenz zur Kenntnis zu bringen <ref xml:id="fn_5_6_373_p">und zu der sofort zu bewirkenden Flüssigmachung des erwähnten Barbetrages aus den Silberkassabeständen der Kassen des lombardo-venezianischen Königreiches die Zustimmung des hohen Ministerrates einzuholen</ref>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_5_6_373_p">Einfügung p–p Pleners.</note>.</p>
                  <p>Hierwegen ergab sich keine Erinnerung<note type="footnote" n="25">Im Schreiben v. <date when="1863-07-30">30. 7. 1863</date> übermittelte Degenfeld dem Finanzministerium dann den Voranschlag samt einer summarischen Nachweisung; das Finanzministerium erhob dagegen im Schreiben v. <date when="1863-08-13">13. 8. 1863</date> keine Einwände und es <quote>wurde aufgrund einer mit dem Vertreter des Kriegsministeriums getroffenen Übereinkunft der aus Anlaß der Kriegsprästationen vom Jahre 1859 erforderliche Nachtragskredit mit dem (reduzierten) Betrage von 4,400.000 fl. als außerordentlicher Kredit zum Budget pro 1864 in Anspruch genommen und dem Kriegsministerium hierüber Mitteilung gemacht</quote>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 3351/1863 (K)</bibl>. Am <date when="1864-01-11">11. 1. 1864</date> brachte Degenfeld im Verein mit Plener ein Gesetz zur Bedeckung dieses Mehraufwandes im Reichsrat ein, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 1707 f. (68. Sitzung)</bibl>, das auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Abgeordnetenhaus am <date when="1864-02-05">5. 2. 1864</date> angenommen wurde, <quote>ebd., 2158 (83. Sitzung)</quote>; die Annahme durch das Herrenhaus erfolgte am <date when="1864-02-05">5. 2. 1864</date>, <quote>ebd., HH. 1863/64, 644 (30. Sitzung)</quote>, das Gesetz abgedruckt <quote>ebd., 649, Anlage B</quote>; dazu und zum weiteren Verlauf siehe <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 707/1864.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Kompetenzbedenken des Abgeordnetenhauses bezüglich der Budgetverhandlung pro 1864</head>
                  <p>Der Finanzminister referierte, daß der in der Thronrede bezüglich der Finanzvorlagen enthaltene Passus „Seine k. k. apost. Majestät wünschen und erwarten, daß die Finanzvorlagen, sobald sie an das Haus der Abgeordneten gelangen, geprüft und in vorbereitender Weise beraten werden, indem bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Beschlußfassung eintreten kann, die Teilnahme der Abgeordneten Siebenbürgens an den Beratungen des Reichsrates in dieser Session sich gewärtigen läßt“ von ihm als der Anknüpfungspunkt zur Einbringung des Staatsvoranschlages pro 1864 angesehen wurde, und da über die diesfalls im Ministerrate gestellte Frage auch entschieden worden sei, daß eine bloße Berufung auf diese <ref xml:id="fn_5_6_373_q">in der Thronrede ausgesprochene</ref>
                     <note type="variant" n="q" target="#fn_5_6_373_q">Einfügung q–q Pleners.</note> Ah. Willensmeinung bei der Einbringung der erwähnten Finanzvorlage genüge<note type="footnote" n="26">Zur Thronrede siehe MR. v. 8. und <date when="1863-06-12">12. 6. 1863</date>/I (= Sammelprotokoll Nr. 362) und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630612-P-0363.xml">MR. I v. <date when="1863-06-12">12. 6. 1863</date>/VI</ref>; zum Staatsvoranschlag 1864 siehe zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630710-P-0372.xml#top_5_6_372_1">MR. v. <date when="1863-07-10">10. 7. 1863</date>/I</ref>; zu den Einbringungsmodalitäten der Finanzvorlagen in das Abgeordnetenhaus siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630706-P-0370.xml#top_5_6_370_2">MR. v. <date when="1863-07-06">6. 7. 1863</date>/II</ref>.</note>, habe er dieser gemäß seinen diesbezüglichen Vortrag vorbereitet. Heute sei ihm jedoch von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die Mitteilung gemacht worden, daß im Hause einige Kompetenzbedenken aufgetaucht sind, indem man mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Thronrede bloß von einer vorbereitenden Beratung spricht und in bezug auf die Beschlußfassung auf das bis dahin anzuhoffende Eintreffen der Siebenbürger hinweiset, den Zweifel hegt, ob, wenn das Haus das Budget jetzt in Verhandlung nimmt, diese Beratung nicht etwa bloß als eine konsultative angesehen oder ob dieselbe doch auch die Wirkung der Beschlüsse eines vollkommen <pb n="177" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s177.pdf"/>konstituierten Reichsrates haben werde<note type="footnote" n="27">Zu den Kompetenzbedenken siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Kolmer</author>, Parlament und Verfassung 1, 151</bibl>.</note>. Hierüber wünsche man also eine Aufklärung, und der Präsident v. Hasner sei der Meinung, daß es am geratensten wäre, jetzt gleich bei der Einbringung dieser Finanzvorlage die Erklärung abzugeben, daß im Falle die Abgeordneten Siebenbürgens nicht erscheinen sollten, dennoch die verfassungsmäßige Behandlung und Schlußfassung über die Vorlage die gleiche Kraft wie die eines konstituierten Reichsrates haben werde. Soll nun dieses wirklich geschehen, so entstehe zuvörderst die Frage, ob diese Erklärung nur von Seite des Ministeriums oder von Sr. k. k. apost. Majestät mittelst kaiserlicher Botschaft gegeben werden soll. Der Finanzminister wäre der Ansicht, daß dieses von Ah. Sr. Majestät selbst auszugehen hätte, und es wäre sich daher diese Ag. Ermächtigung gleich zu erbitten.</p>
                  <p>Bei der Erörterung hierüber sprach sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> entschieden gegen die Abgabe einer derlei Erklärung aus. Er brachte vor allem dem Ministerrate in Erinnerung, daß in dieser Beziehung bereits wiederholt Beratungen gepflogen wurden und die Konferenz sich dahin entschieden habe, daß es bei der Vorlage des Budgets vollkommen genügen werde, wenn der Finanzminister sich hiebei auf die bereits in der Thronrede Ah. ausgesprochenen Worte beruft. Bis heute haben sich die Verhältnisse nicht geändert, und es sei daher auch heute noch dieses der für die Regierung vorgezeichnete Gang. Mit der gedachten Erklärung würde nur der Zweifel ausgesprochen sein, ob die Siebenbürger kommen, was im gegenwärtigen Augenblick wohl nicht passend sein dürfte. Seinerzeit, wenn die Siebenbürger in der Tat an der Beratung nicht teilnehmen sollten, werde dann eine kaiserliche Botschaft in dem obdachten Sinne am Platze sein<note type="footnote" n="28">Zur Beschickung des Reichsrates durch die Siebenbürger siehe vor allem <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630716-P-0374.xml#top_5_6_374_1">MR. v. <date when="1863-07-16">16. 7. 1863</date>/I</ref> mit weiterführenden Hinweisen.</note>. Im übrigen bemerkte Ritter v. Schmerling, daß ihm bisher von diesen angeblichen Kompetenzbedenken nichts bekannt geworden sei und diese Sache vermutlich wieder nur von einigen Mitgliedern des Hauses, welche in allem und jedem Skrupel haben, herrühren dürfte. Seines Dafürhaltens sei es das Beste, auf solche Gespräche gar nicht zu achten, sondern die Sache an sich kommen lassen und dann nach dem einmal angenommenen Grundsatze vorgehen.</p>
                  <p>Dieser Meinung waren auch alle übrigen Stimmführer, und der Finanzminister wird sich demnach in seinem Vortrage bei Einbringung des Budgets einfach auf die in der Thronrede Ag. ausgedrückte Willensmeinung berufen<note type="footnote" n="29">In diesem Sinne war dann auch die Rede Pleners konzipiert, die er bei der Vorlage des Staatsvoranschlages pro 1864 vor dem Abgeordnetenhaus des Reichsrates hielt, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 156–163 (9. Sitzung/<date when="1863-07-17">17. 7. 1863</date>)</bibl>.</note>. <ref xml:id="fn_5_6_373_r">Über die Motion des Finanzministers erklärte der Staatsminister, die hier angeregten Kompetenzbedenken durch privative Einwirkung auf die betreffenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu beheben</ref>
                     <note type="variant" n="r" target="#fn_5_6_373_r">Einfügung r–r Pleners.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Antrag des Handelsministers auf Abhaltung der Industrieausstellung im Jahr 1866</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Hoheit</rs>
                     </hi> geruhten aus Anlaß des vom Handelsminister Allerhöchstenortes unterbreiteten Antrages auf Abhaltung der Industrieausstellung in <pb n="178" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s178.pdf"/>Wien im Jahre 1866<note type="footnote" n="30">Siehe dazu bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18630126-P-0316.xml#top_5_5_316_3">MR. II v. <date when="1863-01-26">26. 1. 1863</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z316" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z316.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18630126-P-0316.xml">ÖMR. V/5, Nr. 316</ref>
                        </bibl>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630630-P-0368.xml#top_5_6_368_3">MR. v. <date when="1863-06-30">30. 6. 1863</date>/III</ref>.</note> an den genannten Minister die Frage zu stellen, ob denn die Sache in dieser Beziehung auch schon zum Ah. Ausspruche vollkommen reif sei.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> äußerte, <ref xml:id="fn_5_6_373_s">daß er sich vor allem auf den Inhalt seines au. Vortrages beziehen müsse, in welchem alle Momente, welche in dieser Angelegenheit ins Auge zu fassen sind, umständlich auseinandergesetzt wurden. Er müsse hiernach nur wiederholen, daß die Frage wegen der Ausstellung keine zweifelhafte mehr sein könne, nachdem Se. Majestät bereits durch die am <date>8. Februar d. J.</date> erfolgte Ah. Entschließung anzuordnen geruhten, daß dieselbe im Jahre 1865 oder in einem der nächst darauffolgenden Jahre stattzufinden habe. Es sei sonach nur in Betrachtung zu ziehen, ob das Jahr 1865 oder welches andere als das geeignete erscheine. Das Jahr 1865 sei wegen der zu treffenden Vorbereitungen zu früh, das Jahr 1866 aber vollkommen annehmbar, und habe sich in dieser Beziehung die öffentliche Meinung ganz bestimmend ausgesprochen. Auf dieses letztere Jahr zu greifen sei eben dermals um so nötiger, als Frankreich für das Jahr 1867 eine Ausstellung angekündigt habe. Eine weitere Hinausschiebung der Ausstellung in Wien würde also einem gänzlichen Verzichte einer solchen Unternehmung gleichkommen, da schon wenige Jahre nach der französischen Ausstellung abermals eine englische in Aussicht stehe und sich auch schon in Preußen mit einer ähnlichen Idee beschäftigt werde. Die Ehre und Würde Österreichs sowie die immer lauter werdenden Wünsche der Bevölkerung und der Nutzen und Vorteile, welche sich aus der beabsichtigten Ausstellung für die ganze Monarchie ergeben werden, lassen dieses nicht zu. Es wäre in der Tat schmählig und Sr. Majestät Wort kompromittierend, wenn nach dem einmal bekanntgemachten Beschlusse Sr. Majestät deshalb von der Ausstellung Abstand genommen werden wollte, weil es Frankreich beliebe, rücksichtslos vorzugehen. Übrigens sei es möglich, daß Frankreich, wenn es sehe, daß Österreich sich nicht abschrecken lasse und Ernst mache, durch seine eigenen Industriellen bestimmt werde, die für 1867 angekündigte Ausstellung auf das Jahr 1868 zu verschieben. Wo das Ansehen des Reiches und seiner wichtigsten Interessen auf dem Spiele stünden, könne die Geldfrage nur untergeordneter Art sein und müsse dieselbe in einer oder der anderen Art gelöset werden, was auch durchaus nicht so schwierig sei als man sich vorstelle. Nach ganz genauen Überschlägen werde die Auslage keine vollen drei Millionen in Anspruch nehmen, und hoffe der Minister, daß mit weiser Sparsamkeit auch die Summe von zweieinhalb Millionen genügen werde. Ein großer Teil hievon werde wieder durch die zu erzielenden Einnahmen, durch eine beabsichtigte Verlosung, durch Verwertung der Gebäude, durch Beiträge der Stadt Wien und Sonstiges hereingebracht werden. Das Defizit dürfte also aller Wahrscheinlichkeit nach kein namhaftes sein, und übernehme es der Staat für dasselbe eine Garantie zu leisten, so haben der Handelsminister die bestimmtesten Zusicherungen, daß es nicht an Unternehmern oder Darlehern fehle, welche die erforderlichen Geldmittel beischaffen werden. Aber das Erste und Wesentlichste sei, daß Se. Majestät das Jahr 1866 als das Ausstellungsjahr bezeichne, weil man sonst immer dem Zweifel begegnen [werde], ob denn die Regierung ihr Ausstellungsprojekt nicht etwa zurückgezogen habe. Sei dieser Ausspruch als Vorbedingung jedes weiteren Schrittes definitiv erfolgt und jene Gewißheit hervorgerufen, auf welche jedermann mit Spannung hoffet, so finde sich alles übrige leicht und bürge er, Handelsminister, unter dem vollen Gewichte seiner Verantwortlichkeit für die zufriedenstellendste Ausführung</ref>
                     <note type="variant" n="s" target="#fn_5_6_373_s">Korrektur s–s Wickenburgs aus <quote>daß es sich vor allem um die Fixierung des Zeitpunktes der Abhaltung der Ausstellung handelt, indem nach den mit den Industriellen und erfahrenen Vertrauenspersonen gehabten Besprechungen früher wegen den zur Ausführung dieses Unternehmens erforderlichen Geldmitteln nichts vorgekehrt werden kann. Nach einem beiläufigen Überschlage dürften sich die diesfälligen Kosten auf zirka drei Millionen belaufen, welche nach der Idee des Grafen Wickenburg teils durch Aktienemission unter den inländischen Produzenten, teils durch andere geeignete Operationen aufgebracht werden sollen. Hiebei rechne er vorzugsweise auf die tatkräftigste Unterstützung des Unternehmens durch die Kommune Wien, wobei selbstverständlich für den Fall als auf diesen Wegen die nötigen Fonds zur Ausführung des Unternehmens nicht beschafft werden können, die Subvention des Staates eintreten müsse</quote>.</note>daß er sich vor allem auf den Inhalt seines au. Vortrages beziehen müsse, in welchem alle Momente, welche in dieser Angelegenheit ins Auge zu fassen sind, umständlich auseinandergesetzt wurden. Er müsse hiernach nur wiederholen, daß die Frage wegen der Ausstellung keine zweifelhafte mehr sein könne, nachdem Se. Majestät bereits durch die am <date>8. Februar d. J.</date> erfolgte Ah. Entschließung anzuordnen geruhten, daß dieselbe im Jahre 1865 oder in einem der nächst darauffolgenden Jahre stattzufinden habe<note type="footnote" n="31">
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 437/1863.</bibl>
                     </note>. Es sei sonach nur in Betrachtung zu ziehen, ob das Jahr 1865 oder welches andere als das geeignete erscheine. Das Jahr 1865 sei wegen der zu treffenden Vorbereitungen zu früh, das Jahr 1866 aber vollkommen annehmbar, und habe sich in dieser Beziehung die öffentliche Meinung ganz bestimmend ausgesprochen<note type="footnote" n="32">Siehe dazu etwa die diesbezügliche Eingabe der Wiener Handelskammer, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 862/1863</bibl>; vgl. auch <bibl type="secondary">
                           <author>Pemsel</author>, Wiener Weltausstellung 1873, 37</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Schmitt</author>, Über die Wiener Weltausstellung. In: Österreichische Revue 1, 158</bibl>.</note>. Auf dieses letztere Jahr zu greifen sei eben dermals um so nötiger, als Frankreich für das Jahr 1867 eine Ausstellung angekündigt habe. Eine weitere Hinausschiebung der Ausstellung in Wien würde also einem gänzlichen Verzichte einer solchen Unternehmung gleichkommen, da schon wenige Jahre nach der französischen Ausstellung abermals eine englische in Aussicht stehe und sich auch schon in Preußen mit einer ähnlichen Idee beschäftigt werde. Die Ehre und Würde Österreichs sowie die immer lauter werdenden Wünsche der Bevölkerung und der Nutzen und Vorteile, welche sich aus der beabsichtigten Ausstellung für die ganze Monarchie ergeben werden, lassen dieses nicht zu. Es wäre in der Tat schmählig und Sr. Majestät Wort kompromittierend, wenn nach dem einmal bekanntgemachten Beschlusse Sr. Majestät deshalb von der Ausstellung Abstand genommen werden wollte, weil es Frankreich beliebe, rücksichtslos vorzugehen. Übrigens sei es möglich, daß Frankreich, wenn es sehe, daß Österreich sich nicht abschrecken lasse und Ernst mache, durch seine eigenen Industriellen bestimmt werde, die für 1867 angekündigte Ausstellung auf das Jahr 1868 zu verschieben. Wo das Ansehen des Reiches und seiner wichtigsten Interessen auf dem Spiele stünden, könne die Geldfrage nur untergeordneter Art sein und müsse dieselbe in einer oder der anderen Art gelöset werden, was auch durchaus nicht so schwierig sei als man sich vorstelle. Nach ganz genauen Überschlägen werde die Auslage keine vollen drei <pb n="179" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s179.pdf"/>Millionen in Anspruch nehmen, und hoffe der Minister, daß mit weiser Sparsamkeit auch die Summe von zweieinhalb Millionen genügen werde. Ein großer Teil hievon werde wieder durch die zu erzielenden Einnahmen, durch eine beabsichtigte Verlosung, durch Verwertung der Gebäude, durch Beiträge der Stadt Wien und Sonstiges hereingebracht werden. Das Defizit dürfte also aller Wahrscheinlichkeit nach kein namhaftes sein, und übernehme es der Staat für dasselbe eine Garantie zu leisten, so haben der Handelsminister die bestimmtesten Zusicherungen, daß es nicht an Unternehmern oder Darlehern fehle, welche die erforderlichen Geldmittel beischaffen werden. Aber das Erste und Wesentlichste sei, daß Se. Majestät das Jahr 1866 als das Ausstellungsjahr bezeichne, weil man sonst immer dem Zweifel begegnen [werde], ob denn die Regierung ihr Ausstellungsprojekt nicht etwa zurückgezogen habe. Sei dieser Ausspruch als Vorbedingung jedes weiteren Schrittes definitiv erfolgt und jene Gewißheit hervorgerufen, auf welche jedermann mit Spannung hoffet, so finde sich alles übrige leicht und bürge er, Handelsminister, unter dem vollen Gewichte seiner Verantwortlichkeit für die zufriedenstellendste Ausführung. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> würde es für angemessener halten, daß sich der Handelsminister zuerst hinsichtlich der Aufbringung der erforderlichen Geldmittel eine Sicherheit verschaffe und dann erst den Ah. Ausspruch bezüglich des bestimmten Zeitpunktes der Abhaltung der Ausstellung sich au. erbitte. Im übrigen gehöre, da die Staatsfinanzen auch in das Mitleid gezogen werden sollen, vor allem die Zustimmung des Reichsrates dazu. <ref xml:id="fn_5_6_373_t">Hiergegen bemerkte der Handelsminister, daß Se. Majestät die Bewilligung zur Abhaltung der Ausstellung im Jahre 1865 oder einem der nächstfolgenden Jahre keineswegs an die Bedingung zur vorläufigen Sicherstellung der erforderlichen Geldmittel geknüpft habe</ref>
                     <note type="variant" n="t" target="#fn_5_6_373_t">Einfügung t–t Wickenburgs.</note>Hiergegen bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi>, daß Se. Majestät die Bewilligung zur Abhaltung der Ausstellung im Jahre 1865 oder einem der nächstfolgenden Jahre keineswegs an die Bedingung zur vorläufigen Sicherstellung der erforderlichen Geldmittel geknüpft habe. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Hein</rs>
                     </hi> glaubte den Vorschlag machen zu sollen, daß sich der Handelsminister anstatt seines gegenwärtigen Antrages vorerst von Ah. Sr. k. k. Majestät die Ermächtigung erbitten sollte, von der Reichsvertretung die Garantie der zur Ausführung des Unternehmens erforderlichen – natürlich näher zu beziffernden – Geldmittel verlangen zu können.</p>
                  <p>Nachdem sich mit diesem Vorschlage auch alle übrigen Stimmführer vereinigten, meinte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi>, daß die Ah. Resolution in diesem Sinne auch über seinen gegenwärtigen au. Vortrag erfließen könne, <ref xml:id="fn_5_6_373_u">welche dann nach seinem au. Erachten allenfalls so lauten dürfte: „Ich genehmige, daß unter Vorbehalt der Zustimmung des Reichsrates in Absicht auf die Aufbringung der er­forderlichen Geldmittel oder der etwa nötigen Garantie, die Ausstellung im Jahre 1866 stattfinde</ref>
                     <note type="variant" n="u" target="#fn_5_6_373_u">Einfügung u–u Wickenburgs.</note>.“<note type="footnote" n="33">Auf den Vortrag Wickenburgs v. <date when="1863-07-08">8. 7. 1863</date> um die Fixierung des Termins für die Weltausstellung, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 805/1863</bibl>, erging am <date when="1863-08-06">6. 8. 1863</date> folgende Ah. Entscheidung: <quote>Da es Meine Absicht ist, daß die beantragte Ausstellung, wenn es möglich ist, im Jahre 1866 abgehalten werde, die vorliegende Verhandlung aber zu einer definitiven Entscheidung in dieser Richtung sich noch nicht als geeignet darstellt, so beauftrage Ich Sie, mit tunlichster Beschleunigung über nachstehende Fragepunkte die erforderlichen erschöpfenden und ziffernmäßigen Nachweisungen und Anträge Meiner Schlußfassung zu unterziehen, und zwar: 1. In welcher Weise soll die Ausstellung zustande kommen, welcher Einfluß ist hiebei der Staatsverwaltung vorzubehalten, welcher der Stadtgemeinde Wien und welcher Privatgesellschaften einzuräumen; dann, auf welche Weise sind diese letzteren zum Stande zu bringen und zu organisieren? 2. Wie hoch lassen sich mit der von der Sachlage bedingten möglichsten Genauigkeit die Kosten der fraglichen Ausstellung veranschlagen? 3. In welcher Weise wird dieses Kostenerfordernis zu decken, und insbesondere, welcher Teilbetrag durch die Stadtgemeinde Wien zu übernehmen, welcher durch Privatgesellschaften zu beschaffen und inwieweit und in welcher Weise der Staatsschatz in Anspruch zu nehmen sein, endlich, in welcher Weise ist sich der Zustimmung des Reichsrates in Absicht auf die eventuelle Belastung des Staatsschatzes zu versichern? 4. Welcher Platz ist für das Ausstellungsgebäude der geeignetste und ist bei dem vorgeschlagenen Platze im Prater auf die Tiefe und hiedurch bedingte feuchte Lage der Örtlichkeit gehörig Rücksicht genommen? 5. Sind die erforderlichen Schritte geschehen, um die möglichst ausgedehnte Beschickung der Ausstellung aus dem In- und Auslande zu sichern, und insbesondere, welche Einleitungen sind diesfalls im Inlande bezüglich der Industriellen im Wege der Handels- und Gewerbekammern, und bezüglich der Künstler im Einvernehmen mit dem Staatsministerium zu treffen? Welche Verhandlungen sind im Ausland durch die Konsulate einzuleiten?</quote>
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2568/1863.</bibl> Die sich mehrenden Schwierigkeiten veranlaßten schließlich Wickenburg, der sich in dieser Angelegenheit sehr engagiert hatte, im Oktober von seinem Ministerposten zurückzutreten, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 55, 230</bibl>. Auf Vortrag Erherzog Rainers v. <date when="1864-03-20">20. 3. 1864</date> mit Vortrag des neuen Handelsministers, Kalchberg, v. <date when="1864-02-11">11. 2. 1864</date> beauftragte der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1864-03-22">22. 3. 1864</date> das Handelsministerium, <quote>diese Angelegenheit fortan im Auge zu behalten, um seinerzeit umfassende Anträge über das Jahr der Ausstellung, dann über Art und Mittel der Durchführung des Unternehmens Meiner Schlußfassung zu unterziehen</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 846/1864</bibl>, Teildruck in <bibl type="secondary">
                           <author>Schmitt</author>, Über die Wiener Weltausstellung. In: Österreichische Revue 2, 130</bibl>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_373_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Beantwortung der Interpellation des Abgeordneten Mende und Genossen bezüglich der Konzession der Stockerau-Budweis-Bahn</head>
                  <p>Schließlich teilte der Handelsminister mit Bezug auf die Ministerratssitzung vom 2. Juli l. J. mit<note type="footnote" n="34">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630702-P-0369.xml#top_5_6_369_5">MR. v. <date when="1863-07-02">2. 7. 1863</date>/V</ref>.</note>, daß er den Entwurf der Antwort auf die im Abgeordnetenhause an ihn vom Abgeordneten Mende und Genossen hinsichtlich der Stockerau-Budweiser-Eisenbahnkonzession gerichteten Interpellation nunmehr verfaßt habe und dieselbe in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses vorzutragen gedenke. Graf Wickenburg verlas sodann diesen Antwortsentwurf, gegen dessen Inhalt sich dem Ministerrate keine Erinnerung ergab<note type="footnote" n="35">In seiner Antwort am <date when="1863-07-14">14. 7. 1863</date>, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 99 f. (7. Sitzung)</bibl>, erklärte Wickenburg die Verzögerung bei der Konzessionsvergabe durch den Streit zwischen der Nordbahn- und der Staatseisenbahngesellschaft. Fortsetzung dieser Materie im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-07-0-18631130-P-0421.xml#top_5_7_421_1">MR. v. <date when="1863-11-30">30. 11. 1863</date>/I</ref>.</note>.</p>
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               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1863-07-13">13. Juli 1863</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen, Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1863-08-06">6. August 1863</date>.</seg>
                  <seg type="other">Präsentatum <date when="1863-08-07">7. August 1863</date>. Rechberg.</seg>
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