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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="6">Band 6</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1863–<date when="1863-10-12">12. Oktober 1863</date>
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            <title level="a" type="desc" n="350">Sitzung 350</title>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b6-z350.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 6 Mai 1863–12. Oktober 1863</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1989">1989</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">1689</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
            </msDesc>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 7. 5.), Rechberg, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein; außerdem anw. Holzgethan; abw. Mecséry, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 27.<orig> 5.</orig>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1863-05-07">1863-05-07</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_5_6_350_1">Nichtbestätigung der Wahl des Dr. Giovanni de Basseggio zum Podestà von Triest</ref>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_5_6_350_2">Entsendung eines Ministerialkommissärs zur vergleichsweisen Regelung der auf den Staatsforsten des Innviertels lastenden Servituten</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_6_350_3">Gehaltsverbesserung der Postbeamten und Postdiener</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml#a5-b6_z350.pdf">
               <title type="num">Nr. 350</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1863-05-07">7. Mai 1863</date>
               </title>
            </head>
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                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 7. 5.), Rechberg, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Holzgethan; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Mecséry, Forgách; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 27.<orig> 5.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1154</idno>
                  <idno type="KZ">1689</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1863-05-07">7. Mai 1863</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_350_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Nichtbestätigung der Wahl des Dr. Giovanni de Basseggio zum Podestà von Triest</head>
                  <p>Bei der am 11. April l. J. stattgefundenen zweiten Podestà-Wahl für Triest wurde der Advokat Dr. Basseggio mit 31 gegen 19 Stimmen, welche letzteren auf den Landesgerichtsrat Dr. Porenta fielen, gewählt<note type="footnote" n="1">Bei der ersten Wahl in diesem Jahr am <date when="1863-02-16">16. 2. 1863</date> war der Appellationsrat Stefan v. Conti vom Triester Stadtrat zum Podestà gewählt worden. Auf Schmerlings Antrag, der Conti als eher unfähig bezeichnete und auf einen regierungsfreundlicheren Kandidaten hoffte, wurde aber seine Wahl mit Ah. E. v. <date when="1863-03-17">17. 3. 1863</date> nicht bestätigt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 847/1863</bibl>; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18630310-P-0328.xml#top_5_5_328_4">MR. v. <date when="1863-03-10">10. 3. 1863</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z328" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z328.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18630310-P-0328.xml">ÖMR. V/5, Nr. 328</ref>
                        </bibl>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620816-P-0258.xml#top_5_4_258_3">MR. v. <date when="1862-08-16">16. 8. 1862</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z258" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z258.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18620816-P-0258.xml">ÖMR. V/4, Nr. 258</ref>
                        </bibl>.</note>. Basseggio ist der bewährteste Parteigänger der Ultras im Stadtrate, und um seine Wahl zu ermöglichen, wurde ihm das Ehrenbürgerrecht von Triest verliehen. Dieses einer eklatanten Demonstration gegen die Regierung gleichkommende Resultat veranlaßte das Statthaltereipräsidium zu dem Antrage, daß die Wahl des Dr. Basseggio zum Podestà von Triest nicht bestätiget, der Stadtrat aufgelöst und zu der durch den Abgang eines Podestà bedingten Auflösung der Delegation und Einsetzung einer Vertrauenskommission bis zum Wiedereintritte der statutenmäßigen Munizipalorgane geschritten werde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> sei vollkommen damit einverstanden, daß die Bestätigung der Wahl des Dr. Basseggio abgelehnt werde, dagegen könne er nicht auf eine sofortige Auflösung des Stadtrates einraten, weil seines Ermessens dieses äußerste Mittel insolange vermieden werden muß, als nicht jede Hoffnung geschwunden ist, daß sich die konservative Partei des Stadtrates endlich einig wird, eine annehmbare Wahl zustandezubringen, zu welchem Zwecke der Staatsminister auch in der bewährten Tatkraft des neuen Statthalters eine gute Stütze zu finden hoffe<note type="footnote" n="2">Der neue Statthalter war Ernst Freiherr v. Kellersperg; zu seiner Bestellung siehe Mr. v. <date when="1863-04-13">13. 4. 1863</date>/V, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b5-z340" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5/pdf/a5-b5-z340.pdf" target="MRP-1-5-05-0-18630413-P-0340.xml">ÖMR. V/5, Nr. 340</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Staatsminister gedenke daher, in dieser Richtung einen au. Vortrag zu erstatten, wozu er sich die Zustimmung der hohen Konferenz erbitte und welche ihm auch sofort einstimmig gegeben wurde<note type="footnote" n="3">In diesem Sinn erstattete Schmerling noch am selben Tag Vortrag, und seine Anträge wurden mit Ah. E. v. <date when="1863-05-11">11. 5. 1863</date> angenommen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1495/1863</bibl>; in der dritten und letzten Wahl wurde schließlich Dr. Carl Porenta am <date when="1863-05-22">22. 5. 1863</date> zum Podestà gewählt; Schmerling, der zwar Zweifel an den Fähigkeiten dieses Mannes hegte, im Augenblick aber kein besseres Ergebnis zu erreichen glaubte, befürwortete in seinem Vortrag v. <date when="1863-05-22">22. 5. 1863</date> die Bestätigung der Wahl, die auch mit Ah. E. v. <date when="1863-05-25">25. 5. 1863</date> erfolgte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1673/1863</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_350_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Entsendung eines Ministerialkommissärs zur vergleichsweisen Regelung der auf den Staatsforsten des Innviertels lastenden Servituten</head>
                  <p>Gegenstand der Beratung war der au. Vortrag des Finanzministers vom 28. Februar l. J. Z 1985/89 wegen Entsendung eines Ministerialkomissärs zur vergleichsweisen Regelung der auf den Staatsforsten des Innviertels lastenden Servituten<note type="footnote" n="4">Vortrag Pleners <bibl type="archival">FA., FM., IV. Abt. (Domänen), Nr. 1985/1863, Faszikulatur 26.B</bibl>; dazu das Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 223/1863</bibl>. Die Grundentlastung in Österreich hatte die gegenseitigen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den ehemaligen Herrschaften und deren Untertanen nicht vollständig beseitigt; bei der Regulierung und Ablösung der hauptsächlich Wald- und Weideservituten handelte es sich um die Regelung jener Rechte, die den Bauern gegenüber ihrer ehemaligen Obrigkeit zustanden, egal, ob diese gutsherrlicher oder lf. Natur waren; siehe dazu vor allem <bibl type="secondary">
                           <author>Schiff</author>, Regulierung und Ablösung der Wald- und Weideservituten</bibl>; weiters <bibl type="secondary">
                           <author>Bauer</author>, Kampf um Wald und Weide 99 ff.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Schiff</author>, Grundriß des Agrarrechts 61 ff.</bibl>; außerdem <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler-Ulbrich</author>, Staatswörterbuch 1, 65ff.</bibl>; Salzburg war mit Abstand das am stärksten mit Waldservituten belastete Land der Monarchie; von den 231.889 ha Gesamtwaldfläche waren 115.826 ha Reichsforste mit Servituten belegt; siehe dazu das Sammelprotokoll MR. v. 1., 5., 8. und <date when="1853-03-19">19. 3. 1853</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z101" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z101.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18530319-P-0101.xml">ÖMR. III/1, Nr. 101</ref>
                        </bibl>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsrat Ritter v. Holzgethan</rs>
                     </hi> referierte zuvörderst den Inhalt des ministeriellen Vortrages, der sich im wesentlichen dahin zusammenfassen läßt, daß, nachdem sich gegen die weiteren Amtshandlungen nach dem Patente vom <date when="1853-07-05">5. Juli 1853</date>
                     <note type="footnote" n="5">Kaiserliches Patent v. <date when="1853-07-05">5. 7. 1853</date> über die Ablösung und Regulierung der Holz-, Weide- und Forstprodukteservituten und über die Gebührenfreiheit, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 130/1853</bibl>; durch die Verordnung des Innen- und des Justizministers v. <date when="1855-09-03">3. 9. 1855</date> wurden die Kompetenzen der Grundentlastungs- und Regulierungskommission festgesetzt, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 161/1855</bibl>; am <date when="1857-10-31">31. 10. 1857</date> erließen der Innen- und der Justizminister auf Verordnungswege detaillierte Instruktionen zur Durchführung des kaiserlichen Patentes v. <date when="1853-07-05">5. 7. 1853</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 218/1857</bibl>; schließlich wurden mit kaiserlicher Verordnung v. <date when="1858-11-10">10. 11. 1858</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 227/1858</bibl>, die in Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Salzburg noch im lf. Berg- und Forstregale gegründeten Forstreservatsrechte geregelt.</note> große Schwierigkeiten erhoben haben, nachdem der Einfluß der Lokalkommissionen<note type="footnote" n="6">Die Durchführung der Regulierung bzw. Ablösung der Servituten oblag den eigens dafür geschaffenen Lokal- und Landeskommissionen; die ersten hatten eine erhebende und beratende Funktion, die zweiten waren als entscheidende Behörde eingesetzt; die Kompetenzen gingen über das administrative Verfahren hinaus und erstreckten sich auf die sonst den Zivilgerichten vorbehaltenen Entscheidungen im strittigen Privatrechte; gegen die Entscheidung der Landeskommission konnte bei einer Ministerialkommission im Ministerium des Inneren rekurriert werden; vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler-Ulbrich</author>, Staatswörterbuch 1, 71</bibl>.</note> auf die beteiligte Bevölkerung ganz aufgehört hat, sonach ein förmlicher, sowohl den Beteiligten als dem Ärar zum großen Nachteile gereichender Rückstand in allen derartigen Verhandlungen eingetreten ist, nachdem auch die vom Finanzministerium mittlerweile in Anwendung gebrachten Palliativmaßregeln sich nicht als zureichend erwiesen, nachdem endlich dem Streben der Innviertler Bevölkerung alles Heil und Abhilfe bloß von und durch den Landtag zu erlangen, im Interesse des Ansehens der Regierung entgegenwirkt werden müsse, der Finanzminister über dringendes Anraten des Staatsministeriums<note type="footnote" n="7">Im entsprechenden Schreiben Lassers v. <date when="1863-01-06">6. 1. 1863</date> drängte er auf diese Maßnahmen, <bibl type="archival">FA., FM., IV. Abt. (Domänen), Nr. 1985/1863, Faszikulatur 26. B</bibl>.</note> sich zu dem au. Antrage veranlaßt sehe, daß zur vergleichsweisen Regelung der auf den Staatsforsten des Innviertels lastenden Servituten ein mit der gleichzeitig vorgelegten Instruktion ausgerüsteter Ministerialkommissär abgesendet, zugleich auch Ag. gestattet werde, daß auch die Revision und eventuelle Abänderung der bereits rechtskräftigen Entscheidungen und Vergleiche in den Bereich seiner Tätigkeit einbezogen wird. Nachdem Referent sodann den in diesem Sinne lautenden ministeriellen Resolutionsentwurf vorgelesen hatte, schritt <pb n="8" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s8.pdf"/>er zur Darlegung des Ergebnisses der staatsrätlichen Beratung<note type="footnote" n="8">Siehe das in Anm. 4 zit. Gutachten des Staatsrates.</note> über diesen Gegenstand und verlas die in dem diesfälligen Gutachten weitwendig niedergelegten Gründe, aus welchen die Majorität des Staatsrates mit dem Antrage des Finanzministers nicht einverstanden, sondern des Erachtens ist, daß die Wiederaufnahme der nach dem Ah. Patente vom <date when="1853-07-05">5. Juli 1853</date> durchgeführten Verhandlungen weder notwendig noch rätlich sei und überhaupt ein Abgehen von den Bestimmungen dieses Ah. Patentes nicht am Platze sei. Das Einraten der staatsrätlichen Majorität gehe sonach dahin, daß von der Entsendung der Ministerialkommission Umgang genommen werde, daß das Ah. Patent vom <date when="1853-07-05">5. Juli 1853</date> aufrecht bleibe, folglich die Sistierung der aufgrund desselben geschöpften Erkenntnisse, da sie nicht hinreichend begründet erscheint, aufgehoben werde, und daß für den Fall, als die dermaligen Lokalkommissionen wirklich derart mißkreditiert sein sollten, daß von ihnen keine ersprießliche Wirksamkeit erwartet werden könne, mit einer neuen Zusammensetzung der Kommissionen zur endlichen Durchführung der Verhandlungen vorgegangen werde.</p>
                  <p>Bei der Erörterung hierüber berührte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> zuvörderst den Umstand, daß das Staatsministerium bei den mit selben in der fraglichen Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen stets das weitere Vorgehen nach dem Ah. Patente vom <date when="1853-07-05">5. Juli 1853</date> als unmöglich schilderte und die Abhilfe der aus diesen Amtshandlungen hervorgegangenen Übelstände durch Absendung einer Vergleichkommission, wie es bereits im Salzkammergute geschehen ist<note type="footnote" n="9">Plener hatte am <date when="1863-02-24">24. 2. 1863</date> Vortrag über die Resultate der im oberösterreichischen Salzkammergut durchgeführten Grundlastenvergleichsverhandlungen erstattet und sie als im großen und ganzen gelungen bezeichnet, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 651/1863 (K.) und Präs. 1138/1863 (RS.)</bibl>; nach Begutachtung durch den Staatsrat, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 202/1863</bibl>, legte Erzherzog Rainer am <date when="1863-03-10">10. 3. 1863</date> diesen Bericht dem Kaiser vor, der ihn mit Ah. E. v. <date when="1863-03-12">12. 3. 1863</date> zur Kenntnis nahm, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 822/1863</quote>.</note>, wiederholt beantragte, der Finanzminister jedoch diesen Antrag ablehnte, weil ihm einerseits die Staatsforste im Innkreise, welche – wie der staatsrätliche Referent auch heute richtig hervorhob – nicht jure regalitatis, sondern jure privatorum besessen werden, sich nicht zu solchen exzeptionellen, von den Formen des Gesetzes vom Jahre 1853 wesentlich abweichenden Maßregeln zu eignen scheinen, und andererseits, weil er die Ursachen der vom Staatsministerium geschilderten Zustände keineswegs in der Haltung der Ärarialvertreter – wie behauptet würde – suchen konnte, indem von dem Finanzärar jederzeit die Bestimmungen des Gesetzes mit Beachtung der größten Billigkeit gegen die Parteien angewendet wurden. Wohl habe man sich aber veranlaßt gefunden, neue Weisungen hinauszugeben, daß jede tunliche Erleichterung den Berechtigten zugewendet werde, so wie man auch die bereits geschehenen Zugeständnisse noch derart erweiterte, daß man hiernach füglich ein befriedigendes Fortschreiten der Verhandlungen erwarten konnte. <ref xml:id="fn_5_6_350_a">Das Ärar war in der ganzen Sache nur auf dem Standpunkte der Partei, ebenso wie die Berechtigten (Waldrechtler), jede stattgefundene Entscheidung (war es im Vergleichswege oder durch Bekenntnis) unterlag der Bestätigung und Amtshandlung der politischen Lokalkommission und im weiteren Zuge der politischen Landeskommission und endlich der Ministerialkommission im Schoße des Staatsministeriums. Fielen die schließlichen Resultate schlecht aus, so kann die Schuld wohl nur den erwähnten politischen Organen beigemessen werden. Warum haben dieselben die Vergleiche bestätigt und Erkenntnisse geschöpft und im höheren Instanzenzuge gutgeheißen, welche eine solche Bedrückung der holz- und weideberechtigten Bauern zur Folge hatten, daß jene Aufregung und allgemeine Unzufriedenheit hervorgerufen ward? Insbesondere lag der Fehler in den schwankenden Entscheidungen der dritten Instanz, nämlich bei der Ministerialkommission im Staatsministerium, wo während der Zeit der Aufregung aus Gründen der Beschwichtigung und vielleicht auch von Seite einzelner Mitglieder aus Absicht auf Popularität Entscheidungen erfolgten, die gegen früher in ganz gleichen Fällen für die Bauern weit günstiger lauteten, was zur Folge hatte, daß alle übrigen bereits kraft der Vergleiche und früheren rechtskräftigen Erkenntnisse ungünstiger Behandelten unzufrieden wurden, die Vergleiche nicht einhielten und die Vollziehung der Erkenntnisse hinderten. Dies ist der faktische Zustand, welcher, nachdem das Staatsministerium denselben mit den schwärzesten Farben malte, auch den Finanzminister bewog, dem Wunsche des Staatsministeriums nicht länger zu widerstreben und den gegenwärtigen au. Antrag zu stellen</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_6_350_a">Korrektur und Einfügung a–a Pleners aus <quote>Nachdem aber alle diese Verfügungen ihre Wirkung verfehlten, und nachdem das Staatsministerium die gegenwärtigen Zustände mit den schwärzesten Farben malte, so habe der Finanzminister geglaubt, dem Wunsche des Staatsministeriums nicht länger widerstreben, mithin den gegenwärtigen au. Antrag stellen zu sollen.</quote>
                     </note>Das Ärar war in der ganzen Sache nur auf dem Standpunkte <pb n="9" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s9.pdf"/>der Partei, ebenso wie die Berechtigten (Waldrechtler), jede stattgefundene Entscheidung (war es im Vergleichswege oder durch Bekenntnis) unterlag der Bestätigung und Amtshandlung der politischen Lokalkommission und im weiteren Zuge der politischen Landeskommission und endlich der Ministerialkommission im Schoße des Staatsministeriums<note type="footnote" n="10">Zu den Kommissionen siehe Anm. 6.</note>. Fielen die schließlichen Resultate schlecht aus, so kann die Schuld wohl nur den erwähnten politischen Organen beigemessen werden. Warum haben dieselben die Vergleiche bestätigt und Erkenntnisse geschöpft und im höheren Instanzenzuge gutgeheißen, welche eine solche Bedrückung der holz- und weideberechtigten Bauern zur Folge hatten, daß jene Aufregung und allgemeine Unzufriedenheit hervorgerufen ward? Insbesondere lag der Fehler in den schwankenden Entscheidungen der dritten Instanz, nämlich bei der Ministerialkommission im Staatsministerium, wo während der Zeit der Aufregung aus Gründen der Beschwichtigung und vielleicht auch von Seite einzelner Mitglieder aus Absicht auf Popularität Entscheidungen erfolgten, die gegen früher in ganz gleichen Fällen für die Bauern weit günstiger lauteten, was zur Folge hatte, daß alle übrigen bereits kraft der Vergleiche und früheren rechtskräftigen Erkenntnisse ungünstiger Behandelten unzufrieden wurden, die Vergleiche nicht einhielten und die Vollziehung der Erkenntnisse hinderten. Dies ist der faktische Zustand, welcher, nachdem das Staatsministerium denselben mit den schwärzesten Farben malte, auch den Finanzminister bewog, dem Wunsche des Staatsministeriums nicht länger zu widerstreben und den gegenwärtigen au. Antrag zu stellen. Soviel scheine nun auch heute festzustehen, daß allerdings<ref xml:id="fn_5_6_350_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_6_350_b">Einfügung Pleners.</note> nur gewiße Aufgeregtheit im Innkreise besteht und daß durch die gegenwärtigen Verhältnisse ein Zustand herbeigeführt wurde, der nicht mehr haltbar ist, daher eine Abhilfe unerläßlich erscheine, <ref xml:id="fn_5_6_350_c">daher der Finanzminister den Gegenstand, zwar nicht wie es die staatsrätliche Majorität vorschlägt, auf sich gänzlich beruhen lassen möchte, aber auch aus den</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_6_350_c">Korrektur c–c Pleners aus <quote>und wenn der Finanzminister nicht gerade einen solchen Gewaltschritt, wie ihn die staatsrätliche Majorität vorschlägt, befürworten würde, so schien es ihm doch in Rücksicht der.</quote>
                     </note> vom staatsrätlichen Referenten<note type="footnote" n="11">Es war Baron Geringer; Gutachten des Staatsrates siehe Anm. 4.</note> gegebenen Aufklärungen nicht so weit, wie sein vorliegender Antrag lautet, gehen, sondern sich auf ein Medium beschränken möchte<ref xml:id="fn_5_6_350_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_6_350_d">Einfügung Pleners.</note>, welches dahin ginge, daß man im Innviertel in analoger Weise, wie es bezüglich der Salzburger Forste geschehen ist, vorgehe. Edler v. Plener würde daher unter Zurückziehung seines vorliegenden Antrages in Vorschlag bringen, daß bezüglich der Staatsforste im Innviertel vorderhand eine Kommission eingesetzt werde, welche zunächst die Verhältnisse <ref xml:id="fn_5_6_350_e">der betreffenden Berechtigten genau zu prüfen, die grellen Fälle und Mißstände, welche sich aus der</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_6_350_e">Korrektur e–e Pleners aus <quote>des Landes genau zu prüfen, den Einfluß, welchen die.</quote>
                     </note> Durchführung des Patentes vom <date when="1853-07-05">5. Juli 1853</date> auf das Wohl der Berechtigten <ref xml:id="fn_5_6_350_f">ergeben haben, sicherzustellen</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_6_350_f">Korrektur f–f Pleners aus <quote>genommen hat, zu erwägen.</quote>
                     </note> und die geeigneten Mittel zur Abhilfe zu <ref xml:id="fn_5_6_350_g">erwägen und zu beantragen</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_6_350_g">Korrektur und Einfügung g–g Pleners aus <quote>erforschen.</quote>
                     </note>
                            <pb n="10" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s10.pdf"/>haben wird. Das nähere Programm für diese Kommission wäre übrigens zwischen dem Staats- und Finanzministerium zu vereinbaren. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> hielt eine länger Rede, worin er das Gebaren der Lokalkommissionen bei der Durchführung der Grundlastenverhandlungen im Innviertel des näheren auseinandersetzte, dann unter Anführung von Beispielen darzutun suchte, daß bei einer ganz strengen Anwendung des Ah. Patentes vom <date when="1853-07-05">5. Juli 1853</date> Härten vorgekommen sind, welche doch gewiß nicht beabsichtigt waren, endlich auch darauf hinwies, daß, wenn auch das Finanzministerium von den besten Absichten geleitet war und alle möglichen Zugeständnisse mitunter selbst über die Grenzen des Gesetzes vom Jahre 1853 hinaus machte, die unteren Organe sich nicht immer an die erhaltenen Weisungen banden und sich so die Differenzen erweiterten. In die weitwendigen Gründe des Staatsrates hier näher einzugehen hielt sich Votant nicht berufen, gleichwohl er die Bemerkung nicht unterdrücken zu können vermeinte, daß diese Darstellung der Sache wohl eine Schwarzseherei sei, zumal es sich bei den Absichten des Staatsministeriums gewiß nicht darum handelt, das Waldobjekt zu verschenken, sondern einen befriedigenden Zustand herbeizuführen. Vom politischen Standpunkte sei einstimmig die Anschauung, daß ein bedenklicher Zustand da sei, aus dem man ohne einen außerordentlichen Abhilfsmittel nicht herauskommt; und als ein solches Mittel erscheine die Absendung einer Ministerialausgleichungskommission, wie solche bereits im Salzkammergute mit zufriedenstellenden Erfolgen tätig war. Wenn nun heute der Finanzminister seinen ursprünglichen Antrag dahin zu modifizieren gedenkt, daß von der Absendung der Ministerialausgleichungs­kommission Umgang genommen und sich nach der Analogie der Geschäftsbehandlung im Salzburgischen benommen werde, so glaube Votant diesem Vorschlage, wenn er beliebt wird, auch nicht entgegentreten zu sollen, zumal damit doch einige Beruhigung der Gemüter erzielt <ref xml:id="fn_5_6_350_h">und eine neuerlich wohlerwogene Beantragung von Abhilfsmitteln vorbereitet</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_6_350_h">Einfügung h–h Lassers.</note> werde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> würde es für sehr bedenklich halten, daß, nachdem das Ah. Patent vom <date when="1853-07-05">5. Juli 1853</date> schon längere Zeit in Anwendung ist und aufgrund desselben bereits über 2000 Entscheidungen erflossen sind, nun auf einmal gesagt werden soll, daß das alles falsch und schlecht ist und eine förmliche Revision der rechtskräftigen Entscheidungen gestattet werde. Abgesehen davon, daß eine solche Maßregel das Ansehen der Regierung sehr kompromittieren möchte, würde selbe höchstens nur neue Forderungen hervorrufen, wie man es in der Tat in Tirol bereits erlebt hat<note type="footnote" n="12">Vgl. dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler-Ulbrich</author>, Staatswörterbuch 1, 69</bibl>.</note>. Was die Tätigkeit der in das Salzkammergut entsandten Ministerialkommission betrifft, so habe Votant dieselbe von den Sachverständigen nicht rühmen gehört, und es kann<ref xml:id="fn_5_6_350_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_6_350_i">Korrektur Lichtenfels’ aus <quote>dürfte.</quote>
                     </note> auch der Erfolg kein so günstiger <ref xml:id="fn_5_6_350_j">gerühmt werden, da nach den vorgelegenen Berichten die Verhandlungen mit mehr als 800 Parteien unbeendigt hängen geblieben sind</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_6_350_j">Korrektur j–j Lichtenfels’ aus <quote>gewesen sein</quote>.</note>. In Ansehung des heute vom Finanzminister <pb n="11" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s11.pdf"/>vorgeschlagenen Mittelweges fand Freiherr v. Lichtenfels nichts zu bemerken.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi>, welcher die Notwendigkeit betonte, in der fraglichen Sache nicht beim strengen Rechte zu verbleiben, sondern selbst mit einigen Opfern den gegenwärtigen Verhältnissen gerecht zu werden und durch eine verständige Behandlung notwendige Harmonie zwischen Regierung und der Bevölkerung weiter herbeizuführen, erklärte sich mit dem heute zwischen Finanzminister und Minister v. Lasser vereinbarten Vorschlag wegen Bildung einer Vorberatungskommission einverstanden, und wurde diesem Antrage sofort auch von allen übrigen Stimmführern beigestimmt<note type="footnote" n="13">Am <date when="1863-05-11">11. 5. 1863</date> stellte Erzherzog Rainer in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Ministerrates v. <date when="1863-05-07">7. 5. 1863</date> den Vortrag des Finanzministers <quote>zur weiteren Verfügung</quote> zurück, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 223/1863</bibl>; durch die Erlässe des Staatsministeriums v. 4. 8. und <date when="1863-09-10">10. 9. 1863</date> wurden hierauf neue Grundsätze für die Vergleichsverhandlungen zwischen Ärar und Eingeforsteten in Salzburg in Übereinstimmung mit dem Finanzministerium aufgestellt; vgl. dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Schiff</author>, Regulierung und Ablösung der Wald- und Weideservituten 48</bibl>, und das einverständliche Gutachten des Vertreters des Finanzministeriums, Beilage zu <bibl type="archival">FA., FM., IV. Abt. (Domänen), Nr. 61587/1863, Faszikulatur 26. B</bibl>; daraufhin einigten sich die beiden Ministerien schnell auf eine diesbezügliche Kommission, siehe den Briefwechsel zwischen Staats- und Finanzministerium v. <date when="1863-09-26">26. 9. 1863</date> (K.) und <date when="1863-09-28">28. 9. 1863</date>, <quote>ebd., Nr. 48090/1863, Faszikulatur 26. B</quote>; zum Verlauf der in Mattighofen tagenden Kommission siehe Bericht v. <date when="1863-10-27">27. 10. 1863</date>, <quote>ebd., Nr. 54020/1863, Faszikulatur 26. B</quote>, und den Abschlußbericht v. <date when="1863-12-14">14. 12. 1863</date>, <quote>ebd., 61587/1863, Faszikulatur 26. B</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_6_350_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gehaltsverbesserung der Postbeamten und Postdiener</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte die Motive, aus welchen der Handelsminister mittels au. Vortrages vom 2. April l. J. Z. 339 in betreff der Gehaltsverbesserung der Postbeamten und Diener folgende Anträge stellt: Der mindeste Gehalt für einen Postbeamten (Akzessisten) wäre mit 400 fl. festzusetzen, von 400 fl. aufwärts hätte eine Progression um je 100 fl. für die höheren Gehalts- und Dienststufen einzutreten, wornach sich für die Akzessisten 400 fl. und 500 fl., für Offiziale 600 fl., 700 fl., 800 fl. und 900 fl. ergeben würden<note type="footnote" n="14">Vortrag Wickenburgs <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 339/1863</bibl>.</note>. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß dann die Offiziale erster Klasse 900 fl. beziehen, könnten nach dem Erachten des Handelsministers die Kontrollore und Postamtsverwalter letzter Klasse nicht wohl in dem Gehalte von 945 fl. belassen werden, und es wären daher die Gehalte der Kontrollore und Amtsverwalter dermaßen abzurunden, daß dieselben statt gegenwärtig 945 künftig 1000 fl. und so fort bis statt 1680 fl. künftig 1700 fl. zu beziehen hätten. Bei den Postdienern wären die Löhnungen, welche infolge der Umrechnung von Konventionsmünze auf ö. W. nicht mehr auf halbe oder ganze Hundert lauten, bis zu den nächsten 50 oder 100 fl. abzurunden. Der dadurch verursachte Gesamtmehraufwand würde 148 028 fl. ö. W. betragen und da diese Verbesserungen schon im Verwaltungsjahr 1864 einzutreten hätten, so müßte zur Bedeckung dieser Auslage in dem vorzulegenden Präliminare pro 1864 die gehörige Vorsorge getroffen werden. Der Finanzminister habe sich bei den diesbezüglichen Verhandlungen gegen diese Anträge ausgesprochen, da ähnliche Rücksichten bezüglich aller minderen Beamten eintreten, die gegenwärtige Finanzlage aber eine allgemeine Erhöhung der Gehalte <pb n="12" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s12.pdf"/>nicht ermöglichet<note type="footnote" n="15">In einem Schreiben an Plener v. <date when="1863-02-14">14. 2. 1863</date> kündigte Wickenburg seine Absicht an, die finanzielle Lage der <quote>minderen Postbediensteten</quote> verbessern zu wollen, <bibl type="archival">FA., FM., I. Abt. (Kamerale), Nr. 9938/1863, Faszikulatur 49.1</bibl>; in seiner Antwort v. <date when="1863-02-28">28. 2. 1863</date> sah sich Plener aus den auch im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630507-P-0350.xml">MR. v. <date when="1863-05-07"/>7. 5. 1863</ref> angeführten Gründen nicht in der Lage, <quote>zur Ausführung der wohlwollenden Intentionen Eurer Exzellenz die Hand zu reichen, ebd.</quote>, (K.).</note>. Im Staatsrate seien die Meinungen geteilt, indem sich drei Stimmen mit der Meinung des Finanzministers vereinigten, drei Stimmen aber das Einraten des Handelsministers befürworteten<note type="footnote" n="16">Das Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 316/1863</bibl>.</note>. Nachdem Freiherr v. Lichtenfels sodann das Votum des zu den letzteren drei Stimmen zählenden Staatsrates Baron Geringer vorgelesen hatte, fügte er hinzu, daß er seinerseits auch die Anträge des Handelsministers unterstützen würde, denn es sei wohl richtig, daß gegenwärtig alle subalternen Beamten schlecht daran sind, allein dies könne doch nicht hindern, daß man mit einer sukzessiven Aufbesserung vorgehe, was im vorliegenden Falle um so gerechtfertigter erscheinen dürfte, als es sich nur um die Wiederherstellung einer bei der ursprünglichen Organisierung des Handelsministeriums bereits ausgesprochenen Systemisierung handelt. Nur würde Freiherr v. Lichtenfels eine andere Erledigungsart des vorliegenden Vertrages beantragen, nämlich derart, daß die Anträge des Handelsministers im Wege des Finanzministers, nämlich durch Einbeziehung in den Staatsvoranschlag für das Jahr 1864 zur Verhandlung im Staatsrate zu bringen wären, wozu dem Finanzminister die Ermächtigung Ag. zu erteilen wäre.</p>
                  <p>Bei der hierauf folgenden Erörterung äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, er verkenne keineswegs, daß die Lage der subalternen Beamten heutzutage eine sehr traurige ist und daß eine pekuniäre Verbesserung für dieselben sehr wünschenswert wäre, wozu er auch mit Vergnügen die Hand bieten würde, wenn es die gegenwärtige Finanzlage gestatten möchte. Mit einer teilweisen Verbesserung rücksichtlich mit einer günstigeren Behandlung der Postbeamten könnte er sich nicht einverstehen, weil man durch eine solche Maßregel in den schreiendsten Kontrast mit den übrigen Beamten, namentlich jenen des Steuer-, Kassa- und Zolldienstes kommen würde. Um aber vorderhand bei den Postbediensteten dem schreiendsten Bedürfnisse abzuhelfen, würde der Finanzminister, wenn sich der Handelsminister damit begnügen wollte, nicht dagegen sein, daß die niedrigste Gehaltsstufe der Akzessisten von 350 auf 400 fl. erhöht werde. Weiter könnte er aber wegen der notwendigen Sparsamkeit im Staatshaushalte und auch deshalb nicht gehen, weil er es im Reichsrate nicht vertreten könnte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> verteidigte unter Auseinandersetzung der maßgebenden Momente seine gestellten Anträge und wies unter anderem darauf hin, daß selbst das Abgeordnetenhaus in dieser Sache einen förmlichen Antrag<note type="footnote" n="17">Das war in der dritten Lesung über den Bericht des Finanzausschusses über das Postgefälle (Abteilung 8 des Staatsvoranschlages. Bedeckung für das Verwaltungsjahr 1862) geschehen; die Regierung wurde aufgefordert, <quote>die Verbesserung der Bezüge der subalternen Beamten und des Dienstpersonals im verfassungsmäßigen Wege zu veranlassen</quote>; <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 3644 (148. Sitzung/<date when="1862-07-21">21. 7. 1862</date>)</bibl>.</note> gestellt hatte und es doch angezeigt erscheinen dürfte, dieser Aufforderung so weit als möglich nachzukommen. Er hob ferner hervor, daß das Postpersonale nicht leicht mit einer anderen Branche verglichen werden könne, denn der Postdienst dauere durch den ganzen Tag und größtenteils durch die ganze Nacht <pb n="13" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s13.pdf"/>und nötigt die Bediensteten wegen ihres steten Verkehres mit dem Publikum und der unausgesetzten Amtierung zum größeren Aufwande auf Nahrung und Kleidung. Auch sei nicht zu übersehen, daß das Geschäft immer im Wachsen ist und die Einnahmen in den letzten Jahren um ein Bedeutendes gestiegen sind, während der Beamtenstand nicht vergrößert wurde. Mit dem heutigen Antrage des Finanzministers auf Erhöhung der untersten Gehaltsstufe von 350 fl. auf 400 fl. wäre nach dem Erachten des Grafen Wickenburg im ganzen nicht viel gedient und dürfte derselbe auch gar nicht ausführbar sein, da die Kategorien so nahe aneinander stehen, daß die nächste Gehaltsstufe dann nur um 20 fl. besser wäre.</p>
                  <p>Nachdem hierauf vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> die Andeutung gemacht wurde, daß sich vielleicht ein befriedigender Ausgleich dadurch bewerkstelligen ließe, daß man künftig nur eine Kategorie von Akzessisten bestehen lasse und den Status der Offiziale, deren Gehalt unverändert bleiben könnte, in entsprechender Weise vermehre, erklärte der Finanzminister, daß, insofern sich die hohe Konferenz für eine günstigere Behandlung der Postbediensteten ausspricht, er vorschlagen würde, daß über den Modus der von der Vorstimme angeregten Regulierung rücksichtlich über die Feststellung eines neuen anständigen Schemas ein besonderes Einvernehmen zwischen ihm und dem Handelsminister gepflogen werde, womit sich der Ministerrat sofort einverstanden erklärte<note type="footnote" n="18">Im Schreiben an Plener v. <date when="1863-05-12">12. 5. 1863</date> beharrte Wickenburg auf den von ihm eingenommenen Positionen, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 602/1863 (K.)</bibl>, und <bibl type="archival">FA., FM., I. Abt. (Kamerale), Nr. 23.985/1863. Faszikulatur 49.1 (RS.)</bibl>; Plener war in seiner Antwort v. <date when="1863-05-17">17. 5. 1863</date> mit der vom Handelsminister vorgeschlagenen Regelung bei der Postdienerschaft einverstanden, hinsichtlich der Offiziale aber nicht, <quote>ebd., Nr. 23.985/1863, Faszikulatur 49.1</quote> (K.), und <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 638/1863 (RS.)</bibl>; schließlich brachte Erzherzog Rainer aufgrund der Vorträge des Handelsministers v. 2. 4. und <date when="1863-05-30">30. 5. 1863</date> die Angelegenheit am <date when="1863-06-06">6. 6. 1863</date> dem Kaiser zur Ansicht; mit Ah. E. v. <date when="1863-06-09">9. 6. 1863</date> wurde, obwohl Rainer den Standpunkt des Finanzministers befürwortet hatte, folgendermaßen entschieden: <quote>Ich genehmige die in der Zusammenstellung</quote> [diese Zusammenstellung enthielt die Maximalforderung Wickenburgs] <quote>beantragte Verbesserung der Bezüge der Offiziale, Akzessisten und des Dienerschaftspersonals der Postanstalt vom Verwaltungsjahre 1864 angefangen unter der Bedingung, daß in dem Meinem Reichsrat vorzulegenden und von Mir zu genehmigenden Präliminare für die Bedeckung dieser Auslage die gehörige Vorsorge getroffen werden. Die beabsichtigte Regelung des Status der Postkondukteure nehme Ich zur Kenntnis.</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1856/1863</bibl>; diese Regelung kam in der Debatte über das Budget des Handelsministeriums in der zweiten Lesung zur Sprache und wurde schließlich angenommen, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 211–213 (54. Sitzung/<date when="1863-12-03">3. 12. 1863</date>)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1863-05-07">7. Mai 1863</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1863-05-27">27. Mai 1863</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1863-05-27">27. Mai 1863</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
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</TEI>