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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="6">Band 6</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1863–<date when="1863-10-12">12. Oktober 1863</date>
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            <title level="a" type="desc" n="362a">Entwurf der kaiserlichen Thronrede bei der feierlichen Eröffnung der zweiten Reichsratssession.</title>
            <title level="a" type="desc" n="362a">Beilage a</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
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               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b6-z362a.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Thomas Kletečka</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 6 Mai 1863–12. Oktober 1863</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1989">1989</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <title level="a" type="desc" n="362a">Beilage a</title>
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                  <orgName>Ministerrat</orgName>
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               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; Beilage zum Originalprotokoll v. 8. und <date when="1863-06-12">12. 6. 1863</date> (= Sammelprotokoll Nr. 362) Die im Ministerrate vom <date when="1863-06-08">8. Juni 1863</date> beantragten Modifikationen des ursprünglichen Textes sind mit roter Tinte ersichtlich gemacht
                        <note type="variant" n="a" target="#fn_5_6_362a_a">Bei dem hier abgedruckten Text handelt es sich um den ursprünglichen, nicht korrigierten Entwurf der Thronrede. In den Buchstabenvarianten sind dann die mit roter Tinte beigefügten Veränderungen aufgenommen worden. Die schließlich gehaltene Thronrede gedruckt u. a. bei: <bibl type="secondary">
                        <author>Kolmer</author>, Parlament und Verfassung I, 134 ff.</bibl>
                  </note>
                  <orig>.</orig>
               </item>
            </list>
            <list type="agenda">
               <item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="descr">Entwurf der kaiserlichen Thronrede bei der feierlichen Eröffnung der zweiten Reichsratssession.</title>
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                  <item ana="formatted">
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                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; Beilage zum Originalprotokoll v. 8. und <date when="1863-06-12">12. 6. 1863</date> (= Sammelprotokoll Nr. 362) Die im Ministerrate vom <date when="1863-06-08">8. Juni 1863</date> beantragten Modifikationen des ursprünglichen Textes sind mit roter Tinte ersichtlich gemacht<ref xml:id="fn_5_6_362a_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_6_362a_a">Bei dem hier abgedruckten Text handelt es sich um den ursprünglichen, nicht korrigierten Entwurf der Thronrede. In den Buchstabenvarianten sind dann die mit roter Tinte beigefügten Veränderungen aufgenommen worden. Die schließlich gehaltene Thronrede gedruckt u. a. bei: <bibl type="secondary">
                           <author>Kolmer</author>, Parlament und Verfassung I, 134 ff.</bibl>
                     </note>
                     <orig>.</orig>
                  </item>
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               <p>
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                  <p>Geehrte Mitglieder des Reichsrates!</p>
                  <p>1) <ref xml:id="fn_5_6_362a_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_6_362a_b">Die Absatznumerierung wurde offensichtlich erst später und mit Bleistift vorgenommen.</note>Seine Majestät der Kaiser haben mir den Auftrag zu erteilen geruht, die zweite Session des Reichsrates in Allerhöchst Seinem Namen zu eröffnen und die geehrten Mitglieder desselben willkommen zu heißen.</p>
                  <p>2) Freudig vollziehe ich den ehrenvollen Auftrag, der mir geworden, und begrüße <ref xml:id="fn_5_6_362a_c">diese feierliche Versammlung der</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_6_362a_c"/>diese feierliche Versammlung der Erzherzoge, Prinzen des kaiserlichen Hauses, der<ref xml:id="fn_5_6_362a_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_6_362a_d">
                        <quote>und die</quote>.</note> hochwürdigsten, erlauchten und geehrten Herren von beiden Häusern des Reichsrates.</p>
                  <p>3) Eine kurze Frist ist abgelaufen, seit die Landtage ihre Tätigkeit geschlossen haben, welche zunächst den Wünschen und Bedürfnissen der einzelnen Königreiche und Länder zugewendet ist.</p>
                  <p>4) An ihre Wirksamkeit die Erfüllung jener größeren Aufgaben zu knüpfen, welche aus der Fürsorge um Wohlfahrt und Gedeihen des Gesamtreiches entspringen, finden Sie sich, geehrte Mitglieder des Reichsrates, zum zweiten Male den Bestimmungen der Verfassungsgesetze gemäß hier vereinigt.</p>
                  <p>5) Mit Befriedigung können wir auf diese in ungestörtem Wechsel sich heilsam ergänzende Tätigkeit der Landtage und der Vertretung des Reiches blicken. Sie führt uns in lebensvoller Gestalt den Gedanken entgegen, der unseren Staatsgrundgesetzen innewohnt, in der notwendigen Einheit des Ganzen die möglichst freie und selbständige Bewegung seiner Teile zu bewahren.</p>
                  <p>6) Nachdem durch das kaiserliche Patent<ref xml:id="fn_5_6_362a_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_6_362a_e">
                        <quote>Reskript</quote>.</note> vom <date>21. April d. J.</date> auch der Landtag des Großfürstentums Siebenbürgen einberufen worden ist, findet sich unter den Königreichen und Ländern, welche Österreichs Szepter vereinigt, keines mehr, dem nicht die Bahn zur Teilnahme an den Beratungen der gemeinsamen Angelegenheiten eröffnet wäre, welche durch das Diplom vom <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date> und das Patent vom <date when="1861-02-26">26. Februar 1861</date> der Reichsvertretung vorbehalten sind.</p>
                  <p>7) Lassen Sie uns hoffen, daß jene Überzeugungen über die Mittel und Wege zu dem von allen sehnlichst gewünschten Ziele, von welchen jüngst ein hochherziger<ref xml:id="fn_5_6_362a_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_6_362a_f">
                        <quote>loyaler</quote>.</note> Ausdruck von den fernen Grenzen des Reiches an die Stufen des Thrones gelangt ist, mit siegreicher Kraft sich weiter und weiter verbreiten und zum allgemeinen Heile sich betätigen werden.</p>
                  <p>
                     <pb n="108" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s108.pdf"/>8) Überschauen wir die Verhältnisse des Kaiserstaates, so werden wir uns ermutigt fühlen, mit Zuversicht an dem begonnenen Werke auszuharren und vertrauensvoll den kommenden Zeiten entgegenzugehen.</p>
                  <p>9) Unter den Segnungen eines ungestörten Friedens hat der Reichsrat seine erste Session geschlossen, sie beglücken uns beim Beginne der zweiten, und es wird fortan der Wunsch und das Ziel der eifrigsten Bemühungen der Regierung Seiner Majestät sein, sie ferner ungetrübt bewahren zu können.</p>
                  <p>10) Gesichert und geschirmt durch freiheitliche Institutionen sehen wir auf allen Gebieten des geistigen und materiellen Lebens eine regere Tätigkeit sich entfalten, des Reiches Kräfte in rascherer Entwicklung begriffen, sein Ansehen und seine Machtstellung sich mehr und mehr befestigen.</p>
                  <p>11) Fassen wir die Lage der Finanzen ins Auge, so zeigt sie uns befriedigende Fortschritte auf jener Bahn, welche zum Zwecke ihrer vollständigen Regelung eingeschlagen worden ist.</p>
                  <p>12) Der Staatskredit und die Landeswährung erfreuen sich einer unverkennbaren<ref xml:id="fn_5_6_362a_g"/>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_6_362a_g">
                        <quote>entschiedenen</quote>.</note> Besserung, und die günstige Finanzgebarung des laufenden Jahres gestattet es, keinen Gebrauch von jenem außerordentlichen Kredite zu machen, welcher im Betrag von zwölf Millionen Gulden zur vollständigen Deckung des veranschlagten Jahresdefizites bewilligt worden war.</p>
                  <p>13) Dem Staatsvoranschlage, der Ihnen zur Prüfung und Feststellung vorgelegt werden wird, ist eine veränderte Einrichtung gegeben worden, welche den Zwecken der Übersichtlichkeit und der genaueren Kontrolle sowie den bei der vorjährigen Beratung laut gewordenen Wünschen entspricht. Derselbe umfaßt wegen des für zweckmäßig erkannten Überganges von dem <ref xml:id="fn_5_6_362a_h"/>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_6_362a_h">
                        <quote>bisherigen</quote>.</note>Verwaltungsjahre zum Sonnenjahre für dieses Mal eine vierzehnmonatliche Finanzperiode, wodurch das Erfordernis gesteigert erscheint.</p>
                  <p>14) Bei dem Entwurfe des Budgets wurde das Gebot möglichster Sparsamkeit nicht außer acht gelassen.</p>
                  <p>15) Nichtsdestoweniger erfordern die Übergangszustände, in denen wir uns befinden, und die Notwendigkeit einer möglichst raschen, vollständigen Herstellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte und der Landeswährung noch immer bedeutende Opfer.</p>
                  <p>16) Um die daraus hervorgehenden Lasten für die Zukunft zu erleichtern und um den volkswirtschaftlichen und finanziellen Bedürfnissen gerecht zu werden, haben Sie einer den geänderten Zeitverhältnissen entsprechende Regelung der direkten Besteuerung schon in der vorjährigen Session als notwendig erkannt.</p>
                  <p>17) Die Regierung Seiner Majestät wird daher eine das System der direkten Besteuerung umfassende Vorlage von Gesetzentwürfen an Sie gelangen lassen, welche Ihrer erleuchteten und reiflichen Erwägung empfohlen sein möge.</p>
                  <p>
                     <pb n="109" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s109.pdf"/>18) <ref xml:id="fn_5_6_362a_i">Die Regierung Seiner Majestät erachtet es für angemessen, daß die bezeichneten Finanzvorlagen sofort geprüft und in vorbereitender Weise beraten werden. Sie muß jedoch zugleich besonderen Wert darauf legen, daß die Beschlußfassung selbst jenem Zeitpunkte vorbehalten bleibe, mit welchem</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_6_362a_i">
                        <quote>Seine k. k. apostolische Majestät wünschen und erwarten, daß die Finanzvorlagen, sobald sie an das Haus der Abgeordneten gelangen, geprüft und in vorbereitender Weise beraten werden, indem bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Beschlußfassung eintreten kann</quote>,</note> die Teilnahme der Abgeordneten des Großfürstentums Siebenbürgen an den Beratungen des Reichsrates in dieser Session <ref xml:id="fn_5_6_362a_j">erwartet werden kann</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_6_362a_j">
                        <quote>sich gewärtigen läßt</quote>.</note>.</p>
                  <p>19) <ref xml:id="fn_5_6_362a_k"/>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_6_362a_k">
                        <quote>Mehrere andere</quote>.</note>Eine Reihe andererk Gesetzentwürfe, denen Sie eingehende Würdigung angedeihen lassen werden, ist<ref xml:id="fn_5_6_362a_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_6_362a_l">
                        <quote>sind</quote>.</note> auf die Durchführung mehrerer<ref xml:id="fn_5_6_362a_m"/>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_6_362a_m">
                        <quote>der</quote>.</note>, zunächst als notwendig erkannter<ref xml:id="fn_5_6_362a_n"/>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_6_362a_n">
                        <quote>erkannten</quote>.</note> Reformen auf wichtigen Gebieten des Staatslebens, insbesondere auf jenem der Justizpflege gerichtet.</p>
                  <p>20) Der allseitige Wunsch, diesen Umgestaltungen in nächster Zeit schon Eingang zu verschaffen, mußte die Aufmerksamkeit der Regierung auf die formelle Seite der Beratungen lenken, welchen die betreffenden Gesetzentwürfe zu unterziehen sein werden.</p>
                  <p>21) Schon hat in mehreren Staaten das Bedürfnis Geltung erlangt, bei der verfassungsmäßigen Behandlung umfangreicher Vorlagen einen beschleunigteren Geschäftsgang als den gewöhnlichen einzuhalten.</p>
                  <p>°21 a) Auch im Schoße des Reichsrates ist im Laufe der vorigen Session die Frage einer solchen Geschäftsbehandlung angeregt worden, wenngleich eine Beschlußfassung darüber nicht erfolgte.</p>
                  <p>22) In dieser Tatsache, wie nicht minder in den günstigen Wahrnehmungen, welche hinsichtlich der Zweckmäßigkeit eines solchen Verfahrens in anderen Ländern gemacht wurden<ref xml:id="fn_5_6_362a_o"/>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_5_6_362a_o">Durch die Modifikation fiel ein ganzer Absatz des ursprünglichen Textes weg. Er wird hier als 21 a bezeichnet. <quote>In den günstigen Erfahrungen anderer Staaten über die Zweckmäßigkeit eines von dem gewöhnlichen Geschäftsgange abweichenden Verfahrens bei der Beratung umfangreicher Vorlagen und die Tatsache, daß auch im Schoße des Reichsrates im Laufe der vorigen Session die Frage einer solchen Geschäftsbehandlung angeregt worden war.</quote>
                     </note>, hat die Regierung Seiner Majestät die Aufforderung erblickt, den Entwurf eines <ref xml:id="fn_5_6_362a_p"/>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_5_6_362a_p">
                        <quote>dieselben regelnden Gesetzes in dieser Session einzubringen. Unter den zu einer solchen Behandlung geeigneten Vorlagen.</quote>
                     </note>dasselbe regelnden Gesetzes jenen umfangreichen Vorlagen beizugeben, welche die Einführung von Reformen in den verschiedenen Zweigen der Justizverwaltung zum Gegenstande haben.</p>
                  <p>23) Unter diesen darf vor allem der Entwurf einer neuen Strafprozeßordnung erwähnt werden, welcher Ihre erhöhte Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen wird. Festhaltend an den bewährten Grundlagen der Strafprozeßordnung vom Jahre 1850 räumt er der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit des Verfahrens und dem Anklageprinzip volle Geltung ein, weist die richterliche Entscheidung wieder an die von jeder <pb n="110" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b6-pdf.xml%23a5-b6_einzelseiten/a5-b6_s110.pdf"/>Beweisregel entbundene freie Überzeugung und überläßt in jenen Ländern, in welchen die notwendigen Vorbedingungen für die Einführung der Geschworenengerichte erfüllt erscheinen, dem Wahrspruche derselben alle wichtigeren Fälle.</p>
                  <p>24) Sie werden in ihm zugleich jene Vereinfachung und Abkürzung des Verfahrens finden, welche mit der beabsichtigten Erhöhung des Schutzes der persönlichen Freiheit und Sicherheit verträglich ist.</p>
                  <p>25) Auch auf dem Gebiete des Ziviljustizverfahrens macht sich das Bedürfnis <ref xml:id="fn_5_6_362a_q">einer neuen Gesetzgebung</ref>
                     <note type="variant" n="q" target="#fn_5_6_362a_q">
                        <quote>von Reformen</quote>.</note> mehr und mehr geltend.</p>
                  <p>26) Die Verhandlungen der Bundeskommission zur Herstellung einer allgemeinen deutschen Zivilprozeßordnung, welche in erfreulichem Fortschreiten begriffen sind <ref xml:id="fn_5_6_362a_r">und in nicht ferner Zeit zum Abschlusse gedeihen dürften</ref>
                     <note type="variant" n="r" target="#fn_5_6_362a_r">Wurde ausgelassen.</note>, kommen demselben in erwünschter Weise entgegen.</p>
                  <p>27) Nachdem die angedeuteten Umgestaltungen nicht ohne entsprechende Änderungen im Organismus der Gerichtsbehörden vor sich gehen können, <ref xml:id="fn_5_6_362a_s">an welche sich</ref>
                     <note type="variant" n="s" target="#fn_5_6_362a_s">
                        <quote>mit welcher</quote>.</note> eine neue Organisation der politischen Verwaltung <ref xml:id="fn_5_6_362a_t">folgerichtig zu reihen haben wird</ref>
                     <note type="variant" n="t" target="#fn_5_6_362a_t">
                        <quote>in Verbindung steht</quote>.</note>, so werden Ihnen Gesetzentwürfe über die Grundsätze ihrer Durchführung vorgelegt werden.</p>
                  <p>28) Die täglich mehr fühlbaren Mängel des bisherigen Konkurs- und Ausgleichsverfahrens haben es der Regierung als unabweisliches Gebot erscheinen lassen, ohne Zögerung den Entwurf einer neuen Konkursordnung, in welcher für die Rechtssicherheit überhaupt, wie insbesondere für den Realkredit erhöhte Vorsorge getroffen und die möglichste Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens angestrebt ist, Ihrer Beurteilung und Beschlußfassung anheimzustellen.</p>
                  <p>29) Zur Ergänzung des Gemeindegesetzes wird Ihnen der Entwurf eines Heimatgesetzes vorgelegt werden, wodurch zugleich der ausdrückliche Wunsch mehrerer Landtage seine Befriedigung findet. Durch dasselbe werden Fragen, welche in die Rechte Einzelner, so wie in jene der Gemeinden tief eingreifen und bisher zu Zweifeln reichlichen Anlaß boten, ihre gesetzliche Entscheidung finden.</p>
                  <p>30) Geehrte Mitglieder des Reichsrates! Mit jener aufopfernden Hingebung, welche Sie in der ersten Session <ref xml:id="fn_5_6_362a_u">in glänzender Weise</ref>
                     <note type="variant" n="u" target="#fn_5_6_362a_u">Wurde ausgelassen.</note> zu bewähren Gelegenheit hatten, werden Sie an die bedeutsamen Aufgaben gehen, welche in Ihre Hände gelegt sind.</p>
                  <p>31) Die Gnade und Huld des Monarchen geleiten Sie, und mit berechtigter Teilnahme folgen Ihren Schritten die Völker, deren Wünschen und Bedürfnissen Sie Ausdruck leihen.</p>
                  <p>32) Mit rückhaltlosem Vertrauen kommt Ihnen die Regierung Seiner Majestät entgegen, denn sie ist überzeugt, gerechte Würdigung ihres Strebens und kräftige Unterstützung bei Ihnen zu finden.</p>
                  <p>33) Möge der allmächtige Schutz und Segen des Himmels über Ihren Bemühungen walten, daß sie fortan fruchtbar seien für das Gedeihen, die Macht und die Ehre des Reiches.</p>
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