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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
            <title level="m" type="sub">November 1862–<date when="1863-04-30">30. April 1863</date>
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            <title level="a" type="desc" n="310">Sitzung 310</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1863-01-12"/>
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            <editor ref="#editor_Malfer">
               <persName>Stefan Malfèr</persName>
            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b5-z310.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>Stefan Malfèr</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 5 November 1862–30. April 1863</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1989">1989</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1114</idno>
                  <idno type="KZ">355</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 12. 1.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 3. 2.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1863-01-12">1863-01-12</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_5_5_310_1">Ausstattung der bischöflichen Güter in Ungarn; Beischaffung des neuen Fundus instructus der Bistumsgüter Waitzen und Fünfkirchen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_5_310_2">Bewilligung zur Hinausgabe von Aktien auf Überbringer für die Associazione Dalmatica in Spalato</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_5_310_3">Bildung einer Kommission beim Finanzministerium zur Beratung über die weitere Behandlung der disponiblen Beamten und Diener</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
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                  <ref target="#top_5_5_310_4">Bitte der Graslitzer Kupferbergwerksbesitzer um Bewilligung zur Aufnahme einer Anleihe in Partialobligationen auf den Überbringer</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5-pdf.xml#a5-b5_z310.pdf">
               <title type="num">Nr. 310</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1863-01-12">12. Jänner 1863</date>
               </title>
            </head>
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                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 12. 1.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 3. 2.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1114</idno>
                  <idno type="KZ">355</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1863-01-12">12. Jänner 1863</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_5_310_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Ausstattung der bischöflichen Güter in Ungarn; Beischaffung des neuen Fundus instructus der Bistumsgüter Waitzen und Fünfkirchen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte über den au. Vortrag der ungarischen Hofkanzlei vom <date when="1862-10-03">3. Oktober 1862</date>, Z. 15435, wegen Instruierung<note type="footnote" n="1">Hier im Sinne von Ausstattung.</note> der bischöflichen Güter im allgemeinen, namentlich aber wegen Beischaffung des neuen Fundus instructus<note type="footnote" n="2">Landgut mit Inventar, hier nur im Sinne von Inventar.</note> der Bistumsgüter [der Bistümer] Waitzen und Fünfkirchen.</p>
                  <p>Die Mangelhaftigkeit der bestehenden Verfügungen und Gebräuche hinsichtlich des Fundus instructus auf den einzelnen bischöflichen Domänen in Ungarn machte es dringend notwendig, Mittel vorzuschlagen, wie dieses in Ordnung zu bringen wäre, und es wurde in dieser Beziehung zunächst mit den Bistumsgütern Waitzen und Fünfkirchen begonnen, um dann die bei dieser Regulierung angenommenen Modalitäten in allen analogen Fällen prinzipiell anzuwenden. Für das Bistum Waitzen wird ein Fundus instructus im Werte von 90.045 fl. öW. für notwendig erachtet, und sollen zur Bedeckung dieses Bedarfes verwendet werden: [der Erlös für] die Fundusinstructus-Gegenstände, welche in natura ohnedies nicht vorhanden waren, sondern bei vorkommenden Stuhlerledigungen im baren Gelde übergeben wurden, dann die dem Bistume gehörigen Aktivkapitalien, welche aus ausgeschiedenen und veräußerten Bistumsentitäten entstanden und fruchtbringend angelegt worden sind, im Gesamtwerte von 11.479 fl. 75 Kreuzer. Außerdem soll noch die dem Waitzner Bistumsfonds gehörige Grundentlastungsobligation im Nennwerte von 101.810 fl., welche nach dem Börsekurs einem Betrage von 72.285 fl. 10 Kreuzer gleichkommen würde, verwendet werden, wo sodann nach Hinzuschlagung der obigen 11.479 fl. 75 Kreuzer die Gesamtbedeckung in 83.764 fl. 85 Kreuzer besteht. Den Restbetrag von 6.280 fl. 75 Kreuzer will der Bischof Peitler aus Eigenem ersetzen. Dieser Bedeckungsmodalität stimme nicht nur das Domkapitel in Waitzen bei, sondern auch der Kardinal Fürstprimas und die Ofner Staatsbuchhaltung. Dagegen glaubt die geistliche Kommission darauf einraten zu müssen, daß der obige Betrag von <pb n="174" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5-pdf.xml%23a5-b5_einzelseiten/a5-b5_s174.pdf"/>90.045 fl. nicht durch eine Veräußerung der dem Bistume gehörigen Wertpapiere, sondern lediglich durch die Bewilligung eines Anlehens gedeckt werde. Die Hofkanzlei glaubt aber, der diesbezüglichen gutächtlichen Äußerung der Kameralhauptbuchhaltung beipflichten zu sollen, gemäß welcher die Bedeckung des Bedarfes für die Beischaffung des Fundus instructus derart durchzuführen wäre, daß das oben angeführte Bistumsvermögen von 11.479 fl. 75 Kreuzer zu Handen des Bischofs ohne Verpflichtung einer Ersatzleistung, die Grundentlastungsobligation von 101.810 fl. im Nennwerte aber, nachdem dieselbe ein unveräußerliches Kapital des Bistumes ist, dem Bischofe gegen eine im Amortisationswege stattfindende ratenweise Rückerstattung ebenfalls in Grundentlastungs­obligationen ausgefolgt werden soll. Diese Rückzahlung respektive Rückerstattung der Grundentlastungsobligation von 101.810 fl. würde in 20 Raten erfolgen. Belangend den beizuschaffenden Fundus instructus für das Fünfkirchner Bistum, so beziffert sich derselbe mit 45.666 fl. 37½ Kreuzer, wo sodann im Vergleiche mit dem übernommenen Fundus instructus mit 31.230 fl 4½ Kreuzer sich der Mehraufwand mit 14.436 fl. 33 Kreuzer herausstellt, und es wäre zur Bedeckung dieses Mehraufwandes dem Bischofe aus dem Grundentlastungskapitale des Bistumes ein Darlehen mittelst Veräußerung von Grundentlastungsobligationen gegen ratenweise Rückerstattung in natura zu erfolgen. Diese Rückerstattung hätte ebenfalls in 20 Raten zu geschehen. Im Staatsrate ergaben sich verschiedene Meinungen. Die Minorität ist der Ansicht, daß den Bischöfen der erforderliche Fundus instructus durch Verwendung von Pfründenkapitalien zu verschaffen sei, daher der in den bezeichneten Wegen nicht bedeckte Aufwand durch Veräußerung von dem Bistumsfonds gehörigen Grundentlastungsobligationen ohne einen Ersatzanspruch an die Bischöfe zu bestreiten wäre. Die Majorität meint dagegen, daß eine Reintegrierung der verwendeten Grundentlastungskapitalien stattfinden soll und pflichtet somit den Anträgen der ungarischen Hofkanzlei bei. Diese Meinung teile auch der vortragende Präsident, nur würde er noch die Bedingung stellen, daß auf Ansuchen der Bischöfe die Grundentlastungsobligationen zwar zur Anschaffung des Fundus instructus verwendet werden dürfen, daß jedoch die angeschafften Gegenstände nicht nur in das Eigentum des Bistums überzugehen haben, sondern daß auch die gegenwärtigen Fruchtnießer und deren Nachfolger verpflichtet sein sollen, die verwendeten Kapitalien durch die vorgeschlagenen 20jährigen Ratenzahlungen wieder in Ersparung zu bringen. In Ansehung der gegenwärtigen Pfründenbesitzer hänge es von ihrem freien Willen [ab], ob sie unter dieser Bedingung von der Bewilligung zur Verwendung von Kapitalien Gebrauch machen wollen oder nicht, die Nachfolger aber müssen die Pfründe mit jenen Lasten übernehmen, welche zur Zeit dieses Antrittes darauf haften. Diesem gemäß hätte der Resolutionsentwurf folgendergestalt zu lauten: „Ich bewillige, daß, im Falle die Bischöfe von Waitzen und Fünfkirchen davon Gebrauch machen wollen, zur Anschaffung des erforderlichen Fundus instructus bei den dortigen Bistumsgütern, insoweit dieselbe nicht in den bezeichneten Wegen gedeckt ist, die angeführten Grundentlastungskapitalien jedoch dergestalt verwendet werden, daß der angeschaffte Fundus instructus in das Eigentum übergehe, die verwendeten Grundentlastungskapitalien aber aus den Bistumserträgnissen von den gegenwärtigen Nutznießern und deren Nachfolgern in den vorgeschlagenen 20 Jahresraten wieder in Ersparung gebracht <pb n="175" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5-pdf.xml%23a5-b5_einzelseiten/a5-b5_s175.pdf"/>werden. Zugleich genehmige Ich die prinzipielle Anwendung dieser Modalitäten in allen analogen Fällen, behalte Mir jedoch die Erteilung spezieller Bewilligungen für die gleichartige Instruierung aller übrigen Erzbistümer und Bistümer vor.“</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> erklärte sich hiermit vollkommen einverstanden, bemerkend, daß durch diese Ah. Entschließung zugleich das mittlerweilen in derselben Sache von dem Bischofe Peitler überreichte und Ah. signierte Majestätsgesuch seine Erledigung finden wird.</p>
                  <p>Der Ministerrat fand nichts zu erinnern, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> in der Voraussetzung, daß bei dieser Angelegenheit die Finanzen nicht berührt werden<note type="footnote" n="4">Der von Lichtenfels vorgeschlagene Resolutionsentwurf wurde am <date when="1863-01-22">22. 1. 1863</date> genehmigt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 229/1863</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_5_310_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Bewilligung zur Hinausgabe von Aktien auf Überbringer für die Associazione Dalmatica in Spalato</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte über den vom Staatsministerium mittelst au. Vortrages vom 16. November v. J., Z. 18834, über eine Eingabe des Podestà von Spalato, Dr. Bajamonti, gestellten Antrag auf Erteilung der Ag. Ermächtigung, der im Entstehen begriffenen Associazione Dalmatica in Spalato die Hinausgabe von Aktien auf Überbringer zu bewilligen<note type="footnote" n="5">Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 967/1862</bibl>. Erstes Ziel des Vereins war der Umbau des Theaters, dessen Gründer und Eigentümer Bajamonti war; die dazu erforderlichen 250.000 fl sollten durch Hinausgabe von 2500 Aktien à 100 fl. aufgebracht werden.</note>.</p>
                  <p>Der Staatsrat spricht sich einstimmig gegen die Gewährung dieser Begünstigung aus, wobei von einer Stimme mit Rücksicht auf die bekannte, den italienischen Bestrebungen freundliche Gesinnung des Gründers des fraglichen Vereines Dr. Bajamonti die Besorgnis ausgesprochen wurde, daß diese projektierte Associazione, deren Aktionäre im Auslande, und zwar in Italien zu suchen sein werden, nur zur Förderung separatistisch-italienischer Tendenzen in Dalmatien mißbraucht werden dürfte<note type="footnote" n="6">Diese Ansicht war von Staatsrat Freiherr v. Ožegović geäußert worden.</note>. Der Präsident hätte an sich gegen die Zulässigkeit der Emission von Aktien au porteur auch für die fragliche Gesellschaft kein Bedenken, indem er im allgemeinen von der Erteilung dieser bereits vielen anderen Unternehmungen bewilligten Begünstigung keine Nachteile besorgen würde, die von der oberwähnten Stimme hervorgehobenen Verhältnisse haben ihn jedoch vorläufig zu dem Antrage bestimmt, daß bezüglich derselben eine Erhebung im Wege des Polizeiministeriums vorauszugehen hätte. Dieses sei nun geschehen, und es lasse der vom Polizeiminister vorgelegte, im Ministerrate vom Referenten vorgelesene Bericht des Polizeidirektors von Zara entnehmen, daß Dr. Bajamonti in politischer Beziehung nicht bloß unbedenklich erscheint, sondern sogar als ein Führer der österreichischen Partei in Dalmatien zu betrachten ist und daß eine Einschleppung und Förderung separatistischer italienischer Tendenzen durch die gedachte Aktiengesellschaft kaum zu besorgen sein dürfte<note type="footnote" n="7">Über Antonio Bajamonti gibt es im <bibl type="archival">HHSTA., Kartei des Informationsbüros</bibl>, einige Blätter aus den 1850er Jahren, in denen er als politisch kompromittiert bezeichnet wird; der hier in Rede stehende Bericht konnte nicht gefunden werden.</note>. Bei so bewandten Umständen glaube der Staatsratspräsident sich für die Ag. Genehmigung des ministeriellen Antrages aussprechen zu sollen.</p>
                  <p>Der Ministerrat war einverstanden, wobei der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß <pb n="176" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5-pdf.xml%23a5-b5_einzelseiten/a5-b5_s176.pdf"/>er den Dr. Bajamonti persönlich kenne und denselben nicht nur als ganz unbedenklich, sondern als einen patriotischen Mann bezeichnen müsse, dessen Absicht bei der Gründung des fraglichen Vereines hauptsächlich dahin gerichtet sei, das von ihm erbaute, zur Zierde der Stadt gereichende Theater ordentlich ins Werk zu setzen<note type="footnote" n="8">Mit Ah. E. v. <date when="1863-01-19">19. 1. 1863</date> ermächtigte der Kaiser den Staatsminister, die Hinausgabe der Aktien zu bewilligen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 188/1863</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_5_310_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Bildung einer Kommission beim Finanzministerium zur Beratung über die weitere Behandlung der disponiblen Beamten und Diener</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Hoheit</rs>
                     </hi> eröffneten, es habe der ungarische Hofkanzler angezeigt, daß die gemäß des Ministerratsbeschlusses vom <date when="1862-10-17">17. Oktober 1862</date> zusammenzustellenden Nachweisungen und Verzeichnisse über die in Ungarn und seinen wiedereinverleibten Gebieten disponibel gewordenen Staatsbeamten und Diener nunmehr vollendet sind und daher wegen der sofortigen Zusammentretung der zur prinzipiellen Beurteilung der fraglichen Angelegenheit berufenen, aus den Hofkanzlern, den Ministern Graf Nádasdy, Ritter v. Lasser und dem Finanzminister zusammengesetzten engeren Konferenz das Nötige zu veranlassen wäre. Nachdem aber der oberwähnte Ministerratsbeschluß durch die Ah. Entschließung vom <date when="1862-12-22">22. Dezember 1862</date> wesentlich alteriert wurde<note type="footnote" n="9">Dazu siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621217-P-0302.xml#top_5_5_302_1">MR. v. <date when="1862-12-17">17. 12. 1862</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621220-P-0303.xml#top_5_5_303_3">MR. v. <date when="1862-12-20">20. 12. 1862</date>/III</ref>; die Ah. Entschließung zit. ebd., Anm. 7.</note>, so würden es Se. k. k. Hoheit für das angemessenste erkennen, wenn über die weitere Behandlung der disponiblen Beamten und Diener nach Ablauf der denselben bis 30. Juni l. J. Ag. bewilligten Begünstigungsfrist in einer Kommission beim Finanzministerium mit Zuziehung von Repräsentanten sämtlicher Zentralstellen, in deren Ressort disponible Beamte vorkommen, und vielleicht unter dem Vorsitze des Finanzministers selbst beraten und seinerzeit das Ergebnis dieser kommissionellen Beratungen im Ministerrate vorgetragen würde.</p>
                  <p>Der Ministerrat war hiermit einverstanden, und wird der Finanzminister hiernach sofort das Nötige veranlassen<note type="footnote" n="10">Am <date when="1863-01-26">26. 1. 1863</date> betraute Plener den Sektionschef Freiherrn v. Schlechta mit dem Vorsitz in dieser interministeriellen Kommission. Sie entwarf neue Richtlinien, die am <date when="1863-03-19">19. 3. 1863</date> beschlossen und von Plener mit Vortrag v. <date when="1863-04-06">6. 4. 1863</date> vorgelegt wurden, <bibl type="archival">FA., FM., I. Abt. (Kamerale) Nr. 4105, 15748 und 27690/1863, Faszikulatur 10.gen.</bibl>; sie wurden im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630513-P-0353.xml">MR. I v. <date when="1863-05-13"/>13. 5.1863</ref> besprochen; allgemein zur Frage der disponiblen Beamten siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Zur Versorgung der Bachschen Beamten</bibl>. Zur Frage des Dienstranges bei Stellenbesetzungen durch die disponiblen Beamten siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18630316-P-0331.xml#top_5_5_331_1">MR. v. <date when="1863-03-16">16. 3. 1863</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_5_310_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Bitte der Graslitzer Kupferbergwerksbesitzer um Bewilligung zur Aufnahme einer Anleihe in Partialobligationen auf den Überbringer</head>
                  <p>Gegenstand der Beratung war die Verhandlung über das Gesuch der Graslitzer Kupferwerksbesitzer Constantin v. Nowicki und Franz Hausotter um Bewilligung zur Aufnahme eines Anlehens in Partialobligationen auf den Überbringer im Gesamtbetrage von 70.000 Talern, womit das von ihnen bereits begonnene Bergbau- und Hüttenunternehmen gefördert und ein neues Hüttenwerk nächst den Kupferwerken bei Graslitz errichtet werden soll.</p>
                  <p>Der referierende <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> machte vorerst einen Rückblick auf die in dieser Angelegenheit wiederholt gepflogenen Verhandlungen und bemerkte, daß der Finanzminister den ersten in dieser Sache erstatteten au. Vortrag infolge Ministerratsbeschlusses vom <date when="1862-02-15">15. Februar 1862</date>
                     <note type="footnote" n="11">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620215-P-0196.xml#top_5_3_196_2">MR. I v. <date when="1862-02-15">15. 2. 1862</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z196" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z196.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18620215-P-0196.xml">ÖMR. V/3, Nr. 196</ref>
                        </bibl>.</note> zurückgezogen habe, um vorläufig nach dem vom Staatsrate damals in zweiter Linie gestellten Antrag das Justizministerium über diese Angelegenheit zu vernehmen. Dieses Ministerium habe mehrere Bedenken <pb n="177" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5-pdf.xml%23a5-b5_einzelseiten/a5-b5_s177.pdf"/>erhoben, welche von Seite des Finanzministeriums den genannten Bergwerksbesitzern mitgeteilt wurden, und als diese erklärten, diesen Bemerkungen des Justizministeriums nachkommen zu wollen, habe sich der Finanzminister nach abermaliger Vernehmung des letztgenannten Ministeriums bestimmt gefunden, in einem neuerlichen au. Vortrage vom <date when="1862-09-02">2. September 1862</date> um die Ah. Ermächtigung zu bitten, den gedachten Bittstellern die Bewilligung zur Ausgabe von 700 Teilschuldverschreibungen zu 150 fl. in Silber oder 100 Taler auf den Inhaber erteilen zu dürfen. Nachdem hierüber eine abermalige Beratung des Staatsrates stattgefunden, wobei einige Stimmen die in der früheren Beratung erhobenen Bedenken für nicht als völlig behoben ansahen und auch noch die Vernehmung der Statthalterei von Böhmen für wünschenswert hielten und nachdem der Finanzminister infolgedessen seine Gegenbemerkungen gemacht und nachträglich noch einen in dieser Angelegenheit von der böhmischen Statthalterei erstatteten Bericht vorgelegt hat, wurden diese Vorlagen einer neuerlichen staatsrätlichen Beratung unterzogen<note type="footnote" n="12">Alle hier erwähnten Aktenstücke zit. <quote>ebd.</quote>, Anm. 9; der zuletzt erwähnte Staatsratsakt <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 1064/1862</bibl>.</note>. Die mehreren Stimmen sprachen sich diesmal für die Gewährung des vorliegenden Gesuches aus, jedoch wäre diese Ah. Bewilligung an die Bedingung zu knüpfen, daß in der von den Bittstellern auszustellenden Generalschuldurkunde die Person des Darleihers genau bezeichnet und die geschehene Zuzahlung der Darleihensvaluta bestätigt werde, daß die Bittsteller sich über die von ihnen bewirkte Intabulierung dieser Schuldurkunde im Lastenstand der betreffenden Bergwerksrealitäten noch vor der Ausgabe der Partialobligationen beim Finanzministerium ausweise, welches für eine entsprechende Kontrolle sowohl der auszugebenden als der nach Maßgabe ihrer Einlösung zu amortisierenden Partialobligationen zu sorgen haben wird, endlich daß die Bestellung des Bergsenates des Kreisgerichtes zu Eger zur Amortisierung verlorener Partialen und Coupons entfalle und dafür die allgemeinen jurisdiktionsmäßigen Bestimmungen in Anwendung zu bringen sind. Die Minorität sei aber auch diesmal bei der Abweisung des Gesuches geblieben, und Freiherr v. Lichtenfels würde sich seinerseits ebenfalls dieser Meinung anschließen, denn die Bewilligung zur Aufnahme von Anlehen mit Ausgabe von Partialobligationen auf den Inhaber erscheine nur bei sehr großen Unternehmungen von hervorragender Bedeutung zulässig, nicht aber bei einem solchen rein montanistischen Geschäfte, wo die Gläubiger, wenn das Ganze in Nichts zerrinnt, rein in der Luft hängen. Sollte aber dem Gesuche dennoch willfahrt werden wollen, so könnte er doch in keinem Falle über die in rechtlicher Beziehung hervorgehobenen Bedenken hinausgehen und würde daher zu diesem Ende darauf einraten, daß in der Ah. Entschließung dem Finanzminister die erbetene Ermächtigung erteilt, aber beigefügt werde, daß sich übrigens die Bittsteller in Absicht auf die Bedingungen und Sicherstellung des Darlehens und auf die Einrichtung der General- und Partikularschuldverschreibungen nach den bestehenden Gesetzen zu benehmen haben werden.</p>
                  <p>Bei der Erörterung hierüber erklärte sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> mit dem Einraten des Staatsratspräsidenten in dem Anbetrachte einverstanden, daß durch diese vorgeschlagene Modifikation die in rechtlicher Beziehung erhobenen Bedenken beseitigt <pb n="178" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b5-pdf.xml%23a5-b5_einzelseiten/a5-b5_s178.pdf"/>sind, <ref xml:id="fn_5_5_310_a">obwohl er glaube, daß auch sein ursprünglicher Antrag, welcher die Regierung von jeder Haftung für die Aktien frei lasse, die erforderliche Sicherheit bereits gewähre</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_5_310_a">Korrektur a–a Pleners aus <orig>und eine soartige Erledigung des Gegenstandes jedenfalls sicherer und vorsichtiger sei als nach seinem ursprünglichen Antrage</orig>.</note>. Was die Sache selbst betrifft, so glaubte der Finanzminister, die Bitte der genannten Bergwerksbesitzer der hohen Konferenz sehr empfehlen zu sollen, indem dieses Unternehmen <ref xml:id="fn_5_5_310_b">allerdings geeignet sei, die durch früheren Raubbau verworfenen Metallschätze wieder zu Tag und Wert zu bringen</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_5_310_b">Korrektur b–b Pleners aus <orig>ein sehr löblicher sei</orig>.</note> und auch deshalb schon unterstützt zu werden verdiene, weil es ein Mittel gibt, die Subsistenzverhältnisse der unglücklichen Bewohner des Erzgebirges zu verbessern. Ebenso waren auch die übrigen Mitglieder der Konferenz mit dem Zusatze des Baron Lichtenfels einverstanden, wobei <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Hein</rs>
                     </hi> nur bemerklich machte, ob nicht diese Hinweisung auf die bestehenden Gesetze im vorliegenden Falle einer meritalen Abweisung gleichkäme<note type="footnote" n="13">Der Antrag Pleners wurde mit dem Zusatz Lichtenfels’ vom Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1863-01-20">20. 1. 1863</date> genehmigt, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 199/1863</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1863-01-12">12. Jänner 1863</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 3. Feber 1863.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1863-02-03">3. Februar 1863</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>