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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1862–<date when="1862-10-31">31. Oktober 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="259">Sitzung 259</title>
            <title level="a" type="sub" n="1">Protokoll I</title>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
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                  <forename>Stephan</forename>
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         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b4-z259.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Horst Brettner-Messler</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 4 Mai 1862–31. Oktober 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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               <witness>
                  <bibl>Druck: 
                                    : Walter, Zentralverwaltung III/4, 115—122</bibl>
               </witness>
            </listWit>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Rechberg 29. 8., Nádasdy, Schmerling, Lasser 30. 8., Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling, Burger; abw. Mecséry, Degenfeld, Pratobevera, Lichtenfels; BdR. fehlt.</item>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_5_4_259_1">a) Übertragung der Handelsmarine- und Schiffahrtsangelegenheiten vom Handels- an das Marineministerium; b) Auflösung der Zentralseebehörde</ref>
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               <item>
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                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_4_259_2">a) Übertragung der Post- und Telegraphenangelegenheiten vom Finanz- an das Handelsministerium; b) Übertragung der administrativen Gewerbeangelegenheiten vom Staats- an das Handelsministerium</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml#a5-b4_z259.pdf">
               <title type="num">Nr. 259</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-08-25">25. August 1862</date> — Protokoll I</title>
            </head>
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                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
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                            </choice> Kaiser; <choice>
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                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
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                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Rechberg 29. 8., Nádasdy, Schmerling, Lasser 30. 8., Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling, Burger; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Mecséry, Degenfeld, Pratobevera, Lichtenfels; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> fehlt.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1063</idno>
                  <idno type="KZ">2746</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll I der Ministerkonferenz am <date when="1862-08-25">25. August 1862</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_259_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>a) Übertragung der Handelsmarine- und Schiffahrtsangelegenheiten vom Handels- an das Marineministerium; b) Auflösung der Zentralseebehörde</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten zu eröffnen, Allerhöchst dieselben seien gewillt, zur Ernennung eines eigenen Marineministers zu schreiten und diesen Posten dem Statthalter Freiherrn v. Burger anzuvertrauen<note type="footnote" n="1">Zur Errichtung und Organisierung eines Marineministeriums siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620701-P-0243.xml">MR. v. <date when="1862-07-01"/>1. 7. 1862</ref>, Anm. 8. Mit der provisorischen Leitung dieses Ministeriums war durch das Ah. Handschreiben v. <date when="1862-01-26">26. 1. 1862</date> Wickenburg betraut worden, dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsmarine 32 f.</bibl> Zur Person Burgers siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Blaas</author>, II barone Burger</bibl> passim; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Friedrich Freiherr von Burger</bibl> passim.</note>. Der letztere habe in einem Allerhöchstenortes überreichten Memoire die höheren Staatsinteressen geltend gemacht, welche dafür sprachen, daß die Leitung der Zivil- oder Handelsmarine, dann der Seeschiffahrtsangelegenheiten überhaupt in die Hand des Ministers <pb n="186" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s186.pdf"/>für die k. k. Kriegsmarine gelegt werden<note type="footnote" n="2">Dieses Memoire Burgers konnte nicht gefunden werden. Er muß es wohl anfangs August 1862 im Anschluß an eine Besprechung mit dem Kaiser, Erzherzog Rainer und Rechberg ausgearbeitet haben, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsmarine 41</bibl>, und <bibl type="archival">HHSTA., Archiv Kaiser Maximilian von Mexiko, Karton 113 (Amtsgeschichte), fol. 228 rv</bibl>.</note>, und damit auch Anträge in bezug auf die Auflösung der Zentralseebehörde in Verbindung gebracht<note type="footnote" n="3">Die im Jahre 1850 gegründete Zentralseebehörde fand nicht ungeteilte Zustimmung. Sie war eine Mittelinstanz, die im Bereich der Seeschiffahrt für Fragen der politischen Verwaltung von fünf an das Meer grenzenden Kronländern zuständig war, dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18611005-P-0136.xml#top_5_2_136_2">MR. v. <date when="1861-10-05">5. 10. 1861</date>/II</ref>, Anm. 4, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z136" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z136.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18611005-P-0136.xml">ÖMR. V/2, Nr. 136</ref>
                        </bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Goldinger</author>, Geschichte der Organisation des Handelsministeriums</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <title>Hundert Jahre Im Dienste Der Wirtschaft</title> 312</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Mayrhofer—Pace</author>, Politischer Verwaltungdienst 1, 704—714</bibl>.</note>. Wofern diese Vereinigung der Kriegs- und Handelsmarineangelegenheiten beschlossen würde, könnten vielleicht dafür die Post- und Telegraphenangelegenheiten dem Handelsministerium zugewiesen werden, wobei ein Wunsch des Abgeordnetenhauses in Erfüllung gebracht und zugleich dem ohnehin überbürdeten Finanzminister eine Erleichterung verschafft werden würde. Hierauf geruhten Se. Majestät den Freiherrn v. Burger aufzufordern, über die in seinem Elaborat niedergelegten Anträge zu referieren.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Freiherr v. Burger</rs>
                     </hi> erörterte hierauf in einem längeren Vortrage vorerst die Nachteile, welche in politischer Beziehung daraus entspringen, daß die Leitung der österreichischen Handels- und Kriegsmarineangelegenheiten, unter den gegenwärtigen Verhältnissen und Bestrebungen auf der italienischen Halbinsel, nicht bei einer obersten Behörde konzentriert ist. Die Erfahrung der letzten Jahre habe gezeigt, daß dieser Dualismus unsere maritime Stellung und die Sicherheit der Küstenländer nicht minder als unsere Handelsschiffe gefährdet. Einer so energischen, rastlosen und konzentrisch wirkenden Aggression, wie die Österreich zur See bedrohende, gegenüber müßte man sich auch durch angemessene Zentralisierung stärken. Unter den gegenwärtig bestehenden Einrichtungen stehen die Zivil- und Kriegsmarine ohne Zusammenhang da. Die von der Zentralbehörde in Wien ausgehenden Aufträge gelangen erst spät und abgeschwächt an die in den verschiedenen Ländern liegenden unteren Organe, und die Zentralseebehörde vermag ihren Anordnungen außerhalb des Küstenlandes nicht den nötigen Nachdruck zu verleihen. Dieser Zustand wirkt auf das ganze Seewesen nachteilig zurück und erheischt bei den sich in Italien vorbereitenden Ereignissen dringend Abhilfe — eine Abhilfe, auf die Referent bereits 1850, wiewohl erfolglos, hinzuweisen sich erlaubt habe<note type="footnote" n="4">In welcher Form bzw. anläßlich welcher Gelegenheit diese Vorschläge erstattet wurden, ist nicht mehr feststellbar, siehe jedoch <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsmarine 21</bibl>.</note>. Die Gründung der Zentralseebehörde sei allerdings ein Fortschritt gegen früher gewesen, wo die Schiffahrts-, Handels-, Sanitäts- und Fischereiangelegenheiten unserer Küsten von fünf Landesstellen ohne alle Übereinstimmung geleitet wurden. Allein mochte man auch bei der Gründung der Zentralseebehörde aussprechen, daß sie eine Reichsbehörde sei, tatsächlich war und blieb sie doch nur eine Mittelbehörde, welche ihre Wirksamkeit über mehrere Kronländer erstreckt, ohne daß sie deswegen den politischen Landesstellen förmlich <pb n="187" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s187.pdf"/>
                     <ref xml:id="fn_5_4_259_b">und in der Art</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_4_259_b">Einfügung b–b Ransonnets.</note> übergeordnet wäre, wie es die Reichszentralbehörden in Wien sind<note type="footnote" n="5">Siehe dazu die Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten v. <date when="1850-04-26">26. 4. 1850</date> betreffend die Errichtung und Organisierung der Zentralseebehörde in Triest, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 178/1850</bibl>.</note>. Bald überzeugte man sich, daß der kostspielige und komplizierte neue Apparat nicht nach Wunsch funktioniere, und es sind selbst Anträge zu dessen Aufhebung vorgekommen, zum Beispiel vom Statthalter in Dalmatien und neuestens von der Fiumaner Komitatsbehörde. Freiherr v. Burger habe als mehrjähriger Präsident der Zentralbehörde — gleich seinem Amtsvorfahren — Gelegenheit gehabt, sich von den Mängeln dieses Instituts zu überzeugen und könne daher nur auf die gänzliche Aufhebung desselben antragen<note type="footnote" n="6">In der Regel war der Statthalter des Küstenlandes auch Präsident der Zentralseebehörde. Als Carl Freiherr v. Mertens mit Ah. E. v. <date when="1859-05-21">21. 5. 1859</date> vom Statthalterposten enthoben wurde, übertrug der Kaiser die Leitung der Zentralseebehörde deren Vizepräsidenten Dr. Ludwig Ritter v. Gutmansthal-Benvenuti, dazu <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1842/1859</bibl>. Burger war wohl mit Ah. E. v. <date when="1861-10-09">9. 10. 1861</date> zum Präsidenten der Zentralseebehörde ernannt worden, doch war die Hinausgabe der Ah. Entschließung sistiert worden, dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18611005-P-0136.xml#top_5_2_136_2">MR. v. <date when="1861-10-05">5. 10. 1861</date>/II</ref>, Anm. 4 und 5, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z136" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z136.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18611005-P-0136.xml">ÖMR. V/2, Nr. 136</ref>
                        </bibl>.</note>. Fragt man, an wen die Geschäfte der Zentralseebehörde überzugehen hätten, so sei die Antwort: teils an das Marineministerium, teils an die zu bildenden Inspektorate und die ihnen untergeordneten Hafen- und Seesanitätsämter. Die Demarkationslinie ist leicht zu finden: Die Lokalangelegenheiten bleiben den Lokalbehörden überlassen, die Inspektorate — wozu die bereits außerhalb des Küstenlandes vorhandenen Seeinspektoren den Kern geben — fungieren als zweite Instanz, das Ministerium als dritte und hat selbstverständlich auch alle Geschäfte, welche wegen ihres Einflusses auf mehrere Inspektorate oder wegen ihrer Wichtigkeit nur im Zentrum behandelt werden können. Dieses vorausgeschickt, formulierte Freiherr v. Burger seine Anträge beiläufig folgendermaßen:</p>
                  <p>1. Die Leitung der Zivilmarine — der Seeschiffahrt und der Seesanitäts- und Hafenangelegenheiten — hätte an das Marineministerium überzugehen, in welchem dafür eine eigene, aus Zivilbeamten zusammengesetzte Abteilung zu bestehen hätte.</p>
                  <p>2. Die Zentralseebehörde zu Triest wäre aufzuheben, und deren Geschäfte wären nach der oben angegebenen Demarkation unter das Ministerium, die Inspektorate und die Hafenämter zu verteilen. Für das Küstenland wäre ein Inspektorat neu zu gründen. Die bei der neuen Organisierung nicht verwendeten Beamten der Zentralseebehörde treten in Disponibilität.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> pflichtete in allen Punkten den wohlbegründeten Anträgen der Vorstimme bei. Die konzentrierte Leitung der Handels- und der Kriegsmarine verbürge den Handelsschiffen einen ausgiebigeren Schutz mit Beseitigung weitwendiger Korrespondenzen unter den Ministerien; und andererseits werde die Kriegsmarine im eintretenden Falle sich der Mittel der Handelsmarine schneller und mit besserem Erfolg bedienen können — wozu <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> noch beizufügen geruhten, daß dann auch auf die Beendigung der so <pb n="188" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s188.pdf"/>lange schwebenden wichtigen Angelegenheit der Marineinspektion<ref xml:id="fn_5_4_259_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_4_259_c">Im Original irrtümlich <quote>Marineinskription.</quote>
                     </note> zu rechnen sein würde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> fände im wesentlichen gegen die Überweisung der Handelsmarine und [der] Schiffahrtsangelegenheiten an das Marineministerium nichts zu erinnern, wofern diesfalls von Seite des Reichsrates keine Anstände zu besorgen sind. Der Handelsstand dürfte mit dieser Änderung vielleicht aus dem Grund nicht ganz zufrieden sein, weil man besorgen wird, daß infolgedessen mit der Zeit die oberste Leitung der Seehandelsangelegenheiten ganz in militärische Hände gelangen würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> glaubt, daß es sich heute wohl nur um eine Ah. Schlußfassung über den ersten Antrag, die Überweisung der Handelsmarine an den Marineminister handeln dürfte. Sollte dieser Antrag Ah. genehmigt werden, würde es erst die Sache des neuen Marineministers sein, über die zu seinem Ressort gehörende Frage der Zentralseebehörde nach reifer Erwägung seine Anträge zu erstatten. In bezug auf den Antrag 1 scheint es dem Staatsminister von Wichtigkeit, daß die Finanzlage es bei uns zur Notwendigkeit macht, die Kriegsmarine in einer solchen Beschränkung zu halten, daß sie bei dem Ausbruch eines Seekrieges einer ergiebigen Aushilfe durch Handelsschiffe, Kapitäne und Matrosen bedarf. Damit aber diese Aushilfe seinerzeit schnell und in der erforderlichen Weise geleistet werde, muß die Handelsmarine bereits im Frieden diesem Zwecke entsprechend geleitet werden, und da dieses durch die Konzentrierung der Leitung beider Marinen in eine Hand am sichersten erreicht werden kann, müßte Ritter v. Schmerling auch die Konzentrierung bevorworten. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> äußerte, die Zentralseebehörde habe ihm niemals ein wesentlich notwendiges Organ geschienen. Die Kreierung derselben sei wohl mehr aus dem Wunsche des neu geschaffenen Handelsministeriums hervorgegangen, sich ein exklusives Organ für Handels- und Schiffahrtszwecke zu bilden. Gegen die Auflösung dieser Behörde fände daher Ritter v. Lasser nichts zu erinnern, müsse aber bemerken, daß das Vorhandensein der besonderen<ref xml:id="fn_5_4_259_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_4_259_d">Einfügung Ransonnets.</note> Inspektorate als zweite Instanz wohl auch nicht streng nötig sei, indem man den Inspektor der bezüglichen Landesstelle zuweisen kann, wodurch die letztere zur Instanz <ref xml:id="fn_5_4_259_e">in Seehandelssachen</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_4_259_e">Einfügung e–e Ransonnets.</note>erhoben und der Vorteil gewonnen würde, daß die politische Behörde mehr gekräftigt wäre. Es liegt nämlich im gouvernementalen Interesse, die Provinzialautoritäten zu konsolidieren, nicht aber zu zersplittern. Obgleich demnach des Votanten Meinung über die Zentralseebehörde bereits feststeht, teile er völlig die Meinung, daß der Beschluß darüber vertagt werden könne. Was man über den Antrag 1 bis jetzt gesagt hat, habe den Minister Ritter v. Lasser noch nicht überzeugt, daß die Überweisung der Zivilmarine an das Marineministerium nötig sei; auch sei ihm nicht bekannt, daß die bisherige Geschäftsverteilung geschadet habe. Obgleich diese letzte Ansicht teilend, glaubt doch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, daß der innige Zusammenhang der Angelegenheiten unserer Kriegs- und Handelsmarine die Konzentrierung ihrer Leitung in einer Hand wünschenswert mache. Die Gründung eines eigenen Marineministeriums gebe hiezu die beste <pb n="189" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s189.pdf"/>Gelegenheit, und Edler v. Plener unterstütze daher den Antrag 1, der auch isoliert erledigt werden könne. Übrigens teile er nicht die Meinung derjenigen, welche die Zentralseebehörde als ein entbehrliches Organ betrachten, da er vielmehr Gelegenheit hatte, ihre nützliche Wirksamkeit zu beobachten. Die Frage über den Fortbestand dieser Behörde dürfte jedoch erst später in Betrachtung gezogen werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> äußerte, es sei für ihn schwer, hier im Augenblicke über so wichtige Angelegenheiten eine erschöpfende Äußerung abzugeben. Es seien ihm die Pläne und Vorschläge des Freiherrn v. Burger, insoweit sie sich auf die Ausscheidung der Handelsmarine beziehen, früher nicht bekannt gewesen, und er vernehme sie jetzt zum ersten Mal. Sie erfüllten ihn aber mit Staunen und Bedauern. Die Frage wegen Verschmelzung der Leitung der Kriegsmarine mit jener der Handelsmarine sei wiederholt und zuletzt im Jahre 1860 bei der sogenannten Ersparungskommission zur Sprache gekommen<note type="footnote" n="7">Diese <quote>Ersparungskommission</quote> war am <date when="1859-11-11">11. 11. 1859</date> eingesetzt worden. Ihre Aufgabe bestand darin, das Budget genau zu durchleuchten und Möglichkeiten zur Herstellung des Gleichgewichts aufzuzeigen, dazu sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Rumpler</author>, Der Kampf um die österreichischen Staatsfinanzen 175 f.</bibl>; <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18611231-P-0174.xml#top_5_3_174_2">MR. v. <date when="1861-12-31">31. 12. 1861</date>/II</ref>, Anm. 4 und <quote>5</quote>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z174" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z174.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18611231-P-0174.xml">ÖMR. V/3, Nr. 174</ref>
                        </bibl>.</note>. Der Marineintendant Cozzer habe dieselbe damals über Auftrag des hohen Marineoberkommandos angeregt<note type="footnote" n="8">Diese Vorschläge hatte der Generalintendant Franz Cozzer Ritter v. Contanavi in der 16. Sitzung der <quote>Ersparungskommission</quote> am <date when="1860-02-01">1. 2. 1860</date> vorgelegt, dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Goldinger</author>, Handelsministerium</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <title>Hundert Jahre Im Dienste Der Wirtschaft</title> 312</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsmarine 21</bibl>. Die Reinschriften der Protokolle befinden sich in <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, Varia, Karton 42 a</bibl> und <quote>ebd., RR., Präsidialakten 1860, Karton 40</quote>.</note>. Sie sei jedoch von dem Präsidium jener Kommission, mit Zustimmung der übrigen Kommissionsglieder, so erschöpfend widerlegt und abgelehnt worden, daß Graf Wickenburg bitte, diese motivierte Ablehnung wörtlich vorbringen zu dürfen. Nachdem Se. Majestät hiezu die Ah. Erlaubnis zu geben geruht hatten, las der Handelsminister das dem Protokoll in Abschrift beigeschlossene Votum<ref xml:id="fn_5_4_259_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_4_259_f">Randvermerk Ransonnets <quote>Abschrift.</quote> Druck dieses handschriftlichen Votums als Beilage Nr. 259 a zu diesem Protokoll.</note>. Graf Wickenburg fuhr hierauf fort, die gleichen Verhältnisse wie 1860 bestünden auch jetzt noch. Die Handelsmarine und die Seeangelegenheiten bildeten einen der wesentlichsten Bestandteile der Agenden des Handelsministeriums. Der Handel zur See sei der wichtigste und umfangreichste; er übersteige jenen zu Land um ein Bedeutendes. Der Verkehr auf diesem Wege erreiche die Summe von mehr als 300 Millionen. Ihn noch mehr zu beleben und zu ermuntern sei eine der Hauptaufgaben des Handelsministeriums. Hiezu sei aber nötig, daß es in beständiger Übersicht aller Bedürfnisse und Verbindungen bleibe, daß es das Seegewerbe und was dazu gehört, dann die Seesanität und die Seegesetzgebung in seinem Ressort habe. Seine Wirksamkeit dürfe nicht allein den Binnenhandel, sie müsse auch den Welthandel umfassen. Es könne also das eine von dem anderen nicht ohne den größten Nachteil getrennt werden. Dem Handelsministerium die Handelsmarine zu entziehen hieße, es vollständig desorganisieren und eines seiner wichtigsten Lebenselemente berauben. Die Zentralseebehörde, welche die früher unter fünf Landesstellen zersplitterten Seeangelegenheiten in sich vereinigt, sei bei ihrer Entstehung im Jahre 1850 als ein Institut von großer Bedeutung allgemein freundlich begrüßt <pb n="190" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s190.pdf"/>worden. Es habe der Erwartung vollkommen entsprochen und — wie dies aus einer neuerlich im Finanzministerium gemachten Zusammenstellung erhellt — auch vieles geleistet. In letzter Zeit war die Zentralseebehörde in ihrer Tätigkeit durch den Umstand gehemmt, daß selbe weder einen Präsidenten noch einen Vizepräsidenten hatte<note type="footnote" n="9">Siehe Anm. 6; Gutmansthal-Benvenuti hatte im Jahre 1860 um den Austritt aus dem Staatsdienst angesucht. Dieser war mit Ah. E. v. <date when="1860-06-11">11. 6. 1860</date> bewilligt worden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1797/1860</bibl>.</note>. Jetzt, wo Se. Majestät der Kaiser eben erst den talentvollen Sektionsrat Becke zum Vizepräsidenten zu ernennen geruht haben, würde diese Behörde neues Leben erhalten<note type="footnote" n="10">Dr. Franz Carl Becke war erst am <date when="1862-07-22">22. 7. 1862</date> zum Vizepäsidenten der Zentralseebehörde ernannt worden, dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18611005-P-0136.xml">MR. v. <date when="1861-10-05">5. 10. 1861</date>/</ref>11, Anm. 5, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z136" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z136.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18611005-P-0136.xml">ÖMR. V/2, Nr. 136</ref>
                        </bibl>.</note>. Andererseits könne sie auch nicht ohne Zustimmung des Reichsrates aufgehoben werden, nachdem sie im Reichsgesetzblatt als eine Reichsbehörde bezeichnet worden ist<note type="footnote" n="11">Siehe <bibl type="archival">RGBL. Nr. 178/1850</bibl>.</note>. Sie sei ferner das Organ, durch welches das Handelsministerium seine Anordnungen in den Küstenländern ausführt und Aufschlüsse über die wachsenden Handelsverhältnisse und die daran sich knüpfenden Anträge erhält. Wenn auch in diesem Augenblicke ein Funktionär aus dem Zivilstande an die Spitze des Marineministeriums gestellt wird, so könne dies vorübergehend sein, und werde — wie es wahrscheinlich ist — in nicht zu ferner Zeit ein Vizeadmiral oder Kontreadmiral diesen Platz einnehmen, so trete dann die militärische Verwaltung in den Vordergrund. Eine zweite Sektion in dem vereinigten Marineministerium bloß für die Handelsmarine zu bilden hieße das Zusammengehörige zersplittern und die einheitliche oberste Leitung der Kommerzangelegenheiten unmöglich machen. Auch würde diese zweite Sektion kaum hinreichende Beschäftigung finden. Von einer Ersparnis werde keine Rede sein, da statt der Zentralseebehörde Unterorgane mit ausgedehnterem Wirkungskreise zu schaffen und zugleich die hauptsächlichsten Kräfte aus der Zentralseebehörde an das Ministerium zu ziehen wären, was zur Folge haben wird, daß sowohl das Ministerium als die fünf Inspektorate mit technischen Beamten dotiert werden müßten. Bei der Organisierung des Handelsministeriums sei allgemein anerkannt worden, daß demselben die Zentralseebehörde als lebenskräftiger Faktor untergeordnet sein müßte. In dem Allerhöchstenortes erst kürzlich genehmigten Organismus des Marineministeriums geschehe von der Übertragung eines Teiles des Wirkungskreises des Handelsministeriums keine Erwähnung<note type="footnote" n="12">Dies war am <date when="1862-07-27">27. 7. 1862</date> geschehen, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsmarine 38 ff.</bibl>
                     </note>. Beide Ministerien könnten nach ihren bisher festgestellten Organismen sehr gut nebeneinander bestehen. Die Tendenz gehe gegenwärtig dahin, die Wirksamkeit des Handelsministeriums — wegen seines Einflusses auf den allgemeinen Wohlstand und der Eröffnung neuer Einnahmsquellen — zu erweitern und zu kräftigen. Um zum Zwecke zu gelangen, scheut das Abgeordnetenhaus keine Auslagen, während die Einrichtung des Marineministeriums mindest kostspielig gewünscht wird. Wenn es jetzt schon schwer ist, das Budget des letzteren durchzubringen, so werde man auf noch größere Hindernisse stoßen, wenn das Erfordernis durch den Zuwachs der Hafenbauten namhaft anschwellen wird. Graf Wickenburg spreche nicht für sich, sondern für die <pb n="191" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s191.pdf"/>Sache, und er halte die Ausführung der Vorschläge des Statthalters Baron Burger für höchst folgenschwer, denn ihre Verwirklichung würde das Handelsministerium lahmlegen, sodaß es beinahe besser wäre, dieses Ministerium vollständig aufzulösen, da es ja doch nur mehr ein Bruchstück wäre und seine schöne große Aufgabe nicht ferner zu erfüllen in der Lage sein würde.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Statthalter Freiherr v. Burger</rs>
                     </hi> entgegnete, daß sein Antrag wegen Überweisung der Seehandelsangelegenheiten wesentlich auch durch die dermaligen bedrohlichen politischen Verhältnisse motiviert sei, welche eine Konzentrierung aller maritimen Kräfte erheischen. Die Tendenz dieses Antrages gehe übrigens keineswegs dahin, die Handelsschiffahrt unter militärische Disziplin zu bringen oder die zum Gelingen der Handelsunternehmungen allerdings unentbehrliche Freiheit zu beeinträchtigen. Die im Marineministerium aus Zivilbeamten zu bildende Sektion würde nämlich die Leitung der Seehandels- und Schiffahrtssachen in einer Weise zu besorgen haben, welche — ohne die nötige Autonomie der Kaufleute und Reeder zu beeinträchtigen — zugleich den kommerziellen und den militärischen Zwecken förderlicher wäre als die gegenwärtige getrennte Leitung. Von einer reellen Vermehrung des Staatsaufwandes aus dieser Vereinigung könne keine Rede sein, da der Zuwachs bei dem Budget des Marineministeriums durch die Ersparnis bei dem Handelsministerium mehr als aufgewogen werden wird. Tatsächlich findet jetzt eine doppelte und somit unproduktive Bearbeitung derselben Geschäfte in der Zentralseebehörde und im Handelsministerium statt, welcher Kraftversplitterung gesteuert werden würde. Daß der Triester Handelsstand mit der obersten Leitung der Schiffahrtsangelegenheiten von Wien aus nicht zufrieden war, habe Baron Burger während seines 30jährigen Aufenthalts im Küstenlande in verschiedenen Stellungen — als Präsident der Handelskammer, als Statthalter und als Präsident der Zentralseebehörde — zu beobachten Gelegenheit gehabt; eine Veränderung würde daher auch von dieser Seite gut aufgenommen werden.</p>
                  <p>Der Finanzminister machte darauf aufmerksam, daß die in der Ersparungskommission 1860 geltend gemachten Argumente nicht gegen die Vereinigung [der] Zivil- und Kriegsmarineleitung im Ministerium, sondern gegen die Verschmelzung der Zentralseebehörde mit dem Marineoberkommando gerichtet waren, welche letztere jetzt gar nicht in Frage steht. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> hält die Vereinigung der gesamten Marineleitung für unausweichlich unter den gegenwärtigen Verhältnissen. Die bisherige Trennung sei am meisten vom Übel, und das Beispiel der Staaten, welche eine große Marine haben, sollte uns zur Nachahmung auffordern. In Frankreich ist der Marineminister kein Militär, und derselbe leitet nebst den Kriegs- auch die Handelsmarineangelegenheiten unbeschadet der Wirksamkeit des Handelsministeriums. Die Frage über den Fortbestand der Zentralseebehörde dürfte wohl erst später zur Entscheidung gebracht werden. Indes müßte Graf Forgách bekennen, daß diese Behörde, welche bald als dritte, bald als zweite, ja erste Instanz fungiert, keine glückliche Schöpfung sei, <ref xml:id="fn_5_4_259_g">was [er] nach seinen Erfahrungen, die er bei seiner Dienstleistung am Fiumaner Gubernium hatte, zu behaupten wagt</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_4_259_g">Korrektur g–g Forgáchs aus <quote>wie er bei seiner Dienstleistung am Fiumaner Gubernium zu beobachten Gelegenheit gehabt habe</quote>.</note>was [er] nach seinen Erfahrungen, die er bei seiner Dienstleistung am Fiumaner <pb n="192" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s192.pdf"/>Gubernium hatte, zu behaupten wagt. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Esterházy</rs>
                     </hi> stimmte ebenfalls für die vereinigte Leitung beider Marinen und für die Vertagung des Beschlusses über die Zentralbehörde <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> äußerte, er könne auch seinerseits die vereinigte oberste Verwaltung der homogenen Angelegenheiten beider Marinen nur bevorworten, nachdem daraus in Tagen der Gefahr nur ein ausgiebigerer Schutz für unsere Handelsschiffe und die Kräftigung der Kriegsmarine hervorgehen könne.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten Allerhöchst sich für die Überweisung der Seehandels-, Schiffahrts- und Fischereiangelegenheiten an das Marineministerium auszusprechen mit dem Bemerken, daß der Ah. zu ernennende Marineminister bezüglich der Zentralbehörde seine Anträge zu erstatten werden habe<note type="footnote" n="13">Am <date when="1862-08-27">27. 8. 1862</date> legte Erzherzog Rainer dem Kaiser die Entwürfe von 6 Handschreiben (gerichtet an ihn selbst, Wickenburg, Burger, Plener, Schmerling und an den ersten Obersthofmeister Karl Fürst zu Liechtenstein) betreffend den künftigen Wirkungskreis des Handels- und Marineministeriums sowie die Ernennung eines Marineministers vor. Am <date when="1862-08-30">30. 8. 1862</date> erhielten sie die kaiserliche Sanktion. Das Handschreiben an Erzherzog Rainer lautet: <quote>Lieber ...! Ich finde den Wirkungskreis Meines Marineministeriums in der Weise festzustellen, daß dasselbe nebst der bisher dem Marineministerium zugestandenen Verwaltung der auf die Kriegsmarine bezüglichen Geschäfte die oberste Leitung der gesamten Seeangelegenheiten des Reiches zu besorgen hat. Alle diesfalls bisher im Wirkungskreise des Handelsministeriums gelegenen Geschäfte, welche sich auf die Handelsmarine und sonstigen maritimen Gegenstände beziehen, haben an das Marineministerium überzugehen und sind daselbst von einer aus Organen der Zivilverwaltung zusammenzusetzenden Abteilung gesondert von der für die Leitung der Angelegenheiten der Kriegsmarine bestellten Abteilung zu besorgen. Weiters bestimme Ich, daß die Leitung des Post- und Telegraphenwesens aus dem Finanzministerium an das Handelsministerium zu übergehen habe. Indem Ich anordne, daß diese Einrichtungen mit dem <date>1. November d. J.</date> in Wirksamkeit zu treten haben und bis dahin die Besorgung der Angelegenheiten der Kriegs- und Handelsmarine sowie der Post- und Telegraphenangelegenheiten in der bisherigen Weise und durch die dermalen dafür bestimmten Organe fortdauere, ernenne Ich Meinen Statthalter im Küstenlande Freiherrn v. Burger zu Meinem Marineminister und beauftrage denselben, Mir über die Einrichtung des Marineministeriums und des für die zuständigen Agenda nötigen unteren Dienstes sowie über die Besetzung der Meiner Ernennung vorbehaltenen Dienstposten baldmöglich die Anträge zu erstatten. Meinen Finanzminister und Meinen Handelsminister setze Ich unter einem von diesen Verfügungen in Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1862-08-30">30. August 1862</date>
                        </quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2646/1862</bibl>; <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18620902">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1862-09-02">2. 9. 1862</date>
                        </bibl> (M)., siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsmarine 42</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_259_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>a) Übertragung der Post- und Telegraphenangelegenheiten vom Finanz- an das Handelsministerium; b) Übertragung der administrativen Gewerbeangelegenheiten vom Staats- an das Handelsministerium</head>
                  <p>Als weiteren Beratungsgegenstand geruhten Se. Majestät der Kaiser die Fragen wegen Überweisung der Post- und Telegraphenangelegenheiten vom Finanz- an das Handelsministerium zu bezeichnen. Diese Frage sei vom praktischen Standpunkt und auch mit Hinblick auf die Länder der ungarischen Krone zu beleuchten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> erklärte, er müßte die oberste Leitung dieser Verkehrsanstalten im wohlverstandenen Interesse des ihm anvertrauten Geschäftszweiges entschieden in Anspruch nehmen, sowie dieselbe auch früher dem Handelsministerium zustand. Es sprechen dafür ganz dieselben Rücksichten, wie für die ihm bereits zustehende Leitung der Eisenbahnen. Auch die Zollangelegenheiten sind von der größten Bedeutung für den Handel, doch wolle Graf Wickenburg deren Überweisung nicht begehren, da die eigentlichen Gefällssachen für die Finanzen von größerer Wichtigkeit sind, die Zolltarifsfragen aber dem bestehenden Systeme <pb n="193" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s193.pdf"/>gemäß ohnehin stets mit dem Handelsministerium beraten werden müßten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister <ref xml:id="fn_5_4_259_h">des Äußern</ref>
                           <note type="variant" n="h" target="#fn_5_4_259_h">Einfügung h–h Ransonnets.</note>
                                </rs>
                     </hi> fände gegen die Überweisung der Post- und Telegraphensachen umsoweniger etwas zu erinnern, als das Finanzministerium ohne hin ein übergroßer Körper und der Minister mit Arbeiten überbürdet ist. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> äußerte sich in ähnlichem Sinne, obgleich er voraussieht, daß wegen der vielen Geldfragen eine voluminöse, <ref xml:id="fn_5_4_259_i">mit Geschäftsvermehrung und Verzögerungen verbundene</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_4_259_i">Einfügung i–i Nádasdys.</note> Korrespondenz mit dem Finanzministerium hervorgehen wird, welches letztere diese Geschäfte einfacher <ref xml:id="fn_5_4_259_j">und schneller</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_4_259_j">Einfügung j–j Nádasdys.</note> intra muros erledigte. Die Minister Ritter v. Schmerling und v. Lasser, dann Graf Forgách traten ebenfalls dem Minister des Äußern bei, und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> empfahl nur, den Postbehörden in Ungarn nicht etwa infolgedessen eine gesonderte Stellung zu geben, sondern ihren gewohnten<ref xml:id="fn_5_4_259_k"/>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_4_259_k">Einfügung Ransonnets.</note> äußeren Verband zur Landesfinanzbehörde aufrechtzuerhalten, um nicht Agitationen hervorzurufen. Minister Graf Esterházy trat dem ungarischen Hofkanzler bei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte ebenfalls, gegen die Überweisung der Post- und Telegraphenleitung keine Einwendung erheben zu wollen, obgleich dadurch eine neue Ausnahme von dem am 20. Oktober ausgesprochenen Grundsatz statuiert wird, daß der Handelsminister keinen administrativen Wirkungskreis haben solle<note type="footnote" n="14">Siehe dazu das Handschreiben v. <date when="1860-10-20">20. 10. 1860</date> an Rechberg, <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 228 f.</bibl> Was die Übertragung der Post- und Telegraphenangelegenheiten an das Ministerium für Handel und Volkswirtschaft betrifft, siehe Anm. 13 sowie <bibl type="secondary">
                           <author>Goldinger</author>, Handelsministerium.</bibl> In: <bibl type="secondary">
                           <title>Hundert Jahre Im Dienste Der Wirtschaft</title> 313.</bibl> Siehe weiters die Korrespondenz zwischen Handels- und Finanzministerium betreffend die Übergabe der Post- und Telegraphenangelegenheiten an das erstere Ministerium in <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 781/1862</bibl> und <quote>Präs. 917/1862</quote>.</note>.</p>
                  <p>Schließlich brachte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> in Anregung, daß auch die wenigen administrativen Angelegenheiten das Gewerbskonzessionswesen betreffend an das Handelsministerium aus dem vorliegenden Anlasse übertragen werden könnten, zumal dieses Ministerium die Legislation darüber zu seinen Agenden zählt.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Forgách</rs>
                     </hi> bemerkte, daß hier wohl nur von den beim Staatsministerium verhandelten Gewerbssachen die Rede sein könne, nicht aber von den diesfälligen Agenden der drei Hofkanzleien. Aber selbst gegen eine derart beschränkte Überweisung habe er ernste Bedenken, weil ihm aus seiner früheren Dienstleistung nur zu wohl erinnerlich ist, daß bei dem bestandenen Handelsministerium die Propinationsangelegenheiten<note type="footnote" n="15">Propination(srecht): Es bestand in Galizien und der Bukowina in der Erzeugung und im Ausschank von Bier, Wein und Met; in Böhmen, Mähren und Schlesien jedoch nur im Recht zur Erzeugung dieser Getränke, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Mayrhofer—Pace</author>, Politischer Verwaltungsdienst 6, 4—9.</bibl>
                     </note> nicht mit der Umsicht und Sachkenntnis behandelt wurden, welche beim Staatsministerium nicht fehlen können, wo für jedes Land ein eigenes, mit den besonderen Verhältnissen genau bekanntes Departement besteht.</p>
                  <p>
                     <pb n="194" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s194.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten zu bemerken, daß Allerhöchst dieselben aus dem vom Grafen Forgách angedeuteten Grunde einen Wert darauf legen, diese Geschäfte noch ferner beim Staatsministerium behandeln zu lassen.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1862-08-29">29. August 1862</date>. In Abwesenheit Sr. k. k. Hoheit Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den <date when="1862-09-13">13. September 1862</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         <div type="appendix">
                    <ab>
                        <tei:ref xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" target="MRP-1-5-04-0-00000000-P-0259a.xml">Beilage: MRP-1-5-04-0-00000000-P-0259a.xml</tei:ref>
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   </text>
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