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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1862–<date when="1862-10-31">31. Oktober 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="248">Sitzung 248</title>
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            <editor ref="#editor_Koch">
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                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b4-z248.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Horst Brettner-Messler</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 4 Mai 1862–31. Oktober 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">2261</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 12. 7.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling; abw. Degenfeld, Lasser, Pratobevera; BdR. Rechberg 5. 8.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1862-07-12">1862-07-12</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <ref target="#top_5_4_248_6">Kaiserliche Botschaft bezüglich des Staatsvoranschlages 1863</ref>
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                  <ref target="#top_5_4_248_7">Bedenken des Staatsrates wegen der Form der an die erblichen Mitglieder des Herrenhauses ausgefertigten Diplome</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="num">Nr. 248</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-07-12">12. Juli 1862</date>
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               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 12. 7.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Degenfeld, Lasser, Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Rechberg 5. 8.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1052</idno>
                  <idno type="KZ">2261</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1862-07-12">12. Juli 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_248_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Erteilung der Altersnachsicht bei der Volljährigkeitserklärung in Ungarn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte über den au. Vortrag der ungarischen Hofkanzlei vom 3. Mai l. J., Z. 6599, womit die Ag. Ermächtigung erbeten wird, in gewissen Fällen die Altersnachsicht im eigenen Wirkungskreise erteilen zu dürfen<note type="footnote" n="1">Dieser Vortrag erfolgte anläßlich des Großjährigkeitsgesuchs für Koloman Bertl, der Inhalt dieser Vorträge geht hervor aus <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 38/1862 und JStr. 350/1862</bibl>.</note>. Aus Anlaß der vielen in dieser Beziehung vorgekommenen Gesuche erstattete die ungarische Hofkanzlei einen au. Vortrag, worin sie beantragte, Se. Majestät geruhen die Kanzlei zu ermächtigen, in nachstehenden Fällen:</p>
                  <p>a) wenn der Vater sein Kind vor dem zurückgelegten 24. Jahre aus der väterlichen Gewalt ausdrücklich entläßt und die Vormundschaftsbehörde diese Befreiung für den Minderjährigen als vorteilhaft erkennt;</p>
                  <p>b) wenn der Vater einem 20jährigen Sohn die Führung einer eigenen Haushaltung gestattet;</p>
                  <p>c) bei Minderjährigen, welchen die Sorge eines Vaters nicht zustatten kommt, wenn sie das 20. Jahr zurückgelegt haben und die Vormundschaftsbehörde nach eingeholtem Gutachten des Vormundes und allenfalls auch der nächsten Verwandten die Erteilung der Altersnachsicht einraten zu können erachtet, oder</p>
                  <p>d) wenn solchen Minderjährigen der Betrieb einer Handlung oder eines Gewerbes von der Behörde gestattet wird,</p>
                  <p>über Einschreiten der betreffenden Parteien oder nach ämtlicher Vorlage der bezüglichen Akten die Nachsicht des zur physischen Volljährigkeit fehlenden Alters im Ah. Namen Sr. Majestät zu erteilen, wobei es sich von selbst versteht, daß in allen übrigen hier nicht erwähnten Fällen, in welchen es sich um Großjährigkeitserklärung eines Minderjährigen handelt und welche zur Vorlage an Se. Majestät als geeignet erkannt werden, auch künftighin die Ah. Schlußfassung einzuholen sein wird. Da Zweifel darüber aufgetaucht sind, ob es nicht entsprechender wäre, die Verhandlung über die Gesuche um Altersnachsicht und deren Erledigung <pb n="115" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s115.pdf"/>den Gerichten zu überlassen, ist an die Hofkanzlei der Ah. Auftrag ergangen, über ihren Antrag vorläufig die königliche Curia um ihre Meinung zu vernehmen. Diese hat sich nun in bezug auf die Frage wegen Ag. Ermächtigung der Hofkanzlei zur Erteilung der Altersnachsicht mit dem diesfälligen Antrage dieser Kanzlei ganz einverstanden erklärt. Bezüglich der Frage wegen Übertragung dieser Sache an die Gerichte spricht sich dagegen die königliche Curia verneinend aus dem Grunde aus, weil nach ihrer Ansicht diese Übertragung nur dort wünschenswert erscheinen würde, wo die Besorgung der Waisen-Kurandenangelegenheiten überhaupt den Gerichtsbehörden obliegt, was aber dermal in Ungarn nicht der Fall ist, sondern diese Angelegenheiten zu den Verwaltungsgegenständen gehören. Der Judex Curiae tritt der Ansicht der Curia in beiden Richtungen bei. Im Grunde dieser Äußerung glaubt die Hofkanzlei vorderhand von der Frage wegen Zuweisung der Altersnachsichtsgesuche an die Gerichtsbehörden Umgang nehmen zu sollen und beschränkt sich darauf, ihren eingangs erwähnten au. Antrag zu wiederholen. Nur der Hofrat Stojakovics ist der besonderen Meinung, daß die Verhandlung und Erledigung der Gesuche um Großjährigkeitserklärung ganz den Gerichten zuzuweisen wäre, was offenbar schon deshalb vorteilhafter erscheine, weil dadurch die Sache an eine den Parteien näher liegende Kompetenz überginge. Auch hält er es für dringend notwendig, daß die Besorgung der Waisen- und Kuratelsgeschäfte — bis darüber im ordentlichen Gesetzgebungswege umfassend Vorkehrungen getroffen werden — den bestehenden Gerichten zugewiesen werde. Dies vorauslassend, bemerkte der Staatsratspräsident weiter, im Staatsrat habe sich die Mehrheit dahin ausgesprochen, daß die Großjährigkeitserklärung an die Gerichtsbehörden, und zwar in dem Umfange übergeben werde, wie es die Hofkanzlei gemäß ihres Antrages für sich in Anspruch nimmt, und es sei folgender Resolutionsentwurf beantragt worden: „Ich ermächtige die Gerichte erster Instanz, in Meinem Königreiche Ungarn innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit über Einschreiten der betreffenden Parteien die Nachsicht des Alters zur Volljährigkeit unter Offenlassung des Rekurses an die höheren Gerichtsbehörden im eigenen Wirkungskreise zu erteilen, a) wenn ... (wie sub a, b, c, d, im Antrage der Hofkanzlei). In allen übrigen, hier nicht berührten Fällen ist, wenn das zuständige Gericht die Großjährigkeitserklärung beantragt, Meine Schlußfassung im Wege der Hofkanzlei einzuholen.“ Freiherr v. Lichtenfels würde sich der wohlbegründeten Meinung des Hofrates Stojakovits anschließen, denn er glaube auch, daß das Waisenwesen in dem gegenwärtigen Zustande nicht belassen werden soll und daß in bezug auf die Kompetenz in Vormundschaftssachen eine Maßregel notwendig ist. Jedenfalls können aber wenigstens die Großjährigkeitserklärungen mit aller Beruhigung den Gerichten überlassen werden, welche diese Gattung von Justizgeschäften gewiß leicht besorgen werden, während von der Hofkanzlei ohnehin immer geklagt wird, daß sie mit solchen halbjuridischen Geschäften überhäuft ist.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi>, von dem Gesichtspunkte ausgehend, daß der gegenwärtige Gegenstand einzig und allein die Entscheidung hinsichtlich der Großjährigkeitserklärungen behandelt, unterstütze mit aller Wärme den Antrag der Hofkanzlei. Er beleuchtete vor allem die vor dem Jahre 1848 in Ungarn bestandenen Gepflogenheiten um Vormundschafts- und Kuratelsachen und hob dann <pb n="116" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s116.pdf"/>hervor, daß nun wieder an diesem Standpunkte festgehalten werden wolle und die ungarische Hofkanzlei mit ihrem Antrage eigentlich nichts anderes bezwecke als eine Geschäftsvereinfachung und rücksichtlich schnelle Erledigung der bezüglichen Angelegenheiten. Er halte die Ansicht der Hofkanzlei und der Curia schon deshalb für opportun, weil es gegenwärtig, wo die Gesetze ohnehin nur provisorisch sind, durchaus nicht angezeigt wäre, kleine partielle Änderungen vorzunehmen, die nichts nützen würden und die auch von niemandem im Lande verlangt werden. Bis man an die Herstellung neuer ordentlicher Gesetze gehen wird, wozu es ohnehin bald kommen muß, dann könne man diese Prinzipien zur Geltung bringen. Er könne daher den Antrag der Hofkanzlei der hohen Konferenz nur empfehlen. Auf die Bemerkung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsidenten</rs>
                     </hi>, daß es sich bei der Überweisung der Waisenangelegenheiten an die Gerichte um keine kleine Änderung, sondern um eine im Interesse der Pflegebefohlenen wichtige Maßregel handelt, gab der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> eine nähere Schilderung der gegenwärtig in Absicht auf das Waisenwesen in Ungarn bestehenden Einrichtungen, um zu zeigen, daß diese Angelegenheit sich, wenngleich nicht in einem ganz vorzüglichen, so doch aber keineswegs in einem so ungeregelten Zustande befindet, daß die Überweisung dieser Sachen an die Gerichte dringend und unumgänglich notwendig wäre. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> würde der Meinung des Staatsratspräsidenten beipflichten, wenn er nicht die Besorgnis hätte, daß dann die königliche Tafel, an welche diese Geschäfte im Rekurswege gelangen müßten, derart überladen sein würde, daß sie gar nicht aufkommen könnte. Indem also Graf Nádasdy für jetzt die Übertragung der Kuranden- und Waisenangelegenheiten an die Gerichte nicht für möglich hält, stellte er die Frage, ob es nicht zweckmäßiger wäre, die Sache, anstatt sie an die höchste Stelle zu ziehen, der Statthalterei zuzuweisen, welche Frage aber vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarischen Hofkanzler</rs>
                     </hi> mit Berücksichtigung des Umstandes, daß die sehr wünschenswerte Schnelligkeit der Erledigung dieser Sachen von diesem vermöge seiner Einrichtung sich schwer bewegenden Körper nicht erwartet werden, sondern dieses nur bei der Hofkanzlei erzielt werden kann, entschieden verneint wurde.</p>
                  <p>Alle übrigen Stimmführer glaubten in dem Anbetrachte, daß durch den Antrag der Hofkanzlei kein österreichisches staatliches Interesse gefährdet werde und gegenwärtig eine partielle Änderung in der dermaligen Einrichtung der Waisenkommissionen nicht angezeigt ist, sich der Meinung des ungarischen Hofkanzlers anschließen zu sollen, wobei der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> nur die Bemerkung nicht unterdrücken konnte, daß der gepriesene Zustand der Waisensachen doch vieles zu wünschen übriglassen dürfte, zumal in neuerer Zeit bedeutende Defraudationen <ref xml:id="fn_5_4_248_a">namentlich im Preßburger Verwaltungsgebiete</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_4_248_a">Einfügung a–a Pleners.</note> vorgefallen sind, während es unbestreitbar sei, daß die Evidenz bei den Steuerämtern eine sehr gute war<note type="footnote" n="2">Auf den unter Anm. 1 zit. Vortrag der Hofkanzlei v. <date when="1862-05-03">3. 5. 1862</date> erging am <date when="1862-07-26">26. 7. 1862</date> eine im Sinne der ungarischen Hofkanzlei gehaltene Ah. Entschließung.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_248_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Beschwerde der Romanen des Mittel-Szolnoker Komitates über Umtriebe der Komitatsleiter</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte über die Ah. signierte Beschwerde der Romanen des Mittel-Szolnoker Komitates in betreff der Umtriebe der Komitatsleiter und der Ungerechtigkeiten gegen die Romanen<note type="footnote" n="3">Der Inhalt dieser Beschwerden geht aus dem im MRProt. v. <quote>9. 7.</quote> 1862, Anm. 1, zit. Vortrag Erzherzog Rainers v. <date when="1862-07-23">23. 7. 1862</date> und aus dem Staatsratsgutachten, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 439/1862</bibl>, hervor.</note>. Der größte Teil der Beschwerdepunkte beziehe sich auf die Zeit, wo noch der Komitatsausschuß in Wirksamkeit stand, und nachdem dieser nunmehr aufgelöst ist, so beheben sich die gegen denselben gerichteten Beschwerden von selbst. Die eigentlichen und wichtigsten Beschwerdepunkte seien daher:</p>
                  <p>a) daß die romanische Sprache von der Administration ausgeschlossen wird, indem die Protokolle und die Ausfertigungen ungarisch verfaßt werden,</p>
                  <p>b) daß die romanische Nationalität bei der Besetzung der öffentlichen Ämter nicht gehörig berücksichtigt wird, und</p>
                  <p>c) daß die Leitung des Mittel-Szolnoker Komitates einem Romanen anvertraut werden möge.</p>
                  <p>Der ungarische Hofkanzler spreche sich im Grunde des von der Statthalterei gestellten Antrages dahin aus, daß, nachdem die Beschwerden der Bittsteller durch die mittlerweile erfolgten Veränderungen vollkommen behoben sind, Se. Majestät sich Ag. bestimmt finden dürften, das diesfällige Gesuch einfach zur Ah. Kenntnis zu nehmen. Im Staatsrate habe der Referent beantragt, daß sich aus Anlaß der vorliegenden Beschwerde der Mittel-Szolnoker Romanen auf die bezüglich des der romänischen Nationalität, was den Gebrauch ihrer Sprache und Berücksichtigung derselben bei der Besetzung der öffentlichen Ämter betrifft, in Gemäßheit der Ah. Entschließungen vom 20. Oktober und <date when="1860-12-27">27. Dezember 1860</date>
                     <note type="footnote" n="4">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620709-P-0246.xml">MR. v. <date when="1862-07-09"/>9. 7. 1862</ref>, Anm. 3 und 4.</note> zu gewährenden Schutzes, über ähnliche Beschwerden der Arader Romanen getroffenen Verfügungen zu beziehen und dem ungarischen Hofkanzler aufzutragen wäre, die Beschwerde der Mittel-Szolnoker Romanen im gleichen Sinne zu erledigen. Dieser Antrag beruhe auf der Voraussetzung, daß die in dem bezüglich der Beschwerde der Arader Romanen vom Staatsrate beantragten Resolutionsentwurfe enthaltenen Verfügungen bezüglich der Geschäftssprache seinerzeit Ah. genehmigt werden, welche Anträge jedoch gemäß der Ministerratssitzung vom 9. Juli l. J. eine Abänderung erlitten haben<note type="footnote" n="5">Vgl. dazu die entsprechenden Passagen des vom Staatsrat vorgeschlagenen Entwurfs einer Ah. Entschließung mit dem auf den mehrfach zit. Vortrag Erzherzog Rainers erlassenen endgültigen Wortlaut, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620709-P-0246.xml">MR. v. <date when="1862-07-09"/>9. 7. 1862</ref>, Anm. 1 und 10.</note>. Über die in der Beschwerde ausgesprochene Bitte, daß die Leitung des Mittel-Szolnoker Komitates einem Romanen anvertraut werde, hätte nach dem Erachten des Staatsrates der ungarische Hofkanzler mit Berücksichtigung der überwiegenden Mehrheit der romanischen Bevölkerung in diesem Komitate nachträglich einen Vortrag zu erstatten. Freiherr v. Lichtenfels erklärte, dem Antrage des ungarischen Hofkanzlers nicht ganz beipflichten zu können, denn wenn auch der größte Teil der Beschwerden als behoben entfallen, so könnte doch nicht über die beiden Beschwerdepunkte wegen des Sprachgebrauches und Berücksichtigung der Romanen bei Besetzung der Ämter hinausgegangen werden, und er <pb n="118" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s118.pdf"/>würde daher dafür stimmen, daß in Rücksicht der Sprache sich auf gleiche Weise, wie es im Ministerrat vom 9. d. M. über die Beschwerde der Arader Romanen erörtert wurde, zu benehmen sei. Bezüglich der Beamten dürfte der Hofkanzler Ah. beauftragt werden, dieser Beschwerde näher auf den Grund zu sehen und, soferne sich zeigen sollte, daß hiebei das billige Verhältnis nicht bestehe, die angemessene Abhilfe zu treffen. Was endlich den Antrag des Staatsrates betrifft, daß wegen Ernennung eines romänischen Administrators des Mittel-Szolnoker Komitates nachträglich ein au. Vortrag zu erstatten wäre, so müsse Freiherr v. Lichtenfels, obgleich seines Dafürhaltens die Beilegung der Zwistigkeiten durch die Bestellung eines Romanen als Obergespan am besten erzielt werden dürfte, es doch nur anheimstellen, ob hierwegen vorläufig Rückfrage zu pflegen sei, zumal ihm die Persönlichkeit des gegenwärtigen Obergespans-Administrators Wisky gänzlich unbekannt ist.</p>
                  <p>Bei der Erörterung hierüber ging der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> die einzelnen Beschwerdepunkte durch und konstatierte, daß sich diese Bitten auf eine frühere Zeit beziehen und gegen den bestandenen Komitatsausschuß gerichtet sind. Nachdem nun zu Folge Ah. Entschließung vom 5. November v. J. dieser Komitatsausschuß aufgelöst worden ist<note type="footnote" n="6">Diese Ah. Entschließung erfolgte auf den Vortrag Forgáchs v. <date when="1861-10-23">23. 10. 1861</date> wegen Herbeiführung geordneter Zustände in der öffentlichen Verwaltung Ungarns, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3436/1861</bibl>; vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18611027-P-0141.xml#top_5_2_141_1">MR. v. <date when="1861-10-27">27. 10. 1861</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z141" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z141.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18611027-P-0141.xml">ÖMR. V/2, Nr. 141</ref>
                        </bibl>.</note>, nachdem somit mit diesem Tage die dermaligen Verhältnisse aufgehört und gegenwärtig andere Zustände da sind, auch ganz andere Beamte fungieren, und nachdem ferner bei der jüngsten Reorganisierung des Beamtenkörpers die romänischen Elemente genügend berücksichtigt wurden, so könnte Graf Forgách nur darauf einraten, daß diese Petition auf sich beruhen lassen werde. Belangend die Bitte, daß die Leitung des Mittel-Szolnoker Komitates einem Romanen gegeben werde, so müßte er sich entschieden gegen die Entfernung des gegenwärtigen Administrators Wisky aussprechen, indem derselbe, wenn auch kein reiner Romane, <ref xml:id="fn_5_4_248_b">doch vollkommen</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_4_248_b">Einfügung b–b Forgáchs.</note> romanisch spricht, <ref xml:id="fn_5_4_248_c">ein Eingeborener ist</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_4_248_c">Einfügung c–c Forgáchs.</note>, die Verhältnisse genau kennt und sowohl in bezug auf die Fähigkeit als [auch] Tätigkeit den an ihn gestellten Anforderungen entspricht.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> war bei dem Umstande, als die Verhältnisse mittlerweile sich geändert haben, des Erachtens, daß der in dieser Angelegenheit erstattete Vortrag mit dem zur Ah. Kenntnis zu nehmen wäre, daß, wenn bezüglich des Gebrauches der rumänischen Sprache im Mittel-Szolnoker Komitate der Grundsatz, wie er bezüglich des Arader Komitates angenommen wurde, nicht gelten sollte, darnach das Geeignete vorgekehrt werde, womit sich die Konferenz einhellig einverstanden erklärte<note type="footnote" n="7">Die Ah. Entschließung wegen dieser Vorstellungen der Rumänen des Mittel-Szolnoker Komitats erfolgte zum diesbezüglich erstatteten bereits mehrfach erwähnten Vortrag Erzherzog Rainers v. <date when="1862-07-23">23. 7. 1862</date>, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620709-P-0246.xml">MR. v. <date when="1862-07-09"/>9. 7. 1862</ref>, Anm. 1 und 10.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_248_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Bewilligung für die Kreisstadt Kolomea zum Ankauf der gleichnamigen Starostei</head>
                  <p>[Der] <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte in betreff der vom Staatsministerium beantragten Ah. Bewilligung für die Kreisstadt Kolomea in Galizien zum Ankaufe der gleichnamigen Starostei<note type="footnote" n="8">Starostei: Kronlehen (in Polen), das allmählich zum erblichen Besitz wird. Zahlreiche Starosteien besaßen eine eigene Gerichtsbarkeit.</note> unter den zwischen ihm und der Nationalbank vereinbarten Bedingungen<note type="footnote" n="9">Siehe dazu den Vortrag des Staatsministeriums v. <date when="1862-05-25">25. 5. 1862</date>, dessen Inhalt als dem darüber erstatteten Staatsratsgutachten hervorgeht, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 400/1862</bibl>.</note>. Alle Behörden sprechen sich für diesen Ankauf aus, denn der Kaufschilling von 100.000 fl. sei ein mäßiger, und die Zahlungsbedingungen seien nicht ungünstig. Der Staatsrat befürworte den ministeriellen Antrag, nur sei mit Rücksicht auf den Umstand, daß es sich um ein Gut handelt, welches der Nationalbank verpfändet ist, die Frage entstanden, ob nicht über jene Veräußerung der Reichsrat zu vernehmen wäre. Die Mehrheit der staatsrätlichen Stimmen habe die Verhandlung im Reichsrat nicht für notwendig erachtet. Der vortragende Präsident glaubte, um in dieser Frage mit möglichster Vorsicht zu Werke zu gehen, daß bei der bezüglichen Erledigung zugleich der Staatsminister Ah. zu beauftragen wäre, diese Frage im Einvernehmen mit dem Finanzminister in Erwägung zu ziehen und hiernach das Geeignete zu verfügen. Über Aufforderung Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer sei er jedoch in der Lage, diese Frage der hohen Konferenz zur Entscheidung vorzutragen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte, daß er kein Bedenken hätte, diese Veräußerung ohne Vernehmung des Reichsrates vorzunehmen. Es sei ein unbedeutendes Objekt, und es bestehe im Hause ohnehin die Stimmung für die Losschlagung der kleinen Objekte. Übrigens werde dieses Objekt in das über solche Veräußerungen geführte und zur Kenntnis des Reichsrates zu bringende Verzeichnis aufgenommen werden. Dieser Meinung schlossen sich alle Stimmführer der Konferenz an<note type="footnote" n="10">Am <date when="1862-07-22">22. 7. 1862</date> erstattete Erzherzog Rainer einen Vortrag wegen Ankaufs der Starostei Kolomea durch die gleichnamige Stadt. Mit Ah. E. v. <date when="1862-07-24">24. 7. 1862</date> genehmigte der Kaiser diese Transaktion, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2197/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_248_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Preisverteilung bei der Londoner Industrieausstellung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß laut erhaltenen Telegramms die Preisverteilung bei der Londoner Ausstellung mit großem Glanze vor sich gegangen sei und unter anderen auch die belgische Musikbande bei der österreichischen Abteilung die österreichische Volkshymne gespielt habe<note type="footnote" n="11">Am <date when="1862-07-21">21. 7. 1862</date> legte Wickenburg dem Kaiser ein Verzeichnis vor, aus dem hervorgeht, daß von 1506 österreichischen Ausstellern 502 Medaillen erhalten hatten und 372 mit einer ehrenvollen Erwähnung bedacht worden waren, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2194/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_248_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Weglassung der Ländergebiete Dalmatien und Triest aus dem Gesetzestext über die künftige Branntweinbesteuerung</head>
                  <p>Der Finanzminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß sich in Absicht auf das bereits Ah. sanktionierte und nunmehr zu publizierende Gesetz über die künftige Art der Branntweinbesteuerung der Zweifel erhoben hat<note type="footnote" n="12">Dieser Gesetzentwurf war am <date when="1862-07-07">7. 7. 1862</date> vom Kaiser sanktioniert worden, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620530-P-0235.xml">MR. v. <date when="1862-05-30"/>30. 5. 1862</ref>, Anm. 3.</note>, ob in dem staatsrechtlichen Eingange die Ländergebiete Dalmatien und Triest auch hineinzuziehen oder wegzulassen sind, indem dieselben von diesem Gesetze nicht betroffen werden, <ref xml:id="fn_5_4_248_d">obwohl die Vertreter derselben im Reichsrate anwesend seien</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_4_248_d">Einfügung d–d Pleners.</note>, <pb n="120" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s120.pdf"/>deshalb er sich die Meinung der hohen Konferenz erbitten müsse <ref xml:id="fn_5_4_248_e">und hiebei auf die Weglassung antrage</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_4_248_e"> Hinzufügung e–e Pleners.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat war einhellig der Ansicht, daß diese genannten Ländergebiete wegzulassen sind, wornach der Finanzminister vorgehen wird<note type="footnote" n="13">Die Weglassung erfolgte dann auch, siehe <bibl type="archival">RGBL. Nr. 45/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_248_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Kaiserliche Botschaft bezüglich des Staatsvoranschlages 1863</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> besprach die Notwendigkeit, einen bestimmten Beschluß darüber zu fassen, wann die Botschaft bezüglich des Staatsvoranschlages pro 1863 eingebracht werden soll, indem das Herrenhaus auf acht Tage die Sitzungen aussetzen will und es daher jetzt erforderlich wäre, in dieser Sache mit dem Präsidenten Rücksprache zu pflegen.</p>
                  <p>Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte, daß er in wenig[en] Tagen die vom Staatsrate vorgeschlagenen Änderungen des gedruckten Staatsvoranschlages vorgenommen haben wird, alles übrige bereits zur Vorlage vorbereitet ist, so wurde sich dahin geeinigt, daß die Sache im Abgeordnetenhause am nächsten Mittwoch, d. i. der 16., oder Donnerstag, d. i. der 17. d. M., und im Herrenhause in der ersten Sitzung nach dem Urlaube eingebracht werden soll<note type="footnote" n="14">Zur Einbringung des Staatsvoranschlags in beiden Häusern des Reichsrates siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620705-P-0245.xml">MR. v. <date when="1862-07-05"/>5. 7. 1862</ref>. Anm. 10. Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620714-P-0249.xml#top_5_4_249_1">MR. v. <date when="1862-07-14">14. 7. 1862</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620915-P-0261.xml#top_5_4_261_1">MR. v. <date when="1862-09-15">15. 9. 1862</date>/I</ref>. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620929-P-0262.xml#top_5_4_262_2">MR. v. <date when="1862-09-29">29. 9. 1862</date>/II</ref>—IV, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621120-P-0285.xml#top_5_5_285_2">MR. v. <date when="1862-11-20">20. 11. 1862</date>/II</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621217-P-0302.xml#top_5_5_302_3">MR. v. <date when="1862-12-17">17. 12. 1862</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_248_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Bedenken des Staatsrates wegen der Form der an die erblichen Mitglieder des Herrenhauses ausgefertigten Diplome</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte, daß er in der Lage war, bei Sr. Majestät sich die Ag. Genehmigung zu erbitten, daß die Diplome für die erblichen Mitglieder des Reichsrates in der im Ministerrate vom 30. April l. J. beratenen Form ausgefertigt werden, daß aber der darüber vernommene Staatsrat gegen diese Form einige Bedenken erhoben habe<note type="footnote" n="15">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620430-P-0227.xml#top_5_3_227_11">MR. v. <date when="1862-04-30">30. 4. 1862</date>/XI</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z227" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z227.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18620430-P-0227.xml">ÖMR. V/3, Nr. 227</ref>
                        </bibl>; am <date when="1862-05-14">14. 5. 1862</date> hatte Schmerling einen Vortrag betreffend die den erblichen Herrenhausmitgliedern auszustellenden Diplome erstattet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1512/1862</bibl>. Dieser Vortrag wurde auch im Staatsrat beraten, <quote>ebd., JStr. 392/1862</quote>.</note>, indem er noch folgende Fragepunkte vorerst erörtert wissen wolle:</p>
                  <p>1. ob nicht auch jenen erblichen Mitgliedern des Herrenhauses, welche keinen Fideikommiß-, wohl aber ausgedehnten Allodialgutsbesitz haben, ein Diplom auszufertigen, und welche Bestimmung in betreff der Vererbung der Reichsratswürde in dasselbe aufzunehmen sein wird;</p>
                  <p>2. welchen Einfluß der Umstand auf den Bestand und die Fortdauer der erblichen Reichsratswürde zu üben hat, daß der zur Zeit der Verleihung der letzteren vorhandene ausgedehnte Gutsbesitz im Laufe der Zeit unter jenes Maß herabsinkt, unter welchem der Gutsbesitz nicht als ausgedehnt bezeichnet werden kann;</p>
                  <p>3. in welchen Fällen das Recht der erblichen wie der lebenslänglichen Mitglieder auf Sitz und Stimme aus Gründen, welche in deren Person liegen, <ref xml:id="fn_5_4_248_f">zu ruhen beziehungsweise</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_4_248_f">Einfügung f–f Schurdas.</note> zu erlöschen hat.</p>
                  <p>Ad 1) war der Staatsminister der Meinung, daß von diesem Bedenken Umgang genommen werden könnte, indem kein Diplom an jemanden ausgefertigt wird, der <pb n="121" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s121.pdf"/>nicht ein Fideikommißbesitzer ist, und an jene erblichen Mitglieder des Herrenhauses, welche bisher kein Fideikommiß, wohl aber einen ausgedehnten Allodialgutsbesitz haben, die Aufforderung ergangen ist, ein Fideikommiß zu errichten. Ad 2) hält es der Staatsminister durchaus nicht für angemessen, daß in ein solches Diplom eine derartige Bestimmung aufgenommen werde. Ebensowenig wäre die ad 3) angedeutete Bestimmung da am Platze, wohl aber werden diese Anordnungen in dem künftigen Statute für das Herrenhaus geltend zu machen sein. Der Staatsminister erachtet sonach, daß die hohe Konferenz über alle diese Bedenken hinausgehen möge und die fraglichen Diplome nach dem früheren Beschlusse des Ministerrates auszufertigen wären.</p>
                  <p>Die Konferenz erklärte sich damit einverstanden<note type="footnote" n="16">Dem entsprach die Ah. E. v. <date when="1862-07-26">26. 7. 1862</date> auf den unter Anm. 15 zit. Vortrag. Text des Diploms bei <bibl type="secondary">
                           <author>Lanjus</author>, Erbliche Reichsratswürde 54 ff.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1862-07-12">12. Juli 1862</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den <date when="1862-08-03">3. August 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-08-05">5. August 1862</date>. Rechberg.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>