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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1862–<date when="1862-10-31">31. Oktober 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="240">Sitzung 240</title>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b4-z240.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Horst Brettner-Messler</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 4 Mai 1862–31. Oktober 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">2047</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
            </msDesc>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 21. 6.), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, FML. Schmerling; außerdem anw. Holzgethan; abw. Degenfeld, Pratobevera, Forgách; BdR. Rechberg 2.<orig> 7.</orig>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1862-06-21">1862-06-21</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <ref target="#top_5_4_240_1">Erfordernisausweis des „Hofstaates“ pro 1863</ref>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_5_4_240_2">Gesetz über die Verzehrungssteuer vom Wein- und Fleischverbrauch</ref>
               </item>
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                  <ref target="#top_5_4_240_3">Verbindung der preußischen und österreichischen Eisenbahnen zwischen Böhmen und Preußisch-Schlesien (Schwadowitz—Waldenburg, Glatz—Wildenschwert)</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml#a5-b4_z240.pdf">
               <title type="num">Nr. 240</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-06-21">21. Juni 1862</date>
               </title>
            </head>
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                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Rechberg; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Rechberg 21. 6.), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, FML. Schmerling; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Holzgethan; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Degenfeld, Pratobevera, Forgách; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Rechberg 2.<orig> 7.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1044</idno>
                  <idno type="KZ">2047</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1862-06-21">21. Juni 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_240_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Erfordernisausweis des „Hofstaates“ pro 1863</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte in betreff der Form des Erfordernisausweises des Hofstaates pro 1863. Das Abgeordnetenhaus habe bekanntlich bei Beratung <pb n="63" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s63.pdf"/>des Voranschlages des Hofstaatserfordernisses pro 1862 unter Genehmigung des Gesamtbetrages von 6,127.200 fl. den Wunsch ausgedrückt, daß das Hofstaatsbudget in Zukunft nicht mehr nach der bisherigen Einteilung nach Hofstäben, sondern nach drei Hauptrubriken und zwar: 1. Dotationen der Ah. Familie; 2. Hofhaushalt und Hofstaat; 3. Uneigentliche Hofstaatsauslagen, entworfen und vorgelegt werde<note type="footnote" n="1">Siehe dazu die Ausführungen des Berichterstatters, Carl Freiherr von Tinti, im Abgeordnetenhaus, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 2612—2618 (114. Sitzung/<date when="1862-05-06">6. 5. 1862</date>)</bibl>.</note>. Das Herrenhaus habe dagegen sich jetzt auf die Bewilligung der Ziffer beschränkt, ohne auf den Wunsch des Abgeordnetenhauses einzugehen, indem sich dasselbe zu einem Eingehen in die Form der Rechnungsgebarung des Ah. Hofstaates nicht für berufen erachtete<note type="footnote" n="2">Siehe dazu <quote>ebd., HH. 1861/62, 774 f. (59/<date when="1862-05-23">23. 5. 1862</date>)</quote>.</note>. Es handle sich nun darum, ob bei der Vorlage des Staatsvoranschlages pro 1863 bezüglich des Hofstaatsbudgets nach dem Wunsche des Abgeordnetenhauses oder nach jenem des Herrenhauses vorgegangen werden soll. Der Finanzminister wäre der Meinung, daß, nachdem in merito an der Sache nichts geändert wird und es sich nur um eine andere Form handelt, die nichts verschlägt, man immerhin dem Wunsche des Abgeordnetenhauses nachkommen könnte. Es würde doch immer wie bisher nach den fünf Rubriken eine Darstellung des Erfordernisses zu machen sein und derselben dann ein Summarium nach den vom Abgeordnetenhause beantragten drei Hauptrubriken angeschlossen werden.</p>
                  <p>Dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> schien diese Frage nicht eine reine Formsache zu sein, vielmehr glaubte derselbe darauf aufmerksam machen zu sollen, daß das Abgeordnetenhaus bei dieser Einteilung von der Absicht ausgegangen zu sein scheint, in Zukunft die präliminierten Summen des Hofstaatserfordernisses nicht als eine Gesamtdotation ansehen und genehmigen zu wollen, sondern die Bewilligung des gesamten Erfordernisses nach den beantragten drei Hauptrubriken zu teilen und so namentlich in Absicht auf die dritte Hauptrubrik „uneigentliche Hofstaatsauslagen“ freie Hand zu behalten<note type="footnote" n="3">Diese dritte Hauptrubrik gliederte sich nach der unter Anm. 1 angeführten Darstellung Tintis in folgende sechs Unterrubriken: 1. Orden; 2. Hofburgtheater; 3. Hofoperntheater; 4. Hofbibliothek; 5. Kabinette, Sammlungen, Galerien; 6. Menagerie in Schönbrunn.</note>. Sollte diese Voraussetzung wirklich begründet sein, dann würde es Votant wohl für geratener halten, bei der bisherigen Form zu verbleiben, wogegen er im entgegengesetzten Falle diese Einteilung allerdings als gleichgiltig betrachten würde und mithin nichts dagegen zu erinnern hätte.</p>
                  <p>Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte, daß dem Bedenken des Polizeiministers dadurch vorgebeugt werden könnte, wenn auch die bisherigen fünf Rubriken weggelassen und bei der diesfälligen Vorlage die Gesamtsumme des Hofstaatserfordernisses der fraglichen Einteilung vorausgeschickt und derart gestellt werde, daß die Abstimmung rücksichtlich Beschluß hierüber im ganzen geschehen muß, erklärte sich der Ministerrat hiermit einverstanden, und [es] wurde nur noch in Erwägung gezogen, ob nicht anstatt des in der dritten Hauptrubrik <pb n="64" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s64.pdf"/>gewählten Wortes „uneigentlich“ sich eines passenderen Ausdruckes bedient werden sollte, in welcher Beziehung man sich in dem Wort „sonstige“ einigte<note type="footnote" n="4">In Hinkunft erfolgten Einteilung und Abstimmung nach dem Wunsch Pleners, dazu <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 3942 (160. Sitzung/<date when="1862-09-23">23. 9. 1862</date>)</bibl>; im <quote>FA., FM., Präs.</quote>, fehlt die entsprechende Faszikulatur <quote>(3. 2.)</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_240_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Gesetz über die Verzehrungssteuer vom Wein- und Fleischverbrauch</head>
                  <p>Der Finanzminister erinnerte an die Verhandlung über den von der Regierung im Abgeordnetenhause eingebrachten Gesetzesentwurf betreffend die Verzehrungssteuer vom Wein- und Fleischverbrauche<note type="footnote" n="5">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620227-P-0200.xml#top_5_3_200_4">MR. v. <date when="1862-02-27">27. 2. 1862</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z200" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z200.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18620227-P-0200.xml">ÖMR. V/3, Nr. 200</ref>
                        </bibl>; der Gesetzentwurf war von Plener am <date when="1862-03-10">10. 3. 1862</date> dem Abgeordnetenhaus übergeben worden, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 2316 (99. Sitzung/<date when="1862-03-10">10. 3. 1862</date>)</bibl>.</note>. Der Finanzausschuß habe den wesentlichen Inhalt des Regierungsentwurfes abgelehnt und einfach beantragt, daß auf die Gesetzgebung vor dem <date when="1859-05-12">12. Mai 1859</date>, das ist auf die ausschließende Besteuerung des Kleinverschleißes, zurückgegangen werde<note type="footnote" n="6">Zum alten und neuen System siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620227-P-0200.xml#top_5_3_200_4">MR. v. <date when="1862-02-27">27. 2. 1862</date>/IV</ref>, Anm. 14, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z200" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z200.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18620227-P-0200.xml">ÖMR. V/3, Nr. 200</ref>
                        </bibl>; weiters dazu die Ausführungen Pleners im Abgeordnetenhaus, <quote>ebd., 2538 ff. (109/<date when="1862-04-07">7. 4. 1862</date>)</quote>. Zu der hier angeführten Gesetzgebung siehe die kaiserliche Verordnung v. <date when="1859-05-12">12. 5. 1859</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 77/1859</bibl>, sowie die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 78—81/1859</bibl>.</note>. In diesen Antrage glaubte der Finanzminister nicht eingehen zu können, und da keine Hoffnung vorhanden war, mit der Regierungsvorlage im Hause durchzudringen, habe er sich bestimmt gefunden, diese Vorlage zurückzunehmen, um später einen umgearbeiteten Gesetzentwurf der Regierung einzubringen. Die in dieser Sache wiederholt stattgefundenen Beratungen des Finanzausschusses führten zu keinem Resultate, bis endlich in der Sitzung vom 19. d. M. eine Vereinbarung erzielt wurde. Dieser gemäß soll die Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches außerhalb der geschlossenen Städte wieder nach den vor dem <date when="1860-05-01">1. Mai 1860</date> in Kraft bestandenen gesetzlichen Bestimmungen Platz ergreifen<note type="footnote" n="7">Die Besteuerung nach der Verordnung v. <date when="1859-05-12">12. 5. 1859</date> (siehe Anm. 6) war erst am <date when="1860-05-01">1. 5. 1860</date> in Wirksamkeit getreten, vgl. den Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1860-04-17">17. 4. 1860</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 94/1860</bibl>.</note>. Der Privatverbrauch von Wein und Most soll der Besteuerung nicht unterworfen werden. Dagegen soll die Steuereinhebung bei den geschlossenen Städten nach den hierfür bestimmten (höheren) Tarifsätzen eintreten<note type="footnote" n="8">In diesem Sinne lauteten auch die Ausführungen des Berichterstatters in der Sitzung des Abgeordnetenhauses v. <date when="1862-06-27">27. 6. 1862</date>, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 3295—3299 (137. Sitzung)</bibl>.</note>. Es frage sich nun, wie sich die Regierung gegenüber diesen Beschlüssen des Ausschusses verhalten soll. Edler v. Plener würde es für das zweckmäßigste halten, sich hier mit den Anträgen des Ausschusses zu befreunden und diese Vereinbarung anzunehmen.</p>
                  <p>Die Konferenz fand dagegen nichts zu bemerken und war auch mit der weiter ausgesprochenen Ansicht des Finanzministers, daß hierwegen kein neuerlicher au. Vortrag notwendig sei, indem es bloß als ein Amendement des Hauses zu betrachten ist, welchem die Regierung zustimmt, einverstanden<note type="footnote" n="9">Die Annahme des Gesetzes im Abgeordneten- und im Herrenhaus <quote>ebd., 3699—3701</quote> und <quote>3723—3726 (150. Sitzung/<date when="1862-07-25">25. 7. 1862</date>)</quote> und <quote>ebd., HH. 1861/62, 1034 (73. Sitzung/<date when="1862-08-07">7. 8. 1862</date>)</quote>; die Ah. Sanktion erfolgte am <date when="1862-08-17">17. 8. 1862</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2465/1862</bibl>; der Text des Gesetzes in <bibl type="archival">RGBL. Nr. 55/1862</bibl>. Material zur Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches in <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 240/1862, Präs. 408/1862, Präs. 3385/1862 und Präs. 3493/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_240_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Verbindung der preußischen und österreichischen Eisenbahnen zwischen Böhmen und Preußisch-Schlesien (Schwadowitz—Waldenburg, Glatz—Wildenschwert)</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsrat Ritter v. Holzgethan</rs>
                     </hi> referierte das staatsrätliche Gutachten über die Frage der Eisenbahnanschlüsse auf der böhmisch-schlesischen Grenze gegen Preußen<note type="footnote" n="10">Am <date when="1862-05-20">20. 5. 1862</date> war dem Staatsrat auf kurzem Weg vom Ministerratspräsidium die Note des Außenministeriums Zl. 5401/H. v. <date when="1862-05-19">19. 5. 1862</date> zur Begutachtung übersandt worden. Mit dieser Note wurde Erzherzog Rainer ersucht — nachdem die preußische Regierung mehrmals eine österreichische Stellungnahme urgiert hatte —, die Angelegenheit in einem Ministerrat zur Sprache zu bringen, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 384/1862</bibl>; die hier erwähnte Note des Außenministeriums sowie weiteres Material zur Frage der Bahnanschlüsse <quote>in</quote>
                        <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, F 19, Karton 4, Mappe Preußen — Eisenbahnanschlüsse an Preußen</bibl>.</note>. Die südnorddeutsche Verbindungsbahn, welche von der nördlichen Staatsbahn bei Pardubitz ausgeht, bis Reichenberg reicht und bei Löbau mit der von Dresden nach Breslau führenden Bahn kommuniziert, ist in ihren Betriebsergebnissen sehr ungünstig, sodaß gemäß der bestehenden Staatsgarantie bereits mehr als 2 Millionen vom Ärare bezahlt werden mußten. Um diesem abzuhelfen und auch die volkswirtschaftlichen Interessen zu fördern, soll dieser Bahn ein erweiterter Wirkungskreis dadurch ermöglicht werden, daß sie einerseits durch die Verbindung von Schwadowitz mit Waldenburg den Verkehr zwischen Breslau und Prag an sich ziehe und andererseits durch die Verbindung von Löbau mit Cottbus in Preußen die kürzeste Verbindung zwischen Berlin und Wien vermittle. Beide diese Verbindungslinien aber sind nach der von Preußen gestellten Forderung ohne das Zugeständnis der Linie Glatz—Wildenschwert nach der dermaligen Sachlage nicht zu erlangen. Der Knotenpunkt der vorliegenden Verhandlung ist daher die letztgenannte Linie. Das Staatsministerium und die Ministerien des Handels und der Finanzen erachten, daß, nachdem die strategischen Bedenken, welche von Preußen bei der Linie Schwadowitz—Waldenburg geäußert wurden und von Österreich hinsichtlich der Linie Glatz—Wildenschwert jetzt geltend gemacht werden, sich kompensieren dürften, die letztere Linie immerhin unter der Bedingung kommissioniert werden könnte, wenn von Preußen außer [der] Linie Schwadowitz—Waldenburg auch die Verbindung von Löbau mit Cottbus oder doch wenigstens ein Anschluß von Löbau an die Linie Cottbus—Görlitz zugestanden würde. Das Kriegsministerium dagegen spricht sich mit aller Entschiedenheit aus strategischen Rücksichten gegen die Linie Glatz—Wildenschwert aus, indem dasselbe geltend macht, daß diese Linie Preußen den Vorteil bieten würde, selbe sehr nahe an seiner Landesgrenze durch die Festung Glatz abgesperrt zu haben, während die Fortsetzung dieser Bahn von der österreichischen Grenze bis Wien durch keinen befestigten Punkt unmittelbar gesperrt wäre, somit Preußen eine ganz freie Operationslinie von Breslau nach Wien eröffnet würde, und daß durch diese Linie die einzigen gegen die preußische Grenze gelegenen österreichischen Festungen — Josephstadt, Königgrätz und Olmütz — gar nicht berührt würden und ihre Verteidigungsfront in ihrer Mitte durchbrochen wäre, wodurch der schon bestehende Nachteil der allzugroßen Nähe der Wien-Prager-Bahn an der preußischen Grenze nur noch gesteigert werden würde. Das Ministerium des Äußern meint, daß augenblicklich kein Anlaß vorhanden zu sein scheine, Preußen mit wichtigen Konzessionen entgegenzukommen. Übrigens würde sich dasselbe, falls die angedeuteten <pb n="66" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s66.pdf"/>strategischen Hindernisse überwindlich sind, der Anschauung der Mehrzahl der übrigen beteiligten Ministerien anschließen, sonst aber wäre die diesfällige Verhandlung mit Preußen ohneweiters ganz abzubrechen. Der Staatsrat ist unter Hinweisung auf den bei der Feststellung des Eisenbahnnetzes der österreichischen Monarchie mit der Ah. Entschließung vom <date when="1854-06-01">1. Juni 1854</date>
                     <note type="footnote" n="11">Diese Ah. Entschließung erfolgte auf den Vortrag Baumgartners v. <date when="1854-01-27">27. 1. 1854</date>; mit ihr erhielt besonders das für Österreich entworfene Grundnetz von Bahnlinien samt den beim Bau derselben zu beachtenden Grundsätzen sowie der Vorschlag der Regierung, zum Bau der Bahnlinien (besonders der Zweigbahnen) Privatunternehmen heranzuziehen, die Ah. Genehmigung, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 346/1854</bibl>.</note> genehmigten Grundsatz, daß bei der Anlage von Eisenbahnen vorzüglich zwei große Rücksichten, nämlich die Erhaltung der Wehr- und Verteidigungskraft des Landes und die Beförderung des industriellen Verkehres in das Auge zu fassen und daß keine derselben der anderen unbedingt untergeordnet werden dürfe, der Ansicht, daß im gegenwärtigen Falle durch die Konzessionierung der Linie Glatz—Wildenschwert die ersterwähnte Rücksicht jener des Verkehres allerdings unbedingt untergeordnet würde, indem die Linie Schwadowitz — Waldenburg mit der Linie Glatz—Wildenschwert nur einen durch Preußens Forderungen gebildeten Zusammenhang habe und die Sachlage daselbst eine ganze verschiedene sei, da bei dieser Linie der österreichischen Festung Josephstadt die preußische Festung Schweidnitz gegenübersteht, während Glatz nur offenes Feld vor sich hat, und andererseits, wenn bloß Rücksichten des Verkehres geltend gemacht werden sollen, sich kein guter Grund für die Weigerung Preußens, die kürzeste Route zwischen Berlin und Wien über Löbau herstellen zu lassen, auffinden lasse. Der Staatsrat ist sonach einhellig des Erachtens, daß Österreich nur auf die Linie Schwadowitz—Waldenburg, die auch Preußen in Absicht auf den Verkehr zum Vorteile gereiche, ohne strategische Rücksichten zu verletzen, sowie auf die natürliche kürzere Verbindung zwischen Berlin und Wien derzeit über Löbau eingehen könne sowie daß die Konzessionierung der Linie Schwadowitz—Waldenburg für sich allein erfolgen könne und daß endlich, im Falle als auf diese vereinzelte Konzessionierung nicht eingegangen werden sollte, die ganze Verhandlung in ihrem dermaligen Umfange auf unbestimmte Zeit auf sich beruhen zu lassen wäre. Diesem Antrage haben sich bei der heutigen Beratung der Polizeiminister, der Minister Graf Nádasdy, der Staatsminister, der Minister Ritter v. Lasser, der Staatsratspräsident und der Minister Graf Esterházy angeschlossen. Der Stellvertreter des Kriegsministers, FML. Ritter v. Schmerling, welcher ebenfalls dem staatsrätlichen Antrage beipflichtete, dann die Minister der Finanzen und des Handels, welche hingegen für die Annahme der von Preußen verlangten Grundlagen der Verhandlung stimmten, gaben über Aufforderung des Vorsitzenden Ministers des Äußern die beiliegenden schriftlichen Voten zu Protokoll<ref xml:id="fn_5_4_240_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_4_240_a">Randvermerk Schurdas: <quote>„drei Stück“;</quote> Druck dieser Voten als Beilagen zu diesem Protokoll Nr. 240 a, Nr. 240 b und Nr. 240 c.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="67" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s67.pdf"/>Dieser Abstimmung gemäß ergab sich die Majorität der Konferenz für das Einraten des Staatsrates<note type="footnote" n="12">Am <date when="1862-07-08">8. 7. 1862</date> erstattete Erzherzog Rainer dem Kaiser in einem Vortrag Bericht über den Stand der Frage dieser Bahnanschlüsse. Am <date when="1862-07-10">10. 7. 1862</date> erging daraufhin folgende Ah. Entschließung: <quote>Euer Liebden wollen Meinen Minister des Äußern anweisen, der preußischen Regierung mit Bestimmtheit zu eröffnen, daß Meine Regierung nur auf die Linie Schwadowitz—Waldenburg, die auch Preußen in Absicht auf den Verkehr zum Vorteile gereiche, ohne strategische Rücksichten zu verletzen, sowie auf die natürliche kürzere Verbindung zwischen Berlin und Wien über Löbau eingehen könne; daß die Konzessionierung der Linie Schwadowitz—Waldenburg mit den übrigen in die Verhandlung einbezogenen Linien in keinem natürlichen Zusammenhang stehe, daher für sich erfolgen könne, und daß endlich im Falle, als auch auf diese vereinzelte Konzessionierung nicht eingegangen werden sollte, die ganze Verhandlung in ihrem dermaligen Umfange auf unbestimmte Zeit auf sich beruhen müßte</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2045/1862</bibl>. Diese Entschließung gab der Erzherzog am <date when="1862-07-12">12. 7. 1862</date> Rechberg bekannt, der ihren Inhalt am <date when="1862-07-23">23. 7. 1862</date> dem preußischen Gesandten, Karl Freiherr v. Werther, mitteilte, <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, F 19, Karton 4, Zl. 7998H/1862</bibl> und <quote>ad Zl. 7998H/1862</quote>; v. Werther antwortete am <date when="1862-09-04">4. 9. 1862</date> darauf u. a.: <quote>Das Königliche Kabinett bedauert, daß die Kaiserlich Österreichische Regierung den diesseitigen Ausgleichungs-Vorschlag ... ablehnte, indem preußischerseits, der diesfälligen Erklärung gegenüber, nunmehr darauf verzichtet werden muß, die Verhandlungen wegen dieser Angelegenheit fortzusetzen. Namentlich kann es nicht in der Absicht der Königlichen Regierung liegen, derlei Verhandlungen einseitig auf das von dem k. k. Gouvernement befürwortete Anschlußprojekt Schwadowitz—Waldenburg zu beschränken, da dessen Verwirklichung keineswegs die preußischen Verkehrsinteressen in dem Maße fördern würde, wie man Kaiserlich österreichischerseits anzunehmen scheint., ebd., Zl. 10106 H/1862</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1862-06-21">21. Juni 1862</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1862-07-10">10. Juli 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-07-11">11. Juli 1862</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
            <div type="appendix">
               <ab>
                        <tei:ref xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" target="MRP-1-5-04-0-18620621-P-0240a.xml">Beilage: MRP-1-5-04-0-18620621-P-0240a.xml</tei:ref>
                    </ab>
            </div>
                <div type="appendix">
                    <ab>
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