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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1862–<date when="1862-10-31">31. Oktober 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="232">Sitzung 232</title>
            <meeting>
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            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b4-z232.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Horst Brettner-Messler</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 4 Mai 1862–31. Oktober 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1035</idno>
                  <idno type="KZ">1541</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 16. 5.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 26. 5.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1862-05-16">1862-05-16</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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               </item>
               <item>
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                  <ref target="#top_5_4_232_3">Zweites Begünstigungsjahr für in Ungarn disponibel gewordene Justiz- und politische Beamte</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
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                  <ref target="#top_5_4_232_4">Ernennung des Franz v. Péchy zum ungarischen Statthaltereivizepräsidenten</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml#a5-b4_z232.pdf">
               <title type="num">Nr. 232</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-05-15">15. Mai 1862</date>
               </title>
            </head>
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                            </choice> Ransonnet; <choice>
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                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 16. 5.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 26. 5.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1035</idno>
                  <idno type="KZ">1541</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1862-05-15">15. Mai 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_232_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Findelhauskosten in Triest, Istrien, Krain und Görz</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte über die Meinungsverschiedenheit, welche zwischen ihm und dem Staatsrate über die Behandlung der Angelegenheit wegen Verteilung der Kosten für die Triester Findel- und Gebäranstalt besteht<note type="footnote" n="1">Am <date when="1862-04-01">1. 4. 1862</date> hatte Schmerling einen Vortrag in dieser Angelegenheit vorgelegt. Der Vortrag ist nicht erhalten, sein Inhalt geht jedoch hervor aus dem Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 248/1862</bibl>.</note>. Der Triester Landesausschuß will sich nämlich zur Übernahme jener Anstalt nur unter Zusicherung des Ersatzes der Kosten für die Aufnahme der Gebärenden und Findlinge aus Krain, Istrien, Görz und Gradiska — jährlich bei 30.000 fl. — herbeilassen und beabsichtigt, zu diesem Ende mit Delegierten der Landesausschüsse dieser drei Kronländer zusammenzutreten, um (vorbehaltlich der landtägigen Genehmigung) ein Übereinkommen anzubahnen. Der Statthalter spricht sich für die Abhaltung einer solchen Zusammentretung unter seinem, Baron Burgers, Vorsitze aus. Indem der Staatsminister sich vorbehält, dem Landesausschusse zu bedeuten, daß die Übergabe der Anstalten unter der Bedingung des obgedachten Ersatzes mit Rücksicht auf die dermal noch bestehende Legislation nicht stattfinden könne und <pb n="18" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s18.pdf"/>daß die Übernahme der Anstalten daher jedenfalls vor einer Zusammentretung zu erfolgen habe, glaubt Ritter v. Schmerling, daß der Versuch eines Übereinkommens zwischen den Landesvertretungen zu gestatten wäre. Da jedoch die Zusammentretung von Landesausschüssen verschiedener Länder (§§ 41 und 43 des Landesstatuts) nicht zulässig ist und somit der ausnahmsweisen Ah. Genehmigung bedarf<note type="footnote" n="2">Siehe dazu den Text dieser Paragraphen in der Landesordnung für das Küstenland, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 20/1861</bibl>, Beilage II i.</note>, habe er folgenden Resolutionsentwurf der Ah. Genehmigung unterzogen: „Ich bewillige die Zusammentretung von Delegierten der Landesausschüsse von Triest, Görz, Istrien und Krain zu dem angedeuteten Zwecke, unter dem Vorsitze des Statthalters von Triest oder seines Stellvertreters nach erfolgter Übergabe der Gebär- und Findelanstalt an den Landesausschuß.“</p>
                  <p>Der Staatsrat habe gegen diesen au. Antrag formelle und materielle Bedenken erhoben: Formelle, weil die Gestattung des Zusammentretens von Delegierten der Landesausschüsse eine Abänderung der §§ 41 und 43 der Landesstatuten begründet, welche Änderung nur im verfassungsmäßigen Wege bewirkt werden könnte; in merito aber komme zu erwägen, daß — bei dem Abgange eines Gesetzes, welches die Beitragspflicht der Kronländer zur Erhaltung der Gebär- und Findelhäuser eines anderen Kronlandes für gewisse Fälle ausspricht — gar nicht anzunehmen sei, daß die Delegierten der Landesausschüsse oder die Landtage selbst ein Übereinkommen wegen Teilung dieser Auslagen schließen würden. Nach dem Erachten des Staatsrates wäre daher die vom Staatsminister erst in zweiter Linie beantragte Regelung der Angelegenheit durch ein Gesetz, und zwar in möglichst allgemeiner Weise durch ein Reichsgesetz, in die erste Linie zu bringen und dem Staatsminister der Ah. Auftrag zu geben, daß er in Überlegung nehme, ob es angemessener sei, die Gebär- und Findelhäuser der verschiedenen Königreiche und Länder noch fernerhin als Landesanstalten oder wieder (wie vor 1852) als Staatsanstalten zu behandeln<note type="footnote" n="3">Der Staatsrat bezog sich hier auf das auf den Vortrag Baumgartners v. <date when="1852-09-10">10. 9. 1852</date> ergangene Handschreiben an Bach v. <date when="1852-09-14">14. 9. 1852</date>, mit dem u.a. verfügt wird: <quote>Übrigens sind alle jene Auslagen, welche ihrer Beschaffenheit nach nur die einzelnen Kronländer angehen, vom Staatsbudget auf die einzelnen Länderbudgets zu überweisen, und ist die Einleitung zu treffen, daß der bezügliche vorschußweise Aufwand aus dem Staatsschatze spätestens mit dem Verwaltungsjahr eingestellt sei. Dahin gehören die Auslagen für Stände, Kongregationen, Gemeinden, Schub, Vorspann und Bequartierung, dann sämtliche Wohltätigkeitsanstalten mit Ausnahme Wiens, für welches ein Repartitionsschlüssel zwischen Staat und Kronland auszumitteln ist</quote>. <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2907/1852</bibl>.</note>. Der Staatsminister fand das erhobene formelle Bedenken nicht von bedeutendem Gewichte, indem es sich doch nur um die <ref xml:id="fn_5_4_232_a">in einem speziellen Falle zu gestattende</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_4_232_a">Einfügung a–a Ransonnets.</note> Absendung von Delegierten der Landesausschüsse zu einer unter dem Vorsitz eines Staatsbeamten abzuhaltenden Kommission handelt, während § 41 nur von den Landtagen, § 43 aber von den gesamten Landesausschüssen sprechen. Daß von dieser Kommission gültige Beschlüsse gefaßt werden, sei allerdings nicht zu erwarten. Wohl aber werde dieselbe statistische Daten sammeln, Meinungen austauschen und ein Übereinkommen der Landesvertretungen auf billiger Grundlage <pb n="19" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s19.pdf"/>vorbereiten können. Zur Einleitung der legislativen Regelung dieser Angelegenheit findet der Staatsminister aber noch keinen genügenden Anlaß, indem bis jetzt nur in Triest und Salzburg Beschwerden gegen das bestehende System bezüglich der Findelanstalten vorgekommen sind und diese hoffentlich auf gütlichem Weg beizulegenden Beschwerden nicht zur Veranlassung werden sollten, die eben erst nicht ohne Mühe durchgeführte Maßregel rückgängig zu machen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> erinnerte, das Zusammentreten der Delegierten werde vom Staatsminister selbst als Ausnahme Allerhöchstenortes beantragt, worin wohl die Anerkennung liegt, daß dieser Verkehr der Landesausschüsse mit den Landesstatuten nicht ganz im Einklang steht. Es liege aber in diesem Zusammentreten auch ein gefährliches Präzedens, worauf man sich in der Folge von Seite anderer Landesvertretungen berufen dürfte, um minder unbedenkliche Versammlungen abzuhalten. <ref xml:id="fn_5_4_232_b">Die Beiziehung des Statthalters des Küstenlandes ändere hierin nichts, da er nach der Art, wie der Antrag gestellt ist, bloß als ein Vermittler zwischen den beiden Landesausschüssen betrachtet werden müßte</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_4_232_b">Korrektur b–b Lichtenfels’ aus: <quote>andererseits sei nicht zu verkennen, daß der Statthalter des Küstenlandes als Präsident einer lediglich von ständischen Elementen gebildeten Kommission namentlich den Delegierten aus dem ihm nicht unterstehenden Kronlande Krain gegenüber eine solche Stellung einnehmen werde</quote>.</note>. Diesem Übelstande sowie dem formellen Bedenken würde sich dadurch begegnen lassen, wenn die Zusammentretung in der Form und mit dem Namen einer Regierungs-, allenfalls Ministerialkommission stattfände, zu welcher Delegierte abzusenden die Landesausschüsse eingeladen würden — welche Delegierte aber dort ihren Platz neben Staatsbeamten fänden. Freiherr v. Lichtenfels erhebe keinen Anstand, daß sich vorderhand auf die Einberufung einer solchen Regierungskommission beschränkt werde. Er sehe aber voraus, daß die Erlassung eines Gesetzes über diesen Gegenstand unvermeidlich werden wird. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erklärte sich mit diesem vom Staatsratspräsidenten vorgeschlagenen Auskunftsmittel einverstanden, und es würde dadurch die Notwendigkeit entfallen, den Gegenstand der Ah. Schlußfassung zu unterziehen, indem die diesfälligen Verfügungen im Wirkungskreise des Ministers gelegen sind. Die Beschickung der Kommission von Seite des krainerischen Landesausschusses werde — wie Graf Forgách andeutete — durch den dortigen Landmarschall zu bewirken sein. Die Stimmenmehrheit vereinigte sich ebenfalls mit diesem Antrage, wobei <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, daß, wenn es sich jetzt schon um eine gesetzliche Regelung dieser Findelhauskostenteilung handeln würde, er die Anwendung des für die Krankenhausverpflegskosten festgesetzten Systems der Einbringung vom Heimatorte <ref xml:id="fn_5_4_232_c">auf die Findel- und Gebärhäuser</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_4_232_c">Einfügung c–c Ransonnets.</note> beantragen und sich dagegen verwahren müßte, diese Landesanstalten wieder zu Reichsanstalten zu machen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>, der sich von der Kommission, wobei die Delegierten ohne hinreichende Vollmachten erscheinen werden, kein erkleckliches Resultat erwartet, würde es vorziehen, wenn die Regierung über das Petitum Triests eindringliche Erhebungen <pb n="20" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s20.pdf"/>anstellte und dieselben den bezüglichen Landesausschüssen von den lf. Behörden zur Würdigung des Petitums zugesendet würden<note type="footnote" n="4">Aufgrund der vom Staatsrat in dieser Sitzung erhobenen Bedenken zog Schmerling seinen in Anm. 1 erwähnten Vortrag brevi manu zurück. Die weitere Erörterung dieser Frage wurde jedoch einer Regierungskommission übertragen, welcher auch Mitglieder der Landesausschüsse — allerdings nur als Experten — angehörten, siehe dazu eine Bemerkung auf dem unter Anm. 1 zit. Staatsratsakt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_232_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Zweites Begünstigungsjahr für in Ungarn disponibel gewordene Professoren</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte, er beabsichtige au. auf die Bewilligung eines zweiten Begünstigungsjahres für die in Ungarn disponibel gewordenen Professoren anzutragen. Es handle sich um beiläufig 11.000 fl., welche systemmäßig dem ungarischen Studienfonds zur Last fallen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> äußerte, daß er die Stellung des gleichen au. Antrages ebenfalls beabsichtigt habe, und sämtliche Stimmführer traten demselben bei, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> mit dem Bemerken, daß hinter dem Studienfonds in erster Linie doch nur die Staatsfinanzen stehen, <ref xml:id="fn_5_4_232_d">an welche sich die Ansprüche von allen Seiten immer maßloser gestalten, und daß nur zu wünschen bleibt, daß dort, wo es sich um Kräftigung der Einnahmen handelt, auch die stärkste Mithilfe allerorten eintrete</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_4_232_d">Hinzufügung d–d Pleners.</note>, <note type="footnote" n="5">Am <date when="1862-06-14">14. 6. 1862</date> legte das Ministerratspräsidium dem Kaiser den Vortrag der ungarischen Hofkanzlei v. <date when="1862-05-21">21. 5. 1862</date> vor. Mit Ah. E. v. <date when="1862-06-16">16. 6. 1862</date> wurde verfügt, daß die mit Ende Juni 1862 ablaufende Begünstigungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern sei, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1782/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_232_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Zweites Begünstigungsjahr für in Ungarn disponibel gewordene Justiz- und politische Beamte</head>
                  <p>Über die hieran vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> geknüpfte Frage, ob nicht aus den gleichen Rücksichten höchster Billigkeit für die disponiblen Justiz- und politischen Beamten Ungarns ein zweites Begünstigungsjahr au. zu erwirken wäre, äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi>, daß dieses in seiner Absicht liege und er zur Erstattung des au. Vortrages nur noch einige Auskünfte abwarten müsse<note type="footnote" n="6">Zu dieser Frage im Jahre 1861 siehe MR. v. 26. 4. und <date when="1861-05-02">2. 5. 1861</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z62" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z62.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18610504-P-0062.xml">ÖMR. V/2, Nr. 62</ref>
                        </bibl>. Am <date when="1862-04-29">29. 4. 1862</date> hatte Forgách einen Vortrag bezüglich der Begünstigungsfrist der durch Auflösung der k.k. Gerichtsbehörden in Ungarn disponibel gewordenen Beamten gestellt. Mit Ah. E. v. <date when="1862-05-14">14. 5. 1862</date> wurde diese Frist bis Ende April 1863 ausgedehnt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1270/1862</bibl>. Dieser Vortrag wurde auch im Staatsrat beraten, <quote>ebd., JStr. 327/1862</quote> und <quote>JStr. 365/1862</quote>. Mit Ah. E. v. <date when="1862-05-22">22. 5. 1862</date> auf den Vortrag Forgáchs v. <date when="1862-05-12">12. 5. 1862</date> wurde die Begünstigungsfrist für die disponiblen Beamten und Diener des aufgelösten Senats des ungarischen Obersten Gerichtshofes in gleicher Weise ausgedehnt, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 1442/1862;</bibl> Beratung im Staatsrat <quote>ebd., JStr. 376/1862</quote> und <quote>JStr. 388/1862.</quote> Eine gleiche Ah. E. v. <date when="1862-06-06">6. 6. 1862</date> erging auf den Vortrag des ungarischen Hofkanzlers v. <date when="1862-05-24">24. 5. 1862</date> bezüglich der Diener der aufgelassenen ungarischen Gerichtsbehörden, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 1572/1862;</bibl> siehe auch <quote>ebd., JStr. 410/1862</quote> und <quote>JStr. 431/1862.</quote> Auch für die disponiblen Gerichtsbeamten und Diener in den Komitaten Kraszna, Mittel Szolnok und Zarand sowie im Distrikt Kövár wurde die Begünstigungsfrist mit Ah. E. v. <date when="1862-07-13">13. 7. 1862</date> auf den Vortrag Forgáchs v. <date when="1862-07-05">5. 7. 1862</date> in gleicher Weise verlängert, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 2082/1862</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_232_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Ernennung des Franz v. Péchy zum ungarischen Statthaltereivizepräsidenten</head>
                  <p>Schließlich referierte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> über die Bitte des FML. Grafen Pálffy, daß ihm durch Ernennung eines dritten Vizepräsidenten bei der ungarischen Statthalterei die nötige Aushilfe in der Revision etc. gewährt werde, indem der Vizepräsident v. Hedry, welcher stets in der judiziellen Sphäre gedient hat, ihn bei Führung der politischen Geschäfte nicht gehörig unterstützen könne. Graf Forgách muß dies als richtig anerkennen und gedenkt daher auch, den Hedry Allerhöchstensortes zur Versetzung an das Septemvirat als Vizepräsident in Antrag zu <pb n="21" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s21.pdf"/>bringen, wo er — in seinem Element — die besten Dienste leisten wird. <ref xml:id="fn_5_4_232_e">Wenn daher auch die Ernennung eines dritten Vizepräsidenten bei der königlich ungarischen Statthalterei nicht zu unterstützen wäre, so dürfte doch die Besetzung des Hedryschen Postens nicht in die Länge gezogen werden</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_4_232_e">Einfügung e–e Forgáchs.</note>. Wegen Dringlichkeit der von Graf Pálffy begehrten Aushilfe <ref xml:id="fn_5_4_232_f">ersucht er daher um die Ermächtigung, für die Stelle eines Vizepräsidenten bei der Statthalterei</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_4_232_f">Korrektur f–f Forgáchs aus: <quote>aber dürfte schon jetzt zur Ernennung eines Vizepräsidenten bei der Statthalterei und zwar</quote>.</note> in der Person des hiezu nicht bloß durch den Rang — als ältester Rat —, sondern auch durch Geschäftskenntnis, Fähigkeit und treue Gesinnung vorzugsweise berufenen Franz v. Péchy <ref xml:id="fn_5_4_232_g">den au. Vortrag vorbereiten zu dürfen</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_4_232_g">Korrektur g–g Forgáchs aus <quote>geschritten werden</quote>.</note>.</p>
                  <p>Gegen den diesfalls zu erstattenden au. Antrag wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben<note type="footnote" n="7">Am <date when="1862-05-01">1. 5. 1862</date> hatte Forgách einen Vortrag bezüglich der Besetzung von fünf erledigten Beisitzerstellen bei der königlichen Septemviraltafel erstattet. Mit Ah. E. v. <date when="1862-05-20">20. 5. 1862</date> wurde u.a. Ernst v. Hedry zum Beisitzer ernannt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1351/1862</bibl>. Mit Ah. E. v. <date when="1862-05-25">25. 5. 1862</date> auf den Vortrag des ungarischen Hofkanzlers v. <date when="1862-05-21">21. 5. 1862</date> wurde Franz v. Péchy zum zweiten Präsidentenstellvertreter der ungarischen Statthalterei ernannt, <quote>ebd., KZ. 1529/1862.</quote>
                     </note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1862-05-16">16. Mai 1862</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den <date when="1862-05-25">25. Mai 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-05-26">26. Mai 1862</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>