<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1862–<date when="1862-10-31">31. Oktober 1862</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="231">Sitzung 231</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1862-05-13"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
               <persName>
                  <forename>Horst</forename>
                  <surname>Brettner-Messler</surname>
               </persName>
            </editor>
            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b4-z231.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Horst Brettner-Messler</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 4 Mai 1862–31. Oktober 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">1036</idno>
                  <idno type="KZ">1670</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1862-05-13"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 13. 5), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Schmerling, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 8. 6.</item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr">
                     <surname>Schurda</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr8609">
                     <surname>Erzherzog Rainer</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8609">
                     <surname>Erzherzog Rainer</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1862-05-13">1862-05-13</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8576">
                     <surname>Rechberg</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8671">
                     <surname>Mecséry</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8538">
                     <surname>Nádasdy</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8359">
                     <surname>Degenfeld</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8668">
                     <surname>Lasser</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr3557">
                     <surname>Plener</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7158">
                     <surname>Wickenburg</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8729">
                     <surname>Lichtenfels</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8753">
                     <surname>Forgách</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8121">
                     <surname>Esterházy</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr6888">
                     <surname>Schmerling</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8713">
                     <surname>Pratobevera</surname>
                  </persName>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_4_231_1">Antrag der ungarischen Hofkanzlei wegen des Rechts der Substituierung zeitlicher Strafen anstelle der Todesstrafe</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_4_231_2">Abkommen mit der Nationalbank wegen Herausgabe der 1860er Lose</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_4_231_3">Beratung des Budgets des Staatsrates im Finanzausschuß des Herrenhauses</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_4_231_4">Ministerkomitee zur Erörterung des Hafenbaues in Triest</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-5-04-0-18620513-P-0231" ana="a5-b4-z231">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml#a5-b4_z231.pdf">
               <title type="num">Nr. 231</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-05-13">13. Mai 1862</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 13. 5), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Schmerling, Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 8. 6.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1036</idno>
                  <idno type="KZ">1670</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1862-05-13">13. Mai 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_231_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Antrag der ungarischen Hofkanzlei wegen des Rechts der Substituierung zeitlicher Strafen anstelle der Todesstrafe</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte den au. Vortrag der ungarischen Hofkanzlei vom 20. Jänner l. J., Z. 11458, über die Frage, wie und von wem in Zukunft das <pb n="10" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s10.pdf"/>Recht der Substituierung zeitlicher Strafen an die Stelle gesetzlich verwirkter Todesstrafen zu üben sei<note type="footnote" n="1">Die hier angeschnittene Frage geht auf den Vortrag der ungarischen Hofkanzlei v. <date when="1861-02-07">7. 2. 1861</date> zurück. Darin wurde um Begnadigung des zum Tode verurteilten Stanko Adamovic und um Ermächtigung der ungarischen Hofkanzlei, die angemessene Freiheitsstrafe bestimmen zu dürfen, angesucht. Mit Ah. E. v. <date when="1861-03-02">2. 3. 1861</date> verfügte der Kaiser, daß dem Begnadigungsantrag stattzugeben sei und daß die ungarische Hofkanzlei die vom Obersten Gerichtshof angedeutete zeitliche Strafe festsetzen dürfe; weiters wurde angeordnet: <quote>Übrigens wird Mir die ungarische Hofkanzlei nach Konstituierung der Septemviraltafel darüber, wie und von wem in Hinkunft das Recht der Substituierung von zeitlichen Strafen an die Stelle gesetzlich verwirkter Todesstrafen zu üben sein werde, einen wohlbegründeten Antrag zu stellen haben</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 609/1861</bibl>. Da die ungarische Hofkanzlei nicht reagierte, wurde sie in der Ah. E. v. <date when="1861-10-02">2. 10. 1861</date> auf den Vortrag der ungarischen Hofkanzlei v. <date when="1861-10-01">1. 10. 1861</date> (betreffend die Nachsicht der Todesstrafe für Georg Kalmár) neuerlich aufgefordert, die entsprechenden Anträge zu erstatten, <quote>ebd., KZ. 3047/1861.</quote> Hierauf erfolgte der hier im Ministerrat angesprochene Vortrag, <bibl type="archival">MOL., Ungarische Hofkanzlei, Allgemein 11458/1861 (K.) und 9424/1862 (RS).</bibl>, Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 66/1862</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Antrag der ungarischen Hofkanzlei ist dahin gerichtet: Se. Majestät geruhen Ag. zu gestatten, daß die Hofkanzlei in Zukunft nach der aufgrund der im Jahre 1801 erflossenen Instruktion<note type="footnote" n="2">Aus den im Ungarischen Staatsarchiv hinterlegten Akten geht hervor, daß es sich bei dieser Instruktion um die Ah. E. v. <date when="1801-12-31">31. 12. 1801</date> handelt, mit welcher der Wirkungskreis der ungarischen Hofkanzlei erweitert wurde. Diese Ah. E. konnte jedoch in Wiener Archiven nicht gefunden werden.</note> bis zum Jahre 1848 geübten Weise die gesetzlich verwirkten Todesstrafen in jenen Fällen, in welchen sie zur Erlassung derselben genügend Milderungsgründe vorfindet, in eigenem Wirkungskreise — im Namen Sr. Majestät — erlassen und anstatt derselben eine zeitliche Strafe bestimmen und die hierüber zu verfassenden Verzeichnisse vierteljährig zur Ah. Kenntnis bringen<note type="footnote" n="3">Derartige Verzeichnisse befanden sich ursprünglich in den Akten des Staatsrates, wurden jedoch nicht aufbewahrt, siehe dazu etwa die Eintragung in <bibl type="archival">HHSTA., ÄStr., Protokoll, Z. 3045/1834</bibl>. Die Akten des Staatsrates waren während des Zweiten Weltkrieges verlagert und wurden während der Kampfhandlungen im Jahre 1945 dezimiert. Gegenwärtig sind nur mehr die Akten der Jahre 1833 (ab Z. 5001) bis 1848 vorhanden, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Coreth</author>, Kabinettsarchiv 515 und 523</bibl>.</note>, jene Straffälle aber, in welchen sie zur Begnadigung des gerichtlich zum Tode verurteilten Verbrechers keine hinlänglichen Gründe findet, vor Ausfertigung dieses Beschlusses mittelst ihrer zu begründenden au. Anträge einzeln der Ah. Entscheidung Sr. Majestät vorlegen dürfe<note type="footnote" n="4">Auch dafür finden sich in den Staatsratsakten Beispiele. Am <date when="1833-11-14">14. 11. 1833</date> brachte z. B. die ungarische Hofkanzlei einen Antrag wegen Begnadigung des zum Tode verurteilten Johann Szánto ein. Obgleich sich die Hofkanzlei für die Aufrechterhaltung des Urteils aussprach, entschied der Kaiser am <date when="1834-01-14">14. 1. 1834</date> — im Sinne des Staatsrates — auf Umwandlung des Todesurteils in eine zeitliche Strafe, <bibl type="archival">HHSTA., Jstr. 8019/1833</bibl>.</note>, daß daher die frühere Gepflogenheit auch für die Zukunft aufrechterhalten werde. Der Referent der ungarischen Hofkanzlei Hofrat Stojakovics ist nicht dieser Meinung, sondern glaubt, es wäre der au. Antrag zu stellen, Se. Majestät geruhen unterdessen, bis über diesen Gegenstand im ordentlichen Gesetzgebungswege eine Verfügung getroffen wird, mittelst eines an die königliche Kurie zu erlassenden Ah. Reskriptes zu verordnen, daß die Strafgerichte sowohl erster als höherer Instanz, die Septemviraltafel<note type="footnote" n="5">Septemviraltafel: In Ungarn bis 1848 bzw. 1869 das höchste Appellationsgericht; bis 1723 aus sieben Richtern bestehend, später aus vier Prälaten, sieben Magnaten und neun Septemviralrichtern aus dem niederen Adel.</note> miteinbegriffen, sooft sie auf die Todesstrafe erkennen, gleichzeitig sich über die für den Fall der Ah. Begnadigung des Verurteilten an die Stelle der Todesstrafe zu substituierende zeitliche <pb n="11" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s11.pdf"/>Strafe, welche jedoch dem Angeklagten nur nach dem Herablangen der diesfälligen Ah. Entschließung kundzumachen ist, auszusprechen und sodann sämtliche Strafprozeßakten samt einer beglaubigten Abschrift des Abstimmungsprotokolles von amtswegen im Wege der Hofkanzlei Sr. Majestät vorzulegen. Daß ferner die königliche Tafel in jenen Fällen, in welchen ein Sträfling nach dem Antritte seiner Strafe um deren gänzliche oder teilweise Nachsicht bittet, solche Gnadengesuche im eigenen Wirkungskreise zu erledigen und, wenn sie das Gesuch für rücksichtswürdig findet oder wenn das Endurteil von der Septemviraltafel ergangen ist, solches mit ihrem Gutachten der letzteren vorzulegen bzw. bei der letzteren in Vortrag zu bringen, schließlich, daß die Septemviraltafel solche Gnadengesuche, wenn sie dieselben zur Vorlage an den Landesfürsten geeignet findet, samt allen Akten an die königlich ungarische Hofkanzlei zur Vorlage an Se. Majestät zu leiten habe<note type="footnote" n="6">Die Ansichten Stojakovics’ finden sich ebenfalls in dem unter Anm. 1 zit. Staatsratsakt; Original <bibl type="archival">MOL., Ungarische Hofkanzlei, Allgemein 11458/1861</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Im Staatsrate wurde von dem Referenten<note type="footnote" n="7">Referent des Staatsrates war Freiherr v. Ožegović, Koreferenten waren Baron Fliesser und Dr. Quesar.</note> vor allem das formelle Bedenken hervorgehoben, daß aus dem nur durch den Hofkanzler gefertigten Vortrage der ungarischen Hofkanzlei die Namen der bei der Gremialberatung des vorliegenden Gegenstandes gegenwärtig gewesenen Votanten nicht zu entnehmen sind, was sonst nach der bei dieser Hofstelle früher beobachteten Gepflogenheit stets üblich war und besonders hier wünschenswert gewesen wäre. In meritorischer Hinsicht vereinigte sich der Referent im wesentlichen mit der Meinung des Hofrates Stojakovics und beleuchtete in seinem vom Präsidenten vorgelesenen Gutachten vom gesetzlichen Standpunkte alle die Voraussetzungen, aus welchen die Septemviraltafel und die Hofkanzlei in ihren Meinungen ausgehen. Im Grunde dieses Gutachtens und der gepflogenen Beratung wird vom Staatsrate der aus der Beilage <ref xml:id="fn_5_4_231_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_4_231_a">Liegt dem Originalprotokoll in einer handschriftlichen Fassung bei.</note> ersichtliche Erledigungsentwurf in Antrag gebracht. Der Staatsratspräsident, mit diesem Antrag <ref xml:id="fn_5_4_231_b">im allgemeinen</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_4_231_b">Einfügung b–b Schurdas.</note> einverstanden, äußerte sodann, es handle sich hier um zwei Punkte, und zwar erstens: Wie soll bei den Todesurteilen vorgegangen werden? In dieser Beziehung war wohl der Gang bis zum Jahr 1848 derart, daß die Hofkanzlei in allen Straffällen (selbst bei Todesurteilen), in welchen hinreichende Milderungsgründe zur Begnadigung des Verurteilten vorgefunden wurden, das Begnadigungsrecht im eigenen Wirkungskreise ausübte und nur die über solche Begnadigung geführten Verzeichnisse vierteljährig zur Ah. Kenntnis brachte, während sie jene Straffälle, in welchen sie keine Nachsicht der ausgesprochenen Todesstrafe begründet fand, Allerhöchstenortes einzelnweise zur Schlußfassung vorlegte. Allein diese Gepflogenheit sei nach dem Jahre 1848 beseitigt worden, und es wurde seit dieser Zeit jeder Straffall, wo eine Todesstrafe ausgesprochen wurde, stets zur Ah. Schlußfassung vorgelegt und zugleich der entsprechende Antrag auf <pb n="12" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s12.pdf"/>Begnadigung und <ref xml:id="fn_5_4_231_c">für den Fall derselben die Substituierung der angemessenen zeitlichen Strafe</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_4_231_c">Korrektur c–c Schurdas aus einer unleserlich gemachten Wortgruppe.</note> gestellt. Freiherr v. Lichtenfels könnte nicht anders stimmen, als daß es bei dieser Übung auch fortan belassen werde. Er findet es sonderbar, wenn man das dynastische Gefühl — wie es die ungarischen Behörden selbst betonen — <ref xml:id="fn_5_4_231_d">dadurch aufrecht erhalten will, daß</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_4_231_d">Korrektur d–d Lichtenfels’ aus <quote>aufrechterhalten will und</quote>.</note> die Macht der Begnadigung,<ref xml:id="fn_5_4_231_e"> anstatt daß dasselbe von Ah. Sr. Majestät selbst ausgeübt wurde</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_4_231_e">Einfügung e–e Lichtenfels’.</note>, an die Stellen übertragen will, denen mithin alles Angenehme zufallen würde, während in allen Fällen, wo dem Gesetze freier Lauf gelassen werden soll, die Ah. Person Sr. Majestät vorgeschoben würde. Auch sehe Votant nicht die Schwierigkeiten ein, warum die Septemviraltafel, wenn sie auf die Todesstrafe erkennt, nicht auch ihr Gutachten über die Substituierung einer Freiheitsstrafe abgeben könnte, indem doch ein solches Gutachten in keiner Weise das richterliche Ansehen dieses Gerichtes schmälern kann. <ref xml:id="fn_5_4_231_f">Ob schon die Strafgerichte erster und zweiter Instanz angewiesen werden sollen, sich bei Vorlage jedes Todesurteiles auszusprechen, ob Gründe zur Begnadigung vorhanden seien, wolle Votant dahingestellt sein lassen. In jedem Falle aber dürfte die Septemviraltafel dazu verhalten sein</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_4_231_f">Einfügung f–f Lichtenfels’.</note>. Freiherrr v. Lichtenfels ist sonach bezüglich des ersten Punktes der Meinung, daß alle Todesurteile ohne Unterschied durch die ungarische Hofkanzlei Sr. Majestät zur Ah. Schlußfassung vorzulegen und daß in allen Fällen <ref xml:id="fn_5_4_231_g">diese Vorlage mit dem Gutachten zu begleiten sei, ob Gründe zur Begnadigung des Verurteilten vorhanden seien und zugleich sich auszusprechen wäre, welche zeitliche Strafe statt der Todesstrafe substituiert werden dürfte, im Falle Ah. Se. Majestät sich zur Ag. Nachsicht der Todesstrafe bestimmt finden sollten</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_4_231_g">Korrektur g–g Lichtenfels’ aus <quote>wo eine Begnadigung der Verurteilten eintreten soll, zugleich sich auszusprechen wäre, welche zeitliche Strafe statt der Todesstrafe substituiert werden dürfte</quote>.</note>. In betreff des zweiten Punktes, nämlich der Frage: wer kann in Fällen, wo zeitlich Verurteilte um Begnadigung ansuchen, diese Begnadigung geben, meinte der Staatsratspräsident, daß die Bewilligung solcher Gnadengesuche nicht der Hofkanzlei einzuräumen, sondern dieselbe zu verhalten wäre, da, wo sie eine Nachsicht <ref xml:id="fn_5_4_231_h">oder Milderung</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_4_231_h">Einfügung h–h Schurdas.</note> der verhängten Strafe angemessen findet, den Antrag Sr. Majestät zu unterlegen. So werde in allen anderen Kronländern vorgegangen und sei nicht abzusehen, warum in Ungarn von dieser Übung abgewichen werden sollte. <ref xml:id="fn_5_4_231_i">Übrigens fand der Staatsratspräsident, wie er auch schon in der Beratung im Staatsrate bemerkte, den Eingang des Entwurfes der Ah. Resolution und die Hinweisung auf eine Regelung dieses Gegenstandes im Gesetzgebungswege überflüssig</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_4_231_i">Einfügung i–i Lichtenfels’.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> bemerkte vor allem, daß das angeregte formelle Bedenken bereits behoben sei, weil er die Präsidialverfügung getroffen, daß künftig stets nicht bloß der Referent, sondern auch alle Votanten in den au. Vorträgen <pb n="13" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s13.pdf"/>ersichtlich zu machen sind. Was die Sache selbst anbelangt, so handle es sich hauptsächlich um die Frage, wer berufen erscheint, für den Fall der Begnadigung an die Stelle der gesetzlich verhängten Todesstrafe eine zeitliche Strafe zu substituieren. Die Septemviraltafel lehne dies Substituierung ab, weil sie besorgt, daß ein solches alternatives Vorgehen die moralische Wirkung ihres Urteiles nur beeinträchtigen würde, und behauptet auch, daß sie in derselben Strafsache, in welcher sie einmal nach reiflicher Erwägung aller Umstände <ref xml:id="fn_5_4_231_j">als Richter</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_4_231_j">Einfügung j–j Lichtenfels’.</note> gesprochen und auf Todesstrafe erkannt hat, weiter nichts mehr zu sagen habe. Nachdem kraft der alten vaterländischen Gesetze die Septemviraltafel in allen Straffällen die vorhandenen Milderungsumstände schon in eigenem Wirkungskreise gebührend zu berücksichtigen und anstatt der Todesstrafe — die nach der gesetzmäßigen Gepflogenheit sehr häufig vorkommt — unmittelbar eine zeitliche Strafe zu bestimmen befugt ist, so sei dieser oberste Gerichtsstuhl, wenn er die Todesstrafe erkannt hat, gar nicht mehr in der Lage, für den Fall einer Ah. zu erfolgenden Begnadigung eine Äußerung bezüglich der zu substituierenden zeitlichen Strafe auszusprechen, da er eben durch die Verurteilung zum Tode schon die Überzeugung an den Tag gelegt hat, daß er keine Milderungsgründe zur Todesnachsicht vorgefunden hat. Es wurde also das Recht der Umwandlung der verhängten Todesstrafe in zeitliche Strafen vor dem Jahre 1848 von der Hofkanzlei im Grunde der Instruktion vom Jahre 1801 in der vorbemerkten Weise geübt, ohne daß bei dieser fast 50 Jahre beobachteten Gepflogenheit von irgendeiner Seite Klage erhoben worden wäre. Nachdem nun wieder die alten gerichtlichen Anschauungen und ungarischen Gesetze in Kraft getreten sind, so konnte die ungarische Hofkanzlei in der vorliegenden Frage doch nichts anderes tun, als die Wiederanwendung der früheren Gepflogenheit in Antrag zu bringen. Graf Forgách will nicht gerade bestreiten, daß in der ungarischen Strafgesetzgebung manche Verbesserungen wüschenswert wären, glaubt aber, daß eine diesfällige Regelung im ganzen, nicht aber wie im vorliegenden Falle stückweise zu geschehen hätte. Indem er noch des näheren auseinandersetzt, um zu zeigen, daß eine solche Verordnung, wie sie der Staatsrat beantragt und wodurch die ungarischen Gerichte in eine soartige bürokratische Form gebracht werden sollen, gegen den Geist der ungarischen Kriminalgesetze und gegen die dortständigen Anschauungen über die richterliche Unabhängigkeit verstoße, bemerkte er ferner, daß er es nur bedauern müßte, wenn in dieser Beziehung dennoch Veränderungen eingeführt werden sollten, die weder notwendig erscheinen noch von jemandem verlangt werden. Soferne aber gemeint wird, daß alle Todesurteile im Wege der ungarischen Hofkanzlei zur Ah. Schlußfassung vorgelegt werden sollen, so hätte er dagegen nichts einzuwenden, zumal er ohnehin gegenwärtig in dieser Art vorgehe, hingegen müßte er sich entschieden gegen die Anordnung aussprechen, daß die Strafgerichte zugleich mit dem Erkenntnisse auf die Todesstrafe sich über die für den Fall der Ah. Begnadigung zu erfolgende Substituierung einer zeitlichen Strafe auszusprechen haben, indem dieses durchaus mit der Einrichtung der ungarischen Gerichte nicht vereinbar sei und als höchst drückend erscheinen würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> erinnerte, daß, nachdem <pb n="14" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s14.pdf"/>sowohl der Referent der Hofkanzlei als auch der staatsrätliche Referent ungarische Juristen sind und beide unter gründlicher Widerlegung der von der Hofkanzlei vertretenen Ansichten sich dahin aussprechen, daß es in der besagten Hinsicht die seit dem Bestande des Allgemeinen österreichischen Strafgesetzbuches<note type="footnote" n="8">Kundgemacht mit kaiserlichem Patent v. <date when="1852-05-27">27. 5. 1852</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 117/1852</bibl>.</note> in Ungarn eingeführte und auch seit dem <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date> bis jetzt ununterbrochen befolgte neue Gepflogenheit beizubehalten wäre, es wohl kaum behauptet werden könne, daß die angetragene Anordnung für die ungarischen Gerichte nicht passend und nicht durchführbar sei. Auf die Bemerkung, daß sich dieses niemand wünscht, könne nur geantwortet werden, daß in der Rechtspflege nicht erst auf den Wunsch gewisser Organe gewartet werden kann, sondern ohne Verzug das eingeführt werden soll, was im Interesse einer geordneten Rechtspflege gelegen ist. Auch komme es hier eigentlich nicht darauf an, eine Änderung eintreten zu lassen, sondern vielmehr das Bestehende aufrechtzuerhalten. Eine Änderung, meinte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Forgách</rs>
                     </hi>, bleibe es dennoch insofern, als jetzt wieder die alten ungarischen Gesetze gelten und die nach deutschen Gesetzen eingeführten Gepflogenheiten nun wieder den alten vaterländischen Gepflogenheiten Platz gemacht haben. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi>, welcher einige Bemerkungen über die Art und Weise der durch die Hofkanzlei bis zum Jahre 1848 befolgten Gepflogenheit vorausschickte, war in bezug auf den ersten Punkt damit einverstanden, daß alle Todesurteile zur Ah. Schlußfassung vorgelegt werden sollen, was ihm in der ganzen Frage eigentlich das Wichtigste schien und wogegen auch Graf Forgách keine Einwendung erhebe. Den Bedenken der Septemviraltafel bezüglich der gleichzeitigen Abgabe einer Äußerung wegen der Substituierung einer zeitlichen Strafe könnte seines Erachtens am geeignetsten dadurch begegnet werden, wenn die Einleitung getroffen werden möchte, daß aus der Curia ein besonderes Kollegium gebildet würde, welches <ref xml:id="fn_5_4_231_k">bei Todesurteilen</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_4_231_k">Korrektur k–k Nádasdys aus <quote>in Fällen der eingetretenen Begnadigung</quote>.</note> bezüglich der Frage, welche zeitliche Strafe statt der Todesstrafe angemessen<ref xml:id="fn_5_4_231_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_4_231_l">Korrektur Nádasdys aus <quote>die angemessenste</quote>.</note> wäre, das Gutachten abzugeben hätte, welches im Wege der Hofkanzlei Sr. Majestät mit den übrigen Akten vorzulegen wäre. Hiedurch würde einerseits der Zweck erreicht, daß ein vollkommen beruhigende Bürgschaft gewährender Ausspruch eines Richterkollegiums erlangt und andererseits durch die <ref xml:id="fn_5_4_231_m">Begutachtung dieses Kollegiums dem richterlichen Wirkungskreis der Septemviraltafel nicht nahegetreten würde</ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_4_231_m">Korrektur m–m Nádasdys aus <quote>Berufung dieses Separatkollegiums der Septemviraltafel nicht geradezu entgegentritt.</quote>
                     </note>. Was aber den zweiten Punkt, nämlich die Gnadengesuche um Nachsicht der zeitlichen Strafen betrifft, so glaubt Graf Nádasdy dafür stimmen zu sollen, daß die abweisende<ref xml:id="fn_5_4_231_n"/>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_4_231_n">Einfügung Nádasdys.</note> Erledigung solcher Gesuche in der Regel der Hofkanzlei zu überlassen wäre, was sich schon aus der Rücksicht empfehle, daß Se. Majestät mit derlei sehr häufig vorkommenden Bittschriften <ref xml:id="fn_5_4_231_o">nur dann behelligt werden sollten, wenn auf Begnadigung durch die Hofkanzlei angetragen würde</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_5_4_231_o"> Korrektur o–o Nádasdys aus <quote>nicht immer behelligt werden sollen</quote>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Esterházy</rs>
                     </hi> schloß sich, <pb n="15" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s15.pdf"/>ohne in die meritorische Seite der Frage einzugehen, dem Grafen Forgách an, indem er von der Ansicht ausgeht, daß durchaus keine Notwendigkeit vorhanden ist, jetzt etwas Interimistisches neuerdings zu oktroyieren, gegen was die obersten Landesbehörden Einsprache erheben. Im Laufe der weiteren eingehenden Erörterung erklärte sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> mit dem Vorschlage des Grafen Nádasdy wegen Einsetzung eines Separatkonsiliums einverstanden, und es vereinigte sich damit sodann auch die Mehrheit der Konferenz. Dem vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> hervorgehobenen Bedenken, daß sich ein Gutachten der Curia nicht erzwingen ließe, wurde entgegengehalten, daß doch unstreitig Sr. Majestät eine Behördenvornehmung vorbehalten ist und daß, wenn hiezu einige Mitglieder der Curia berufen werden, diese dem Rufe Folge zu leisten verpflichtet sind. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8359" type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> glaubte nicht unbemerkt lassen zu können, daß der Antrag der Hofkanzlei auf ihn den Eindruck gemacht habe, als ob man nachdem die Hofkanzlei die Gnadenbewilligungen ausschließlich für sich in Anspruch nimmt, Sr. Majestät nur alles Unangenehme und Odiose, nämlich die einfache Bestätigung der Todesurteile, vorbehalten wollte, ein Vorgang, welchen Graf Degenfeld unmöglich billigen könnte.</p>
                  <p>Es ergab sich sonach bei der Abstimmung die Mehrheit der Konferenz für die Ansicht, daß die Begnadigung in allen Fällen nur von Sr. Majestät auszugehen hätte und die Feststellung der statt der Todesstrafe zu substituierenden Strafe durch den obersten Gerichtsstuhl rücksichtlich durch das dort zu bildende Separatkollegium zu erfolgen hätte, und es fanden sich Se. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">k.k. Hoheit</rs>
                     </hi> schließlich zu der Erklärung veranlaßt, daß die fragliche Angelegenheit der Ah. Schlußfassung unterbreitet werde<note type="footnote" n="9">Am <date when="1862-07-01">1. 7. 1862</date> erstattete Erzherzog Rainer in dieser Angelegenheit einen Vortrag, auf welchen folgende Ah. Entschließung an die ungarische Hofkanzlei erging. Aus den Mitgliedern der Kuria sei ein Kollegium zu bilden, das in jenen Fällen, in denen die Septemviraltafel die Todesstrafe beantragt habe, eventuell bestehende Gründe für eine Begnadigung anführen und das Strafausmaß festsetzen solle. Die Strafprozeßakten seien mit einer beglaubigten Abschrift des Abstimmungsprotokolls des Kurialkollegiums im Wege der Hofkanzlei dem Kaiser zur Beschlußfassung vorzulegen. <quote>Es hat ferner Meine ungarische Hofkanzlei über alle an sie gelangenden Gesuche, in welchen es sich darum handelt, einem Verurteilten nach Antritt seiner Strafe eine gänzliche oder teilweise Nachsicht derselben angedeihen zu lassen, wenn sie dieselben berücksichtigungswürdig findet, sowie über alle von Mir bezeichneten Strafnachsichts- oder Milderungsgesuche Mir vor der Erledigung Vortrag zu erstatten, Gnadengesuche ersterer Art aber, welche sie nicht für berücksichtigungswürdig findet, im eigenen Wirkungskreise abweislich zu erledigen</quote>. Schließlich seien bei Vorträgen der Hofkanzlei stets die bei der Beratung anwesenden Votanten sowie der Referent anzugeben, bei Vorlage von Gutachten der Kuria oder Septemviraltafel sei nicht nur der Beschluß, sondern auch das Beratungsprotokoll den Akten anzuschließen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1655/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_231_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Abkommen mit der Nationalbank wegen Herausgabe der 1860er Lose</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte unter Berufung auf seinen in der Ministerkonferenz vom 8. d. M. hinsichtlich der Bedeckung des Defizits gehaltenen Vortrag<note type="footnote" n="10">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620508-P-0230.xml#top_5_4_230_1">MR. v. <date when="1862-05-08">8. 5. 1862</date>/I</ref>.</note>, daß er nun den in Absicht auf den mit der Bankdirektion wegen des Verkaufes der 1860er Lose abzuschließenden Vertrag angedeuteten Weg betreten habe, es sich jedoch herausstellt, daß die Bank nicht darauf eingehen will, wenn ihr nicht vom Staate eine gewisse Garantie gegeben wird. Um nun in dieser Sache zu einem <pb n="16" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s16.pdf"/>Resultate zu kommen, würde der Finanzminister folgenden Weg als den geeignetsten und korrektesten vorschlagen: Es wäre mit der Bank ein Übereinkommen zu treffen, daß sie dem Staate auf die bei ihr verpfändeten 1860er Lose eine Summe z.B. von 25 Millionen herausgebe, wobei zugleich festzustellen wäre, daß im Falle das Hauptübereinkommen zustande kommt, diese herausgegebene Summe von 25 Millionen als ein Vorschuß zu behandeln sein wird, im Falle des Mißlingens des Übereinkommens aber der Staat verpflichtet sei, diese besagte Summe an die Bank zurückzuerstatten. Dieses Übereinkommen wäre zwischen dem Staate und der Bank abzuschließen, dann mittelst Regierungsvorlage an den Reichsrat zur verfassungsmäßigen Behandlung einzubringen, und so würde dann die Bank die gewünschte Garantie erhalten. Es habe dieser Weg allerdings in der Art etwas Unangenehmes, als man vor das Haus mit dem Bekenntnisse treten muß, daß eine Bedeckung des Defizites dringend notwendig ist, allein man brauche ja nicht gleich die ganze Finanznotlage preiszugeben, sondern sich auf die Erklärung beschränken, daß es vorsichtig ist, die Kassen derart zu versorgen, um für alle Eventualitäten gesichert zu sein. Übrigens sehe es ja jedermann ein, daß der Finanzminister bei einem nachgewiesenen Jahresdefizit von mehr als 100 Millionen nach Ablauf eines halben Jahres denn doch von irgendeiner Seite sich Geldmittel zur Bedeckung schaffen muß.</p>
                  <p>Dem Ministerrate ergab sich dagegen keine Erinnerung. Der Finanzminister besprach sodann noch die finanzielle Seite dieser Frage und hob hervor, daß eine besondere Ermächtigung des Reichsrates zur Veräußerung der auf diesem Wege überkommenen 1860er Lose nicht notwendig erscheint, zumal es ein bereits aufgelegtes Anlehen betrifft und die Begebung rücksichtlich die Veräußerung der Obligationen in die Exekutive fällt<note type="footnote" n="11">Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620526-P-0234.xml#top_5_4_234_1">MR. v. <date when="1862-05-26">26. 5. 1862</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_231_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Beratung des Budgets des Staatsrates im Finanzausschuß des Herrenhauses</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> referierte, daß ihm vom Herrenhause die Einladung zugekommen ist, bei der Verhandlung des dortigen Ausschusses über das Budget des Staatsrates behufs der Erteilung der etwaigen Auskünfte zu erscheinen, welcher Einladung er — wenn die hohe Konferenz nicht dagegen ist — nachkommen würde. Hierwegen ergab sich keine Bemerkung<note type="footnote" n="12">Siehe dazu den Bericht der verstärkten Finanzkommission v. <date when="1862-05-23">23. 5. 1862</date> in <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, HH.</title> 1861/62, 822 ff. (61. Sitzung/<date when="1862-06-02">2. 6. 1862</date>)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_231_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Ministerkomitee zur Erörterung des Hafenbaues in Triest</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß der Bericht des Statthalters Freiherr v. Burger in betreff des Hafenbaues in Triest samt dem bezüglichen Kommissionselaborate eingelangt sei<note type="footnote" n="13">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620502-P-0228.xml#top_5_3_228_5">MR. v. <date when="1862-05-02">2. 5. 1862</date>/V</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z228" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z228.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18620502-P-0228.xml">ÖMR. V/3, Nr. 228</ref>
                        </bibl>. Das vom Verwaltungsrat der privilegierten Südbahngesellschaft eingereichte Projekt wurde in Triest von einer unter der Leitung des Statthalters, Baron Burger, stehenden Kommission begutachtet, der Vertreter aller am Ausbau des Hafens interessierten Behörden und Korporationen angehörten. Weiters wurden noch verschiedene Techniker sowie andere Fachmänner beigezogen. Zur Zusammensetzung der Kommission siehe den Bericht Burgers v. <date when="1862-04-08">8. 4. 1862</date>, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Allgemein 2618 ad 1259/1862</bibl>. Unter dieser Grundzahl sind alle den Hafenausbau betreffenden allgemeinen Akten des Ministeriums für Handel und Volkswirtschaft (Jg. 1862) vereinigt. Die ursprünglich dem erwähnten Akt beigeschlossenen Kommissionsprotokolle sind jedoch nicht mehr vorhanden. Die im FA. ursprünglich vorhandenen Akten fehlen ebenfalls.</note>. Es handle sich vorläufig nur <pb n="17" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s17.pdf"/>um die technische Frage, und da die Sache sehr dringend sei, beantragt Graf v. Wickenburg, daß hierwegen die betreffenden Minister in ein Komitee zusammentreten sollten, um die Sache ohne Verzug in Erörterung ziehen zu können. Dieser Vorschlag wurde angenommen<note type="footnote" n="14">Dieser Gegenstand kam zur Sprache im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620701-P-0243.xml#top_5_4_243_4">MR. v. <date when="1862-07-01">1. 7. 1862</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620703-P-0244.xml#top_5_4_244_5">MR. v. <date when="1862-07-03">3. 7. 1862</date>/V</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620816-P-0258.xml#top_5_4_258_2">MR. v. <date when="1862-08-16">16. 8. 1862</date>/II</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-05-0-18621114-P-0283.xml#top_5_5_283_1">MR. v. <date when="1862-11-14">14. 11. 1862</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1862-05-13">13. Mai 1862</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, <date when="1862-06-06">6. Juni 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-06-08">8. Juni 1862</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>