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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="4">Band 4</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1862–<date when="1862-10-31">31. Oktober 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="230">Sitzung 230</title>
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            <editor ref="#editor_Koch">
               <persName>
                  <forename>Klaus</forename>
                  <surname>Koch</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b4-z230.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor>
                        <persName>Horst Brettner-Messler</persName>
                     </editor>
                     <editor>
                        <persName>Klaus Koch</persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 4 Mai 1862–31. Oktober 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">1479</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 8. 5.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Schmerling, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 22. 5.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1862-05-08">1862-05-08</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_5_4_230_3">Interpellation wegen Verwarnung der „Hermannstädter Zeitung“ und des „Siebenbürger Boten“</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
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                  <ref target="#top_5_4_230_4">Berggerichtspflege in Siebenbürgen</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml#a5-b4_z230.pdf">
               <title type="num">Nr. 230</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-05-08">8. Mai 1862</date>
               </title>
            </head>
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                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 8. 5.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Schmerling, Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 22. 5.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">1034</idno>
                  <idno type="KZ">1479</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1862-05-08">8. Mai 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_230_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Bedeckung des Defizits für Juli 1862</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte, die gegenwärtige Situation der Finanzen sei eine solche, daß ohne Verzug für die Beischaffung der für die nächste Zeit fehlenden Geldmittel gesorgt werden müsse. Die gewöhnlichen Mittel und Behelfe seien zu Ende, die Steuerzuflüsse gering und bei weitem nicht hinreichend, die Erfordernisse zu decken. Das Defizit für den Monat Juli stelle sich mit 20 Millionen heraus, welches jedenfalls bedeckt werden muß. Hiezu biete sich aber dem Finanzminister im Momente kein anderer Ausweg, als vor allem die 1860er Lose<note type="footnote" n="1">Mit kaiserlicher Verordnung v. <date when="1859-04-29">29. 4. 1859</date> wurde die Aufnahme einer Anleihe in der Höhe von 200 Millionen fl. angeordnet. Dieses Anlehen mußte noch vor seiner Begebung bis zu zwei Drittel des Nominalwertes durch die Nationalbank belehnt werden, die ermächtigt wurde, zu diesem Zweck Noten zu 5 fl. auszugeben, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 68/1859</bibl>. Die Subskription der Anleihe erfolgte dann durch den Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1860-03-22">22. 3. 1860</date> über ein 5%iges Losanlehen, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 71/1860.</bibl> Diese Finanzoperation endete jedoch mit einem totalen Mißerfolg, da statt der erhofften 200 Millionen fl. nur 76,177.000 fl. gezeichnet wurden, dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Pressburger</author>, Das österreichische Noteninstitut 1/2, 553 f. und 583—589</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Malfér</author>, Einleitung ÖMR. V/3, XXX f.</bibl>
                     </note>, noch bevor mit der Bank das Übereinkommen abgeschlossen wird<note type="footnote" n="2">Damit ist das in der Bankakte v. <date when="1862-12-27">27. 12. 1862</date> enthaltene <quote>Übereinkommen zwischen der Staatsverwaltung und der Bank</quote> v. <date when="1863-01-03">3. 1. 1863</date>, genehmigt mit Ah. E. v. <date when="1863-01-06">6. 1. 1863</date>, gemeint, siehe <bibl type="archival">RGBL. Nr. 2/1863</bibl>; siehe dazu zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620403-P-0220.xml#top_5_3_220_1">MR. v. <date when="1862-04-03">3. 4. 1862</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z220" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z220.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18620403-P-0220.xml">ÖMR. V/3, Nr. 220</ref>
                        </bibl>.</note>, wenigstens teilweise zu benützen, und er gedenke daher, in dieser Richtung mit dem Bankgouverneur und einigen Bankdirektoren das geeignete Arrangement zu treffen. Edler v. Plener glaubt daher vor allem, sich von der hohen Konferenz die Ermächtigung erbitten zu sollen, mit<ref xml:id="fn_5_4_230_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_4_230_a">
                        <quote>diesem Konsortium</quote> von Schurda gestrichen.</note> der Nationalbank einen Interimalsvertrag wegen des Verkaufes der 1860er Lose abschließen zu können.</p>
                  <p>Auf das vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> erhobene Bedenken, daß mit diesem Arrangement anscheinend ein bindender Schritt von Seite der Regierung bezüglich des in Verhandlung stehenden Übereinkommens mit der Bank getan sein würde, erwiderte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, daß ihm diese Besorgnis nicht begründet scheine, zumal <ref xml:id="fn_5_4_230_b">die Regierung für sich allein das nur in Übereinstimmung mit den beiden Häusern des Reichsrates mögliche Zustandekommen eines Übereinkommens überhaupt gar nicht zuzusichern vermöge</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_4_230_b">Korrektur b–b Pleners aus: <quote>man vorderhand überhaupt nicht bestimmt sagen kann, ob das Übereinkommen zustande kommt oder nicht.</quote>
                     </note>, daher von einem bindenden Schritt <pb n="4" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s4.pdf"/>der Regierung keine Rede sein könne; die gedachte Maßregel könne nur als ein interimistischer Behelf betrachtet werden, und das ganze sei nur ein Zwischenvertrag, welcher keinesfalls präjudizierlich erscheint, denn kommt das Übereinkommen zustande, dann <ref xml:id="fn_5_4_230_c">bilden die zwischenweilig von der Bank an den Staat erfolgten Lose lediglich eine vorschußweise oder antizipative Abschlagsleistung auf die aus dem Haupteinkommen stattfindende Verabfolgung einer weit größeren Summe</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_4_230_c">Korrektur c–c Pleners aus: <quote>ist die Sache ein einfaches Vorschußgeschäft.</quote>
                     </note>; käme aber das Übereinkommen nicht zustande, dann müßte eine andere Operation gemacht werden, <ref xml:id="fn_5_4_230_d">aus welcher der noch ungedeckte Teil des Staatsdefizites gedeckt und die Refundierung der pfandweise bei der Bank befindlichen 1860er Lose durch ein entsprechendes Äquivalent erfolgen müßte</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_4_230_d">Korrektur d–d Pleners aus: <quote>die allerdings sehr schwierig wäre und den Standpunkt komplizierter machen würde</quote>.</note>. Übrigens sei Edler v. Plener in der Lage erklären zu können, daß in <ref xml:id="fn_5_4_230_e">der Neuner Sektion des Finanzausschusses derzeit</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_4_230_e">Korrektur e–e Pleners aus <quote>dem neuen Ausschuß</quote>.</note> sich eine ganz andere Stimmung zeige und sich auch keineswegs die Absicht eines tendenziösen Hinausschiebens der Sache kundgebe, denn alle Mitglieder seien für das Übereinkommen, und das langsame Vorwärtsschreiten der Verhandlung sei mehr in der Eitelkeit einzelner Mitglieder, sich bei den Diskussionen hervorzutun, zu suchen.</p>
                  <p>Dem weiteren Bedenken des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers Grafen Nádasdy</rs>
                     </hi>, daß, solange der Reichsrat tagt, ohne dessen Zustimmung keine Maßregel getroffen werden kann, wodurch die Zinsenlast der Staatsschuld eine Änderung erleiden würde, was hier der Fall wäre, wenn die 60er Lose niedriger, z.B. mit 95 veräußert werden, hielt der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> entgegen, daß mit dem Reichsrate in dieser Sache zu pertraktieren rein unmöglich sei, indem solche Operationen schnell und nur bei strenger Geheimhaltung <ref xml:id="fn_5_4_230_f">und mit Benützung der gerade günstigen Disposition der Börse</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_4_230_f">Einfügung f–f Schurdas.</note>durchgeführt werden müssen; aber auch in staatsrechtlicher Beziehung bestehe dieses Bedenken nicht, indem es hier nichts anderes als ein Anlehen betreffe, welches bei der <ref xml:id="fn_5_4_230_g">noch unter der absoluten Regierung vollkommen giltig erfolgten</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_4_230_g">Einfügung g–g Schurdas.</note>Aufnahme nicht ganz begeben wurde und die diesfälligen Lose der Bank zur Verwahrung übergeben wurden, deren Veräußerung nach dem 1. November patentmäßig <ref xml:id="fn_5_4_230_h">bereits stipuliert war, mithin durch die jetzige Veräußerung an der ursprünglichen gesetzlichen Patentsbestimmung und an der Stipulation mit der Bank</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_4_230_h">Korrektur h–h Pleners aus: <quote>stipuliert war, mithin durch die jetzige Veräußerung an der ursprünglichen Stipulation.</quote>
                     </note> nichts geändert werde, folglich es auch einer Mitwirkung des Reichsrates bei dieser Maßregel nicht bedarf. Dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> würde es zweckmäßiger scheinen, wenn man sich bei dem mit dem Konsortium abzuschließenden Vertrage vorderhand nur auf den Verkauf eines Teiles der 60er Lose, z.B. 20 Millionen, beschränken würde, denn man müsse sich der Bank gegenüber die beiden Alternativen gegenwärtig halten; gelingt das Übereinkommen, so wird diese <pb n="5" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s5.pdf"/>interimistische Operation ganz einfach als ein Vorschußgeschäft zu behandeln sein. Im entgegengesetzten Falle aber sollte der Bank zugesichert werden, daß ihr der Erlös, der aus der jetzigen Veräußerung der Lose hervorgegangen ist, zurückgezahlt werde.</p>
                  <p>Den übrigen Mitgliedern des Ministerrates ergab sich keine Erinnerung<note type="footnote" n="3">Fortsetzung dieses Gegenstandes im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620513-P-0231.xml#top_5_4_231_2">MR. v. <date when="1862-05-13">13. 5. 1862</date>/II</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_230_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Regierungsvorlage über die Erhöhung der direkten Steuern</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte, daß laut des vorliegenden Berichtes des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend die Erhöhung des außerordentlichen Zuschlages zu den direkten Steuern darauf angetragen wird, die von der Regierung beantragte Erhöhung der Grundsteuer abzulehnen, dagegen bei der Einkommensteuer eine bedeutende Erhöhung und zwar von 10% eintreten zu lassen<note type="footnote" n="4">Mit Ah. E. v. <date when="1862-03-11">11. 3. 1862</date> auf den Vortrag des Finanzministers vom selben Tag war die Einbringung des Gesetzentwurfes an den Reichsrat genehmigt worden, siehe dazu den Vortrag Pleners, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 998/1862, (K.) und Präs. 1175/1862 (RS.)</bibl> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620308-P-0208.xml#top_5_3_208_1">MR. I v. <date when="1862-03-08">8. 3. 1862</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b3-z208" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3/pdf/a5-b3-z208.pdf" target="MRP-1-5-03-0-18620308-P-0208.xml">ÖMR. V/3, Nr. 208</ref>
                        </bibl>. Dieser Gesetzentwurf war dann am <date when="1862-03-13">13. 3. 1862</date> im Reichsrat eingebracht worden, dazu <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 2325 f. (100. Sitzung/<date when="1862-03-13">13. 3. 1862</date>)</bibl>. Gesetzentwurf samt ausführlicher Begründung als Beilage zu <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 1175/1862</bibl>. Am <date when="1862-03-17">17. 3. 1862</date> war der Gesetzentwurf dann an den Finanzausschuß verwiesen worden, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 2360 (101/<date when="1862-03-17">17. 3. 1862</date>)</bibl>; siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Wolf</author>, Ignaz von Plener 50 f.</bibl>
                     </note>. Diese Steigerung wäre nach der Ansicht des Finanzministers eine äußerst drückende, und obzwar er dieses bei der Verhandlung im Ausschusse gründlich nachgewiesen habe, so haben sich dennoch bei der Abstimmung die mehreren Stimmen (acht) für diese Erhöhung und nur fünf Stimmen für die Regierungsvorlage ausgesprochen<note type="footnote" n="5">Siehe dazu die Protokolle der II. Sektion des Finanzausschusses. Die Abstimmungsergebnisse sind mit einer Ausnahme nicht ersichtlich. In der Sitzung am <date when="1862-04-04">4. 4. 1862</date> sprachen sich acht Mitglieder für die Annahme des § 1 der Kommissionsvorlage aus, sechs Mitglieder stimmten dagegen. Die Protokolle der Sitzungen des Finanzausschusses v. 27., 28. und 31. 3., dann 1., 4. und 8. 4. sowie v. <date when="1862-05-03">3. 5. 1862</date> im <bibl type="secondary">
                           <author>Parlamentsarchiv</author>, Abgeordnetenhaus I. Session, Materie Ausschüsse, Nähere Bezeichnung: Finanz- und Budgetausschuß für 1861/62, Fach 1367</bibl>.</note>. Nachdem nun diese Sache im Plenum zur Beratung kommt, so erscheine es notwendig, hierfalls schon jetzt die Haltung der Regierung festzustellen. Der Finanzminister hält eine 10%ige Erhöhung der Einkommensteuer für rein unmöglich und beantragt daher, daß die Regierung ihre Vorlage rücksichtlich die Einbeziehung der Grundsteuer festhalten und zu der besagten 10%igen Erhöhung der Einkommensteuer keinesfalls die Zustimmung geben solle. Das Maximum, auf welches man in dieser Beziehung eingehen könnte, wären 8%. Übrigens würde der Finanzminister kein Bedenken tragen, auch die Hauszinssteuer in einem verhältnismäßigen Ausmaße einzubeziehen, indem der Finanzausschuß selbst für den Fall, als die Erhöhung der Grundsteuer aufrecht erhalten wird, dafür stimmt.</p>
                  <p>Im Laufe der hierüber gepflogenen Erörterung stimmte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> entschieden gegen die Zulassung einer solchen Steigerung der Einkommensteuer, indem er insbesondere die Bedenken hervorhob, welche dagegen wegen der darunter begriffenen Zinsen der Staatsschuld, namentlich dem Auslande gegenüber, sprechen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>, welcher schon bei der ursprünglichen Beratung der Anträge wegen Erhöhung des außerordentlichen Zuschlages zu den direkten Steuern gegen die Erhöhung der Grundsteuer sich ausgesprochen <pb n="6" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s6.pdf"/>habe, deutete darauf hin, ob es denn doch nicht möglich wäre, bezüglich der so verschiedenartig bemessenen Grundsteuer eine Art Ausgleichung rücksichtlich möglichst gerechter Verteilung zu erzielen, wodann sicherlich im allgemeinen eine Steigerung dieser Steuer ohne allen Widerstand und in ganz gerechter Weise erreicht würde. Eine Erhöhung der Hauszinssteuer würde Freiherr v. Mecséry abraten, weil sie schon in dem jetzigen Ausmaße sehr drückend sei. Sollte aber deren Einbeziehung dennoch beliebt werden, so könnte die Erhöhung verhältnismäßig doch nur mit einem sehr geringen Prozent bemessen werden. Bezüglich der Einkommensteuer glaubte Votant nur mit dem Finanzminister stimmen zu können, daß man höchstens bis auf 8% gehen soll. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> war der Meinung, daß es für den Finanzminister, wenn er sieht, daß er mit der Grundsteuer nicht durchkommt, vorteilhafter wäre, anstatt sich direkt den Anträgen des Finanzausschusses zu widersetzen, lieber einen Ausgleich zu suchen und am Ende lieber die 10%ige Erhöhung der Einkommensteuer anzunehmen, als bei dem sonstigen Nichtzustandekommen des Gesetzes für die damit bezielte Teilbedeckung des Staatsdefizits durch eine anderweitige, voraussichtlich mit mannigfachen Schwierigkeiten verbundene Operation sorgen zu müssen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi>, im Wesen mit dem Finanzminister einverstanden, glaubte sich nur entschieden gegen jede Besteuerung der ausländischen Kupons aussprechen zu sollen, weil es einem Treuebruche gleichkomme, wenn man die einmal zugesagten Zinsen schmälert. Graf Degenfeld richtete übrigens an den Finanzminister die Frage, ob denn in Österreich nicht auch — wie es in anderen Staaten besteht — die Luxussteuer eingeführt werden könnte. Hierüber bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, daß die Kupons von ausländischen, d. i. im Auslande abgeschlossenen <ref xml:id="fn_5_4_230_i">oder daselbst verzinslichen</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_4_230_i">Einfügung i–i Pleners.</note> Anlehen ohnehin ausdrücklich von jedem Abzuge freigelassen sind, dagegen aber eine ausnahmsweise Befreiung der Kupons inländischer Anlehen, <ref xml:id="fn_5_4_230_j">von denen Schuldverschreibungen</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_4_230_j"> Korrektur j–j Pleners aus <quote>welche.</quote>
                     </note> sich in Händen von Ausländern befinden, von der allgemeinen Belastung dieser Staatseffekten nicht gerechtfertigt, überdies auch nicht durchgeführt werden könnte. Was aber die Luxussteuer betreffe, so könnte man sich hievon keinen besonderen Erfolg, namentlich aber für das laufende Defizit durchaus keine Wirkung erwarten, da hiezu wie zu jeder andern neuen Steuer mannigfache und zeitraubende Vorarbeiten notwendig sind, bevor die Einhebung Platz greifen kann. <ref xml:id="fn_5_4_230_k">Übrigens sei ein derlei Steuerprojekt für das Verwaltungsjahr 1863 vorbereitet</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_4_230_k">Einfügung k–k Pleners.</note>, <note type="footnote" n="6">Dieses Gesetz betreffend die Einhebung einer Personal-, Luxus- und Klassensteuer wurde im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630924-P-0393.xml#top_5_6_393_3">MR. v. <date when="1863-09-22">22. 9. 1863</date>/III</ref> und im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-06-0-18630928-P-0396.xml#top_5_6_396_2">MR. v. <date when="1863-09-26">26. 9. 1863</date>/II</ref> beraten. Der Gesetzentwurf wurde am <date when="1863-10-05">5. 10. 1863</date> von Plener im Abgeordnetenhaus eingebracht, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1863/64, 311 f. (19. Sitzung/<date when="1863-10-05">5. 10. 1863</date>)</bibl>. Siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Wolf</author>, Ignaz von Plener 53 ff.</bibl>
                     </note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi>, welcher darauf hinwies, daß der Finanzausschuß die Befreiung der Grundsteuer von der Erhöhung aus politischen Gründen votiere, würde es für gut halten, wenn die Regierung bei dieser Steuer von den beantragten 4% auf 2% herabgehen und dann erst hinsichtlich der Einkommensteuer auf die 8% eingehen möchte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi>
                     <pb n="7" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s7.pdf"/>und mit ihm die übrigen Stimmführer glaubten, daß es schwer sei, sich hier in Ziffern einzulassen, vielmehr dem Finanzminister überlassen werden müsse, diese Angelegenheit nach seiner Anschauung zu verfechten und die gewünschte Lösung herbeizuführen.</p>
                  <p>Se. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">k.k. Hoheit</rs>
                     </hi> konkludierten sonach, daß nach der Mehrheit dem Finanzminister in dieser Sache freie Hand belassen wird<note type="footnote" n="7">Fortsetzung der Beratung im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620520-P-0233.xml#top_5_4_233_3">MR. v. <date when="1862-05-20">20. 5. 1862</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_230_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Interpellation wegen Verwarnung der „Hermannstädter Zeitung“ und des „Siebenbürger Boten“</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> referiert über die Beantwortung der von Tschabuschnigg und Konsorten an ihn gerichteten, die Verwarnung der „Hermannstädter Zeitung“ und [des] „Siebenbürger Boten“ betreffenden Interpellation<note type="footnote" n="8">Diese Interpellation erfolgte, da die Maßnahmen der Regierung nach Ansicht der Abgeordneten ungerechtfertigt waren. Mecséry wurde gefragt, ob 1. ein Polizeiorgan in <quote>amtlicher Weise</quote> tätig wurde und ob 2. bei einem derartigen Einschreiten gesetzliche Voraussetzungen vorhanden waren und man nach den bestehenden Gesetzen vorgegangen sei, siehe <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 2576 f. (112. Sitzung/<date when="1862-05-02">2. 5. 1862</date>)</bibl>.</note>. Vor allem gedenke Freiherr v. Mecséry, eine tatsächliche Berichtigung dahin zu geben, daß gegen die „Hermannstädter Zeitung“ keine Verwarnung ausgesprochen, sondern bloß die Konfiskation einer Nummer eingeleitet, später aber wieder aufgehoben wurde. In bezug auf die gestellten Fragen wolle er ad 1. antworten, daß bei der Verwarnung gegen den „Siebenbürger Boten“ ein Polizeiorgan insoferne tätig war, als die Intimation der vom Landeschef verfügten Verwarnung durch einen Polizeikommissär besorgt wurde, und ad 2., daß dem Preßgesetze formell vollkommen entsprochen wurde, nachdem die Verwarnung vom Landeschef ausgegangen ist. Rücksichtlich der meritorischen Seite der Frage könne sich aber deshalb nicht jetzt näher eingelassen werden, weil ein Rekurs im Zuge ist, bei dessen Entscheidung im Instanzenzuge jedoch gewiß die bisherige Haltung dieses Journals in gerechter Weise gewürdigt werden wird. Hierwegen ergab sich keine Erinnerung<note type="footnote" n="9">Die Beantwortung der Interpellation erfolgte in der hier angeführten Weise, dazu <quote>ebd., 2663 (116/<date when="1862-05-09">9. 5. 1862</date>).</quote> Im <quote>AVA.</quote> befindet sich zu dieser Frage nur sehr wenig Material. Es handelt sich dabei um die Anfrage Mecsérys an die Polizeidirektion Hermannstadt, ob gegen die Verwarnung des <bibl type="secondary">
                           <title>Siebenbürger Boten</title>
                        </bibl> ein Rekurs oder Gnadengesuch eingebracht wurde, dazu Telegramm Mecsérys v. <date when="1862-05-02">2. 5. 1862</date>, <bibl type="archival">AVA., Oberste Polizeibehörde II, Nr. 736/1862</bibl>, sowie die Antwort der Polizeidirektion Hermannstadt, daß ein Rekurs bereits am <date when="1862-04-28">28. 4. 1862</date> erfolgt sei, Telegramm aus Hermannstadt v. <date when="1862-05-02">2. 5. 1862</date>, <quote>ebd., Nr. 739/1862.</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>Auf die sodann vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> gemachte Bemerkung, daß sich ihm aus der Amtskorrespondenz des siebenbürgischen Militärlandeskommandanten manche Bedenken gegen das Verhalten des dortigen Gouverneurs ergeben<note type="footnote" n="10">Kommandierender General in Siebenbürgen war Fml. Wilhelm Albrecht Fürst v. Montenuovo, provisorisch mit dem Präsidium des siebenbürgischen Guberniums betraut war Fml. Ludwig Graf Folliot de Crenneville. Dieser kritisierte an beiden Blättern besonders deren Angriffe auf das Gubernium. Ihm selbst wurde vorgeworfen, daß er dem magyarischen Einfluß nicht genügend Widerstand entgegensetze, siehe dazu die Schreiben des in Hermannstadt amtierenden Regierungsrates Joseph Kirchner an Mecséry vom März 1862 sowie v. <date when="1862-05-28">28. 5. 1862</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Informationsbüro (BM-Akten) GZ. 356(1729)/1862</bibl>; siehe dazu auch <bibl type="secondary">
                           <author>Hitchins</author>, The Rumanians of Transylvania 101 f.</bibl>
                     </note>, fand der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf v. Nádasdy</rs>
                     </hi> zu erwidern, daß, soweit er das Vorgehen des Grafen Crenneville zu beurteilen in der Lage ist, er ihm das Zeugnis nicht versagen könne, daß er stets das Bestreben hat, jedem gerecht zu werden, und es auch nicht <pb n="8" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s8.pdf"/>außer acht läßt, bei allen wichtigeren Fragen auf die verschiedenen Nationalitäten möglichste Rücksicht zu nehmen und überall mit gleichem Maße zu messen. Insoferne hier jene Anstände vermeint sind, die aus dem Festhalten des Guberniums an dem alleinigen Gebrauche der ungarischen Sprache als Geschäftssprache herrühren, glaubte Graf Nádasdy folgendes hervorheben zu sollen: Das Gubernium gründet sein diesfälliges Vorgehen auf die frühere Gepflogenheit rücksichtlich auf die 1847er Gesetze, wonach die ungarische Sprache als die diplomatische erklärt und zur Geschäftssprache des als unmittelbarer Rat des Großfürsten von Siebenbürgen fungierenden Guberniums bestimmt wurde<note type="footnote" n="11">Dazu siehe § 3 des I. Artikels der siebenbürgischen Landtagsgesetze vom Jahre 1847: <quote>Das königliche Gubernium, die königliche Gerichtstafel und die dem königlichen Gubernium untergeordneten Ämter werden sich in der Abfassung der Protokolle, ferner in den Korrespondenzen unter sich und mit den einzelnen Gerichtsbarkeiten des Großfürstentums der ungarischen Sprache bedienen und es sollen die Gubernialdekrete an die soeben gedachten Gerichtsbarkeiten sowie auch der Eingang und Schluß derselben in ungarischer Sprache abgefaßt werden</quote>, <bibl type="secondary">
                           <author>Schuler</author> v. <author>Libloy</author>, Materialien zur Siebenbürgischen Rechtsgeschichte 3, 171;</bibl> weiters § 3 des V. Artikels der ungarischen Gesetzartikel des Jahres 1847/48: <quote>Wählbar ist jeder Wähler, der das 24. Jahr erreicht hat und jener Bestimmung des Gesetzes, nach welcher die diplomatische Sprache einzig und allein die ungarische ist, entsprechen kann</quote>, <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 94</bibl>; siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Barany</author>, Ungarns Verwaltung</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka—Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 2, 337.</bibl>
                     </note>, und geht hiebei von der Ansicht aus, daß die Restaurierung dieses Rechtes mit der in dem Ah. Handschreiben vom <date when="1860-12-21">21. Dezember 1860</date> bezüglich der Amtssprache enthaltenen Bestimmung im Einklange steht, indem daselbst ausdrücklich die „Festhaltung der früheren gesetzlichen Gepflogenheit“ ausgesprochen ist. Diese Auslegung sei nun keineswegs richtig, vielmehr finde hier der weitere Absatz der gedachten Bestimmung, wo es heißt, „daß es jedermann unbenommen bleiben soll, in jeder der im Lande üblichen Sprachen Eingaben an die Behörden einzureichen, deren Erledigung in derselben Sprache zu geschehen haben wird“, volle Anwendung<note type="footnote" n="12">Das Handschreiben v. <date when="1860-12-21">21. 12. 1860</date> erfolgte auf den Vortrag Szécsens v. <date when="1860-12-19">19. 12. 1860</date>. Es war an Kemény, Rechberg und Erzherzog Rainer gerichtet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4136/1860</bibl>. Druck des Handschreibens in <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18601228">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1860-12-28">28. 12. 1860</date> (M.)</bibl>.</note>, indem das Gubernium ebenso eine Behörde ist wie die anderen, und es durch nichts begründet ist, dasselbe von der allgemeinen Vorschrift auszunehmen. Es sei daher auch in der jüngsten Sitzung der Hofkanzlei <ref xml:id="fn_5_4_230_l">per majora</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_4_230_l">Einfügung l–l Nádasdys.</note> der Beschluß gefaßt worden, daß das Gubernium von nun an alle Eingaben, die an dasselbe gerichtet werden, in derselben Sprache, in welcher sie verfaßt sind, zu erledigen haben wird.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_4_230_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Berggerichtspflege in Siebenbürgen</head>
                  <p>Über Aufforderung Sr. k.k. Hoheit brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> die von dem Handelsminister im Einvernehmen mit der siebenbürgischen Hofkanzlei in betreff der Reorganisierung der Berggerichtspflege in Siebenbürgen gestellten Anträge mit dem Bemerken zur Kenntnis der Konferenz, daß sich dem Staatsrate hierwegen keine Bemerkungen ergeben haben. Diese Anträge lauten<note type="footnote" n="13">Am <date when="1862-04-13">13. 4. 1862</date> hatte Wickenburg in dieser Angelegenheit einen Vortrag erstattet. Dieser Vortrag ist weder im Original noch im Extrakt erhalten. Sein Inhalt wurde jedoch vom Staatsrat festgehalten und in der Sitzung v. <date when="1862-04-30">30. 4. 1862</date> (Referent Ludwig Freiherr v. Fliesser, Koreferenten Carl Freiherr Geringer v. Oedenberg und Eduard Julius Quesar) beraten, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 281/1862</bibl>.</note>: 1. Die Ausübung <pb n="9" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4-pdf.xml%23a5-b4_einzelseiten/a5-b4_s9.pdf"/>der Berggerichtsbarkeit und die Führung der Bergbücher für Siebenbürgen hätte von dem bestandenen Kreisgerichte in Karlsburg an die Berghauptmannschaft in Zalatna zu übergehen, welche in Beziehung auf diesen Wirkungskreis als siebenbürgisches Provinzialberggericht zu fungieren hätte. 2. Das Provinzialberggericht hätte aus dem Vorstande und zwei Beisitzern zu bestehen, der Berghauptmann wäre zugleich Vorstand des Berggerichtes mit dem Titel „Bergrichter“, und die Ernennung der Beisitzer hätte mit Rücksicht auf die vier Nationalitäten zu erfolgen. 3. Die berggerichtlichen Geschäfte wären abgesondert von den berghaupt-mannschaftlichen kollegialisch nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften zu behandeln. 4. Zur Unterstützung des Berggerichtes und zur Erleichterung der Parteien wären die berghauptmannschaftlichen Exposituren in Székely-Udvarhely und Abrudbánya zugleich als Berggerichtssubstitutionen zu bestellen. 5. Der weitere Instanzenzug hätte an die königliche Gerichtstafel in zweiter und das Gubernium in dritter Instanz zu gehen. 6. Die Wirksamkeit des Provinzialberggerichtes hätte sogleich nach Ah. Genehmigung dieser Anträge zu beginnen.</p>
                  <p>Der Ministerrat fand nichts zu erinnern<note type="footnote" n="14">Am <date when="1862-05-14">14. 5. 1862</date> ersuchte Erzherzog Rainer in einem Vortrag um Genehmigung der hier angeführten Vorschläge. Dies geschah mit Ah. E. v. <date when="1862-05-16">16. 5. 1862</date> (die auch auf den unter Anm. 13 angeführten Vortrag Wickenburgs erging), <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1443/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1862-05-08">8. Mai 1862</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am <date when="1862-05-21">21. Mai 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-05-22">22. Mai 1862</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>