Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 3November 1861–6. Mai 1862Sitzung 223WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 223Ministerrat, Wien, 22. April 1862
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 24. 4.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić;
abw.
abwesend Pratobevera, Wickenburg;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 2. 5.
10271262
Protokoll des zu Wien am 22. April 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Reduktionen in der Armee; militärische Steuerexekution in Ungarn
Der Kriegsminister referierte über die Maßregeln, welche im gegenwärtigen Augenblicke ergriffen werden könnten, um eine im Interesse der Finanzen dringend gebotene Reduktion des Armeeaufwandes zu bewirkenAnlaß war der Vorstoß des Finanzministers im MR. v. 17. 4. 1862/VI..
Dieselben bestehen a) in Reduktionen des Mannschafts- und Pferdestandes bei mehreren TruppenkörpernVermerk Ransonnets: (17.514 Mann und 780 Pferde)., Betroffen waren 25 Truppenkörper der Infanterie und 8 der Kavallerie in Wien, Böhmen, Mähren, Galizien, Banat, Kroatien, Steiermark, Venetien und im Küstenland., dann in der Einstellung des Pferdeeinkaufes — zusammen acht Posten, wodurch monatlich ungefähr 250.000 fl. erspart würden, und b) in der Zurückziehung einiger Regimenter aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche und in anderen Dislokationsveränderungen, welche eine nicht unerhebliche, aber derzeit noch nicht ziffernmäßig zu berechnende Ersparung begründen werdenLombardo-Venetien war Silbergeld-Rayon, d. h. die dort geltende Silberwährung verteuerte die Stationierung der Truppen.. FZM. Graf Degenfeld hielt jedoch für nötig herauszuheben, daß die Standesreduktionen in den Ländern der ungarischen Krone nur in der Voraussetzung stattfinden können, daß die militärische Steuerexekution eingestellt werde; dann, daß die zur Vornahme von Exekutionen etwa künftig in Anspruch genommene Mannschaft aus dem Urlauberstande einberufen und deren Beköstigung von den Finanzen besonders vergütet werdeZur Steuerexekution unter Militärassistenz in Ungarn siehe bereits MR. II v. 5. 2. 1862/I..
Über die von Se. k. k. apost. Majestät gestellte Frage, ob die Hofkanzler die Beurlaubungen im gegenwärtigen Augenblicke mit Hinblick auf die Zustände in den bezüglichen Ländern nicht bedenklich finden, äußerten Graf Nádasdy und Graf Forgách, daß diese Maßregel keinem Anstand unterliege — wobei der ungarische Hofkanzler noch auf die gelungene Rekrutierung, auf die bei früheren Beurlaubungen gemachte Erfahrung und darauf hinwies, daß die königlichen Behörden so ordnungsmäßig funktionieren, daß den Wiedereinberufungen ohne Zweifel Folge gegeben werden wird. Der Finanzminister bemerkte, er könnte die Ah. Anordnung der bezeichneten Reduktionen nur auf das wärmste bevorworten. Allein von seinem Standpunkte würde er dennoch lieber auf die Reduktionen in den Ländern der ungarischen Krone verzichten, wenn dieselben an das Aufgeben des Prinzips der militärischen Steuerexekution geknüpft würden. Seit diese Exekutionen aufgehört haben, sei nämlich die größte Lauigkeit in der Steuerzahlung eingetreten, so daß die Rückstände des ersten Quartals bereits auf 8 Millionen gestiegen sindDie Steuerexekution unter Militärassistenz hatte nicht aufgehört, jedoch war aufgrund der Beschlüsse des Ministerrates im MR. II v. 5. 2. 1862/I ihre Anwendung eingeschränkt worden..
Nach einer längeren Erörterung über die Gründe der langsameren Steuereinzahlung in dieser Jahreszeit, und nachdem der ungarische Hofkanzler versichert hatte, die Renitenz gegen die Steuerzahlung habe in Ungarn ganz aufgehört, so daß die Absendung einzelner Exekutionsmänner zur Eintreibung der Rückstände in der Regel genügen werde, geruhten Se. Majestät der Kaiser Ah. auszusprechen, es sei wohl nicht nötig, die in Rede stehenden Reduktionen bloß wegen der Möglichkeit eines neuerlichen Bedarfs an Exekutionsmannschaft zu unterlassen, zumal im eintretenden Falle durch Wiedereinberufung von Urlaubern abgeholfen werden könne und das Prinzip der militärischen Steuerexekution nicht zurückgenommen werde. Der Kriegsminister erbat sich daher nur die Ah. Ermächtigung, den Kommandierenden im Banat und in Kroatien, bloß zu ihrer Wissenschaft, zu eröffnen, daß bei wiedereintretendem Bedarf an Exekutionsmannschaft der Ersatz aus dem Urlauberstande zu verschaffen seiDies galt im Prinzip auch für Ungarn, doch wurden Reduktionen in Ungarn selbst erst etwas später durchgeführt, siehe Anm. 9.. Da der ungarische Hofkanzler hieran das Ansinnen knüpfte, daß in solchen Fällen vor der Einberufung mit den ungarischen politischen Behörden Rücksprache gepflogen werde, erwiderten darauf die Minister des Krieges und der Finanzen, daß ja diese Rücksprache überhaupt vor Anwendung der Steuerexekution zu geschehen habe und somit nicht werde unterlassen werdenDies war im MR. II v. 5. 2. 1862/I beschlossen worden. Fortsetzung zur Steuerexekution in Ungarn MR. v. 6. 5. 1862/VI..
Der Minister des Äußern versicherte, er könne nicht dafür bürgen, daß Österreich keine Angriffe von Freischaren oder regulären Truppen zu gewärtigen habe. Wenn der Friede bis jetzt erhalten wurde, verdankt man es nur der notorischen Schlagfertigkeit unserer Armee, die keine Zweifel über das Zurückschlagen jedes Versuches aufkommen ließ. Daß aber die Absicht, uns bald anzugreifen, noch vorhanden ist, darüber geben die Zirkulare Rattazzis GewißheitUrbano Rattazzi, seit 4. 2. 1862 italienischer Ministerpräsident, hatte in einem Rundschreiben v. 20. 3. 1862 den italienischen Besitzanspruch auf Venetien bekräftigt; ähnlich am 8. 4. 1862; Schulthess, Europäischer Geschichtskalender 3 (1862), 272 ff.. Von Wichtigkeit ist auch der Umstand, daß der Feind jetzt um so vieles schneller kampfbereit an unseren Grenzen erscheinen kann als in früherer Zeit und daß mehrere Eisenbahnen gegen unser Italien konvergieren. Bei Vornahme von Reduktionen und Dislozierungen müsse man daher wohl erwägen, ob wir wieder in kürzester Zeit an Ort und Stelle mit hinlänglicher Kraft erscheinen können, um den ersten Angriff mit einem glücklichen Schlag zu beantworten. Endlich bat der Minister des Äußern, die kroatisch-slawonische Division nicht sofort zu reduzieren, da sich eben Gerüchte über einen Sieg der Montenegriner verbreiten.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten den Kriegsminister anzuweisen, diese Maßregel noch durch einige Tage aufzuschiebenEs handelte sich um die Auflösung einer in Warasdin stationierten Depoteskadron des Ulanenregiments Nr. 12; sie wurde wenige Tage später angeordnet, vgl. MR. v. 6. 5. 1862/VI.Die in diesem Ministerrat besprochenen und beschlossenen Einsparungsmaßnahmen ordnete Degenfeld mit Erlaß v. 26. 4. 1862 an, KA., KM., 5. Abt., Nr. 340/1862, was er mit Vortrag v. 1. 5. 1862 dem Kaiser anzeigte, ebd., Nr. 425/1862, und ebd., MKSM. 1422/1862. Da diese Maßnahmen aber den Anforderungen der Finanzen nicht genügten, befahl der Kaiser mündlich weitere Reduktionen, und zwar hauptsächlich in Ungarn und in Venetien. Fortsetzung MR. v. 6. 5. 1862/VI..
Bildung eines Pferdeeinkaufsfonds für die Armee
Der Kriegsminister brachte zur Sprache, es sei wünschenswert, daß der Erlös vom Pferdeverkaufe der Militärverwaltung zur Bildung eines „Pferdeeinkauffonds“ überlassen werde, der sich durch Hinzuschlagung der Interessen verstärken und sehr gute Dienste leisten würde. Der Finanzminister äußerte, daß er der Bildung eines solchen Fonds nicht entgegentreten wolleAllein durch die in diesem Ministerrat unter I und im MR. v. 6. 5. 1862/VI beschlossenen Reduktionen wurde der Pferdestand der Armee um 6758 Pferde vermindert, KA., MKSM. 1775/1862; der Friedensstand sah 42.233 Pferde vor; Akten über die tatsächliche Gründung eines solchen Fonds sind nicht vorhanden..
Darlehen aus dem Stadterweiterungsund dem Militärstellvertreterfonds für die Finanzverwaltung
An die Beratung über den Punkt II knüpfte der Finanzminister das Ersuchen, daß ihm durch darleihweise Überlassung der Obligationen oder Salinenhypothekarscheine des Stellvertreter-, dann des Stadterweiterungsfonds die Möglichkeit gewährt werde, mittels eines Depotgeschäftes auf kurze Zeit die Erfordernisse des Staatsschatzes bis zur nächsten Finanzoperation zu decken. Es sei nämlich kein Zweifel, daß die Lose von 1860 schnell und sehr vorteilhaft werden verwertet seinSchon im MR. v. 1. 4. 1862/I war über die bedrängte Lage der Finanzen und über die Möglichkeit von Depotgeschäften geredet worden; über den Plan des Finanzministers zu einer Finanzoperation mit den Losen des Anlehens von 1860 siehe ebd., Anm. 4..
Minister Ritter v. Lasser erklärte sich bereit, mit den in Salinenscheinen und Escomptekassaanweisungen bestehenden MittelnKorrektur b–b Lassers aus Barbeständen und Obligationen. des Stadterweiterungsfonds dem Staatsschatze die gewünschte Aushilfe für den Fall der Not zu gewähren. Der Kriegsminister verwahrte sich gegen das Prinzip, den Militärstellvertreterfonds einem fremden Zwecke auch nur temporär zu widmen, und nur diesmal, da es sich um ein kurz dauerndes, ganz exzeptionelles Darlehen zu hochwichtigen Staatszwecken handelt, wolle Graf Degenfeld nicht entgegentreten, jedoch mit dem Vorbehalt, daß nur vollkommen entbehrliche Effekten dargeliehen und die Rückstellung derselben Obligationen sichergestellt werde. Der Finanzminister erklärte sich für den eintretenden Fall dazu bereit.
Beschleunigung der Beratungen über die Anträge des serbischen Nationalkongresses
Se. Majestät geruhten zu befehlen, daß die Verhandlungen und Beratungen über die serbische Frage baldigst zu einem Abschluß gebracht werdenSiehe MR. v. 21. 12. 1861/I, Anm. 9; Anlaß zu dieser Aufforderung des Kaisers war wohl die Diskussion im MR. v. 11. 4. 1862/II, dessen Protokoll der Kaiser am 22. 4. 1862 zur Kenntnis genommen hat..
Standpunkt der Regierung zu den vom Abgeordnetenhaus geänderten Gesetzentwürfen; Stand der Verhandlungen über die Landesverteidigung in Tirol
Nachdem dermal dem Herrenhause mehrere vom Abgeordnetenhaus amendierte Gesetzvorschläge vorliegen, geruhten Se. Majestät der Kaiser auf die Notwendigkeit hinzuweisen, daß die Regierung ihren Standpunkt den wichtigsten Änderungen gegenüber im Herrenhause bestimmt aussprecheGemeint sind das Pressegesetz sowie die Gesetzentwürfe zum Schutz der persönlichen Freiheit, des Hausrechtes und des Brief- und Schriftengeheimnisses, die alle im Mai 1862 zum zweiten Mal im Herrenhaus zur Vorlage kamen, nachdem das Abgeordnetenhaus an der vom Herrenhaus verabschiedeten Fassung Änderungen vorgenommen hatte; siehe dazu Prot. Reichsrat, HH. 1861/62, 720 ff. (55. Sitzung/8. 5. 1862), 737 ff. (56/9. 5. 1862) und 752 (57/15. 5. 1862)..
Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät, den Minister Ritter v. Lasser aufzufordern, daß er den Stand der Verhandlungen über die Lösung für die TirolerEinfügung Erzherzogs Rainer. Landesverteidigung demnächst mündlich zur Ah. Kenntnis bringeDazu MR. II v. 18. 1. 1862/III. Fortsetzung MR. v. 10. 12. 1862/I..
Die Beratungen über die Erklärung der Regierung bezüglich der Ministerverantwortlichkeit wurden in einem besonderen Protokolle niedergelegtSiehe MR. v. 22. und 27. 4. 1862/I (= Sammelprotokoll Nr. 226)..
Wien, am 24. April 1862. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 2. Mai 1862.Empfangen 2. Mai 1862. Erzherzog Rainer.