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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">November 1861–<date when="1862-05-06">6. Mai 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="194">Sitzung 194</title>
            <title level="a" type="sub" n="2">Protokoll II</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
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         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b3-z194.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 3 November 1861–6. Mai 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 8. 2.), Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 4. 3.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1862-02-08">1862-02-08</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_5_3_194_1">Militärexekution bei der Einhebung der Steuern in Ungarn und Siebenbürgen</ref>
               </item>
               <item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml#a5-b3_z194.pdf">
               <title type="num">Nr. 194</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-02-05">5. Februar 1862</date> — Protokoll II</title>
            </head>
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                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Rechberg; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Rechberg 8. 2.), Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 4. 3.</item>
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               <p>
                  <idno type="MRZ">998</idno>
                  <idno type="KZ">641</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll II des zu Wien am <date when="1862-02-05">5. Februar 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.</head>
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                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Militärexekution bei der Einhebung der Steuern in Ungarn und Siebenbürgen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> referierte, er sei bereits mehrmals in der Lage gewesen, dem Ministerrate die Nachteile in militärischer Beziehung gegenwärtig zu halten, welche aus der Verwendung des Militärs zur Eintreibung der Steuern in Ungarn entspringen und welche es zur Notwendigkeit machen, baldmöglichst einen anderen Modus der Steuereinhebung anzuwenden<note type="footnote" n="1">Zur Steuerexekution mit Militärassistenz siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610323-P-0037.xml">MR. II v. <date when="1861-03-23"/>23. 3.1861</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z37" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z37.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610323-P-0037.xml">ÖMR. V/1, Nr. 37</ref>
                        </bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Steuerexekution</bibl>; zu den Nachteilen in militärischer Hinsicht vgl. die Äußerungen Degenfelds in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610726-P-0099.xml#top_5_2_99_2">MR. II v. <date when="1861-07-26">26. 7. 1861</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z99" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z99.pdf">ÖMR. V/1, Nr. 99</ref>
                        </bibl>, MR. v. 2. und <date when="1861-08-03">3. 8. 1861</date>, <quote>ebd., Nr. 102</quote>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610811-P-0106.xml#top_5_2_106_4">MR. v. <date when="1861-08-11">11. 8. 1861</date>/IV</ref>, <quote>ebd., Nr. 106</quote>.</note>. Vor kurzem seien ihm nun zwei <pb n="256" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s256.pdf"/>Berichte von den Kommandierenden Generalen in Ungarn und Siebenbürgen zugekommen, welche nebst den militärischen Bedenken auch die Nachteile in politischer Beziehung hervorheben, die sich aus der oft rücksichtslosen Art ergeben, mit der die Finanzbehörden die Militärexekution gegen Kontribuenten anwenden, welche nicht renitent, sondern zahlungsunfähig sind<note type="footnote" n="2">Die Berichte von FZM. Graf Coronini v. <date when="1862-01-25">25. 1. 1862</date> und FML. Montenuovo v. <date when="1862-01-28">28. 1. 1862</date> liegen mit mehreren anderen dem Akt <bibl type="archival">KA., KM., Präs. (CK.) 787/1862</bibl>, bei; besonders Coronini forderte dringend die Sistierung oder gänzliche Einstellung der Steuerexekution unter Militärassistenz. Die Nachteile in militärischer Hinsicht waren: Zersplitterung der Truppe; Lockerung der Disziplin und des militärischen Geistes; die Ausrüstung der Truppe (Montur) wurde in Mitleidenschaft gezogen; Coronini hob auch die Tatsache hervor, daß die Rekrutierung im Gange war und bald alle Truppenkörper ihre Rekruten erhalten würden, deren Ausbildung bei Fortdauer der Militärassistenz schwer beeinträchtigt würde. In politischer Hinsicht führte Coronini an, daß von Steuerwiderstand nirgends mehr die Rede sein könne, vielmehr die Bevölkerung der Jahreszeit entsprechend wirklich zahlungsunfähig sei, da die meisten Steuern immer in der Zeit während und nach der Ernte entrichtet würden. Der Kriegsminister hatte diese Berichte dem Kaiser mit der Bitte zur Kenntnis gebracht, <quote>zur Wahrung der Schlagfertigkeit der Truppen</quote> die Sistierung der militärischen Steuerexekution zu veranlassen; dieser Vortrag Degenfelds’ v. <date when="1862-02-02">2. 2. 1862</date>, der nicht resolviert wurde, liegt auch bei <bibl type="archival">KM., Präs. (CK.) 787/1862</bibl>.</note>. Die Stimmung werde dadurch gerade in jenen Klassen der Bevölkerung verschlimmert, welche der Regierung anhänglicher sind. Der Kriegsminister las die Berichte der Grafen Coronini und Montenuovo über diesen Gegenstand und fügte bei, daß es jetzt, wo man das Experiment gemacht hat, zahlreiche ungarische Urlauber nach Hause zu schicken, umso bedenklicher wäre, die unteren Klassen zu exasperieren<note type="footnote" n="3">Coronini in dem in Anm. 2 zit. Bericht: <quote>Ich erlaube mir hier auch des Umstandes zu erwähnen, daß gegenwärtig sehr viele Urlauber ungarischer Regimenter in ihre Heimat zurückgekehrt sind, denen begreiflicherweise die Interessen ihrer Angehörigen viel zu nahe liegen, als daß sie die durch ihre Waffengefährten gegen selbe [die Angehörigen] eintretende Exekution ohne jede Einbuße an ihrem Geiste und ihrer Gesinnung hinnehmen werden</quote>.</note>. Graf Degenfeld wolle es seinen Kollegen überlassen, aus den mitgeteilten Tatsachen Folgerungen zu ziehen, müsse jedoch von seinem Standpunkte zunächst die militärische Seite der Berücksichtigung anempfehlen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erwiderte, daß auf solche allgemeine vage Anschuldigungen wohl kein großes Gewicht gelegt werden könne. Begreiflich müssen, wo so viele untere Finanzorgane Zwangsmaßregeln durchzuführen hatten, da und dort Miß- und Übergriffe stattgefunden haben. Aber die Zahl der nachgewiesenen konkreten Fälle sei verhältnismäßig sehr gering, besonders wenn man erwägt, daß 45 Millionen an Steuerrückständen im Wege der <ref xml:id="fn_5_3_194_a">Spezialkommissionen mittels des ausnahmsweisen Exekutionsverfahrens</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_3_194_a">Korrektur a–a Pleners aus <quote>Militärexekution</quote>.</note>, <note type="footnote" n="4">Zu den Spezialkommissionen siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Steuerexekution 316 ff.</bibl>
                     </note> eingebracht worden sind. In der Regel greift man nicht gleich zur exekutiven Eintreibung, sondern erst nach vorausgegangenen erfolglosen Ermahnungen. Auf die Anwendung dieser ultima ratio könne aber jetzt noch nicht verzichtet werden, da mit dem zweiten Quartal 1862 noch 14 Millionen an Steuern aushaften, wovon neun Millionen aus früheren Quartalen. Der Augenblick, die Steuereinhebung wieder auf die politischen Behörden zu übertragen, sei noch nicht gekommen. Die Obergespäne dürften sehr oft die ihnen wieder eingeräumte Macht benützen, um sich durch unzeitige Nachsicht <pb n="257" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s257.pdf"/>Popularität auf Unkosten des Staatsschatzes zu erwerben. Jetzt, wo die Finanzbehörden die individuellen Steuerschuldigkeiten nicht ohne große Mühe ermittelt und das Einzahlungsgeschäft in Ordnung gebracht haben, könne man nicht wieder sich leichthin der Gefahr aussetzen, die frühere Konfusion wiederkehren zu sehen und die unentbehrlichen Zuflüsse des Staatsschatzes wieder versiegen zu lassen. Um jedoch die Kontribuenten so viel als möglich klaglos zu stellen, sei der Finanzminister bereit, folgende Erleichterungen anzuordnen: 1. daß die zweite Quartalsrate, obgleich sie in Ungarn schon mit dem Beginne des zweiten Quartals gesetzmäßig fällig ist, nicht gleich exekutiv eingetrieben werde<note type="footnote" n="5">Das zweite Quartal des Verwaltungsjahres dauerte vom 1. Februar bis zum 30. April.</note>, und 2. daß man die Militärexekution dort, wo keine Renitenz, sondern Zahlungsunfähigkeit zum Grund liegt, nicht in Anwendung treten lasse.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> bemerkte, die Anwendung der Militärexekution, welche früher eine unentbehrliche Maßregel war, habe nun aufgehört, notwendig zu sein, da man in Ungarn allgemein bereit ist zu zahlen und auch wirklich zahlt, wo man kann. Allein die Finanzorgane gehen in ihrem Eifer zu weit. Z. B.: Die Kontribuenten des Gácser Bezirks, wo Graf Forgách begütert ist, haben voriges Jahr infolge der exekutiven Einhebung ihre ganzjährige Schuldigkeit für 1861 auf einmal bezahlt. Bald darauf forderte man das erste Quartal 1862, was sie nur mit großen Opfern aufzubringen im Stand waren. Am <date when="1862-02-02">2. Februar 1862</date> aber begehrte man noch die Zahlung der Rate für das am 1. Februar erst begonnene zweite Quartal bei sonstiger unmittelbarer Exekution ein. Dieses zu leisten sei der keineswegs wohlhabende Bezirk, der früher niemals rückständig blieb, schlechterdings nicht imstande. Solche Vorgänge machen den schlimmsten Eindruck, und die Regierung verliert dadurch ihre Stütze bei den Bauern, welche früher gegen die Edelleute gestimmt waren, die sie vom Steuerzahlen abhielten, jetzt aber umzuschlagen beginnen. Man müsse suchen, wieder in das gesetzliche Geleise einzulenken, und die Instruktion für die Obergespäne, wornach sie das Steuerwesen zu leiten haben, zu einer Wahrheit machen<note type="footnote" n="6">Instruktion für die Obergespäne v. <date when="1860-11-26">26. 11. 1860</date>, <bibl type="secondary">
                           <title>Ungarischer Verfassungsstreit</title> 31—34</bibl>.</note>. An Willfährigkeit zu diesen Geschäften werde es den Männern, welche jetzt an der Spitze der Komitate stehen, nicht fehlen, zumal viele darunter früher sich als Komitatsvorstände im Steuergeschäfte bewährt haben. Die Hauptsache bei der Steuereinhebung ist, daß man hiezu den rechten Zeitpunkt wahrnehme, und dies vermögen die politischen Beamten besser, da sie die Zustände des agrikolen Landes genauer kennen als die Finanzbeamten. Man werde wohl auch künftig in manchen Fällen Strenge anwenden müssen, allein dies sollte nicht geschehen ohne Vorwissen der politischen Beamten, damit sie ihre Bedenken noch rechtzeitig geltend machen können<note type="footnote" n="7">Auch Forgách hatte sich schon in Einzelfällen an Plener mit der Bitte um schonende Anwendung der Steuerexekution gewandt, <bibl type="archival">FA., FM., VII. Abt. (Direkte Steuern), Fasz. Steuerrückstände Ungarn 1862</bibl>, z. B. <quote>Z. 8896/1862</quote>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> äußerte, daß in Siebenbürgen die Steuerschuldigkeit für 1861 bereits fast<ref xml:id="fn_5_3_194_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_3_194_b">Einfügung Nádasdys.</note> vollständig eingezahlt worden sei, freilich nicht, ohne daß die Leute mitunter <pb n="258" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s258.pdf"/>Vieh und Ackergerät verkaufen mußten. Auch dort sei es vorgekommen, daß die Androhung der Exekution ihrer wirklichen Einlegung nur um zwei Tage vorausging. Übrigens <ref xml:id="fn_5_3_194_c">bemerkt Graf Nádasdy, daß für den Fall, wenn auch in Siebenbürgen die in Ungarn bestehende Norm eingeführt werden wollte, daß nämlich</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_3_194_c">Korrektur c–c Nádasdys aus <quote>bestehe zwischen diesem Land und Ungarn der Unterschied, daß in letzterem Königreiche</quote>.</note> die Steuerraten schon beim Beginn des Quartals fällig sind, während<ref xml:id="fn_5_3_194_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_3_194_d">
                        <quote>in Siebenbürgen sowie</quote> von Nádasdy (?) gestrichen.</note> in den übrigen Ländern <ref xml:id="fn_5_3_194_e">der Monarchie</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_3_194_e">Einfügung e–e Nádasdys.</note> die Fälligkeit erst am Ende eintritt, <ref xml:id="fn_5_3_194_f">er für die Beseitigung dieser empfindlichen Ungleichheit sich angelegentlich erklären müsse</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_3_194_f">Korrektur f–f Nádasdys aus <quote>[und] für die Beseitigung dieser empfindlichen Ungleichheit müsse sich der Minister angelegentlich erklären</quote>.</note>. In bezug auf die Steuereinhebung für 1862 in Siebenbürgen dürfte der Landeschef angewiesen werden, im <ref xml:id="fn_5_3_194_g">Einvernehmen mit dem Finanzlandesdirektionspräsident Grafen Béldi jene politischen Behörden zu bezeichnen, welchen mit voller Beruhigung das Steuergeschäft, ebenso wie es im Jahre 1859 war, anvertraut werden könnte</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_3_194_g">Korrektur g–g Nádasdys aus: <quote>Vernehmen mit dem Thesaurar Grafen Béldi jene Landesteile auszumitteln, wo wegen vorhandener Zahlungsunfähigkeit die Steuerexekution nicht in Anwendung zu treten hätte</quote>.</note>Einvernehmen mit dem Finanzlandesdirektionspräsident<ref xml:id="fn_5_3_194_h"/>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_3_194_h">
                        <quote>präsident</quote> unsichere Lesung.</note> Grafen Béldi jene politischen Behörden zu bezeichnen, welchen mit voller Beruhigung das Steuergeschäft, ebenso wie es im Jahre 1859 war, anvertraut werden könnte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> äußerte, die von den zwei Vorstimmen erwähnten grellen Fälle könnten nur als seltene Ausnahmen gelten, widrigens längst zahlreiche Beschwerden vorgekommen sein müßten. <ref xml:id="fn_5_3_194_i">Übrigens müsse er mit aller Entschiedenheit in Abrede stellen, daß die zweite Quartalsrate allenthalben in Ungarn bereits zum Gegenstande der Exekution gemacht worden sei. Die diesfalls von der Vorstimme zitierten Berichte können nicht glaubwürdig sein, weil man am 5. Februar in Wien noch keine Berichte aus allen Teilen Ungarns von den ersten Tagen des Februar selbst, mit welchen das zweite Quartal beginnt, haben kann. Es müsse daher jedenfalls ein Mißverständnis von Seite der berichterstattenden Militär- und politischen Organe obwalten; wie überhaupt alle derlei Klagen und Beschwerden, wenn man ihnen genau auf den Grund sieht, in nichts zerfallen, sondern der Abneigung der Steuerpflichtigen, und zwar insbesondere der größeren Grundbesitzer gegen die Zahlung und dem Streben derselben, sich bei den höheren Militärs und politischen Funktionären Protektion gegen die Verhaltung zur Schuldigkeit zu verschaffen, ihren Ursprung verdanken und am Ende nur zeigen, daß die Finanzpflichten ihrer sehr schwer erfüllbaren Pflicht nachgekommen sind. Ebenso sei es ganz unrichtig, daß die Spezialfinanzkommission gleich unmittelbar mit der Militärexekution beginne, diese wird nur bei fruchtloser Zahlungsaufforderung angewendet. Der Finanzminister hat in sehr zahlreichen Fällen die Nichtrealisierung der angedrohten oder die Abziehung der bereits eingelegten Militärexekution über die Zusicherung der Steuerträger, die Schuldigkeit bis zu einem gewissen Termine ohne Exekution zahlen zu wollen, verfügt. Der Erfolg war, daß mit dem Termine nicht gezahlt wurde und daß nach Monaten dann doch wieder zur Militärexekution geschritten werden mußte. Die Abneigung gegen die Militärexekution in Ungarn ist gleichbedeutend mit der Abneigung gegen Zahlung der Steuern. Will man sich damit populär machen, so verzichte man auf das Steuereinkommen. Die Regierung wird dann sehr beliebt, aber zugleich bankrott werden</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_3_194_i">Einfügung i–i Pleners.</note>Übrigens müsse er mit aller Entschiedenheit in Abrede stellen, daß die zweite Quartalsrate allenthalben in Ungarn bereits zum Gegenstande der Exekution gemacht worden sei. Die diesfalls von der Vorstimme zitierten Berichte können nicht glaubwürdig sein, weil man am 5. Februar in Wien noch keine Berichte aus allen Teilen Ungarns von den ersten Tagen des Februar selbst, mit welchen das zweite Quartal beginnt, haben kann. Es müsse daher jedenfalls ein Mißverständnis von Seite der berichterstattenden Militär- und politischen Organe obwalten; wie überhaupt alle derlei Klagen und Beschwerden, wenn man ihnen genau auf den Grund sieht, in nichts zerfallen, sondern der Abneigung der Steuerpflichtigen, und zwar insbesondere der größeren Grundbesitzer gegen die Zahlung und dem Streben derselben, sich bei den höheren Militärs und politischen Funktionären Protektion gegen die Verhaltung zur Schuldigkeit zu verschaffen, ihren Ursprung verdanken und am Ende nur zeigen, daß die Finanzpflichten<ref xml:id="fn_5_3_194_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_3_194_j">Wohl Verschreibung für <quote>Finanzbehörden</quote> oder <quote>-organe</quote>.</note> ihrer sehr schwer erfüllbaren Pflicht nachgekommen sind. Ebenso sei es ganz unrichtig, daß die Spezialfinanzkommission gleich unmittelbar mit der Militärexekution beginne, diese wird nur bei fruchtloser Zahlungsaufforderung angewendet<note type="footnote" n="8">So sah es die <quote>Vorschrift über das ausnahmsweise Verfahren zur Einhebung, Eintreibung und Abfuhr der direkten Steuern und indirekten Abgaben in Ungarn</quote> vor, vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Steuerexekution 316</bibl>.</note>. Der Finanzminister hat in sehr zahlreichen Fällen die Nichtrealisierung <pb n="259" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s259.pdf"/>der angedrohten oder die Abziehung der bereits eingelegten Militärexekution über die Zusicherung der Steuerträger, die Schuldigkeit bis zu einem gewissen Termine ohne Exekution zahlen zu wollen, verfügt. Der Erfolg war, daß mit dem Termine nicht gezahlt wurde und daß nach Monaten dann doch wieder zur Militärexekution geschritten werden mußte. Die Abneigung gegen die Militärexekution in Ungarn ist gleichbedeutend mit der Abneigung gegen Zahlung der Steuern. Will man sich damit populär machen, so verzichte man auf das Steuereinkommen. Die Regierung wird dann sehr beliebt, aber zugleich bankrott werden.</p>
                  <p>Im Verlauf der über diesen Gegenstand gepflogenen längeren Erörterung äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi>, es sei wohl noch nicht geraten, daß die Finanzbehörden jetzt schon das Steuergeschäft aus der Hand geben und den Magistraten die Steuerrollen erfolgen. Allein es dürfte sich lohnen, den Versuch durch einige Wochen zu machen, ob und was ohne Anwendung der Militärexekution erreicht werden könne. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>, der die Steuerrenitenz in Ungarn dermal für gebrochen hält, glaubte ebenfalls, daß die Finanzbehörden mit der Einhebung betraut zu bleiben hätten, aber von nun an nicht sofort mit Militärexekution vorzugehen, sondern die Einwirkung der untern politischen Behörden zu versuchen wäre. Ein Widerruf der Militärexekutionsmaßregel im allgemeinen hätte jedoch nicht Platz zu greifen, sondern dieselbe als letztes Mittel — über gepflogenes Einvernehmen der politischen und Finanzbehörden — in Anwendung zu treten. Mit dieser Meinung erklärten sich im wesentlichen einverstanden die Minister Ritter v. Lasser, Graf Degenfeld, Graf Wickenburg und Graf Esterházy sowie der Präsident des Staatsrates, endlich der den Vorsitz führende <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi>, welcher beifügte, daß die Militärexekution, wenn sie einmal erfolglos angedroht worden sei, auch wirklich in Vollzug gebracht werden müsse.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte den Beschluß des Ministerrates in folgenden Punkten formulieren zu können: <ref xml:id="fn_5_3_194_k">1. Die Verwaltung der direkten Steuern wird bis auf weiters den politischen Behörden nicht übergeben und bleibt bei den Finanzbehörden, allerdings ist eine gewisse Intervention der politischen Behörden bei der Exekution einzuleiten</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_3_194_k">Einfügung k–k Pleners.</note>. 2. Die Einhebung der Steuerrückstände mittels Militärexekution bleibt prinzipiell noch aufrecht. 3. Die zwangsweise Einmahnung der Quartalsrate hat auch in Ungarn <ref xml:id="fn_5_3_194_l">nicht gleich im Beginne, sondern erst im Verlaufe</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_3_194_l">Korrektur l–l Pleners aus <quote>erst nach dem Ablaufe</quote>.</note> des Quartals einzutreten. 4. Die Finanzbehörden erlassen am Ende des Quartals an die rückständigen Gemeinden Zahlungsaufträge mit Anberaumung eines bestimmten Termines und machen hierüber gleichzeitig Mitteilungen an die politischen Behörden, welche ihre <ref xml:id="fn_5_3_194_m">Einwirkung auf die Einzahlung auf die betreffenden Gemeinden und sonstigen Steuerträger eintreten zu lassen und ihre allfälligen Bemerkungen über rücksichtswürdige Gründe</ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_3_194_m">Korrektur und Einfügung m–m Pleners statt <quote>Einwendungen</quote>.</note> zum Behuf einer Verlängerung des Termins <ref xml:id="fn_5_3_194_n">an die Finanzbehörde zu machen haben</ref>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_3_194_n">Korrektur n–n Pleners aus <quote>machen können</quote>.</note>. Der Finanzminister wird den Text der hierüber zu erlassenden Vorschrift mit dem Minister Grafen Nádasdy und <pb n="260" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s260.pdf"/>dem ungarischen Hofkanzler <ref xml:id="fn_5_3_194_o">und mit dem Kriegsminister</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_5_3_194_o">Einfügung o–o Pleners.</note> vereinbaren, womit der Ministerrat einverstanden war<note type="footnote" n="9">Erst am <date when="1862-03-01">1. 3. 1862</date> sandte Plener den Entwurf dieser Verordnung an die genannten Zentralstellen, <bibl type="archival">FA., FM., VII. Abt. (Direkte Steuern), Fasz. Grundsteuer Ungarn, Z. 12210/1862</bibl>; auch <bibl type="archival">KA., KM., Präs. (CK.) 787 ex 1862</bibl>; da diese mit der Textierung einverstanden waren, wurde die Verordnung am <date when="1862-03-10">10. 3. 1862</date> hinausgegeben. Allerdings funktionierte das Einvernehmen zwischen Finanz- und politischen Behörden nicht reibungslos; siehe dazu die Berichte Coroninis v. <date when="1862-04-09">9. 4. 1862</date>, <quote>ebd., Präs. (CK.) 1295/1862</quote>, und v. <date when="1862-04-28">28. 4. 1862</date>, <quote>ebd., Präs. (CK.) 1517/1862</quote>, sowie <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620506-P-0229.xml#top_5_3_229_6">MR. v. <date when="1862-05-06">6. 5. 1862</date>/VI</ref>. Im Bericht v. <date when="1862-04-09">9. 4. 1862</date> schlug Coronini die gänzliche Abschaffung des Systems der Steuereinhebung unter Militärassistenz vor, was Degenfeld im Rahmen der Diskussion über eine Truppenverminderung vorbrachte, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620427-P-0226.xml#top_5_3_226_1">MR. v. <date when="1862-04-22">22. 4. 1862</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_194_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Handelsvertrag mit Frankreich</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> las einen Bericht des Botschafters Fürsten Metternich aus Paris über die sich äußernde Geneigtheit der französischen Regierung, mit Österreich einen Handelsvertrag zu unterhandeln<note type="footnote" n="10">Bericht Metternichs v. <date when="1862-01-30">30. 1. 1862</date>, <bibl type="archival">HHSTA., PA. IX 72</bibl>.</note>. Der Botschafter frägt an, ob auch österreichischerseits die gleiche Geneigtheit vorhanden sei und, dieses vorausgesetzt, ob er den französischen Minister über die gewünschten Konzessionen sowie über die uns dafür anzubietenden Vorteile im allgemeinen sondieren solle. Der vorsitzende Minister glaube sich hierüber vor allem die Wohlmeinung seiner Kollegen des Handels und der Finanzen erbitten zu sollen, deren baldige Mitteilung auch sofort zugesichert wurde<note type="footnote" n="11">Mit Schreiben v. <date when="1862-04-28">28. 4. 1862</date> an Plener, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 91/1862</bibl>, sprach sich das Ministeriumfür Handel und Volkswirtschaft mit Nachdruck gegen die Einleitung von Handels- und Zollvertragsverhandlungen mit Frankreich aus zwei Gründen aus; erstens aus der schutzzollpolitischen Erwägung, daß <quote>Österreich aus einem solchen Vertrage mit Frankreich keine nennenswerten Vorteile zu erwarten hätte, indem unsere Rohprodukte daselbst ohnehin gegen geringe Zölle und teilweise zollfrei zugelassen sind, unsere Industrieerzeugnisse aber auch bei den ermäßigten französischen Zollsätzen, welche durch den Vertrag erzielt werden möchten, auf dem französischen Markte die Konkurrenz mit der dortigen einheimischen Industrie und mit der gleichmäßig zugelassenen englischen und belgischen Industrie nicht würden halten können, während anderseits die großen und umfassenden Konzessionen, welche Frankreich … für französische Fabrikate in Ansprüch nehmen würde, unsere Industrie mit den größten Gefahren bedrohen würde</quote>; zweitens verbiete das Verhältnis zu Deutschland Verhandlungen mit Frankreich, da ja die Regierung gerade beschlossen habe, die Annahme des preußisch-französischen Handelsvertrags im Deutschen Zollverein wenn möglich zu verhindern; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620411-P-0221.xml#top_5_3_221_4">MR. v. <date when="1862-04-11">11. 4. 1862</date>/IV</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620423-P-0224.xml#top_5_3_224_1">MR. I v. <date when="1862-04-23">23. 4. 1862</date>/I</ref>.Sektionschef Freiherr v. Hock, der die Stellungnahme des Finanzministeriums verfaßte, war im wesentlichen derselben Meinung wie das Ministerium für Handel und Volkswirtschaft, allerdings wollte er das Anerbieten Frankreichs nicht unbedingt ablehnen, sondern nur solche Verhandlungen bis zu dem Zeitpunkt vertagen, an dem das Verhältnis Österreichs zum Deutschen Zollverein geklärt sei; der Freihandel sei jedoch eine europäische Strömung, der sich Österreich nicht dauernd werde entziehen können, Schreiben an Rechberg v. <date when="1862-05-04">4. 5. 1862</date>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 1849/1862</bibl>; eine Weisung an Metternich unterblieb. Zur Streitfrage Freihandel oder Schutzzoll siehe auch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620506-P-0229.xml#top_5_3_229_4">MR. v. <date when="1862-05-06">6. 5. 1862</date>/IV</ref>.</note>.</p>
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               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1862-02-08">8. Februar 1862</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1862-03-03">3. März 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-03-04">4. März 1862</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
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